Freiräume in Wohnquartieren - Wohnbauforschung
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IV Damit es funktioniert<br />
die InvestorInnen auf e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>deststandard festlegen,<br />
können gesichert werden.<br />
Die Landeshauptstadt Hannover formulierte 1996 <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em Leitfaden zum geförderten Wohnbau u. a. folgende<br />
freiraumbezogene Inhalte zur Durchsetzung von Freiräu-<br />
men mit hohem Gebrauchswert: 75<br />
Gruppierung der Gebäude<br />
<strong>Freiräume</strong><br />
Begrünung<br />
110<br />
<strong>Freiräume</strong> <strong>in</strong> <strong>Wohnquartieren</strong><br />
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Die Hauptgruppen sollten überschaubare und kommunikationsfördernde Freiräu-<br />
me bilden.<br />
Öffentliche, private und teilöffentliche Flächen sollten deutlich unterschieden wer-<br />
den.<br />
Gut, leicht und gefahrlos erreichbare <strong>Freiräume</strong> müssen vorhanden se<strong>in</strong>.<br />
Streifräume für K<strong>in</strong>der und Jugendliche sollten angeboten werden.<br />
Erdgeschosswohnungen sollten Terrassen und MieterInnengärten zugeordnet<br />
werden.<br />
Loggien, Balkone oder Dachterrassen sollen ausreichend groß se<strong>in</strong> (m<strong>in</strong>d. 1,80 m<br />
Tiefe) und allen Familienmitgliedern zum Aufenthalt dienen.<br />
Hause<strong>in</strong>gänge und Vorflächen sollen sorgfältig und e<strong>in</strong>ladend gestaltet werden.<br />
Standortgemäße Begrünung<br />
Wandbegrünung<br />
Anlage von Naturteichen<br />
75 vgl. Landeshauptstadt Hannover 1996 <strong>in</strong> Homann et. al., 2002,<br />
S. 177