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STADTAMT ENNS

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zu 6.5<br />

Rosenstraße - Bebauungsgebiet Alpine; Teilübernahme von Verkehrsflächen<br />

ins öffent. Gut<br />

Vorlage: GG II/2007/0738/1<br />

Aufgrund der schlechten Verwertbarkeit der Grundstücke der Fa. Alpine im Bereich<br />

der Rosenstraße ist eine Abänderung des derzeitigen Bebauungsvorschlages vorgesehen.<br />

In diesem Zuge wurde die Frage hinsichtlich Übernahme der vorgesehenen<br />

Ringstraße in das öffentliche Gut gestellt. Die geplante Fahrbahnbreite ist dabei mit<br />

mind. 4,50 m vorgesehen und die Anordnung der Stellplätze für die Bedienung der<br />

Straße im Einbahnsystem konzipiert.<br />

Nach eingehender Diskussion im Ausschuss soll keine Übernahme der Verkehrsflächen<br />

ins öffentliche Gut erfolgen.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />

dass keine Verkehrsteilflächen aus dem Bebauungsgebiet der Fa. Alpine im<br />

Bereich der Rosenstraße ins öffentliche Gut der Stadtgemeinde Enns übernommen<br />

werden.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 6.6<br />

Verlegung einer Ortstafel; Errichtung einer 30km/h Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

Am Waldrand / Am Eichberg<br />

Vorlage: GG I/2007/0818/1<br />

Im Jahre 1997 wurde von der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land per Verordnung<br />

das Ortsgebiet unter Anderem im Bereich Eichberg festgesetzt und auf der Eichbergstraße<br />

wurden die Hinweistafeln „Ortstafel“ bzw. „Ortsende“ aufgestellt.<br />

Seither sind in diesem Bereich neue Siedlungen (Am Eichberg / Am Waldrand) entstanden.<br />

Diese Siedlungen befinden sich momentan außerhalb des Ortsgebietes,<br />

was bedeutet, dass in diesem Bereich gefährliche Geschwindigkeiten erlaubt wären.<br />

Aus diesem Grund soll ein Ansuchen bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land um<br />

Verlegung der Ortstafel, sodass sich die beiden oben erwähnten Siedlungen innerhalb<br />

des Ortsgebietes befinden, gestellt werden.<br />

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