17.12.2012 Aufrufe

STADTAMT ENNS

STADTAMT ENNS

STADTAMT ENNS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(2) Der Elternbeitrag für<br />

a) halbtägige Inanspruchnahme (7.30 bis 12.30 Uhr) beträgt 3,0 % der Berechnungsgrundlage,<br />

jedoch mindestens 36 Euro und wird und mit 100 % bewertet.<br />

b) Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Mindestöffnungszeit gemäß §<br />

9 Abs. 1 Oö. KBG (6.45 bis 12.45 Uhr inklusive Mittagsbetreuung wird mit<br />

115 % festgelegt.<br />

c) Für ganztägige Inanspruchnahme (längere Öffnungszeiten als die Mindestöffnungszeit<br />

– über 30 Wochenstunden) beträgt der Elternbeitrag 133 %.<br />

§ 6<br />

Berechnung des Elternbeitrages (Hort)<br />

(1) Der Höchstbeitrag für halbtägige Betreuung (Mindestöffnungszeit gemäß § 9 Abs.<br />

1 Oö. KBG) wird mit 90,00 Euro festgelegt.<br />

(2) Der Elternbeitrag für bis zu 5 Besuchstage pro Woche beträgt für<br />

a) halbtägige Inanspruchnahme (12.00 bis17.00 Uhr - Mindestöffnungszeit gemäß<br />

§ 9 Abs. 1 Oö. KBG) 3 % der Berechnungsgrundlage, jedoch mindestens 36,00<br />

Euro und wird mit 100% bewertet.<br />

b) Der Elternbeitrag für eine Inanspruchnahme, die über die Mindestöffnungszeit<br />

hinaus geht (12.00 bis 18.00 Uhr – 25 bis 30 Wochenstunden), wird mit 115 %<br />

festgesetzt.<br />

§ 7<br />

Sonstige Beiträge<br />

(1) Für die Mittagsverpflegung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von € 2,27 im Kindergarten<br />

und € 2,70 im Hort pro Essensportion verrechnet (inkl. MWSt.). Dieser Betrag<br />

erhöht sich im gleichen Ausmaß und zum gleichen Zeitpunkt, wie sich der<br />

Einstandspreis für das Essen erhöht.<br />

(2) Für die Begleitperson beim Kindergartentransport wird ein Kostenbeitrag in Höhe<br />

von monatlich 10,00 Euro vorgeschrieben.<br />

(3) Sommerkinderbetreuung:<br />

Ein einheitlicher Beitrag wird wochenweise verrechnet.<br />

Halbtagstarif: 30,00 Euro pro Woche<br />

Ganztagstarif: 50,00 Euro pro Woche<br />

Der Beitrag ist vor Beginn der Sommerbetreuung fällig. Für das 2. und jedes weitere<br />

Kind einer Familie, dass die Sommerkinderbetreuung besucht wird ein Abschlag<br />

von 20 % festgesetzt.<br />

§ 8<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Tarifordnung tritt rückwirkend mit 1. September 2007 in Kraft.<br />

61

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!