Freiräume in Wohnquartieren - Wohnbauforschung
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IV Damit es funktioniert<br />
Für die F<strong>in</strong>anzierung der Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen wer-<br />
den BauträgerInnen und InvestorInnen von vielen Stadt-<br />
verwaltungen, vgl. Zürich, sehr <strong>in</strong>tensiv mit <strong>in</strong> die Verant-<br />
wortung genommen.<br />
Die F<strong>in</strong>anzierung der Freiflächen auf den Baugrundstükken<br />
liegt bei den BauträgerInnen bzw. InvestorInnen, wobei<br />
es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Städten Förderprogramme für spezielle<br />
Aspekte wie Dachbegrünung gibt.<br />
L<strong>in</strong>z<br />
In L<strong>in</strong>z werden Begrünungsmaßnahmen sowohl bei bestehenden<br />
als auch bei Neubauten f<strong>in</strong>anziell gefördert. Die<br />
Förderungen gelten für Verbesserungen des Ensemble-,<br />
Orts- bzw. Stadtbildes, für die Gestaltung von Fassaden<br />
und Feuermauern sowie für Dachbegrünungen. Sonstige<br />
F<strong>in</strong>anzierungsvere<strong>in</strong>barungen mit InvestorInnen s<strong>in</strong>d derzeit<br />
nicht bzw. nur <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen vorgesehen.<br />
Zürich<br />
In den Verhandlungen erwartet die Stadt von den GrundeigentümerInnen<br />
sehr konkrete f<strong>in</strong>anzielle Beiträge für<br />
die Entwicklung der öffentlich nutzbaren Freiflächen.<br />
Meist wird auch die Entwicklung und F<strong>in</strong>anzierung der<br />
öffentlich nutzbaren Freiflächen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er entsprechenden<br />
Qualität auf dem eigenen Grund erwartet. Dementsprechend<br />
werden mit den InvestorInnen und GrundeigentümerInnen<br />
Verträge abgeschlossen, <strong>in</strong> denen auch die<br />
Qualitätsaspekte festgelegt werden.<br />
Im Rahmen des mehrjährigen Legislaturschwerpunktes<br />
der Stadt Zürich „Wohnen für alle“ wurde für bestimmte<br />
Projekte e<strong>in</strong>e Wohnbauförderung vergeben.<br />
114<br />
<strong>Freiräume</strong> <strong>in</strong> <strong>Wohnquartieren</strong><br />
München<br />
Um öffentliche Flächen bei städtebaulichen Entwicklungsprojekten<br />
bereitzustellen und zu f<strong>in</strong>anzieren, steht der<br />
Stadtplanung <strong>in</strong> München die „Sozialgerechte Bodennutzung“<br />
(SoBon) zur Verfügung. Dieses Instrument wurde<br />
aus dem Deutschen Baugesetzbuch abgeleitet.<br />
„Die Regularien der SoBon schreiben vor, dass sich der<br />
Planungsbegünstigte an den durch die Planung ausgelösten<br />
(ursächlichen) Kosten <strong>in</strong> angemessener Weise<br />
beteiligt. Für die Grünplanung s<strong>in</strong>d dies die öffentlichen<br />
Grünflächen zur Erholung der BewohnerInnen und Beschäftigten,<br />
sowie Ausgleichsflächen für E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong><br />
Natur und Landschaft. Die F<strong>in</strong>anzierung dieser Kosten<br />
(Flächenbereitstellung und Herstellung) geschieht aus<br />
der Differenz zwischen dem Anfangs- und Endwert der<br />
Grundstücke vor bzw. nach der Überplanung, wobei den<br />
Planungsbegünstigten e<strong>in</strong> Drittel des Bruttowertzuwachses<br />
als Gew<strong>in</strong>n vertraglich garantiert wird.“ (Quelle:<br />
Landeshauptstadt München, 2005, S. 42)<br />
Für die Flächen, die nicht der Stadt München gehören,<br />
werden mit den InvestorInnen städtebauliche Verträge<br />
abgeschlossen, <strong>in</strong> denen die Details der Entwicklung<br />
festgelegt werden. Die InvestorInnen wiederum werden<br />
angehalten, ihrerseits Verträge mit LandschaftsarchitektInnen<br />
abzuschließen, u. a. zur Entwicklung und<br />
Betreuung des Rahmenplans.<br />
Wien<br />
E<strong>in</strong> großer Teil des Wiener Wohnbaus wird über den<br />
wohnfonds_wien gefördert. Die Förderrichtl<strong>in</strong>ien wurden<br />
geme<strong>in</strong>sam mit den Fachdienststellen der Stadt Wien,<br />
sonstigen FachexpertInnen und LandschaftsarchitektInnen<br />
entwickelt und werden laufend verfe<strong>in</strong>ert.