STADTAMT ENNS
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zu 7.2<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens<br />
zu 7.2.1<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 10 -<br />
Höfler<br />
Vorlage: GG II/2004/0164/1<br />
Die Grundeigentümer Ing. Rudolf und Ursula Höfler beantragen, Teilflächen der<br />
Grundstücke 325/1, 327/7, 325/6, 325/4, 325/2 und 323 (KG Lorch) von derzeit<br />
„Grünland, Land- und Forstwirtschaft“ in Bauland „Dorfgebiet“ umzuwidmen.<br />
Die Grundstücke 321 und 325/1 sollen als Bauland in Richtung Nordwesten erweitert<br />
werden, womit eine einheitliche Flucht mit der Widmungsgrenze des Grundstücks<br />
325/5 der Ehegatten Haider geschaffen wird. Die Erweiterung soll in erster Linie zu<br />
einer funktionell einwandfrei gegliederten Bebauung als Fortsetzung der bereits in<br />
den letzten Jahren erfolgten Siedlungstätigkeit in Lorch führen. Die Teilflächen wurden<br />
von bisherigen Hochwässern nicht betroffen und weisen zu den HQ-Linien noch<br />
einen ausreichenden Abstand aus. Alle infrastrukturellen Einrichtungen wie Ortskanal,<br />
Wasserleitung und Ferngas sind vorhanden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
dass<br />
a) es im öffentlichen Interesse liegt, die Flächenwidmungsplanänderung 4.10<br />
gemäß Plan Nr. AE-10; Proj. 601 von Architekt Hinterwirth durchzuführen,<br />
und dass Interessen Dritter durch diese Flächenwidmungsplanänderung nicht<br />
berührt werden,<br />
b) das Verfahren nach dem O.ö. Raumordnungsgesetz zur Abänderung eingeleitet<br />
wird.<br />
c) den Antragstellern die gesamten Planungskosten vorzuschreiben sind.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Herr GRE Ing. Rudolf Höfler erklärt seine Befangenheit und enthält sich der<br />
Stimme.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 12 a - Stellungnahme des Ortsplaners Architekt Hinterwirth<br />
Beilage 12 b - Lageplan<br />
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