STADTAMT ENNS
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83<br />
§3<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 der Oö. GemO 1990 idgF durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden<br />
Tag rechtswirksam.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 9 - Plan<br />
zu 6.9<br />
Antrag der Grünen Fraktion: Schaffung einer Radfahranlage entlang der L568<br />
(ehemalige B1) in Kristein<br />
Vorlage: SD/2007/0350/1<br />
Ein Radstreckentest im Juni diesen Jahres bestätigte die Gefährlichkeit der alten B1<br />
(L568). Das Verkehrsaufkommen ist hoch, die Geschwindigkeit (zu) schnell und der<br />
Schwerverkehrsanteil beträchtlich. Um dem Risiko auf der Fahrbahn zu entgehen,<br />
weichen derzeit die meisten Radfahrenden auf den Gehweg aus.<br />
KristeinerInnen sprechen sich mit einer Unterschriftenaktion für bessere Bedingungen<br />
für RadlerInnen aus.<br />
Eine sichere und komfortable Radverbindung von Kristein Richtung Zentrum ist dringend<br />
erforderlich – beispielsweise in Form von rot markierten Radfahrstreifen beidseitig<br />
der Fahrbahn (zur Veranschaulichung siehe Foto in der Beilage). Eine solche<br />
Markierung ist kostengünstig und rasch realisierbar.<br />
Nach aktueller Gesetzeslage übernimmt das Land OÖ bei sämtlichen Nebenanlagen<br />
einer Landesstraße – dazu gehören auch Fahrradstreifen – 50 % der Kosten. Damit<br />
das Land OÖ und die Stadtgemeinde Enns in eine gemeinsame Konzeptphase eintreten<br />
können, muss die Stadtgemeinde initiativ werden und beim Land OÖ eine<br />
Radfahranlage entlang der L568 beantragen.<br />
Die Grüne Fraktion stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns<br />
möge beschließen, dass die Stadtgemeinde Enns beim zuständigen Ressort des<br />
Landes OÖ umgehend die Schaffung einer Radfahranlage entlang der L568 (ehemalige<br />
B1) in Kristein (mindestens ab Einmündung Landstraße bis mindestens zur Einmündung<br />
Samesleitner Straße) beantragt.<br />
Beratung<br />
Abstimmung