05.09.2018 Aufrufe

Töfte Regionsmagazin 09/2018 - Gesunder Schlaf / Auto

In der September-Ausgabe des Töfte Regionalmagazins für Sendenhorst, Albersloh, Wolbeck, Enniger, Ennigerloh, Ostenfelde, Westbevern, Drensteinfurt, Rinkerode, Walstedde, Everswinkel, Alverskirchen, Hoetmar, Vorhelm und Tönnishäuschen dreht sich alles um das Thema "gesunder Schlaf", Heimatshoppen sowie Sportwagen & Roadster! Weitere Informationen finden Sie auf Facebook unter: https://www.facebook.com/toefte.regionsmagazin/

In der September-Ausgabe des Töfte Regionalmagazins für Sendenhorst, Albersloh, Wolbeck, Enniger, Ennigerloh, Ostenfelde, Westbevern, Drensteinfurt, Rinkerode, Walstedde, Everswinkel, Alverskirchen, Hoetmar, Vorhelm und Tönnishäuschen dreht sich alles um das Thema "gesunder Schlaf", Heimatshoppen sowie Sportwagen & Roadster! Weitere Informationen finden Sie auf Facebook unter: https://www.facebook.com/toefte.regionsmagazin/

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AUTO SPEZIAL – DIE SERIE<br />

Sportwagen & Roadster<br />

WUSSTEN SIE SCHON … !?<br />

Nicht nur beim privaten <strong>Auto</strong>verkauf hört man immer wieder, das Fahrzeug sei „scheckheftgepflegt“.<br />

Doch was bedeutet dies eigentlich und kann man sich darauf berufen,<br />

wenn dies nicht der Wahrheit entspricht? Das Amtsgericht München hat nun in einem<br />

solchen Fall geurteilt, dass so eine Behauptung eine große Bedeutung hat. Fehlt diese<br />

Eigenschaft, darf wegen arglistiger Täuschung der Kaufvertrag angefochten werden.<br />

Nicht nur die KM-Laufleistung, Unfallfreiheit und der Zustand des PKW sind „wertbildende“<br />

Faktoren, sondern auch die sogenannte „Scheckheftgepflegtheit“. Bisher war<br />

es umstritten, ob so ein Merkmal auch wertbildend ist, man sich also darauf berufen<br />

kann, wenn das Fahrzeug entsprechen angepriesen wird. Ja, sagt das AG München.<br />

Diese Zusage der Scheckheftpflege bedeutet, der bisherige Inhaber des KFZ hat alle<br />

Intervalle der Inspektionen eingehalten und dies auch dokumentiert. Wer also<br />

„ins Blaue hinein“ solche Angaben macht, ohne das diese zutreffen, muss<br />

damit rechnen, dass der Erwerber den Kaufvertrag anficht und damit<br />

obsiegt. Ein gutes Urteil für den Käufer, denn er kann den<br />

Angaben des Verkäufers nur glauben schenken. Verkäufer<br />

dürften nun gewarnt sein, nicht einfach zu Versprechen,<br />

was nicht der Wahrheit entspricht.<br />

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www.toefte.ms<br />

… denn „gut“ kann jeder! | <strong>Töfte</strong><br />

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