17.12.2012 Aufrufe

STADTAMT ENNS

STADTAMT ENNS

STADTAMT ENNS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(6) Jugendveranstaltungen<br />

Veranstaltungen, die ausschließlich für die Jugend veranstaltet werden und jedem<br />

Jugendlichen unabhängig einer Vereinszugehörigkeit zugänglich sind, können mit<br />

50 bis 300 Punkten bewertet werden (z.B. Ferienspiel).<br />

(7) Für die Mitarbeit in der Kulturplattform und/oder beim Stadtsportrat können bis<br />

zu 200 Punkte vergeben werden.<br />

52<br />

§11<br />

Zuschüsse für Bau und Sanierung von vereinseigenen Einrichtungen<br />

Die Stadt Enns kann den Neubau bzw. die Sanierung von vereinseigenen Anlagen<br />

mit einem Zuschuss in der Höhe von 10 % der nachgewiesenen Bau- und<br />

Sanierungskosten fördern. Die von Vereinsmitgliedern erbrachte Arbeitsleistung<br />

wird für die Berechnung des förderfähigen Gesamtbetrags mit Euro 6,00/Stunde<br />

berücksichtigt. Die anrechenbare Eigenleistung kann max. 50 % der Gesamtsumme<br />

betragen.<br />

Eine Förderung der Stadt Enns wird nur gewährt, wenn die Gesamtfinanzierung<br />

gesichert ist.<br />

III. Schluss- und Übergangsbestimmungen<br />

§ 12<br />

Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />

(1) Diese Richtlinien treten mit dem nach Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist<br />

folgenden Tages in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieser Richtlinien treten die Kulturförderungsrichtlinien<br />

vom 16.02.2007 außer Kraft.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Franz Stefan Karlinger<br />

Beratung<br />

Abstimmung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!