STADTAMT ENNS
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zu 6.5<br />
Rosenstraße - Bebauungsgebiet Alpine; Teilübernahme von Verkehrsflächen<br />
ins öffent. Gut<br />
Vorlage: GG II/2007/0738/1<br />
Aufgrund der schlechten Verwertbarkeit der Grundstücke der Fa. Alpine im Bereich<br />
der Rosenstraße ist eine Abänderung des derzeitigen Bebauungsvorschlages vorgesehen.<br />
In diesem Zuge wurde die Frage hinsichtlich Übernahme der vorgesehenen<br />
Ringstraße in das öffentliche Gut gestellt. Die geplante Fahrbahnbreite ist dabei mit<br />
mind. 4,50 m vorgesehen und die Anordnung der Stellplätze für die Bedienung der<br />
Straße im Einbahnsystem konzipiert.<br />
Nach eingehender Diskussion im Ausschuss soll keine Übernahme der Verkehrsflächen<br />
ins öffentliche Gut erfolgen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
dass keine Verkehrsteilflächen aus dem Bebauungsgebiet der Fa. Alpine im<br />
Bereich der Rosenstraße ins öffentliche Gut der Stadtgemeinde Enns übernommen<br />
werden.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 6.6<br />
Verlegung einer Ortstafel; Errichtung einer 30km/h Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
Am Waldrand / Am Eichberg<br />
Vorlage: GG I/2007/0818/1<br />
Im Jahre 1997 wurde von der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land per Verordnung<br />
das Ortsgebiet unter Anderem im Bereich Eichberg festgesetzt und auf der Eichbergstraße<br />
wurden die Hinweistafeln „Ortstafel“ bzw. „Ortsende“ aufgestellt.<br />
Seither sind in diesem Bereich neue Siedlungen (Am Eichberg / Am Waldrand) entstanden.<br />
Diese Siedlungen befinden sich momentan außerhalb des Ortsgebietes,<br />
was bedeutet, dass in diesem Bereich gefährliche Geschwindigkeiten erlaubt wären.<br />
Aus diesem Grund soll ein Ansuchen bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land um<br />
Verlegung der Ortstafel, sodass sich die beiden oben erwähnten Siedlungen innerhalb<br />
des Ortsgebietes befinden, gestellt werden.<br />
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