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STADTAMT ENNS

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Weiters soll um eine 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung in den beiden Siedlungen<br />

angesucht werden, damit die Gefahren durch den fließenden Verkehr verringert<br />

werden.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />

bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land um folgende Verkehrsmaßnahmen<br />

anzusuchen:<br />

a) Verlegung der Ortstafel in der Eichbergstraße<br />

b) Verordnung einer 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung in den Straßenzügen<br />

Am Waldrand und Am Eichberg<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

STR Wolfgang Gruber<br />

Ich möchte nur klarstellen, dass in diesen Straßenzügen rein rechtlich keine gefährlichen<br />

Geschwindigkeiten gefahren werden dürften, da die dafür notwendige Fahrbahnbreite<br />

von 6 m nicht erreicht wird. Ich hoffe, dass dieses Ansuchen bei der BH<br />

Linz-Land daher nicht auf Unverständnis stößt.<br />

Vbgm Klaus Kamptner<br />

Ich glaube nicht, dass es seitens der BH Linz-Land in diesem Punkt Schwierigkeiten<br />

gibt. Das Gebiet ist großteils verbaut und darum denke ich auch, dass die Verlegung<br />

der Ortstafel kein Problem darstellen wird.<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 6.7<br />

Neue Landesstraße L 586 - Festlegung der Trassenführung zwi Kfz-Betrieb<br />

Perndorfer und DM Auslieferungslager<br />

Vorlage: GG II/2007/0743/1<br />

Seitens des Landes OÖ Abteilung Strategische Straßenplanung wurden bereits mehrere<br />

Varianten für die Verbindung der L568 Ennser Straße mit der L 1402 Kristeiner<br />

Straße ausgeführt und mit den betroffenen Grundbesitzern und –anrainern besprochen.<br />

Die letzten Ergebnisse, speziell mit Berücksichtigung der Planungskonzepte<br />

des Herrn Zitzler wurden im Lageplan vom 10.09.2007 dargestellt. Seitens der Stadtgemeinde<br />

Enns wird immer wieder die Forderung zur Errichtung dieser Verbindung<br />

unmittelbar nach Fertigstellung der Verbindung A1 – L568 eingebracht. Laut Aussage<br />

des Vertreters der Planungsabteilung ist aber dieser Straßenzug noch in keinem<br />

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