STADTAMT ENNS
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zu 7<br />
Örtliche Raumplanung, Wasser- und Abfallwirtschaft<br />
Referent: Vbgm Harald Weingartner<br />
zu 7.1<br />
Änderung von Bebauungsplänen - Beschlussfassung; Nr. 21.04 - Eichberg-Süd<br />
Vorlage: GG II/2007/0725/1<br />
Die derzeit rechtswirksame Version des Bebauungsplans Nr. 21 – Eichberg-Süd<br />
sieht auf den Grundstücken 1167/50, 51, 53 und 54 eine gekuppelte Bauweise für<br />
insgesamt 4 Doppelhäuser mit Garagen vor. Die Zufahrt zu den Doppelhäusern erfolgt<br />
über das Privatgrundstück 1157/52, auf welchem weitere 10 Besucherparkplätze<br />
vorgesehen sind. Eine Zielsetzung des Bebauungsplans Nr. 21 war eine möglichst<br />
geringe Anzahl von Wohneinheiten zu erzielen.<br />
Nachdem einerseits für Doppelhäuser nur geringes Interesse besteht und andererseits<br />
der Wunsch für größere Grundstücksflächen vorhanden ist, wurde auf Antrag<br />
der Padua Unternehmens- und Investmentberatungs-GmbH in der Gemeinderatssitzung<br />
am 28.06.2007 die Änderung des Bebauungsplans in der Form beschlossen,<br />
dass auf den gegenständlichen Parzellen, die gekuppelte Bauweise in eine offene<br />
Bauweise geändert wird.<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs. 2 und 3 des Oö. Raumordnungsgesetzes<br />
wurden den Planungsträgern sowie jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft<br />
machen konnte, vom 16.07. bis 19.09.2007 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.<br />
Vom Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Raumordnung, wurde in der Stellungnahme<br />
vom 14.08.2007 festgestellt, dass überörtliche Interessen im besonderen Maße nicht<br />
berührt werden.<br />
Negative Stellungnahmen, die sich gegen die Änderung ausgesprochen hätten, sind<br />
beim Stadtamt Enns nicht eingetroffen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge die 4. Änderung<br />
des Bebauungsplans Nr. 21 gemäß Plan Nr. AE-04/2 des Architekturbüros Hinterwirth<br />
vom 05.06.2007 als Verordnung beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 11 - Lageplan<br />
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