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STADTAMT ENNS

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zu 7<br />

Örtliche Raumplanung, Wasser- und Abfallwirtschaft<br />

Referent: Vbgm Harald Weingartner<br />

zu 7.1<br />

Änderung von Bebauungsplänen - Beschlussfassung; Nr. 21.04 - Eichberg-Süd<br />

Vorlage: GG II/2007/0725/1<br />

Die derzeit rechtswirksame Version des Bebauungsplans Nr. 21 – Eichberg-Süd<br />

sieht auf den Grundstücken 1167/50, 51, 53 und 54 eine gekuppelte Bauweise für<br />

insgesamt 4 Doppelhäuser mit Garagen vor. Die Zufahrt zu den Doppelhäusern erfolgt<br />

über das Privatgrundstück 1157/52, auf welchem weitere 10 Besucherparkplätze<br />

vorgesehen sind. Eine Zielsetzung des Bebauungsplans Nr. 21 war eine möglichst<br />

geringe Anzahl von Wohneinheiten zu erzielen.<br />

Nachdem einerseits für Doppelhäuser nur geringes Interesse besteht und andererseits<br />

der Wunsch für größere Grundstücksflächen vorhanden ist, wurde auf Antrag<br />

der Padua Unternehmens- und Investmentberatungs-GmbH in der Gemeinderatssitzung<br />

am 28.06.2007 die Änderung des Bebauungsplans in der Form beschlossen,<br />

dass auf den gegenständlichen Parzellen, die gekuppelte Bauweise in eine offene<br />

Bauweise geändert wird.<br />

Gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs. 2 und 3 des Oö. Raumordnungsgesetzes<br />

wurden den Planungsträgern sowie jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft<br />

machen konnte, vom 16.07. bis 19.09.2007 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.<br />

Vom Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Raumordnung, wurde in der Stellungnahme<br />

vom 14.08.2007 festgestellt, dass überörtliche Interessen im besonderen Maße nicht<br />

berührt werden.<br />

Negative Stellungnahmen, die sich gegen die Änderung ausgesprochen hätten, sind<br />

beim Stadtamt Enns nicht eingetroffen.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge die 4. Änderung<br />

des Bebauungsplans Nr. 21 gemäß Plan Nr. AE-04/2 des Architekturbüros Hinterwirth<br />

vom 05.06.2007 als Verordnung beschließen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

Beilage 11 - Lageplan<br />

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