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Bedingungen und Verbraucherinformationen für die dynamische ...

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6020 3.PES.0225 04.2012 XU<br />

<strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Verbraucherinformationen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>dynamische</strong> Hausratversicherung<br />

3.PES.0225 04.2012 XU<br />

Sehr geehrte K<strong>und</strong>in, sehr geehrter K<strong>und</strong>e,<br />

<strong>für</strong> unser Vertragsverhältnis gelten <strong>die</strong> nachfolgenden <strong>Bedingungen</strong>.<br />

Allgemeine Verbraucherinformation gemäß §§ 7, 8 Versicherungsvertragsgesetz<br />

(VVG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über<br />

Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)<br />

A. Allgemeine <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hausratversicherung (VHB 2012)<br />

B. Besondere <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hausratversicherung<br />

C. Klauseln <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hausratversicherung<br />

D. Besondere <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> den Haus- <strong>und</strong> Wohnungsschutzbrief<br />

(BB HWS 2009)<br />

E. Regressverzichtsabkommen<br />

F. Merkblatt zur Datenverarbeitung


Inhalt<br />

Allgemeine <strong>Verbraucherinformationen</strong><br />

gemäß §§ 7, 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung<br />

mit § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen<br />

(VVG-InfoV) 3<br />

A Allgemeine <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hausratversicherung<br />

(VHB 2012) 5<br />

Der Versicherungsumfang<br />

1 Welche Gefahren <strong>und</strong> Schäden sind versichert?<br />

Für welche Gefahren <strong>und</strong> Schäden besteht kein<br />

Versicherungsschutz? 5<br />

2 Welche Sachen sind versichert?<br />

Was gilt als Versicherungsort? 5<br />

3 Was gilt bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion<br />

<strong>und</strong> Luftfahrzeugen? 6<br />

4 Was gilt bei Einbruch<strong>die</strong>bstahl? 6<br />

5 Was gilt bei Leitungswasser? 7<br />

6 Was gilt bei Naturgefahren? 7<br />

7 Welche Kosten sind in der Hausratversicherung<br />

versichert? 8<br />

8 Welcher Versicherungsschutz wird <strong>für</strong> Hausratsachen<br />

außerhalb der Wohnung geboten (Außenversicherung)? 9<br />

9 Wann liegt eine Gefahrerhöhung in der Hausrat versicherung<br />

vor? 9<br />

10 Was passiert mit dem Versicherungsschutz bei einem<br />

Wohnungswechsel? 10<br />

11 Welcher Versicherungswert ergibt sich in der<br />

Hausratversicherung? Wann kann <strong>die</strong> Versicherungssumme<br />

angepasst werden? 10<br />

12 Welche Anzeigepflichten haben Sie oder Ihr Vertreter<br />

wahrzunehmen? Was geschieht, wenn Sie Ihrer<br />

Anzeigepflicht nicht nachkommen? 11<br />

13 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor Eintritt des<br />

Versicherungsfalles beachten? 12<br />

Der Versicherungsfall<br />

14 Welche Obliegenheiten müssen Sie bei <strong>und</strong> nach<br />

Eintritt des Versicherungsfalles beachten? 12<br />

15 Wie wird <strong>die</strong> Entschädigungsberechnung vorgenommen?<br />

Welche Bestimmungen gelten bei Unterversicherung? 13<br />

16 Welche Entschädigungsgrenzen gibt es <strong>für</strong> Wertsachen<br />

<strong>und</strong> Bargeld in der Hausratversicherung? Was ist bei<br />

Wertschutzschränken zu beachten? 13<br />

17 Wann erfolgen Zahlung <strong>und</strong> Verzinsung der<br />

Entschädigung in der Hausratversicherung? 13<br />

18 Was ist im Versicherungsfall bei wieder herbeigeschafften<br />

Sachen zu beachten? 14<br />

19 Was ist beim Sachverständigenverfahren zu beachten? 14<br />

20 Wann kann unsere Leistungspflicht aus besonderen<br />

Gründen entfallen? 14<br />

21 Kann das Rechtsverhältnis nach dem Versicherungsfall<br />

verändert werden? 15<br />

22 Wann verjähren <strong>die</strong> Ansprüche aus Ihrem Vertrag? 15<br />

Versicherungsdauer <strong>und</strong> Versicherungsprämie<br />

23 Wann beginnt der Versicherungsschutz?<br />

Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?<br />

Was geschieht, wenn Sie Ihre erste oder einmalige<br />

Prämie nicht rechtzeitig zahlen? 15<br />

24 Wann endet Ihr Vertrag? 15<br />

25 Was haben Sie bei Zahlung Ihrer Folgeprämie zu<br />

beachten? 15<br />

26 Was müssen Sie bei Lastschrifteinzug beachten? 16<br />

27 Was geschieht mit Ihrer Prämie bei vorzeitiger<br />

Vertragsbeendigung? 16<br />

28 Wann kann Ihre Prämie angepasst werden? 16<br />

Weitere Bestimmungen<br />

29 Was gilt bei Überversicherung? 17<br />

30 Welche Bestimmungen gelten bei<br />

Mehrfachversicherung? 17<br />

31 Was gilt bei Versicherung <strong>für</strong> fremde Rechnung? 17<br />

32 Was ist bei Übergang von Ersatzansprüchen zu<br />

beachten? 17<br />

33 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?<br />

Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift bzw.Ihres<br />

Namens? 18<br />

2<br />

Seite Seite<br />

34 Welche Vollmachten hat unser Versicherungsvertreter? 18<br />

35 Was ist bei Ihren Repräsentanten zu beachten? 18<br />

36 Welches Gericht ist zuständig? 18<br />

37 Welches Recht findet Anwendung? 18<br />

38 Was geschieht, wenn eine Bestimmung <strong>die</strong>ser<br />

<strong>Bedingungen</strong> unwirksam wird? 18<br />

39 Abweichungen gegenüber den Musterbedingungen<br />

des GDV <strong>und</strong> den Empfehlungen des Arbeitskreises<br />

EU Vermittlerrichtlinie Dokumentation 18<br />

40 Sanktionsklausel 18<br />

B. Besondere <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hausratversicherung<br />

Besondere <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> den Tarif Kompakt<br />

1 Erweiterung der versicherten Gefahren 19<br />

2 Erweiterungen zum Versicherungsort <strong>und</strong> der<br />

versicherten Sachen 19<br />

3 Leitungswasser 19<br />

4 Diebstahl <strong>und</strong> weitere strafbare Handlungen<br />

am Versicherungsort 20<br />

5 Erweiterung der Kosten 21<br />

6 Erweiterung der Außenversicherung 21<br />

7 Erweiterung der versicherten Sache <strong>für</strong><br />

Wohnungseigentümer 22<br />

8 Erhöhung der Entschädigungsgrenze <strong>für</strong><br />

Wertsachen 22<br />

9 Erweiterung bei der Anzeige besonderer<br />

gefahrerhöhender Umstände 22<br />

10 Sportgeräte außer Haus 22<br />

11 Grobe Fahrlässigkeit 22<br />

12 Versicherungssumme 22<br />

13 Vorsorgeversicherung bei Berufsstart Ihrer Kinder 22<br />

14 Bedingungsverbesserungen (Innovationsklausel) 22<br />

Besondere <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> den Tarif Exklusiv<br />

1 Erweiterung der versicherten Gefahren 22<br />

2 Erweiterungen zum Versicherungsort <strong>und</strong> der<br />

versicherten Sachen 23<br />

3 Leitungswasser 23<br />

4 Diebstahl <strong>und</strong> weitere strafbare Handlungen<br />

am Versicherungsort 24<br />

5 Erweiterung der Kosten 25<br />

6 Erweiterung der Außenversicherung 25<br />

7 Erweiterung der versicherten Sache <strong>für</strong><br />

Wohnungseigentümer 26<br />

8 Erhöhung der Entschädigungsgrenze <strong>für</strong><br />

Wertsachen 26<br />

9 Erweiterung bei der Anzeige besonderer<br />

gefahrerhöhender Umstände 26<br />

10 Sportgeräte außer Haus 26<br />

11 Grobe Fahrlässigkeit 26<br />

12 Erweiterung zum Versicherungsschutz<br />

bei einem Wohnungswechsel 26<br />

13 Versicherungssumme 26<br />

14 Vorsorgeversicherung bei Berufsstart Ihrer Kinder 26<br />

15 Bedingungsverbesserungen (Innovationsklausel) 27<br />

C. Klauseln <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hausratversicherung<br />

Klausel „Fahrrad<strong>die</strong>bstahl“ 28<br />

Klausel „Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung“ 28<br />

Klausel „Sportgeräte außer Haus“ 28<br />

Klausel „Eingelagerte Hausratgegenstände“ 28<br />

Klausel „Gegenstände von besonderem Wert“ 28<br />

Klausel „Arbeitsgeräte“ 28<br />

D. Besondere <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> den Haus-<br />

<strong>und</strong> Wohnungsschutzbrief (BB HWS 2009) 29<br />

E. Regressverzichtsabkommen 32<br />

F. Merkblatt zur Datenverarbeitung 33


Allgemeine Verbraucherinformation<br />

gemäß §§ 7, 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 1 der<br />

Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)<br />

Die nachstehende Information gibt in übersichtlicher <strong>und</strong> verständlicher<br />

Form einen Überblick über <strong>die</strong> Identität des Versicherers<br />

<strong>und</strong> den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrages.<br />

Die dargestellten Informationen sind nicht abschließend. Die<br />

maßgeblichen Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Vertragsparteien ergeben<br />

sich aus dem Versicherungsantrag, der Versicherungspolice,<br />

den Allgemeinen <strong>und</strong> Besonderen Versicherungsbedingungen,<br />

sowie aus den anwendbaren Gesetzen, insbesondere aus dem<br />

VVG.<br />

Informationen zum Versicherungsunternehmen<br />

1. Angaben zum Versicherer <strong>und</strong> vertretungsberechtigte<br />

Personen<br />

Der Versicherer ist <strong>die</strong> VPV Allgemeine Versicherungs-AG,<br />

nachfolgend VPV genannt.<br />

Die VPV ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln unter folgender<br />

Adresse:<br />

VPV Allgemeine Versicherungs-AG<br />

Pohligstraße 3<br />

50969 Köln<br />

Vorstand:<br />

Dr. Hans Bücken, Vorsitzender<br />

Torsten Hallmann, Dr. Oliver Lang, Lars Georg Volkmann<br />

Die VPV ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter<br />

der Handelsregister-Nr. HRB 1502 eingetragen.<br />

2. Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Betrieb der Schaden- <strong>und</strong> Unfallversicherung.<br />

Der Versicherer ist außerdem berechtigt, sich an anderen Versicherungsunternehmen<br />

zu beteiligen.<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde:<br />

Die VPV Allgemeine Versicherungs-AG unterliegt der Aufsicht<br />

durch <strong>die</strong><br />

B<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Finanz<strong>die</strong>nstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

Graurheindorfer Straße 108 · 53117 Bonn<br />

oder<br />

Postfach 1253 · 53002 Bonn<br />

Informationen zur angebotenen Leistung<br />

3. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung<br />

a) Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen <strong>und</strong> uns gelten<br />

der Antrag, der Versicherungsschein, etwaige Nachträge<br />

des Versicherungsscheins, <strong>und</strong> <strong>die</strong> Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

gegebenenfalls einschließlich der Besonderen<br />

<strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> Klauseln. Die Versicherungsbedingungen<br />

sowie <strong>die</strong> Besonderen <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong><br />

Klauseln finden Sie nachfolgend abgedruckt.<br />

b)Die Angaben über Art, Umfang <strong>und</strong> Fälligkeit unserer Leistungen<br />

entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem<br />

Versicherungsschein <strong>und</strong> den nachfolgend abgedruckten<br />

Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den Besonderen<br />

<strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> Klauseln.<br />

4. Angaben zur Versicherungsprämie<br />

Die Versicherungsprämie enthält alle darauf zu entrichtenden<br />

Steuern sowie eventuelle Zuschläge aufgr<strong>und</strong> einer vereinbarten<br />

Zahlungsweise.<br />

Höhe <strong>und</strong> Zahlungsweise der Prämie entnehmen Sie bitte<br />

ebenfalls dem von Ihnen ausgefüllten Antragsformular <strong>und</strong><br />

dem Versicherungsschein.<br />

5. Zusätzliche Gebühren <strong>und</strong> Kosten<br />

Zusätzliche Gebühren oder Kosten, z.B. <strong>für</strong> <strong>die</strong> Antragsbearbeitung<br />

oder <strong>für</strong> <strong>die</strong> Benutzung von Fernkommunikationsmitteln<br />

werden nicht erhoben. Vermittler sind nicht berechtigt,<br />

von Ihnen irgendwelche besonderen Gebühren oder<br />

Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufnahme des Antrags zu erheben.<br />

6. Einzelheiten zur Zahlung der Prämien<br />

Die Prämien sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu entrichten.<br />

Dieser ist in Ihrem Versicherungsschein enthalten.<br />

Die Prämien können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich<br />

oder jährlich entrichtet werden. Zusätzlich besteht bei einigen<br />

Tarifen <strong>die</strong> Möglichkeit zur Zahlung eines Einmalbeitrags. Für<br />

<strong>die</strong> Prämienzahlung ist <strong>die</strong> bei der Antragsstellung vereinbarte<br />

Zahlungsweise maßgeblich. Entsprechend der getroffenen<br />

Vereinbarung wird <strong>die</strong> Prämie entweder durch Überweisung<br />

oder per Lastschrift von Ihnen gezahlt. Näheres<br />

entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.<br />

Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch<br />

nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein<br />

angegebenen Versicherungsbeginn. Wenn Sie<br />

jedoch <strong>die</strong> erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig zahlen,<br />

können wir von dem Vertrag zurücktreten <strong>und</strong> der Versicherungsschutz<br />

tritt rückwirkend außer Kraft.<br />

7. Gültigkeitsdauer des Angebots<br />

Angebote sind <strong>für</strong> uns vier Wochen bindend, es sei denn durch<br />

eine gesetzliche Vorschrift ist eine Änderung notwendig oder<br />

ein zwischenzeitlich eingetretenes Ereignis (entsprechend der<br />

Antragsfragen) bedingt eine erneute Antragsprüfung.<br />

Informationen zum Vertrag<br />

8. Zustandekommen des Versicherungsvertrages<br />

Der Abschluss eines Versicherungsvertrags setzt zwei übereinstimmende<br />

Willenserklärungen voraus. Der Versicherungsvertrag<br />

kommt somit durch eine von Ihnen abgegebene<br />

Willenserklärung (beispielsweise in Form des ausgefüllten<br />

Versicherungsantrags) <strong>und</strong> durch <strong>die</strong> Übersendung des Versicherungsscheins<br />

wirksam zustande, sofern Sie Ihre Vertragserklärung<br />

nicht wirksam widerrufen (Einzelheiten zum<br />

Widerrufsrecht siehe unter Nr. 9).<br />

Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch<br />

nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein<br />

angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings<br />

entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zahlung<br />

der ersten oder einmaligen Prämie (siehe Allgemeine<br />

<strong>Bedingungen</strong>).<br />

Wurde eine vorläufige Deckungszusage abgegeben, gewährt<br />

<strong>die</strong> VPV bis zur Zustellung der Police Versicherungsschutz im<br />

Umfang der schriftlich gewährten vorläufigen Deckungszusage.<br />

Sofern Sie Ihre Vertragserklärung wirksam widerrufen<br />

haben, endet der Versicherungsschutz über <strong>die</strong> vorläufige<br />

Deckung mit dem Zugang des Widerrufs bei der VPV.<br />

9. Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen<br />

ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,<br />

E-Mail, E-Postbrief) widerrufen. Haben Sie einen Antrag<br />

unterschrieben, beginnt <strong>die</strong> Frist erst dann zu laufen,<br />

nachdem Sie den Versicherungsschein, <strong>die</strong> Vertragsbestimmungen<br />

einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen,<br />

<strong>die</strong> weiteren Informationen nach § 7<br />

Abs. 1 <strong>und</strong> 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung<br />

mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong>se Belehrung jeweils in Textform<br />

erhalten haben. Haben Sie ein Angebot angefordert, beginnt<br />

<strong>die</strong> Frist am Tag, nachdem Sie Ihre Annahmeerklärung<br />

zum Vertragsangebot an uns abgesendet haben.<br />

Unabhängig davon beginnt <strong>die</strong> Frist erst dann zu laufen,<br />

wenn Sie den Versicherungsschein, <strong>die</strong> Vertragsbestimmungen<br />

einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen,<br />

<strong>die</strong> weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1<br />

<strong>und</strong> 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung<br />

mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong>se Belehrung jeweils in Textform erhalten<br />

haben. Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt <strong>die</strong><br />

Widerrufsfrist jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten<br />

gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Ge-<br />

3


4<br />

setzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes<br />

zum Bürgerlichen Gesetzbuche.Zur Wahrung<br />

der Widerrufsfrist genügt <strong>die</strong> rechtzeitige Absendung<br />

des Widerrufs.<br />

- Der Widerruf ist zu richten an:<br />

VPV Allgemeine Versicherungs-AG<br />

Pohligstr. 3, 50969 Köln<br />

- Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende<br />

Faxnummer zu richten:<br />

07 11 / 13 91-60 01<br />

- Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende<br />

E-Mail-Adresse zu richten:<br />

info@vpv.de<br />

- Bei einem Widerruf per E-Postbrief ist der Widerruf an<br />

folgende E-Postbrief-Adresse zu richten:<br />

info@vpv.epost.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz<br />

<strong>und</strong> wir erstatten Ihnen den auf <strong>die</strong> Zeit nach<br />

Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien,<br />

wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz<br />

vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.<br />

Den Teil der Prämie, der auf <strong>die</strong> Zeit bis zum Zugang des<br />

Widerrufs entfällt, dürfen wir in <strong>die</strong>sem Fall einbehalten;<br />

dabei handelt es sich um den im Versicherungsschein ausgewiesenen<br />

Betrag. Dieser Betrag wird zeitanteilig berechnet.<br />

Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt<br />

unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des<br />

Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem<br />

Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur<br />

Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren<br />

<strong>und</strong> gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben<br />

sind.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren<br />

Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt<br />

ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung.<br />

10. Angaben zur Laufzeit<br />

Die Angaben zur Laufzeit Ihres Versicherungsvertrags entnehmen<br />

Sie bitte dem Antragsformular. Dort ist <strong>die</strong> von Ihnen<br />

gewünschte Vertragsdauer eingetragen. Sie ist auch im Versicherungsschein<br />

abgedruckt.<br />

11. Vertragliche Kündigungsmöglichkeiten<br />

Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert<br />

sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen<br />

oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres<br />

eine Kündigung zugegangen ist.<br />

Bei einer Vertragsdauer von drei oder mehr Jahren kann der<br />

Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden<br />

Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten von Ihnen<br />

gekündigt werden.<br />

Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr <strong>und</strong> bei<br />

Verträgen, <strong>die</strong> von vornherein einen festen Endtermin vorsehen,<br />

endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf,<br />

zum vorgesehenen Zeitpunkt.<br />

Im Übrigen besteht ein Kündigungsrecht auch in folgenden<br />

Fällen:<br />

- Für den Versicherer <strong>und</strong> den Versicherungsnehmer nach<br />

dem Versicherungsfall.<br />

- Für den Versicherer bei Nichtzahlung des Folgebeitrags.<br />

- Für den Versicherungsnehmer bei Prämienerhöhungen.<br />

Einzelheiten können Sie den nachfolgend abgedruckten Allgemeinen<br />

<strong>Bedingungen</strong> entnehmen. Gesetzliche Kündigungsrechte<br />

bleiben hiervon unberührt.<br />

12. Anzuwendendes Recht<br />

Auf Ihren Versicherungsvertrag findet das Recht der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland Anwendung.<br />

13. Anzuwendende Sprache<br />

Die <strong>Bedingungen</strong>, alle weiteren Vertragsbestimmungen <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong>se Verbraucherinformation werden Ihnen in deutscher<br />

Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation während der Laufzeit<br />

des Vertrages wird in deutscher Sprache geführt.<br />

Informationen zu außergerichtlichen Rechtsbehelfen<br />

14. Versicherungsombudsmann<br />

Als Verbraucher haben Sie <strong>die</strong> Möglichkeit, sich bei Beschwerden<br />

gegen uns als Ihren Versicherer an den Versicherungsombudsmann<br />

zu wenden:<br />

Versicherungsombudsmann e.V.<br />

Leipziger Str. 121 · 10117 Berlin<br />

Telefon: 0 800 / 36 96 000<br />

Telefax: 0 800 / 36 99 000<br />

Internet: www.versicherungsombudsmann.de<br />

E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de<br />

Dort haben Sie <strong>die</strong> Möglichkeit eines kostenlosen außergerichtlichen<br />

Schlichtungsverfahrens, solange <strong>die</strong> geltend gemachten<br />

Ansprüche nicht verjährt sind. Die Ansprüche aus<br />

dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung<br />

beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch<br />

entstanden ist.<br />

Der Beschwerdegegenstand darf nicht bereits vor einem Gericht,<br />

Schiedsgericht oder einer anderen Streitschlichtungseinrichtung<br />

anhängig sein oder entschieden oder geschlichtet<br />

worden sein.<br />

Der Ombudsmann behandelt Ihre Beschwerde erst, wenn Sie<br />

Ihren Anspruch bei uns geltend gemacht haben <strong>und</strong> uns 6<br />

Wochen Zeit <strong>für</strong> unsere Entscheidung gegeben haben.<br />

Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 € trifft der Ombudsmann<br />

eine Entscheidung, an <strong>die</strong> wir geb<strong>und</strong>en sind. Ihnen<br />

steht dagegen weiterhin der Weg zum Gericht offen. Bei<br />

Beschwerden mit einem Wert von über 10.000 € spricht der<br />

Ombudsmann eine <strong>für</strong> beide Seiten unverbindliche Empfehlung<br />

aus. Ab einem Beschwerdewert von 100.000 € ist ein<br />

Verfahren vor dem Ombudsmann nicht mehr möglich.<br />

Durch <strong>die</strong> Einlegung der Beschwerde bei dem Ombudsmann<br />

wird Ihr Recht auf Beschreiten eines Rechtweges bei den ordentlichen<br />

Gerichten nicht berührt.<br />

15. Beschwerden<br />

Bei Beschwerden können Sie sich direkt an <strong>die</strong> Direktion der<br />

VPV Allgemeine Versicherungs-AG wenden. Wenn Sie nicht<br />

zuerst mit der VPV Allgemeine Versicherungs-AG über Ihr<br />

Anliegen sprechen möchten, können Sie sich auch an <strong>die</strong> unter<br />

Nr. 2 genannte Aufsichtsbehörde wenden.<br />

Neben den Rechtsbehelfen nach Nr. 14 <strong>und</strong> Nr. 15 bleibt <strong>die</strong><br />

gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen unberührt.


A. Allgemeine <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hausratversicherung (VHB 2012)<br />

Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Wir als<br />

Versicherer erbringen <strong>die</strong> vertraglich vereinbarten Leistungen.<br />

Der Versicherungsumfang<br />

1 Welche Gefahren <strong>und</strong> Schäden sind versichert?<br />

Für welche Gefahren <strong>und</strong> Schäden besteht kein Versicherungsschutz?<br />

1.1 Wir leisten Entschädigung <strong>für</strong> versicherte Sachen (siehe Nr.<br />

2), <strong>die</strong> durch<br />

a) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion,<br />

Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,<br />

seiner Teile oder seiner Ladung (Nr. 3),<br />

b) Einbruch<strong>die</strong>bstahl, Vandalismus nach einem Einbruch<br />

sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat (Nr. 4),<br />

c) Leitungswasser (Nr. 5),<br />

d) Naturgefahren (Nr. 6)<br />

aa) Sturm <strong>und</strong> Hagel,<br />

bb) weitere Elementargefahren (soweit vereinbart)<br />

zerstört oder beschädigt werden oder infolge dessen abhanden<br />

kommen.<br />

1.2 Ausschluss Krieg, Innere Unruhen <strong>und</strong> Kernenergie<br />

a) Ausschluss Krieg<br />

Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende<br />

Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg,<br />

kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion<br />

oder Aufstand.<br />

b) Ausschluss Innere Unruhen<br />

Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende<br />

Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.<br />

c) Ausschluss Kernenergie*)<br />

Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende<br />

Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie,<br />

nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.<br />

2 Welche Sachen sind versichert?<br />

Was gilt als Versicherungsort?<br />

2.1 Beschreibung des Versicherungsumfangs<br />

Versichert ist der gesamte Hausrat in der in Ihrem Versicherungsschein<br />

bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).<br />

Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar<br />

bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort<br />

entfernt <strong>und</strong> in zeitlichem <strong>und</strong> örtlichem Zusammenhang<br />

mit <strong>die</strong>sem Vorgang zerstört oder beschädigt<br />

wird oder abhanden kommt, ist versichert.<br />

Hausrat außerhalb der in Ihrem Versicherungsschein bezeichneten<br />

Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung<br />

(Nr. 8) oder soweit <strong>die</strong>s gesondert in Ihrem Versicherungsvertrag<br />

vereinbart ist, versichert.<br />

2.2 Definitionen<br />

a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, <strong>die</strong> Ihrem Haushalt<br />

zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) <strong>die</strong>nen.<br />

b) Wertsachen <strong>und</strong> Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat.<br />

Hier<strong>für</strong> gelten besondere Voraussetzungen <strong>und</strong> Entschädigungsgrenzen<br />

(Nr. 16).<br />

c) Ferner gehören zum Hausrat<br />

aa) alle in das Gebäude eingefügte Sachen (z.B. Einbaumöbel<br />

<strong>und</strong> Einbauküchen), <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sie als Mieter<br />

oder Wohnungseigentümer <strong>die</strong> Gefahr tragen,<br />

weil Sie sie auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen<br />

haben. Eine anderweitige Vereinbarung<br />

über <strong>die</strong> Gefahrtragung ist von Ihnen nachzuweisen.<br />

bb) Anbaumöbel <strong>und</strong> Anbauküchen, <strong>die</strong> serienmäßig<br />

produziert <strong>und</strong> nicht individuell <strong>für</strong> das Gebäude<br />

gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand<br />

an <strong>die</strong> Gebäudeverhältnisse angepasst<br />

worden sind,<br />

cc) privat genutzte Antennenanlagen <strong>und</strong> Markisen,<br />

<strong>die</strong> ausschließlich der versicherten Wohnung gemäß<br />

Nr. 2.1 <strong>die</strong>nen <strong>und</strong> sich auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />

befinden, auf dem <strong>die</strong> versicherte Wohnung liegt,<br />

dd) in Ihrem Haushalt befindliches fremdes Eigentum,<br />

soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern<br />

bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt<br />

(siehe Nr. 2.4 e),<br />

ee) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Aufsitzrasenmäher,<br />

Go-Karts <strong>und</strong> Spielfahrzeuge, soweit<br />

<strong>die</strong>se nicht versicherungspflichtig sind,<br />

ff) Kanus, Ruder-, Falt- <strong>und</strong> Schlauchboote einschließlich<br />

ihrer Motoren sowie Surfgeräte,<br />

gg) Fall- <strong>und</strong> Gleitschirme sowie nicht motorisierte<br />

Flugdrachen,<br />

hh) Arbeitsgeräte <strong>und</strong> Einrichtungsgegenstände, <strong>die</strong><br />

ausschließlich Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder<br />

einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden<br />

Person <strong>die</strong>nen; Handelswaren <strong>und</strong> Musterkollektionen<br />

sind hiervon ausgeschlossen,<br />

ii) Haustiere, d.h. Tiere, <strong>die</strong> regelmäßig artgerecht in<br />

Wohnungen (siehe Nr. 2.3 a) <strong>und</strong> b)) gehalten werden<br />

(z.B. Fische, Katzen, Vögel).<br />

2.3 Versicherungsort<br />

Versicherungsort ist Ihre im Versicherungsschein bezeichnete<br />

Wohnung. Zur Wohnung gehören<br />

a) <strong>die</strong>jenigen Räume, <strong>die</strong> zu Wohnzwecken <strong>die</strong>nen <strong>und</strong><br />

eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind<br />

<strong>die</strong> ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in<br />

häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten<br />

Flächen eines Gebäudes. Räume, <strong>die</strong> ausschließlich<br />

beruflich oder gewerblich genutzt werden,<br />

gehören nicht zur Wohnung.<br />

b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende<br />

Terrassen sowie ausschließlich von Ihnen<br />

oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden<br />

Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in<br />

Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Gr<strong>und</strong>stücks,<br />

auf dem sich <strong>die</strong> versicherte Wohnung befindet.<br />

c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in<br />

dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B.<br />

ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller,<br />

Waschkeller) des Gr<strong>und</strong>stücks, auf dem sich <strong>die</strong> versicherte<br />

Wohnung befindet.<br />

d) darüber hinaus privat genutzte Garagen im Wohnort, soweit<br />

<strong>die</strong>se nicht mehr als drei Kilometer Luftlinie vom<br />

Versicherungsort entfernt sind.<br />

2.4 Nicht versicherte Sachen<br />

Nicht zum Hausrat gehören<br />

a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2.2 c)<br />

aa) genannt,<br />

b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>die</strong>ser Gefahr trägt.<br />

Sofern <strong>die</strong> ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten<br />

oder in dessen Eigentum übergegangenen<br />

Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höheroder<br />

geringerwertigere –, sind <strong>die</strong>se Sachen im Rahmen<br />

<strong>die</strong>ses Vertrages nicht versichert. Das gleiche gilt <strong>für</strong><br />

vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.<br />

c) Kraftfahrzeuge aller Art <strong>und</strong> Anhänger, unabhängig von<br />

deren Versicherungspflicht, sowie Teile <strong>und</strong> Zubehör<br />

*) Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernenergieanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet<br />

<strong>und</strong> schließen hier<strong>für</strong> Haftpflichtversicherungen ab.<br />

5


6<br />

von Kraftfahrzeugen <strong>und</strong> Anhängern, soweit nicht unter<br />

Nr. 2.2 c) ee) genannt,<br />

d) Luft- <strong>und</strong> Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht,<br />

einschließlich nicht eingebauter Teile,<br />

soweit nicht unter Nr. 2.2 c) ee) – gg) genannt,<br />

e) Hausrat von Mietern <strong>und</strong> Untermietern in Ihrer Wohnung,<br />

es sei denn, <strong>die</strong>ser wurde ihnen von Ihnen überlassen,<br />

f) Sachen im Privatbesitz, <strong>die</strong> durch einen gesonderten<br />

Versicherungsvertrag versichert sind (z.B. <strong>für</strong> Schmucksachen<br />

<strong>und</strong> Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente<br />

bzw. Jagd- <strong>und</strong> Sportwaffen),<br />

g) elektronisch gespeicherte Daten <strong>und</strong> Programme. Kosten<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> technische Wiederherstellung von elektronisch<br />

gespeicherten, ausschließlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> private Nutzung<br />

bestimmter Daten <strong>und</strong> Programme sind nur<br />

versichert, soweit <strong>die</strong>s gesondert im Versicherungsvertrag<br />

vereinbart ist.<br />

3 Was gilt bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion <strong>und</strong><br />

Luftfahrzeugen?<br />

3.1 Versicherte Gefahren <strong>und</strong> Schäden<br />

Wir leisten Entschädigung <strong>für</strong> versicherte Sachen, <strong>die</strong> durch<br />

a) Brand,<br />

b) Blitzschlag,<br />

c) Überspannung, Überstrom <strong>und</strong> Kurzschluss infolge eines<br />

Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte<br />

Elektrizität,<br />

d) Explosion, Implosion<br />

e) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile<br />

oder seiner Ladung<br />

zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.<br />

3.2 Brand<br />

Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen<br />

Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat <strong>und</strong> das sich aus<br />

eigener Kraft auszubreiten vermag.<br />

3.3 Blitzschlag<br />

Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf<br />

Sachen.<br />

3.4 Überspannung<br />

Überspannungs-, Überstrom- <strong>und</strong> Kurzschlussschäden an<br />

versicherten elektrischen Einrichtungen <strong>und</strong> Gegenständen<br />

sind versichert, wenn <strong>die</strong>se durch einen Blitz, der im Radius<br />

von höchstens 3.000 Metern um den Versicherungsort<br />

(siehe Nr. 2.3) auf der Erde aufgetroffen ist oder durch<br />

sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität, entstehen.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

3.5 Explosion<br />

Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen<br />

oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.<br />

Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung<br />

usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem<br />

solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich<br />

des Druckunterschieds innerhalb <strong>und</strong> außerhalb des<br />

Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine<br />

Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so<br />

ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.<br />

3.6 Implosion<br />

Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall<br />

eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines<br />

inneren Unterdruckes.<br />

3.7 Nicht versicherte Schäden<br />

Nicht versichert sind<br />

a) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden<br />

durch Erdbeben;<br />

b) Sengschäden;<br />

c) Schäden, <strong>die</strong> an Verbrennungskraftmaschinen durch <strong>die</strong><br />

im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen sowie<br />

Schäden, <strong>die</strong> an Schaltorganen von elektrischen Schaltern<br />

durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen;<br />

Die Ausschlüsse gemäß Nr. 3.7 b) <strong>und</strong> Nr. 3.7 c) gelten<br />

nicht <strong>für</strong> Schäden, <strong>die</strong> dadurch verursacht wurden, dass<br />

sich an anderen Sachen eine versicherte Gefahr gemäß Nr.<br />

3.1 verwirklicht hat.<br />

4 Was gilt bei Einbruch<strong>die</strong>bstahl?<br />

4.1 Versicherte Gefahren <strong>und</strong> Schäden<br />

Wir leisten Entschädigung <strong>für</strong> versicherte Sachen, <strong>die</strong> durch<br />

a) Einbruch<strong>die</strong>bstahl,<br />

b) Vandalismus nach einem Einbruch,<br />

c) Raub, oder durch den Versuch einer solchen Tat abhanden<br />

kommen, zerstört oder beschädigt werden.<br />

4.2 Einbruch<strong>die</strong>bstahl<br />

Einbruch<strong>die</strong>bstahl liegt vor, wenn der Dieb<br />

a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder<br />

mittels eines Schlüssel, dessen Anfertigung <strong>für</strong> das<br />

Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst<br />

oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder<br />

mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines<br />

falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen,<br />

wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen<br />

sind;<br />

b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht<br />

oder falsche Schlüssel (siehe Nr. 4.2 a) oder andere Werkzeuge<br />

benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines<br />

falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn<br />

feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen<br />

sind;<br />

c) aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen<br />

entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen<br />

oder dort verborgen gehalten hatte;<br />

d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf<br />

frischer Tat angetroffen wird <strong>und</strong> eines der Mittel gemäß<br />

Nr. 4.4 a) aa) oder 4.4 a) bb) anwendet, um sich den Besitz<br />

des gestohlenen Gutes zu erhalten;<br />

e) mittels richtiger Schlüssel, <strong>die</strong> er durch Einbruch<strong>die</strong>bstahl<br />

oder außerhalb des Versicherungsortes durch Raub<br />

gemäß Nr. 4.4 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines<br />

Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet;<br />

f) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel<br />

eindringt, den er – innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes<br />

– durch Diebstahl an sich gebracht hatte,<br />

vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer<br />

noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels<br />

durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.<br />

4.3 Vandalismus nach einem Einbruch<br />

Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter<br />

auf eine der in Nr. 4.2 a), Nr. 4.2 e) oder Nr. 4.2 f) bezeichneten<br />

Arten in den Versicherungsort eindringt <strong>und</strong><br />

versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.<br />

4.4 Raub<br />

a) Raub liegt vor, wenn<br />

aa) gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren<br />

Widerstand gegen <strong>die</strong> Wegnahme versicherter Sachen<br />

auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn<br />

versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten<br />

Widerstandes entwendet werden (einfacher<br />

Diebstahl/Trick<strong>die</strong>bstahl);<br />

bb) Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen<br />

lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr <strong>für</strong><br />

Leib oder Leben angedroht wird, <strong>die</strong> innerhalb des<br />

Versicherungsortes – bei mehreren Versicherungsorten<br />

innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an<br />

dem auch <strong>die</strong> Drohung ausgesprochen wird – verübt<br />

werden soll;<br />

cc) Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden,<br />

weil Ihr körperlicher Zustand unmittelbar vor der<br />

Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer<br />

nicht verschuldeten sonstigen Ursache wie beispielsweise<br />

Ohnmacht oder Herzinfarkt beeinträchtigt<br />

<strong>und</strong> dadurch Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet<br />

ist.


) Ihnen stehen Personen gleich, <strong>die</strong> mit Ihrer Zustimmung<br />

in der Wohnung anwesend sind.<br />

c) Nicht versichert sind Sachen, <strong>die</strong> an den Ort der Herausgabe<br />

oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters<br />

herangeschafft werden, es sei denn, das Heranschaffen<br />

erfolgt nur innerhalb des Versicherungsortes, an<br />

dem <strong>die</strong> Tathandlungen nach Nr. 4.4 a) verübt wurden.<br />

4.5 Nicht versicherte Schäden<br />

Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende<br />

Ursachen nicht auf Schäden, <strong>die</strong> verursacht werden<br />

durch weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben,<br />

Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).<br />

5 Was gilt bei Leitungswasser?<br />

5.1 Nässeschäden<br />

Wir leisten Entschädigung <strong>für</strong> versicherte Sachen, <strong>die</strong> durch<br />

bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser oder Wasserdampf<br />

zerstört oder beschädigt werden oder abhanden<br />

kommen.<br />

Das Leitungswasser muss unmittelbar aus Rohren der Wasserversorgung<br />

(Zu- <strong>und</strong> Ableitungen) oder damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Schläuchen, den mit <strong>die</strong>sem Rohrsystem verb<strong>und</strong>enen<br />

sonstigen Einrichtungen oder deren Wasser führenden<br />

Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,<br />

aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen<br />

sowie aus Wasserlösch- <strong>und</strong> Berieselungsanlagen<br />

ausgetreten sein. Sole, Öle, Kühl- <strong>und</strong> Kältemittel aus Klima-,<br />

Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie<br />

Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.<br />

Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das bestimmungswidrig<br />

ausgetreten ist aus im Haus verlaufenden Regenfallrohren.<br />

5.2 Bruchschäden<br />

Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß Nr. 5.2 a) <strong>und</strong> b)<br />

zum versicherten Hausrat gehören (Nr. 2.2), leisten wir Entschädigung<br />

<strong>für</strong> innerhalb von Gebäuden eintretende<br />

a) frostbedingte <strong>und</strong> sonstige Bruchschäden an<br />

aa) Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen)<br />

oder den damit verb<strong>und</strong>enen Schläuchen,<br />

bb) Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie<br />

Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,<br />

cc) Rohren von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen<br />

dd) im Haus verlaufenden Regenfall- <strong>und</strong> Lüftungsrohren<br />

sofern <strong>die</strong>se Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln,<br />

Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.<br />

b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten<br />

Installationen:<br />

aa) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen<br />

(z.B. Wasser- <strong>und</strong> Absperrhähne, Ventile,<br />

Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche,<br />

bb) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare<br />

Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-,<br />

Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.<br />

Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper,<br />

einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen<br />

auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.<br />

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre <strong>und</strong><br />

Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder<br />

nicht tragend) nicht versichert.<br />

5.3 Nicht versicherte Schäden<br />

a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende<br />

Ursachen Schäden durch<br />

aa) Plansch- oder Reinigungswasser,<br />

bb) Schwamm,<br />

cc) Gr<strong>und</strong>wasser, stehendes oder fließendes Gewässer,<br />

Überschwemmung oder Witterungsniederschläge<br />

oder einen durch <strong>die</strong>se Ursachen hervorgerufenen<br />

Rückstau,<br />

dd) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,<br />

ee) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser<br />

nach Nr. 5.1 <strong>die</strong> Erdsenkung oder den<br />

Erdrutsch verursacht hat,<br />

ff) Öffnen der Sprinkler oder Be<strong>die</strong>nen der Berieselungsdüsen<br />

wegen eines Brandes, durch Druckproben<br />

oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten<br />

an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler-<br />

oder Berieselungsanlage,<br />

gg) Leitungswasser aus Eimern, Gieskannen oder sonstigen<br />

mobilen Behältnissen.<br />

b) Wir leisten keine Entschädigung <strong>für</strong> Schäden<br />

aa) an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, <strong>die</strong> nicht bezugsfertig<br />

sind <strong>und</strong> an den in <strong>die</strong>sen Gebäuden oder<br />

Gebäudeteilen befindlichen Sachen,<br />

bb) am Inhalt eines Aquariums, <strong>die</strong> als Folge dadurch<br />

entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten<br />

ist.<br />

6 Was gilt bei Naturgefahren?<br />

6.1 Versicherte Gefahren <strong>und</strong> Schäden<br />

Wir leisten Entschädigung <strong>für</strong> versicherte Sachen, <strong>die</strong> durch<br />

a) Sturm, Hagel,<br />

b) Weitere Elementargefahren (sofern vereinbart)<br />

aa) Überschwemmung,<br />

bb) Rückstau,<br />

cc) Erdbeben,<br />

dd) Erdsenkung,<br />

ee) Erdrutsch,<br />

ff) Schneedruck,<br />

gg) Lawinen,<br />

hh) Vulkanausbruch<br />

zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.<br />

6.2 Sturm, Hagel<br />

a) Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens<br />

Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit<br />

mindestens 62 km/St<strong>und</strong>e).<br />

Ist <strong>die</strong> Windstärke <strong>für</strong> den Schadenort nicht feststellbar,<br />

so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn Sie nachweisen,<br />

dass<br />

aa) <strong>die</strong> Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgr<strong>und</strong>stücks<br />

Schäden an Gebäuden in einwandfreiem<br />

Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen<br />

anderen Sachen angerichtet hat, oder dass<br />

bb) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes<br />

des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in<br />

dem sich <strong>die</strong> versicherten Sachen bef<strong>und</strong>en haben,<br />

oder mit <strong>die</strong>sem Gebäude baulich verb<strong>und</strong>enen Gebäuden,<br />

nur durch Sturm entstanden sein kann.<br />

b) Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von<br />

Eiskörnern.<br />

c) Wir leisten Entschädigung <strong>für</strong> versicherte Sachen, <strong>die</strong><br />

zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen<br />

aa) durch <strong>die</strong> unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder<br />

Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in<br />

denen sich versicherte Sachen befinden;<br />

bb) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile,<br />

Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte<br />

Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte<br />

Sachen befinden, wirft;<br />

cc) als Folge eines Schadens nach aa) oder bb) an versicherten<br />

Sachen;<br />

dd) durch <strong>die</strong> unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder<br />

Hagels auf Gebäude, <strong>die</strong> mit dem versicherten Gebäude<br />

oder Gebäuden, in denen sich versicherte<br />

Sachen befinden, baulich verb<strong>und</strong>en sind;<br />

ee) dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile,<br />

Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude<br />

wirft, <strong>die</strong> mit dem versicherten Gebäude oder Ge-<br />

7


äuden, in denen sich versicherte Sachen befinden,<br />

baulich verb<strong>und</strong>en sind.<br />

6.3 Weitere Elementargefahren<br />

a) Überschwemmung<br />

Überschwemmung ist <strong>die</strong> Überflutung des Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Bodens des Versicherungsgr<strong>und</strong>stücks mit erheblichen<br />

Mengen von Oberflächenwasser durch<br />

aa) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden)<br />

Gewässern;<br />

bb) Witterungsniederschläge;<br />

cc) Austritt von Gr<strong>und</strong>wasser an <strong>die</strong> Erdoberfläche infolge<br />

von aa) oder bb).<br />

b) Rückstau<br />

Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von<br />

oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern<br />

oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig<br />

aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit<br />

verb<strong>und</strong>enen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.<br />

c) Erdbeben<br />

Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens,<br />

<strong>die</strong> durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren<br />

ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt,<br />

wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass<br />

aa) <strong>die</strong> naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in<br />

der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an<br />

Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso<br />

widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet<br />

hat, oder<br />

bb) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes<br />

der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben<br />

entstanden sein kann.<br />

d) Erdsenkung<br />

Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens<br />

über naturbedingten Hohlräumen.<br />

e) Erdrutsch<br />

Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen<br />

von Erd- oder Gesteinsmassen.<br />

f) Schneedruck<br />

Schneedruck ist <strong>die</strong> Wirkung des Gewichts von Schneeoder<br />

Eismassen.<br />

g) Lawinen<br />

Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schneeoder<br />

Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten<br />

Druckwelle.<br />

h) Vulkanausbruch<br />

Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim<br />

Aufreißen der Erdkruste, verb<strong>und</strong>en mit Lavaergüssen,<br />

Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien<br />

<strong>und</strong> Gasen.<br />

6.4 Nicht versicherte Schäden<br />

a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende<br />

Ursachen Schäden durch<br />

aa) Sturmflut;<br />

bb) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz<br />

durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster,<br />

Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn,<br />

dass <strong>die</strong>se Öffnungen durch eine der versicherten<br />

Naturgefahren (siehe Nr. 6.1 a) entstanden sind <strong>und</strong><br />

einen Gebäudeschaden darstellen;<br />

cc) Gr<strong>und</strong>wasser, soweit nicht an <strong>die</strong> Erdoberfläche gedrungen<br />

(siehe Nr. 6.3 a) cc);<br />

dd) Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz<br />

eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;<br />

<strong>die</strong>s gilt nicht <strong>für</strong> Erdbeben;<br />

ee) Trockenheit oder Austrocknung.<br />

b) Nicht versichert sind Schäden an<br />

aa) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, <strong>die</strong> nicht bezugsfertig<br />

sind <strong>und</strong> an den in <strong>die</strong>sen Gebäuden befindlichen<br />

Sachen;<br />

bb) Sachen, <strong>die</strong> sich außerhalb von Gebäuden befinden.<br />

Nach Nr. 6.1 versichert sind jedoch auf dem<br />

8<br />

gesamten Gr<strong>und</strong>stück, auf dem sich <strong>die</strong> versicherte<br />

Wohnung befindet, Antennenanlagen <strong>und</strong> Markisen,<br />

wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer<br />

genutzt werden.<br />

7 Welche Kosten sind in der Hausratversicherung versichert?<br />

7.1 Versichert sind <strong>die</strong> infolge eines Versicherungsfalles notwendigen<br />

<strong>und</strong> tatsächlich angefallenen<br />

a) Aufräumungskosten<br />

<strong>für</strong> das Aufräumen versicherter Sachen sowie <strong>für</strong> das<br />

Wegräumen <strong>und</strong> den Abtransport von zerstörten <strong>und</strong><br />

beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> das Ablagern <strong>und</strong> Vernichten.<br />

b) Bewegungs- <strong>und</strong> Schutzkosten<br />

<strong>die</strong> dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung<br />

oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen<br />

andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt<br />

werden müssen.<br />

c) Hotelkosten<br />

<strong>für</strong> Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten<br />

(z. B. Frühstück, Telefon), wenn <strong>die</strong> ansonsten<br />

ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde <strong>und</strong><br />

Ihnen auch <strong>die</strong> Beschränkung auf einen bewohnbaren<br />

Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem<br />

Zeitpunkt ersetzt, in dem <strong>die</strong> Wohnung wieder bewohnbar<br />

ist, längstens <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von 100 Tagen.<br />

Die Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme<br />

begrenzt, soweit nicht etwas anderes<br />

vereinbart ist.<br />

d) Transport- <strong>und</strong> Lagerkosten<br />

<strong>für</strong> Transport <strong>und</strong> Lagerung Ihres versicherten Hausrats,<br />

wenn Ihre Wohnung unbenutzbar wurde <strong>und</strong> Ihnen<br />

auch <strong>die</strong> Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar<br />

ist. Die Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lagerung werden bis zu<br />

dem Zeitpunkt ersetzt, in dem Ihre Wohnung wieder<br />

benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren<br />

Teil Ihrer Wohnung wieder zumutbar ist, längstens <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Dauer von 100 Tagen.<br />

e) Schlossänderungskosten<br />

<strong>für</strong> Schlossänderungen Ihrer Wohnung, wenn Schlüssel<br />

<strong>für</strong> Türen Ihrer Wohnung oder <strong>für</strong> dort befindliche<br />

Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhanden<br />

gekommen sind.<br />

f) Bewachungskosten<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewachung versicherter Sachen, wenn <strong>die</strong> Wohnung<br />

unbewohnbar wurde <strong>und</strong> Schließvorrichtungen<br />

<strong>und</strong> sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz<br />

bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt,<br />

in dem <strong>die</strong> Schließeinrichtungen oder sonstige Sicherungen<br />

wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Dauer von 48 St<strong>und</strong>en.<br />

g) Reparaturkosten <strong>für</strong> Gebäudeschäden<br />

<strong>die</strong> im Bereich Ihrer Wohnung durch Einbruch<strong>die</strong>bstahl,<br />

Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat oder<br />

innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem<br />

Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.<br />

h) Reparaturkosten <strong>für</strong> Nässeschäden<br />

an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten<br />

bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.<br />

i) Wasserverlustkosten<br />

<strong>die</strong> infolge eines Bruches eines Leitungswasserrohres<br />

entstehen <strong>und</strong> den das Wasserversorgungsunternehmen<br />

in Rechnung stellt. Die Entschädigung ist begrenzt<br />

auf 1 % der Versicherungssumme.<br />

Die Kosten werden nur ersetzt, soweit keine oder keine<br />

ausreichende Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag<br />

erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).<br />

j) Kosten <strong>für</strong> provisorische Maßnahmen<br />

zum Schutz versicherter Sachen.


7.2 Aufwendungen zur Abwendung <strong>und</strong> Minderung des Schadens<br />

a) Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, <strong>die</strong> Sie<br />

bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach<br />

zur Abwendung <strong>und</strong> Minderung des Schadens <strong>für</strong> geboten<br />

halten durften oder <strong>die</strong> Sie auf unsere Weisung<br />

hin machen.<br />

b) Machen Sie Aufwendungen, um einen unmittelbar bevorstehenden<br />

Versicherungsfall abzuwenden oder in<br />

seinen Auswirkungen zu mindern, geltend, so leisten<br />

wir Aufwendungsersatz nur, wenn <strong>die</strong>se Aufwendungen<br />

bei einer nachträglichen objektiven Betrachtung der<br />

Umstände verhältnismäßig <strong>und</strong> erfolgreich waren oder<br />

<strong>die</strong> Aufwendungen auf unsere Weisung hin erfolgten.<br />

c) Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können<br />

wir auch den Aufwendungsersatz nach Nr. 7.2 a) <strong>und</strong><br />

b) entsprechend kürzen.<br />

d) Der Ersatz <strong>die</strong>ser Aufwendungen <strong>und</strong> <strong>die</strong> sonstige Entschädigung<br />

betragen zusammen höchstens <strong>die</strong> Versicherungssumme<br />

je vereinbarter Position; <strong>die</strong>s gilt jedoch<br />

nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Weisung<br />

hin entstanden sind.<br />

e) Wir haben den <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufwendungen gemäß Nr. 7.2 a)<br />

erforderlichen Betrag auf Ihr Verlangen vorzuschießen.<br />

f) Nicht versichert sind Aufwendungen <strong>für</strong> Leistungen der<br />

Feuerwehr oder anderer Institutionen, <strong>die</strong> im öffentlichen<br />

Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn<br />

<strong>die</strong>se Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.<br />

7.3 Kosten der Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Schadens<br />

a) Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung eines von uns zu ersetzenden<br />

Schadens, sofern <strong>die</strong>se den Umständen nach<br />

geboten waren.<br />

Ziehen Sie einen Sachverständigen oder Beistand hinzu,<br />

so werden <strong>die</strong>se Kosten nur ersetzt, soweit Sie zur Zuziehung<br />

vertraglich verpflichtet sind oder von uns aufgefordert<br />

wurden.<br />

b) Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können<br />

wir auch den Kostenersatz nach Nr. 7.3 a) entsprechend<br />

kürzen.<br />

8 Welcher Versicherungsschutz wird <strong>für</strong> Hausratsachen<br />

außerhalb der Wohnung geboten (Außenversicherung)?<br />

8.1 Begriff <strong>und</strong> Geltungsdauer der Außenversicherung<br />

Versicherte Sachen, <strong>die</strong> Ihr Eigentum oder das einer mit Ihnen<br />

in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder<br />

<strong>die</strong> Ihrem oder deren Gebrauch <strong>die</strong>nen, sind weltweit auch<br />

versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des<br />

Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei<br />

Monaten gelten nicht als vorübergehend.<br />

8.2 Unselbständiger Hausstand während Wehr- <strong>und</strong> Zivil<strong>die</strong>nst<br />

oder Ausbildung<br />

Halten Sie sich oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft<br />

lebende Person zur Ausbildung oder um den Wehroder<br />

Zivil<strong>die</strong>nst abzuleisten außerhalb der Wohnung auf, so<br />

gilt <strong>die</strong>s so lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 8.1,<br />

bis ein eigener Hausstand begründet wird.<br />

8.3 Einbruch<strong>die</strong>bstahl<br />

Für Schäden durch Einbruch<strong>die</strong>bstahl müssen <strong>die</strong> in Nr. 4.2<br />

genannten Voraussetzungen erfüllt sein.<br />

8.4 Raub<br />

Bei Raub (Nr. 4.4) besteht Außenversicherungsschutz gemäß<br />

Nr. 8.1 in den Fällen, in denen Sie versicherte Sachen herausgeben<br />

oder sich wegnehmen lassen, weil eine Gewalttat<br />

mit Gefahr <strong>für</strong> Leib oder Leben angedroht wird, <strong>die</strong> an<br />

Ort <strong>und</strong> Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der<br />

Raub an Personen begangen wird, <strong>die</strong> mit Ihnen in häuslicher<br />

Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz<br />

erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen<br />

nicht auf Sachen, <strong>die</strong> erst auf Verlangen des Täters an den<br />

Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.<br />

8.5 Naturgefahren<br />

Für Naturgefahren besteht Außenversicherungsschutz nur<br />

innerhalb von Gebäuden.<br />

8.6 Entschädigungsgrenzen<br />

a) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung<br />

ist insgesamt auf 10 % der Versicherungssumme, höchstens<br />

10.000 € begrenzt.<br />

b) Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen<br />

(siehe Nr. 2.2 <strong>und</strong> Nr. 16).<br />

9 Wann liegt eine Gefahrerhöhung in der Hausratversicherung<br />

vor?<br />

9.1 Begriff der Gefahrerhöhung<br />

a) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Ihrer<br />

Vertragserklärung <strong>die</strong> tatsächlich vorhandenen Umstände<br />

so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls<br />

oder eine Vergrößerung des Schadens<br />

oder unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme wahrscheinlicher<br />

wird.<br />

b) Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht<br />

nur - vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand<br />

ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss gefragt<br />

haben.<br />

c) Eine Gefahrerhöhung nach Nr. 9.1 a) liegt nicht vor,<br />

wenn sich <strong>die</strong> Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder<br />

nach den Umständen als mitversichert gelten soll.<br />

9.2 Ihre Pflichten<br />

a) Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne<br />

unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung<br />

vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten<br />

gestatten.<br />

b) Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vorherige<br />

Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen<br />

oder gestattet haben, so müssen Sie uns <strong>die</strong>se unverzüglich<br />

anzeigen.<br />

c) Eine Gefahrerhöhung, <strong>die</strong> nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung<br />

unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen<br />

Sie uns unverzüglich anzeigen, nachdem Sie von ihr<br />

Kenntnis erlangt haben.<br />

9.3 Kündigung oder Vertragsanpassung durch uns<br />

a) Unser Kündigungsrecht<br />

Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Nr. 9.2 a), können<br />

wir Ihren Vertrag fristlos kündigen, wenn Sie Ihre<br />

Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt<br />

haben. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit<br />

haben Sie zu beweisen.<br />

Beruht <strong>die</strong> Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können<br />

wir unter Einhaltung einer Frist von einem Monat<br />

kündigen. Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen<br />

nach Nr. 9.2 b) <strong>und</strong> 9.2 c) bekannt, können wir Ihren<br />

Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat<br />

kündigen.<br />

b) Vertragsänderung<br />

Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der<br />

Gefahrerhöhung eine unseren Geschäftsgr<strong>und</strong>sätzen<br />

entsprechende erhöhte Prämie verlangen oder <strong>die</strong> Absicherung<br />

der erhöhten Gefahr ausschließen.<br />

Erhöht sich Ihre Prämie als Folge der Gefahrerhöhung<br />

um mehr als 10 % oder schließen wir <strong>die</strong> Absicherung<br />

der erhöhten Gefahr aus, so können Sie Ihren Vertrag<br />

innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung<br />

ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung<br />

haben wir Sie auf <strong>die</strong>ses Kündigungsrecht hinzuweisen.<br />

9.4 Erlöschen der Rechte des Versicherers<br />

Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach<br />

Nr. 9.3 erlöschen, wenn <strong>die</strong>se nicht innerhalb eines Monats<br />

ab unserer Kenntnis von der Gefahrerhöhung ausgeübt<br />

werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist,<br />

der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.<br />

9.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung<br />

a) Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall<br />

9


ein, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn<br />

Sie Ihre Pflichten nach Nr. 9.2 a) vorsätzlich verletzt haben.<br />

Verletzen Sie <strong>die</strong>se Pflichten grob fahrlässig, so<br />

sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis<br />

zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.<br />

Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit<br />

haben Sie zu beweisen.<br />

b) Nach einer Gefahrerhöhung nach Nr. 9.2 b) <strong>und</strong> Nr. 9.2<br />

c) sind wir <strong>für</strong> einen Versicherungsfall, der später als einen<br />

Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem uns <strong>die</strong><br />

Anzeige hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei,<br />

wenn Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt haben.<br />

Haben Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt Nr.<br />

9.5 a) Satz 2 <strong>und</strong> 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht<br />

bleibt bestehen, wenn uns <strong>die</strong> Gefahrerhöhung<br />

zu dem Zeitpunkt, zu dem uns <strong>die</strong> Anzeige hätte zugegangen<br />

sein müssen, bekannt war.<br />

c) Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,<br />

aa) soweit Sie nachweisen, dass <strong>die</strong> Gefahrerhöhung<br />

nicht ursächlich <strong>für</strong> den Eintritt des Versicherungsfalles<br />

oder den Umfang der Leistungspflicht war<br />

oder<br />

bb) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles<br />

<strong>die</strong> Frist <strong>für</strong> unsere Kündigung abgelaufen <strong>und</strong> eine<br />

Kündigung nicht erfolgt war oder<br />

cc) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt<br />

der Gefahrerhöhung eine unseren Geschäftsgr<strong>und</strong>sätzen<br />

entsprechende erhöhte Prämie verlangen.<br />

9.6 Besondere gefahrerhöhende Umstände<br />

Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß Nr. 9.1 kann<br />

insbesondere dann vorliegen, wenn<br />

a) sich ein Umstand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss<br />

gefragt haben,<br />

b) sich anlässlich eines Wohnungswechsels (Nr. 10) ein<br />

Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt worden<br />

ist,<br />

c) <strong>die</strong> ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60<br />

Tage oder über eine <strong>für</strong> den Einzelfall vereinbarte längere<br />

Frist hinaus unbewohnt bleibt <strong>und</strong> auch nicht beaufsichtigt<br />

wird; beaufsichtigt ist eine Wohnung nur<br />

dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte<br />

volljährige Person darin aufhält,<br />

d) vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder in<br />

nicht gebrauchsfähigem Zustand sind. Das gilt auch bei<br />

einem Wohnungswechsel (Nr. 10).<br />

10 Was passiert mit dem Versicherungsschutz bei einem<br />

Wohnungswechsel?<br />

10.1 Umzug in eine neue Wohnung<br />

Wechseln Sie Ihre Wohnung innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland, geht Ihr Versicherungsschutz auf Ihre neue<br />

Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht<br />

in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Ihr Versicherungsschutz<br />

in Ihrer bisherigen Wohnung erlischt spätestens<br />

zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt<br />

mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen<br />

dauerhaft in Ihre neue Wohnung gebracht werden.<br />

10.2 Mehrere Wohnungen<br />

Behalten Sie zusätzlich Ihre bisherige Wohnung, geht Ihr<br />

Versicherungsschutz nicht über, wenn Sie Ihre alte Wohnung<br />

weiterhin bewohnen (Doppelwohnsitz); <strong>für</strong> eine Übergangszeit<br />

von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz<br />

in beiden Wohnungen.<br />

10.3 Umzug ins Ausland<br />

Liegt <strong>die</strong> neue Wohnung nicht innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland, so geht Ihr Versicherungsschutz nicht auf<br />

Ihre neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in Ihrer<br />

bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach<br />

Umzugsbeginn.<br />

10.4 Anzeige der neuen Wohnung<br />

a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist uns spätestens bei<br />

10<br />

Beginn des Einzuges mit Angabe der neuen Wohnfläche<br />

in Quadratmetern bzw. sonstiger <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prämienberechnung<br />

erforderlichen Umstände anzuzeigen.<br />

b) Waren <strong>für</strong> <strong>die</strong> bisherige Wohnung besondere Sicherungen<br />

vereinbart, so ist uns in Textform mitzuteilen,<br />

ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung<br />

vorhanden sind (siehe Nr. 9).<br />

c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel <strong>die</strong> Wohnfläche<br />

oder der Wert Ihres Hausrates <strong>und</strong> wird Ihr Versicherungsschutz<br />

nicht entsprechend angepasst, kann<br />

<strong>die</strong>s zu Unterversicherung führen.<br />

10.5 Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht<br />

a) Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der neuen<br />

Wohnung gültigen Tarifbestimmungen.<br />

b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgr<strong>und</strong> veränderter<br />

Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes<br />

können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat<br />

spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung<br />

über <strong>die</strong> Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat<br />

nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform<br />

zu erklären.<br />

c) Wir können bei Kündigung durch Sie den Beitrag nur in<br />

der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der<br />

Kündigung beanspruchen.<br />

10.6 Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung<br />

a) Ziehen Sie bei einer Trennung von Ehegatten aus der<br />

Ehewohnung aus <strong>und</strong> bleibt der Ehegatte in der bisherigen<br />

Ehewohnung zurück, so gelten als Versicherungsort<br />

(Nr. 2.3) Ihre neue Wohnung <strong>und</strong> <strong>die</strong> bisherige<br />

Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung des<br />

Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von<br />

drei Monaten nach der nächsten, auf Ihren Auszug folgenden<br />

Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz<br />

nur noch in Ihrer neuen Wohnung.<br />

b) Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer <strong>und</strong> zieht bei<br />

einer Trennung von Ehegatten einer der Ehegatten aus<br />

der Ehewohnung aus, so sind Versicherungsort (Nr. 2.3)<br />

<strong>die</strong> bisherige Ehewohnung <strong>und</strong> <strong>die</strong> neue Wohnung des<br />

ausziehenden Ehegatten. Dies gilt bis zu einer Änderung<br />

des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf<br />

von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug<br />

des Ehegatten folgenden Beitragsfälligkeit. Danach<br />

erlischt der Versicherungsschutz <strong>für</strong> <strong>die</strong> neue Wohnung.<br />

c) Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt Nr.<br />

10.6 b) entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei<br />

Monaten nach der nächsten, auf den Auszug der Ehegatten<br />

folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz<br />

<strong>für</strong> beide neuen Wohnungen.<br />

10.7 Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften<br />

Nr. 10.6 gilt entsprechend <strong>für</strong> eheähnliche Lebensgemeinschaften<br />

<strong>und</strong> Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner<br />

am Versicherungsort gemeldet sind.<br />

Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />

oder einer vergleichbaren Partnerschaft<br />

nach dem Recht anderer Staaten lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaft<br />

gelten auch <strong>die</strong> im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes<br />

vergleichbaren Partnerschaften nach<br />

dem Recht anderer Staaten.<br />

11 Welcher Versicherungswert ergibt sich in der Hausratversicherung?<br />

Wann kann <strong>die</strong> Versicherungssumme angepasst werden?<br />

11.1 Versicherungswert<br />

Der Versicherungswert bildet <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>lage der Entschädigungsberechnung.<br />

a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von<br />

Sachen gleicher Art <strong>und</strong> Güte in neuwertigem Zustand<br />

(Neuwert).<br />

b) Für Kunstgegenstände (Nr. 16.1 a) dd) <strong>und</strong> Antiquitäten<br />

(Nr. 16.1 a) ee) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis<br />

von Sachen gleicher Art <strong>und</strong> Güte.


c) Sind Sachen <strong>für</strong> ihren Zweck in dem versicherten Haushalt<br />

nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert<br />

der <strong>für</strong> den Versicherungsnehmer erzielbare<br />

Verkaufspreis (gemeiner Wert).<br />

d) Soweit <strong>die</strong> Entschädigung <strong>für</strong> Wertsachen auf bestimmte<br />

Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Nr.<br />

16.2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes<br />

höchstens <strong>die</strong>se Beträge berücksichtigt.<br />

11.2 Versicherungssumme<br />

a) Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem bei<br />

Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter<br />

Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein<br />

genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung<br />

(siehe Nr. 2.3). Die Versicherungssumme wird<br />

gemäß Nr. 11.4 angepasst.<br />

b) Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert<br />

entsprechen.<br />

c) Die vereinbarte oder nach Nr. 11.4 angepasste Versicherungssumme<br />

erhöht sich um einen Vorsorgebetrag<br />

von 10 %.<br />

11.3 Unterversicherungsverzicht<br />

a) Voraussetzungen<br />

Wir nehmen bei der Entschädigung keinen Abzug<br />

wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht),<br />

wenn<br />

aa) bei Eintritt des Versicherungsfalles <strong>die</strong> Wohnfläche<br />

der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche<br />

entspricht <strong>und</strong><br />

bb) <strong>die</strong> vereinbarte Versicherungssumme den von uns<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes<br />

vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter<br />

Wohnfläche*), multipliziert mit der im Versicherungsschein<br />

genannten Wohnfläche, nicht unterschreitet<br />

<strong>und</strong><br />

cc) nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag <strong>für</strong><br />

denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht<br />

besteht.<br />

b) Wohnungswechsel<br />

Wechseln Sie <strong>die</strong> Wohnung, geht ein bisher vereinbarter<br />

Unterversicherungsverzicht auf <strong>die</strong> neue Wohnung<br />

über, wenn <strong>die</strong> Voraussetzungen nach Nr. 11.3 a) aa)<br />

bis cc) <strong>für</strong> <strong>die</strong> neue Wohnung vorliegen. Bei einer Vergrößerung<br />

der Wohnfläche der neuen Wohnung gilt<br />

der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des<br />

Vertrages an <strong>die</strong> tatsächlichen Quadratmeter der versicherten<br />

Wohnung, längstens jedoch bis zu zwei Monaten<br />

nach Umzugsbeginn.<br />

c) Sie <strong>und</strong> wir können unter Einhaltung einer Frist von drei<br />

Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres<br />

durch Erklärung in Textform verlangen, dass <strong>die</strong> Vereinbarung<br />

über den Unterversicherungsverzicht mit Beginn<br />

des nächsten Versicherungsjahres entfällt.<br />

Machen wir von <strong>die</strong>sem Recht Gebrauch, so können Sie<br />

den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer<br />

Erklärung mit sofortiger Wirkung oder zum Ende<br />

des laufenden Versicherungsjahres kündigen.<br />

11.4 Anpassung von Versicherungssumme <strong>und</strong> Prämie<br />

a) Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung<br />

des Preisindexes – siehe b) – angepasst.<br />

b) Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich<br />

mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend<br />

dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex <strong>für</strong><br />

“Verbrauchs- <strong>und</strong> Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel<br />

<strong>und</strong> ohne <strong>die</strong> normalerweise nicht in der Wohnung<br />

gelagerten Güter” - aus dem Verbraucherpreisindex <strong>für</strong><br />

Deutschland (VPI) - im vergangenen Kalenderjahr gegenüber<br />

dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.<br />

Maßgebend ist der vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt jeweils<br />

<strong>für</strong> den Monat September veröffentlichte Index.<br />

*) Beantragte Versicherungssumme 650 € je qm<br />

Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten<br />

Stelle nach dem Komma berücksichtigt.<br />

Die neue Versicherungssumme wird auf volle h<strong>und</strong>ert<br />

Euro aufger<strong>und</strong>et <strong>und</strong> Ihnen bekanntgegeben.<br />

c) Ihre Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme<br />

berechnet.<br />

d) Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung<br />

über Ihre neue Versicherungssumme können Sie der Anpassung<br />

durch Erklärung in Textform widersprechen.<br />

Zur Wahrung der Frist genügt <strong>die</strong> rechtzeitige Absendung.<br />

Damit wird <strong>die</strong> Anpassung nicht wirksam.<br />

12 Welche Anzeigepflichten haben Sie oder Ihr Vertreter<br />

wahrzunehmen? Was geschieht, wenn Sie Ihrer Anzeigepflicht<br />

nicht nachkommen?<br />

12.1 Wahrheitsgemäße <strong>und</strong> vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen<br />

Sie oder Ihr Bevollmächtigter haben uns bis zur Abgabe Ihrer<br />

Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände<br />

anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit<br />

dem vereinbarten Inhalt zu schließen.<br />

Sie oder Ihr Bevollmächtigter sind auch insoweit zur Anzeige<br />

verpflichtet, als wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber<br />

vor Vertragsannahme Fragen in Textform im Sinne des Satzes<br />

1 stellen.<br />

12.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht<br />

a) Vertragsänderung<br />

Haben Sie <strong>die</strong> Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt<br />

<strong>und</strong> hätten wir bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände<br />

den Vertrag auch zu anderen <strong>Bedingungen</strong><br />

geschlossen, so werden <strong>die</strong> anderen <strong>Bedingungen</strong><br />

auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.<br />

Bei einer von Ihnen unverschuldeten Pflichtverletzung<br />

werden <strong>die</strong> anderen <strong>Bedingungen</strong> ab der laufenden Versicherungsperiode<br />

Vertragsbestandteil.<br />

Erhöht sich durch eine Vertragsänderung <strong>die</strong> Prämie um<br />

mehr als 10 % oder schließen wir <strong>die</strong> Gefahrabsicherung<br />

<strong>für</strong> den nicht angezeigten Umstand aus, so können Sie<br />

den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer<br />

Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.<br />

In <strong>die</strong>ser Mitteilung der Vertragsänderung haben wir<br />

Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinzuweisen.<br />

b) Rücktritt <strong>und</strong> Leistungsfreiheit<br />

Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Nr. 12.1, können<br />

wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, Sie haben<br />

<strong>die</strong> Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />

verletzt. Handeln Sie grob fahrlässig, ist unser<br />

Rücktrittsrecht ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen,<br />

dass wir Ihren Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten<br />

Umstände zu gleichen oder anderen <strong>Bedingungen</strong><br />

abgeschlossen hätten.<br />

Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück,<br />

so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn,<br />

Sie weisen nach, dass <strong>die</strong> Verletzung der Anzeigepflicht<br />

sich auf einen Umstand bezieht, der weder <strong>für</strong> den Eintritt<br />

oder <strong>die</strong> Feststellung des Versicherungsfalles noch<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht<br />

ursächlich ist. Haben Sie <strong>die</strong> Anzeigepflicht<br />

arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.<br />

c) Kündigung<br />

Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Nr. 12.1 leicht<br />

fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag unter<br />

Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen, es<br />

sei denn, wir hätten Ihren Vertrag bei Kenntnis der nicht<br />

angezeigten Umständen zu gleichen oder anderen <strong>Bedingungen</strong><br />

abgeschlossen.<br />

d) Ausschluss von Rechten des Versicherers<br />

Unsere Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 12.2 a), zum<br />

11


Rücktritt (Nr. 12.2 b) <strong>und</strong> zur Kündigung (Nr. 12.2 c)<br />

sind jeweils ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten<br />

Gefahrenumstand oder <strong>die</strong> unrichtige Anzeige<br />

kannten.<br />

e) Anfechtung<br />

Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung<br />

anzufechten, bleibt unberührt.<br />

12.3 Frist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausübung der Rechte des Versicherers<br />

Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 12.2 a), zum Rücktritt<br />

(Nr. 12.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 12.2 c) müssen wir<br />

innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen <strong>und</strong> dabei<br />

<strong>die</strong> Umstände angeben, auf <strong>die</strong> wir unsere Erklärung<br />

stützen; zur Begründung können wir nachträglich weitere<br />

Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung<br />

angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt,<br />

zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht<br />

<strong>und</strong> der Umstände Kenntnis erlangten, <strong>die</strong> das von uns jeweils<br />

geltend gemachte Recht begründen.<br />

12.4 Rechtsfolgenhinweis<br />

Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 12.2 a), zum Rücktritt<br />

(Nr. 12.2 b) <strong>und</strong> zur Kündigung (Nr. 12.2 c) stehen uns nur<br />

zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform<br />

auf <strong>die</strong> Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen<br />

haben.<br />

12.5 Vertreter des Versicherungsnehmers<br />

Wird der Vertrag von einem Ihrer Vertreter geschlossen, so<br />

sind bei der Anwendung von Nr. 12.1 <strong>und</strong> Nr. 12.2 sowohl<br />

<strong>die</strong> Kenntnis <strong>und</strong> <strong>die</strong> Arglist des Vertreters als auch Ihre<br />

Kenntnis <strong>und</strong> Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich<br />

darauf, dass <strong>die</strong> Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob<br />

fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem<br />

Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

zur Last fallen.<br />

12.6 Erlöschen der Rechte des Versicherers<br />

Unsere Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 12.2 a), zum Rücktritt<br />

(Nr. 12.2 b) <strong>und</strong> zur Kündigung (Nr. 12.2 c) erlöschen<br />

mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Die Frist<br />

beläuft sich auf zehn Jahre, wenn Sie oder Ihr Vertreter <strong>die</strong><br />

Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.<br />

13 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles<br />

beachten?<br />

13.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, <strong>die</strong> Sie vor Eintritt<br />

des Versicherungsfalles zu erfüllen haben, sind:<br />

a) <strong>die</strong> Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie<br />

vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften<br />

b) <strong>die</strong> Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten<br />

Obliegenheiten. Als vertraglich vereinbarte, besondere<br />

Obliegenheit haben Sie in der kalten Jahreszeit <strong>die</strong> Wohnung<br />

zu beheizen <strong>und</strong> <strong>die</strong>s genügend häufig zu kontrollieren<br />

oder alle Wasser führenden Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

abzusperren, zu entleeren <strong>und</strong> entleert zu<br />

halten.<br />

13.2 Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit,<br />

<strong>die</strong> Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber<br />

uns zu erfüllen haben, so können wir innerhalb eines<br />

Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt<br />

haben, den Vertrag fristlos kündigen.<br />

Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen,<br />

dass Sie <strong>die</strong> Obliegenheit weder vorsätzlich noch<br />

grob fahrlässig verletzt haben.<br />

13.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung<br />

a) Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 13.1 vorsätzlich,<br />

so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.<br />

Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind<br />

wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu<br />

kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.<br />

Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben<br />

Sie zu beweisen.<br />

b) Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung<br />

sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie<br />

nachweisen, dass <strong>die</strong> Verletzung der Obliegenheit we-<br />

12<br />

der <strong>für</strong> den Eintritt oder <strong>die</strong> Feststellung des Versicherungsfalles<br />

noch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Feststellung oder den Umfang<br />

unserer Leistungspflicht ursächlich ist.<br />

c) Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles<br />

bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit,<br />

sind wir nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei,<br />

wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform<br />

auf <strong>die</strong>se Rechtsfolge hingewiesen haben.<br />

Der Versicherungsfall<br />

14 Welche Obliegenheiten müssen Sie bei <strong>und</strong> nach Eintritt<br />

des Versicherungsfalles beachten?<br />

14.1 Sie haben bei <strong>und</strong> nach Eintritt des Versicherungsfalls<br />

a) nach Möglichkeit <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abwendung <strong>und</strong> Minderung<br />

des Schadens zu sorgen;<br />

b) uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis<br />

erlangt haben, unverzüglich – ggf. auch mündlich<br />

oder telefonisch - anzuzeigen;<br />

c) unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung<br />

- ggf. auch mündlich oder telefonisch - einzuholen,<br />

wenn <strong>die</strong> Umstände <strong>die</strong>s gestatten;<br />

d) unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung,<br />

soweit <strong>für</strong> Sie zumutbar, zu befolgen. Erteilen mehrere<br />

an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer<br />

unterschiedliche Weisungen, haben Sie nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen zu handeln;<br />

e) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum<br />

unverzüglich der Polizei anzuzeigen;<br />

f) uns <strong>und</strong> der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden<br />

gekommenen Sachen einzureichen;<br />

g) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis <strong>die</strong><br />

Schadenstelle oder <strong>die</strong> beschädigten Sachen durch uns<br />

freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich,<br />

ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren<br />

(z. B. durch Fotos), <strong>und</strong> <strong>die</strong> beschädigten Sachen<br />

sind bis zu einer Besichtigung durch uns<br />

aufzubewahren;<br />

h) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft – auf<br />

Verlangen in Schriftform – zu erteilen, <strong>die</strong> zur Feststellung<br />

des Versicherungsfalles oder des Umfanges unserer<br />

Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Untersuchung<br />

über Ursache <strong>und</strong> Höhe des Schadens <strong>und</strong> über<br />

den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.<br />

i) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung<br />

Ihnen billigerweise zugemutet werden kann;<br />

j) <strong>für</strong> zerstörte oder abhanden gekommene Wertpapiere<br />

oder sonstige aufgebotsfähige Urk<strong>und</strong>en unverzüglich<br />

das Aufgebotsverfahren einzuleiten <strong>und</strong> etwaige sonstige<br />

Rechte zu wahren, insbesondere abhanden gekommene<br />

Sparbücher <strong>und</strong> andere sperrfähige Urk<strong>und</strong>en<br />

unverzüglich sperren zu lassen.<br />

14.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten<br />

zu, so hat <strong>die</strong>ser <strong>die</strong> Obliegenheiten gemäß Nr. 14.1<br />

ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm <strong>die</strong>s nach den tatsächlichen<br />

<strong>und</strong> rechtlichen Umständen möglich ist.<br />

14.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung<br />

a) Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 14.1 vorsätzlich,<br />

so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.<br />

Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind<br />

wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu<br />

kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.<br />

Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben<br />

Sie zu beweisen.<br />

b) Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung<br />

sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie<br />

nachweisen, dass <strong>die</strong> Verletzung der Obliegenheit weder<br />

<strong>für</strong> den Eintritt oder <strong>die</strong> Feststellung des Versicherungsfalles<br />

noch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Feststellung oder den Umfang<br />

unserer Leistungspflicht ursächlich ist.<br />

c) Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles<br />

bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit,


sind wir nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei,<br />

wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform<br />

auf <strong>die</strong>se Rechtsfolge hingewiesen haben.<br />

15 Wie wird <strong>die</strong> Entschädigungsberechnung vorgenommen?<br />

Welche Bestimmungen gelten bei Unterversicherung?<br />

15.1 Ersetzt werden im Versicherungsfall bei<br />

a) zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der<br />

Versicherungswert (Nr. 11.1) bei Eintritt des Versicherungsfalles<br />

(Nr. 1),<br />

b) beschädigten Sachen <strong>die</strong> notwendigen Reparaturkosten<br />

bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer<br />

durch <strong>die</strong> Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung,<br />

höchstens jedoch der Versicherungswert (Nr.<br />

11.1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (Nr. 1).<br />

Wird durch den Schaden <strong>die</strong> Gebrauchsfähigkeit einer<br />

Sache nicht beeinträchtigt <strong>und</strong> ist Ihnen <strong>die</strong> Nutzung<br />

ohne Reparatur zumutbar (so genannter Schönheitsschaden),<br />

so ist <strong>die</strong> Beeinträchtigung durch Zahlung des<br />

Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.<br />

15.2 Restwerte<br />

Restwerte werden in den Fällen von Nr. 15.1 angerechnet.<br />

15.3 Mehrwertsteuer<br />

Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt<br />

sind; das gleiche gilt, wenn Sie Mehrwertsteuer<br />

tatsächlich nicht gezahlt haben.<br />

15.4 Gesamtentschädigung, Kosten aufgr<strong>und</strong> Weisung<br />

Die Entschädigung <strong>für</strong> versicherte Sachen einschließlich<br />

versicherter Kosten ist je Versicherungsfall (Nr. 1) auf <strong>die</strong><br />

vereinbarte Versicherungssumme (Nr. 11.2) einschließlich<br />

Vorsorgebetrag (Nr. 11.2 c)) begrenzt. Schadenabwendungs-<br />

<strong>und</strong> Schadenminderungskosten (Nr. 7.2), <strong>die</strong> auf<br />

unsere Weisung entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.<br />

Wird <strong>die</strong> vereinbarte Versicherungssumme einschließlich<br />

Vorsorgebetrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entschädigung versicherter Sachen<br />

bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte<br />

Kosten (Nr. 7) darüber hinaus bis zu 10% der Versicherungssumme<br />

(Nr. 11.2) ersetzt.<br />

15.5 Feststellung <strong>und</strong> Berechnung einer Unterversicherung<br />

Ist <strong>die</strong> Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls<br />

(Nr. 1) niedriger als der Versicherungswert (Nr.<br />

11.1) der versicherten Sachen (Unterversicherung) <strong>und</strong> ist<br />

kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. <strong>die</strong>ser nachträglich<br />

entfallen, wird <strong>die</strong> Entschädigung gemäß Nr. 15.1<br />

in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert<br />

nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung<br />

= Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme<br />

divi<strong>die</strong>rt durch den Versicherungswert.<br />

15.6. Versicherte Kosten<br />

Berechnungsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entschädigung versicherter<br />

Kosten (Nr. 7) ist der Nachweis tatsächlich angefallener<br />

Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.<br />

Für <strong>die</strong> Entschädigungsberechnung versicherter Kosten sowie<br />

der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- <strong>und</strong><br />

Schadenermittlungskosten (Nr. 7.2) gilt Nr. 15.5 entsprechend.<br />

16 Welche Entschädigungsgrenzen gibt es <strong>für</strong> Wertsachen<br />

<strong>und</strong> Bargeld in der Hausratversicherung?<br />

Was ist bei Wertschutzschränken zu beachten?<br />

16.1 Definitionen<br />

a) Versicherte Wertsachen sind<br />

aa) Bargeld <strong>und</strong> auf Geldkarten geladene Beträge (z.B.<br />

Chipkarte),<br />

bb) Urk<strong>und</strong>en einschließlich Sparbücher <strong>und</strong> sonstige<br />

Wertpapiere,<br />

cc) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken,<br />

Telefonkarten, Münzen <strong>und</strong> Medaillen sowie alle<br />

Sachen aus Gold <strong>und</strong> Platin,<br />

dd) Pelze, handgeknüpfte Teppiche <strong>und</strong> Gobelins so-<br />

wie Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen,<br />

Zeichnungen, Graphiken <strong>und</strong> Plastiken) sowie nicht<br />

in cc) genannte Sachen aus Silber<br />

ee) Antiquitäten (Sachen, <strong>die</strong> über 100 Jahre alt sind),<br />

jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.<br />

b) Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 16.2 b) sind Sicherheitsbehältnisse,<br />

<strong>die</strong><br />

aa) durch <strong>die</strong> VdS Schadenverhütung GmbH oder durch<br />

eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt<br />

sind <strong>und</strong><br />

bb) als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht<br />

von 200 kg aufweisen, oder bei geringerem<br />

Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch<br />

verankert oder in der Wand oder im Fußboden<br />

bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).<br />

16.2 Entschädigungsgrenzen<br />

a) Die Entschädigung <strong>für</strong> Wertsachen unterliegt einer besonderen<br />

Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall<br />

20 % der Versicherungssumme, sofern<br />

nicht etwas anderes vereinbart ist.<br />

b) Für Wertsachen, <strong>die</strong> sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles<br />

außerhalb eines anerkannten <strong>und</strong> verschlossenen<br />

Wertschutzschrankes (siehe Nr. 16.1 b) bef<strong>und</strong>en<br />

haben, ist <strong>die</strong> Entschädigung je Versicherungsfall<br />

begrenzt auf<br />

aa) 1.000 € insgesamt <strong>für</strong> Bargeld <strong>und</strong> auf Geldkarten<br />

geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren<br />

Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,<br />

bb) 3.000 € insgesamt <strong>für</strong> Urk<strong>und</strong>en einschließlich Sparbücher<br />

<strong>und</strong> sonstige Wertpapiere,<br />

cc) 25.000 € insgesamt <strong>für</strong> Schmucksachen, Edelsteine,<br />

Perlen, Briefmarken, Münzen <strong>und</strong> Medaillen sowie<br />

alle Sachen aus Gold <strong>und</strong> Platin.<br />

17 Wann erfolgen Zahlung <strong>und</strong> Verzinsung der Entschädigung<br />

in der Hausratversicherung?<br />

17.1 Fälligkeit der Entschädigung<br />

Die Entschädigung wird fällig, wenn unsere Feststellungen<br />

zum Gr<strong>und</strong>e <strong>und</strong> zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen<br />

sind. Sie können einen Monat nach Meldung des Schadens<br />

den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach<br />

Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.<br />

17.2 Verzinsung<br />

Für <strong>die</strong> Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen<br />

Rechtsgr<strong>und</strong> eine weitergehende Zinspflicht besteht:<br />

a) Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines<br />

Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird –<br />

seit Anzeige des Schadens zu verzinsen.<br />

b) Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen<br />

Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247<br />

BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent <strong>und</strong> höchstens<br />

bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.<br />

c) Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung<br />

fällig.<br />

17.3 Hemmung<br />

Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 17.1 <strong>und</strong> Nr.<br />

17.2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge<br />

Ihres Verschuldens <strong>die</strong> Entschädigung nicht ermittelt<br />

oder nicht gezahlt werden kann.<br />

17.4 Aufschiebung der Zahlung<br />

Wir können <strong>die</strong> Zahlung aufschieben, solange<br />

a) Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen;<br />

b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen<br />

Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass <strong>die</strong>ses<br />

Versicherungsfalles noch läuft.<br />

18. Was ist im Versicherungsfall bei wieder herbeigeschafften<br />

Sachen zu beachten?<br />

18.1 Anzeigepflicht<br />

Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt,<br />

haben Sie oder wir <strong>die</strong>s nach Kenntniserlangung unverzüglich<br />

dem Vertragspartner in Textform anzuzeigen.<br />

13


18.2 Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung<br />

Haben Sie den Besitz einer abhanden gekommenen Sache<br />

zurückerlangt, bevor <strong>die</strong> volle Entschädigung <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Sache<br />

gezahlt worden ist, so behalten Sie den Anspruch auf<br />

<strong>die</strong> Entschädigung, falls Sie uns <strong>die</strong> Sache innerhalb von<br />

zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andernfalls ist eine<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong>se Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.<br />

18.3 Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung<br />

a) Haben Sie den Besitz einer abhanden gekommenen Sache<br />

zurückerlangt, nachdem <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Sache eine Entschädigung<br />

in voller Höhe ihres Versicherungswertes<br />

gezahlt worden ist, so haben Sie <strong>die</strong> Entschädigung zurückzuzahlen<br />

oder uns <strong>die</strong> Sache zur Verfügung zu stellen.<br />

Sie haben <strong>die</strong>ses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen<br />

nach Empfang unserer schriftlichen Aufforderung<br />

auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf <strong>die</strong>ser Frist geht<br />

das Wahlrecht auf uns über.<br />

b) Haben Sie den Besitz einer abhanden gekommenen Sache<br />

zurückerlangt, nachdem <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Sache eine Entschädigung<br />

gezahlt worden ist, <strong>die</strong> bedingungsgemäß<br />

geringer als der Versicherungswert ist, so können Sie<br />

<strong>die</strong> Sache behalten <strong>und</strong> müssen sodann <strong>die</strong> Entschädigung<br />

zurückzahlen. Erklären Sie sich hierzu innerhalb<br />

von zwei Wochen nach Empfang unserer schriftlichen<br />

Aufforderung nicht bereit, so haben Sie <strong>die</strong> Sache im<br />

Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen<br />

zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten<br />

erhalten wir den Anteil, welcher der von uns geleisteten<br />

bedingungsgemäßen Entschädigung entspricht.<br />

18.4 Beschädigte Sachen<br />

Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so können<br />

Sie <strong>die</strong> bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der<br />

Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn<br />

<strong>die</strong> Sachen in den Fällen von Nr. 18.2 oder Nr. 18.3 bei Ihnen<br />

verbleiben.<br />

18.5 Gleichstellung<br />

Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich,<br />

wenn Sie <strong>die</strong> Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu<br />

verschaffen.<br />

18.6 Übertragung der Rechte<br />

Haben Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu<br />

stellen, so haben Sie uns den Besitz, das Eigentum <strong>und</strong> alle<br />

sonstigen Rechte zu übertragen, <strong>die</strong> ihnen mit Bezug auf<br />

<strong>die</strong>se Sachen zustehen.<br />

18.7 Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren<br />

Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren <strong>für</strong> kraftlos<br />

erklärt worden, so haben Sie <strong>die</strong> gleichen Rechte <strong>und</strong><br />

Pflichten, wie wenn Sie das Wertpapier zurückerlangt hätten.<br />

Jedoch können Sie <strong>die</strong> Entschädigung behalten, soweit<br />

Ihnen durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den<br />

Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.<br />

19 Was ist beim Sachverständigenverfahren zu beachten?<br />

19.1 Feststellung der Schadenhöhe<br />

Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen,<br />

dass <strong>die</strong> Höhe Ihres Schadens in einem Sachverständigenverfahren<br />

festgestellt wird. Ein solches Sachverständigenverfahren<br />

können Sie <strong>und</strong> wir auch gemeinsam vereinbaren.<br />

19.2 Weitere Feststellungen<br />

Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung<br />

auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt<br />

werden.<br />

19.3 Verfahren vor Feststellung<br />

Für das Sachverständigenverfahren gilt:<br />

a) Jede Partei hat in Textform einen Sachverständigen zu<br />

benennen. Eine Partei, <strong>die</strong> ihren Sachverständigen benannt<br />

hat, kann <strong>die</strong> andere unter Angabe des von ihr genannten<br />

Sachverständigen in Textform auffordern, den<br />

zweiten Sachverständigen zu benennen. Wird der zweite<br />

Sachverständige nicht innerhalb von zwei Wochen<br />

nach Zugang der Aufforderung benannt, so kann ihn<br />

14<br />

<strong>die</strong> auffordernde Partei durch das <strong>für</strong> den Schadenort zuständige<br />

Amtsgericht ernennen lassen. In unserer Aufforderung<br />

sind Sie auf <strong>die</strong>se Folge hinzuweisen.<br />

b) Wir dürfen als Sachverständigen keine Person benennen,<br />

<strong>die</strong> Ihre Mitbewerber sind oder mit Ihnen in dauernder<br />

Geschäftsverbindung stehen; ferner keine Person, <strong>die</strong> bei<br />

Mitbewerbern oder Geschäftspartnern angestellt ist<br />

oder mit ihnen in einem ähnlichen Verhältnis steht.<br />

c) Beide Sachverständige benennen in Textform vor Beginn<br />

ihrer Feststellungen einen dritten Sachverständigen<br />

als Obmann. Die Regelung unter Nr. 19.3 b) gilt<br />

entsprechend <strong>für</strong> <strong>die</strong> Benennung eines Obmannes durch<br />

<strong>die</strong> Sachverständigen. Einigen sich <strong>die</strong> Sachverständigen<br />

nicht, so wird der Obmann auf Antrag einer Partei<br />

durch das <strong>für</strong> den Schadenort zuständige Amtsgericht<br />

ernannt.<br />

19.4. Feststellung<br />

Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:<br />

a) ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten<br />

<strong>und</strong> beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach<br />

dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte<br />

zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles;<br />

b) <strong>die</strong> Wiederherstellungs- <strong>und</strong> Wiederbeschaffungskosten;<br />

c) <strong>die</strong> Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;<br />

d) <strong>die</strong> nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten.<br />

e) den Versicherungswert der nicht vom Schaden betroffenen<br />

versicherten Sachen, wenn kein Unterversicherungsverzicht<br />

gegeben ist.<br />

19.5 Verfahren nach Feststellung<br />

Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden<br />

Parteien gleichzeitig. Weichen <strong>die</strong> Feststellungen der<br />

Sachverständigen voneinander ab, so übergeben wir sie<br />

unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über <strong>die</strong><br />

streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch <strong>die</strong> Feststellungen<br />

der Sachverständigen gezogenen Grenzen <strong>und</strong><br />

übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig.<br />

Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes<br />

sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vertragsparteien verbindlich, wenn<br />

nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen<br />

Sachlage erheblich abweichen. Aufgr<strong>und</strong> <strong>die</strong>ser verbindlichen<br />

Feststellungen berechnen wir <strong>die</strong> Entschädigung.<br />

Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen <strong>die</strong>se durch<br />

gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn <strong>die</strong> Sachverständigen<br />

<strong>die</strong> Feststellung nicht treffen können oder<br />

wollen oder sie verzögern.<br />

19.6 Kosten<br />

Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei<br />

<strong>die</strong> Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes<br />

tragen beide Parteien je zur Hälfte.<br />

19.7 Obliegenheiten<br />

Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre Obliegenheiten<br />

nicht berührt.<br />

20 Wann kann unsere Leistungspflicht aus besonderen Gründen<br />

entfallen?<br />

20.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles<br />

a) Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so<br />

sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist <strong>die</strong> Herbeiführung<br />

des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil<br />

wegen Vorsatzes in Ihrer Person festgestellt, so gilt<br />

<strong>die</strong> vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.<br />

b) Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind<br />

wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres<br />

Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.<br />

20.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles<br />

Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns<br />

arglistig über Tatsachen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> den Gr<strong>und</strong> oder <strong>die</strong> Höhe<br />

der Entschädigung von Bedeutung sind, täuschen oder zu<br />

täuschen versuchen.


Ist <strong>die</strong> Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges<br />

Strafurteil gegen Sie wegen Betruges oder Betrugsversuches<br />

festgestellt, so gelten <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />

des Satzes 1 als bewiesen.<br />

21 Kann das Rechtsverhältnis nach dem Versicherungsfall<br />

verändert werden?<br />

21.1 Kündigungsrecht<br />

Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können Sie oder<br />

wir Ihren Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist<br />

in Textform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf<br />

eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen<br />

über <strong>die</strong> Entschädigung zulässig.<br />

21.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer<br />

Sie sind berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger<br />

Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum<br />

Ablauf des Versicherungsjahres in Textform zu kündigen.<br />

21.3 Kündigung durch Versicherer<br />

Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang<br />

bei Ihnen wirksam.<br />

22 Wann verjähren <strong>die</strong> Ansprüche aus Ihrem Vertrag?<br />

Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in<br />

drei Jahren.<br />

Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem<br />

der Anspruch entstanden ist <strong>und</strong> der Gläubiger von den Anspruch<br />

begründenden Umständen <strong>und</strong> der Person des Schuldners<br />

Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen<br />

müsste.<br />

Ist uns ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag angemeldet<br />

worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum<br />

zwischen Anmeldung <strong>und</strong> Zugang unserer in Textform mitgeteilten<br />

Entscheidung beim Anspruchsteller nicht mit.<br />

Versicherungsdauer <strong>und</strong> Versicherungsprämie<br />

23 Wann beginnt der Versicherungsschutz? Was müssen Sie<br />

bei der Prämienzahlung beachten? Was geschieht, wenn<br />

Sie Ihre erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig zahlen?<br />

23.1 Beginn des Versicherungsschutzes<br />

Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen<br />

über <strong>die</strong> Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung<br />

der Erst- oder Einmalprämie zu dem im Versicherungsschein<br />

angegebenen Zeitpunkt.<br />

23.2 Prämie, Versicherungsperiode <strong>und</strong> Versicherungsteuer<br />

a) Die in Rechnung gestellte Versicherungsprämie enthält<br />

<strong>die</strong> Versicherungsteuer, <strong>die</strong> Sie in der jeweils gesetzlich<br />

bestimmten Höhe zu zahlen haben.<br />

b) Je nach Vereinbarung werden <strong>die</strong> Prämien entweder<br />

durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich,<br />

jährlich oder als Einmalprämie im Voraus gezahlt.<br />

Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen<br />

umfasst <strong>die</strong> Versicherungsperiode einen Monat, ein<br />

Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einer Einmalprämie<br />

ist <strong>die</strong> Versicherungsperiode <strong>die</strong> vereinbarte<br />

Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.<br />

23.3 Fälligkeit der ersten oder einmaligen Prämie<br />

Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von dem<br />

Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüglich nach dem<br />

Zeitpunkt des vereinbarten <strong>und</strong> im Versicherungsschein angegebenen<br />

Versicherungsbeginns zu zahlen. Liegt der vereinbarte<br />

Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss,<br />

ist <strong>die</strong> erste oder einmalige Prämie unverzüglich<br />

nach Vertragsschluss zu zahlen. Zahlen Sie nicht unverzüglich<br />

nach dem in Satz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt,<br />

beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem <strong>die</strong> Zahlung<br />

bewirkt ist.<br />

Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen<br />

Vereinbarungen ab, ist <strong>die</strong> erste oder einmalige<br />

Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins<br />

zu zahlen.<br />

23.4 Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug<br />

Zahlen Sie <strong>die</strong> erste oder einmalige Prämie nicht zu dem<br />

nach Nr. 23.3 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt, so können<br />

wir vom Vertrag zurücktreten, solange <strong>die</strong> Zahlung<br />

nicht bewirkt ist.<br />

Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie <strong>die</strong> Nichtzahlung<br />

nicht zu vertreten haben.<br />

23.5 Leistungsfreiheit des Versicherers<br />

Wenn Sie <strong>die</strong> erste oder einmalige Prämie nicht zu dem<br />

nach Nr. 23.3 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlen,<br />

sind wir <strong>für</strong> einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen<br />

Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn wir<br />

Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen<br />

auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf <strong>die</strong>se<br />

Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht<br />

haben.<br />

Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie <strong>die</strong><br />

Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.<br />

24 Wann endet Ihr Vertrag?<br />

24.1 Dauer<br />

Der Vertrag ist <strong>für</strong> den in Ihrem Versicherungsschein angegebenen<br />

Zeitraum abgeschlossen.<br />

24.2 Stillschweigende Verlängerung<br />

Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert<br />

sich Ihr Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen<br />

oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jewei -<br />

ligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.<br />

24.3 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen<br />

Ihr Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als<br />

drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden<br />

Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten<br />

von Ihnen gekündigt werden.<br />

Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem<br />

Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.<br />

24.4 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr<br />

Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet<br />

Ihr Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen<br />

Zeitpunkt.<br />

24.5 Wegfall des versicherten Interesses<br />

Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung<br />

weg, endet Ihr Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem<br />

wir vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangen.<br />

a) Als Wegfall des versicherten Interesses gilt <strong>die</strong> vollständige<br />

<strong>und</strong> dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates<br />

aa) nach Ihrer Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung<br />

bb) nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.<br />

Wohnungswechsel gelten nicht als Wegfall des versicherten<br />

Interesses.<br />

b) Das Versicherungsverhältnis endet bei Ihrem Tod zum<br />

Zeitpunkt unserer Kenntniserlangung über <strong>die</strong> vollständige<br />

<strong>und</strong> dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens<br />

jedoch zwei Monate nach Ihrem Tod, wenn nicht<br />

bis zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt ein Erbe <strong>die</strong> Wohnung in derselben<br />

Weise nutzt wie Sie.<br />

25 Was haben Sie bei Zahlung Ihrer Folgeprämie zu beachten?<br />

25.1 Fälligkeit<br />

a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt<br />

der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.<br />

b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des<br />

in Ihrem Versicherungsschein oder in Ihrer Prämienrechnung<br />

angegebenen Zeitraums bewirkt ist.<br />

25.2 Schadenersatz bei Verzug<br />

Sind Sie mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, sind<br />

wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen<br />

Schadens zu verlangen.<br />

25.3 Leistungsfreiheit <strong>und</strong> Kündigungsrecht nach Mahnung<br />

a) Wir können Sie bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer<br />

15


Folgeprämie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung<br />

auffordern <strong>und</strong> eine Zahlungsfrist von mindestens zwei<br />

Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen<br />

(Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn<br />

wir je Vertrag <strong>die</strong> rückständigen Beträge der Prämie,<br />

Zinsen <strong>und</strong> Kosten im Einzelnen beziffern <strong>und</strong> außerdem<br />

auf <strong>die</strong> Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit <strong>und</strong> Kündigungsrecht<br />

- aufgr<strong>und</strong> der nicht fristgerechten Zahlung<br />

hinweisen.<br />

b) Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist<br />

ein Versicherungsfall ein <strong>und</strong> sind Sie bei Eintritt<br />

des Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie<br />

oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so sind wir von<br />

der Verpflichtung zur Leistung frei.<br />

c) Wir können nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten<br />

Zahlungsfrist Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern<br />

Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug<br />

sind.<br />

Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist<br />

so verb<strong>und</strong>en werden, dass sie mit Fristablauf<br />

wirksam wird, wenn Sie zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt mit der<br />

Zahlung in Verzug sind. Hierauf sind Sie bei der Kündigung<br />

ausdrücklich hinzuweisen.<br />

25.4 Zahlung des Beitrages nach Kündigung<br />

Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines<br />

Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung<br />

verb<strong>und</strong>en worden ist, innerhalb eines Monats<br />

nach Fristablauf <strong>die</strong> Zahlung leisten. Die Regelung über<br />

unsere Leistungsfreiheit (Nr. 25.3 b) bleibt unberührt.<br />

26 Was müssen Sie bei Lastschrifteinzug beachten?<br />

26.1 Pflichten des Versicherungsnehmers<br />

Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart<br />

worden, haben Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit der<br />

Prämie <strong>für</strong> eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.<br />

26.2 Änderung des Zahlungsweges<br />

Haben Sie es zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien,<br />

trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen<br />

werden können, sind wir berechtigt, <strong>die</strong> Lastschriftvereinbarung<br />

in Textform zu kündigen.<br />

Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Sie<br />

verpflichtet sind, <strong>die</strong> ausstehende Prämie <strong>und</strong> zukünftige<br />

Prämien selbst zu übermitteln.<br />

Durch <strong>die</strong> Banken erhobene Bearbeitungsgebühren <strong>für</strong> fehlgeschlagenen<br />

Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung<br />

gestellt werden.<br />

27 Was geschieht mit Ihrer Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?<br />

27.1 Allgemeiner Gr<strong>und</strong>satz<br />

a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses<br />

vor Ablauf der Versicherungsperiode steht uns <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong>se Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie<br />

zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz<br />

bestanden hat.<br />

b) Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung<br />

weg, steht uns <strong>die</strong> Prämie zu, <strong>die</strong> wir hätten<br />

beanspruchen können, wenn <strong>die</strong> Versicherung nur bis<br />

zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir<br />

vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt haben.<br />

27.2 Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung<br />

<strong>und</strong> fehlendem versicherten Interesse<br />

a) Üben Sie Ihr Recht aus, Ihre Vertragserklärung innerhalb<br />

von 14 Tagen zu widerrufen, haben wir nur den auf<br />

<strong>die</strong> Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil<br />

Ihrer Prämien zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir<br />

in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über <strong>die</strong><br />

Rechtsfolgen des Widerrufs <strong>und</strong> den zu zahlenden Betrag<br />

hingewiesen <strong>und</strong> Sie zugestimmt haben, dass der<br />

Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist be-<br />

16<br />

ginnt. Ist <strong>die</strong> Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben<br />

wir zusätzlich <strong>die</strong> <strong>für</strong> das erste Versicherungsjahr gezahlte<br />

Prämie zu erstatten; <strong>die</strong>s gilt nicht, wenn Sie Leistungen<br />

aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen<br />

haben.<br />

b) Wird das Versicherungsverhältnis durch unseren Rücktritt<br />

beendet, weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir<br />

vor Vertragsannahme in Textform gefragt haben, nicht<br />

angezeigt haben, so steht uns <strong>die</strong> Prämie bis zum Wirksamwerden<br />

der Rücktrittserklärung zu.<br />

Wird das Versicherungsverhältnis durch unseren Rücktritt<br />

beendet, weil <strong>die</strong> einmalige oder <strong>die</strong> erste Prämie<br />

nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine angemessene<br />

Geschäftsgebühr zu.<br />

c) Wird das Versicherungsverhältnis durch unsere Anfechtung<br />

wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht<br />

uns <strong>die</strong> Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung<br />

zu.<br />

d) Sie sind nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn<br />

das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung<br />

nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung,<br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> ein künftiges Unternehmen oder <strong>für</strong><br />

ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht<br />

entsteht. Wir können jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr<br />

verlangen.<br />

Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht<br />

versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil<br />

zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig.<br />

Uns steht in <strong>die</strong>sem Fall <strong>die</strong> Prämie bis zu dem Zeitpunkt<br />

zu, zu dem wir von den <strong>die</strong> Nichtigkeit begründenden<br />

Umständen Kenntnis erlangen.<br />

28 Wann kann Ihre Prämie angepasst werden?<br />

28.1 Der Prämiensatz wird unter Berücksichtigung der Schadenaufwendungen,<br />

der Kosten (Provisionen, Personal- <strong>und</strong><br />

Sachkosten sowie Aufwand <strong>für</strong> Rückversicherung), des Gewinnansatzes<br />

<strong>und</strong> ggf. der Feuerschutzsteuer kalkuliert.<br />

28.2 Wir sind berechtigt, den Prämiensatz <strong>für</strong> bestehende Versicherungsverträge<br />

jährlich zu überprüfen. Hierbei ist zusätzlich<br />

auf der Basis der bisherigen Schadenentwicklung<br />

auch <strong>die</strong> voraussichtliche künftige Entwicklung des unternehmensindividuellen<br />

Schadenbedarfs zu berücksichtigen.<br />

28.3 Tarifliche Anpassungen von Prämiensätzen können von uns<br />

zur Hauptfälligkeit des Vertrages mit Wirkung ab Beginn des<br />

nächsten Versicherungsjahres vorgenommen werden.<br />

28.4 Der Prämiensatz wird <strong>für</strong> Teile des Gesamtbestandes, <strong>die</strong><br />

nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind,<br />

mittels anerkannter mathematisch-statistischer oder geografischer<br />

Verfahren getrennt ermittelt.<br />

28.5 Wir sind berechtigt, einen sich ergebenden Anpassungsbedarf<br />

an <strong>die</strong> betroffenen Versicherungsverträge weiterzugeben.<br />

a) Prämiensenkungen gelten automatisch auch ohne Ihre<br />

Information als vereinbart.<br />

b) Prämienerhöhungen werden Ihnen unter Gegenüberstellung<br />

der alten <strong>und</strong> neuen Prämienhöhe mindestens<br />

einen Monat vor Hauptfälligkeit mitgeteilt. Sie können<br />

innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung<br />

mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt<br />

des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung kündigen.<br />

c) Wir haben Sie bei einer Prämienerhöhung schriftlich auf<br />

Ihr Recht nach Nr. 28.5 b) hinzuweisen.<br />

28.6 Sehen wir von einer Prämiensatzerhöhung ganz oder teilweise<br />

ab, ist <strong>die</strong> festgestellte Abweichung bei der nächsten<br />

Anpassung zu berücksichtigen.<br />

28.7 Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe<br />

bleiben von der Tarifanpassung unberührt.<br />

28.8 Die bedingungsgemäße Anpassung von Versicherungssumme<br />

<strong>und</strong> Prämie (siehe Nr. 11.4) bleibt von <strong>die</strong>sen Bestimmungen<br />

unberührt.


Weitere Bestimmungen<br />

29 Was gilt bei Überversicherung?<br />

29.1 Übersteigt <strong>die</strong> Versicherungssumme den Wert des versicherten<br />

Interesses erheblich, so können sowohl wir als auch<br />

Sie verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung<br />

<strong>die</strong> Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt<br />

wird. Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Höhe Ihrer Prämie der Betrag maßgebend, den wir<br />

berechnet haben würden, wenn Ihr Vertrag von vornherein<br />

mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.<br />

29.2 Haben Sie <strong>die</strong> Überversicherung in der Absicht geschlossen,<br />

sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu<br />

verschaffen, ist Ihr Vertrag nichtig. Uns steht Ihre Prämie bis<br />

zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den <strong>die</strong> Nichtigkeit<br />

begründenden Umständen Kenntnis erlangen.<br />

30 Welche Bestimmungen gelten bei Mehrfachversicherung?<br />

30.1 Anzeigepflicht<br />

Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen <strong>die</strong>selbe<br />

Gefahr versichert, ist verpflichtet, uns <strong>die</strong> andere Versicherung<br />

unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind<br />

der andere Versicherer, <strong>die</strong> Versicherungsscheinnummer<br />

<strong>und</strong> der Versicherungsumfang anzugeben.<br />

30.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht<br />

Verletzen Sie <strong>die</strong> Anzeigepflicht (siehe Nr. 30.1) vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig, sind wir unter den in Nr. 12 beschriebenen<br />

Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt<br />

oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit<br />

tritt nicht ein, wenn wir vor Eintritt des Versicherungsfalles<br />

Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt<br />

haben.<br />

30.3 Haftung <strong>und</strong> Entschädigung bei Mehrfachversicherung<br />

a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen <strong>die</strong>selbe<br />

Gefahr versichert <strong>und</strong> übersteigen <strong>die</strong> Versicherungssummen<br />

zusammen den Versicherungswert oder<br />

übersteigt aus anderen Gründen <strong>die</strong> Summe der Entschädigungen,<br />

<strong>die</strong> von jedem Versicherer ohne Bestehen<br />

der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden,<br />

liegt eine Mehrfachversicherung vor.<br />

b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner<br />

verpflichtet, dass jeder <strong>für</strong> den Betrag aufzukommen<br />

hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt;<br />

Sie können aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag<br />

des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt<br />

entsprechend, wenn <strong>die</strong> Verträge bei demselben Versicherer<br />

bestehen.<br />

Erlangen Sie oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen<br />

Entschädigung <strong>für</strong> denselben Schaden,<br />

so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden<br />

Vertrag in der Weise, dass <strong>die</strong> Entschädigung aus<br />

allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der<br />

Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen<br />

<strong>die</strong> Prämien errechnet wurde, nur in <strong>die</strong>sem Vertrag in<br />

Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von<br />

Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in<br />

der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere<br />

Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag<br />

der Versicherungssummen in <strong>die</strong>sem Vertrag<br />

in Deckung gegeben worden wäre.<br />

c) Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht<br />

geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil<br />

zu verschaffen, ist jeder in <strong>die</strong>ser Absicht<br />

geschlossene Vertrag nichtig. Uns steht <strong>die</strong> Prämie bis<br />

zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den <strong>die</strong> Nichtigkeit<br />

begründenden Umständen Kenntnis erlangen.<br />

30.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung<br />

a) Haben Sie Ihren Vertrag, durch den <strong>die</strong> Mehrfachversicherung<br />

entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen<br />

der Mehrfachversicherung geschlossen, können<br />

Sie verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben<br />

oder <strong>die</strong> Versicherungssumme unter verhält-<br />

nismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag<br />

herabgesetzt wird, der durch <strong>die</strong> frühere Versicherung<br />

nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder<br />

<strong>die</strong> Herabsetzung der Versicherungssumme <strong>und</strong> Anpassung<br />

der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam,<br />

zu dem <strong>die</strong> Erklärung dem Versicherer zugeht.<br />

b) Die Regelungen nach Nr. 30.4 a) sind auch anzuwenden,<br />

wenn <strong>die</strong> Mehrfachversicherung dadurch entstanden<br />

ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge<br />

der Versicherungswert gesunken ist. Sind in<br />

<strong>die</strong>sem Fall <strong>die</strong> mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig<br />

oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen<br />

worden, können Sie nur <strong>die</strong> verhältnismäßige Herabsetzung<br />

der Versicherungssummen <strong>und</strong> der Prämien<br />

verlangen.<br />

31 Was gilt bei Versicherung <strong>für</strong> fremde Rechnung?<br />

31.1 Rechte aus dem Vertrag<br />

Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen Namen <strong>für</strong><br />

das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die<br />

Ausübung der Rechte aus <strong>die</strong>sem Vertrag steht nur Ihnen<br />

<strong>und</strong> nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn<br />

der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.<br />

31.2 Zahlung der Entschädigung<br />

Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den<br />

Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung<br />

dazu erteilt hat. Der Versicherte kann <strong>die</strong> Zahlung<br />

der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen.<br />

31.3 Kenntnis <strong>und</strong> Verhalten<br />

a) Soweit Ihre Kenntnis <strong>und</strong> Ihr Verhalten von rechtlicher<br />

Bedeutung sind, sind bei der Versicherung <strong>für</strong> fremde<br />

Rechnung auch <strong>die</strong> Kenntnis <strong>und</strong> das Verhalten des Versicherten<br />

zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Ihre<br />

Interessen <strong>und</strong> <strong>die</strong> des Versicherten umfasst, müssen<br />

Sie sich <strong>für</strong> Ihr Interesse das Verhalten <strong>und</strong> <strong>die</strong> Kenntnis<br />

des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der<br />

Versicherte Ihr Repräsentant ist.<br />

b) Auf <strong>die</strong> Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an,<br />

wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden<br />

ist oder ihm Ihre rechtzeitige Benachrichtigung nicht<br />

möglich oder nicht zumutbar war.<br />

c) Auf <strong>die</strong> Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen<br />

an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten<br />

geschlossen <strong>und</strong> uns nicht darüber informiert haben.<br />

32 Was ist bei Übergang von Ersatzansprüchen zu beachten?<br />

33.1 Übergang von Ersatzansprüchen<br />

Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu,<br />

geht <strong>die</strong>ser Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden<br />

ersetzen. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend<br />

gemacht werden. Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen<br />

eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in<br />

häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht<br />

geltend gemacht werden, es sei denn, <strong>die</strong>se Person hat<br />

den Schaden vorsätzlich verursacht.<br />

32.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen<br />

Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung <strong>die</strong>ses<br />

Anspruchs <strong>die</strong>nendes Recht unter Beachtung der geltenden<br />

Form- <strong>und</strong> Fristvorschriften zu wahren, <strong>und</strong> nach<br />

Übergang des Ersatzanspruchs auf uns bei dessen Durchsetzung<br />

durch uns soweit erforderlich mitzuwirken.<br />

Verletzen Sie <strong>die</strong>se Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur<br />

Leistung insoweit nicht verpflichtet, als wir infolge dessen<br />

keinen Ersatz von dem Dritten erlangen können. Im Fall einer<br />

grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir<br />

berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen; <strong>die</strong> Beweislast<br />

<strong>für</strong> das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit<br />

tragen Sie.<br />

17


33 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?<br />

Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift bzw. Ihres Namens?<br />

33.1 Form<br />

Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist <strong>und</strong> soweit<br />

in <strong>die</strong>sem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind <strong>die</strong><br />

<strong>für</strong> uns bestimmten Erklärungen <strong>und</strong> Anzeigen, <strong>die</strong> das<br />

Versicherungsverhältnis betreffen <strong>und</strong> <strong>die</strong> unmittelbar<br />

gegenüber uns erfolgen, in Textform abzugeben.<br />

Erklärungen <strong>und</strong> Anzeigen sollen an unsere Hauptverwaltung<br />

gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über<br />

den Zugang von Erklärungen <strong>und</strong> Anzeigen bleiben unberührt.<br />

33.2 Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung<br />

Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt,<br />

genügt <strong>für</strong> eine Willenserklärung, <strong>die</strong> Ihnen gegenüber<br />

abzugeben ist, <strong>die</strong> Absendung eines eingeschriebenen<br />

Briefes an <strong>die</strong> letzte uns bekannte Anschrift. Entsprechendes<br />

gilt bei einer uns nicht angezeigten Namensänderung.<br />

Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes<br />

als zugegangen.<br />

33.3 Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung<br />

Haben Sie <strong>die</strong> Versicherung unter der Anschrift Ihres Gewerbebetriebs<br />

abgeschlossen, finden bei einer Verlegung<br />

der gewerblichen Niederlassung <strong>die</strong> Bestimmungen nach Nr.<br />

33.2 entsprechend Anwendung.<br />

34 Welche Vollmachten hat unser Versicherungsvertreter?<br />

34.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers<br />

Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Ihnen<br />

abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend<br />

a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages,<br />

b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich<br />

dessen Beendigung,<br />

c) Anzeige- <strong>und</strong> Informationspflichten vor Abschluss des<br />

Vertrages <strong>und</strong> während des Versicherungsverhältnisses.<br />

34.2 Erklärungen des Versicherers<br />

Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Ihnen<br />

von uns ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren<br />

Nachträge zu übermitteln.<br />

35 Was ist bei Ihren Repräsentanten zu beachten?<br />

Sie müssen sich <strong>die</strong> Kenntnis <strong>und</strong> das Verhalten Ihrer Repräsentanten<br />

zurechnen lassen.<br />

36 Welches Gericht ist zuständig?<br />

36.1 Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler<br />

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung<br />

ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung<br />

(ZPO) auch das Gericht örtlich zuständig,<br />

in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren<br />

Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen<br />

Aufenthalt haben.<br />

Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung<br />

handelt, können Sie Ansprüche auch bei dem <strong>für</strong><br />

den Sitz oder <strong>die</strong> Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen<br />

Gericht geltend machen.<br />

36.2 Klagen gegen Versicherungsnehmer<br />

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung<br />

gegen Sie ist ausschließlich das Gericht<br />

örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung<br />

Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen<br />

Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.<br />

Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung<br />

handelt, können Sie Ansprüche auch bei dem <strong>für</strong><br />

den Sitz oder <strong>die</strong> Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen<br />

Gericht geltend machen.<br />

18<br />

37 Welches Recht findet Anwendung?<br />

Für <strong>die</strong>sen Vertrag gilt deutsches Recht.<br />

38 Was geschieht, wenn eine Bestimmung <strong>die</strong>ser <strong>Bedingungen</strong><br />

unwirksam wird?<br />

Sollte eine Bestimmung <strong>die</strong>ser Versicherungsbedingungen<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt<br />

<strong>die</strong>s <strong>die</strong> Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem<br />

solchen Fall gelten <strong>die</strong> gesetzlichen Bestimmungen.<br />

39 Abweichungen gegenüber den Musterbedingungen des<br />

GDV <strong>und</strong> den Empfehlungen des Arbeitskreises EU Vermittlerrichtlinie<br />

Dokumentation<br />

Wir garantieren Ihnen, dass <strong>die</strong> <strong>die</strong>ser Hausratversicherung zu<br />

Gr<strong>und</strong>e liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Hausratversicherung (VHB) in Verbindung mit den Besonderen<br />

<strong>Bedingungen</strong> zur Hausratversicherung Sie in keinem<br />

Punkt schlechter stellen, als <strong>die</strong> vom Gesamtverband<br />

der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen<br />

<strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> Musterstrukturen (Stand:<br />

01.01.2011).<br />

Darüber hinaus garantieren wir auch, dass <strong>die</strong> Leistungsinhalte<br />

der genannten Versicherungsbedingungen <strong>die</strong> Empfehlungen<br />

des Arbeitskreises EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation<br />

(Stand: 17.10.2010) voll erfüllen.<br />

40 Sanktionsklausel<br />

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen<br />

– Versicherungsschutz nur, soweit <strong>und</strong> solange dem keine<br />

auf <strong>die</strong> Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-,<br />

Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen<br />

Union oder der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland entgegenstehen.


B. Besondere <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hausratversicherung<br />

(gelten nur, sofern vereinbart)<br />

Besondere <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> den Tarif Kompakt<br />

(BB Kompakt)<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> den Tarif Kompakt gelten <strong>die</strong> Allgemeinen<br />

Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2012). Durch <strong>die</strong>se Besonderen<br />

<strong>Bedingungen</strong> wird der Versicherungsschutz darüber<br />

hinaus erweitert.<br />

1 Erweiterung der versicherten Gefahren<br />

1.1 Ergänzend zu Nr. 3.1 VHB 2012 werden versicherte Hausratsachen<br />

auch entschädigt, <strong>die</strong> durch<br />

a) Verpuffung<br />

b) Überschalldruckwelle (Ein Schaden durch eine Überschalldruckwelle<br />

liegt vor, wenn sie durch ein Luftfahrzeug<br />

ausgelöst wurde, das <strong>die</strong> Schallgrenze durchflogen<br />

hat, <strong>und</strong> <strong>die</strong>se Druckwelle unmittelbar auf<br />

versicherte Sachen einwirkt.)<br />

zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen<br />

Ereignisses abhanden kommen.<br />

1.2 Ergänzend zu Nr. 3.1 e) VHB 2012 werden versicherte Hausratsachen<br />

auch entschädigt, <strong>die</strong> durch Anprall eines sonstigen<br />

Fahrzeugs innerhalb des Versicherungsortes beschädigt<br />

oder zerstört werden. Als sonstige Fahrzeuge<br />

gelten: Schienen- oder Straßenfahrzeuge. Darüber hinaus<br />

werden Schäden ersetzt, <strong>die</strong> durch Anprall oder Absturz<br />

eines unbemannten Flugkörpers entstanden sind.<br />

Nicht versichert sind Schäden durch den Anprall sonstiger<br />

Fahrzeuge, <strong>die</strong> von Ihnen selbst oder einer mit Ihnen in<br />

häuslicher Gemeinschaft lebenden Person betrieben wurden.<br />

1.3 Abweichend von Nr. 3.3 VHB 2012 sind Überspannungsschäden<br />

durch Blitz bis zur vereinbarten Hausratversicherungssumme<br />

mitversichert.<br />

1.4 Abweichend von Nr. 3.7 b) VHB 2012 sind auch Schmor<strong>und</strong><br />

Sengschäden an versicherten Sachen , <strong>die</strong> nicht durch<br />

Brand entstanden sind, versichert. Ausgenommen sind<br />

Schäden an technischen Geräten aller Art sowie Schäden<br />

<strong>die</strong> durch Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind.<br />

Es besteht kein Versicherungsschutz <strong>für</strong> Wertsachen. Darüber<br />

hinaus wird nur der Zeitwert der beschädigten Sache<br />

ersetzt.<br />

Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 1 % der Versicherungssumme,<br />

höchstens 1.500 €, begrenzt.<br />

1.5 Ergänzend zu Nr. 3 VHB 2012 sind Schäden durch Rauch,<br />

der plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-,<br />

Koch- oder Trocknungsanlagen am Versicherungsort aufgetreten<br />

ist, versichert, auch wenn <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />

von Nr. 1.1 VHB 2012 nicht gegeben sind.<br />

1.6 Zusätzlich leisten wir Entschädigung <strong>für</strong> Schäden, <strong>die</strong> durch<br />

Ruß an versicherten Sachen entstanden sind. Die Entschädigung<br />

ist auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.<br />

Nicht versichert sind Schäden, <strong>die</strong> durch dauernde Einwirkung<br />

des Rußes entstehen.<br />

1.7 Zusätzlich sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus<br />

beendeten Kriegen (Blindgängerschäden) begrenzt auf 1 %<br />

der Versicherungssumme mitversichert.<br />

1.8 In Abänderung zu Nr. 6.4 b) bb) VHB 2012 gilt:<br />

Außerhalb von Gebäuden sind Sturm- <strong>und</strong> Hagelschäden<br />

an versicherten Sachen versichert, <strong>die</strong> sich innerhalb des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks, auf dem <strong>die</strong> versicherte Wohnung liegt, befinden.<br />

Nicht versichert sind Wertsachen, elektrische <strong>und</strong> optische<br />

Geräte sowie <strong>die</strong> allmähliche Einwirkung von Witterungsverhältnissen<br />

oder klimatischen <strong>Bedingungen</strong>. Die<br />

Entschädigung ist auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.<br />

1.9 Abweichend von Nr. 1.2 b) VHB 2012 sind Schäden durch<br />

innere Unruhen mitversichert.<br />

Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche<br />

Teile der Bevölkerung in einer <strong>die</strong> öffentliche Ruhe<br />

<strong>und</strong> Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten <strong>und</strong><br />

Gewalttätigkeiten gegen Personen <strong>und</strong> Sachen verüben.<br />

1.10 Schäden am Hausrat durch wildlebende Tiere<br />

a) Wir leisten auch Entschädigung, wenn wildlebende Tiere,<br />

<strong>die</strong> zum Schalenwild nach dem B<strong>und</strong>esjagdgesetz<br />

(BJagdG) zählen, in <strong>die</strong> versicherte Wohnung hineingelangen<br />

<strong>und</strong> dort versicherte Sachen zerstören oder beschädigen.<br />

Schalenwild sind z. B. Wildschweine, Rehe <strong>und</strong> Rothirsche<br />

(vgl. auch § 2 Absatz 3 BJagdG):<br />

Kommen versicherte Sachen infolge eines solchen Ereignisses<br />

abhanden, haben Sie ebenfalls Versicherungsschutz.<br />

b) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall <strong>und</strong> Versicherungsjahr<br />

auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt<br />

1.11 Daten aus dem Internet<br />

Abweichend von Nr. 2.4 g) VHB 2012 sind Schäden an legal<br />

aus dem Internet geladener Musik oder Videos infolge<br />

einer versicherten Gefahr oder eines versicherten Schadens<br />

versichert. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, <strong>die</strong> auf<br />

dauernde Einwirkung beruhen. Die Entschädigung ist je<br />

Versicherungsfall auf 250 € begrenzt. Der Schadenaufwand<br />

ist durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachzuweisen.<br />

2 Erweiterungen zum Versicherungsort <strong>und</strong> zu den versicherten<br />

Sachen<br />

2.1 In Abänderung zu 2.3 a) VHB 2012 gehören Räume, <strong>die</strong><br />

ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden<br />

zur Wohnung, sofern <strong>die</strong> Räume ausschließlich über <strong>die</strong><br />

Wohnung zugänglich sind. Private <strong>und</strong> beruflich genutzte<br />

Sachen in <strong>die</strong>sen Räumen sind mitversichert, sofern der<br />

Anteil aller beruflich <strong>und</strong> gewerblich genutzten Sachen<br />

nicht größer als 35 % der Versicherungssumme ist. Handelswaren<br />

<strong>und</strong> Musterkollektionen sind nicht versichert.<br />

2.2 In Abänderung zu 2.3 c) VHB 2012 gehören auch Gemeinschaftsräume,<br />

<strong>die</strong> nicht verschließbar sind, zur Wohnung.<br />

Wertsachen sind nicht versichert.<br />

2.3 Zusätzlich sind technische, optische <strong>und</strong> akustische Anlagen,<br />

<strong>die</strong> zur Sicherung des versicherten Hausrats <strong>die</strong>nen<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> sich auf dem Gr<strong>und</strong>stück befinden, auf dem <strong>die</strong> versicherte<br />

Wohnung liegt, versichert. Der Einschluss gilt jedoch<br />

nur, sofern keine Entschädigung über eine Gebäudeversicherung<br />

erlangt werden kann.<br />

Die Entschädigung ist begrenzt auf 5 % der Versicherungssumme,<br />

höchstens 2.000 €.<br />

2.4 Abweichend zu 2.4 c) VHB 2012 sind Teile <strong>und</strong> Zubehör<br />

von Kraftfahrzeugen sowie Anhänger <strong>und</strong> nicht versicherungspflichtige<br />

Kraftfahrzeugen bis 6 km/h mitversichert.<br />

<strong>die</strong> Entschädigung ist auf 1 % der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

Die Kosten werden nur ersetzt, soweit keine oder keine<br />

ausreichende Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag<br />

erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).<br />

2.5 Wir leisten Entschädigung <strong>für</strong> Schäden, <strong>die</strong> durch eine unvorhersehbare<br />

Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall)<br />

an Gefriergut verursacht werden.<br />

Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden<br />

Einrichtung dokumentiert sein. Nicht versichert<br />

sind Schäden durch technische Defekte <strong>und</strong> Be<strong>die</strong>nungsfehler,<br />

<strong>die</strong> in Ihrem Haushalt geschehen.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

3 Leitungswasser<br />

3.1 Ergänzend zu Nr. 5.1 VHB 2012 gilt als Leitungswasser<br />

auch Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus<br />

a) Wasserbetten<br />

b) Aquarien/Terrarien<br />

19


c) Zimmerbrunnen <strong>und</strong> Wassersäulen; begrenzt auf 1 %<br />

der Versicherungssumme.<br />

3.2 Regen- <strong>und</strong> Schmelzwasser<br />

Ergänzend zu Nr. 5 VHB 2012 sind Schäden, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong><br />

unmittelbare Einwirkung von Regenwasser, Schmelzwasser<br />

von Schnee oder Eis oder deren Folgen entstehen, bis<br />

1 % der Versicherungssumme mitversichert.<br />

Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Eindringen von Regenwasser,<br />

Schmelzwasser von Schnee <strong>und</strong> Eis durch nicht<br />

ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder<br />

anderen Öffnungen, durch Gr<strong>und</strong>wasser, stehendes oder<br />

fließendes Gewässer, Überschwemmung/Hochwasser oder<br />

einen durch <strong>die</strong>se Ursachen hervorgerufenen Rückstau oder<br />

einen durch Witterungsniederschläge hervorgerufenen<br />

Rückstau.<br />

4 Diebstahl <strong>und</strong> weitere strafbare Handlungen am Versicherungsort<br />

4.1 Diebstahl aus Kraftfahrzeugen<br />

a) Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> versicherte Sachen gemäß<br />

Nr. 2 VHB 2012, ausgenommen Bargeld, auf Geldkarten<br />

geladene Beträge (z. B. Chipkarten) <strong>und</strong> Wertsachen<br />

gemäß Nr. 16 VHB 2012 sowie optische oder<br />

elektronische Geräte, im verschlossenen Innen- oder<br />

Kofferraum eines Kraftfahrzeugs.<br />

b) Wir leisten Entschädigung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zerstörung, <strong>die</strong> Beschädigung<br />

oder das Abhandenkommen durch Diebstahl,<br />

wenn Sie nachweisen, dass<br />

aa) der Diebstahl tagsüber zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 22.00<br />

Uhr begangen worden ist oder<br />

bb) das Kraftfahrzeug in Gebrauch war oder<br />

cc) das Kraftfahrzeug in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00<br />

Uhr nach beendetem Gebrauch auf einem bewachten<br />

Parkplatz oder in einem verschlossenen<br />

Hofraum abgestellt worden war.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1% der<br />

Versicherungssumme, höchstens 500 €, begrenzt. Fremdes<br />

Eigentum ist nicht versichert.<br />

4.2 Diebstahl von Wäsche, Bekleidung, Gartenmöbeln, Gartengeräten<br />

Im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl leisten<br />

wir Entschädigung <strong>für</strong><br />

a) Wäsche <strong>und</strong> Bekleidung, <strong>die</strong> sich nachweislich tagsüber<br />

zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 22.00 Uhr zum Waschen,<br />

Trocknen, Bleichen oder Lüften außerhalb von versicherten<br />

Gebäuden auf dem Gr<strong>und</strong>stück befindet, auf<br />

dem <strong>die</strong> versicherte Wohnung liegt.<br />

b) Gartenmöbel <strong>und</strong> Gartengeräte sowie Skulpturen <strong>und</strong><br />

sonstiges Garteninventar außerhalb von Räumen auf<br />

dem eingefriedeten Gr<strong>und</strong>stück, auf dem sich <strong>die</strong> versicherte<br />

Wohnung befindet.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1% der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

4.3 Diebstahl von Waschmaschinen <strong>und</strong> Wäschetrocknern<br />

Für Waschmaschinen <strong>und</strong> Wäschetrocknern besteht Versicherungsschutz<br />

<strong>für</strong> Schäden durch einfachen Diebstahl,<br />

wenn sich <strong>die</strong>se am Versicherungsort befinden.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

4.4 Diebstahl aus Krankenzimmern<br />

Wenn sich <strong>die</strong> versicherten Sachen (Nr. 2 VHB 2012) im<br />

Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes vorübergehend<br />

außerhalb der Wohnung befinden, leisten wir bei<br />

einer Entwendung durch einfachen Diebstahl aus dem Krankenzimmer<br />

Entschädigung.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1% der Versicherungssumme<br />

(Bargeld höchstens 100 €) begrenzt. Die<br />

Gesamtentschädigung ist je Krankenhausaufenthalt auf<br />

das Doppelte <strong>die</strong>ser Entschädigung begrenzt.<br />

Fremdes Eigentum sowie Wertsachen <strong>und</strong> optische <strong>und</strong><br />

elektronische Geräte sind nicht mitversichert.<br />

4.5 Diebstahl von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen<br />

20<br />

a) Für Kinderwagen <strong>und</strong> Krankenfahrstühle besteht Versicherungsschutz<br />

auch <strong>für</strong> Schäden durch einfachen Diebstahl,<br />

wenn nachweislich<br />

aa) der Diebstahl zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 22.00 Uhr verübt<br />

wurde oder<br />

bb) <strong>die</strong> Sachen zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch waren<br />

oder<br />

cc) in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus)<br />

des Gebäudes abgestellt waren, in dem<br />

sich <strong>die</strong><br />

versicherte Wohnung befindet.<br />

b) Lose mit dem Kinderwagen oder dem Krankenfahrstuhl<br />

verb<strong>und</strong>enen <strong>und</strong> regelmäßig deren Gebrauch <strong>die</strong>nende<br />

Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit<br />

den genannten Gegenständen entwendet worden sind.<br />

c) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1% der<br />

Versicherungssumme begrenzt.<br />

d) Sie haben Unterlagen über den Hersteller, <strong>die</strong> Marke<br />

<strong>und</strong>, sofern üblicherweise vorhanden, <strong>die</strong> Rahmen- oder<br />

sonstige Identifikationsnummer oder -kennzeichen zu<br />

beschaffen <strong>und</strong> aufzubewahren Verletzen Sie <strong>die</strong>se Bestimmung,<br />

können Sie Entschädigung nur verlangen,<br />

wenn Sie <strong>die</strong> Merkmale anderweitig beschaffen.<br />

e) Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen<br />

Polizei<strong>die</strong>nststelle anzeigen <strong>und</strong> uns einen Nachweis<br />

darüber erbringen, dass <strong>die</strong> Sachen nicht innerhalb von<br />

drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft<br />

wurden.<br />

f) Verletzen Sie eine <strong>die</strong>ser Obliegenheiten, können wir<br />

gemäß Nr. 14 VHB 2012 zur Kündigung berechtigt oder<br />

auch leistungsfrei sein.<br />

4.6 Diebstahl am Arbeitsplatz<br />

Für Schäden durch Diebstahl am Arbeitsplatz besteht Versicherungsschutz<br />

bis zur Höhe von 1 % je Versicherungsfall.<br />

Für Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge (z.B.<br />

Chipkarten) <strong>und</strong> Wertsachen gemäß Nr. 16 VHB 2012 sowie<br />

optische <strong>und</strong> elektronische Geräte besteht kein Versicherungsschutz.<br />

4.7 Trick<strong>die</strong>bstahl<br />

Abweichend zu 4.4 a) aa) VHB 2012 leisten wir auch Entschädigung,<br />

wenn Sie Opfer eines Trick<strong>die</strong>bstahls werden.<br />

Trick<strong>die</strong>bstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung<br />

des Versicherungsnehmers oder einer mit Ihnen in häuslicher<br />

Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort<br />

verschafft <strong>und</strong> dort versicherte Sachen entwendet.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 %<br />

der Versicherungssumme begrenzt.<br />

4.8. Kreditkartenmissbrauch<br />

Werden Kreditkarten entwendet, so leisten wir auch <strong>für</strong><br />

den infolge des Missbrauchs <strong>die</strong>ser Karten entstandenen<br />

Schaden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf<br />

1 % der Versicherungssumme begrenzt.<br />

4.9 Schäden durch Phishing beim Online-Banking<br />

a) Wir ersetzen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen<br />

auch Vermögensschäden durch Phishing beim Online-Banking.<br />

Als Phishing gilt ein Verfahren, bei dem Täter sich mit<br />

Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- <strong>und</strong> Identifikationsdaten<br />

von arglosen Dritten verschaffen. Dabei<br />

nutzen <strong>die</strong> Täter typischerweise ein durch <strong>die</strong> Täuschung<br />

über <strong>die</strong> tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis<br />

aus. Mit den gewonnenen Daten nehmen <strong>die</strong><br />

Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr<br />

unerlaubte Handlungen vor.<br />

Als Vermögensschaden gilt hier nur <strong>die</strong> unmittelbar aus<br />

dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße<br />

in Höhe des abgebuchten Betrags.<br />

b) Andere Arten des Ausspähens von vertraulichen Zugangs-<br />

oder Identifikationsdaten wie z. B. Pharming<br />

sind nicht versichert.<br />

Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B.<br />

Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung oder in Rech-


nung gestellte Kosten der Bank) sind nicht versichert.<br />

Der Versicherungsschutz umfasst keine Schäden, <strong>die</strong><br />

das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. <strong>für</strong> <strong>die</strong> es<br />

haftet.<br />

c) Versicherungsschutz besteht, wenn der Schaden bei Ihren<br />

privaten Online-Banking-Aktionen entstanden ist,<br />

<strong>die</strong> Sie in Ihrer versicherten Wohnung oder an Ihrem eigenen<br />

Laptop/portablen PC durchgeführt haben.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> unsere Entschädigungsleistung ist<br />

zudem, dass Ihre Bank einen aktuellen Online-Banking-<br />

Sicherheitsstandard verwendet.<br />

d) Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar,<br />

wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche<br />

Handlung (= Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei<br />

der <strong>die</strong> Täter mehrere Zugangs- <strong>und</strong> Identifikationsdaten<br />

erlangt haben.<br />

e) Vor Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie Ihren Computer,<br />

den Sie zum Online-Banking nutzen, mit einem<br />

Schutz (z. B. einem Passwort) <strong>und</strong> einer Firewall sowie<br />

einer Virenschutzsoftware, <strong>die</strong> auf dem neuesten Stand<br />

gehalten wird, ausstatten. Virendefinitionen sind mindestens<br />

einmal im Monat zu aktualisieren.<br />

Verletzen Sie eine <strong>die</strong>ser Obliegenheiten, können wir<br />

den Vertrag unter den in Nr. 13.2 <strong>und</strong> 13.3 VHB 2012<br />

beschriebenen Voraussetzungen kündigen oder unsere<br />

Leistung ganz oder teilweise verweigern.<br />

f) Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie zusätzlich<br />

zu den in Nr. 14.1 VHB 2012 beschriebenen Obliegenheiten<br />

aa) <strong>die</strong> kontoführende Bank ermächtigen, uns alle erforderlichen<br />

Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalls<br />

zu erteilen;<br />

bb) den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei anzeigen.<br />

Verletzen Sie eine <strong>die</strong>ser Obliegenheiten, können wir<br />

unsere Leistung unter den in Nr. 14.3 VHB 2012 beschriebenen<br />

Voraussetzungen ganz oder teilweise verweigern.<br />

g) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall <strong>und</strong> Versicherungsjahr<br />

auf 1.000 € begrenzt.<br />

5 Erweiterung der Kosten<br />

5.1 Hotelkosten<br />

In Abänderung von Nr. 7.1 c) VBH 2012 werden <strong>die</strong> tatsächlich<br />

angefallenen Hotelkosten bis zu dem Zeitpunkt<br />

ersetzt, in dem <strong>die</strong> Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von 200 Tagen. Die Entschädigung ist<br />

pro Tag auf 2 Promille der Versicherungssumme begrenzt.<br />

5.2 Lagerkosten<br />

In Abänderung zu Nr. 7.1 d) VHB 2012 werden <strong>die</strong> Kosten<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Lagerung bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem Ihre<br />

Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem<br />

benutzbaren Teil Ihrer Wohnung wieder zumutbar ist, längstens<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von 200 Tagen.<br />

5.3 Wasserverlustkosten<br />

In Abänderung zu Nr. 7.1 i) VHB 2012 werden Wasserverlustkosten<br />

infolge eines Rohrbruchs bis zu 2 % der Versicherungssumme<br />

ersetzt.<br />

5.4 Sachverständigenkosten<br />

Abweichend zu Nr. 7.3 a) VHB 2012 ersetzen wir <strong>die</strong> von<br />

Ihnen zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens<br />

bis zu 1 % der Versicherungssumme, jedoch maximal<br />

1.000 €, wenn der entschädigungspflichtige Schaden<br />

50.000 € übersteigt.<br />

5.5 Telefonmissbrauch nach Einbruch durch unbekannte Täter<br />

a) Wird nach einem Einbruch<strong>die</strong>bstahl (siehe Nr. 4.2 VHB<br />

2012) in <strong>die</strong> versicherte Wohnung ein dort vorgef<strong>und</strong>enes<br />

Telefon von dem Täter benutzt, so ersetzen wir<br />

<strong>die</strong> dadurch angefallenen Telefonmehrkosten.<br />

b) Sie haben uns auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis<br />

des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.<br />

c) Sie müssen den Einbruch unverzüglich der zuständigen<br />

Polizeibehörde anzeigen. Auf eine Verletzung der Obliegenheiten<br />

findet Nr. 14 VHB 2012 Anwendung.<br />

d) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 €<br />

begrenzt.<br />

5.6 Umzugskosten<br />

Ergänzend zu Nr. 7 VHB 2012 werden angefallene Kosten<br />

<strong>für</strong> einen nach einem ersatzpflichtigen Schaden notwendigen<br />

Umzug, weil ein Totalschaden an der versicherten<br />

Wohnung eingetreten ist oder weil <strong>die</strong> versicherte Wohnung<br />

auf Dauer unbewohnbar geworden ist, ersetzt. Die<br />

Entschädigung ist auf maximal 2 % der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

5.7 Rückreisekosten<br />

a) Wenn Sie wegen eines Versicherungsfalls, der voraussichtlich<br />

10.000 € Schadenssumme übersteigt, Ihren Urlaub<br />

vorzeitig beenden müssen, weil Ihre Anwesenheit<br />

am Schadenort erforderlich ist, ersetzen wir Ihnen <strong>die</strong> dadurch<br />

entstehenden Mehrkosten.<br />

b) Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit<br />

von der versicherten Wohnung, wenn deren Dauer<br />

mindestens 4 Tage, höchstens jedoch 6 Wochen beträgt.<br />

c) Der Ersatz <strong>für</strong> Fahrtmehrkosten richtet sich nach dem<br />

von Ihnen benutzten Urlaubsreisemittel <strong>und</strong> nach der<br />

Dringlichkeit <strong>für</strong> Ihre Rückkehr an den Schadenort.<br />

d) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der<br />

Versicherungssumme <strong>für</strong> den Hausrat begrenzt.<br />

5.9 Die Kosten werden nur dann ersetzt, wenn es sich bei der<br />

versicherten Wohnung um Ihren ständigen Wohnsitz handelt<br />

6 Erweiterung der Außenversicherung<br />

6.1 In Abänderung von Nr. 8.1 VHB 2012 gilt:<br />

Versicherte Sachen, <strong>die</strong> in Ihrem Eigentum oder im Eigentum<br />

einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden<br />

Person stehen oder <strong>die</strong> Ihrem oder deren Gebrauch <strong>die</strong>nen,<br />

sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend<br />

außerhalb der Wohnung befinden. Zeiträume<br />

von mehr als 6 Monaten gelten als nicht vorübergehend.<br />

6.2 In Abänderung von Nr. 8.6 VHB 2012 gilt:<br />

Für Wertsachen <strong>und</strong> Bargeld gelten <strong>die</strong> Entschädigungsgrenzen<br />

gemäß Nr. 8 BB Kompakt 2012. Die Entschädigung<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Außenversicherung ist jedoch auf insgesamt<br />

20 % der Versicherungssumme, höchstens 20.000 € begrenzt.<br />

6.3 Diebstahl aus Schiffskabinen <strong>und</strong> Schlafwagenabteilen<br />

a) Für versicherte Sachen besteht auch weltweit Versicherungsschutz<br />

gegen Schäden durch Diebstahl von Hausrat<br />

aus verschlossenen Schiffskabinen <strong>und</strong> Schlafwagenabteilen.<br />

b) Für Wertsachen (siehe Nr. 16 VHB 2012) besteht kein<br />

Versicherungsschutz<br />

c) Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen<br />

Polizei<strong>die</strong>nststelle anzuzeigen <strong>und</strong> <strong>die</strong>ser sowie uns ein<br />

Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen.<br />

d) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der<br />

Versicherungssumme begrenzt.<br />

e) Die Kosten werden nur ersetzt, soweit keine oder keine<br />

ausreichende Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag<br />

(z. B. Reisegepäckversicherung) erlangt<br />

werden kann (Subsidiärdeckung).<br />

6.4 Diebstahl aus Umkleidekabinen <strong>und</strong> Spinden<br />

a) Für versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz gegen<br />

Schäden durch Diebstahl, <strong>die</strong> dadurch entstehen,<br />

dass außerhalb von Gebäuden aufgestellte Umkleidekabinen<br />

oder Spinde aufgebrochen werden.<br />

b) Für Wertsachen (siehe Nr. 16 VHB 2012) besteht kein<br />

Versicherungsschutz<br />

c) Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen<br />

Polizei<strong>die</strong>nststelle anzuzeigen <strong>und</strong> <strong>die</strong>ser sowie uns ein<br />

21


Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen.<br />

d) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der<br />

Versicherungssumme begrenzt.<br />

6.5 Diebstahl aus Bank- <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enschließfächern<br />

Ergänzend zu Nr. 8 VHB 2012 sind versicherte Sachen in<br />

Bankschließfächern <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enschließfächern bis zu 10 %<br />

der Versicherungssumme mitversichert, soweit hier<strong>für</strong> keine<br />

besondere Versicherung besteht. Voraussetzung <strong>für</strong> den<br />

Versicherungsschutz ist, dass das Behältnis aufgebrochen<br />

oder gewaltsam geöffnet wurde.<br />

7 Erweiterung der versicherten Sache <strong>für</strong> Wohnungseigentümer<br />

Sind Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung, so gilt:<br />

7.1. Die im Versicherungsvertrag besonders bezeichneten Sachen,<br />

z.B. Einbaumöbel/-küchen, Bodenbeläge, Innenanstriche<br />

<strong>und</strong> Tapeten, sind auch versichert, soweit sie Gebäudebestandteile<br />

sein könnten.<br />

7.2. Soweit gemäß Nr. 7.1 sanitäre Anlagen <strong>und</strong> Leitungswasser<br />

führende Installationen versichert sind, erstreckt sich<br />

<strong>die</strong> Versicherung auch auf Frostschäden an <strong>die</strong>sen Sachen<br />

sowie auf Frost- <strong>und</strong> sonstige Bruchschäden an deren Zuleitungsrohren.<br />

7.3 Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versicherung <strong>die</strong>ser Sachen im Rahmen<br />

der Hausratversicherung ist, dass hier<strong>für</strong> kein Versicherungsschutz<br />

durch eine Wohngebäudeversicherung vorhanden<br />

ist.<br />

7.4 Pflicht- <strong>und</strong> Monopolrechte bleiben unberührt.<br />

8 Erhöhung der Entschädigungsgrenze <strong>für</strong> Wertsachen<br />

a) In Abänderung von Nr. 16.2 a) VHB 2012 ist <strong>die</strong> Entschädigung<br />

<strong>für</strong> Wertsachen <strong>und</strong> Bargeld je Versicherungsfall<br />

auf insgesamt 30 % der Versicherungssumme begrenzt.<br />

Diese Grenze kann gegen Mehrbeitrag erhöht werden.<br />

b)Für Wertsachen, <strong>die</strong> sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles<br />

außerhalb eines anerkannten <strong>und</strong> verschlossenen<br />

Wertschutzschrankes (siehe Nr. 16.1 b) bef<strong>und</strong>en haben,<br />

ist <strong>die</strong> Entschädigung in Abänderung von 16.2 b) je<br />

Versicherungsfall begrenzt auf<br />

aa)1.500 € insgesamt <strong>für</strong> Bargeld <strong>und</strong> auf Geldkarten geladene<br />

Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert<br />

den Nennbetrag übersteigt,<br />

bb)5.000 € insgesamt <strong>für</strong> Urk<strong>und</strong>en einschließlich Sparbücher<br />

<strong>und</strong> sonstige Wertpapiere,<br />

9 Erweiterung bei der Anzeige besonderer gefahrerhöhender<br />

Umstände<br />

In Abänderung zu 9.6 c) VHB 2012 liegt eine anzeigepflichtige<br />

Gefahrerhöhung gemäß Nr. 9.1 VHB 2012 insbesondere<br />

dann vor, wenn <strong>die</strong> ansonsten ständig bewohnte Wohnung<br />

länger als 90 Tage oder über eine <strong>für</strong> den Einzelfall<br />

vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt <strong>und</strong> auch<br />

nicht beaufsichtigt wird.<br />

10 Sportgeräte außer Haus<br />

Für Hausratsachen nach Nr. 2 VHB 2012, <strong>die</strong> der Ausübung<br />

eines Sports <strong>die</strong>nen, leisten wir Entschädigung im Rahmen<br />

der Außenversicherung wie folgt:<br />

10.1 In Abänderung von Nr. 8.1 VHB 2012 gilt:<br />

Versicherte Sachen, <strong>die</strong> in Ihrem Eigentum oder im Eigentum<br />

einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden<br />

Person stehen oder <strong>die</strong> Ihrem oder deren Gebrauch <strong>die</strong>nen,<br />

sind weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht nur<br />

vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.<br />

10.2 Die Entschädigung ist auf 5 % der Versicherungssumme,<br />

höchstens 5.000 €, begrenzt.<br />

11 Grobe Fahrlässigkeit<br />

11.1 In Erweiterung von Nr. 20.1 b) VHB 2012 sind Schäden aus<br />

einem Versicherungsfall, den Sie oder Ihr Repräsentant grob<br />

fahrlässig herbeigeführt haben, bis zu einer Höhe von<br />

22<br />

5.000 € mitversichert. Soweit der Schaden den vorstehenden<br />

Betrag übersteigt, verbleibt es hinsichtlich des übersteigenden<br />

Betrages bei einer Kürzung der Versicherungsleistung<br />

in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechendem Verhältnis.<br />

11.2 Bei Schäden, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> grob fahrlässige Verletzung von<br />

Obliegenheiten oder Gefahrerhöhungen zurückzuführen<br />

sind, gelten <strong>die</strong> Haftungsregeln nach Nr. 12.2, Nr 13.2 <strong>und</strong><br />

Nr. 14.3 VHB 2012.<br />

11.3 Sofern <strong>die</strong> Versicherung von weiteren Elementargefahren<br />

(siehe Nr. 6.1 b) VHB 2012) vereinbart worden ist <strong>und</strong> ein<br />

Elementarschaden vorliegt, bleiben <strong>die</strong> Regelungen gemäß<br />

Nr. 20.1 b) <strong>und</strong> Nr. 14.3 VHB 2012 in vollem ungeänderten<br />

Umfang erhalten.<br />

12 Versicherungssumme<br />

Abweichend zu 11.2 b) VHB 2012 erhöht sich <strong>die</strong> Versicherungssumme<br />

erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 15 %.<br />

13 Vorsorgeversicherung bei Berufsstart Ihrer Kinder<br />

a) Haben Ihre Kinder <strong>die</strong> Ausbildung, Wehrpflicht oder den Zivil<strong>die</strong>nst<br />

beendet <strong>und</strong> bewohnen sie innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland eine eigene Wohnung, besteht auch<br />

dort <strong>für</strong> längstens sechs Monate seit Beendigung der Ausbildung,<br />

der Wehrpflicht oder des Zivil<strong>die</strong>nstes Versicherungsschutz<br />

(Vorsorgeversicherung).<br />

Nach <strong>die</strong>sem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz nur bei<br />

Abschluss einer eigenen Hausratversicherung.<br />

Als »Ihre Kinder« gelten neben leiblichen Kindern <strong>und</strong> Adoptivkindern<br />

auch Ihre Stief- <strong>und</strong> Pflegekinder. Einbezogen sind<br />

auch solche Kinder Ihres Ehegatten oder Lebenspartners, <strong>die</strong><br />

mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.<br />

b) Voraussetzung ist, dass <strong>die</strong>se Kinder zumindest bis zum Beginn<br />

der Ausbildung, der Wehrpflicht oder des Zivil<strong>die</strong>nstes<br />

mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hatten.<br />

Unsere Entschädigungsleistung setzt außerdem voraus, dass<br />

Sie uns <strong>die</strong> Anschrift der Wohnung mitteilen <strong>und</strong> uns <strong>die</strong><br />

Wohnfläche in Quadratmetern angeben.<br />

c) Bei der Vorsorgeversicherung besteht Versicherungsschutz<br />

nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen<br />

(VHB) mit Ausnahme von Zusatzleistungen, <strong>die</strong> gegen Mehrbeitrag<br />

vereinbart sind. Fremdes Eigentum ist nur versichert,<br />

wenn es der Einrichtung, dem Gebrauch oder Verbrauch des<br />

Kindes <strong>die</strong>nt.<br />

d) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall <strong>und</strong> Versicherungsjahr<br />

auf 30.000 € begrenzt.<br />

Einen Abzug wegen Unterversicherung nehmen wir bei der<br />

Vorsorgeversicherung nicht vor.<br />

Wir zahlen nur, soweit kein Anspruch aus einem anderen Versicherungsvertrag<br />

besteht.<br />

14 Bedingungsverbesserungen (Innovationsklausel)<br />

Werden <strong>die</strong> dem Vertrag zu Gr<strong>und</strong>e liegenden Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hausratversicherung (VHB)<br />

oder <strong>die</strong> Besonderen <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hausratversicherung<br />

(BB) ausschließlich zu Ihrem Vorteil <strong>und</strong> ohne Mehrbeitrag<br />

geändert, so gelten <strong>die</strong> neuen <strong>Bedingungen</strong> mit sofortiger<br />

Wirkung auch <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Vertrag.<br />

Besondere <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> den Tarif Exklusiv<br />

(BB Exklusiv)<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> den Tarif Exklusiv gelten <strong>die</strong> Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen<br />

(VHB 2012). Durch <strong>die</strong>se Besonderen<br />

<strong>Bedingungen</strong> wird der Versicherungsschutz darüber hinaus<br />

erweitert.<br />

1 Erweiterung der versicherten Gefahren<br />

1.1 Ergänzend zu Nr. 3.1 VHB 2012 werden versicherte Hausratsachen<br />

auch entschädigt, <strong>die</strong> durch<br />

a) Verpuffung<br />

b) Überschalldruckwelle (Ein Schaden durch eine Über-


schalldruckwelle liegt vor, wenn sie durch ein Luftfahrzeug<br />

ausgelöst wurde, das <strong>die</strong> Schallgrenze durchflogen<br />

hat, <strong>und</strong> <strong>die</strong>se Druckwelle unmittelbar auf versicherte<br />

Sachen einwirkt.)<br />

zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen<br />

Ereignisses abhanden kommen.<br />

1.2 Ergänzend zu Nr. 3.1 e) VHB 2012 werden versicherte Hausratsachen<br />

auch entschädigt, <strong>die</strong> durch Anprall eines sonstigen<br />

Fahrzeugs innerhalb des Versicherungsortes beschädigt<br />

oder zerstört werden. Als sonstige Fahrzeuge<br />

gelten: Schienen- oder Straßenfahrzeuge. Darüber hinaus<br />

werden Schäden ersetzt, <strong>die</strong> durch Anprall oder Absturz<br />

eines unbemannten Flugkörpers entstanden sind.<br />

Nicht versichert sind Schäden durch den Anprall sonstiger<br />

Fahrzeuge, <strong>die</strong> von Ihnen selbst oder einer mit Ihnen in<br />

häuslicher Gemeinschaft lebenden Person betrieben wurden.<br />

1.3 Abweichend von Nr. 3.4 VHB 2012 sind Überspannungsschäden<br />

durch Blitz bis zur vereinbarten Hausratversicherungssumme<br />

mitversichert.<br />

1.4 Abweichend von Nr. 3.7 b) VHB 2012 sind auch Schmor<strong>und</strong><br />

Sengschäden, <strong>die</strong> nicht durch Brand entstanden sind,<br />

versichert. Ausgenommen sind Schäden an technischen<br />

Geräten aller Art sowie Schäden <strong>die</strong> durch Zigarren- oder<br />

Zigarettenglut entstanden sind. Es besteht kein Versicherungsschutz<br />

<strong>für</strong> Wertsachen. Darüber hinaus wird nur der<br />

Zeitwert der beschädigten Sache ersetzt. Die Entschädigung<br />

je Versicherungsfall ist auf 2 % der Versicherungssumme,<br />

höchstens 2.500 €, begrenzt.<br />

1.5 Zusätzlich sind Schäden durch Rauch, der plötzlich bestimmungswidrig<br />

aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder<br />

Trocknungsanlagen am Versicherungsort aufgetreten ist,<br />

versichert, auch wenn <strong>die</strong> Voraussetzungen von Nr. 1.1<br />

VHB 2012 nicht gegeben sind.<br />

1.6 Zusätzlich leisten wir Entschädigung <strong>für</strong> Schäden, <strong>die</strong> durch<br />

Ruß an versicherten Sachen entstanden sind.<br />

1.7 Zusätzlich sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus<br />

beendeten Kriegen (Blindgängerschäden) begrenzt auf 2 %<br />

der Versicherungssumme mitversichert.<br />

1.8 In Abänderung zu Nr. 6.4 b) bb) VHB 2012 gilt:<br />

Außerhalb von Gebäuden sind Sturm- <strong>und</strong> Hagelschäden<br />

an versicherten Sachen versichert, <strong>die</strong> sich innerhalb des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks, auf dem <strong>die</strong> versicherte Wohnung liegt, befindet.<br />

Nicht versichert sind Wertsachen, elektrische <strong>und</strong><br />

optische Geräte sowie <strong>die</strong> allmähliche Einwirkung von Witterungsverhältnissen<br />

oder klimatischen <strong>Bedingungen</strong>. Die<br />

Entschädigung ist auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.<br />

1.9 Abweichend von Nr. 1.2 b) VHB 2012 sind Schäden durch<br />

innere Unruhen mitversichert.<br />

Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche<br />

Teile der Bevölkerung in einer <strong>die</strong> öffentliche Ruhe<br />

<strong>und</strong> Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten <strong>und</strong><br />

Gewalttätigkeiten gegen Personen <strong>und</strong> Sachen verüben.<br />

1.10 Schäden am Hausrat durch wildlebende Tiere<br />

a) Wir leisten auch Entschädigung, wenn wildlebende Tiere,<br />

<strong>die</strong> zum Schalenwild nach dem B<strong>und</strong>esjagdgesetz<br />

(BJagdG) zählen, in <strong>die</strong> versicherte Wohnung hineingelangen<br />

<strong>und</strong> dort versicherte Sachen zerstören oder beschädigen.<br />

Schalenwild sind z. B. Wildschweine, Rehe <strong>und</strong> Rothirsche<br />

(vgl. auch § 2 Absatz 3 BJagdG):<br />

Kommen versicherte Sachen infolge eines solchen Ereignisses<br />

abhanden, haben Sie ebenfalls Versicherungsschutz.<br />

b) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall <strong>und</strong> Versicherungsjahr<br />

auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.<br />

1.11 Abweichend von Nr. 2.4 g) VHB 2012 sind Schäden an legal<br />

aus dem Internet geladener Musik oder Videos infolge<br />

einer versicherten Gefahr oder eines versicherten Schadens<br />

versichert. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, <strong>die</strong> auf<br />

dauernde Einwirkung beruhen. Die Entschädigung ist je<br />

Versicherungsfall auf 500 € begrenzt. Der Schadenaufwand<br />

ist durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachzuweisen.<br />

2 Erweiterungen zum Versicherungsort <strong>und</strong> zu den versicherten<br />

Sachen<br />

2.1. In Abänderung zu Nr. 2.3 a) VHB 2012 gehören Räume,<br />

<strong>die</strong> ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden<br />

zur Wohnung, sofern <strong>die</strong> Räume ausschließlich über <strong>die</strong><br />

Wohnung zugänglich sind. Darüber hinaus gehören Arbeitszimmer<br />

mit separatem Eingang zur Wohnung, sofern<br />

keine Angestellten beschäftigt werden <strong>und</strong> kein Publikumsverkehr<br />

stattfindet. Private <strong>und</strong> beruflich genutzte Sachen<br />

in <strong>die</strong>sen Räumen sind mitversichert, sofern der Anteil<br />

aller beruflich <strong>und</strong> gewerblich genutzter Sachen nicht<br />

größer als 35 % der Versicherungssumme ist. Handelswaren<br />

<strong>und</strong> Voräte sind bis 5.000 € versichert, Musterkollektionen<br />

sind nicht versichert.<br />

2.2 In Abänderung zu Nr. 2.3 c) VHB 2012 gehören auch Gemeinschaftsräume,<br />

<strong>die</strong> nicht verschließbar sind, zur Wohnung.<br />

Wertsachen sind nicht versichert.<br />

2.3 Ergänzend zu Nr. 2.3 d) VHB 2012 besteht zusätzlich Versicherungsschutz<br />

<strong>für</strong> Sachen in privat genutzten Garagen<br />

in einer angrenzenden Gemeinde, soweit <strong>die</strong> Garagen nicht<br />

mehr als drei Kilometer Luftlinie von der Wohnung entfernt<br />

sind.<br />

2.4 Zusätzlich sind technische, optische <strong>und</strong> akustische Anlagen,<br />

<strong>die</strong> zur Sicherung des versicherten Hausrats <strong>die</strong>nen<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> sich auf dem Gr<strong>und</strong>stück befinden, auf dem <strong>die</strong> versicherte<br />

Wohnung liegt, versichert. Der Einschluss gilt jedoch<br />

nur, sofern keine Entschädigung über eine Gebäudeversicherung<br />

erlangt werden kann.<br />

2.5 Zusätzlich sind Ihre Möbel in einer vermieteten Einliegerwohnung<br />

im selbst bewohnten Einfamilienhaus mitversichert.<br />

2.6 Abweichend zu 2.4 c) VHB 2012 sind Teile <strong>und</strong> Zubehör<br />

von Kraftfahrzeugen sowie Anhänger <strong>und</strong> nicht versicherungspflichtige<br />

Kraftfahrzeugen bis 6 Km/h mitversichert.<br />

<strong>die</strong> Entschädigung ist auf 2 % der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

2.7 Wir leisten Entschädigung <strong>für</strong> Schäden, <strong>die</strong> durch eine unvorhersehbare<br />

Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall)<br />

an Gefriergut verursacht werden.<br />

Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden<br />

Einrichtung dokumentiert sein. Nicht versichert<br />

sind Schäden durch technische Defekte <strong>und</strong> Be<strong>die</strong>nungsfehler,<br />

<strong>die</strong> in Ihrem Haushalt geschehen.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

2.8 In Abänderung von Nr. 1.2 c) VHB 2012 gilt:<br />

Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen, <strong>die</strong> als<br />

Folge eines unter <strong>die</strong> Versicherung fallenden Schadenereignisses<br />

durch auf dem Gr<strong>und</strong>stück, auf dem <strong>die</strong> versicherte<br />

Wohnung liegt, betriebsbedingt vorhandene oder<br />

verwendete radioaktive Isotope entstehen, insbesondere<br />

Schäden durch Kontamination <strong>und</strong> Aktivierung. Dies gilt<br />

nicht <strong>für</strong> radioaktive Isotope von Kernreaktionen <strong>und</strong> soweit<br />

Schutz aus einem anderen Versicherungsvertrag besteht<br />

(Subsidiärdeckung).<br />

3 Leitungswasser<br />

3.1 Ergänzend zu Nr. 5.1 VHB 2012 gilt als Leitungswasser<br />

auch Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus<br />

a) Wasserbetten<br />

b) Aquarien/Terrarien<br />

c) Zimmerbrunnen <strong>und</strong> Wassersäulen; begrenzt auf 2 %<br />

der Versicherungssumme.<br />

3.2 Regen- <strong>und</strong> Schmelzwasser<br />

Ergänzend zu Nr. 5 VHB 2012 sind Schäden, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong><br />

unmittelbare Einwirkung von Regenwasser, Schmelzwasser<br />

von Schnee oder Eis oder deren Folgen entstehen, bis<br />

2 % der Versicherungssumme mitversichert.<br />

23


Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Eindringen von Regenwasser,<br />

Sc hmelzwasser von Schnee <strong>und</strong> Eis durch nicht<br />

ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder<br />

anderen Öffnungen, durch Gr<strong>und</strong>wasser, stehendes oder<br />

fließendes Gewässer, Überschwemmung/Hochwasser oder<br />

einen durch <strong>die</strong>se Ursachen hervorgerufenen Rückstau oder<br />

einen durch Witterungsniederschläge hervorgerufenen<br />

Rückstau.<br />

4 Diebstahl <strong>und</strong> weitere strafbare Handlungen am Versicherungsort<br />

4.1 Diebstahl aus Kraftfahrzeugen<br />

a) Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> versicherte Sachen gemäß<br />

Nr. 2 VHB 2012, ausgenommen Bargeld, auf Geldkarten<br />

geladene Beträge (z. B. Chipkarten) <strong>und</strong> Wertsachen<br />

gemäß Nr. 16 VHB 2012 sowie optische oder<br />

elektronische Geräte, im verschlossenen Innen- oder<br />

Kofferraum eines Kraftfahrzeugs.<br />

b) Wir leisten Entschädigung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zerstörung, <strong>die</strong> Beschädigung<br />

oder das Abhandenkommen durch Diebstahl,<br />

wenn Sie nachweisen, dass<br />

aa) der Diebstahl tagsüber zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 22.00<br />

Uhr begangen worden ist<br />

oder<br />

bb) das Kraftfahrzeug in Gebrauch war<br />

oder<br />

cc) das Kraftfahrzeug in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00<br />

Uhr nach beendetem Gebrauch auf einem bewachten<br />

Parkplatz oder in einem verschlossenen<br />

Hofraum abgestellt worden war.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2% der<br />

Versicherungssumme, höchstens 1.000€, begrenzt.<br />

Fremdes Eigentum ist nicht versichert.<br />

4.2 Diebstahl von Wäsche, Bekleidung, Gartenmöbeln, Gartengeräten<br />

Im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl leisten<br />

wir Entschädigung <strong>für</strong><br />

a) Wäsche <strong>und</strong> Bekleidung, <strong>die</strong> sich nachweislich tagsüber<br />

zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 22.00 Uhr zum Waschen,<br />

Trocknen, Bleichen oder Lüften außerhalb von versicherten<br />

Gebäuden auf dem Gr<strong>und</strong>stück befindet, auf<br />

dem <strong>die</strong> versicherte Wohnung liegt.<br />

b) Gartenmöbel <strong>und</strong> Gartengeräte sowie Skulpturen <strong>und</strong><br />

sonstiges Garteninventar außerhalb von Räumen auf<br />

dem eingefriedeten Gr<strong>und</strong>stück, auf dem sich <strong>die</strong> versicherte<br />

Wohnung befindet. Die Entschädigung ist je<br />

Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.<br />

4.3 Diebstahl von Waschmaschinen <strong>und</strong> Wäschetrocknern<br />

Für Waschmaschinen <strong>und</strong> Wäschetrocknern besteht Versicherungsschutz<br />

<strong>für</strong> Schäden durch einfachen Diebstahl,<br />

wenn sich <strong>die</strong>se am Versicherungsort befinden.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

4.4 Diebstahl aus Krankenzimmern<br />

Wenn sich <strong>die</strong> versicherten Sachen (Nr. 2 VHB 2012) im<br />

Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes vorübergehend<br />

außerhalb der Wohnung befinden, leisten wir bei<br />

einer Entwendung durch einfachen Diebstahl aus dem Krankenzimmer<br />

Entschädigung.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der Versicherungssumme<br />

(Bargeld höchstens 200 €) begrenzt. Die<br />

Gesamtentschädigung ist je Krankenhausaufenthalt auf<br />

das Doppelte <strong>die</strong>ser Entschädigung begrenzt.<br />

Fremdes Eigentum sowie Wertsachen <strong>und</strong> optische <strong>und</strong><br />

elektronische Geräte sind nicht mitversichert.<br />

4.5 Diebstahl von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen<br />

a) Für Kinderwagen <strong>und</strong> Krankenfahrstühle besteht Versicherungsschutz<br />

auch <strong>für</strong> Schäden durch einfachen Diebstahl,<br />

wenn nachweislich<br />

aa) der Diebstahl zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 22.00 Uhr verübt<br />

wurde<br />

24<br />

oder<br />

bb) <strong>die</strong> Sachen zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch waren<br />

oder<br />

cc) in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus)<br />

des Gebäudes abgestellt waren, in dem<br />

sich <strong>die</strong> versicherte Wohnung befindet.<br />

b) Lose mit dem Kinderwagen oder dem Krankenfahrstuhl<br />

verb<strong>und</strong>enen <strong>und</strong> regelmäßig deren Gebrauch <strong>die</strong>nende<br />

Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit<br />

den genannten Gegenständen entwendet worden sind.<br />

c) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2% der<br />

Versicherungssumme begrenzt.<br />

d) Sie haben Unterlagen über den Hersteller, <strong>die</strong> Marke<br />

<strong>und</strong>, sofern üblicherweise vorhanden, <strong>die</strong> Rahmen- oder<br />

sonstige Identifikationsnummer oder -kennzeichen zu<br />

beschaffen <strong>und</strong> aufzubewahren<br />

Verletzen Sie <strong>die</strong>se Bestimmung, können Sie Entschädigung<br />

nur verlangen, wenn Sie <strong>die</strong> Merkmale anderweitig<br />

beschaffen.<br />

e) Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen<br />

Polizei<strong>die</strong>nststelle anzeigen <strong>und</strong> uns einen Nachweis<br />

darüber erbringen, dass <strong>die</strong> Sachen nicht innerhalb von<br />

drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft<br />

wurden.<br />

f) Verletzen Sie eine <strong>die</strong>ser Obliegenheiten, können wir<br />

gemäß Nr. 14 VHB 2012 zur Kündigung berechtigt oder<br />

auch leistungsfrei sein.<br />

4.6 Diebstahl am Arbeitsplatz<br />

Für Schäden durch Diebstahl am Arbeitsplatz besteht Versicherungsschutz<br />

bis zur Höhe von 2 % je Versicherungsfall.<br />

Für Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge (z.B.<br />

Chipkarten) <strong>und</strong> Wertsachen gemäß Nr. 16 VHB 2012 sowie<br />

optische <strong>und</strong> elektronische Geräte besteht kein Versicherungsschutz.<br />

4.7 Trick<strong>die</strong>bstahl<br />

Abweichend zu 4.4 a) aa) VHB 2012 leisten wir auch Entschädigung,<br />

wenn Sie Opfer eines Trick<strong>die</strong>bstahls werden.<br />

Trick<strong>die</strong>bstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung<br />

des Versicherungsnehmers oder einer mit Ihnen in häuslicher<br />

Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort<br />

verschafft <strong>und</strong> dort versicherte Sachen entwendet.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 %<br />

der Versicherungssumme begrenzt.<br />

4.8 Kreditkartenmissbrauch<br />

Werden Kreditkarten entwendet, so leisten wir auch <strong>für</strong><br />

den infolge des Missbrauchs <strong>die</strong>ser Karten entstandenen<br />

Schaden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf<br />

2 % der Versicherungssumme begrenzt.<br />

4.9 Schäden durch Phishing beim Online-Banking<br />

a) Wir ersetzen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen<br />

auch Vermögensschäden durch Phishing beim Online-Banking.<br />

Als Phishing gilt ein Verfahren, bei dem Täter sich mit<br />

Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- <strong>und</strong> Identifikationsdaten<br />

von arglosen Dritten verschaffen. Dabei<br />

nutzen <strong>die</strong> Täter typischerweise ein durch <strong>die</strong> Täuschung<br />

über <strong>die</strong> tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis<br />

aus. Mit den gewonnenen Daten nehmen <strong>die</strong><br />

Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr<br />

unerlaubte Handlungen vor.<br />

Als Vermögensschaden gilt hier nur <strong>die</strong> unmittelbar aus<br />

dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße<br />

in Höhe des abgebuchten Betrags.<br />

b) Andere Arten des Ausspähens von vertraulichen Zugangs-<br />

oder Identifikationsdaten wie z. B. Pharming<br />

sind nicht versichert.<br />

Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B.<br />

Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung oder in<br />

Rechnung gestellte Kosten der Bank) sind nicht versichert.<br />

Der Versicherungsschutz umfasst keine Schäden, <strong>die</strong>


das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. <strong>für</strong> <strong>die</strong> es<br />

haftet.<br />

c) Versicherungsschutz besteht, wenn der Schaden bei Ihren<br />

privaten Online-Banking-Aktionen entstanden ist,<br />

<strong>die</strong> Sie in Ihrer versicherten Wohnung oder an Ihrem eigenen<br />

Laptop/portablen PC durchgeführt haben.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> unsere Entschädigungsleistung ist<br />

zudem, dass Ihre Bank einen aktuellen Online-Banking-<br />

Sicherheitsstandard verwendet.<br />

d) Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar,<br />

wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche<br />

Handlung (= Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei<br />

der <strong>die</strong> Täter mehrere Zugangs- <strong>und</strong> Identifikationsdaten<br />

erlangt haben.<br />

e) Vor Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie Ihren Computer,<br />

den Sie zum Online-Banking nutzen, mit einem<br />

Schutz (z. B. einem Passwort) <strong>und</strong> einer Firewall sowie<br />

einer Virenschutzsoftware, <strong>die</strong> auf dem neuesten Stand<br />

gehalten wird, ausstatten. Virendefinitionen sind mindestens<br />

einmal im Monat zu aktualisieren.<br />

Verletzen Sie eine <strong>die</strong>ser Obliegenheiten, können wir<br />

den Vertrag unter den in Nr. 13.2, 13.3 VHB 2012 beschriebenen<br />

Voraussetzungen kündigen oder unsere<br />

Leistung ganz oder teilweise verweigern.<br />

f) Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie zusätzlich<br />

zu den in Nr. 14.1 VHB 2012 beschriebenen Obliegenheiten<br />

aa) <strong>die</strong> kontoführende Bank ermächtigen, uns alle erforderlichen<br />

Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalls<br />

zu erteilen;<br />

bb) den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei anzeigen.<br />

Verletzen Sie eine <strong>die</strong>ser Obliegenheiten, können wir<br />

unsere Leistung unter den in Nr. 14.3 VHB 2012 beschriebenen<br />

Voraussetzungen ganz oder teilweise verweigern.<br />

g) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall <strong>und</strong> Versicherungsjahr<br />

auf 5.000 € begrenzt.<br />

5 Erweiterung der Kosten<br />

5.1 Bewachungskosten<br />

In Abänderung zu Nr. 7.1 f) VHB 2012 werden Bewachungskosten<br />

längstens <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von 72 St<strong>und</strong>en ersetzt.<br />

5.2 Hotelkosten<br />

In Abänderung von Nr. 7.1 c) VHB 2012 werden <strong>die</strong> tatsächlich<br />

angefallenen Hotelkosten bis zu dem Zeitpunkt<br />

ersetzt, in dem <strong>die</strong> Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von 200 Tagen. Die Entschädigung ist<br />

pro Tag auf 3 Promille der Versicherungssumme begrenzt.<br />

5.3 Lagerkosten<br />

In Abänderung zu Nr. 7.1 d) VHB 2012 werden <strong>die</strong> Kosten<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Lagerung bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem Ihre<br />

Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem<br />

benutzbaren Teil Ihrer Wohnung wieder zumutbar ist.<br />

5.4 Wasser- <strong>und</strong> Gasverlustkosten<br />

In Abänderung <strong>und</strong> ergänzend zu Nr. 7.1 i) VHB 2012 werden<br />

Wasserverlustkosten sowie Gasverlustkosten infolge<br />

eines Rohrbruchs bis zu 5 % der Versicherungssumme ersetzt.<br />

5.5 Sachverständigenkosten<br />

Abweichend zu Nr. 7.3 a) VHB 2012 ersetzen wir <strong>die</strong> von<br />

Ihnen zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens<br />

bis zu 2 % der Versicherungssumme, jedoch maximal<br />

2.000 €, wenn der entschädigungspflichtige Schaden<br />

50.000 € übersteigt.<br />

5.6 Telefonmissbrauch nach Einbruch durch unbekannter Täter<br />

a) Wird nach einem Einbruch<strong>die</strong>bstahl (siehe Nr. 4.2 VHB<br />

2012) in <strong>die</strong> versicherte Wohnung ein dort vorgef<strong>und</strong>enes<br />

Telefon von dem Täter benutzt, so ersetzen wir<br />

<strong>die</strong> dadurch angefallenen Telefonmehrkosten.<br />

b) Sie haben uns auf Verlangen einen Einzelgesprächs-<br />

nachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.<br />

c) Sie müssen den Einbruch unverzüglich der zuständigen<br />

Polizeibehörde anzeigen. Auf eine Verletzung der Obliegenheiten<br />

findet Nr. 14 VHB 2012 Anwendung.<br />

d) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 €<br />

begrenzt.<br />

5.7 Umzugskosten<br />

Ergänzend zu Nr. 7 VHB 2012 werden angefallene Kosten<br />

<strong>für</strong> einen nach einem ersatzpflichtigen Schaden notwendigen<br />

Umzug, weil ein Totalschaden an der versicherten<br />

Wohnung eingetreten ist oder weil <strong>die</strong> versicherte Wohnung<br />

auf Dauer unbewohnbar geworden ist, ersetzt. Die<br />

Entschädigung ist auf maximal 5 % der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

5.8 Rückreisekosten<br />

a) Wenn Sie wegen eines Versicherungsfalls, der voraussichtlich<br />

10.000 € Schadenssumme übersteigt, Ihren Urlaub<br />

vorzeitig beenden müssen, weil Ihre Anwesenheit<br />

am Schadenort erforderlich ist, ersetzen wir Ihnen <strong>die</strong> dadurch<br />

entstehenden Mehrkosten.<br />

b) Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit<br />

von der versicherten Wohnung, wenn deren Dauer<br />

mindestens 4 Tage, höchstens jedoch 6 Wochen beträgt.<br />

c) Der Ersatz <strong>für</strong> Fahrtmehrkosten richtet sich nach dem<br />

von Ihnen benutzten Urlaubsreisemittel <strong>und</strong> nach der<br />

Dringlichkeit <strong>für</strong> Ihre Rückkehr an den Schadenort.<br />

d) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der<br />

Versicherungssumme <strong>für</strong> den Hausrat begrenzt.<br />

5.9 Geräteanmietungskosten<br />

Wenn dringend benötigte Haushaltsgeräte beschädigt oder<br />

zerstört wurden <strong>und</strong> eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung<br />

nicht möglich ist.<br />

5.10 Mehrkosten durch Preissteigerungen<br />

Wir ersetzen <strong>die</strong> infolge eines Versicherungsfalles notwendigen<br />

Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen<br />

dem Eintritt des Versicherungsfalles <strong>und</strong> der Wiederherstellung.<br />

Veranlassen Sie nicht unverzüglich <strong>die</strong> Wiederherstellung,<br />

sind <strong>die</strong> Mehrkosten nur im Umfang zu ersetzen,<br />

in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung<br />

entstanden wären.<br />

5.11 Mehrkosten durch Technologiefortschritt<br />

Wir ersetzen <strong>die</strong> infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich<br />

entstandenen Mehrkosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wiederbeschaffung<br />

oder Wiederherstellung versicherter Sachen, wenn deren<br />

Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben<br />

Art <strong>und</strong> Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich<br />

oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der<br />

<strong>für</strong> ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen<br />

Art <strong>und</strong> Güte möglichst nahe kommt.<br />

5.12 In Abänderung von Nr. 11 <strong>und</strong> Nr. 15.4 VHB 2012 ersetzen<br />

wir <strong>die</strong> nach Nr. 7 VHB 2012 <strong>und</strong> Nr. 5.1 bis 5.8 BB Exklusiv<br />

2012 versicherten Kosten je Versicherungsfall bis zu<br />

15 % auch über <strong>die</strong> Versicherungssumme hinaus.<br />

6 Erweiterung der Außenversicherung<br />

6.1 In Abänderung von Nr. 8.1 VHB 2012 gilt Versicherte Sachen,<br />

<strong>die</strong> in Ihrem Eigentum oder im Eigentum einer mit Ihnen<br />

in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen<br />

oder <strong>die</strong> Ihrem oder deren Gebrauch <strong>die</strong>nen, sind weltweit<br />

auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb<br />

der Wohnung befinden. Zeiträume von mehr als 12 Monaten<br />

gelten als nicht vorübergehend.<br />

6.2 In Abänderung von Nr. 8.6 VHB 2012 gelten <strong>für</strong> Wertsachen<br />

<strong>und</strong> Bargeld <strong>die</strong> Entschädigungsgrenzen gemäß Nr. 7 BB<br />

Exklusiv 2012. Die Entschädigung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Außenversicherung<br />

ist jedoch auf insgesamt 30 % der Versicherungssumme,<br />

höchstens 30.000 € begrenzt.<br />

6.3 Diebstahl aus Schiffskabinen <strong>und</strong> Schlafwagenabteilen<br />

a) Für versicherte Sachen besteht auch weltweit Versicherungsschutz<br />

gegen Schäden durch Diebstahl von Haus-<br />

25


at aus verschlossenen Schiffskabinen <strong>und</strong> Schlafwagenabteilen.<br />

b) Für Wertsachen (siehe Nr. 16 VHB 2012) besteht kein<br />

Versicherungsschutz<br />

c) Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen<br />

Polizei<strong>die</strong>nststelle anzuzeigen <strong>und</strong> <strong>die</strong>ser sowie uns ein<br />

Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen.<br />

d) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der<br />

Versicherungssumme begrenzt.<br />

e) Die Kosten werden nur ersetzt, soweit keine oder keine<br />

ausreichende Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag<br />

(z. B. Reisegepäckversicherung) erlangt<br />

werden kann (Subsidiärdeckung).<br />

6.4 Diebstahl aus Umkleidekabinen <strong>und</strong> Spinden<br />

a) Für versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz gegen<br />

Schäden durch Diebstahl, <strong>die</strong> dadurch entstehen,<br />

dass außerhalb von Gebäuden aufgestellte Umkleidekabinen<br />

oder Spinde aufgebrochen werden.<br />

b) Für Wertsachen (siehe Nr. 16 VHB 2012) besteht kein<br />

Versicherungsschutz<br />

c) Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen<br />

Polizei<strong>die</strong>nststelle anzuzeigen <strong>und</strong> <strong>die</strong>ser sowie uns ein<br />

Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen.<br />

d) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 % der<br />

Versicherungssumme begrenzt.<br />

6.5 Diebstahl aus Bank- <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enschließfächern<br />

Ergänzend zu Nr. 8 VHB 2012 sind versicherte Sachen in<br />

Bankschließfächern <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enschließfächern in Geldinstituten<br />

bis zu 20 % der Versicherungssumme mitversichert,<br />

soweit hier<strong>für</strong> keine besondere Versicherung besteht.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> den Versicherungsschutz ist, dass das<br />

Behältnis aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde.<br />

7 Erweiterung der versicherten Sache <strong>für</strong> Wohnungseigentümer<br />

Sind Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung, so gilt:<br />

7.1. Die im Versicherungsvertrag besonders bezeichneten Sachen,<br />

z. B. Einbaumöbel/-küchen, Bodenbeläge, Innenanstriche<br />

<strong>und</strong> Tapeten, sind auch versichert, soweit sie Gebäudebestandteile<br />

sein könnten.<br />

7.2. Soweit gemäß Nr. 7.1 sanitäre Anlagen <strong>und</strong> Leitungswasser<br />

führende Installationen versichert sind, erstreckt sich<br />

<strong>die</strong> Versicherung auch auf Frostschäden an <strong>die</strong>sen Sachen<br />

sowie auf Frost- <strong>und</strong> sonstige Bruchschäden an deren Zuleitungsrohren.<br />

7.3 Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versicherung <strong>die</strong>ser Sachen im Rahmen<br />

der Hausratversicherung ist, dass hier<strong>für</strong> kein Versicherungsschutz<br />

durch eine Wohngebäudeversicherung vorhanden<br />

ist,<br />

7.4 Pflicht- <strong>und</strong> Monopolrechte bleiben unberührt.<br />

8 Erhöhung der Entschädigungsgrenze <strong>für</strong> Wertsachen<br />

a) In Abänderung von Nr. 16.2 a) VHB 2012 ist <strong>die</strong> Entschädigung<br />

<strong>für</strong> Wertsachen <strong>und</strong> Bargeld je Versicherungsfall<br />

auf insgesamt 40 % der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

Diese Grenze kann gegen Mehrbeitrag erhöht werden.<br />

Die Entschädigungsgrenzen gemäß Nr. 16.2 b) VHB<br />

2012 gelten unverändert.<br />

b) Für Wertsachen, <strong>die</strong> sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles<br />

außerhalb eines anerkannten <strong>und</strong> verschlossenen<br />

Wertschutzschrankes (siehe Nr. 16.1 b) bef<strong>und</strong>en<br />

haben, ist <strong>die</strong> Entschädigung in Abänderung<br />

von 16.2 b) je Versicherungsfall begrenzt auf<br />

aa) 1.500 € insgesamt <strong>für</strong> Bargeld <strong>und</strong> auf Geldkarten<br />

geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren<br />

Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,<br />

bb) 10.000 € insgesamt <strong>für</strong> Urk<strong>und</strong>en einschließlich<br />

Sparbücher <strong>und</strong> sonstige Wertpapiere,<br />

26<br />

cc) 30.000 € insgesamt <strong>für</strong> Schmucksachen, Edelsteine,<br />

Perlen, Briefmarken, Münzen <strong>und</strong> Medaillen sowie<br />

alle Sachen aus Gold <strong>und</strong> Platin.<br />

9 Erweiterung bei der Anzeige besondere gefahrerhöhende<br />

Umstände<br />

In Abänderung zu 9.6 c) VHB 2012 liegt eine anzeigepflichtige<br />

Gefahrerhöhung gemäß Nr. 9.1 VHB 2012 insbesondere<br />

dann vor, wenn <strong>die</strong> ansonsten ständig bewohnte Wohnung<br />

länger als 120 Tage oder über eine <strong>für</strong> den Einzelfall<br />

vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt <strong>und</strong> auch<br />

nicht beaufsichtigt wird.<br />

10 Sportgeräte außer Haus<br />

Für Hausratsachen nach Nr. 2 VHB 2012, <strong>die</strong> der Ausübung<br />

eines Sports <strong>die</strong>nen, leisten wir Entschädigung im Rahmen<br />

der Außenversicherung wie folgt:<br />

10.1 In Abänderung von Nr. 8.1 VHB 2012 gilt:<br />

Versicherte Sachen, <strong>die</strong> in Ihrem Eigentum oder im Eigentum<br />

einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden<br />

Person stehen oder <strong>die</strong> Ihrem oder deren Gebrauch <strong>die</strong>nen,<br />

sind weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht nur<br />

vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.<br />

10.2 Die Entschädigung ist auf 15 % der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

11 Grobe Fahrlässigkeit<br />

11.1 In Erweiterung von Nr. 20.1 b) VHB 2012 sind Schäden aus<br />

einem Versicherungsfall, den Sie oder Ihr Repräsentant grob<br />

fahrlässig herbeigeführt haben mitversichert.<br />

11.2 Bei Schäden, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> grob fahrlässige Verletzung von<br />

Obliegenheiten oder Gefahrerhöhungen zurückzuführen<br />

sind, gelten <strong>die</strong> Haftungsregeln nach Nr. 12.2, Nr 13.2 <strong>und</strong><br />

Nr. 14.3 VHB 2012.<br />

11.3 Sofern <strong>die</strong> Versicherung von weiteren Elementargefahren<br />

(siehe Nr. 6.1 b) VHB 2012) vereinbart worden ist <strong>und</strong> ein<br />

Elementarschaden vorliegt, bleiben <strong>die</strong> Regelungen gemäß<br />

Nr. 20.1 b) <strong>und</strong> Nr. 14.3 VHB 2012 in vollem ungeänderten<br />

Umfang erhalten.<br />

12 Erweiterung zum Versicherungsschutz bei einem Wohnungswechsel<br />

In Abänderung von Nr. 11.1 VHB 2012 erlischt Ihr Versicherungsschutz<br />

in Ihrer bisherigen Wohnung spätestens drei Monate<br />

nach Umzugsbeginn.<br />

13 Versicherungssumme<br />

Abweichend zu Nr. 11.2 b) VHB 2012 erhöht sich <strong>die</strong> Versicherungssumme<br />

um einen Vorsorgebetrag von 20 %.<br />

14 Vorsorgeversicherung bei Berufsstart Ihrer Kinder<br />

a) Haben Ihre Kinder <strong>die</strong> Ausbildung, Wehrpflicht oder den Zivil<strong>die</strong>nst<br />

beendet <strong>und</strong> bewohnen sie innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland eine eigene Wohnung, besteht auch<br />

dort <strong>für</strong> längstens sechs Monate seit Beendigung der Ausbildung,<br />

der Wehrpflicht oder des Zivil<strong>die</strong>nstes Versicherungsschutz<br />

(Vorsorgeversicherung).<br />

Nach <strong>die</strong>sem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz nur<br />

bei Abschluss einer eigenen Hausratversicherung.<br />

Als »Ihre Kinder« gelten neben leiblichen Kindern <strong>und</strong><br />

Adoptivkindern auch Ihre Stief- <strong>und</strong> Pflegekinder. Einbezogen<br />

sind auch solche Kinder Ihres Ehegatten oder Lebenspartners,<br />

<strong>die</strong> mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.<br />

b)Voraussetzung ist, dass <strong>die</strong>se Kinder zumindest bis zum Beginn<br />

der Ausbildung, der Wehrpflicht oder des Zivil<strong>die</strong>nstes<br />

mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hatten.<br />

Unsere Entschädigungsleistung setzt außerdem voraus, dass<br />

Sie uns <strong>die</strong> Anschrift der Wohnung mitteilen <strong>und</strong> uns <strong>die</strong><br />

Wohnfläche in Quadratmetern angeben.<br />

c) Bei der Vorsorgeversicherung besteht Versicherungsschutz<br />

nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen


(VHB) mit Ausnahme von Zusatzleistungen, <strong>die</strong> gegen Mehrbeitrag<br />

vereinbart sind. Fremdes Eigentum ist nur versichert,<br />

wenn es der Einrichtung, dem Gebrauch oder Verbrauch<br />

des Kindes <strong>die</strong>nt.<br />

d)Die Entschädigung ist je Versicherungsfall <strong>und</strong> Versicherungsjahr<br />

auf 30.000 € begrenzt.<br />

Einen Abzug wegen Unterversicherung nehmen wir bei der<br />

Vorsorgeversicherung nicht vor.<br />

Wir zahlen nur, soweit kein Anspruch aus einem anderen<br />

Versicherungsvertrag besteht.<br />

15 Bedingungsverbesserungen (Innovationsklausel)<br />

Werden <strong>die</strong> dem Vertrag zu Gr<strong>und</strong>e liegenden Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hausratversicherung (VHB)<br />

oder <strong>die</strong> Besonderen <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hausratversicherung<br />

(BB) ausschließlich zu Ihrem Vorteil <strong>und</strong> ohne Mehrbeitrag<br />

geändert, so gelten <strong>die</strong> neuen <strong>Bedingungen</strong> mit sofortiger<br />

Wirkung auch <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Vertrag.<br />

27


C. Klauseln <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hausratversicherung<br />

(gelten nur, sofern vereinbart)<br />

Klausel „Fahrrad<strong>die</strong>bstahl“<br />

1. Leistungsversprechen <strong>und</strong> Definitionen<br />

Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz unter<br />

den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch<br />

Diebstahl.<br />

Ihre Fahrräder sind auf Erstes Risiko versichert. Die Versicherungssumme<br />

<strong>für</strong> Fahrrad<strong>die</strong>bstahl entnehmen Sie dem Versicherungsschein.<br />

Für <strong>die</strong> mit dem Fahrrad lose verb<strong>und</strong>enen <strong>und</strong> regelmäßig seinem<br />

Gebrauch <strong>die</strong>nenden Sachen besteht Versicherungsschutz<br />

nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden<br />

gekommen sind.<br />

2. Leistungsvoraussetzungen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> unsere Leistungspflicht sind:<br />

a) Sie haben das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrradschloss<br />

gegen Diebstahl zu sichern, wenn Sie es nicht zur<br />

Fortbewegung einsetzen. Sicherungseinrichtungen, <strong>die</strong><br />

dauerhaft mit dem Fahrrad verb<strong>und</strong>en sind (z. B. sog. „Rahmenschlösser“),<br />

gelten nicht als eigenständige Schlösser;<br />

b)Ist das Fahrrad nicht in Gebrauch <strong>und</strong> besteht <strong>für</strong> Sie <strong>die</strong><br />

Möglichkeit, bei Nichtgebrauch einen gemeinschaftlichen<br />

Fahrradabstellraum zum Unterstellen des Fahrrades zu nutzen,<br />

dann sind Sie verpflichtet, <strong>die</strong>ser Einstellmöglichkeit<br />

nachzukommen <strong>und</strong> das Fahrrad dort gemäß a) gegen<br />

Diebstahl zu sichern.<br />

3. Besondere Obliegenheiten im Schadenfall<br />

a) Sie haben den Kaufbeleg, sowie sonstige Unterlagen über<br />

den Hersteller, <strong>die</strong> Marke <strong>und</strong> <strong>die</strong> Rahmennummer der versicherten<br />

Fahrräder zu beschaffen <strong>und</strong> aufzubewahren, soweit<br />

Ihnen <strong>die</strong>s billigerweise zugemutet werden kann.<br />

Verletzen Sie <strong>die</strong>se Bestimmung, so können Sie Entschädigung<br />

nur verlangen, wenn Sie <strong>die</strong> Merkmale anderweitig<br />

nachweisen können;<br />

b)Sie haben den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen<br />

<strong>und</strong> dem Versicherer einen Nachweis da<strong>für</strong> zu erbringen,<br />

dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit<br />

Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.<br />

4. Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer<br />

Verletzen Sie <strong>die</strong> Obliegenheiten nach Nr. 3 b), so können<br />

wir nach Maßgabe der in Nr. 14 VHB 2012 beschriebenen<br />

Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.<br />

5. Anpassung der Versicherungssumme<br />

a) Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung<br />

des Preisindexes - siehe Nr. 5 b) - angepasst.<br />

b)Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit<br />

Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem<br />

Prozentsatz, um den sich der Preisindex <strong>für</strong> “Verbrauchs<strong>und</strong><br />

Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel <strong>und</strong> ohne <strong>die</strong><br />

normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” -<br />

aus dem Verbraucherpreisindex <strong>für</strong> Deutschland (VPI) - im<br />

vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden<br />

Kalenderjahr verändert hat.<br />

Maßgebend ist der vom Statistischen B<strong>und</strong>esamt jeweils<br />

<strong>für</strong> den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz<br />

wird nur bis zur ersten Stelle nach<br />

dem Komma berücksichtigt.<br />

Die neue Versicherungssumme <strong>für</strong> Fahrrad<strong>die</strong>bstahl wird<br />

auf volle Euro aufger<strong>und</strong>et <strong>und</strong> Ihnen bekannt gegeben.<br />

6. Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen, Selbstbehalt<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf <strong>die</strong> vereinbarte<br />

Versicherungssumme begrenzt.<br />

28<br />

7. Kündigungsrecht<br />

a) Sie <strong>und</strong> wir können unter Einhaltung einer Frist von drei<br />

Monaten den Versicherungsschutz <strong>für</strong> Fahrräder in Textform<br />

kündigen. Kündigen Sie, so können Sie bestimmen,<br />

dass Ihre Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres<br />

wirksam wird.<br />

b)Kündigen wir, so können Sie den Hauptvertrag (siehe Nr. 1)<br />

innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Erklärung<br />

zum gleichen Zeitpunkt kündigen.<br />

Klausel „Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung“<br />

Abweichend von Nr. 2 VHB 2012 sind nicht versichert:<br />

1. in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- <strong>und</strong> Weinberghäusern<br />

sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden:<br />

Bargeld <strong>und</strong> auf Geldkarten geladene Beträge, Urk<strong>und</strong>en einschließlich<br />

Sparbücher <strong>und</strong> sonstige Wertpapiere, Schmucksachen,<br />

Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen,<br />

Münzen <strong>und</strong> Medaillen sowie alle Sachen aus<br />

Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche <strong>und</strong><br />

Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,<br />

Graphiken <strong>und</strong> Plastiken), Schusswaffen ,Foto- <strong>und</strong><br />

optische Apparate sowie sonstige Sachen, <strong>die</strong> über 100 Jahre<br />

alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken;<br />

2. in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden: Bargeld<br />

<strong>und</strong> auf Geldkarten geladene Beträge, Urk<strong>und</strong>en einschließlich<br />

Sparbücher <strong>und</strong> sonstige Wertpapiere, Schmucksachen,<br />

Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen <strong>und</strong> Medail len sowie<br />

alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte<br />

Teppiche <strong>und</strong> Gobelins sowie Kunstgegenstände (z.B. Gemälde,<br />

Collagen, Zeichnungen, Graphiken <strong>und</strong> Plastiken).<br />

Klausel „Sportgeräte außer Haus“<br />

Für Hausratsachen nach Nr. 2 VHB 2012, <strong>die</strong> der Ausübung eines<br />

Sports <strong>die</strong>nen, leisten wir Entschädigung im Rahmen der<br />

Außenversicherung wie folgt:<br />

1. In Abänderung von Nr. 8.1 VHB 2012 gilt:<br />

Versicherte Sachen, <strong>die</strong> in Ihrem Eigentum oder im Eigentum<br />

einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person<br />

stehen oder <strong>die</strong> Ihrem oder deren Gebrauch <strong>die</strong>nen, sind<br />

weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend<br />

außerhalb der Wohnung befinden.<br />

2. Die Entschädigung ist auf 15 % der Versicherungssumme begrenzt.<br />

Klausel „Eingelagerte Hausratgegenstände“<br />

Von eingelagerten Hausratgegenständen sind nicht versichert:<br />

Bargeld <strong>und</strong> auf Geldkarten geladene Beträge, Urk<strong>und</strong>en einschließlich<br />

Sparbücher <strong>und</strong> sonstige Wertpapiere, Schmucksachen,<br />

Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen <strong>und</strong> Medaillen<br />

sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte<br />

Teppiche <strong>und</strong> Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde,<br />

Collagen, Zeichnungen, Graphiken <strong>und</strong> Plastiken), Schusswaffen,<br />

Foto- <strong>und</strong> optische Apparate sowie sonstige Sachen, <strong>die</strong><br />

über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von<br />

Möbelstücken.<br />

Klausel „Gegenstände von besonderem Wert“<br />

Abweichend von Nr. 2 VHB 2012 sind <strong>die</strong> im Versicherungsschein<br />

bezeichneten Gegenstände von besonderem Wert nicht mitversichert.<br />

Klausel „Arbeitsgeräte“<br />

Abweichend von Nr. 2.1 c) hh) VHB 2012 sind Arbeitsgeräte <strong>und</strong><br />

Einrichtungsgegenstände, <strong>die</strong> ausschließlich Ihrem Beruf oder<br />

Ihrem Gewerbe oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft<br />

lebenden Person <strong>die</strong>nen, nicht mitversichert


D. Besondere <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> den Haus- <strong>und</strong> Wohnungsschutzbrief<br />

(BB HWS 2009)<br />

(gelten nur, soweit beantragt <strong>und</strong> im Versicherungsschein aufgeführt)<br />

Im Rahmen des nachstehend beschriebenen Umfangs erbringen<br />

wir als Versicherer Hilfsleistungen aus dem Haus- <strong>und</strong> Wohnungsschutzbrief.<br />

Wir be<strong>die</strong>nen uns dazu qualifizierter Dienstleister.<br />

1 Service <strong>und</strong> Kostenersatz. Meldung an unser Notruf-Telefon<br />

1.1 Wenn ein Schadenereignis eintritt, erbringen wir <strong>die</strong> unter<br />

Nr. 5 genannten Leistungen als Service <strong>und</strong> als Ersatz <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Kosten der von uns organisierten Serviceleistungen.<br />

1.2 Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erbringung der Serviceleistungen<br />

<strong>und</strong> den Kostenersatz ist, dass Sie oder eine sonstige versicherte<br />

Person uns das Schadenereignis über unser Notruf-<br />

Telefon melden <strong>und</strong> uns <strong>die</strong> unverzügliche Organisation<br />

der Leistung überlassen. Unser Notruf-Telefon ist hier<strong>für</strong><br />

unter der Rufnummer<br />

07 11 / 13 91-61 92 an allen Tagen des Jahres r<strong>und</strong> um <strong>die</strong><br />

Uhr einsatzbereit.<br />

2 Wer zählt zu den versicherten Personen?<br />

Alle Leistungen <strong>die</strong>ses Schutzbriefs stehen Ihnen <strong>und</strong> den<br />

Personen, <strong>die</strong> mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,<br />

zu (Versicherte Personen).<br />

3 Welche Entschädigungsgrenzen gelten?<br />

3.1 Für <strong>die</strong> unter Nr. 5.1 bis 5.10 genannten Serviceleistungen<br />

übernehmen wir jeweils Kosten von höchstens 500 € pro<br />

Schadenereignis. Der Ersatz von Kosten ist in <strong>die</strong>sen Fällen<br />

auf 1.500 € <strong>für</strong> alle Schadenereignisse begrenzt, <strong>die</strong> Sie<br />

innerhalb eines Versicherungsjahres an unser Notfall-Telefon<br />

melden (Jahreshöchstleistung).<br />

3.2 Diese Kostengrenzen gelten nicht <strong>für</strong> reine Serviceleistungen<br />

sowie <strong>für</strong> Ihre Ansprüche auf Kinderbetreuung im Notfall<br />

(Nr. 5.11), Erstberatung zu Sicherheitssystemen (Nr. 5.12)<br />

<strong>und</strong> das Dokumentendepot (Nr. 5.13).<br />

4 Was gilt als Versicherungsort (Versicherte Wohnung)?<br />

4.1 Der Versicherungsschutz gilt <strong>für</strong> Ihre im Versicherungsschein<br />

bezeichnete Wohnung bzw. Ihr im Versicherungsschein bezeichnetes<br />

Einfamilienhaus in Deutschland einschließlich<br />

zugehöriger Balkone, Loggien, Dachterrassen, Keller- <strong>und</strong><br />

Speicherräume sowie Garagen <strong>und</strong> Carports, jedoch nicht<br />

<strong>für</strong> Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen (Versicherte<br />

Wohnung).<br />

4.2 Im Falle Ihres Umzugs geht der Versicherungsschutz auf Ihre<br />

neue Wohnung bzw. Ihr neues Haus über, es sei denn, Sie<br />

ziehen ins Ausland um. Während des Umzugs besteht Versicherungsschutz<br />

in beiden Wohnungen, in der bisherigen<br />

Wohnung jedoch längstens einen Monat nach Umzugsbeginn.<br />

Im Falle eines Umzugs in das Ausland endet <strong>die</strong>ser Vertrag<br />

mit dem Umzug.<br />

5 Welche Leistungen werden erbracht?<br />

Benötigen Sie Hilfe bei einem Notfall in Ihrer versicherten<br />

Wohnung, erbringen wir folgende Leistungen:<br />

5.1 Schlüssel<strong>die</strong>nst im Notfall<br />

5.1.1 Gelangen Sie nicht in Ihre Wohnung, weil der Schlüssel<br />

<strong>für</strong> Ihre Wohnungstür abhanden gekommen ist oder<br />

weil Sie sich versehentlich ausgesperrt haben, organisieren<br />

wir das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma<br />

(Schlüssel<strong>die</strong>nst).<br />

Wir übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> das Öffnen der Wohnungstür<br />

durch den Schlüssel<strong>die</strong>nst sowie <strong>die</strong> Kosten<br />

<strong>für</strong> ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch<br />

das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte.<br />

5.1.2 Wir übernehmen <strong>die</strong> anfallenden Kosten nur, wenn Sie<br />

uns über unser Notruf-Telefon verständigt haben <strong>und</strong><br />

wir <strong>die</strong> Leistungen organisiert haben. Die Kostenübernahme<br />

ist auf 500 € je Schadenereignis <strong>und</strong> hinsichtlich<br />

aller von <strong>die</strong>sem Vertrag erfassten Leistungsarten <strong>und</strong><br />

Schadenereignisse auf 1.500 € je Versicherungsjahr begrenzt.<br />

5.2 Rohrreinigung im Notfall<br />

5.2.1 Wenn in Ihrer Wohnung Abflussrohre von Bade- oder<br />

Dusch wannen, Wasch- oder Spülbecken, WC, Urinalen,<br />

Bidets oder Bodenabläufen verstopft sind <strong>und</strong> <strong>die</strong>s nicht<br />

ohne eine fachmännische Behebung beseitigt werden<br />

kann, organisieren wir den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma<br />

<strong>und</strong> übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Behebung<br />

der Rohrverstopfung.<br />

5.2.2 Wir übernehmen <strong>die</strong> anfallenden Kosten nur, wenn Sie<br />

uns über unser Notruf-Telefon verständigt haben <strong>und</strong><br />

wir <strong>die</strong> Leistungen organisiert haben. Die Kostenübernahme<br />

ist auf 500 € je Schadenereignis <strong>und</strong> hinsichtlich<br />

aller von <strong>die</strong>sem Vertrag erfassten Leistungsarten <strong>und</strong><br />

Schadenereignisse auf 1.500 € je Versicherungsjahr begrenzt.<br />

5.2.3 Wir erbringen keine Leistungen, wenn<br />

a) <strong>die</strong> Rohrverstopfung bereits vor Versicherungsbeginn<br />

vorhanden war oder<br />

b) <strong>die</strong> Ursache der Rohrverstopfung <strong>für</strong> Sie erkennbar<br />

außerhalb Ihrer Wohnung liegt.<br />

5.3 Wasserinstallation im Notfall<br />

5.3.1 Wenn aufgr<strong>und</strong> eines Defektes an einer Armatur, einem<br />

Boiler, der Spülung des WCs oder des Urinals oder<br />

am Haupthahn Ihrer Wohnung das Kalt- oder Warmwasser<br />

nicht mehr abgestellt werden kann oder <strong>die</strong> Kaltoder<br />

Warmwasserversorgung unterbrochen ist, organisieren<br />

wir den Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebes.<br />

Wir übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Behebung des<br />

Defektes.<br />

5.3.2 Wir übernehmen <strong>die</strong> anfallenden Kosten nur, wenn Sie<br />

uns über unser Notruf-Telefon verständigt haben <strong>und</strong><br />

wir <strong>die</strong> Leistungen organisiert haben. Die Kostenübernahme<br />

ist auf 500 € je Schadenereignis <strong>und</strong> hinsichtlich<br />

aller von <strong>die</strong>sem Vertrag erfassten Leistungsarten <strong>und</strong><br />

Schadenereignisse auf 1.500 € je Versicherungsjahr begrenzt.<br />

5.3.3 Wir erbringen keine Leistungen<br />

a) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Behebung von Defekten, <strong>die</strong> vor Versicherungsbeginn<br />

vorhanden waren,<br />

b) <strong>für</strong> den Austausch defekter Dichtungen <strong>und</strong> vertikaler<br />

Bestandteile oder von Zubehör der Armaturen<br />

<strong>und</strong> Boiler,<br />

c) <strong>für</strong> <strong>die</strong> ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung<br />

der Sanitärinstallation Ihrer Wohnung.<br />

5.4 Elektroinstallation im Notfall<br />

5.4.1 Bei Defekten an der Elektroinstallation Ihrer Wohnung<br />

organisieren wir den Einsatz eines Elektro-Installationsbetriebes<br />

<strong>und</strong> übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Behebung<br />

des Defektes.<br />

5.4.2 Wir übernehmen <strong>die</strong> anfallenden Kosten nur, wenn Sie<br />

uns über unser Notruf-Telefon verständigt haben <strong>und</strong><br />

wir <strong>die</strong> Leistungen organisiert haben. Die Kostenübernahme<br />

ist auf 500 € je Schadenereignis <strong>und</strong> hinsichtlich<br />

aller von <strong>die</strong>sem Vertrag erfassten Leistungsarten <strong>und</strong><br />

Schadenereignisse auf 1.500 € je Versicherungsjahr begrenzt.<br />

5.4.3 Wir erbringen keine Leistungen<br />

a) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Behebung von Defekten an elektrischen <strong>und</strong><br />

elektronischen Geräten wie z.B. Waschmaschinen,<br />

Trocknern, Geschirrspülern, Herden, Backöfen,<br />

Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Heizungssteuerungsanlagen,<br />

Kühlschränken, Tiefkühlgeräten,<br />

Lampen, Leichtmitteln, Computern, Telefonanlagen,<br />

Fernsehern, Stereoanlagen, Video- <strong>und</strong> DVD-<br />

Playern sowie an allen übrigen Haushaltsgeräten<br />

29


) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Behebung von Defekten an Stromverbrauchszählern,<br />

c) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Behebung von Defekten, <strong>die</strong> bereits vor Versicherungsbeginn<br />

vorhanden waren,<br />

d) <strong>für</strong> <strong>die</strong> ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung<br />

der Elektroinstallation in der versicherten Wohnung.<br />

5.5 Heizungsinstallation im Notfall<br />

5.5.1 Wir organisieren den Einsatz eines Heizungs-Installationsbetriebes<br />

<strong>und</strong> übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Behebung<br />

des Defektes, wenn<br />

a) Heizkörper in Ihrer Wohnung wegen Defekten an<br />

zugehörigen Thermostatventilen nicht in Betrieb genommen<br />

werden können,<br />

b) aufgr<strong>und</strong> eines Bruchschadens oder Undichtigkeit<br />

Heizkörper in Ihrer Wohnung repariert oder ersetzt<br />

werden müssen.<br />

5.5.2 Wir übernehmen <strong>die</strong> anfallenden Kosten nur, wenn Sie<br />

uns über unser Notruf-Telefon verständigt haben <strong>und</strong><br />

wir <strong>die</strong> Leistungen organisiert haben. Die Kostenübernahme<br />

ist auf 500 € je Schadenereignis <strong>und</strong> hinsichtlich<br />

aller von <strong>die</strong>sem Vertrag erfassten Leistungsarten <strong>und</strong><br />

Schadenereignisse auf 1.500 € je Versicherungsjahr begrenzt.<br />

5.5.3 Wir erbringen keine Leistungen<br />

a) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Behebung von Defekten, <strong>die</strong> bereits vor Vertragsbeginn<br />

vorhanden waren,<br />

b) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Behebung von Defekten an Heizkesseln,<br />

Brennern, Tanks <strong>und</strong> Heizungsrohren,<br />

c) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Behebung von Schäden durch Korrosion,<br />

d) <strong>für</strong> <strong>die</strong> ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung<br />

der Heizungsinstallation in dem versicherten Objekt.<br />

5.6 Notheizung<br />

5.6.1 Fällt während der Heizperiode <strong>die</strong> Heizungsanlage in<br />

dem versicherten Objekt unvorgesehen aus <strong>und</strong> ist eine<br />

Abhilfe durch den Heizungsinstallateur-Service im Notfall<br />

(Nr. 5.5) nicht möglich, so stellen wir Ihnen bis zu drei<br />

elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung <strong>und</strong> übernehmen<br />

hier<strong>für</strong> <strong>die</strong> Kosten.<br />

5.6.2 Wir übernehmen <strong>die</strong> anfallenden Kosten nur, wenn Sie<br />

uns über unser Notruf-Telefon verständigt haben <strong>und</strong><br />

wir <strong>die</strong> Leistungen organisiert haben. Die Kostenübernahme<br />

ist auf 500 € je Schadenereignis <strong>und</strong> hinsichtlich<br />

aller von <strong>die</strong>sem Vertrag erfassten Leistungsarten <strong>und</strong><br />

Schadenereignisse auf 1.500 € je Versicherungsjahr begrenzt.<br />

5.7 Bekämpfung von Schädlingen<br />

5.7.1 Ist das versicherte Objekt von Schädlingen befallen <strong>und</strong><br />

kann der Befall aufgr<strong>und</strong> seines Ausmaßes nur fachmännisch<br />

beseitigt werden, organisieren wir <strong>die</strong> Schädlingsbekämpfung<br />

durch eine Fachfirma <strong>und</strong> übernehmen<br />

<strong>die</strong> Kosten.<br />

5.7.2 Wir übernehmen <strong>die</strong> anfallenden Kosten nur, wenn Sie<br />

uns über unser Notruf-Telefon verständigt haben <strong>und</strong><br />

wir <strong>die</strong> Leistungen organisiert haben. Die Kostenübernahme<br />

ist auf 500 € je Schadenereignis <strong>und</strong> hinsichtlich<br />

aller von <strong>die</strong>sem Vertrag erfassten Leistungsarten <strong>und</strong><br />

Schadenereignisse auf 1.500 € je Versicherungsjahr begrenzt.<br />

5.7.3 Wir erbringen keine Leistungen, wenn der Befall des<br />

versicherten Objektes durch Schädlinge bereits vor Vertragsbeginn<br />

<strong>für</strong> Sie erkennbar war.<br />

5.7.4 Schädlinge sind Schaben (z.B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse,<br />

Motten, Ameisen <strong>und</strong> Silberfischchen.<br />

5.8 Entfernung von Wespen-, Hornissen- <strong>und</strong> Bienennestern<br />

5.8.1 Wird in bzw. außen an der versicherten Wohnung ein<br />

Wespen-, Hornissen- <strong>und</strong> Bienennest entdeckt, organisieren<br />

wir dessen fachgerechte Entfernung <strong>und</strong> Umsiedlung<br />

<strong>und</strong> übernehmen <strong>die</strong> hierbei entstehenden<br />

Kosten.<br />

5.8.2 Wir übernehmen <strong>die</strong> anfallenden Kosten nur, wenn Sie<br />

uns über unser Notruf-Telefon verständigt haben <strong>und</strong><br />

30<br />

wir <strong>die</strong> Leistungen organisiert haben. Die Kostenübernahme<br />

ist auf 500 € je Schadenereignis <strong>und</strong> hinsichtlich<br />

aller von <strong>die</strong>sem Vertrag erfassten Leistungsarten <strong>und</strong><br />

Schadenereignisse auf 1.500 € je Versicherungsjahr begrenzt.<br />

5.8.3 Wir erbringen keine Leistungen, wenn<br />

a) sich das Wespen-, Hornissen- <strong>und</strong> Bienennest in einem<br />

räumlichen Bereich befindet, der nicht der versicherten<br />

Wohnung zugeordnet werden kann,<br />

b) <strong>die</strong> Entfernung bzw. Umsiedlung des Nestes aus<br />

rechtlichen Gründen, z.B. wegen des Artenschutzes,<br />

nicht zulässig ist,<br />

c) das Nest bereits vor Vertragsbeginn vorhanden war.<br />

5.9 Datenrettung<br />

5.9.1 Wir organisieren <strong>die</strong> technische Wiederherstellung von<br />

elektronisch gespeicherten, ausschließlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> private<br />

Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen)<br />

durch eine Fachfirma. Voraussetzung ist,<br />

dass <strong>die</strong> Daten durch einen Defekt an einem im Eigentum<br />

einer versicherten Person stehenden Datenträger,<br />

auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt<br />

oder nicht mehr verfügbar sind.<br />

5.9.2 Wir übernehmen <strong>die</strong> anfallenden Kosten nur, wenn Sie<br />

uns über unser Notruf-Telefon verständigt haben <strong>und</strong><br />

wir <strong>die</strong> Leistungen organisiert haben. Die Kostenübernahme<br />

ist auf 500 € je Schadenereignis <strong>und</strong> hinsichtlich<br />

aller von <strong>die</strong>sem Vertrag erfassten Leistungsarten <strong>und</strong><br />

Schadenereignisse auf 1.500 € je Versicherungsjahr begrenzt.<br />

5.9.3 Die erfolgreiche technische Wiederherstellung der Daten<br />

garantieren wir nicht.<br />

5.9.4 Wir erbringen keine Leistungen<br />

a) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wiederbeschaffung der Daten,<br />

b) <strong>für</strong> einen neuerlichen Lizenzerwerb,<br />

c) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rettung von Daten, <strong>die</strong> Sie zusätzlich auf einem<br />

anderen Medium (z. B. Rücksicherungs- oder<br />

Installationsmedium) vorhalten,<br />

d) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rettung von Daten strafrechtlichen Inhalts<br />

oder zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind.<br />

5.10 Unterbringung von Tieren im Notfall<br />

5.10.1 Wir organisieren innerhalb Deutschlands <strong>die</strong> Unterbringung<br />

<strong>und</strong> Versorgung von H<strong>und</strong>en, Katzen, Hamstern,<br />

Meerschweinchen, Kaninchen <strong>und</strong> Ziervögeln,<br />

<strong>die</strong> in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie durch Unfall, Noteinweisung<br />

in ein Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen<br />

an der Betreuung der Tiere gehindert sind <strong>und</strong><br />

eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung<br />

steht.<br />

5.10.2 Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in<br />

einem Tierheim.<br />

5.10.3 Wir übernehmen <strong>die</strong> anfallenden Kosten nur, wenn Sie<br />

uns über unser Notruf-Telefon verständigt haben <strong>und</strong><br />

wir <strong>die</strong> Leistungen organisiert haben. Die Tiere müssen<br />

einem Beauftragten des Versicherers übergeben werden.<br />

Die Kostenübernahme ist auf 500 € je Schadenereignis<br />

<strong>und</strong> hinsichtlich aller von <strong>die</strong>sem Vertrag erfassten<br />

Leistungsarten <strong>und</strong> Schadenereignisse auf 1.500 €<br />

je Versicherungsjahr begrenzt.<br />

5.11 Kinderbetreuung im Notfall<br />

5.11.1 Wir organisieren innerhalb Deutschlands <strong>die</strong> Betreuung<br />

von Kindern unter 16 Jahren, <strong>die</strong> in Ihrem Haushalt leben,<br />

wenn Sie oder eine andere versicherte Person durch<br />

Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen<br />

an der Betreuung der Kinder gehindert<br />

sind <strong>und</strong> eine andere versicherte Person zur Betreuung<br />

nicht zur Verfügung steht.<br />

5.11.2 Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit in der versicherten<br />

Wohnung, <strong>und</strong> zwar so lange, bis sie anderweitig,<br />

z.B. durch einen Verwandten, übernommen werden<br />

kann, längstens jedoch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von 48<br />

St<strong>und</strong>en. Wir übernehmen <strong>die</strong> hierdurch entstehenden<br />

Kosten.


5.11.3 Wir übernehmen <strong>die</strong> anfallenden Kosten nur, wenn Sie<br />

uns über unser Notruf-Telefon verständigt haben <strong>und</strong><br />

wir <strong>die</strong> Leistungen organisiert haben.<br />

5.12 Erstberatung zu Sicherheits<strong>die</strong>nstleistungen <strong>und</strong> Sicherheitssystemen<br />

5.12.1 Wir organisieren eine Erstberatung zu Sicherheits<strong>die</strong>nstleistungen<br />

<strong>und</strong> Sicherheitssystemen <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte<br />

Wohnung<br />

5.12.2 Wir übernehmen <strong>die</strong> anfallenden Kosten nur, wenn Sie<br />

uns über unser Notruf-Telefon verständigt haben <strong>und</strong><br />

wir <strong>die</strong> Leistungen organisiert haben.<br />

5.12.3 Wir erbringen keine Leistungen <strong>für</strong> Kosten, <strong>die</strong> über <strong>die</strong><br />

Erstberatung hinausgehen, wie z. B. Planung, Einkauf<br />

<strong>und</strong> Installation von Sicherheitssystemen<br />

5.13 Dokumenten- <strong>und</strong> Datendepot<br />

5.13.1 Sie können Ihre persönlichen Dokumente (Reisepass,<br />

Personalausweis, Führerschein, Kredit- <strong>und</strong> Bezahlkarten<br />

usw.; höchstens 20 DIN A4-Seiten) <strong>und</strong> Daten in einem<br />

von uns vorgehaltenen Dokumenten- <strong>und</strong> Daten-Depot<br />

hinterlegen lassen. Der Zugriff auf das Depot ist nur Ihnen<br />

<strong>und</strong> ggf. den durch Sie benannten Vertrauenspersonen<br />

möglich. Wir stellen Ihnen <strong>die</strong> archivierten Kopien<br />

nach Benachrichtigung unverzüglich per Telefax,<br />

Post oder E-Mail zur Verfügung. Außerdem unterstützen<br />

wir Sie bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten<br />

durch Nennung der zuständigen Behörden <strong>und</strong> durch Informationen,<br />

welche Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausstellung der<br />

Ersatzdokumente erforderlich sind.<br />

5.13.2 Wir verpflichten uns, den Inhalt der Dokumente vertraulich<br />

zu behandeln <strong>und</strong> <strong>die</strong> archivierten Kopien nach<br />

Beendigung des Vertrages zu vernichten.<br />

6 Wann kann Ihnen der Schutzbrief nicht helfen?<br />

Eine Leistung ist von uns nicht zu erbringen, wenn das Ereignis<br />

6.1 durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen,<br />

Anordnungen staatlicher Stellen, Erdbeben oder Kernenergie<br />

verursacht wurde. Wir helfen jedoch, soweit möglich,<br />

wenn Sie von einem <strong>die</strong>ser Ereignisse überrascht worden<br />

sind, innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmaligem<br />

Auftreten;<br />

6.2 von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wurde; bei grob fahrlässiger<br />

Herbeiführung des Ereignisses sind wir berechtigt,<br />

unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen.<br />

7 Welche Pflichten haben Sie nach Schadeneintritt?<br />

7.1 Nach dem Eintritt eines Schadenfalles müssen Sie<br />

7.1.1 sich entsprechend der Regelung in Nr. 1.2 unverzüglich<br />

mit uns darüber abstimmen, ob <strong>und</strong> welche Leistungen<br />

wir erbringen. Wir unterhalten unter der Rufnummer<br />

07 11 / 13 91-61 92 ein Notruf-Telefon, das an allen Tagen<br />

des Jahres r<strong>und</strong> um <strong>die</strong> Uhr einsatzbereit ist.<br />

7.1.2 den Schaden so gering wie möglich halten <strong>und</strong> unsere<br />

Weisungen beachten,<br />

7.1.3 uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache <strong>und</strong><br />

Höhe des Schadens <strong>und</strong> über den Umfang seiner Entschädigungspflicht<br />

gestatten <strong>und</strong><br />

7.1.4 uns bei der Geltendmachung der aufgr<strong>und</strong> unserer Leistungen<br />

auf uns übergegangenen Ansprüche gegenüber<br />

Dritten unterstützen <strong>und</strong> uns <strong>die</strong> hier<strong>für</strong> benötigten<br />

Unterlagen aushändigen.<br />

7.2 Verletzen Sie eine <strong>die</strong>ser Obliegenheiten, so sind wir unter<br />

den in Nr. 14 VHB 2012 beschriebenen Voraussetzungen zur<br />

Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.<br />

8 Was gilt <strong>für</strong> das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen, uns<br />

<strong>und</strong> dem Dienstleister?<br />

8.1 Wir erbringen <strong>die</strong> vereinbarten Hilfsleistungen aus dem<br />

Haus- <strong>und</strong> Wohnungsschutzbrief durch einen von uns beauftragten<br />

Dienstleister. Die Kosten der von uns organisierten<br />

Leistungen werden in den vereinbarten Grenzen<br />

getragen. Wir zahlen <strong>die</strong> von uns gemäß Nr. 5.1 bis 5.12<br />

zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleister.<br />

8.2 Sofern <strong>die</strong> gemäß Nr. 5.1 bis 5.10 von uns zu übernehmenden<br />

Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erbringung der Leistungen nicht<br />

ausreichen oder <strong>die</strong> Jahreshöchstleistung (Nr. 3) überschritten<br />

wird, steht es Ihnen frei, den Dienstleister mit der<br />

Erbringung weitergehender Leistungen zu beauftragen.<br />

In <strong>die</strong>sem Fall stellt der Dienstleister den über <strong>die</strong> versicherte<br />

Leistung hinausgehenden Betrag Ihnen bzw. der<br />

versicherten Person in Rechnung, <strong>die</strong> ihn beauftragt hat.<br />

8.3 Sofern sich unsere Leistung auf <strong>die</strong> Benennung eines Dienstleisters<br />

beschränkt bzw. Sie den jeweiligen Dienstleister gemäß<br />

Nr. 8.2 selbst beauftragen, übernehmen wir <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Leistung des Dienstleisters keine Haftung.<br />

9 Beitragsanpassung<br />

9.1 Um <strong>die</strong> dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den<br />

Haus- <strong>und</strong> Wohnungsschutzbrief-Verträgen <strong>und</strong> eine sachgemäße<br />

Tarifierung sicherzustellen, sind wir im Haus- <strong>und</strong><br />

Wohnungsschutzbrief berechtigt, einmal im Kalenderjahr<br />

durch eine neue Kalkulation der Beiträge <strong>für</strong> bestehende<br />

Verträge zu überprüfen, ob <strong>die</strong> Beiträge beibehalten werden<br />

können oder ob eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung)<br />

vorgenommen werden muss.<br />

9.2 Bei <strong>die</strong>ser Überprüfung dürfen nur <strong>die</strong> Veränderungen der<br />

seit der letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich eingetretenen<br />

<strong>und</strong> der danach bis zur nächsten Überprüfung erwarteten<br />

Schaden- <strong>und</strong> Kostenentwicklung im Haus- <strong>und</strong><br />

Wohnungsschutzbrief berücksichtigt werden. Dabei sind<br />

<strong>die</strong> anerkannten Gr<strong>und</strong>sätze der Versicherungsmathematik<br />

<strong>und</strong> der Versicherungstechnik anzuwenden.<br />

9.3 Ergibt <strong>die</strong> Überprüfung nach Nr. 9.2 höhere als <strong>die</strong> bisherigen<br />

Beiträge, so sind wir berechtigt, <strong>die</strong> bisherigen Beiträge<br />

um <strong>die</strong> Differenz anzuheben. Sind <strong>die</strong> neuen Versicherungsbeiträge<br />

niedriger als <strong>die</strong> bisherigen, so sind wir<br />

verpflichtet, <strong>die</strong> bisherigen Beiträge um <strong>die</strong> Differenz abzusenken.<br />

9.4 Sind <strong>die</strong> nach Nr. 9.3 ermittelten Beiträge <strong>für</strong> <strong>die</strong> bestehenden<br />

Haus- <strong>und</strong> Wohnungsschutzbrief-Verträge höher<br />

als <strong>die</strong> Beiträge <strong>für</strong> neu abzuschließende Haus- <strong>und</strong> Wohnungsschutzbrief-<br />

Verträge <strong>und</strong> enthalten <strong>die</strong> Tarife <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

bestehenden <strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> neu abzuschließenden Haus- <strong>und</strong><br />

Wohnungsschutzbrief- Verträge den gleichen Umfang des<br />

Versicherungsschutzes, so können wir auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> bestehenden<br />

Haus- <strong>und</strong> Wohnungsschutzbrief-Verträge nur <strong>die</strong><br />

Beiträge <strong>für</strong> <strong>die</strong> neu abzuschließenden Verträge verlangen.<br />

9.5 Wir können <strong>die</strong> Anpassung erst mit Wirkung ab Beginn<br />

der nächsten Versicherungsperiode vornehmen.<br />

9.6 Besteht <strong>die</strong> Anpassung in einer Erhöhung des bisherigen<br />

Beitrags, so wird sie nur wirksam, wenn wir Ihnen <strong>die</strong> Erhöhung<br />

mindestens einen Monat vor deren Wirksamwerden<br />

mitteilen. Die schriftliche Mitteilung muss den Unterschied<br />

zwischen dem bisherigen <strong>und</strong> dem erhöhten Beitrag<br />

aufzeigen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Belehrung über Ihr Kündigungsrecht<br />

nach Nr. 9.7 enthalten.<br />

9.7 Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Haus- <strong>und</strong> Wohnungsschutzbrief<br />

innerhalb eines Monats nach Zugang unserer<br />

Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch<br />

zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem <strong>die</strong> Beitragserhöhung<br />

wirksam werden sollte.<br />

9.8 Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.<br />

10 Verpflichtungen Dritter<br />

10.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder<br />

eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen<br />

beansprucht werden kann, gehen <strong>die</strong>se Leistungsverpflichtungen<br />

vor.<br />

10.2 Soweit Sie aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung<br />

beanspruchen können, steht es Ihnen frei, welchem<br />

Versicherer Sie den Schadenfall melden. Melden Sie uns<br />

den Schaden, werden wir im Rahmen <strong>die</strong>ses Schutzbriefes<br />

in Vorleistung treten.<br />

10.3 Haben Sie aufgr<strong>und</strong> desselben Schadenfalles auch Erstattungsansprüche<br />

gleichen Inhalts gegen Dritte, können Sie<br />

31


insgesamt keine Entschädigung verlangen, <strong>die</strong> Ihren Gesamtschaden<br />

übersteigt.<br />

11 Besondere Kündigungsfrist<br />

11.1 Sie <strong>und</strong> wir können unter Einhaltung einer Frist von drei<br />

Monaten den Haus- <strong>und</strong> Wohnungsschutzbrief in Textform<br />

kündigen. Sie können bestimmen, dass Ihre Kündigung<br />

erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam<br />

wird.<br />

11.2 Machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch, so<br />

können Sie den Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines<br />

Monats nach Zugang unserer Erklärung zum gleichen<br />

Zeitpunkt kündigen.<br />

11.3 Kündigen wir, so gebührt uns der Teil der Prämie, der der<br />

Dauer der Gefahrtragung entspricht. Gleiches gilt, wenn<br />

Sie gemäß Nr. 11.1 kündigen.<br />

32<br />

E. Regressverzichtsabkommen<br />

Unser Unternehmen ist dem Abkommen der Feuerversicherer<br />

über einen Regressverzicht bei übergreifenden Feuerschäden beigetreten.<br />

Der Umfang des Regressverzichts ergibt sich aus den Bestimmungen<br />

<strong>für</strong> einen Regressverzicht der Feuerversicherer bei<br />

übergreifenden Schadenereignissen, <strong>die</strong> bei der B<strong>und</strong>esanstalt<br />

<strong>für</strong> Finanz<strong>die</strong>nstleistungsaufsicht in Bonn hinterlegt sind <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

Ihnen auf Wunsch von uns übersandt werden. Dort ist auch das<br />

Verzeichnis der Versicherer einzusehen, <strong>die</strong> jeweils dem Abkommen<br />

beigetreten sind.<br />

Die beteiligten Versicherer werden im Bereich der Feuerversiche -<br />

rung vorbehaltlich einer späteren Aufhebung oder Kündigung<br />

Schadenersatzansprüche gegen Sie weitgehend nicht geltend<br />

machen. Der Verzicht erfasst Regressforderungen von 150.000 €<br />

bis 600.000 €. Auf Regressforderungen unter 150.000 € verzichten<br />

<strong>die</strong> Abkommensunternehmen nicht, weil Sie sich gegen<br />

Regresse in <strong>die</strong>ser Höhe durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung<br />

selbst schützen können. Ein Regressverzicht, der über <strong>die</strong><br />

Grenze von 600.000 € hinausgeht, kann nur auf Antrag gegen<br />

Entrichtung eines besonderen Entgelts gewährt werden.


F. Merkblatt zur Datenverarbeitung<br />

Vorbemerkung<br />

Versicherer können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der<br />

elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen<br />

sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell <strong>und</strong> wirtschaftlich abwickeln;<br />

auch bietet <strong>die</strong> EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft<br />

vor missbräuchlichen Handlungen als <strong>die</strong><br />

früher gebräuchlichen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt<br />

gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetz<br />

(BDSG) geregelt. Danach ist <strong>die</strong> Datenverarbeitung<br />

<strong>und</strong> -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere<br />

Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn Sie, als K<strong>und</strong>e, eingewilligt<br />

haben. Das BDSG erlaubt <strong>die</strong> Datenverarbeitung <strong>und</strong> -nutzung<br />

stets, wenn <strong>die</strong>s im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses<br />

oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses<br />

geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen<br />

der speichernden Stelle erforderlich ist <strong>und</strong> kein Gr<strong>und</strong> zu<br />

der Annahme besteht, dass Ihr schutzwürdiges Interesse am Ausschluss<br />

der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.<br />

Einwilligungserklärung<br />

Unabhängig von <strong>die</strong>ser im Einzelfall vorzunehmenden Interessen<br />

abwägung <strong>und</strong> im Hinblick auf eine sichere Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Datenverarbeitung ist in der Angebotsanfrage/im Antrag<br />

eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden.<br />

Diese gilt über <strong>die</strong> Beendigung des Versicherungsvertrages<br />

hinaus, endet jedoch – außer in der Lebens- <strong>und</strong> Unfallversicherung<br />

– schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit<br />

möglichen Widerruf, der allerdings den Gr<strong>und</strong>sätzen von<br />

Treu <strong>und</strong> Glauben unterliegt. Wird <strong>die</strong> Einwilligungserklärung bei<br />

Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U.<br />

nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw.<br />

teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung<br />

<strong>und</strong> -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen<br />

Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.<br />

Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

Daneben setzt <strong>die</strong> Übermittlung von Daten, <strong>die</strong>, wie z. B. beim<br />

Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis<br />

des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der<br />

Lebens-, Kranken- <strong>und</strong> Unfallversicherung (Personenversicherung)<br />

ist daher in der Angebotsanfrage/im Antrag auch eine<br />

Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.<br />

Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Datenverarbeitung <strong>und</strong> -nutzung nennen.<br />

1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer<br />

Wir speichern Daten, <strong>die</strong> <strong>für</strong> den Versicherungsvertrag notwendig<br />

sind. Das sind zunächst Ihre Antragsdaten. Weiter<br />

werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie K<strong>und</strong>ennummer<br />

(Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer,<br />

Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls<br />

<strong>die</strong> Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers,<br />

eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten).<br />

Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben<br />

zum Schaden <strong>und</strong> ggf. auch Angaben von Dritten, wie<br />

z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit<br />

oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag<br />

(Leistungsdaten).<br />

2. Datenübermittlung an Rückversicherer<br />

Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer<br />

stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken<br />

achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der<br />

Risiken an Rückversicherer im In- <strong>und</strong> Ausland ab. Diese Rückversicherer<br />

benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische<br />

Angaben von uns, wie Versicherungsnummer,<br />

Beitrag, Art des Versicherungsschutzes <strong>und</strong> des Risikos <strong>und</strong><br />

Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. So-<br />

weit Rückversicherer bei der Risiko- <strong>und</strong> Schadenbeurteilung<br />

mitwirken, werden ihnen auch <strong>die</strong> da<strong>für</strong> erforderlichen Unterlagen<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

In einigen Fällen be<strong>die</strong>nen sich <strong>die</strong> Rückversicherer weiterer<br />

Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten<br />

übergeben.<br />

3. Datenübermittlung an andere Versicherer<br />

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte<br />

bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung, jeder Vertragsänderung<br />

<strong>und</strong> im Schadenfall dem Versicherer alle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einschätzung<br />

des Wagnisses <strong>und</strong> <strong>die</strong> Schadenabwicklung wichtigen<br />

Umstände anzugeben, nach denen der Versicherer in<br />

Textform gefragt hat. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten<br />

<strong>und</strong> Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige<br />

andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte<br />

oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu<br />

verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des<br />

Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen<br />

zum Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein,<br />

andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende<br />

Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in<br />

bestimmten Fällen (Mehrfachversicherung, gesetzlicher Forderungsübergang<br />

sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches<br />

von personenbezogenen Daten unter den Versicherern.<br />

Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben,<br />

wie Name <strong>und</strong> Anschrift, Art des Versicherungsschutzes <strong>und</strong><br />

des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe<br />

<strong>und</strong> Schadentag.<br />

4. Hinweis- <strong>und</strong> Informationssysteme<br />

-Schadenversicherung-<br />

Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- <strong>und</strong> Informationssystem<br />

der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS<br />

melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen<br />

– erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, <strong>die</strong> auf Versicherungsbetrug<br />

hindeuten könnten <strong>und</strong> daher eine nähere Prüfung<br />

bedürfen. <strong>die</strong> Meldung ist bei Antragstellung oder im<br />

Schadenfall möglich <strong>und</strong> kann eine Person oder eine Sache,<br />

z.B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich,<br />

wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z.B<br />

das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang<br />

zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall<br />

wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte<br />

Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet<br />

wurde. Aus <strong>die</strong>sem Gr<strong>und</strong> melden wir Fahrzeuge an<br />

das HIS, wenn <strong>die</strong>se einen Totalschaden haben, gestohlen<br />

worden sind sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis.<br />

Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir<br />

eine ungewöhnlich hohe Schadenauffälligkeit feststellen. Sollten<br />

wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden,<br />

werden Sie in jedem Fall über <strong>die</strong> Einmeldung von uns<br />

benachrichtigt.<br />

Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages<br />

oder Regulierung eines Schadens, richten wir<br />

Anfragen zur Person oder Sache (z.B. Kfz) an das HIS <strong>und</strong><br />

speichern <strong>die</strong> Ergebnisse der Anfrage. Im Schadenfall kann es<br />

nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere<br />

Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, <strong>die</strong> Daten<br />

an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch <strong>die</strong>se Ergebnisse<br />

speichern wir, soweit sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfung des<br />

Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen,<br />

dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall<br />

beantworten <strong>und</strong> daher Auskunft über Ihren Schadenfall<br />

geben müssen.<br />

Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet<br />

unter www.informa-irfp.de.<br />

33


34<br />

-Lebensversicherung-<br />

Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- <strong>und</strong> Informationssystem<br />

der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS<br />

melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen<br />

– erhöhte Risiken. sowie das Bestehen von Auffälligkeiten,<br />

<strong>die</strong> auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten <strong>und</strong> daher einer<br />

näheren Prüfung bedürfen.<br />

Verträge werden ab einer bestimmten Versicherungssumme<br />

bzw. Rentenhöhe gemeldet. Gemeldet werden können außerdem<br />

das Bestehen weiterer risikoerhöhender bzw. <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Leistungsprüfung relevanter Besonderheiten, <strong>die</strong> aber im Einzelnen<br />

nicht konkretisiert werden. Es werden keine Ges<strong>und</strong>heitsdaten<br />

an das HIS gemeldet. Sollten wir Sie and das HIS<br />

melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen.<br />

Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages<br />

richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS<br />

<strong>und</strong> speichern <strong>die</strong> Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen<br />

Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es<br />

sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem<br />

konkreten Gr<strong>und</strong> der Meldung benötigen. Wenn sie Leistungen<br />

aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können<br />

wir Anfragen an das HIS stellen. In <strong>die</strong>sem Fall kann es nach<br />

einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben<br />

zum Sachverhalt von den Versicherern, <strong>die</strong> Daten an<br />

das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch <strong>die</strong>se Ergebnisse<br />

speichern wir, soweit sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfung des Versicherungsfalls<br />

relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen<br />

anderer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag<br />

beantworten <strong>und</strong> daher Auskunft geben müssen. Werden<br />

im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei<br />

anderen Versicherern Ges<strong>und</strong>heitsdaten erhoben, erfolgt <strong>die</strong>s<br />

nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder – soweit<br />

zulässig – auf gesetzlicher Gr<strong>und</strong>lage.<br />

Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet<br />

unter www.informa-irfp.de.<br />

5. Datenverarbeitung in <strong>und</strong> außerhalb der VPV Versicherungen<br />

Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-,<br />

Sachversicherung) <strong>und</strong> andere Finanz<strong>die</strong>nstleistungen, z. B.<br />

Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch<br />

rechtlich selbständige Unternehmen betrieben.<br />

Um den K<strong>und</strong>en einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten<br />

zu können, arbeiten <strong>die</strong> Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen<br />

zusammen.<br />

Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert,<br />

wie das Inkasso oder <strong>die</strong> Datenverarbeitung. So wird<br />

z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge<br />

mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen;<br />

<strong>und</strong> auch Ihre Versicherungsnummer, <strong>die</strong> Art der Verträge,<br />

ggf. Ihr Geburtsdatum, Ihre Kontonummer <strong>und</strong><br />

Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- <strong>und</strong><br />

Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt.<br />

Dabei sind <strong>die</strong> sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse,<br />

K<strong>und</strong>ennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende<br />

Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar.<br />

Auf <strong>die</strong>se Weise kann man eingehende Post immer richtig<br />

zuordnen <strong>und</strong> bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige<br />

Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können<br />

so in Zweifelsfällen korrekt verbucht werden.<br />

Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- <strong>und</strong> Leistungsdaten<br />

sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen<br />

der Gruppe abfragbar.<br />

Obwohl alle <strong>die</strong>se Daten nur zur Beratung <strong>und</strong> Betreuung<br />

des jeweiligen K<strong>und</strong>en durch <strong>die</strong> einzelnen Unternehmen verwendet<br />

werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“,<br />

bei der <strong>die</strong> Vorschriften des BDSG zu beachten<br />

sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Ges<strong>und</strong>heitsoder<br />

Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher<br />

Verfügung der jeweiligen Unternehmen.<br />

Dem VPV Unternehmensverb<strong>und</strong> gehören z. Z. folgende<br />

Unternehmen an (Stand 01.05.2011):<br />

VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG<br />

VPV HOLDING AG<br />

VPV LEBENSVERSICHERUNGS-AG<br />

VPV ALLGEMEINE VERSICHERUNGS-AG<br />

VPV SERVICE GmbH<br />

VPV VERMITTLUNGS-GmbH<br />

VPV BERATUNGSGESELLSCHAFT FÜR ALTERSVERSORGUNG mbH<br />

VPV BETEILIGUNGS-GmbH<br />

VPV GRUNDSTÜCKSVERWALTUNG GmbH & Co. KG<br />

VEREINIGTE POST. DIE MAKLER-AG<br />

Daneben arbeiten wir <strong>und</strong> unsere Vermittler zu Ihrer umfassen<br />

den Beratung <strong>und</strong> Betreuung in weiteren Versicherungsan<br />

gelegenheiten <strong>und</strong> Finanz<strong>die</strong>nstleistungen (z. B. Kfz-Versich -<br />

erungen, Rechtsschutzversicherungen, Kranken versicherungen,<br />

Bausparverträge, Kapitalanlagen, Kredite, Immobilien) auch<br />

mit anderen Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten,<br />

Bausparkassen, Kapitalanlage- <strong>und</strong> Immobiliengesellschaften<br />

außerhalb der VPV-Gruppe zusammen.<br />

Zurzeit kooperieren wir u.a. mit (Stand 01.03.2012):<br />

- HUK-Coburg Versicherungsgruppe<br />

(Kfz-, Rechtsschutzversicherung, Bausparen)<br />

- Gothaer Versicherungsbank VVaG<br />

(Gewerbliches Geschäft)<br />

- Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit<br />

- Pioneer Investments (Investmentanlage)<br />

- Post-, Spar- <strong>und</strong> Darlehensvereine/PSD-Bank; DSL Bank<br />

(Finanz<strong>die</strong>nstleistungen)<br />

- GenRe-Rehabilitations<strong>die</strong>nst GmbH<br />

- Malteser Hilfs<strong>die</strong>nst GmbH<br />

- DBF Deutsche Bestattungs<strong>für</strong>sorge GmbH & Co.KG<br />

- almeda GmbH<br />

Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung<br />

der jeweiligen Produkte <strong>und</strong> der weiteren Betreuung<br />

der so gewonnenen K<strong>und</strong>en. Für <strong>die</strong> Datenverarbeitung<br />

der vermittelnden Stelle gelten <strong>die</strong> folgenden Ausführungen<br />

unter Punkt 6.<br />

6. Betreuung durch Versicherungsvermittler<br />

In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des<br />

sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe<br />

bzw. unserer Kooperationspartner werden Sie durch<br />

einen unserer Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung<br />

auch in sonstigen Finanz<strong>die</strong>nstleistungen berät. Vermittler<br />

in <strong>die</strong>sem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften<br />

sowie im Rahmen der<br />

Zusammenarbeit bei Finanz<strong>die</strong>nstleistungen auch Kreditinstitute,<br />

Bausparkassen, Kapitalanlage- <strong>und</strong> Immobiliengesellschaften<br />

u. a.<br />

Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können,<br />

erhält der Vermittler zu <strong>die</strong>sen Zwecken von uns <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Betreuung <strong>und</strong> Beratung notwendigen Angaben aus Ihren<br />

Antrags-, Vertrags- <strong>und</strong> Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer,<br />

Beiträge, Art des Versicherungsschutzes <strong>und</strong> des Risikos,<br />

Zahl der Versicherungsfälle <strong>und</strong> Höhe von Versicherungsleistungen<br />

sowie von unseren Partnerunternehmen<br />

Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss<br />

<strong>und</strong> Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum<br />

Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung<br />

können an den zuständigen Vermittler auch Ges<strong>und</strong>heitsdaten<br />

übermittelt werden.<br />

Unsere Vermittler verarbeiten <strong>und</strong> nutzen selbst <strong>die</strong>se personenbezogenen<br />

Daten im Rahmen der genannten Beratung<br />

<strong>und</strong> Betreuung des K<strong>und</strong>en. Auch werden sie von uns über


Änderungen der k<strong>und</strong>enrelevanten Daten informiert. Jeder<br />

Vermittler ist gesetzlich <strong>und</strong> vertraglich verpflichtet, <strong>die</strong> Bestimmungen<br />

des BDSG <strong>und</strong> seine besonderen Verschwiegenheitspflichten<br />

(z. B. Berufsgeheimnis <strong>und</strong> Datengeheimnis)<br />

zu beachten.<br />

7. Weitere Auskünfte <strong>und</strong> Erläuterungen über Ihre Rechte<br />

Sie haben als Betroffener nach dem BDSG neben dem eingangs<br />

erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie<br />

unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichti-gung,<br />

Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei<br />

gespeicherten Daten.<br />

Wegen eventueller weiterer Auskünfte <strong>und</strong> Erläuterungen<br />

wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten<br />

unserer Unternehmensgruppe. Richten Sie auch ein<br />

etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung<br />

oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten<br />

Daten stets an ihn.<br />

(Stand März 2012)<br />

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