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STADTAMT ENNS

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ne Pacht in der Höhe von € 35,- / Monat an den Eigentümer des Grundstücks<br />

(Stadtgemeinde Enns) entrichtet.<br />

2. Die für den Betrieb der gesamten Anlage der TAWES notwendigen Stromkosten<br />

werden von der ZAMG pauschal abgegolten. Berechnungsgrundlage:<br />

Dauerbetrieb des Datenerfassungssystems sowie der Sensoren über 1 Jahr<br />

und der Heizungen in den Heizperioden. Das entspricht € 13,- / Monat.<br />

3. Die Kosten zur Wiederherstellung der durch Bauarbeiten entstandenen Schäden<br />

(z.B. Zerstörung der Grasfläche) werden vollständig von der ZAMG getragen.<br />

4. Selbst durch ein langjähriges Pachtverhältnis entstehen für die ZAMG keine<br />

Gewohnheitsrechte und keine Servitutsansprüche an dem gepachteten<br />

Grundstück. Außerdem entstehen für die ZAMG aus dem Pachtverhältnis weder<br />

Besitz- und Eigentumsansprüche an dem Grundstück.<br />

5. Der Vertrag kann jederzeit von beiden Vertragspartnern gekündigt werden.<br />

Die Kündigungsfrist dafür beträgt für beide Seiten ein Jahr.<br />

6. Die Sensoren, das Datenerfassungsgerät sowie alle Zubehörteile sind und<br />

bleiben die gesamte Zeit im Besitz der ZAMG.<br />

7. Für den Wettergarten wird eine Planskizze mit Sensoren, Bauten und Bewuchs<br />

erstellt. Da stärkerer Bewuchs sehr störend sein kann, ist ein allfälliger<br />

Zuwachs laut Planskizze laufend zu begrenzen und entsprechend zurück zu<br />

schneiden.<br />

8. Bauliche Änderungen in der näheren Umgebung, die Beeinträchtigungen bewirken<br />

könnten, sind der ZAMG zu melden, bauliche Änderungen im Wettergarten<br />

selbst sind zumindest 3 Monate vor ihrer Durchführung mit der ZAMG<br />

abzustimmen.<br />

9. Die technische Betreuung der Anlage wird vom Personal der Stadt Enns übernommen<br />

(1x wöchentlich, Vergütung € 61,--/Monat).<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.9<br />

Vergabe eines Dauerparkplatzes im Brauereiareal - Fa. Nailissima<br />

Vorlage: GG III/2007/0389/1<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns hat in seiner Sitzung am 04. Juli 1996<br />

beschlossen, Dauerparkplätze im Bereich des ehemaligen Brauereiareals an Interessenten<br />

zu vermieten und die Bedingungen dafür festgelegt.<br />

Die Mietdauer wird auf ein Jahr befristet und soll jeweils über ein halbes Jahr verlängert<br />

werden, wenn nicht ein Monat vor Ablauf der Vertragsdauer die Kündigung er-<br />

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