STADTAMT ENNS
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STADTAMT ENNS
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GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Ich habe in diesem und im vorigen Antrag das Stichwort „Reduktion von CO2-<br />
Ausstoß“ gehört und dieser soll jetzt sogar mit einem Preis prämiert werden. Wie<br />
passt dieses Kriterium mit dem Abschluss eines Optionsvertrages mit der Energie<br />
AG zusammen, die ein GAS-Kraftwerk errichten wollen und eine unglaubliche Menge<br />
an CO2-Ausstoß produzieren?<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Die Reduktion des CO2-Ausstoßes ist ein Kriterium für den Città Slow-Preis, den die<br />
Stadt Enns vergibt. Sollte die Energie AG dieses Kraftwerk errichten, wird die Energie<br />
AG sicherlich nicht den Città Slow-Preis erhalten. Wir sprechen jetzt über den<br />
Città Slow-Preis und nicht über den CO2-Ausstoß von einem Kraftwerk, dessen Errichtung<br />
noch gar nicht fixiert ist.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.14<br />
Richtlinien für die Verwendung des Logos - Enns - Genussvoll anders<br />
Vorlage: GG I/2007/0821/1<br />
Seit September diesen Jahres gibt es im Rahmen der „Citta-Slow“ ein neues Logo<br />
„STADT enns SEIT 1212 GENUSSVOLL ANDERS“ (vergleiche untenstehende Grafik),<br />
mit dem die Neupositionierung der Stadtgemeinde Enns zum Ausdruck gebracht<br />
werden soll.<br />
Ziel ist es, diese Neupositionierung auf breite Ebene zu präsentieren, wozu es<br />
zweckdienlich ist, dieses neue Logo breit gefächert zu verwenden. So ist es seitens<br />
der Stadtgemeinde gewünscht, dass dieses Logo zur gemeinsamen Vermarktung<br />
nach Möglichkeit von allen Ennser Vereinen, von einer Vielzahl von Wirtschaftstreibenden<br />
usw auf dem jeweiligen Briefpapier, bei Veranstaltungen, auf Homepages<br />
usw. verbreitet wird.<br />
Zu diesem Zweck sollen Richtlinien aufgestellt werden, die einen ordnungsgemäßen<br />
Gebrauch des Logos sicherstellen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge folgende<br />
Richtlinien beschließen:<br />
Richtlinien zur Verwendung des Logos<br />
„STADT enns SEIT 1212 GENUSSVOLL ANDERS“<br />
1. Graphische Darstellung des Logos:<br />
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