STADTAMT ENNS
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geänderte Parkgebührenordnung beschließen:<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Enns betreffend die Einhebung einer<br />
Gemeindeabgabe für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge in Kurzparkzonen<br />
(Parkgebührenverordnung)<br />
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Stadtgemeinde Enns vom 27.<br />
September 2007 wird gemäß §§ 1, 3, 4 und § 6 Oö. Parkgebührengesetz, LGBI. Nr.<br />
28/1988 in der geltenden Fassung, verordnet:<br />
§ 1<br />
Gebührenpflicht<br />
1. Für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in als gebührenpflichtig gekennzeichneten<br />
Kurzparkzonen (§ 25 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 idgF) wird<br />
für die nach den straßenpolizeilichen Vorschriften zulässige Parkdauer eine Parkgebühr<br />
ausgeschrieben.<br />
Die gebührenpflichtigen Kurzparkzonen befinden sich innerhalb der durch die<br />
nachangeführten Straßen und Plätze umgrenzten Bereichen einschließlich dieser<br />
Straßen selbst:<br />
a) Hauptplatz: Gesamter Bereich, ausgenommen das Marktgelände,<br />
b) Wiener Straße: auf der rechten Fahrbahnseite Richtung Hauptplatz gesehen ab<br />
dem Kreuzungsbereich Pfarrgasse / Wiener Straße ab dem Objekt Wienerstraße<br />
7 bis einschließlich Objekt Wiener Straße 1 (Parzelle .154 KG Enns) auf einer<br />
Länge von 64 Meter,<br />
c) Dingolfingerplatz: stadteinwärts gesehen auf der rechten Fahrbahnseite ab dem<br />
Kreuzungsbereich mit dem Maderberg auf einer Länge von 27,5 Meter,<br />
d) Dingolfingerplatz: ab dem Kreuzungsbereich mit der Bräuergasse auf einer Länge<br />
von 22 Meter Richtung Kreuzungsbereich mit der Linzer Straße,<br />
e) Kaltenbrunner-Gasse: Ab dem Haus Hauptplatz Nr. 7 auf einer Länge von<br />
96 Meter,<br />
f) Mauthausner Straße: Ab dem Haus Nr. 3 bis zum Haus Nr. 11,<br />
g) Areal der ehemaligen Brauerei Enns, Baufläche 78 KG Enns und<br />
h) Fürstengasse: Auf der linken Fahrbahnseite Richtung Hauptplatz gesehen ab 5<br />
Meter nach dem östlichen Hauseck des Hauses Fürstengasse 2 auf einer Länge<br />
von 12 Meter.<br />
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