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STADTAMT ENNS

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zu 4.4<br />

Richtlinien für die Gewährung eines Warengutscheines anlässlich der Geburt<br />

eines Kindes<br />

Vorlage: SD/2007/0349/1<br />

Mit Beschluss vom 27.06.1991 hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns Richtlinien<br />

für die Gewährung eines Warengutscheines anlässlich der Geburt eines Kindes<br />

verabschiedet.<br />

Darin heißt es im Punkt I.: Frauen, die einen ordentlichen Wohnsitz in Enns haben,<br />

ab 01.07.1991 ein Kind gebären und die ärztlichen Untersuchungen im Sinne der<br />

Bestimmungen des Mutterkind-Passes durchgeführt haben, erhalten für dieses Kind<br />

einen Gutschein zum Bezug von Säuglingswäsche im Wert von € 43,60 ausgefolgt.<br />

Zumal dieser Zuschuss bislang nie erhöht worden ist, soll nunmehr der Zuschuss von<br />

€ 43,60 auf € 50,00 angehoben werden.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />

dass anstatt des derzeitigen Gutscheines im Werte von € 43,60 zukünftig ein<br />

Gutschein im Wert von € 50,00 ausgefolgt wird. Die übrigen Bestimmungen der<br />

Richtlinien bleiben unverändert.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

Bgm Franz Stefan Karlinger übergibt den Vorsitz um 19.35 Uhr an Vbgm Klaus<br />

Kamptner.<br />

zu 5<br />

Wohnungsangelegenheiten, Naturschutz- und örtliche Umweltfragen<br />

Referent: STR Wolfgang Prinz<br />

zu 5.1<br />

Vergabe gemeindeeigener Wohnung - Dr. Balogh<br />

Vorlage: GG III/2007/0398/1<br />

Im gemeindeeigenen Objekt Enns, Maria Anger 22 ist eine 58 m² große Wohnung<br />

nach Frau Annemarie Gyürü zur Vergabe frei.<br />

Diese Wohnung soll nunmehr an den Wohnungswerber Herrn Dr. Zoltan Balogh vergeben<br />

werden.<br />

66

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