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STADTAMT ENNS

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geänderte Parkgebührenordnung beschließen:<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde Enns betreffend die Einhebung einer<br />

Gemeindeabgabe für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge in Kurzparkzonen<br />

(Parkgebührenverordnung)<br />

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Stadtgemeinde Enns vom 27.<br />

September 2007 wird gemäß §§ 1, 3, 4 und § 6 Oö. Parkgebührengesetz, LGBI. Nr.<br />

28/1988 in der geltenden Fassung, verordnet:<br />

§ 1<br />

Gebührenpflicht<br />

1. Für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in als gebührenpflichtig gekennzeichneten<br />

Kurzparkzonen (§ 25 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 idgF) wird<br />

für die nach den straßenpolizeilichen Vorschriften zulässige Parkdauer eine Parkgebühr<br />

ausgeschrieben.<br />

Die gebührenpflichtigen Kurzparkzonen befinden sich innerhalb der durch die<br />

nachangeführten Straßen und Plätze umgrenzten Bereichen einschließlich dieser<br />

Straßen selbst:<br />

a) Hauptplatz: Gesamter Bereich, ausgenommen das Marktgelände,<br />

b) Wiener Straße: auf der rechten Fahrbahnseite Richtung Hauptplatz gesehen ab<br />

dem Kreuzungsbereich Pfarrgasse / Wiener Straße ab dem Objekt Wienerstraße<br />

7 bis einschließlich Objekt Wiener Straße 1 (Parzelle .154 KG Enns) auf einer<br />

Länge von 64 Meter,<br />

c) Dingolfingerplatz: stadteinwärts gesehen auf der rechten Fahrbahnseite ab dem<br />

Kreuzungsbereich mit dem Maderberg auf einer Länge von 27,5 Meter,<br />

d) Dingolfingerplatz: ab dem Kreuzungsbereich mit der Bräuergasse auf einer Länge<br />

von 22 Meter Richtung Kreuzungsbereich mit der Linzer Straße,<br />

e) Kaltenbrunner-Gasse: Ab dem Haus Hauptplatz Nr. 7 auf einer Länge von<br />

96 Meter,<br />

f) Mauthausner Straße: Ab dem Haus Nr. 3 bis zum Haus Nr. 11,<br />

g) Areal der ehemaligen Brauerei Enns, Baufläche 78 KG Enns und<br />

h) Fürstengasse: Auf der linken Fahrbahnseite Richtung Hauptplatz gesehen ab 5<br />

Meter nach dem östlichen Hauseck des Hauses Fürstengasse 2 auf einer Länge<br />

von 12 Meter.<br />

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