STADTAMT ENNS
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Die Nachbargemeinde anerkennt die Beitragsgruppe und den Gemeindeanteil. Die<br />
Kinder werden entsprechend dem Einkommen der Eltern eingestuft, die Nachbargemeinde<br />
verpflichtet sich, den von der Gemeinde jährlich festgesetzten Gemeindanteil<br />
pro Kind/ Monat an den Verein Oö. Familienzentren zu bezahlen (Gemeindebestätigung<br />
erforderlich).<br />
§ 9 Inkrafttreten<br />
Diese Tarifordnung tritt rückwirkend mit 1. September 2007 in Kraft.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge die Kindergarten-<br />
und Horttarifordnung in der vorgenannten Form beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
STR Klaus Haidinger<br />
Ich als zuständiger Referent möchte mich bei den Kolleginnen und Kollegen der<br />
Stadtgemeinde Enns für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken, um diese<br />
Tarifordnung im Sinne der Ennser Bevölkerung auszuarbeiten. Man muss natürlich<br />
auch zugeben, dass diese Tarifordnung den Haushalt der Stadtgemeinde stärker<br />
belasten wird, aber die Mehrausgaben zum Wohle unserer Kinder nehmen wir alle<br />
gerne in Kauf.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge die Tarifordnung<br />
für die Krabbelstube in der vorgenannten Form beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
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