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Bedingungen und Verbraucherinformationen für die dynamische ...

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Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Eindringen von Regenwasser,<br />

Sc hmelzwasser von Schnee <strong>und</strong> Eis durch nicht<br />

ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder<br />

anderen Öffnungen, durch Gr<strong>und</strong>wasser, stehendes oder<br />

fließendes Gewässer, Überschwemmung/Hochwasser oder<br />

einen durch <strong>die</strong>se Ursachen hervorgerufenen Rückstau oder<br />

einen durch Witterungsniederschläge hervorgerufenen<br />

Rückstau.<br />

4 Diebstahl <strong>und</strong> weitere strafbare Handlungen am Versicherungsort<br />

4.1 Diebstahl aus Kraftfahrzeugen<br />

a) Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> versicherte Sachen gemäß<br />

Nr. 2 VHB 2012, ausgenommen Bargeld, auf Geldkarten<br />

geladene Beträge (z. B. Chipkarten) <strong>und</strong> Wertsachen<br />

gemäß Nr. 16 VHB 2012 sowie optische oder<br />

elektronische Geräte, im verschlossenen Innen- oder<br />

Kofferraum eines Kraftfahrzeugs.<br />

b) Wir leisten Entschädigung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zerstörung, <strong>die</strong> Beschädigung<br />

oder das Abhandenkommen durch Diebstahl,<br />

wenn Sie nachweisen, dass<br />

aa) der Diebstahl tagsüber zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 22.00<br />

Uhr begangen worden ist<br />

oder<br />

bb) das Kraftfahrzeug in Gebrauch war<br />

oder<br />

cc) das Kraftfahrzeug in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00<br />

Uhr nach beendetem Gebrauch auf einem bewachten<br />

Parkplatz oder in einem verschlossenen<br />

Hofraum abgestellt worden war.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2% der<br />

Versicherungssumme, höchstens 1.000€, begrenzt.<br />

Fremdes Eigentum ist nicht versichert.<br />

4.2 Diebstahl von Wäsche, Bekleidung, Gartenmöbeln, Gartengeräten<br />

Im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl leisten<br />

wir Entschädigung <strong>für</strong><br />

a) Wäsche <strong>und</strong> Bekleidung, <strong>die</strong> sich nachweislich tagsüber<br />

zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 22.00 Uhr zum Waschen,<br />

Trocknen, Bleichen oder Lüften außerhalb von versicherten<br />

Gebäuden auf dem Gr<strong>und</strong>stück befindet, auf<br />

dem <strong>die</strong> versicherte Wohnung liegt.<br />

b) Gartenmöbel <strong>und</strong> Gartengeräte sowie Skulpturen <strong>und</strong><br />

sonstiges Garteninventar außerhalb von Räumen auf<br />

dem eingefriedeten Gr<strong>und</strong>stück, auf dem sich <strong>die</strong> versicherte<br />

Wohnung befindet. Die Entschädigung ist je<br />

Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.<br />

4.3 Diebstahl von Waschmaschinen <strong>und</strong> Wäschetrocknern<br />

Für Waschmaschinen <strong>und</strong> Wäschetrocknern besteht Versicherungsschutz<br />

<strong>für</strong> Schäden durch einfachen Diebstahl,<br />

wenn sich <strong>die</strong>se am Versicherungsort befinden.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

4.4 Diebstahl aus Krankenzimmern<br />

Wenn sich <strong>die</strong> versicherten Sachen (Nr. 2 VHB 2012) im<br />

Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes vorübergehend<br />

außerhalb der Wohnung befinden, leisten wir bei<br />

einer Entwendung durch einfachen Diebstahl aus dem Krankenzimmer<br />

Entschädigung.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme<br />

(Bargeld höchstens 200 €) begrenzt. Die<br />

Gesamtentschädigung ist je Krankenhausaufenthalt auf<br />

das Doppelte <strong>die</strong>ser Entschädigung begrenzt.<br />

Fremdes Eigentum sowie Wertsachen <strong>und</strong> optische <strong>und</strong><br />

elektronische Geräte sind nicht mitversichert.<br />

4.5 Diebstahl von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen<br />

a) Für Kinderwagen <strong>und</strong> Krankenfahrstühle besteht Versicherungsschutz<br />

auch <strong>für</strong> Schäden durch einfachen Diebstahl,<br />

wenn nachweislich<br />

aa) der Diebstahl zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 22.00 Uhr verübt<br />

wurde<br />

24<br />

oder<br />

bb) <strong>die</strong> Sachen zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch waren<br />

oder<br />

cc) in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus)<br />

des Gebäudes abgestellt waren, in dem<br />

sich <strong>die</strong> versicherte Wohnung befindet.<br />

b) Lose mit dem Kinderwagen oder dem Krankenfahrstuhl<br />

verb<strong>und</strong>enen <strong>und</strong> regelmäßig deren Gebrauch <strong>die</strong>nende<br />

Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit<br />

den genannten Gegenständen entwendet worden sind.<br />

c) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2% der<br />

Versicherungssumme begrenzt.<br />

d) Sie haben Unterlagen über den Hersteller, <strong>die</strong> Marke<br />

<strong>und</strong>, sofern üblicherweise vorhanden, <strong>die</strong> Rahmen- oder<br />

sonstige Identifikationsnummer oder -kennzeichen zu<br />

beschaffen <strong>und</strong> aufzubewahren<br />

Verletzen Sie <strong>die</strong>se Bestimmung, können Sie Entschädigung<br />

nur verlangen, wenn Sie <strong>die</strong> Merkmale anderweitig<br />

beschaffen.<br />

e) Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen<br />

Polizei<strong>die</strong>nststelle anzeigen <strong>und</strong> uns einen Nachweis<br />

darüber erbringen, dass <strong>die</strong> Sachen nicht innerhalb von<br />

drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft<br />

wurden.<br />

f) Verletzen Sie eine <strong>die</strong>ser Obliegenheiten, können wir<br />

gemäß Nr. 14 VHB 2012 zur Kündigung berechtigt oder<br />

auch leistungsfrei sein.<br />

4.6 Diebstahl am Arbeitsplatz<br />

Für Schäden durch Diebstahl am Arbeitsplatz besteht Versicherungsschutz<br />

bis zur Höhe von 2 % je Versicherungsfall.<br />

Für Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge (z.B.<br />

Chipkarten) <strong>und</strong> Wertsachen gemäß Nr. 16 VHB 2012 sowie<br />

optische <strong>und</strong> elektronische Geräte besteht kein Versicherungsschutz.<br />

4.7 Trick<strong>die</strong>bstahl<br />

Abweichend zu 4.4 a) aa) VHB 2012 leisten wir auch Entschädigung,<br />

wenn Sie Opfer eines Trick<strong>die</strong>bstahls werden.<br />

Trick<strong>die</strong>bstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung<br />

des Versicherungsnehmers oder einer mit Ihnen in häuslicher<br />

Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort<br />

verschafft <strong>und</strong> dort versicherte Sachen entwendet.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 %<br />

der Versicherungssumme begrenzt.<br />

4.8 Kreditkartenmissbrauch<br />

Werden Kreditkarten entwendet, so leisten wir auch <strong>für</strong><br />

den infolge des Missbrauchs <strong>die</strong>ser Karten entstandenen<br />

Schaden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf<br />

2 % der Versicherungssumme begrenzt.<br />

4.9 Schäden durch Phishing beim Online-Banking<br />

a) Wir ersetzen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen<br />

auch Vermögensschäden durch Phishing beim Online-Banking.<br />

Als Phishing gilt ein Verfahren, bei dem Täter sich mit<br />

Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- <strong>und</strong> Identifikationsdaten<br />

von arglosen Dritten verschaffen. Dabei<br />

nutzen <strong>die</strong> Täter typischerweise ein durch <strong>die</strong> Täuschung<br />

über <strong>die</strong> tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis<br />

aus. Mit den gewonnenen Daten nehmen <strong>die</strong><br />

Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr<br />

unerlaubte Handlungen vor.<br />

Als Vermögensschaden gilt hier nur <strong>die</strong> unmittelbar aus<br />

dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße<br />

in Höhe des abgebuchten Betrags.<br />

b) Andere Arten des Ausspähens von vertraulichen Zugangs-<br />

oder Identifikationsdaten wie z. B. Pharming<br />

sind nicht versichert.<br />

Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B.<br />

Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung oder in<br />

Rechnung gestellte Kosten der Bank) sind nicht versichert.<br />

Der Versicherungsschutz umfasst keine Schäden, <strong>die</strong>

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