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STADTAMT ENNS

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83<br />

§3<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 der Oö. GemO 1990 idgF durch zwei Wochen<br />

kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden<br />

Tag rechtswirksam.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

Beilage 9 - Plan<br />

zu 6.9<br />

Antrag der Grünen Fraktion: Schaffung einer Radfahranlage entlang der L568<br />

(ehemalige B1) in Kristein<br />

Vorlage: SD/2007/0350/1<br />

Ein Radstreckentest im Juni diesen Jahres bestätigte die Gefährlichkeit der alten B1<br />

(L568). Das Verkehrsaufkommen ist hoch, die Geschwindigkeit (zu) schnell und der<br />

Schwerverkehrsanteil beträchtlich. Um dem Risiko auf der Fahrbahn zu entgehen,<br />

weichen derzeit die meisten Radfahrenden auf den Gehweg aus.<br />

KristeinerInnen sprechen sich mit einer Unterschriftenaktion für bessere Bedingungen<br />

für RadlerInnen aus.<br />

Eine sichere und komfortable Radverbindung von Kristein Richtung Zentrum ist dringend<br />

erforderlich – beispielsweise in Form von rot markierten Radfahrstreifen beidseitig<br />

der Fahrbahn (zur Veranschaulichung siehe Foto in der Beilage). Eine solche<br />

Markierung ist kostengünstig und rasch realisierbar.<br />

Nach aktueller Gesetzeslage übernimmt das Land OÖ bei sämtlichen Nebenanlagen<br />

einer Landesstraße – dazu gehören auch Fahrradstreifen – 50 % der Kosten. Damit<br />

das Land OÖ und die Stadtgemeinde Enns in eine gemeinsame Konzeptphase eintreten<br />

können, muss die Stadtgemeinde initiativ werden und beim Land OÖ eine<br />

Radfahranlage entlang der L568 beantragen.<br />

Die Grüne Fraktion stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns<br />

möge beschließen, dass die Stadtgemeinde Enns beim zuständigen Ressort des<br />

Landes OÖ umgehend die Schaffung einer Radfahranlage entlang der L568 (ehemalige<br />

B1) in Kristein (mindestens ab Einmündung Landstraße bis mindestens zur Einmündung<br />

Samesleitner Straße) beantragt.<br />

Beratung<br />

Abstimmung

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