17.12.2012 Aufrufe

STADTAMT ENNS

STADTAMT ENNS

STADTAMT ENNS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

folgt. Als monatliche Miete wurde ein Betrag von € 50,87 plus 20 % Mehrwertsteuer,<br />

das sind also insgesamt € 61,05 festgelegt.<br />

Nunmehr liegt ein weiteres Ansuchen um Vermietung seitens der Firma Nailissima<br />

Nagelstudio, Bäckergasse 1, 4470 Enns, vor.<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns hat als zuständiges Organ über den entsprechenden<br />

Mietvertrag zu beraten.<br />

Die Mietvertragsbedingungen lauten:<br />

Mietgegenstand: Parkplatz auf der gemeindeeigenen Liegenschaft Enns,<br />

Bräuergasse 9. (Parkplatz 16, 17)<br />

Beginn des Mietverhältnisses: 1. August 2007<br />

Mietbedingungen:<br />

1. Die monatliche Miete beträgt € 50,87 + 20 % MWSt. = € 61,05<br />

2. Die monatliche Miete wird jeweils bis zum 5. eines jeden Monats fällig und ist<br />

spesen- und abzugsfrei an das Stadtamt Enns zu überweisen.<br />

3. Der Mietzins ist wertgesichert. Als Berechnungsmaß dient der von der Bundesanstalt<br />

Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein<br />

an seine Stelle tretender Index. Bezugsgröße ist die im August 2007 verlautbarte<br />

Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich<br />

5 % bleiben unberichtigt, wobei die Berechnung sich auf das jeweilige<br />

Kalendermonat bezieht. Der Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach<br />

oben oder unten auf eine Dezimalstelle neu zu berechnen, wobei stets die außerhalb<br />

des jeweiligen Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl<br />

für die Neuberechnung des Bestandszinses als auch des neuen Spielraumes<br />

zu bilden hat.<br />

4. Der Mietvertrag wird jeweils auf die Dauer eines Jahres befristet und verlängert<br />

sich, sofern keine Kündigung durch die Stadtgemeinde Enns innerhalb eines<br />

Monats vor Ablauf der Frist erfolgt, jeweils um drei Monate.<br />

5. Die Stadtgemeinde Enns übernimmt aus dieser Vermietung heraus keinerlei<br />

Haftung irgendwelcher Art, insbesonders auch nicht für eventuelle Schäden,<br />

die durch Dritte am Fahrzeug entstehen. Die Haftung für Schäden liegt alleine<br />

beim Mieter.<br />

6. Die Stadtgemeinde Enns haftet nicht für eine ordnungsgemäße Zu- und Abfahrt<br />

während der Wintermonate, wird sich jedoch im Rahmen der allgemeinen<br />

28

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!