STADTAMT ENNS
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ne Pacht in der Höhe von € 35,- / Monat an den Eigentümer des Grundstücks<br />
(Stadtgemeinde Enns) entrichtet.<br />
2. Die für den Betrieb der gesamten Anlage der TAWES notwendigen Stromkosten<br />
werden von der ZAMG pauschal abgegolten. Berechnungsgrundlage:<br />
Dauerbetrieb des Datenerfassungssystems sowie der Sensoren über 1 Jahr<br />
und der Heizungen in den Heizperioden. Das entspricht € 13,- / Monat.<br />
3. Die Kosten zur Wiederherstellung der durch Bauarbeiten entstandenen Schäden<br />
(z.B. Zerstörung der Grasfläche) werden vollständig von der ZAMG getragen.<br />
4. Selbst durch ein langjähriges Pachtverhältnis entstehen für die ZAMG keine<br />
Gewohnheitsrechte und keine Servitutsansprüche an dem gepachteten<br />
Grundstück. Außerdem entstehen für die ZAMG aus dem Pachtverhältnis weder<br />
Besitz- und Eigentumsansprüche an dem Grundstück.<br />
5. Der Vertrag kann jederzeit von beiden Vertragspartnern gekündigt werden.<br />
Die Kündigungsfrist dafür beträgt für beide Seiten ein Jahr.<br />
6. Die Sensoren, das Datenerfassungsgerät sowie alle Zubehörteile sind und<br />
bleiben die gesamte Zeit im Besitz der ZAMG.<br />
7. Für den Wettergarten wird eine Planskizze mit Sensoren, Bauten und Bewuchs<br />
erstellt. Da stärkerer Bewuchs sehr störend sein kann, ist ein allfälliger<br />
Zuwachs laut Planskizze laufend zu begrenzen und entsprechend zurück zu<br />
schneiden.<br />
8. Bauliche Änderungen in der näheren Umgebung, die Beeinträchtigungen bewirken<br />
könnten, sind der ZAMG zu melden, bauliche Änderungen im Wettergarten<br />
selbst sind zumindest 3 Monate vor ihrer Durchführung mit der ZAMG<br />
abzustimmen.<br />
9. Die technische Betreuung der Anlage wird vom Personal der Stadt Enns übernommen<br />
(1x wöchentlich, Vergütung € 61,--/Monat).<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.9<br />
Vergabe eines Dauerparkplatzes im Brauereiareal - Fa. Nailissima<br />
Vorlage: GG III/2007/0389/1<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns hat in seiner Sitzung am 04. Juli 1996<br />
beschlossen, Dauerparkplätze im Bereich des ehemaligen Brauereiareals an Interessenten<br />
zu vermieten und die Bedingungen dafür festgelegt.<br />
Die Mietdauer wird auf ein Jahr befristet und soll jeweils über ein halbes Jahr verlängert<br />
werden, wenn nicht ein Monat vor Ablauf der Vertragsdauer die Kündigung er-<br />
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