STADTAMT ENNS
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zu 4.4<br />
Richtlinien für die Gewährung eines Warengutscheines anlässlich der Geburt<br />
eines Kindes<br />
Vorlage: SD/2007/0349/1<br />
Mit Beschluss vom 27.06.1991 hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns Richtlinien<br />
für die Gewährung eines Warengutscheines anlässlich der Geburt eines Kindes<br />
verabschiedet.<br />
Darin heißt es im Punkt I.: Frauen, die einen ordentlichen Wohnsitz in Enns haben,<br />
ab 01.07.1991 ein Kind gebären und die ärztlichen Untersuchungen im Sinne der<br />
Bestimmungen des Mutterkind-Passes durchgeführt haben, erhalten für dieses Kind<br />
einen Gutschein zum Bezug von Säuglingswäsche im Wert von € 43,60 ausgefolgt.<br />
Zumal dieser Zuschuss bislang nie erhöht worden ist, soll nunmehr der Zuschuss von<br />
€ 43,60 auf € 50,00 angehoben werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
dass anstatt des derzeitigen Gutscheines im Werte von € 43,60 zukünftig ein<br />
Gutschein im Wert von € 50,00 ausgefolgt wird. Die übrigen Bestimmungen der<br />
Richtlinien bleiben unverändert.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger übergibt den Vorsitz um 19.35 Uhr an Vbgm Klaus<br />
Kamptner.<br />
zu 5<br />
Wohnungsangelegenheiten, Naturschutz- und örtliche Umweltfragen<br />
Referent: STR Wolfgang Prinz<br />
zu 5.1<br />
Vergabe gemeindeeigener Wohnung - Dr. Balogh<br />
Vorlage: GG III/2007/0398/1<br />
Im gemeindeeigenen Objekt Enns, Maria Anger 22 ist eine 58 m² große Wohnung<br />
nach Frau Annemarie Gyürü zur Vergabe frei.<br />
Diese Wohnung soll nunmehr an den Wohnungswerber Herrn Dr. Zoltan Balogh vergeben<br />
werden.<br />
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