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STADTAMT ENNS

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zu 7.2<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens<br />

zu 7.2.1<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 10 -<br />

Höfler<br />

Vorlage: GG II/2004/0164/1<br />

Die Grundeigentümer Ing. Rudolf und Ursula Höfler beantragen, Teilflächen der<br />

Grundstücke 325/1, 327/7, 325/6, 325/4, 325/2 und 323 (KG Lorch) von derzeit<br />

„Grünland, Land- und Forstwirtschaft“ in Bauland „Dorfgebiet“ umzuwidmen.<br />

Die Grundstücke 321 und 325/1 sollen als Bauland in Richtung Nordwesten erweitert<br />

werden, womit eine einheitliche Flucht mit der Widmungsgrenze des Grundstücks<br />

325/5 der Ehegatten Haider geschaffen wird. Die Erweiterung soll in erster Linie zu<br />

einer funktionell einwandfrei gegliederten Bebauung als Fortsetzung der bereits in<br />

den letzten Jahren erfolgten Siedlungstätigkeit in Lorch führen. Die Teilflächen wurden<br />

von bisherigen Hochwässern nicht betroffen und weisen zu den HQ-Linien noch<br />

einen ausreichenden Abstand aus. Alle infrastrukturellen Einrichtungen wie Ortskanal,<br />

Wasserleitung und Ferngas sind vorhanden.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />

dass<br />

a) es im öffentlichen Interesse liegt, die Flächenwidmungsplanänderung 4.10<br />

gemäß Plan Nr. AE-10; Proj. 601 von Architekt Hinterwirth durchzuführen,<br />

und dass Interessen Dritter durch diese Flächenwidmungsplanänderung nicht<br />

berührt werden,<br />

b) das Verfahren nach dem O.ö. Raumordnungsgesetz zur Abänderung eingeleitet<br />

wird.<br />

c) den Antragstellern die gesamten Planungskosten vorzuschreiben sind.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Herr GRE Ing. Rudolf Höfler erklärt seine Befangenheit und enthält sich der<br />

Stimme.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

Beilage 12 a - Stellungnahme des Ortsplaners Architekt Hinterwirth<br />

Beilage 12 b - Lageplan<br />

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