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STADTAMT ENNS

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digung durch die Stadtgemeinde Enns. Die Stadtgemeinde Enns behält sich vor, eine<br />

Subventionierung hiervon abhängig zu machen.“<br />

zur Gänze gestrichen werden, da eine allgemeine Richtlinie für die Verwendung des<br />

Logos „Enns - genussvoll anders“ erstellt werden sollen.<br />

l<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge folgende<br />

Vereinsförderungsrichtlinien für Kultur- und Sportvereine beschließen:<br />

Gemäß § 94 der OÖ Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 idgF, wird kundgemacht,<br />

dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns in seiner Sitzung am 27.09<br />

2007 neue Vereinsförderungsrichtlinien für die Kultur- und Sportvereine der Stadt<br />

Enns beschlossen hat.<br />

Kundmachung<br />

Vereins-Förderungsrichtlinien der Stadt Enns<br />

Präambel<br />

Die Stadt Enns bekennt sich zu einem funktionierenden, aktiven Vereinswesen und<br />

sieht es daher als ihre Aufgabe, die in Enns ansässigen Kultur- und Sportvereine,<br />

insbesondere auch deren Jugendarbeit, sowohl in ideeller als auch in finanzieller<br />

Hinsicht gemäß den nachstehenden Vereinsförderungsrichtlinien zu unterstützen.<br />

I. Allgemeine Voraussetzungen<br />

47<br />

§ 1<br />

Grundsätze der Förderung<br />

(1) Alle Leistungen nach diesen Richtlinien sind freiwillige Leistungen der Stadt<br />

Enns, welche sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Finanzmitteln orientieren.<br />

Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.<br />

(2) Nach diesen Richtlinien werden Ennser Vereine nach Punktesystem gefördert,<br />

die im Vereinsregister mit Sitz in Enns eingetragen sind. Für nicht im Vereinsregister<br />

gemeldete Gruppen- und Interessensgemeinschaften ist eine Förderung<br />

nur im Rahmen eines konkreten Projektes möglich. Eine Prüfung durch<br />

den jeweiligen Ausschuss ist vor der Durchführung erforderlich.

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