STADTAMT ENNS
STADTAMT ENNS
STADTAMT ENNS
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
digung durch die Stadtgemeinde Enns. Die Stadtgemeinde Enns behält sich vor, eine<br />
Subventionierung hiervon abhängig zu machen.“<br />
zur Gänze gestrichen werden, da eine allgemeine Richtlinie für die Verwendung des<br />
Logos „Enns - genussvoll anders“ erstellt werden sollen.<br />
l<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge folgende<br />
Vereinsförderungsrichtlinien für Kultur- und Sportvereine beschließen:<br />
Gemäß § 94 der OÖ Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 idgF, wird kundgemacht,<br />
dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns in seiner Sitzung am 27.09<br />
2007 neue Vereinsförderungsrichtlinien für die Kultur- und Sportvereine der Stadt<br />
Enns beschlossen hat.<br />
Kundmachung<br />
Vereins-Förderungsrichtlinien der Stadt Enns<br />
Präambel<br />
Die Stadt Enns bekennt sich zu einem funktionierenden, aktiven Vereinswesen und<br />
sieht es daher als ihre Aufgabe, die in Enns ansässigen Kultur- und Sportvereine,<br />
insbesondere auch deren Jugendarbeit, sowohl in ideeller als auch in finanzieller<br />
Hinsicht gemäß den nachstehenden Vereinsförderungsrichtlinien zu unterstützen.<br />
I. Allgemeine Voraussetzungen<br />
47<br />
§ 1<br />
Grundsätze der Förderung<br />
(1) Alle Leistungen nach diesen Richtlinien sind freiwillige Leistungen der Stadt<br />
Enns, welche sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Finanzmitteln orientieren.<br />
Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.<br />
(2) Nach diesen Richtlinien werden Ennser Vereine nach Punktesystem gefördert,<br />
die im Vereinsregister mit Sitz in Enns eingetragen sind. Für nicht im Vereinsregister<br />
gemeldete Gruppen- und Interessensgemeinschaften ist eine Förderung<br />
nur im Rahmen eines konkreten Projektes möglich. Eine Prüfung durch<br />
den jeweiligen Ausschuss ist vor der Durchführung erforderlich.