05.09.2018 Aufrufe

Töfte Regionsmagazin 09/2018 - Gesunder Schlaf / Auto

In der September-Ausgabe des Töfte Regionalmagazins für Sendenhorst, Albersloh, Wolbeck, Enniger, Ennigerloh, Ostenfelde, Westbevern, Drensteinfurt, Rinkerode, Walstedde, Everswinkel, Alverskirchen, Hoetmar, Vorhelm und Tönnishäuschen dreht sich alles um das Thema "gesunder Schlaf", Heimatshoppen sowie Sportwagen & Roadster! Weitere Informationen finden Sie auf Facebook unter: https://www.facebook.com/toefte.regionsmagazin/

In der September-Ausgabe des Töfte Regionalmagazins für Sendenhorst, Albersloh, Wolbeck, Enniger, Ennigerloh, Ostenfelde, Westbevern, Drensteinfurt, Rinkerode, Walstedde, Everswinkel, Alverskirchen, Hoetmar, Vorhelm und Tönnishäuschen dreht sich alles um das Thema "gesunder Schlaf", Heimatshoppen sowie Sportwagen & Roadster! Weitere Informationen finden Sie auf Facebook unter: https://www.facebook.com/toefte.regionsmagazin/

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Tobias Hurtig, Steuerberater aus<br />

Sendenhorst & Oelde klärt auf<br />

STEUERENTLASTUNG UND<br />

FÖRDERUNG FÜR FAMILIEN<br />

BEIM IMMOBILIENKAUF<br />

WAS IST DARAUS GEWORDEN?<br />

Im Koalitionsvertrag haben sich die Partner die steuerliche Entlastung<br />

von Familien auf die Fahnen geschrieben. Die Ausgestaltung gestaltet<br />

sich ähnlich wie die Regierungsbildung als sehr zäh. Aus steuerlicher<br />

Sicht gibt es bei den in diesem Jahr diskutierten Vorhaben für mögliche<br />

Betroffene einige Dinge zu beachten.<br />

Grunderwerbsteuerfreibetrag<br />

Der Ansatz ist grundsätzlich, die Wohneigentumsquote in Deutschland<br />

zu erhöhen. Es soll dazu den Bundesländern die Möglichkeit<br />

eingeräumt werden, natürlichen Personen einen Freibetrag, der<br />

ganz oder teilweise verbraucht werden kann, von bis zu 500.000 €<br />

für ein Familienwohnheim zu gewähren. Allerdings hat der Finanzausschuss<br />

des Bundestages in seiner Sitzung vom 13.06.<strong>2018</strong> den<br />

Vorschlag (vorerst) abgelehnt.<br />

Tipp: man sollte ggfs. versuchen, zukünftig ergehende Grunderwerbsteuerbescheide<br />

verfahrensrechtlich offen zu halten.<br />

STEUERBERATUNG<br />

FINANZ- & LOHNBUCHHALTUNG<br />

EXISTENZGRÜNDERBERATUNG<br />

FACHBERATER FÜR UNTERNEHMENS-<br />

NACHFOLGE (ASW E.V.)<br />

TOBIAS HURTIG<br />

Steuerberater<br />

Dipl. Kaufmann (FH)<br />

Dipl. Finanzwirt (FH)<br />

Wir sind für Sie da …<br />

Auf der Brede 27 | 59302 Oelde<br />

Fon 02522 7011 | Mail info@stb-hurtig.de<br />

DR. RUTH TENTHOFF<br />

Steuerberater<br />

Dipl. Wirtschaftsmathematikerin<br />

Baukindergeld<br />

Es soll für Familien mit mindestens einem Kind beim erstmaligen<br />

Erwerb einer Immobilie 10 Jahre lang eine Unterstützung in Höhe<br />

von 1.200 € pro Kind gewährt werden. Die Eckpunkte der Regelung<br />

stehen allerdings noch nicht hundertprozentig fest. So ist insbesondere<br />

die Ausgestaltung des Antrags und ab wann dieser gestellt<br />

werden kann noch nicht abschließend geklärt. Nach einer aktuellen<br />

Mitteilung des Bundesinnenministeriums vom 16.08.<strong>2018</strong> sollen die<br />

Anträge aber nun voraussichtlich ab Herbst dieses Jahres über die<br />

KfW möglich sein.<br />

Für wen gilt diese Regelung?<br />

Es gibt bei dieser Regelung natürlich auch Einschränkungen. Maßgebend<br />

für die Förderung ist das jeweilige zu versteuernde Einkommen.<br />

Das Familieneinkommen darf 75.000 € im Jahr nicht überschreiten.<br />

Dieser Betrag wird pro Kind noch um 15.000 € erhöht.<br />

Damit ist die Regelung für sog. „Besserverdienende“ nach dem Willen<br />

des Gesetzgebers ausgeschlossen. Weiterhin ist die Wohnfläche<br />

ein Kriterium. Die Begrenzung soll eine Förderung nur für Wohnraum<br />

bis zu 120 qm und zusätzlich 10 qm pro Kind möglich machen.<br />

Gerade dieser Punkt war äußerst umstritten, da es einen immensen<br />

Aufwand in der Praxis bedeuten würde, um diese Kriterien zu überprüfen.<br />

Vor der Sommerpause wurde dieser Punkt fallen gelassen.<br />

Wichtig: Es handelt sich auch hier um einen Gesetzesentwurf, d. h.<br />

die genaue Ausgestaltung der Regelungen bleibt abzuwarten. Wer<br />

von dieser Regelung profitieren könnte, sollte eine detaillierte Beratung<br />

durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen.<br />

Schließlich soll die Regelung rückwirkend zum 01.01.<strong>2018</strong> gelten!<br />

60<br />

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