STADTAMT ENNS
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<strong>STADTAMT</strong> <strong>ENNS</strong><br />
Verhandlungsschrift<br />
1<br />
Bearbeiter: Kocmann Helga<br />
30.10.2007<br />
Sitzungsnummer: GR/030/2007<br />
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des<br />
Gemeinderates<br />
Sitzungstermin: Donnerstag, den 27.09.2007<br />
Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr<br />
Sitzungsende: 20:15 Uhr<br />
Ort, Raum: Sitzungssaal des StadtamtesEnns<br />
Anwesend sind:<br />
Vorsitzender<br />
Herr Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr Vbgm Klaus Kamptner<br />
Frau STR Monika Dreer<br />
Herr STR Klaus Haidinger<br />
Herr STR Wolfgang Prinz<br />
Herr STR Helmut Käferböck<br />
Herr GR Christian Deleja-Hotko<br />
Frau GR Brigitte Cervinka<br />
Herr GR Haimo Proier<br />
Frau GR Roswitha Spöck<br />
Herr GR Roland Handlgruber<br />
Frau GR Romana Radlspäck<br />
Frau GR Christine Schaurhofer<br />
Herr GR Herbert Kneidl<br />
Herr GR Michael Schwaiger<br />
Herr GR Nikon Baumgartner<br />
Frau GR Marie-Luise Metlagel<br />
Frau GR Claudia Kaiserseder<br />
Herr GR Gottfried Lichtenberger<br />
von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr Vbgm Harald Weingartner<br />
Herr STR Franz Groschupfer<br />
Herr STR Wolfgang Gruber
Herr GR Gerhard Hoflehner<br />
Herr GR Josef Ortbauer<br />
Herr GR Michael Korherr<br />
Herr GR Norbert Aichberger<br />
Herr GR Gunnar Fosen<br />
Herr GR Rudolf Hofmann<br />
Frau GR Claudia Pöltinger<br />
Herr GR Ing. Manfred Voglsam<br />
von der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion<br />
Frau GR Anna Gintenreiter<br />
Frau GR Doris Alkin<br />
Frau GR Mag.ª Gudrun Troppmann<br />
von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />
Frau GR Daphne Brenner<br />
von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr GRE Franz Uhl Vertretung für Herrn GR Erich Postlbauer<br />
Herr GRE Wolfgang Grützmacher Vertretung für Herrn GR Karl Witzmann<br />
von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr GRE Ing. Rudolf Höfler Vertretung für Frau GR Claudia Christl<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr GR Karl Witzmann<br />
Herr GR Erich Postlbauer<br />
von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />
Frau GR Claudia Christl<br />
2
Tagesordnung:<br />
. Prüfungsausschuss; Obfrau: GR Daphne Brenner<br />
1. Finanz-, Personal-, Rechts- und Tourismusangelegenheiten sowie kommunale Einrichtungen<br />
und gemeindeeigene Objekte<br />
Referent: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
1.1. Nachtragsvoranschlag 2007<br />
Vorlage: GG III/2007/0385/1<br />
1.2. Änderungen in der Zusammensetzung der Ausschüsse der Stadtgemeinde Enns; Nachwahlen<br />
Vorlage: SD/2007/0348/1<br />
1.3. Änderung Dienstpostenplan (aufsichtsbehördlich nicht genehmigungspflichtig)<br />
Vorlage: GG III/2007/0394/1<br />
1.4. Ehrungen von verdienten Persönlichkeiten 2007<br />
Vorlage: GG I/2007/0795/1<br />
1.5. Freibad; Kündigung Pachtvertrag Markus Wunder<br />
Vorlage: SD/2007/0332/1<br />
1.6. Resolution zum Fairen Handel - FAIRTRADE<br />
Vorlage: GG I/2007/0802/1<br />
1.7. Verkauf des Grundstückes 1320/3 KG Enns (nächst Liegenschaft Maria Anger 01,<br />
Schlossgärtnerei)<br />
Vorlage: GG II/2007/0717/1<br />
1.8. Errichtung einer Wetterstation beim Trinkwasserhochbehälter: Vereinbarung mit der<br />
ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik)<br />
Vorlage: GG II/2007/0732/1<br />
1.9. Vergabe eines Dauerparkplatzes im Brauereiareal - Fa. Nailissima<br />
Vorlage: GG III/2007/0389/1<br />
1.10. Abschluss eines Optionsvertrages mit der Energie AG<br />
Vorlage: SD/2007/0340/1<br />
1.11. Abschluss einer Vereinbarung mit der KOOP Lebensraum Beteiligungs-AG bzgl. Geometer-Kosten<br />
im ehemaligen Brauerei-Gebäude<br />
Vorlage: SD/2007/0342/1<br />
1.12. Neupositionierung der Stadtgemeinde Enns<br />
Vorlage: SD/2007/0347/1<br />
1.13. Schaffung "Città Slow"-Preis<br />
Vorlage: SD/2007/0345/1<br />
1.14. Richtlinien für die Verwendung des Logos - Enns - Genussvoll anders<br />
Vorlage: GG I/2007/0821/1<br />
3
1.15. Tourismusverband Enns - Gewährung einer Subvention<br />
Vorlage: GG I/2007/0820/1<br />
1.16. Errichtung einer öffentlichen Sauna<br />
Vorlage: SD/2007/0346/1<br />
2. Kulturangelegenheiten<br />
Referent: Vbgm Klaus Kamptner<br />
2.1. Abänderung der Vereinsförderungsrichtlinien für Kultur- und Sportvereine<br />
Vorlage: GG I/2007/0812/1<br />
2.2. Verleihung der Florianmedaille an Sonja und Hans Freinschlag (K&K Szene)<br />
Vorlage: GG I/2007/0777/1<br />
2.3. Verleihung Kulturehrenpreis - Wilhelm Gönner<br />
Vorlage: GG I/2007/0783/1<br />
3. Sozial- und Gesundheitswesen sowie Familien- und Seniorenangelegenheiten<br />
Referentin: STR Monika Dreer<br />
4. Kinder- und Jugendangelegenheiten, Schulwesen sowie Sportangelegenheiten<br />
Referent: STR Klaus Haidinger<br />
4.1. Ortspolizeiliche Verordnung - Nutzung von Spielplätzen (Spielplatzordnung)<br />
Vorlage: GG I/2007/0806/1<br />
4.2. Kindergarten- und Hortbeitragsverordnung<br />
Vorlage: SD/2007/0341/1<br />
4.3. Sommerkinderbetreuung 2008<br />
Vorlage: GG I/2007/0809/1<br />
4.4. Richtlinien für die Gewährung eines Warengutscheines anlässlich der Geburt eines Kindes<br />
Vorlage: SD/2007/0349/1<br />
5. Wohnungsangelegenheiten, Naturschutz- und örtliche Umweltfragen<br />
Referent: STR Wolfgang Prinz<br />
5.1. Vergabe gemeindeeigener Wohnung - Dr. Balogh<br />
Vorlage: GG III/2007/0398/1<br />
6. Bauangelegenheiten, Verkehr, Straßenbau- u. -erhaltung<br />
Referent: STR Helmut Käferböck<br />
6.1. Änderung der Parkgebührenverordnung; Parkberechtigungskarten<br />
Vorlage: GG I/2007/0811/1<br />
6.2. Wegverlegungen im Planungsgebiet der neuen B 309<br />
Vorlage: GG II/2007/0739/1<br />
6.3. 30km/h Geschwindigkeitsbeschränkung Enghagner Straße<br />
Vorlage: GG I/2007/0810/1<br />
6.4. Führung der Samesleitner Straße als Sackgasse im Bereich Kreuzfeldstraße - alte B1<br />
4
Vorlage: GG II/2007/0742/1<br />
6.5. Rosenstraße - Bebauungsgebiet Alpine; Teilübernahme von Verkehrsflächen ins öffent.<br />
Gut<br />
Vorlage: GG II/2007/0738/1<br />
6.6. Verlegung einer Ortstafel; Errichtung einer 30km/h Geschwindigkeitsbeschränkung Am<br />
Waldrand / Am Eichberg<br />
Vorlage: GG I/2007/0818/1<br />
6.7. Neue Landesstraße L 586 - Festlegung der Trassenführung zwi Kfz-Betrieb Perndorfer<br />
und DM Auslieferungslager<br />
Vorlage: GG II/2007/0743/1<br />
6.8. Auflassung von öffentlichem Gut<br />
6.8.1. Auflassung von öffentlichem Gut 1346/1 und 1346/2 KG Enns im Industriegebiet-Energie<br />
AG<br />
Vorlage: GG II/2007/0707/1<br />
6.8.2. Auflassung von öffentlichem Gut, Grundstück 1320/3 KG Enns (nächst Liegenschaft Maria<br />
Anger 01, Schlossgärtnerei)<br />
Vorlage: GG II/2007/0714/1<br />
6.9. Antrag der Grünen Fraktion: Schaffung einer Radfahranlage entlang der L568 (ehemalige<br />
B1) in Kristein<br />
Vorlage: SD/2007/0350/1<br />
6.10. Antrag der Grünen Fraktion - Grundsatzbeschluss: Förderung sanfter Mobilität in Enns<br />
Vorlage: SD/2007/0351/1<br />
7. Örtliche Raumplanung, Wasser- und Abfallwirtschaft<br />
Referent: Vbgm Harald Weingartner<br />
7.1. Änderung von Bebauungsplänen - Beschlussfassung; Nr. 21.04 - Eichberg-Süd<br />
Vorlage: GG II/2007/0725/1<br />
7.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens<br />
7.2.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 10 - Höfler<br />
Vorlage: GG II/2004/0164/1<br />
7.2.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 27 - Hochradner<br />
Vorlage: GG II/2007/0724/1<br />
8. Land- und Forstwirtschaft sowie Friedhofsangelegenheiten<br />
Referent: STR Franz Groschupfer<br />
9. Wirtschaftsangelegenheiten<br />
Referent: STR Wolfgang Gruber<br />
10. Allfälliges<br />
5
Ich stelle gemäß den Bestimmungen der OÖ Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr.<br />
91/1990 idgF fest, dass die Einladung zur heutigen Sitzung des Gemeinderates der<br />
Stadtgemeinde Enns ordnungsgemäß erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben<br />
ist. Der Stadtamtsdirektor Mag. Gerhard Gstöttenbauer nimmt gemäß § 66 Abs. 2 Oö<br />
GemO 1990 idgF. mit beratender Stimme an der Sitzung teil. Zur Schriftführerin wird<br />
die Gemeindebedienstete Helga Kocmann bestellt.<br />
Nach den Bestimmungen des § 54 OÖ GemO 1990, LGBl. Nr. 91/1990 idgF., ist die<br />
Verhandlungsschrift vom Vorsitzenden, von je einem Mitglied der im Gemeinderat<br />
vertretenen Fraktionen, welche zu Beginn jeder Sitzung dem Vorsitzenden von den<br />
Fraktionsobleuten namhaft zu machen sind, und vom Schriftführer zu unterfertigen.<br />
Aufgrund dieser Bestimmung wird das Protokoll der heutigen Sitzung geprüft und<br />
unterzeichnet von:<br />
GR Christian Deleja-Hotko (SPÖ)<br />
GR Michael Korherr (ÖVP)<br />
GR Anna Gintenreiter (GRÜNE)<br />
GR Daphne Brenner (FPÖ)<br />
Die Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 28.06.2007 liegt<br />
bis zum Schluss dieser Sitzung zur Einsichtnahme auf. Werden keine Einwendungen<br />
gegen die Abfassung der Verhandlungsschrift erhoben, gilt diese als genehmigt.<br />
Ich darf bekannt geben, dass folgende Mitglieder des Gemeinderates für die heutige<br />
Sitzung entschuldigt sind:<br />
GR Karl Witzmann<br />
GR Erich Postlbauer<br />
GR Claudia Christl<br />
Folgende Ersatzmitglieder des Gemeinderates sind anwesend:<br />
GRE Franz Uhl<br />
GRE Wolfgang Grützmacher<br />
GRE Ing. Rudolf Höfler<br />
Geburtstage:<br />
STR Wolfgang Gruber (19.09.)<br />
Vbgm Harald Weingartner (20.09.)<br />
GR Herbert Kneidl (21.09.)<br />
GR Michael Schwaiger (27.09.)<br />
In Ihren Mappen befindet sich:<br />
Einladung des Ennser Kammerorchesters<br />
Einladung als Ehrengast zum „Bunten Nachmittag“ für Ennser Seniorinnen und Senioren<br />
Einladung zum 40-jährigen Bestehen der Stockschützensektion des ASKÖ Enns<br />
6
Folgender Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt:<br />
1.5 Freibad; Kündigung Pachtvertrag Markus Wunder<br />
Der Punkt 6.4 Führung der Samesleitner Straße als Sackgasse im Bereich Kreuzfeldstraße<br />
– alte B1 wird aufgrund der im Sitzungssaal anwesenden Zuhörer vorgezogen,<br />
wird aber wie vorgesehen nach Punkt 6.3 protokolliert.<br />
zu<br />
Prüfungsausschuss<br />
Obfrau: GR Daphne Brenner<br />
TAGESORDNUNG<br />
Keine Tagesordnungspunkte (Prüfungsausschuss ist entfallen)<br />
zu 1<br />
Finanz-, Personal-, Rechts- und Tourismusangelegenheiten sowie kommunale<br />
Einrichtungen und gemeindeeigene Objekte<br />
Referent: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
zu 1.1<br />
Nachtragsvoranschlag 2007<br />
Vorlage: GG III/2007/0385/1<br />
Der Nachtragsvoranschlag der Stadtgemeinde Enns für das Haushaltsjahr 2007 ist<br />
gemäß § 79 der Oö. Gemeindeordnung 1990, Oö. GemO, LGBl. Nr. 91/1990 idgF,<br />
vom 12. September 2007 bis einschließlich 27. September 2007 während der Amtsstunden<br />
zur öffentlichen Einsicht aufgelegen. Erinnerungen wurden nicht eingebracht.<br />
I. ORDENTLICHER HAUSHALT<br />
Der vorliegende Nachtragsvoranschlag der Stadtgemeinde Enns für das Haushaltsjahr<br />
2007 weist im ordentlichen Haushalt Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von<br />
jeweils € 23.157.800,00 aus. Gegenüber dem Voranschlag 2007 mit € 22.587.100,00<br />
bedeutet dies eine Budgeterhöhung um € 570.700,00 oder 2,53 %, wobei diese wiederum<br />
in erster Linie auf veranschlagte Einnahmensteigerungen bei den Abgabenertragsanteilen<br />
und bei der Kommunalsteuer zurückzuführen ist.<br />
Ansätze 210010 „Freiflächen SZ Hanuschstraße“ und 213010 „Allgemeine Sonderschule“:<br />
Die Schließung der Allgemeinen Sonderschule im Jahr 2006 konnte bei der Erstellung<br />
des Voranschlags 2007 nicht mehr berücksichtigt werden, jedoch wurde für die<br />
7
etreffenden Flächen der Ansatz „Freiflächen SZ Hanuschstraße“ geschaffen. Die<br />
Bedeckung der Haushaltskonten wurde im vorliegenden Nachtragsvoranschlag<br />
nachgeholt und die veranschlagten Mittel am Ansatz „Allgemeine Sonderschule“ auf<br />
Null gesetzt.<br />
Ansatz 369030 „Adventmarkt“:<br />
Bei der Erstellung des Voranschlags 2007 wurde davon ausgegangen, dass die<br />
Stadtgemeinde Enns die Kosten für den Adventmarkt 2007 nicht mehr zu tragen haben<br />
wird. Da die Abwicklung dieser Veranstaltung und die Verbuchung der Gebarungsfälle<br />
nun doch über die Stadtgemeinde laufen wird, wurde der Ansatz im Nachtragsvoranschlag<br />
dementsprechend nachbedeckt.<br />
Energiecontracting:<br />
Bei der Erstellung des Voranschlags 2007 konnte noch nicht abgeschätzt werden,<br />
wie die Investitionskosten bzw. die Monatsraten prozentuell auf die jeweiligen gemeindeeigenen<br />
Objekte aufzuteilen sein werden, weshalb auf dem Konto 1/520000-<br />
728190 „Energieberatung für gemeindeeigene Objekte“ ein Betrag in der Höhe von<br />
€ 140.000,00 veranschlagt wurde. Nachdem nunmehr die Abrechnung vorliegt, wurde<br />
das erwähnte Haushaltskonto auf Null gesetzt, die Ausgaben den jeweiligen Ansätzen<br />
zugeordnet und die Haushaltskonten dementsprechend nachbedeckt. Weiters<br />
wurde das Konto 2/520000+871000 „Kapitaltransferzahlungen von Ländern, Landesfonds<br />
und Landeskammern“ neu geschaffen und in der Höhe der zu erwartenden<br />
Förderungen in der Höhe von € 130.000,00 bedeckt.<br />
Wasserversorgung:<br />
Das Städtische Wasserwerk vergütet die internen Leistungen nun ähnlich dem Bauhof<br />
über ein eigenes Programm, weshalb eigene Vergütungskonten geschaffen werden<br />
mussten. Quer durch den ganzen Nachtragsvoranschlag finden sich deshalb<br />
ausgabenseitig die Konten „Innenumsatz Wasserwerk“ und „Eigenverbrauch Wasserwerk“.<br />
Hierauf werden die Arbeitsleistungen verbucht, der notwendige Materialeinsatz<br />
findet sich hingegen weiterhin auf den bisherigen Haushaltskonten wie „Instandhaltung<br />
von Gebäuden“. Einnahmenseitig erfolgt die Verbuchung am Ansatz<br />
850000 „Betriebe der Wasserversorgung“ auf den Konten „Innenumsatz Personal“,<br />
„Innenumsatz Material“, „Eigenverbrauch Personal“ und „Eigenverbrauch Material“.<br />
Die bisher verwendeten Konten „Leistungserlöse für Install.Innenumsätze“ und „Kostenbeiträge<br />
für Verw.Lstg. eigene Anlagen“ wurden daher auf Null gesetzt und notwendige<br />
Korrekturen am Ansatz 850000 durchgeführt.<br />
Haushaltskonten mit Abweichungen von mehr als € 5.000,00 gegenüber dem Voranschlag<br />
2007 mit kurzen Begründungen:<br />
Siehe Beilage 1 a<br />
Rücklagenbewegungen im ordentlichen Haushalt:<br />
Gegenüber dem Voranschlag 2007 können nun um € 284.100,00 mehr den Rücklagen<br />
zugeführt werden.<br />
8
VA 2007 +/- NVA 2007<br />
Zuführung an die Wasserrücklage: 115.100,00 +142.100,00 257.200,00<br />
Zuführung an die Kanalrücklage: 115.200,00 +142.000,00 257.200,00<br />
Summe: 230.300,00 +284.100,00 514.400,00<br />
Zusätzlich zu den dargestellten Rücklagenzuführungen ermöglichen Einnahmen aus<br />
Verkehrsflächenbeiträgen, Wasseranschlussgebühren und Kanalanschlussgebühren<br />
einerseits und Einnahmen aus Aufschließungsbeiträgen für Verkehrsflächen, Wasser<br />
und Kanal andererseits – wie bereits im Voranschlag 2007 budgetiert – Zuführungen<br />
direkt an den außerordentlichen Haushalt in der Höhe von € 501.500,00.<br />
II. AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT<br />
Der vorliegende Nachtragsvoranschlag der Stadtgemeinde Enns für das Haushaltsjahr<br />
2007 weist im außerordentlichen Haushalt Einnahmen und Ausgaben in der Höhe<br />
von jeweils € 4.421.200,00 aus. Gegenüber dem Voranschlag 2007 mit<br />
€ 5.126.700,00 bedeutet dies einen Budgetrückgang um € 705.500,00. Hauptgrund<br />
dafür ist, dass große Vorhaben wie beispielsweise die Anbindung der Lorcherstraße<br />
an die Umfahrung Enns und der Bau des Kanals Enghagen im Jahr 2007 nicht mehr<br />
zur Gänze budgetwirksam werden.<br />
Vorhaben 5 „Katastrophenschäden Hochwasser“:<br />
Hierbei handelt es sich um den Kostenbeitrag von der Gemeinde St. Florian für die<br />
Bumbergerbrücke, welcher im Jahr 2007 erwartet und der Kanalrücklage rückgeführt<br />
wird.<br />
Vorhaben 30 „Sporthalle Enns“:<br />
Der letzte Landeszuschuss in der Höhe von € 100.000,00 wurde bereits im Jahr 2006<br />
an die Stadtbetriebe Enns GmbH weitergeleitet, tatsächlich bei der Stadtgemeinde<br />
Enns eingelangt ist dieser jedoch erst im Jahr 2007. Die im Vorjahr entnommene<br />
Rücklage wurde deshalb nach Einlangen der Finanzmittel wieder rückgeführt.<br />
Vorhaben 38 „Umfahrung Enns; Anbindung Lorcherstraße“:<br />
Auf Grund des laufenden Enteignungsverfahrens werden im Finanzjahr 2007 voraussichtlich<br />
lediglich die Grabungskosten des Bundesdenkmalamts budgetwirksam,<br />
weshalb im Nachtragsvoranschlag € 780.000,00 ins Finanzjahr 2008 übertragen<br />
wurden.<br />
Vorhaben 40 „Hauptplatz Sanierung“:<br />
Dieses Vorhaben musste um € 150.000,00 aufgestockt werden, da die veranschlagten<br />
Finanzmittel lediglich den Abtrag der Basaltsteine und die Herstellung einer neuen<br />
Oberfläche beinhalteten. Um die bestehende Infrastruktur für den Marktbereich zu<br />
verbessern und zu erweitern wurden jedoch beschädigte Anlageteile ersetzt und zusätzliche<br />
Einbauten errichtet. Dies betrifft im Wesentlichen die elektrische Versorgung<br />
und die Trinkwasserversorgung. Dazu mussten auch dementsprechend viele<br />
Grabungsarbeiten durchgeführt werden.<br />
9
Vorhaben 53 „Staubfreimachung Schotterstraßen“:<br />
Die Aufstockung dieses Vorhabens um € 45.000,00 erfolgte auf Grund der Straße<br />
Wozabal im Hafengebiet. Hier ist jedoch mit Kostenbeteiligungen der angrenzenden<br />
Firmen zu rechnen, weshalb auch einnahmenseitig € 30.000,00 nachbudgetiert wurden.<br />
Vorhaben 58 „Busterminal Bahnhof“:<br />
Übertrag ins Jahr 2008.<br />
Vorhaben 70 „Straßenbeleuchtungsneubau“:<br />
Hierbei handelt es sich um die Abrechnung des Projekts „Straßenbeleuchtung B1-<br />
Wienerberg Teil 1“, welche für das Jahr 2006 erwartet und deshalb im Voranschlag<br />
2007 nicht berücksichtigt wurde.<br />
Vorhaben 71 „Jugendspielplatz Eichberg“:<br />
Der Landeszuschuss wurde im Jahr 2006 erwartet und bei der Erstellung des Voranschlags<br />
2007 nicht berücksichtigt. Nachdem der Landeszuschuss 2007 eingelangt<br />
ist, wurden diese Finanzmittel der Rücklage rückgeführt.<br />
Vorhaben 74 „Wienerstraße Sanierung“:<br />
Durch den günstigen Zeitpunkt der öffentlichen Ausschreibung und einer einfachen<br />
Ausführung der Stützmauer in der Wiener Straße konnte ein niedrigerer Projektpreis<br />
erzielt und der Ansatz dementsprechend zurückgenommen werden.<br />
Vorhaben 95 „Kanalisation BA 25 Volkersdorf“:<br />
Übertrag ins Jahr 2008.<br />
Vorhaben 96 „Volkersdorferbach – Wildbachverbauung“:<br />
Das Projekt Hochwasserschutz Volkersdorf wurde von der Abteilung Wildbach- und<br />
Lawinenverbauung des Bundes konzipiert und abgewickelt. Die Stadtgemeinde Enns<br />
hat zu den gesamten Errichtungskosten einen Anteil von 25 % zu leisten. Die geschätzten<br />
Projektskosten im Jahre 2004 beliefen sich auf rd. € 360.000,00. Aufgrund<br />
der notwendigen, aufwendigen Bauweise des Sperrenwerkes und der tiefen Lage<br />
des Ableitungskanales wurden die Projektskosten massiv überschritten. Der 25%-ige<br />
Anteil der Überschreitung in der Höhe von € 34.250,00 wurde nun der Stadtgemeinde<br />
Enns vorgeschrieben.<br />
Vorhaben 97 „Kanal Enghagen BA 26“:<br />
Übertrag ins Jahr 2008.<br />
Vorhaben 117 „Kanalisation BA 23 Regenüberlaufbecken Westbahnbrücke“:<br />
10
Post 341000: Der Fluss des Investitionsdarlehens vom Land wurde für 2007 erwartet,<br />
ein erster Teilbetrag ist jedoch bereits Ende 2006 bei der Stadtgemeinde<br />
Enns eingelangt.<br />
Post 346000: Das Darlehen wurde nach der Kollaudierung auf den maximal möglichen<br />
Betrag erhöht.<br />
Post 872000: Der Beitrag von der Marktgemeinde Kronstorf erfolgt nicht als Einmalzahlung,<br />
sondern über Kostenbeiträge zum Schuldendienst im ordentlichen<br />
Haushalt.<br />
Als Folge musste die beabsichtigte Rückführung an die Kanalrücklage dementsprechend<br />
vermindert werden.<br />
Vorhaben 1001 „Straße Am Eichberg“:<br />
Übertrag ins Jahr 2008.<br />
Vorhaben 1003 „Verbreiterung der Basilikastraße“:<br />
Bei der Verbreiterung der Basilikastraße im Bereich der neu errichteten Wohnblocks<br />
waren mehr straßenbautechnische Maßnahmen erforderlich als geplant.<br />
Vorhaben 1006 „Verbreiterung Fabrikstraße und Brücke über den Mühlbach“:<br />
Übertrag ins Jahr 2008.<br />
Vorhaben 1007 „Sanierung Lorcherbrücke“:<br />
Übertrag ins Jahr 2008.<br />
Vorhaben 1008 „Sanierung Schlossgasse“:<br />
Eine Abrechnung dieses Bauabschnittes liegt noch nicht vor. Aufgrund der bis jetzt<br />
zur Verfügung stehenden Daten kann davon ausgegangen werden, dass nicht wie<br />
vorgesehen eine reine Oberflächensanierung sondern zum Teil sogar ein kompletter<br />
Neubau erforderlich war, der die Gesamtkosten dementsprechend erhöht. Außerdem<br />
wurde durch die Optimierung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung und die Ergänzung<br />
schadhafter Wasser- und Kanalanschlüsse die Grabungsnotwendigkeit in<br />
der Schlossgasse für die Zukunft minimiert.<br />
Vorhaben 1009 „Sanierung Fürstengasse“ und 1010 „Sanierung Stiegengasse“:<br />
Die Sanierung der Fürsten- und der Stiegengasse war ursprünglich als reine Oberflächensanierung<br />
vorgesehen. Das Erscheinungsbild wurde jedoch dem der Wiener<br />
Straße angepasst und die Randbereiche samt Entwässerungen neu gestaltet. Daher<br />
werden Mehrkosten anfallen, die aufgrund der fehlenden Abrechnung zur Zeit nur<br />
geschätzt sind.<br />
Vorhaben 1012 „Sanierung Schmiedmayrweg“:<br />
11
Die geplanten Maßnahmen zur Sanierung beinhalteten im Wesentlichen die Erneuerung<br />
der Oberfläche. Im Zuge der Ausführungen musste festgestellt werden, dass<br />
auch die Entwässerung unbedingt zu optimieren ist, sodass Mehraufwendungen entstanden<br />
sind.<br />
Vorhaben 2004 „Sanierung Südquelle“:<br />
Übertrag ins Jahr 2008.<br />
Vorhaben 2005 „Anpassung Grundwasserschutzgebiet“:<br />
Übertrag ins Jahr 2008.<br />
Vorhaben 2006 „Wasserleitung Enghagnerstraße; Neuverlegung“:<br />
Im Zuge der Kanalerrichtung in der Enghagnerstraße und in der Ortschaft Enghagen<br />
wird auch die Oberfläche der Straßenzüge neu errichtet. Da in Teilbereichen die<br />
Wasserleitung verlegt werden musste und zum Teil schon sehr alte Leitungen im Bestand<br />
aufgefunden wurden, erneuerte das Wasserwerk Teilbereiche des Ortswassernetzes<br />
um in Zukunft das Risiko von Rohrbrüchen im Bereich der neu asphaltierten<br />
Straßen zu minimieren.<br />
Vorhaben 6001 „Straßenbeleuchtung B1-Wienerberg Teil 2“:<br />
Übertrag ins Jahr 2008.<br />
Vorhaben 7001 „Verkehrssichernde Maßnahmen“:<br />
Zum Zeitpunkt der Voranschlagserstellung war nicht bekannt, welche verkehrssichernden<br />
Maßnahmen im Jahr 2007 getroffen werden sollen, weshalb lediglich<br />
€ 5.100,00 veranschlagt wurden. Nachdem sich nun konkretisiert hat, dass zusätzliche<br />
Schutzwegbeleuchtungen für die Übergänge im Bereich Stadlgasse/Krankenhaus<br />
und Stadlgasse/Billa angebracht werden sollen, musste das Ansatz<br />
dementsprechend nachdotiert werden.<br />
Vorhaben 10001 „Hauptplatz 1 – Fa. Pree“:<br />
Da die Errichtung eines neuen Imbissstandes am Hauptplatz zum Zeitpunkt der Voranschlagserstellung<br />
nicht bekannt war, musste dieses Vorhaben neu geschaffen und<br />
entsprechend bedeckt werden.<br />
Vorhaben 11001 „Kindergarten I – Adaptierung der ehem. ASO-Räumlichkeiten“ und<br />
11002 „Polytechnische Schule – Adaptierung der ehem. ASO-Räumlichkeiten“:<br />
Erst nach der Erstellung des Voranschlags 2007 wurde beschlossen, wie die Räumlichkeiten<br />
der ehemaligen Sonderschule zukünftig genützt werden sollen. Für die Adaptierung<br />
der Räumlichkeiten für den Kindergarten I und für die Polytechnische<br />
Schule wurden im vorliegenden Nachtragsvoranschlag neue außerordentliche Vorhaben<br />
geschaffen und mit den notwendigen Mitteln bedeckt.<br />
Vorhaben 12001 „Sanierung Klubheim ASKÖ Enns, Sektion Tennis“:<br />
12
Für die Sanierung des Klubheims des ASKÖ Enns, Sektion Tennis, wurden seitens<br />
des Landes OÖ € 15.000,00 an Bedarfszuweisungsmittel gewährt. Die Stadtgemeinde<br />
Enns gewährte einen Zuschuss in der Höhe von € 7.500,00, dieser war jedoch<br />
ursprünglich im ordentlichen Haushalt veranschlagt. Der Gesamtbetrag in der Höhe<br />
von € 22.500,00 wurden bereits an den Verein ausbezahlt.<br />
Vorhaben 13001 „Abriss Hallenbad“:<br />
Zum Zeitpunkt der Voranschlagserstellung war noch nicht bekannt, dass das Hallenbad<br />
noch im Jahr 2007 abgetragen werden soll. In der Sitzung des Gemeinderates<br />
im Juni 2007 wurde der Abriss des Hallenbades beschlossen, ein neues Vorhaben<br />
mit der entsprechenden Bedeckung musste somit im Nachtragsvoranschlag geschaffen<br />
werden.<br />
Rücklagenbewegungen im außerordentlichen Haushalt:<br />
Wie aus den vorstehenden Erläuterungen zu den einzelnen Vorhaben ersichtlich ist,<br />
wurden viele Projekte und damit auch die dafür erforderlichen Rücklagenentnahmen<br />
in das Jahr 2008 übertragen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich somit um<br />
keine Einsparungen handelt sondern dass die übertragenen € 1.688.000,00 bereits<br />
fix für die entsprechenden Vorhaben im Budget 2008 reserviert sind!<br />
Nachfolgend sind die Rücklagenbewegungen im außerordentlichen Haushalt summiert<br />
nach Rücklagenart dargestellt:<br />
VA 2007 +/- NVA 2007<br />
Entnahme aus der Wasserrücklage: 1.284.400,00 -239.000,00 1.045.400,00<br />
Entnahme aus der Kanalrücklage: 2.101.900,00 -528.900,00 1.573.000,00<br />
Entnahme aus der Rücklage "Umfahrung Enns": 340.100,00 +0,00 340.100,00<br />
Summe: 3.726.400,00 -767.900,00 2.958.500,00<br />
VA 2007 +/- NVA 2007<br />
Zuführung an die Wasserrücklage: 26.800,00 +28.700,00 55.500,00<br />
Zuführung an die Kanalrücklage: 173.300,00 +67.400,00 240.700,00<br />
Summe: 200.100,00 +96.100,00 296.200,00<br />
Wie aus obiger Tabelle ersichtlich ist, haben sich die geplanten Rücklagenentnahmen<br />
im außerordentlichen Haushalt gegenüber dem Voranschlag um € 767.900,00<br />
vermindert und die Rücklagenzuführungen um € 96.100,00 erhöht.<br />
III. RÜCKLAGEN – Ordentlicher UND außerordentlicher Haushalt<br />
Übersicht über die Zu- und Abgänge und Stand per 31.12.2007:<br />
13
Rücklage<br />
Stand per<br />
31.12.2006<br />
Zugang Abgang<br />
Stand per<br />
31.12.2007<br />
Abwasserbeseitigung 2.235.855,47 497.900,00 1.573.000,00 1.160.755,47<br />
Wasserversorgung 1.619.796,27 312.700,00 1.045.400,00 887.096,27<br />
Umfahrung Enns 349.128,88 0,00 340.100,00 9.028,88<br />
Fuhrpark 331.132,86 0,00 0,00 331.132,86<br />
Wirtschaftshof 389.325,93 0,00 0,00 389.325,93<br />
Müllabfuhr 298.538,09 0,00 0,00 298.538,09<br />
DB Bauhof 29.069,13 0,00 0,00 29.069,13<br />
Jugendtaxi 9.857,78 0,00 0,00 9.857,78<br />
Schul- und Saunakonzept 363.368,91 0,00 0,00 363.368,91<br />
Ust 97.326,68 0,00 0,00 97.326,68<br />
PNV Linz-Südost 140.132,76 0,00 0,00 140.132,76<br />
Summe 5.863.532,76 810.600,00 2.958.500,00 3.715.632,76<br />
Sofern die Vorhaben wie im Nachtragsvoranschlag geplant bis Jahresende umgesetzt<br />
werden, wird sich der Rücklagenstand von € 5.863.532,76 zu Beginn des Finanzjahres<br />
2007 um € 2.147.900,00 auf € 3.715.632,76 zum Ende des Finanzjahres<br />
2007 verringern.<br />
STR Wolfgang Gruber<br />
Ich finde es sehr positiv, dass uns die wesentlichen Punkte des Nachtragsvoranschlages<br />
herausgearbeitet wurden. Dazu habe ich allerdings ein paar Fragen – z.B.<br />
zum Vorhaben 40 „Hauptplatz Sanierung“. In dieser Aufstellung steht, dass unvorhergesehen<br />
EUR 150.000,- mehr verwendet wurden, weil Wasser- und Stromleitungen<br />
neu gemacht werden mussten. Das verwundert mich insofern, weil im Wirtschaftsausschuss<br />
bereits vor 2 ½ Jahren diskutiert wurde, dass bei der Hauptplatzsanierung<br />
unbedingt die Elektroleitungen neu gemacht werden müssen. Insofern ist<br />
es für mich vollkommen unverständlich, dass diese Kosten nicht in der Planung berücksichtigt<br />
wurden.<br />
Diese Vorgangsweise zieht sich durch das Gesamtgeschehen – z.B. Vorhaben 1003<br />
„Verbreiterung der Basilikastraße“ – Bei der Verbreiterung der Basilikastraße im Bereich<br />
der neu errichteten Wohnblocks waren MEHR straßenbautechnische Maßnahmen<br />
erforderlich als geplant. Dann frage ich mich, wer plant? Es geht bei JEDEM<br />
Straßenbauvorhaben so weiter – z.B. Vorhaben 1008 „Sanierung Schlossgasse“ –<br />
Eine Abrechnung dieses Bauabschnittes liegt noch nicht vor. Aufgrund der bis jetzt<br />
zur Verfügung stehenden Daten kann davon ausgegangen werden, dass NICHT wie<br />
vorgesehen eine reine Oberflächensanierung sondern zum Teil ein kompletter Neubau<br />
erforderlich ist, der die Gesamtkosten dementsprechend erhöht.<br />
Vorhaben 2006 „Wasserleitung Enghagnerstraße, Neuverlegung“: Da in Teilbereichen<br />
die Wasserleitung verlegt werden musste und zum Teil schon sehr alte Leitungen<br />
im Bestand AUFGEFUNDEN WURDEN! – hat man nicht gewusst, dass die Rohre<br />
alt sind?<br />
Ansonsten freut mich die Entwicklung der finanziellen Situation sehr, vor allem auch<br />
im Bereich der eingenommenen Kommunalsteuer.<br />
STR Helmut Käferböck<br />
Die Kostenschätzung bei den Straßenbauarbeiten gestaltet sich insofern schwierig,<br />
als dass eine konkrete Planung der Bauarbeiten nur möglich ist, wenn die Straße<br />
vorher abgefräst wird, um den Zustand des Unterbaus zu analysieren bzw. Bodenproben<br />
zu ziehen. In der Schlossgasse zum Beispiel war eine reine Oberflächenbehandlung<br />
geplant. Erst nach dem Abfräsen des Belages wurde festgestellt, dass ü-<br />
14
erhaupt kein Unterbau vorhanden ist. Dadurch ergeben sich dann natürlich Mehrkosten.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Betreffend der Elektroinstallationen am Hauptplatz möchte ich erwähnen, dass es<br />
sich im Zuge der geplanten Sanierung in Gesprächen mit dem Betreiber des<br />
Würstlstandes bzw. mit den Marktbeschickern herausgestellt hat, dass es unumgänglich<br />
ist, neben der Erneuerung der Elektroinstallation zusätzliche Schächte für<br />
Elektroanschlüsse anzulegen. Des weiteren wurde ein bisher nicht vorhandener<br />
Frischwasseranschluss installiert.<br />
STR Wolfgang Gruber<br />
Das soll ja auch kein Vorwurf sein, ich möchte nur aufzeigen, dass man bei der Kostenplanung<br />
von baulichen Tätigkeiten, die von der Gemeinde vergeben werden, unbedingt<br />
besser aufpassen sollte, auch im Hinblick auf die Sauna. Es mag schon sein,<br />
dass man im nachhinein bei einer Straßesanierung bemerkt, dass der Unterbau nicht<br />
passt, aber dann müssen wir diesen Umstand künftig bei allen alten Straßen einkalkulieren.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Es gäbe die Möglichkeit, bei der Sanierung von alten Straßen einen Puffer einzukalkulieren.<br />
Vbgm Harald Weingartner<br />
Es ist eine Frage der Kostenwahrheit bei der Ausschreibung. Man sollte geteilt ausschreiben<br />
– eine einfache Sanierung und eine Komplettsanierung inklusive Unterbau.<br />
Nur wenn beide Maßnahmen bei der Ausschreibung berücksichtigt werden, ist Zeit<br />
für eine sorgfältige Planung bzw. Preisverhandlung.<br />
GR Rudolf Hofmann<br />
Meiner Meinung nach entspricht die Ausführung aller neuen Straßenprojekte nicht.<br />
Der Fahrbahnbelag z.B. in der Fabrikstraße ist schlecht bzw. sehr brüchig. Wir müssen<br />
unbedingt darauf achten, dass die Straßensanierungen richtig ausgeschrieben<br />
werden, damit nicht aufgrund der möglicherweise auftretenden Mehrkosten gespart<br />
wird.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Gegenübergestellt werden sollten aber sämtliche Straßensanierungen – es gibt sehr<br />
wohl auch Straßen, bei denen die budgetierten Kosten bei weitem nicht erreicht wurden.<br />
Vbgm Klaus Kamptner<br />
Wir sind uns alle einig, dass diese Kostenüberschreitungen nicht erfreulich sind, aber<br />
sich auch in Zukunft nicht vermeiden lassen werden. Diese Überschreitungen sollten<br />
die Freude über das erzielte Ergebnis nicht schmälern, denn die Entwicklung unseres<br />
Budgets ist sehr gut, vor allem auch im Bereich der Wirtschaft. Wir liegen besser als<br />
prognostiziert – trotz dieser Mehrkosten. Wir sind auf dem richtigen Weg.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Ich möchte bemerken, dass in der Vergangenheit bei diesen Straßenbauvorhaben<br />
alle Beschlüsse einstimmig erfolgt sind.<br />
15
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Ich möchte nur kurz begründen, warum wir den Punkt 2 ablehnen werden. Wir haben<br />
in der Sitzung vom Dezember 2006 den Voranschlag abgelehnt, konkret den außerordentlichen<br />
Haushalt, mit der Begründung, dass darin keine von unseren Budgetforderungen<br />
Berücksichtigung fanden, insbesondere war uns die Förderung des Alltagsradverkehrs<br />
wichtig. Im Nachtragsvoranschlag hat sich daran nichts geändert. Wir<br />
hoffen aber gleichzeitig, dass mit der Annahme unserer beiden Anträge, die später<br />
auf der Tagesordnung stehen, ein positives Zeichen gesetzt wird.<br />
IV. ANTRÄGE:<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge folgende<br />
Beschlüsse fassen:<br />
1. Die Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt des Nachtragsvoranschlags<br />
2007 werden mit je € 23.157.800,00 festgesetzt.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
2. Die Einnahmen und Ausgaben im außerordentlichen Haushalt des Nachtragsvoranschlags<br />
2007 werden mit je € 4.421.200,00 festgesetzt.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Die Grüne-Fraktion stimmt gegen den Antrag.<br />
Ich stelle mehrheitliche Annahme fest.<br />
3. Die Rücklagenentnahmen werden im Nachtragsvoranschlag 2007 mit<br />
€ 2.958.500,00 festgesetzt.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
16
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
4. Die Rücklagenzuführungen werden im Nachtragsvoranschlag 2007 mit<br />
€ 810.600,00 festgesetzt.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 1 a- Haushaltskonten mit Abweichungen von mehr als € 5.000,00 gegenüber<br />
dem Voranschlag 2007 mit kurzen Begründungen<br />
Beilage 1 b – Nachtragsvoranschlag 2007<br />
zu 1.2<br />
Änderungen in der Zusammensetzung der Ausschüsse der Stadtgemeinde<br />
Enns; Nachwahlen<br />
Vorlage: SD/2007/0348/1<br />
Aufgrund der Änderung der Aufgabenverteilung bei den Ausschüssen des Gemeinderates<br />
der Stadtgemeinde Enns per 28.06.2007 hat die SPÖ-Fraktion nachstehenden<br />
Wahlvorschlag für Nach- bzw. Umbesetzungen in den Ausschüssen bekanntgegeben:<br />
2) Ausschuss für Kulturangelegenheiten<br />
Funktion Neu Alt<br />
4. Ersatz Mitglied Deleja-Hotko Christian Öllinger Peter<br />
3) Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen<br />
sowie für Familien und Seniorenangelegenheiten<br />
Funktion Neu Alt<br />
Mitglied Metlagel Marie-Luise Lichtenberger Gottfried<br />
1. Ersatz Mitglied Göll Hans-Josef Metlagel Marie-Luise<br />
4) Ausschuss für Kinder- und Jugendangelegenheiten, Schulwesen<br />
sowie Sportangelegenheiten<br />
Funktion Neu Alt<br />
Vors. Stv.: Metlagel Marie-Luise Witzmann Karl<br />
Mitglied Cervinka Brigitte Spöck Roswitha<br />
Mitglied Lichtenberger Gottfried Witzmann Karl<br />
17
1. Ersatz-Mitglied Baumgartner Nikon Schwaiger Michael<br />
3. Ersatz Mitglied Kaiserseder Claudia Grützmacher Wolfgang<br />
5. Ersatz Mitglied Göll Hans-Josef Kamptner Klaus<br />
5) Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten, Naturschutz- und örtliche Umweltfragen<br />
Funktion Neu Alt<br />
3. Ersatz Mitglied Dreer Monika Öllinger Peter<br />
6) Ausschuss für Bauangelegenheiten, Verkehr, Straßenbau und -erhaltung<br />
Funktion Neu Alt<br />
1. Ersatz Mitglied Göll Hans-Josef Witzmann Karl<br />
7) Ausschuss für Raumplanung, Wasser- und Abfallwirtschaft<br />
Funktion Neu Alt<br />
3. Ersatz Mitglied Göll Hans-Josef Witzmann Karl<br />
9) Ausschuss für Wirtschaftsangelegenheiten<br />
Funktion Neu Alt<br />
Mitglied Lichtenberger Gottfried Dreer Monika<br />
10) Sonderausschuss Altstadt<br />
Funktion Neu Alt<br />
Mitglied Göll Hans-Josef Cervinka Brigitte<br />
Entsendungen außerhalb der Stadtgemeinde Enns<br />
Sozialhilfeverband Linz-Land<br />
Funktion Neu Alt<br />
Mitglied der Verbandsversammlung<br />
Haidinger Klaus Dreer Monika<br />
Ersatzmitglied Handlgruber Roland Haidinger Klaus<br />
Ich stelle den Antrag, dass die SPÖ-Fraktion gemäß §§ 33 und 33a OÖ GemO<br />
1990 idgF die vorgenannten Wahlen in die Ausschüsse des Gemeinderates und Organe<br />
außerhalb der Gemeinde durchführt.<br />
Beratung<br />
Wahl durch die Mitglieder der SPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 2 - Original-Wahlvorschlag der SPÖ<br />
18
zu 1.3<br />
Änderung Dienstpostenplan (aufsichtsbehördlich nicht genehmigungspflichtig)<br />
Vorlage: GG III/2007/0394/1<br />
Der Dienstpostenplan für die Bediensteten der Stadtgemeinde Enns soll in folgender<br />
Form abgeändert werden:<br />
Eine Mitarbeiterin vom Bürgerservice (GG I Hauptverwaltung) wechselt als Karenzvertretung<br />
in die Dienststelle Stadtamtsdirektion. Da aufgrund der Verwendungsänderung<br />
die Bedienstete Verena Hölzl einen Arbeitsplatz im Bürgerservice erhält und<br />
damit die Dienststelle Bürgerservice punkto Arbeitsplätze insofern neu organisiert<br />
wird (Teilzeitbedienstete statt Vollzeit) ist ein Arbeitsplatz in der Hauptverwaltung im<br />
Bereich Bürgerservice nach der Bewertung GD 18 (Entlohnungsgruppe c) vorzunehmen<br />
und ein Dienstposten GD 20 (Entlohnungsgruppe d) entfällt.<br />
Die in den Jahren 2003 und danach aufgrund zahlreicher Pensionierungen (Ruhestandsversetzungen)<br />
Auflassung nicht besetzter Arbeitsplätze hatte zur Folge, dass<br />
immer wieder Aufträge und Arbeiten des Bauhofes nicht, oder wenn, dann mit großer<br />
Verzögerung ausgeführt werden konnten, oder durch Auslagerung an private Firmen<br />
vergeben werden mussten. Der Bewerbermangel im Bereich der Facharbeiter einerseits,<br />
die geringen Gehälter im Gemeindebereich andererseits, waren ebenfalls für<br />
die Auflösung einiger Posten ausschlaggebend. Mittlerweile wurde ein Bewerber<br />
gefunden, ist als gelernter Facharbeiter (Maler) bei der Stadtgemeinde Enns eingetreten<br />
und verstärkt das Team im Bauhof. Ein Arbeitsplatz als Hausarbeiter mit der<br />
Bewertung GD 22 (Entlohnungsgruppe p3) ist daher notwendig.<br />
Bei den Bediensteten des Kindergarten- und Hortdienstes sind ab dem Kindergartenjahr<br />
2007/08 aufgrund der hohen Anzahl der zu betreuenden Kinder einerseits eine<br />
zusätzliche Kindergruppe zu führen, andererseits sind Kinder mit erhöhten Förderbedarf<br />
(Integration) zu betreuen. Aus diesem Grund sind zwei Dienstposten Entlohnungsgruppe<br />
IL und zwei Posten für Helferinnen GD 22 (Entlohnungsgruppe e) erforderlich.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge die Änderungen<br />
des Dienstpostenplanes der Bediensteten der Stadtgemeinde Enns in der<br />
dargestellten Form beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
19
zu 1.4<br />
Ehrungen von verdienten Persönlichkeiten 2007<br />
Vorlage: GG I/2007/0795/1<br />
Verdienstmedaille der Stadt Enns<br />
Gemäß den Verleihungsbestimmungen vom 17.02.2006 kann die Verdienstmedaille<br />
der Stadt Enns an physische oder juristische Personen, Firmen oder Vereine verliehen<br />
werden, wenn sie sich besondere Verdienste um die Stadt Enns erworben oder<br />
besondere humanitäre Leistungen erbracht haben.<br />
Der Vereinsvorstand des ARBÖ Enns hat mit Schreiben vom 27.11.2006 einen Antrag<br />
auf Ehrung durch die Stadtgemeinde Enns gestellt, und ersucht an Herrn Stephan<br />
Leitner, wh. in 4470 Enns, Schwalbengasse 6, die Verdienstmedaille der Stadt<br />
Enns zu verleihen.<br />
Stephan Leitner<br />
Herr Leitner ist seit 1973 beim ARBÖ Mitglied und hat 1978 die Leitung der IVV-<br />
Wandersektion übernommen. Damals wurde der Ennser Wandertag auf IVV-Modus<br />
umgestellt und unter seiner Leitung bis 1994 durchgeführt. Nach diesem Zeitpunkt<br />
hat sich die Gruppe auf die Beteiligung an auswärtigen Wandertagsveranstaltungen<br />
spezialisiert, was bis heute noch der Fall ist.<br />
Über Vorschlag des Kulturreferenten der Stadtgemeinde Enns, Herrn Vizebürgermeister<br />
Klaus Kamptner, soll an Herrn Konsulent Viktor Lichtenberger, 4470 Enns,<br />
Hafnerstraße 6, die Verdienstmedaille der Stadt Enns verliehen werden.<br />
Konsulent Viktor Lichtenberger<br />
Herr Lichtenberger ist seit 1960 Mitglied beim Trachtenverein Enns. Seit dieser Zeit<br />
übte er im Verein unzählige Funktionen aus, wie zum Beispiel die des Vorplattlerstellvertreter,<br />
Vorplattler, Tanzmeister, Theaterreferent, Kassierstellvertreter, Obmannstellvertreter<br />
und Archivar. Derzeit ist er im Verein als Obmann tätig. Während<br />
der fast 50 jährigen Vereinstätigkeit wurden Herrn Lichtenberger schon einige Auszeichnungen<br />
zu teil:<br />
1972 Silbernes Leistungsabzeichen des TV Enns<br />
1978 Vereinsabzeichen in Silber<br />
1979 Landesverbandsehrenzeichen<br />
1989 Konsulent der OÖ Landesregierung<br />
1992 Vereinsabzeichen in Gold<br />
1994 Ehrenzeichen um die Verdienste für die OÖ Jugend<br />
2005 Goldenes Leistungsabzeichen TV Enns<br />
Der Trachtenverein trägt wesentlich dazu bei, dass das traditionelle Maibaumaufstellen<br />
zu einem gelungenen Fest für die Ennser Bevölkerung wird. Jedes neue Jahr<br />
wird mit dem „Apperschnalzen“ am Ennser Hauptplatz begonnen und der Verein beteiligt<br />
sich schon seit Jahren am Ennser Ferienspiel.<br />
20
Herr Lichtenberger übt seine langjährige Tätigkeit im Ennser Trachtenverein freiwillig<br />
und uneigennützig für die Bevölkerung von Enns aus. Durch seinen unermüdlichen<br />
Einsatz und sein Engagement sorgt er dafür, dass Traditionen an weitere Generationen<br />
überliefert werden.<br />
"Dienstmedaille der Stadt Enns“<br />
Das Kommando der Freiwilligen Feuerwehr Enns hat in seiner Sitzung am 30. April<br />
2007 über die Verleihung von „Dienstmedaillen der Stadt Enns“ an Mitglieder der<br />
Feuerwehr beraten.<br />
Auf Grund der Zugehörigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Enns wird vorgeschlagen an<br />
folgende Kameraden die „Dienstmedaille der Stadt Enns“ zu verleihen.<br />
"Dienstmedaille der Stadt Enns in Bronze“<br />
Die Dienstmedaille der Stadt Enns in Silber für mehr als 15-jährige Zugehörigkeit soll<br />
verliehen werden an<br />
Oberlöschmeister (OLM) Norbert Kneifel, Haydn-Straße 17/3, Eintritt: 04.12.92<br />
Oberlöschmeister (OLM) Michael Koch, Schulstraße 2,<br />
4482 Ennsdorf Eintritt: 02.01.92<br />
Oberlöschmeister (OLM) Alexander Richter, Volkersdorf 12 Eintritt: 30.12.92<br />
"Dienstmedaille der Stadt Enns in Silber“<br />
Die Dienstmedaille der Stadt Enns in Silber für mehr als 25-jährige Zugehörigkeit soll<br />
verliehen werden an<br />
Hauptlöschmeister (HLM) Erwin Abel, Fürstengasse 5 Eintritt: 15.11.82<br />
Brandinspektor (BI) Wilhelm Kuzma, Lorch 9 Eintritt:<br />
20.05.82<br />
„Dienstmedaille der Stadt Enns in Gold“<br />
Die Dienstmedaille der Stadt Enns in Gold für mehr als 40-jährige Zugehörigkeit soll<br />
verliehen werden an<br />
Ehrenbrandinspektor (E-BI) Alfred Hirsböck, Friendsdorf 62, 4224 Wartberg<br />
Eintritt: 01.12.67<br />
21
Die genannten Feuerwehrkameraden üben ihren freiwilligen und uneigennützigen<br />
Dienst für die Bevölkerung von Enns zur vollsten Zufriedenheit aus.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
an Herrn Stephan Leitner, wohnhaft in 4470 Enns, Schwalbengasse 6, in Anbetracht<br />
seiner geschilderten Verdienste um die Stadt Enns die „Verdienstmedaille der<br />
Stadt Enns“ zu verleihen<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
an Herrn Viktor Lichtenberger, wohnhaft in 4470 Enns, Hafnerstraße 6, in Anbetracht<br />
seiner geschilderten Verdienste um die Stadt Enns die „Verdienstmedaille<br />
der Stadt Enns“ zu verleihen<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
an Herrn OLM Norbert Kneifel, Haydn-Straße 17/3, Herrn OLM Michael Koch,<br />
Schulstraße 2, 4482 Ennsdorf und Herrn OLM Alexander Richter, Volkersdorf 12 in<br />
Anbetracht Ihrer Verdienste um die Stadt Enns die „Dienstmedaille der Stadt Enns in<br />
Bronze“ zu verleihen<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
22
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
an Herrn HLM Erwin Abel, Fürstengasse 5 und Herrn BI Wilhelm Kuzma,<br />
Lorch 9 in Anbetracht Ihrer Verdienste um die Stadt Enns die „Dienstmedaille der<br />
Stadt Enns in Silber “ zu verleihen<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
an Herrn Ehrenbrandinspektor (E-BI) Alfred Hirsböck, Friendsdorf 62, 4224<br />
Wartberg<br />
in Anbetracht seiner Verdienste um die Stadt Enns die „Dienstmedaille der Stadt<br />
Enns in Gold“ zu verleihen<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.5<br />
Freibad; Kündigung Pachtvertrag Markus Wunder<br />
Vorlage: SD/2007/0332/1<br />
Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.<br />
23
zu 1.6<br />
Resolution zum Fairen Handel - FAIRTRADE<br />
Vorlage: GG I/2007/0802/1<br />
Fair gehandelte Produkte im Beschaffungswesen der Gemeinden<br />
Fair gehandelte Produkte sind Waren, die aus etwa 45 verschiedenen Entwicklungsländern<br />
importiert werden. Dieser Handel verbessert die Lebensbedingungen von<br />
vielen Menschen in wirtschaftlicher Hinsicht und trägt zu einem Wandel der Gesellschaft<br />
bei. Zur Demokratisierung, zum nachhaltigen und umweltverträglichen Wirtschaften<br />
und zur Einführung und Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards in<br />
den betroffenen Ländern.<br />
Fairer Handel bedeutet existenzsichernde Preise für sozial Benachteiligte sowie Vorfinanzierung<br />
und langfristige Abnahmeverträge mit Kleinbauern beziehungsweise<br />
faire Löhne und Arbeitsbedingungen für Beschäftigte und ist somit eine der effizientesten<br />
Formen der Armutsbekämpfung. Das FAIRTRADE – Siegel garantiert, dass<br />
die Kriterien des fairen Handels eingehalten werden.<br />
Kontrolliert wird dies durch die Organisation FAIRTRADE sowie durch unabhängige<br />
Wirtschaftsprüfer.<br />
• In einem Entschließungsantrag des Europaparlamentes zum Fairen Handel vom<br />
26. Mai 1998 (A4-0198/98) wird unterstrichen, dass sich der Faire Handel als effizienteste<br />
Art der Entwicklungsförderung erwiesen hat.<br />
• Auch der österreichische Nationalrat hat am 24. November 2000 einstimmig einen<br />
Entschließungsantrag zur Förderung des Fairen Handels in Österreich angenommen.<br />
Der Nationalrat bezeichnet darin den Fairen Handel als Instrument zur Förderung der<br />
menschlichen Entwicklung und zur Förderung der Regeln internationalen Handels mit<br />
mehr Gerechtigkeit zwischen Nord und Süd. Große Bedeutung kann der Vorbild- und<br />
Werbewirkung beigemessen werden, wenn in allen öffentlichen Einrichtungen auf<br />
Erzeugnisse des Fairen Handels zurückgegriffen wird.<br />
• Im Land Niederösterreich wurde die Resolution zur Förderung des Fairen Handels<br />
am 27.Juni 2002 beschlossen. Die Landesregierung wurde darin beauftragt<br />
1. die Förderung des Fairen Handels mit Entwicklungsländern auch in die niederösterreichische<br />
Entwicklungszusammenarbeit zu integrieren,<br />
2. alle Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in der Gesetzgebung, im Budget und im<br />
öffentlichen Beschaffungswesen die Förderung des Fairen Handels angemessen<br />
berücksichtigt werden kann,<br />
3. sich auf nationaler Ebene aber auch in allen internationalen Vereinigungen und<br />
Gemeinschaftsorganen, in welchen Niederösterreich vertreten ist, für die positive<br />
Entfaltung dieser Form des gerechten, sozial und ökologisch verträglichen Austausches<br />
einzusetzen.<br />
So wie Bund und Länder haben auch die Gemeinden die Möglichkeit, eine gerechte<br />
und menschliche Entwicklung durch gezielten Einkauf von fair gehandelten Produkten<br />
zu unterstützen. Ein erster Schritt dazu ist, dass sich die Gemeindevertretung<br />
bewusst dazu bekennt und die Beschaffungskriterien entsprechend ausrichtet.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge folgende<br />
Resolution beschließen:<br />
24
Bei Beschaffungen durch die Gemeinde sind Produkte mit dem FAIRTRADE Gütesiegel<br />
im Sinne einer Vorbildwirkung bevorzugt zu berücksichtigen. Der Faire Handel<br />
ist – sofern auf solche Produkte zurückgegriffen werden kann – bei den Beschaffungskriterien<br />
als Qualitätsmerkmal aufzunehmen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Ich freue mich sehr, dass die Stadt Enns den fairen Handel unterstützt. Ich würde<br />
auch begrüßen, dies der Öffentlichkeit bekanntzumachen und damit eine Vorbildwirkung<br />
in der Bevölkerung zu erzielen.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.7<br />
Verkauf des Grundstückes 1320/3 KG Enns (nächst Liegenschaft Maria Anger<br />
01, Schlossgärtnerei)<br />
Vorlage: GG II/2007/0717/1<br />
Die Ehegatten Dipl.-Ing. Wolfgang und Astrid Pineker haben mit Schreiben vom 25.<br />
Juli 2007 um käufliche Überlassung des öffentlichen Grundstückes 1320/3 KG Enns,<br />
mit einer graphischen Fläche von ca. 82 m² (lt. Grundbuch 77 m²) angesucht (siehe<br />
Plan).<br />
Das aufzulassende Grundstück diente früher als Kirchensteigverbindung zwischen<br />
dem Stadtzentrum und dem Ortsteil Lorch. Bereits im Jahre 1972 wurde ein Teil dieses<br />
Kirchensteigweges aufgelassen und an die angrenzenden Eigentümer veräußerst.<br />
Die an der nordöstlichen Seite angrenzenden Eigentümer (Fam. Wachlhofer) wurden<br />
von den Ehegatten Pineker über den beabsichtigten Kauf des Grundstückes 1320/3<br />
KG Enns informiert und haben auf dem Schreiben vom 25. Juli 2007 ihre Zustimmung<br />
zur käuflichen Überlassung durch die Ehegatten Pineker gegeben.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge unter nachstehend<br />
angeführten Punkten den Verkauf des Grundstückes 1320/3 KG Enns nach<br />
der Auflassung aus dem öffentlichen Gut beschließen:<br />
• Kaufpreis € 8.000 Pauschale<br />
25
• sämtliche Kosten dieser Grundtransaktion inklusive die Vertragserstellung und<br />
der grundbücherlichen Durchführung übernehmen die Käufer.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 3 - Lageplan<br />
zu 1.8<br />
Errichtung einer Wetterstation beim Trinkwasserhochbehälter: Vereinbarung<br />
mit der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik)<br />
Vorlage: GG II/2007/0732/1<br />
Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) ist an die Stadtgemeinde<br />
Enns mit der Bitte herangetreten, bei der Suche nach einem geeignetem Standort<br />
für eine teilautomatische Klimastation behilflich zu sein. Es wurden mehrere Standortvarianten<br />
geprüft, die mit Ausnahme des Standortes beim Wasserhochbehälter<br />
Rabenberg Nachteile aufwiesen. Die ZAMG strebt eine Verdichtung der Wetterstationen<br />
als Grundlage für ihre klimatologische Tätigkeit an.<br />
Die Überprüfung der Standortvariante beim Wasserhochbehälter am Rabenberg ergab,<br />
dass dort optimale Voraussetzungen gegeben sind und auch die wöchentlichen<br />
Überprüfungen durch die Mitarbeiter des Wasserwerkes durchgeführt werden können.<br />
Diese Überprüfungen werden gleichzeitig mit der erforderlichen wöchentlichen<br />
Überprüfung des Wasserhochbehälters ausgeführt. Die Werte der teilautomatisierten<br />
Wetterstation werden alle 10 min voll automatisch abgerufen und versorgen viele<br />
öffentliche und private Institutionen wie z.B. Katastrophenschutz, Medien etc. mit den<br />
aktuellsten Wetterdaten.<br />
Die ZAMG ist bereit, für die Bereitstellung des Grundes einen Pachtzins in der Höhe<br />
von € 35,00 pro Monat sowie für die technische Betreuung einen Betrag von € 61,00<br />
pro Monat zu bezahlen. Die Stromkosten werden pauschal mit einem Betrag von €<br />
13,00 pro Monat abgegolten.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge folgende<br />
Vereinbarung zwischen der ZAMG und der Stadtgemeinde Enns beschließen:<br />
1. Für die Bereitstellung des Grundes für den Wettergarten auf Grundstück 475<br />
KG Volkersdorf beim Wasserhochbehälter Rabenberg wird von der ZAMG ei-<br />
26
ne Pacht in der Höhe von € 35,- / Monat an den Eigentümer des Grundstücks<br />
(Stadtgemeinde Enns) entrichtet.<br />
2. Die für den Betrieb der gesamten Anlage der TAWES notwendigen Stromkosten<br />
werden von der ZAMG pauschal abgegolten. Berechnungsgrundlage:<br />
Dauerbetrieb des Datenerfassungssystems sowie der Sensoren über 1 Jahr<br />
und der Heizungen in den Heizperioden. Das entspricht € 13,- / Monat.<br />
3. Die Kosten zur Wiederherstellung der durch Bauarbeiten entstandenen Schäden<br />
(z.B. Zerstörung der Grasfläche) werden vollständig von der ZAMG getragen.<br />
4. Selbst durch ein langjähriges Pachtverhältnis entstehen für die ZAMG keine<br />
Gewohnheitsrechte und keine Servitutsansprüche an dem gepachteten<br />
Grundstück. Außerdem entstehen für die ZAMG aus dem Pachtverhältnis weder<br />
Besitz- und Eigentumsansprüche an dem Grundstück.<br />
5. Der Vertrag kann jederzeit von beiden Vertragspartnern gekündigt werden.<br />
Die Kündigungsfrist dafür beträgt für beide Seiten ein Jahr.<br />
6. Die Sensoren, das Datenerfassungsgerät sowie alle Zubehörteile sind und<br />
bleiben die gesamte Zeit im Besitz der ZAMG.<br />
7. Für den Wettergarten wird eine Planskizze mit Sensoren, Bauten und Bewuchs<br />
erstellt. Da stärkerer Bewuchs sehr störend sein kann, ist ein allfälliger<br />
Zuwachs laut Planskizze laufend zu begrenzen und entsprechend zurück zu<br />
schneiden.<br />
8. Bauliche Änderungen in der näheren Umgebung, die Beeinträchtigungen bewirken<br />
könnten, sind der ZAMG zu melden, bauliche Änderungen im Wettergarten<br />
selbst sind zumindest 3 Monate vor ihrer Durchführung mit der ZAMG<br />
abzustimmen.<br />
9. Die technische Betreuung der Anlage wird vom Personal der Stadt Enns übernommen<br />
(1x wöchentlich, Vergütung € 61,--/Monat).<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.9<br />
Vergabe eines Dauerparkplatzes im Brauereiareal - Fa. Nailissima<br />
Vorlage: GG III/2007/0389/1<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns hat in seiner Sitzung am 04. Juli 1996<br />
beschlossen, Dauerparkplätze im Bereich des ehemaligen Brauereiareals an Interessenten<br />
zu vermieten und die Bedingungen dafür festgelegt.<br />
Die Mietdauer wird auf ein Jahr befristet und soll jeweils über ein halbes Jahr verlängert<br />
werden, wenn nicht ein Monat vor Ablauf der Vertragsdauer die Kündigung er-<br />
27
folgt. Als monatliche Miete wurde ein Betrag von € 50,87 plus 20 % Mehrwertsteuer,<br />
das sind also insgesamt € 61,05 festgelegt.<br />
Nunmehr liegt ein weiteres Ansuchen um Vermietung seitens der Firma Nailissima<br />
Nagelstudio, Bäckergasse 1, 4470 Enns, vor.<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns hat als zuständiges Organ über den entsprechenden<br />
Mietvertrag zu beraten.<br />
Die Mietvertragsbedingungen lauten:<br />
Mietgegenstand: Parkplatz auf der gemeindeeigenen Liegenschaft Enns,<br />
Bräuergasse 9. (Parkplatz 16, 17)<br />
Beginn des Mietverhältnisses: 1. August 2007<br />
Mietbedingungen:<br />
1. Die monatliche Miete beträgt € 50,87 + 20 % MWSt. = € 61,05<br />
2. Die monatliche Miete wird jeweils bis zum 5. eines jeden Monats fällig und ist<br />
spesen- und abzugsfrei an das Stadtamt Enns zu überweisen.<br />
3. Der Mietzins ist wertgesichert. Als Berechnungsmaß dient der von der Bundesanstalt<br />
Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein<br />
an seine Stelle tretender Index. Bezugsgröße ist die im August 2007 verlautbarte<br />
Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich<br />
5 % bleiben unberichtigt, wobei die Berechnung sich auf das jeweilige<br />
Kalendermonat bezieht. Der Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach<br />
oben oder unten auf eine Dezimalstelle neu zu berechnen, wobei stets die außerhalb<br />
des jeweiligen Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl<br />
für die Neuberechnung des Bestandszinses als auch des neuen Spielraumes<br />
zu bilden hat.<br />
4. Der Mietvertrag wird jeweils auf die Dauer eines Jahres befristet und verlängert<br />
sich, sofern keine Kündigung durch die Stadtgemeinde Enns innerhalb eines<br />
Monats vor Ablauf der Frist erfolgt, jeweils um drei Monate.<br />
5. Die Stadtgemeinde Enns übernimmt aus dieser Vermietung heraus keinerlei<br />
Haftung irgendwelcher Art, insbesonders auch nicht für eventuelle Schäden,<br />
die durch Dritte am Fahrzeug entstehen. Die Haftung für Schäden liegt alleine<br />
beim Mieter.<br />
6. Die Stadtgemeinde Enns haftet nicht für eine ordnungsgemäße Zu- und Abfahrt<br />
während der Wintermonate, wird sich jedoch im Rahmen der allgemeinen<br />
28
Streu- und Schneeräumpflicht bemühen, die Zu- und Ausfahrten entsprechend<br />
zu streuen und von Schnee zu säubern.<br />
Die Zuerkennung der einzelnen Stellplätze erfolgt durch den Gemeinderat der Stadtgemeinde<br />
Enns als zuständiges Organ der Wirtschaftsverwaltung.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge den Abschluss<br />
eines Mietvertrages zur Vermietung von einem Dauerparkplatz im ehemaligen<br />
Areal der Brauerei, 4470 Enns, Bräuergasse 9, mit folgendem Interessenten genehmigen:<br />
Nailissima Nagelstudio, Bäckergasse 1, 4470 Enns<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.10<br />
Abschluss eines Optionsvertrages mit der Energie AG<br />
Vorlage: SD/2007/0340/1<br />
Die Energie AG Oö Kraftwerke Ennshafen GmbH möchte den Standort Ennshafen<br />
für die Errichtung und den Betrieb eines Wärmekraftwerkes auf Brennstoffbasis Gas<br />
oder Kohle in einer Leistungsgröße bis zu ca. 900 MW elektrisch nützen. Aus diesem<br />
Grund wurde eine große Liegenschaftsfläche von der AMI angekauft um das Projekt<br />
für die Zukunft zu sichern. Innerhalb dieser Flächen befinden sich auch Liegenschaftsteile,<br />
die im Alleineigentum der Stadtgemeinde Enns stehen. Es handelt sich<br />
dabei um die Grundstücke 637/3, 637/5, 1346/1 und 1346/2 in einem Gesamtausmaß<br />
von ca. 4.324 m².<br />
In den Verhandlungen mit der Stadtgemeinde Enns wurde immer wieder betont, dass<br />
diese Grundstücke lediglich für die Errichtung und den Betrieb der oben angeführten<br />
Kraftwerksanlage zur Verfügung gestellt werden. In sehr langen und ausführlichen<br />
Verhandlungen konnte nunmehr Einvernehmen über die Übertragungsvoraussetzungen<br />
dieser Grundstücke erzielt werden. Um der Energie AG Oö Kraftwerk Ennshafen<br />
GmbH die Sicherheit hinsichtlich der Nutzbarkeit für das geplante Projekt zu bieten,<br />
soll ein Optionsvertrag, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Enns und der<br />
Energie AG Oö Kraftwerk Ennshafen GmbH, werden. Der Optionsvertrag ist als Beilage<br />
diesem Amtsvortrag angeschlossen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge die Zustimmung<br />
zum Abschluss des in Beilage angeschlossenen Optionsvertrages fassen mit<br />
29
der Änderung, dass aus dem Optionsvertrag der Brennstoff „Kohle“ gestrichen wird.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
In der 3. Zeile kommt immer noch das Wort „Kohle“ vor.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Der Antrag lautet „ohne“ Kohle.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Die Grüne-Fraktion spricht sich gegen ein Kohlekraftwerk aus, das habe ich auch im<br />
Ausschuss schon deutlich gemacht. Wir sind aber auch gegen ein GAS-Kraftwerk.<br />
Ich habe mich informiert, das Gas verbrennt zwar sauberer aber das geplante Werk<br />
würde jährlich so viel CO2 ausstoßen wie 800.000 Mittelklasse-Pkws und als Klimabündnisgemeinde<br />
wollen die Grünen das nicht befürworten.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
SPÖ-, ÖVP- und FPÖ-Fraktion stimmen für den Antrag.<br />
Die Grüne-Fraktion stimmt gegen den Antrag.<br />
Ich stelle mehrstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 4 - Optionsvertrag<br />
zu 1.11<br />
Abschluss einer Vereinbarung mit der KOOP Lebensraum Beteiligungs-AG<br />
bzgl. Geometer-Kosten im ehemaligen Brauerei-Gebäude<br />
Vorlage: SD/2007/0342/1<br />
Mit der KOOP Lebensraum Beteiligungs-AG wurde mit Optionsvertrag vom<br />
30.10.2006/13.02.2007 vereinbart, dass sie für das Brauerei-Areal ein Nutzungskonzept<br />
erstellen und in späterer Folge – sofern realisierbar – dieses Konzept auch umsetzen.<br />
Zumal für die Projektentwicklung eine detaillierte Natur- und Bestandsaufnahme der<br />
Gebäude in der Bräuergasse (Baufläche .77) unabdingbar ist, soll diese Bestandsaufnahme<br />
seitens der KOOP Lebensraum Beteiligungs-AG auch in Auftrag<br />
gegeben werden.<br />
Diese Bestandsaufnahme ist für eine Verwertung des Brauerei-Areals, unabhängig<br />
vom Verwerter, für die Stadtgemeinde Enns notwendig und sollen daher die Geome-<br />
30
ter-Kosten bei einer Nichtumsetzung des von der KOOP Lebensraum Beteiligungs-<br />
AG zu erstellenden Nutzungskonzepts auch von der Stadtgemeinde Enns getragen<br />
werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns soll die in der Beilage<br />
angeschlossene Vereinbarung genehmigen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 5 - Vereinbarung<br />
zu 1.12<br />
Neupositionierung der Stadtgemeinde Enns<br />
Vorlage: SD/2007/0347/1<br />
Aufgrund der enormen Dichte der Einkaufszentren im Umland sowie der Zugkraft der<br />
Linzer City haben wir uns für die Stadtmarketingstrategien „Città Slow=Genussvoll<br />
anders“ entschieden. Auch mehrere Analysen und Erhebungen spiegeln, dass diese<br />
Positionierung der individuellen Persönlichkeit unserer Stadt gerecht wird.<br />
„Città Slow“ –die Vereinigung nimmt nur Städte auf, die nicht mehr als 50.000 Einwohner<br />
haben und nach 6 Bewertungskriterien zertifiziert wurden:<br />
1) bewusste Umweltpolitik<br />
2) eine Politik der Infrastruktur zur Aufwertung des Lebensraumes<br />
3) Unterstützung von Produktion und Verbrauch natürlich erzeugter, umweltverträglicher<br />
Lebensmitteln unter Ausschluss von genmanipulierten Produkten<br />
4) Bewusstseinsförderung für regionaltypische Produkte, die ihre Wurzeln in der<br />
Kultur und Tradition haben und die zur regionalen Besonderheit beitragen<br />
5) Qualität der Gastfreundschaft<br />
6) Bewusstseinsförderung in einer „Città Slow“ zu leben; besonderes Augenmerk:<br />
Jugend<br />
Enns setzt bereits seit Jahren auf Qualitäten, die dem Leben der Bürgerinnen und<br />
Bürger eine angenehme, liebenswerte Note geben:<br />
• klare, gewachsene Struktur der Altstadt<br />
• bewusste Gliederung der Flächennutzung in der Innenstadt<br />
• Geschäfte mit Charme<br />
• starke Durchgrünung des Stadtgebietes<br />
• Pflege des historischen Erbes (u.a. mittelalterliche Fassaden)<br />
31
• lokale Veranstaltungskultur<br />
• nationale/internationale Kooperationen und Partnerschaften<br />
• Entwicklung lokaler und regionaler Absatzmöglichkeiten<br />
• ein starkes ehrenamtliches Engagement in Vereinen und Initiativen<br />
• und nicht zuletzt eine hohe Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer<br />
Stadt<br />
Unser Leitbild: Nachhaltigkeit für Stadtentwicklung und Umwelt<br />
- vorausschauende und naturbewahrende Weiterentwicklung des Stadtbildes<br />
- Förderung des Umweltbewusstseins<br />
- Unterstützung der Produktion und Vermarktung umweltverträglicher Nahrungsmittel<br />
der Region<br />
- Förderung regenerativer Technologien<br />
- Energieeinsparung und Reduzierung von CO2<br />
- Emissionen: Verminderung des motorisierten Durchgangverkehrs in der Innenstadt<br />
- Entwicklung eines Gesamtplanes für Flächennutzung<br />
- offener „Arbeitskreis Cittaslow“ für die Weiterentwicklung von Enns als genussvoll<br />
andere Stadt<br />
Unsere konkreten Leitsätze:<br />
„Città Slow“ Bewusstsein<br />
Zeit für Familie<br />
Zeit fürs Leben<br />
Enns bietet Ihnen Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Leben.<br />
„Città Slow“ Umweltschutz<br />
Zeit für Natur<br />
Enns nimmt sich Zeit und hört auf die Umwelt!<br />
„Città Slow“ Infrastruktur<br />
Zeit für Erholung<br />
Zeit fürs Bummeln<br />
Enns nimmt sich Zeit für die gemeinsame Suche nach Ihrem individuellen Genuss.<br />
„Città Slow“ Urbane Qualität<br />
Zeit für Tradition<br />
Zeit für Kultur<br />
32
Enns nimmt sich Zeit, den Flair einer einzigartigen Stadt zu bewahren. Damit Gäste<br />
und Bewohner weiterhin auf den ersten Blick die Schönheit unserer Stadt erkennen.<br />
„Città Slow“ Regionaltypische Produkte<br />
Zeit für Genuss<br />
Enns nimmt sich Zeit für den Luxus frische, regionale und örtliche Produkte direkt im<br />
Zentrum anzubieten. Qualität, die sich immer mehr Menschen gerne gönnen würden.<br />
„Città Slow“ Gastfreundschaft<br />
Zeit für Freunde<br />
Enns nimmt sich Zeit für wirkliche Begegnungen. Wo Gäste zu Freunden werden.<br />
Auch wenn die Bedürfnisse der Jugendlichen auf den ersten Blick mit Entschleunigung<br />
nicht verträglich erscheinen, schaffen wir gemeinsam sicher den Spagat, um<br />
unsere Positionierung zu wahren und parallel den Anliegen der Jugendlichen gerecht<br />
zu werden. Daher ist die Gründung einer überparteilichen Jugendplattform jetzt wichtiger<br />
denn je.<br />
In den nächsten Monaten wird mit Hilfe zahlreicher Projekte dieses Ziel verstärkt<br />
konkret im Alltag umgesetzt:<br />
Città Slow-Projekte, die im Jahr 2007 starten<br />
• Kulturwochen Oktober = Zeit für Kultur Urbane Qualität<br />
• Gründung Interessensgemeinschaft Altstadt-Hausbesitzer Urbane Qualität<br />
welche in weiterer Folge als eine wichtige Trägerinstitution in der neuen „Stadtmarketing-Plattform“<br />
agiert und gemeinsame Ziele (z.B. neue attraktive Innenstadt-<br />
Wohnungen, öffnen der Innenhöfe) verfolgt.<br />
• Ennser Gastronomie-Genuss-Rallye Gastfreundschaft<br />
Schaffung einer Città Slow-Speisekarte in den Ennser Restaurants, Gewinnspiel mit<br />
„Genuss-Rallye“-Pass<br />
• Genussvoll anders – bäuerliche Feinkostmarkthalle<br />
Regionaltypische Produkte, Infrastruktur<br />
Die Città Slow-Positionierung der Stadt Enns ebenso passend wie die Genussland-<br />
Kampagne des Landes OÖ. Regionaltypische Erzeugnisse und Waren verschiedener<br />
regionaler/oö. Lebensmittelerzeuger und Direktvermarktungsinitiativen sollen in<br />
einer Art „Feinkostsupermarkt“ professionell offeriert werden. Ein Seminarzentrum<br />
zum Genussland OÖ würde diese Idee komplettieren.<br />
33
• Infotafeln bei geschlossenen Gastrobetrieben Gastfreundschaft<br />
Zielt darauf ab, die Kommunikation zwischen den Ennser Altstadt-Wirten zu verbessern<br />
und den BesucherInnen rasch einen Überblick über die offenen „kulinarischen<br />
Einrichtungen“ in der Ennser Altstadt zu geben.<br />
• UnternehmerInnen-Beratungstage Urbane Qualität<br />
Genereller Informationsabend über verschiedene Beratungsmöglichkeiten und Förderprogramme<br />
(Einbindung der Wirtschaftskammer, zuständiger Abteilungen des<br />
Landes OÖ, örtlicher Banken).<br />
• Schaffung eines Città Slow-Preises Bewusstsein<br />
für innovative Ideen oder Vermarktung regionaler Produkte<br />
Città Slow-Projekte, die im Jahr 2008 starten<br />
• Kunsthandwerk-Adventmarkt Urbane Qualität<br />
Die Idee ist, den bereits gut besuchten Adventmarkt in Enns schrittweise zu einem<br />
Kunsthandwerk-Adventmarkt auszubauen.<br />
• Bedarfsanalyse – Ennser Shuttlebus Umweltschutz, Infrastruktur<br />
Ein Shuttlebus für Touristen und natürlich auch Ennser ist angedacht. Die Notwendigkeit<br />
soll durch eine Bedarfsanalyse geprüft werden. Citytaxi bleibt jedoch<br />
erhalten!<br />
• Neustrukturierung WAV – Cityring Infrastruktur<br />
Klare Beitragsstrukturen anhand der Leistungsfähigkeit und Größe der Unternehmen,<br />
klarer Leistungsaustausch zwischen Mitgliedsbeitrag und erhaltener<br />
Leistung.<br />
• Gründung eines Altstadt-Immobilienpools Infrastruktur<br />
Interessierte ImmobilienbesitzerInnen in der Ennser Altstadt gründen einen Immobilienpool.<br />
Vorteile: Vermarktung und Einflussnahme auf den Branchenmix<br />
• Aktives innerstädtisches Ansiedlungsmanagement Bewusstsein<br />
Teilprojekt A: Verdichtung des innerstädtischen Unternehmensbesatzes mit innenstadtrelevanten<br />
Branchen sowie unternehmensbezogenen Dienstleistern<br />
Teilprojekt B: Ansiedelung von Spezialanbietern mit starker Sortimentsausrichtung<br />
auf qualitatives „Erlebnis-Shopping“. Eingebunden dabei sind Künstler, die über einen<br />
bestimmten Zeitraum ihre Werke präsentieren.<br />
• Roter Teppich – Kundenservice-Offensive Gastfreundschaft<br />
Serviceangebote wie z.B. Gratiseinpack-Service, Umtauschservice etc. „Service-<br />
Events“, „Rote Teppich“-Aktion (Ausrollen von roten Teppichen in der Altstadt hin zu<br />
jedem Geschäft), z.B. Verteilung von Eiskratzern, Obstaktion etc.<br />
• Professionalisierung der neuen Ennser Gewerbeausstellung Infrastruktur<br />
Im Rahmen der Innenstadtentwicklung sollte versucht werden, die privaten Veranstalter<br />
in den Prozess mit einzubinden.<br />
• Verstärkte Vermarktung des Ennser-Talers Urbane Qualität, Infrastruktur<br />
34
Die vorhandenen Ennser-Taler verstärkt bei den umliegenden Industrie- und Gewerbebetrieben<br />
distribuieren sowie grundsätzlich bekannt machen .<br />
• Entwicklung eines Enns-Werbekoffers Gastfreundschaft<br />
„Ennser Produktlinie“ (z.B.: T-Shirts, Regenschirme, Sweater, Kappen etc.) für die<br />
Ennser Betriebe ebenso wie für Messen, Events etc.<br />
• Erlebniskonzept für innerstädtische Spielinseln Umweltschutz, Bewusstsein<br />
Weg der Sinne in der Altstadt in Form von Spiel- und Erlebnisinseln<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge die oben<br />
dargestellte Positionierung und die damit im Zusammenhang stehenden Projekte zur<br />
Kenntnis nehmen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Kenntnisnahme fest.<br />
zu 1.13<br />
Schaffung "Città Slow"-Preis<br />
Vorlage: SD/2007/0345/1<br />
Der „Città Slow“-Preis wird jährlich für Projekte verliehen, die den „Città Slow“-<br />
Gedanken anhand innovativer Ideen oder Vermarktung regionaler Produkte tragen.<br />
Über die finanzielle Anerkennung hinaus sollen die prämierten Personen bzw. Firmen<br />
oder Vereine in die Öffentlichkeit gerückt werden, um so das Bewusstsein für die<br />
„Città Slow“-Bewegung zu fördern und die Positionierung von Enns verstärkt ins alltägliche<br />
Leben einzubinden.<br />
Einreichmodaliäten<br />
Die vollständigen Einreichunterlagen müssen bis zum 15.11. des Jahres beim Stadtamt<br />
Enns einlangen.<br />
Kriterien<br />
Bei der Bewertung und Reihung der Projekte wird die Jury insbesondere folgende<br />
Kriterien positiv bewerten:<br />
- bewusste Umweltpolitik<br />
- Infrastruktur<br />
- regionale Lebensmittel<br />
- Bewusstseinsförderung für Kultur und Tradition (urbane Qualität)<br />
35
- Qualität der Gastfreundschaft<br />
- Bewusstseinsförderung in einer „Città Slow“ zu leben<br />
Beurteilt wird im Detail:<br />
- Weiterentwicklung des Stadtbildes (naturbewahrend)<br />
- Förderung des Umweltbewussseins<br />
- Produktion/Vermarktung umweltverträglicher Nahrungsmitteln der Region<br />
- Förderung regenerativer Technologien<br />
- Energieeinsparung und Reduzierung von CO²<br />
- Emissionen: Ideen zur Verminderung des motorisierten Durchgangsverkehrs<br />
in der Innenstadt<br />
- Vorschläge zur innovativen Flächennutzung<br />
- Aktionen zur Weiterentwicklung als genussvoll andere Stadt (besonderes Augenmerk:<br />
Jugend)<br />
Jurymitglieder<br />
Die Bewertungsjury setzt sich aus folgenden Personen zusammen:<br />
- Bürgermeister der Stadt Enns<br />
- Wirtschafts-Stadtrat der Stadtgemeinde Enns<br />
- Geschäftsführer der TSE GmbH (Tourismus- und Stadtmarketing Enns<br />
GmbH)<br />
- Obmann der Ortsbauernschaft<br />
- Vertreter von Slow Food Linz, Herrn Mag. Braun<br />
Preisverleihung<br />
Die Preisverleihung findet jährlich im Rahmen des Neujahrsempfanges des Bürgermeisters<br />
in der Stadthalle Enns statt. Verliehen werden drei Preise, der erste ist mit<br />
EUR 1.000,- dotiert, der zweite mit EUR 750,- und der dritte mit EUR 500,-.<br />
Zusätzlich erhält der Erstplatzierte einen Wanderpokal, der im nächsten Jahr an den<br />
neuen Preisträger überreicht wird.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge die Einführung<br />
eines Citta Slow- Preises nach obigen Kriterien beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
STR Wolfgang Gruber<br />
Wenn es so ein toller Pokal wird, wie man hört – gut, dann soll er wandern. Aber man<br />
muss auch an die Personen und Firmen denken, die diesen Preis erhalten, in ihren<br />
Geschäftsräumen präsentieren und den Pokal dann ein Jahr später an den nächsten<br />
Preisträger weitergeben müssen. Es sollte zumindest eine Plakette oder eine Urkunde<br />
zusätzlich zu dem Pokal verliehen werden, damit die Preisträger auch im Anschluss<br />
mit dem Erhalt des Preises werben können.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Es ist selbstverständlich angedacht, dass die Preisträger zusätzlich zu dem Wanderpokal<br />
eine Urkunde erhalten. An dem zusätzlichen Rahmen zum Aufhängen der Urkunde<br />
soll es nicht scheitern.<br />
36
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Ich habe in diesem und im vorigen Antrag das Stichwort „Reduktion von CO2-<br />
Ausstoß“ gehört und dieser soll jetzt sogar mit einem Preis prämiert werden. Wie<br />
passt dieses Kriterium mit dem Abschluss eines Optionsvertrages mit der Energie<br />
AG zusammen, die ein GAS-Kraftwerk errichten wollen und eine unglaubliche Menge<br />
an CO2-Ausstoß produzieren?<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Die Reduktion des CO2-Ausstoßes ist ein Kriterium für den Città Slow-Preis, den die<br />
Stadt Enns vergibt. Sollte die Energie AG dieses Kraftwerk errichten, wird die Energie<br />
AG sicherlich nicht den Città Slow-Preis erhalten. Wir sprechen jetzt über den<br />
Città Slow-Preis und nicht über den CO2-Ausstoß von einem Kraftwerk, dessen Errichtung<br />
noch gar nicht fixiert ist.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.14<br />
Richtlinien für die Verwendung des Logos - Enns - Genussvoll anders<br />
Vorlage: GG I/2007/0821/1<br />
Seit September diesen Jahres gibt es im Rahmen der „Citta-Slow“ ein neues Logo<br />
„STADT enns SEIT 1212 GENUSSVOLL ANDERS“ (vergleiche untenstehende Grafik),<br />
mit dem die Neupositionierung der Stadtgemeinde Enns zum Ausdruck gebracht<br />
werden soll.<br />
Ziel ist es, diese Neupositionierung auf breite Ebene zu präsentieren, wozu es<br />
zweckdienlich ist, dieses neue Logo breit gefächert zu verwenden. So ist es seitens<br />
der Stadtgemeinde gewünscht, dass dieses Logo zur gemeinsamen Vermarktung<br />
nach Möglichkeit von allen Ennser Vereinen, von einer Vielzahl von Wirtschaftstreibenden<br />
usw auf dem jeweiligen Briefpapier, bei Veranstaltungen, auf Homepages<br />
usw. verbreitet wird.<br />
Zu diesem Zweck sollen Richtlinien aufgestellt werden, die einen ordnungsgemäßen<br />
Gebrauch des Logos sicherstellen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge folgende<br />
Richtlinien beschließen:<br />
Richtlinien zur Verwendung des Logos<br />
„STADT enns SEIT 1212 GENUSSVOLL ANDERS“<br />
1. Graphische Darstellung des Logos:<br />
37
2. Das Logo darf in seiner Form und Farbe unter keinen Umständen verändert werden.<br />
3. Es ist beabsichtigt und gewünscht, dass das Logo nach Möglichkeit von einer Vielzahl<br />
von natürlichen und juristischen Personen (wie von Ennser Vereinen, Wirtschaftstreibenden<br />
etc.) bei Veranstaltungen, im Geschäftsverkehr, auf der Homepage<br />
usw. verwendet wird.<br />
Eine Verwendung des Logos ist jedoch ausnahmslos nur nach vorhergehender<br />
Zustimmung der Stadtgemeinde Enns gestattet, wobei sich die Stadtgemeinde<br />
vorbehält in begründeten Fällen die Verwendung des Logos abzulehnen.<br />
4 .Bei Verwendung des Logos auf Briefpapier (z.B. Firmen-, Vereinsbriefpapier) darf<br />
dieses nur am Briefpapierfuß aufgedruckt werden. Der Aufdruck des Logos am Briefpapierkopf<br />
bleibt der Stadtgemeinde Enns vorbehalten.<br />
5. Sofern Ennser Vereine die Möglichkeit besitzen das Logo zu verwenden und von<br />
dieser Möglichkeit auch tatsächlich (nach vorhergehender Zustimmung der Stadtgemeinde<br />
Enns) Gebrauch machen, kann die erstmalige Verwendung des Logos und<br />
die dadurch entstehenden Mehrkosten einmalig in der jährlichen Vereinssubvention<br />
bis zu einem Höchstbetrag von € 100,-- Berücksichtigung finden.<br />
Zudem behält sich die Stadtgemeinde Enns vor, bei missbräuchlicher bzw. bei nicht<br />
richtlinienkonformer Verwendung des Logos die Subvention zu kürzen bzw. zukünftig<br />
gänzlich zu versagen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.15<br />
Tourismusverband Enns - Gewährung einer Subvention<br />
Vorlage: GG I/2007/0820/1<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns hat in seiner Sitzung vom 07. Dezember<br />
2006 den Haushaltsvoranschlag 2007 beschlossen, worin auch summenmäßig ausgewiesene<br />
Subventionen und Zuschüsse an verschiedene Vereine und Institutionen<br />
enthalten sind.<br />
Der Tourismusverband Enns soll eine Gesamtsubvention von € 24.166,67 erhalten.<br />
In den vergangen Jahren erhielt der Tourismusverband eine Subvention von €<br />
29.900,-. Durch die Gründung der neuen Tourismus- und Stadtmarketing GmbH er-<br />
38
hält der Tourismusverband für die Monate Jänner bis August für den laufenden Geschäftsbetrieb<br />
und die touristische Werbemaßnahmen einen Betrag von€ 14.500,-<br />
und für den Personalaufwand € 9.666,67 (2/3 von € 14.500,00 )<br />
Die Bedeckung der Ausgaben für den laufenden Geschäftsbetrieb erfolgt vom Ansatz<br />
1/771000-757380, jene für die Teilzeitkraft von 1/771000-757390.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge dem Tourismusverband<br />
Enns eine Subvention für das Jahr 2007<br />
1) zum laufenden Geschäftsbetrieb und für touristische Werbemaßnahmen<br />
2/3 von € 14.500,00 das sind € 9.666,67 und<br />
2) für die Kosten einer Teilzeitkraft eine Subvention in Höhe € 14.500,00<br />
gewähren.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.16<br />
Errichtung einer öffentlichen Sauna<br />
Vorlage: SD/2007/0346/1<br />
In den vergangen Monaten wurde ausführlich über die Möglichkeit der Umsetzung<br />
eines Saunakonzeptes im Freibadareal der Stadtgemeinde Enns diskutiert. Vom ursprünglichen<br />
Beschluss, das Technische Büro Hammer mit den einzelnen Umsetzungsschritten<br />
zu beauftragen wurde, aus verschiedenen Überlegungen Abstand<br />
genommen. Vielmehr wurde das Architekturbüro Fischer Hickisch und Partner ersucht<br />
einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag auszuarbeiten.<br />
Das genannte Büro ist seit vielen Jahren mit einer Vielzahl von Freibad- und Saunaprojekten<br />
befasst und genießt einen ausgezeichneten Ruf als kompetenter Partner.<br />
Architekt Fischer hat innerhalb kurzer Zeit ein ausgezeichnetes Konzept vorgelegt,<br />
welches bereits in mehreren Besprechungsrunden mit allen im Gemeinderat vertretenen<br />
Fraktionen diskutiert wurde.<br />
Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass entgegen der ersten Planungsvariante vom<br />
Technischen Büro Hammer nicht der zur Fördermayrstraße parallel verlaufende Trakt<br />
des Freibades für eine Saunagestaltung genutzt werden soll, sondern der im Anschluss<br />
befindliche Querriegelbau.<br />
39
Dieser soll nach einer eingehenden Sanierung und Vergrößerung genügend Platz für<br />
eine Saunalandschaft bieten. So ist vorgesehen, den Eingangsbereich zum Freibad<br />
auch gemeinsam für die Sauna zu nutzen, wobei der Zutritt zur Sauna derzeit mit<br />
einer automatischen Kassa geplant ist.<br />
Das Erdgeschoss soll für Umkleidekabinen, Vorreinigung und einen Ruheraum genutzt<br />
werden. Das darüber liegende Geschoss sieht die Installierung mehrer Saunakabinen<br />
inkl. einer Blocksauna und einer sowohl überdachten als auch nichtüberdachten<br />
Dachterrasse vor. Im Kellertrakt soll v.a. die notwendige Technik Platz finden.<br />
Die einzelnen Geschosse werden behindertengerecht mit einem Lift, der selbstverständlich<br />
auch in der Freibadsaison für die Freibadgäste zu nutzen ist, aufgeschlossen<br />
und soll auch der derzeitig nicht behindertengerecht ausgestaltete Zugangsbereich<br />
von der Fördermayrstraße mit einer Rampe ausgestattet werden.<br />
Der Konzeption vom Architekturbüro Fischer Hickisch und Partner liegt auch eine<br />
Kostenhochrechnung laut Önorm B1801 vom 13.09.2007 zugrunde, die Gesamtkosten<br />
von € 1.265.983,-- netto (incl. Reserven in Höhe von ca. € 31.000,-- für Unvorhergesehenes)<br />
ausweist. Diese Gesamtkosten teilen sich weiters auf in nichtförderbare<br />
Kosten in Höhe von ca. € 1.200.000,-- und in förderbare Kosten von ca. €<br />
100.000,--. Genaueres können Sie der Beilage zu diesem Amtsvortrag (Beilage 6 a)<br />
entnehmen. Ebenso wird diesem Amtsvortrag ein Entwurf eines Bauzeitplanes angeschlossen,<br />
der eine mögliche Fertigstellung dieses Projektes bis Oktober 2008 vorsieht<br />
(Beilage 6 b).<br />
Mit der Umsetzung des Projektes soll die Stadtbetriebe Enns GmbH beauftragt werden.<br />
Zu diesem Zweck ist es notwendig eine Teilung des Grundstückes 1192/3 KG<br />
Enns in sich und in das Grundstück 1192/8 (EZ neu) KG Enns vorzunehmen und mit<br />
der Stadtbetriebe Enns GmbH einen entsprechenden Baurechtsvertrag abzuschließen.<br />
Weiters soll die SBE GmbH die Finanzierung des Projektes sowie die Erhaltung<br />
(Wartung und Instandhaltung) des Objektes übernehmen. Das gesamte Objekt, welches<br />
sowohl für den Betrieb des Freibades als auch für die Sauna notwendig ist, soll<br />
von der Stadtgemeinde Enns zur Gänze angemietet werden und soll somit auch der<br />
Betrieb Freibad und Sauna bei der Stadtgemeinde verbleiben.<br />
Zusätzlich soll ein Beschluss herbeigeführt werden, dass alle für das Projekt möglichen<br />
Subventionen zur Gänze (so weit möglich) direkt an die SBE GmbH überwiesen<br />
werden bzw. die an die Stadtgemeinde zur Auszahlung gelangenden Subventionen<br />
(BZ, LZ) der Gesellschaft in Form eines Gesellschafterzuschusses übertragen werden.<br />
Darüber hinaus verpflichtet sich die Stadtgemeinde Enns bereits jetzt eine Gesellschaftereinlage<br />
(-zuschuss) in Höhe von € 500.000,-- zu leisten.<br />
Zur Umsetzung dieses Projektes ist es seitens der SBE GmbH unabdingbar ein Darlehen<br />
in Anspruch zu nehmen. Dieser Darlehensrahmen soll bis zu € 1.300,000,--<br />
betragen. Um für die Gesellschaft die bestmöglichen Konditionen in Anspruch nehmen<br />
zu können, soll die Stadtgemeinde als 100%- Gesellschafterin, deren Bonität<br />
eine wesentlich bessere ist als die einer handelsrechtlichen Gesellschaft, eine Garantieerklärung<br />
zur Sicherstellung des Kredites übernehmen (Ausfallsbürgschaft<br />
nach §1356 ABGB).<br />
40
Gleichzeitig soll die Stadtgemeinde eine Patronatserklärung abgeben, mit der erklärt<br />
wird, dass die in der SBE GmbH erzielten Verluste jederzeit (langfristig gesehen) abgedeckt<br />
werden.<br />
Wortmeldungen:<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Des weiteren haben wir auch Verhandlungen mit dem Architekturbüro ergeben, dass<br />
eine Deckelung hinsichtlich der genannten Summe möglich ist.<br />
Bevor ich nun zu den einzelnen Anträgen komme, stelle ich diesen Amtsvortrag zur<br />
Diskussion.<br />
GR Norbert Aichberger<br />
Ich stelle im Namen der ÖVP-Fraktion und der Grünen-Fraktion einen GEGEN-<br />
ANTRAG:<br />
Die ÖVP und die Grünen begrüßen grundsätzlich die Errichtung einer Sauna in Enns.<br />
Wir wollen aber nicht die Chance versäumen, im Zuge der Sauna-Konzeption auch<br />
über ein neues Hallenbad nachzudenken.<br />
Die Kombination Sauna-Hallenbad würde einen wesentlich größeren Teil der Ennser<br />
Bevölkerung (besonders auch Kinder und Jugendliche) ansprechen als eine Sauna<br />
alleine. Die Kombination Hallenbad-Freibad hat sich beispielsweise in Amstetten bewährt,<br />
kann man doch damit äußerst flexibel auf Wetterverhältnisse reagieren.<br />
Möglichweise – aufgrund der finanziellen Situation – kommt nur ein „Hallenbad light“<br />
mit einem Lehrschwimmbecken in Frage. Diese kostengünstigere Variante bietet<br />
zwar keine großen Abenteuerflächen, dafür aber die Möglichkeit der sportlichen Betätigung.<br />
Auf jeden Fall soll das Hallenbad den Ennser Kindern, Schülerinnen und Schülern,<br />
den Mitgliedern des Schwimmvereines und der gesamten Ennser Bevölkerung wieder<br />
die Möglichkeit bieten, vor Ort schwimmen zu lernen, zu trainieren oder sich fit zu<br />
halten.<br />
Eine Machbarkeitsstudie soll zeigen, ob und wie im Zuge eines Saunabaus die Neuerrichtung<br />
eines Hallenbades möglich und finanzierbar wäre.<br />
Dabei sind verschiedenste Finanzierungskonzepte zu prüfen - von der Co-<br />
Finanzierung mit den umliegenden Gemeinden bis hin zur Vermietung von<br />
Schwimmbahnen an Vereine und anderen Institutionen. Ebenso ist ein umfangreiches<br />
Energiekonzept zu erstellen.<br />
Durchdacht werden sollen durchaus unkonventionelle Lösungen unter Zuhilfenahme<br />
eines erfahrenen Architekten.<br />
Wir stellen den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
vor Umsetzung der derzeitigen Pläne für den Bau einer Sauna eine Machbar-<br />
41
keitsstudie samt Energie- und Finanzierungskonzept für die Errichtung eines angeschlossenen<br />
Hallenbades erstellen zu lassen.<br />
Herr Bürgermeister, ich bitte um Diskussion und Abstimmung.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Ich wiederhole mich nun in meiner Argumentation. Um ein richtiges Hallenbad in<br />
Enns zu errichten - um halbwegs kostendeckend zu fahren, brauche ich sicherlich<br />
eine Ausstattung, die in Richtung Hallenbad Bad Schallerbach geht (Erlebnisrutsche<br />
udgl.) – da befinden wir uns in einer Größenordnung, die sicherlich nicht finanzierbar<br />
ist. Ein normales Hallenbad - auch das wäre sehr schwierig zu finanzieren - hätte<br />
sicherlich nicht, abgesehen von den SchülerInnen im Zuge des Turnunterrichtes, den<br />
Zuspruch, das hat das Hallenbad in Enns in der Vergangenheit gezeigt. In Gesprächen<br />
mit der Ennser Bevölkerung höre ich immer wieder, dass die Eltern gerne 30<br />
Minuten Fahrzeit in Kauf nehmen, damit ihren Kindern Erlebnisrutschen und Abenteuerflächen<br />
zur Verfügung stehen.<br />
Um nur halbwegs mit den umliegenden Mitanbietern im Hallen- und Erlebnisbadbereich<br />
mithalten zu können, wäre ein finanzieller Rahmen notwendig, den wir einfach<br />
nicht zur Verfügung stellen können. Ich bin überzeugt, dass eine EU-Förderung bzw.<br />
eine Förderung über LEADER nicht möglich ist. Ich habe auch bereits erwähnt, dass<br />
es ganz klare Aussagen von Bürgermeisterkollegen aus den Nachbargemeinden<br />
gibt, dass sie kein Interesse an einer Mitfinanzierung haben bzw. es die Finanzkraft<br />
nicht zulässt.<br />
Vbgm Harald Weingartner<br />
Die angestrebte Machbarkeitsstudie umfasst ja nicht nur ein Hallenbad mit Erlebnisrutschen<br />
udgl. sondern soll vor allem auch die Realisierung eines Hallenbad „light“<br />
prüfen. Ich möchte nochmals betonen, dass die Ennser Bevölkerung unbedingt ein<br />
neues Hallenbad will und sei es „nur“ ein Lehrschwimmbecken, in dem die Kinder<br />
und Schüler Schwimmunterricht erhalten, wo der Ennser Schwimmverein trainieren<br />
kann und den Ennsern die Möglichkeit bietet, sich körperlich zu ertüchtigen.<br />
Wir sind der Meinung, dass der Aufwand für das Saunaprojekt in dem derzeitigen<br />
Umfang zu hoch ist für den Nutzen, den es bringt.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Wir sind für den Bau einer Sauna , möchten aber unbedingt prüfen lassen, ob es<br />
möglich wäre, der geplanten Sauna ein Hallenbad anzuschließen.<br />
Diese Forderung haben wir gegenüber dem Stadtamt auch in den Budgetforderungen<br />
der Grünen deklariert. Des weiteren geht es hierbei ja nur um den Antrag, eine<br />
Machbarkeitsstudie durchzuführen und nicht um den Beschluss, ein Hallenbad zu<br />
errichten.<br />
GR Christian Deleja-Hotko<br />
Zum Thema Machbarkeitsstudie möchte ich nochmals betonen, dass wir diese schon<br />
mehrmals in Auftrag gegeben haben – mit immer dem gleichen Ergebnis, dass die<br />
finanziellen Mittel seitens der Stadtgemeinde Enns für ein neues Hallenbad nicht zur<br />
Verfügung stehen. Wir wissen bereits im Vorfeld, dass wir es uns einfach nicht leisten<br />
können – deshalb brauchen wir nicht noch eine Machbarkeitsstudie.<br />
42
VORSITZENDER:<br />
Es liegt keine Wortmeldung mehr vor.<br />
Wer mit diesem Gegenantrag der ÖVP- und der Grünen-Fraktion einverstanden ist,<br />
möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP- und Grüne-Fraktion stimmen für den Antrag.<br />
SPÖ- und FPÖ-Fraktion stimmen gegen den Antrag.<br />
ICH STELLE MEHRSTIMMIGE ABLEHNUNG FEST.<br />
Gibt es Wortmeldungen zu dem urspünglichen Antrag?<br />
STR Wolfgang Gruber<br />
Ich finde das Projekt sehr schön gestaltet, jedoch fehlt der Energiespargedanke.<br />
Wenn man schon einen Neubau errichtet und die Fassade in Glas/Stahl ausgeführt<br />
wird, dann sollte/könnte/müsste man diese als Energie-Fassade konzipieren. Es ist<br />
mir durchaus bewusst, dass dadurch die Errichtungskosten steigen, doch in Zeiten<br />
wie diesen - Solarrichtlinien, Solarförderungen – sollte man unbedingt darauf achten,<br />
als Stadtgemeinde Enns ein Vorreiter zu sein. Es wird sich wirtschaftlich momentan<br />
zwar nicht rechnen, aber es rechnet sich aufgrund der gewonnenen Lebensqualität.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
Wenn es nun zu dieser Beschlussfassung kommt, wird es selbstverständlich zu einer<br />
Fortführung der Arbeitskreise kommen. Und es ist auch klar, dass auch diejenigen<br />
eingebunden werden, die nun gegen den Antrag stimmen. Wir werden gemeinsam<br />
ein Konzept erarbeiten und dieses dem Architekturbüro unterbreiten.<br />
Nachdem keine weitere Wortmeldung mehr vorliegt, darf ich nun zu meinen Anträgen<br />
kommen:<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
a) die Stadtbetriebe Enns GmbH zu ermächtigen, dass Saunaprojekt im derzeitigen<br />
Freibadareal mit dem Architekturbüro Fischer Hickisch und Partner, Linz, auf gemeindeeigenem<br />
Grund mit Baurechtseinräumung umzusetzen, wobei die Finanzierung<br />
des Projektes und anschließend die Erhaltung des Objektes (Wartung, Instandhaltung,<br />
usw.) die SBE GmbH übernehmen soll.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine<br />
Hand erheben.<br />
43
SPÖ- und FPÖ-Fraktion stimmen für den Antrag.<br />
Die ÖVP-Fraktion und Frau GR Alkin und Frau GR Gintenreiter von den Grünen<br />
stimmen gegen den Antrag.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann von den Grünen enthält sich der Stimme.<br />
ICH STELLE MEHRSTIMMIGE ANNAHME FEST.<br />
b) den in Beilage (Beilage 6 c) angeschlossenen Baurechtsvertrag mit der Stadtbetriebe<br />
Enns GmbH abzuschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine<br />
Hand erheben.<br />
SPÖ- und FPÖ-Fraktion stimmen für den Antrag.<br />
Die ÖVP-Fraktion und Frau GR Alkin und Frau GR Gintenreiter von den Grünen<br />
stimmen gegen den Antrag.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann von den Grünen enthält sich der Stimme.<br />
ICH STELLE MEHRSTIMMIGE ANNAHME FEST.<br />
c) die verbindliche Erklärung abzugeben, alle von dritter Seite (Land (LZ und BZ),<br />
Bund, etc.) möglichen Projektsubventionen zur Gänze an die SBE GmbH (sofern sie<br />
nicht unmittelbar an die SBE GmbH ausbezahlt werden) ehestmöglich als Gesellschafterzuschüsse<br />
bzw Gesellschaftereinlage zu übertragen<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine<br />
Hand erheben.<br />
SPÖ- und FPÖ-Fraktion stimmen für den Antrag.<br />
Die ÖVP-Fraktion und Frau GR Alkin und Frau GR Gintenreiter von den Grünen<br />
stimmen gegen den Antrag.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann von den Grünen enthält sich der Stimme.<br />
ICH STELLE MEHRSTIMMIGE ANNAHME FEST.<br />
d) dass seitens der Gesellschafterin unabhängig von den gewährten Subventionen<br />
dritter Seite ein Gesellschafterzuschuss zum Saunaprojekt in Höhe von mindestens €<br />
44
500.000,-- geleistet wird, wobei die Überweisung dieses Betrages noch im Jahr 2007<br />
erfolgen soll<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine<br />
Hand erheben.<br />
SPÖ- und FPÖ-Fraktion stimmen für den Antrag.<br />
Die ÖVP-Fraktion und Frau GR Alkin und Frau GR Gintenreiter von den Grünen<br />
stimmen gegen den Antrag.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann von den Grünen enthält sich der Stimme.<br />
ICH STELLE MEHRSTIMMIGE ANNAHME FEST.<br />
e) gegenüber dem an die SBE GmbH Kredit gebenden Institut Raiffeisenbank Enns<br />
registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Hauptplatz 5, 4470 Enns, ein<br />
Anbot zur Garantieübernahme zur Sicherstellung des Kredites zu legen (vergleiche<br />
Beilage 6 c), um somit die bestmöglichen Konditionen für die SBE GmbH zu gewährleisten<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine<br />
Hand erheben.<br />
SPÖ- und FPÖ-Fraktion stimmen für den Antrag.<br />
Die ÖVP-Fraktion und Frau GR Alkin und Frau GR Gintenreiter von den Grünen<br />
stimmen gegen den Antrag.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann von den Grünen enthält sich der Stimme.<br />
ICH STELLE MEHRSTIMMIGE ANNAHME FEST.<br />
f) dass die Stadtgemeinde Enns nach Vorlage der Detailzahlen und des endgültigen<br />
Betriebskonzeptes jedenfalls mit der SBE einen entsprechenden Mietvertrag abschließen<br />
wird<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine<br />
Hand erheben.<br />
45
SPÖ- und FPÖ-Fraktion stimmen für den Antrag.<br />
Die ÖVP-Fraktion und Frau GR Alkin und Frau GR Gintenreiter von den Grünen<br />
stimmen gegen den Antrag.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann von den Grünen enthält sich der Stimme.<br />
ICH STELLE MEHRSTIMMIGE ANNAHME FEST.<br />
g) dass die in der Stadtbetriebe Enns GmbH erzielten Verluste jederzeit langfristig<br />
gesehen von der Gesellschafterin abgedeckt werden<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine<br />
Hand erheben.<br />
SPÖ- und FPÖ-Fraktion stimmen für den Antrag.<br />
Die ÖVP-Fraktion und Frau GR Alkin und Frau GR Gintenreiter von den Grünen<br />
stimmen gegen den Antrag.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann von den Grünen enthält sich der Stimme.<br />
ICH STELLE MEHRSTIMMIGE ANNAHME FEST.<br />
Beilage 6 a – Kostenvoranschlag<br />
Beilage 6 b – Bauzeitplan<br />
Beilage 6 c – Baurechtsvertrag<br />
Beilage 6 d – Kreditgarantie<br />
zu 2<br />
Kulturangelegenheiten<br />
Referent: Vbgm Klaus Kamptner<br />
zu 2.1<br />
Abänderung der Vereinsförderungsrichtlinien für Kultur- und Sportvereine<br />
Vorlage: GG I/2007/0812/1<br />
Bei den Vereinsförderungsrichtlinien für Kultur- und Sportvereine soll §1 Pkt. 5<br />
„Der Förderungswerber (Verein) soll das Logo der „Tourismus- und Stadtmarketing<br />
GmbH Enns“ zum Zwecke der gemeinsamen Vertretung und Vermarktung der Marke<br />
„ Enns“ nach außen, auf seinem Briefpapier, Plakaten, Homepage, etc, verwenden.<br />
Zur Umsetzung gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten ab nachweislicher Verstän-<br />
46
digung durch die Stadtgemeinde Enns. Die Stadtgemeinde Enns behält sich vor, eine<br />
Subventionierung hiervon abhängig zu machen.“<br />
zur Gänze gestrichen werden, da eine allgemeine Richtlinie für die Verwendung des<br />
Logos „Enns - genussvoll anders“ erstellt werden sollen.<br />
l<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge folgende<br />
Vereinsförderungsrichtlinien für Kultur- und Sportvereine beschließen:<br />
Gemäß § 94 der OÖ Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 idgF, wird kundgemacht,<br />
dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns in seiner Sitzung am 27.09<br />
2007 neue Vereinsförderungsrichtlinien für die Kultur- und Sportvereine der Stadt<br />
Enns beschlossen hat.<br />
Kundmachung<br />
Vereins-Förderungsrichtlinien der Stadt Enns<br />
Präambel<br />
Die Stadt Enns bekennt sich zu einem funktionierenden, aktiven Vereinswesen und<br />
sieht es daher als ihre Aufgabe, die in Enns ansässigen Kultur- und Sportvereine,<br />
insbesondere auch deren Jugendarbeit, sowohl in ideeller als auch in finanzieller<br />
Hinsicht gemäß den nachstehenden Vereinsförderungsrichtlinien zu unterstützen.<br />
I. Allgemeine Voraussetzungen<br />
47<br />
§ 1<br />
Grundsätze der Förderung<br />
(1) Alle Leistungen nach diesen Richtlinien sind freiwillige Leistungen der Stadt<br />
Enns, welche sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Finanzmitteln orientieren.<br />
Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.<br />
(2) Nach diesen Richtlinien werden Ennser Vereine nach Punktesystem gefördert,<br />
die im Vereinsregister mit Sitz in Enns eingetragen sind. Für nicht im Vereinsregister<br />
gemeldete Gruppen- und Interessensgemeinschaften ist eine Förderung<br />
nur im Rahmen eines konkreten Projektes möglich. Eine Prüfung durch<br />
den jeweiligen Ausschuss ist vor der Durchführung erforderlich.
(3) Der Wert eines Punktes bewegt sich in einer Bandbreite von € 0,50 bis 1,50.<br />
Die endgültige Höhe des Punktewertes wird auf Vorschlag des jeweiligen<br />
Ausschusses durch den Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns bei der Vergabesitzung<br />
festgesetzt.<br />
(4) Die vorgesehenen Punktewerte sind Richtwerte und können bei Bedarf verändert<br />
bzw. angepasst werden. Die Stadt Enns behält sich vor, die Förderung<br />
bei Vereinen, die keine ausreichenden, satzungsgemäßen Aktivitäten nachweisen,<br />
auszusetzen bzw. zu streichen.<br />
(5) Von der Förderung sind politische Parteien ausgeschlossen<br />
48<br />
§ 2<br />
Form, Art und Zeitpunkt des Antrages<br />
(1) Die Aktivitäten der Vereine werden einmal pro Jahr bewertet. Das Förderansuchen<br />
ist bis spätestens 31.10. des Jahres beim Stadtamt der Stadtgemeinde<br />
Enns einzureichen. Als Bewertungszeitraum ist der 01.10. des vorangegangenen<br />
Jahres bis zum 30.09. des laufenden Jahres heranzuziehen.<br />
(2) Über Ansuchen kann den antragstellenden Vereinen zur finanziellen Abwicklung<br />
geplanter größerer Projekte eine Akontozahlung bewilligt werden. Diesem<br />
Ansuchen ist eine Projektbeschreibung sowie ein Finanzierungsplan anzuschließen.<br />
(3) Für das Ansuchen ist das von der Stadtgemeinde Enns aufgelegte Formblatt<br />
zu verwenden.<br />
(4) Mit jedem Antrag auf Förderung ist der Stadtgemeinde Enns der aktuelle Vereinsvorstand<br />
zu melden.<br />
§ 3<br />
Antragstellung<br />
Sämtliche Leistungen nach diesen Richtlinien werden nur auf Antrag gewährt. Zur<br />
Antragstellung ist grundsätzlich nur der Hauptverein, nicht evtl. Sparten usw. berechtigt.<br />
§ 4<br />
Verwendungsnachweis<br />
Die Stadt Enns ist bei Leistungen nach diesen Richtlinien generell berechtigt Verwendungsnachweise<br />
zu verlangen bzw. Vereinsunterlagen, die mit der Gewährung<br />
der Förderung in Zusammenhang stehen, zu fordern oder einzusehen.
Bei der Förderung von Bau- und Investitionsmaßnahmen ist der Stadt in jedem Fall<br />
ein Verwendungsnachweis vorzulegen.<br />
II. Art der Förderung<br />
49<br />
§ 5<br />
Laufende Vereinsarbeit<br />
Die Vereine erhalten eine Grundförderung - laut nachstehender Tabelle - zur Unterstützung<br />
der Allgemeinen Vereinsarbeit (z.B. Vereinssitzungen, Tagungen, Schriftverkehr,<br />
allgemeine Aussendungen usw.).<br />
Diese ist grundsätzlich abhängig von der Anzahl der aktiven Vereinsmitglieder.<br />
0 bis 30 Mitglieder 40 Punkte<br />
31 bis 60 Mitglieder 60 Punkte<br />
61 bis 100 Mitglieder 100 Punkte<br />
101 bis 250 Mitglieder 130 Punkte<br />
251 bis 500 Mitglieder 150 Punkte<br />
ab 501 Mitglieder 180 Punkte<br />
§ 6<br />
Vereinsjubiläen<br />
Die Stadt Enns gewährt den Vereinen bei Veranstaltungen anlässlich von Vereinsjubiläen<br />
(Gesamtverein – keine Sparten) 500 Punkte für durch 25 teilbare Jubiläen.<br />
§ 7<br />
Vereinsräumlichkeiten, Miet- und Betriebskosten<br />
(1) Vereinsheim und Freiluftsportanlagen<br />
1. Für eigene oder angemietete Vereinsheime oder Freiluftsportanlagen<br />
können Punkte in einer Bandbreite von 100 bis 1000 Punkten vergeben<br />
werden, sofern die Betriebs- bzw. Mietkosten den Betrag € 500,00 /Jahr<br />
übersteigen.<br />
2. Bei der Festsetzung der Punkteanzahl werden Einnahmen aus Vermietung<br />
bzw. Verpachtung berücksichtigt.
(2) Mietkosten<br />
Anfallende Mietkosten für die Nutzung gemeindeeigener Einrichtungen (Stadthalle,<br />
Bauhofleistungen usw.) können laut nachstehender Tabelle insofern Berücksichtigung<br />
finden, als der Aufwand/Jahr den Betrag von € 500,- übersteigt.<br />
501 bis € 1000 200 Punkte<br />
1000 bis € 2000 400 Punkte<br />
2000 bis € 3000 600 Punkte<br />
3000 bis € 4000 800 Punkte<br />
über € 4000 1000 Punkte<br />
(3) Betriebskosten<br />
Sportvereine, welche ein Vereinsheim besitzen, können um einen Zuschuss zur<br />
Abdeckung der Wassergebühren in folgendem Ausmaß ansuchen:<br />
Vereine bis 250 Mitglieder bis 150 m³<br />
Vereine ab 251 Mitglieder bis 500 m³<br />
50<br />
§ 8<br />
Überregionaler Wert<br />
Wenn einem Verein überregionale Bedeutung beigemessen wird (Was wäre das<br />
kulturelle, soziale und sportliche Leben in Enns ohne diesen Verein? Erfolgt eine<br />
Vereinsarbeit, die im Interesse der Allgemeinheit liegt, z. B. soziale Arbeit, öffentliche<br />
Auftritte usw.), können vom zuständigen Ausschuss 50 bis 400 Punkte vergeben<br />
werden.<br />
§ 9<br />
Medialer Wert<br />
Wenn über einen Verein in regionalen oder überregionalen Medien berichtet wird,<br />
können je nach Umfang der Berichterstattung 50 bis 400 Punkte vergeben werden<br />
(Kopien der Berichte sind erforderlich).<br />
§ 10<br />
Aktivitätspunkte<br />
(1) Kulturelle, soziale und sportliche Veranstaltungen:<br />
1. Jede der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltung ist grundsätzlich förderbar.<br />
Je nach Umfang und Aufwand der Veranstaltung kann eine<br />
Förderung im Bereich von 30 bis 300 Punkten vergeben werden. Bei<br />
Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung, kann die Förderung im<br />
Einzelfall bis max. 1000 Punkte erhöht werden.
2. Vereinsinterne Aktivitäten können für das gesamte Vereinsjahr bis zu<br />
500 Punkten gefördert werden.<br />
3. Veranstaltungen, die unter den normalen Meisterschaftsbetrieb von<br />
Vereinen fallen, werden an dieser Stelle nicht gefördert.<br />
(2) Großveranstaltungen<br />
Geplante Großveranstaltungen sind der Stadtgemeinde Enns mindestens 1 Jahr<br />
im Voraus bekannt zugeben. Diese sind einer gesonderten Behandlung zuzuführen.<br />
(3) Teilnahme an Landes-, Staats-, Europa-, Weltmeisterschaften und Olympischen<br />
Spielen<br />
Landesmeisterschaft O.Ö. Platz 1 - 5 50 bis 100 Punkte<br />
Staatsmeisterschaft Platz 1 - 10 100 bis 200 Punkte<br />
Europameisterschaft Platz 1 - 15 200 bis 400 Punkte<br />
Weltmeisterschaft und Olympiade Platz 1 - 20 400 bis 800 Punkte<br />
(4) Mannschaftsbetrieb<br />
Mannschaften im Meisterschaftsbetrieb 30 bis 300 Punkte<br />
Kinder- und Jugendmannschaften im Aufbau zum 30 bis 150 Punkte<br />
Meisterschaftsbetrieb<br />
Kinder- und Jugendmannschaften im Meister-<br />
30 bis 300 Punkte<br />
schaftsbetrieb<br />
Kinder- und Jugendmannschaften ohne Meister- 30 bis 200 Punkte<br />
schaftsbetrieb<br />
(5) Jugendarbeit<br />
1. Für den Einsatz von ausgebildeten Trainern, Übungsleitern, Lehrwarte und<br />
Jugendbetreuer ist die Zuerkennung von 50 bis 200 Punkten/Jahr möglich.<br />
(Nachweise sind jeweils zu erbringen).<br />
2. Für die Aus- und Fortbildung (Trainingslehrgänge, Jugendleiterkurse etc.)<br />
des o.a. Personenkreises können ebenfalls 50 bis 200 Punkte/Jahr vergeben<br />
werden (Kurs- und Seminarbestätigen sind in Kopie beizulegen).<br />
3. Für Vereine, welche laufend unentgeltlich Heimstunden für Kinder und Jugendliche<br />
anbieten, ist eine Gesamtförderung von 100 bis 300 Punkten/Jahr<br />
möglich.<br />
51
(6) Jugendveranstaltungen<br />
Veranstaltungen, die ausschließlich für die Jugend veranstaltet werden und jedem<br />
Jugendlichen unabhängig einer Vereinszugehörigkeit zugänglich sind, können mit<br />
50 bis 300 Punkten bewertet werden (z.B. Ferienspiel).<br />
(7) Für die Mitarbeit in der Kulturplattform und/oder beim Stadtsportrat können bis<br />
zu 200 Punkte vergeben werden.<br />
52<br />
§11<br />
Zuschüsse für Bau und Sanierung von vereinseigenen Einrichtungen<br />
Die Stadt Enns kann den Neubau bzw. die Sanierung von vereinseigenen Anlagen<br />
mit einem Zuschuss in der Höhe von 10 % der nachgewiesenen Bau- und<br />
Sanierungskosten fördern. Die von Vereinsmitgliedern erbrachte Arbeitsleistung<br />
wird für die Berechnung des förderfähigen Gesamtbetrags mit Euro 6,00/Stunde<br />
berücksichtigt. Die anrechenbare Eigenleistung kann max. 50 % der Gesamtsumme<br />
betragen.<br />
Eine Förderung der Stadt Enns wird nur gewährt, wenn die Gesamtfinanzierung<br />
gesichert ist.<br />
III. Schluss- und Übergangsbestimmungen<br />
§ 12<br />
Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />
(1) Diese Richtlinien treten mit dem nach Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist<br />
folgenden Tages in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieser Richtlinien treten die Kulturförderungsrichtlinien<br />
vom 16.02.2007 außer Kraft.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Franz Stefan Karlinger<br />
Beratung<br />
Abstimmung
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 2.2<br />
Verleihung der Florianmedaille an Sonja und Hans Freinschlag (K&K Szene)<br />
Vorlage: GG I/2007/0777/1<br />
Über Vorschlag des Kulturreferenten der Stadtgemeinde Enns, Herrn Vizebürgermeister<br />
Klaus Kamptner, soll an Sonja und Dr. Hans Freinschlag (K&K Szene), die<br />
„Florianmedaille der Stadt Enns“ verliehen werden.<br />
Die Ennser Reithalle wurde in den letzten Jahren durch den Einsatz und das Engagement<br />
von der Familie Freinschlag mit sehr hohem Aufwand, sowohl in zeitlicher als<br />
auch finanzieller Hinsicht, renoviert. Es ist eine weitere Kulturstätte in Enns entstanden,<br />
die allen interessierten Gästen des Hauses als Mehrzweckeinrichtung zur Verfügung<br />
steht.<br />
So wird in der K.u.K. Kavalleriekaserne am Forstberg die Tradition neu erlebt. Therapiezentrum,<br />
Sport, Kultur, Gesundheit, Wellness – all das ist in diesem Haus zu finden.<br />
Ein Veranstaltungszentrum mit einer historischen Reithalle, einem K&K Festsaal<br />
„Erzherzog Ferdinand, K&K Eskadron Union Kompetenzzentrum Pferd (Sportverein),<br />
K&K Szene (Kulturverein), Dragonerregiment Nr. 4, K&K Szene Treff, Historischer<br />
Innenhof, Garnisonsmuseum und K&K Shop Exquisit wurden etabliert. Ein Fitnessstudio<br />
und ein Therapiezentrum befinden sich derzeit im Aufbau.<br />
Sonja und Dr. Hans Freinschlag ist es auch zu verdanken, dass am 8. Juni 2007 das<br />
Dragonerregiment Kaiser Ferdinand No. 4 wieder feierlichen Einzug in Enns hielt.<br />
Nach fast einhundert Jahren kehrten die Viererdragoner in die k.u.k. Kavallerie-<br />
Schuleskadron-Kaserne zurück.<br />
Ebenso bietet die Winterreithalle seit 2 Jahren einen würdigen Auftrittsrahmen für die<br />
Sommerproduktion des „Theater im Hof“.<br />
Sonja und Dr. Hans Freinschlag sind überdies in der neu gegründeten Tourismus-<br />
und Stadtmarketing GmbH als engagierte Gesellschafter tätig.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge an Sonja<br />
und Dr. Hans Freinschlag aufgrund der geschilderten hervorragenden Verdienste um<br />
die Stadtgemeinde Enns die „Florianmedaille der Stadt Enns“ verleihen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
53
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 2.3<br />
Verleihung Kulturehrenpreis - Wilhelm Gönner<br />
Vorlage: GG I/2007/0783/1<br />
Gemäß §16 Abs. 1 O.ö Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 i.d.g.F, kann der<br />
Gemeinderat an Personen, welche sich um die Gemeinde verdient gemacht haben,<br />
Ehrenzeichen verleihen.<br />
Über Vorschlag des Kulturreferenten der Stadtgemeinde Enns, Herrn Vizebürgermeister<br />
Klaus Kamptner, soll Herrn Wilhelm Gönner, wohnhaft in 4470 Enns, Ental<br />
13, der „Kulturehrenpreis der Stadt Enns“ verliehen werden.<br />
Wilhelm Gönner<br />
Herr Wilhelm Gönner, geb. 12.05.1933, wohnhaft in 4470 Enns, Ental 13, geht seiner<br />
Leidenschaft, der Bildhauerei, seit dem Jahr 1968, nach. Herr Gönner hat im Laufe<br />
seiner bildhauerischen Tätigkeit viele sakrale Kunstwerke geschaffen, seine besondere<br />
Vorliebe gilt der Herrgottschnitzerei.<br />
Weit über die österreichischen Grenzen hinaus sind seine Friedensbücher bekannt,<br />
die er Michail Gorbatschow, Ronald Reagen, dem Papst, der Mutter Teresa und auch<br />
der Stadtgemeinde Enns übergab. Seine sakral-religiöse Thematik in der Holzschnitzkunst<br />
genießt, nicht zuletzt dank zahlreicher Ausstellungen, längst internationales<br />
Ansehen.<br />
Einige seiner größten Arbeiten waren eine Tennis-Skulptur von Thomas Muster, eine<br />
Fußball-Skulptur von Andreas Herzog, ein 5 Meter großer Christus am Kreuz, die<br />
größte Rose und Schießscheibe der Welt und ein 3 Meter hoher Hl. Hubertus. Sogar<br />
im Vatikanischen Museum von Rom kann man eines seiner Kunstwerke besichtigen.<br />
Ein besonderes Ereignis in seiner Laufbahn war der Besuch bei Mutter Teresa in<br />
Kalkutta, wo Herr Gönner Spendengelder und das von Altbundespräsident Rudolf<br />
Kirchschläger unterschriebene Friedensbuch und einen geschnitzten Herrgott überbrachte.<br />
Herr Gönner hat seine Werkstatt in Enns, wo er nach Wunsch Krippen, Madonnen,<br />
Portraits und fast jede andere Darstellung aus Holz anfertigt.<br />
Anlässlich seines 40jährigen Jubiläums plant er für das Jahr 2008 eine große Ausstellung.<br />
Um sein Leben als Künstler und sein Engagement für die 3 Welt zu präsentieren,<br />
schreibt er gerade an seinen Memoiren mit dem Titel „Ein einsamer Stier geht<br />
seinen Weg“.<br />
54
In Würdigung seiner fast vierzigjährigen Tätigkeit als der „Schnitzkünstler“ von Enns,<br />
in der er sich weit über das Normale hinaus, speziell im kulturellen Bereich, um unsere<br />
Stadt Enns verdient gemacht hat, soll ihm der Kulturehrenpreis der Stadt Enns<br />
verliehen werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
Herrn Wilhelm Gönner, wohnhaft in 4470 Enns, Ental 13, aufgrund der geschilderten<br />
hervorragenden Verdienste um die Stadtgemeinde Enns den „Kulturehrenpreis<br />
der Stadt Enns“ zu verleihen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 3<br />
Sozial- und Gesundheitswesen sowie Familien- und Seniorenangelegenheiten<br />
Referentin: STR Monika Dreer<br />
Es liegen keine Tagesordnungspunkte vor.<br />
zu 4<br />
Kinder- und Jugendangelegenheiten, Schulwesen sowie Sportangelegenheiten<br />
Referent: STR Klaus Haidinger<br />
zu 4.1<br />
Ortspolizeiliche Verordnung - Nutzung von Spielplätzen (Spielplatzordnung)<br />
Vorlage: GG I/2007/0806/1<br />
Da die Stadtgemeinde Enns in letzter Zeit gehäuft massive Beschwerden über Alkoholexzesse,<br />
Vandalenakten sowie übergebührliche Lärmbelästigungen auf Ennser<br />
Spielplätzen insbesondere in den Abend- und Nachtstunden erhalten hat, soll diesem<br />
Missstand entgegengewirkt werden.<br />
So soll eine SpielplatzVO erlassen werden, die zur Abwehr bzw Beseitigung von das<br />
örtliche Gemeinschaftsleben störenden Misständen beiträgt. Weiters soll der Aufenthalt<br />
auf Spielplätzen zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr untersagt werden, um nächtlichen<br />
Treffen mit Alkoholkonsum vorzubeugen.<br />
55
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge folgende<br />
Verordnung beschließen:<br />
Verordnung<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Enns vom 27.09.2007 betreffend die Nutzung<br />
von Spielplätzen (SpielplatzVO).<br />
Gemäß Art. 118 Abs. 6 B-VG iVm § 41 (1) Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl<br />
91/1990 idgF, wird verordnet:<br />
56<br />
§ 1<br />
(1) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten auf allen im Eigentum oder in Verwaltung<br />
der Stadtgemeinde Enns befindlichen (nachfolgend aufgezählten) Spielplätzen:<br />
Spielplatz Am Damm Grundstück 1280/3 KG Enns<br />
Spielplatz Mauthausner Straße Grundstück 99/2 KG Enns<br />
Spielplatz an der Enns Grundstücke 209/10 und 209/18 KG Enns<br />
Spielplatz Lorch Grundstück 401/1 KG Lorch<br />
Spielplatz Hanusch-Straße Grundstück 1039/68 KG Enns<br />
Spielplatz Freibad Teil des Grundstückes 1192/3 KG Enns<br />
Spielplatz Neu Gablonz Grundstück 1260/1 KG Enns<br />
Teil des Grundstückes 1270/3 KG Enns<br />
Spielplatz Teichweg Grundstück 1045/3 KG Enns<br />
Spielplatz Sportplatzstraße Teil des Grundstückes 1657/2 KG Enns<br />
Spielplatz Am Eichberg Teil des Grundstückes 1169/1 KG Enns<br />
Spielplatz Hofmann-Ring Grundstück 1151/98 KG Enns<br />
Spielplatz Ressel-Straße Grundstück 1151/72 KG Enns<br />
(2) Die von dieser Verordnung betroffenen Flächen sind im beiliegenden, einen integrierenden<br />
Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lageplan farblich gekennzeichnet<br />
und schraffiert dargestellt.<br />
§ 2<br />
(1) Grundsätzlich dürfen die Kinderspielplätze nur ihrer Einrichtung und Zweckbestimmung<br />
gemäß benützt werden. Die Erziehungsberechtigten oder sonstige<br />
Aufsichtspersonen haben die Kinder beim Spielen und bei der Benützung der<br />
Spielgeräte zu beaufsichtigen.
(2) Die Benützung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre<br />
Kinder.<br />
(3) Zudem ist die Benützung der und der Aufenthalt auf den in § 1 Abs. 1 genannten<br />
Spielplätzen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr untersagt.<br />
(4) Bei Glatteis dürfen in den Anlagen nur die bestreuten und bei Schneelage nur die<br />
vom Schnee gesäuberten Wege und diese nur auf eigene Gefahr begangen<br />
werden.<br />
57<br />
§ 3<br />
(1) Zur Abwehr und Beseitigung von das örtliche Gemeinschaftsleben störenden<br />
Missständen durch infolge Alkoholkonsums verursachte Gefährdungen von Personen,<br />
mutwillig verursachte Sachbeschädigungen sowie Belästigungen von<br />
Gemeindebürgern ist das Konsumieren von alkoholischen Getränken auf den im<br />
§ 1 Abs. 1 genannten Spielplätzen verboten.<br />
(2) Ausgenommen von diesem Verbot ist der Konsum von alkoholischen Getränken<br />
anlässlich von ordnungsgemäß angemeldeten bzw. behördlich genehmigten<br />
Veranstaltungen.<br />
§ 4<br />
(1) Auf den in § 1 Abs. 1 genannten Spielplätzen ist zudem untersagt:<br />
a) gefährliche, scharfkantige Gegenstände (z.B. Messer) mitzubringen, die Verletzungen<br />
hervorrufen können, ebenso das Mitführen sogenannter Softguns<br />
oder anderer waffenähnlicher Gegenstände<br />
b) das Entfernen oder Besteigen von Sitzbänken;<br />
c) in störender Lautstärke Musik abzuspielen oder Instrumente zu spielen;<br />
d) das Wegwerfen oder Liegenlassen von Papier, Speiseresten und anderen Abfällen<br />
aller Art sowie das Ausschütten von Flüssigkeiten auf Wegen, Grün- und<br />
Pflanzenanlagen, Sitzbänken oder sonstigen baulichen Anlagen aller Art<br />
e) das Verteilen von Flugblätter oder anderer Werbeschriften jeder Art<br />
(2) Personen, die mit Herstellungs- bzw. Erhaltungsarbeiten auf den Spielplätzen<br />
beauftragt sind, unterliegen während der Ausführung dieser Tätigkeiten nicht den<br />
Bestimmungen dieser Verordnung.<br />
§ 5<br />
Die Nichtbefolgung der Bestimmungen dieser Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung<br />
dar und wird gem. § 41 (1) O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl 91/1990<br />
idgF, vom Bürgermeister im übertragenen Wirkungsbereich mit einer Geldstrafe bis<br />
220 Euro bestraft, wenn aber mit einer Geldstrafe nicht das Auslangen gefunden<br />
werden kann, mit Arrest bis zu 2 Wochen.<br />
§ 6<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 (3) Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl 91/1990<br />
idgF, durch zweiwöchigen Anschlag an der Gemeindeamtstafel kundgemacht und<br />
tritt mit Ablauf des der Kundmachungsfrist folgenden Tages in Kraft.
Der Bürgermeister:<br />
Franz Stefan Karlinger<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
GR Gunnar Fosen<br />
Ich werde diesen Antrag ablehnen. Ich habe grundsätzlich nichts gegen Regelungen<br />
und die Beschwerden der Anrainer sind ernst zu nehmen. Aber ich bin der Meinung,<br />
dass die in dieser Verordnung genannten Punkte bereits in anderen Gesetzen bzw.<br />
Verordnungen geregelt sind, z.B. im Jugendschutzgesetz. Wir brauchen daher keine<br />
neue Verordnung, wir sollten nur die Einhaltung der bisherigen Gesetze kontrollieren.<br />
Man muss nicht immer mit Verboten arbeiten. Wir sollten auf die Menschen zugehen<br />
und sollten in gemeinsamen Gesprächen an ihre Vernunft appellieren und auf diesem<br />
Weg unsere Gebote oder Wünsche deponieren. Ich sehe auch nicht ein, dass<br />
man Jugendliche ab 22.00 Uhr auf die Straße hinausschickt. Selbstverständlich müssen<br />
sie sich ordentlich benehmen, das ist keine Diskussion. Die Jugendlichen brauchen<br />
einen Platz in Enns. Diese Verordnung wird die Situation nicht ändern, die Jugendlichen<br />
werden sich andere Plätze suchen. Man muss den Jugendlichen Orte<br />
anbieten, an denen sie sich aufhalten können – warum sollen das nicht Spielplätze<br />
sein?<br />
GR Doris Alkin<br />
Einiges hat bereits Herr Fosen vorweggenommen. Ich möchte nur auf Kleinigkeiten<br />
hinweisen, die ich für unnotwenig halte, wie z.B. das Besteigen der Bänke – da will<br />
man Kinder wegen einer Lausbüberei kriminalisieren, das finde ich ziemlich übertrieben.<br />
Warum bezieht man nicht die Streetworker mit ein? Ich möchte auch keine<br />
nächtlichen Ruhestörungen, wenn ich neben einem Spielplatz wohne – aber wie bereits<br />
von Herrn Fosen vorgebracht – es gibt bereits Gesetze, dass man keinen Lärm<br />
in den Nachtstunden verursachen darf.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Ich kann die Anliegen der Anrainer gut verstehen, da ich selbst bis vor 4 Jahren in<br />
der Severinusstraße gewohnt habe. Ich habe mich mehr als ein Mal über die herumliegenden<br />
Glasscherben geärgert, weil meine Kinder gerne barfuß gehen. Trotzdem<br />
bin ich mit der vorliegenden Verordnung nicht einverstanden. Ich halte diese Verordnung<br />
für eine Alibiaktion, die den Anrainern nicht wirklich hilft. Die Ennser Streetworker<br />
bieten sich zu Gesprächen zwischen den Anrainern und den Jugendlichen an.<br />
Die Streetworker sind auch sicher gerne bereit, beratend in einen Ausschuss zu<br />
kommen. Es gibt also genügend andere Verhandlungsspielräume, da benötigt man<br />
nicht eigens eine Verordnung.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
58
Herr GR Gunnar Fosen von der ÖVP-Fraktion und Frau GR Alkin und Frau GR<br />
Mag. Troppmann von der Grünen-Fraktion stimmen gegen den Antrag.<br />
Frau GR Anna Gintenreiter enthält sich der Stimme.<br />
Die SPÖ- und die FPÖ-Fraktion sowie die ÖVP-Fraktion mit Ausnahme von<br />
Herrn GR Fosen stimmen für den Antrag.<br />
Ich stelle mehrstimmige Annahme fest.<br />
Beilagen 7 a bis 7 l – Lagepläne der Spielplätze<br />
zu 4.2<br />
Kindergarten- und Hortbeitragsverordnung<br />
Vorlage: SD/2007/0341/1<br />
Da in Oberösterreich seit 01.07.2007 ein neues Kinderbetreuungsgesetz gilt, ist es<br />
erforderlich, die bisherige Kindergarten- und Horttarifordnung der Stadtgemeinde<br />
Enns wie folgt zu adaptieren:<br />
Kindergarten- und Horttarifordnung der Stadtgemeinde Enns<br />
Auf Grund § 11 der Elternbeitragsverordnung 2007 wird folgendes festgelegt:<br />
§ 1<br />
Bewertung des Einkommens<br />
(1) Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des<br />
Familieneinkommens pro Monat. Das Familieneinkommen setzt sich aus allen<br />
Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern<br />
i.S.d. § 2 Abs. 1 Z 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz und deren Lebensgefährten<br />
zusammen.<br />
(2) Für die Berechnung des Bruttofamilieneinkommens gemäß § 1 Elternbeitragsverordnung<br />
2007 sind die Einkünfte eines Jahres nachzuweisen (Jahreslohnzettel)<br />
(3) Die gemäß § 1 der Verordnung ermittelte Berechnungsgrundlage bildet die<br />
Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrages für das jeweilige Arbeitsjahr.<br />
Gravierende Veränderungen der Einkommenssituation während des Arbeitsjahres<br />
(z.B. Arbeitslosigkeit ab 3 Monaten udgl.) sind dem Rechtsträger bekannt zu<br />
geben und finden jeweils im darauffolgenden Monat Berücksichtigung.<br />
(4) Weisen die Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis zum 31.08. nach, ist der<br />
Höchstbeitrag zu leisten.<br />
59
§ 2<br />
Elternbeitrag<br />
(1) Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern (Elternbeitrag) sind alle<br />
Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt.<br />
(2) Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet und versteht sich inklusive<br />
Umsatzsteuer.<br />
(3) Der Elternbeitrag wird mittels Bankeinzug 11 Mal pro Jahr eingehoben.<br />
(4) Ist ein Kind ein volles Monat durchgehend wegen Erkrankung (ärztliche Bestätigung<br />
notwendig) am Kindergartenbesuch verhindert, so kann der Elternbeitrag<br />
bis zur Hälfte ermäßigt werden.<br />
(5) Der Mindest- und der Höchstbeitrag sind indexgesichert gem § 6 der Verordnung;<br />
eine Indexanpassung erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres (September).<br />
Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit soll der Verbraucherpreisindex<br />
2005 dienen. Der Berechnung ist der Index für September 2007<br />
zugrunde zu legen.<br />
§ 3<br />
Mindestbeitrag<br />
(1) Der Mindestbeitrag im Kindergarten und Hort beträgt 36,00 Euro.<br />
(2) Der Mindestbeitrag gemäß § 3 Elternbeitragsverordnung 2007 kann auf Antrag aus<br />
besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Gründen unterschritten oder<br />
gänzlich nachgesehen werden, wobei auf die Vermögens-, Einkommens- und<br />
Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen ist. Die Entscheidung obliegt dem Bürgermeister.<br />
§ 4<br />
Zuschläge und Abschläge<br />
(1) Für die Inanspruchnahme der Randzeiten (gemäß § 9 Abs.4 Oö.KBG) wird ein<br />
Zuschlag von je 5 % festgesetzt.<br />
(2) Für das 2. oder weitere Kind(er) einer Familie wird je ein Abschlag von 20 % festgesetzt,<br />
wenn mehrere Kinder der Familie eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen<br />
(Besuchsbestätigung der Kinderbetreuungseinrichtung).<br />
§ 5<br />
Berechnung des Elternbeitrages (Kindergarten)<br />
(1) Der Höchstbeitrag für halbtägige Betreuung wird mit 90,00 Euro festgelegt.<br />
60
(2) Der Elternbeitrag für<br />
a) halbtägige Inanspruchnahme (7.30 bis 12.30 Uhr) beträgt 3,0 % der Berechnungsgrundlage,<br />
jedoch mindestens 36 Euro und wird und mit 100 % bewertet.<br />
b) Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Mindestöffnungszeit gemäß §<br />
9 Abs. 1 Oö. KBG (6.45 bis 12.45 Uhr inklusive Mittagsbetreuung wird mit<br />
115 % festgelegt.<br />
c) Für ganztägige Inanspruchnahme (längere Öffnungszeiten als die Mindestöffnungszeit<br />
– über 30 Wochenstunden) beträgt der Elternbeitrag 133 %.<br />
§ 6<br />
Berechnung des Elternbeitrages (Hort)<br />
(1) Der Höchstbeitrag für halbtägige Betreuung (Mindestöffnungszeit gemäß § 9 Abs.<br />
1 Oö. KBG) wird mit 90,00 Euro festgelegt.<br />
(2) Der Elternbeitrag für bis zu 5 Besuchstage pro Woche beträgt für<br />
a) halbtägige Inanspruchnahme (12.00 bis17.00 Uhr - Mindestöffnungszeit gemäß<br />
§ 9 Abs. 1 Oö. KBG) 3 % der Berechnungsgrundlage, jedoch mindestens 36,00<br />
Euro und wird mit 100% bewertet.<br />
b) Der Elternbeitrag für eine Inanspruchnahme, die über die Mindestöffnungszeit<br />
hinaus geht (12.00 bis 18.00 Uhr – 25 bis 30 Wochenstunden), wird mit 115 %<br />
festgesetzt.<br />
§ 7<br />
Sonstige Beiträge<br />
(1) Für die Mittagsverpflegung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von € 2,27 im Kindergarten<br />
und € 2,70 im Hort pro Essensportion verrechnet (inkl. MWSt.). Dieser Betrag<br />
erhöht sich im gleichen Ausmaß und zum gleichen Zeitpunkt, wie sich der<br />
Einstandspreis für das Essen erhöht.<br />
(2) Für die Begleitperson beim Kindergartentransport wird ein Kostenbeitrag in Höhe<br />
von monatlich 10,00 Euro vorgeschrieben.<br />
(3) Sommerkinderbetreuung:<br />
Ein einheitlicher Beitrag wird wochenweise verrechnet.<br />
Halbtagstarif: 30,00 Euro pro Woche<br />
Ganztagstarif: 50,00 Euro pro Woche<br />
Der Beitrag ist vor Beginn der Sommerbetreuung fällig. Für das 2. und jedes weitere<br />
Kind einer Familie, dass die Sommerkinderbetreuung besucht wird ein Abschlag<br />
von 20 % festgesetzt.<br />
§ 8<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Tarifordnung tritt rückwirkend mit 1. September 2007 in Kraft.<br />
61
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und nach eingehender Beratung im Jugendausschuss<br />
soll auch die Tarifordnung für die Krabbelstube Enns in folgender<br />
Form adaptiert werden:<br />
TARIFORDNUNG<br />
KRABBELSTUBE <strong>ENNS</strong><br />
Auf Grund § 11 der Elternbeitragsverordnung 2007 wird folgendes festgelegt:<br />
§ 1 Bewertung des Einkommens<br />
(1) Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe<br />
des Familieneinkommens pro Monat. Das Familieneinkommen setzt sich aus<br />
allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden<br />
Eltern i.S.d. § 2 Abs. 1 Ziff. 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz und deren Lebensgefährten<br />
zusammen.<br />
(2) Für die Berechnung des Bruttofamilieneinkommens gemäß § 1 Abs. 3 a-c Elternbeitragsverordnung<br />
2007<br />
- sind die Einkünfte eines Jahres nachzuweisen oder<br />
- sind die Einkünfte der dem Stichtag gemäß Abs.4 letztvorangegangenen 3<br />
Monate nachzuweisen.<br />
(3) Die gemäß §1 der Verordnung ermittelte Berechnungsgrundlage bildet die<br />
Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrages für das jeweilige Arbeitsjahr.<br />
Veränderungen der Einkommenssituation während des Arbeitsjahres<br />
sind der Leiterin bekannt zu geben und finden jeweils im darauf folgenden<br />
Monat Berücksichtigung.<br />
(4) Weisen die Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis zum 30. September d. J.<br />
nach, ist der Höchstbeitrag zu leisten.<br />
§ 2 Elternbeitrag<br />
(1) Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern (Elternbeitrag) sind<br />
alle Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt.<br />
(2) Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet und versteht sich inklusive<br />
Umsatzsteuer.<br />
(3) Der Elternbeitrag wird mittels Bankeinzug 10 Mal (September und Oktober<br />
werden gemeinsam im Oktober eingezogen) pro Jahr eingehoben.<br />
(4) Ist ein Kind mehr als 4 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung<br />
(ärztliche Bestätigung notwendig) am Krabbelstubenbesuch verhindert, so<br />
wird der Elternbeitrag zur Hälfte ermäßigt.<br />
62
(5) Der Mindest- und der Höchstbeitrag sind indexgesichert gemäß § 6 der Verordnung;<br />
eine Indexanpassung erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres<br />
(September).<br />
§ 3 Mindestbeitrag<br />
(1) Der Mindestbeitrag in der Krabbelstube beträgt 43 Euro.<br />
(2) Der Mindestbeitrag gemäß § 3 Elternbeitragsverordnung 2007 kann auf Antrag,<br />
an das Gemeindeamt aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen<br />
Gründen unterschritten oder gänzlich nachgesehen werden, wobei auf die<br />
Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen ist.<br />
Die Entscheidung obliegt dem Bürgermeister.<br />
§ 4 Abschläge<br />
Für das 2. oder weitere Kind(er) einer Familie wird ein Abschlag von 20% festgesetzt,<br />
wenn mehrere Kinder der Familie eine Kinderbetreuungseinrichtung (HORT, KIGA) in<br />
der Gemeinde besuchen (Besuchsbestätigung der Kinderbetreuungseinrichtung).<br />
§ 5 Berechnung des Elternbeitrages<br />
(1) Der Höchstbeitrag für halbtägige Betreuung wird mit 150 Euro festgelegt.<br />
(2) Der Elternbeitrag für 5 Besuchstage pro Woche beträgt für<br />
(a) halbtägige Inanspruchnahme 3,6% der Berechnungsgrundlage, jedoch mindestens<br />
43 Euro und wird mit 100% bewertet.<br />
(b) die Inanspruchnahme der Mindestöffnungszeit gemäß § 9 Abs.1 Oö. KBG inklusive<br />
Mittagsbetreuung wird mit 133% festgelegt.<br />
(c) ganztägige Inanspruchnahme beträgt der Elternbeitrag 166 %.<br />
§ 6 Sonstige Beiträge<br />
Die Essensbeiträge werden nach bestellten Portionen verrechnet. Die Höhe des Essensbeitrages<br />
wird kostendeckend gestaltet.<br />
§ 7 Abmeldefrist<br />
Eine Abmeldung des Kindes kann nur zu Beginn oder Mitte des Monats erfolgen. Der<br />
Austritt aus der Krabbelstube ist erst nach Einhaltung einer 6-wöchigen Abmeldefrist<br />
möglich. Der gesamte Elternbeitrag wird bis zum Ende der Abmeldung eingehoben.<br />
§ 8 Kinder aus anderen Gemeinden<br />
Kinder aus anderen Gemeinden werden nur unter folgender Voraussetzung aufgenommen:<br />
63
Die Nachbargemeinde anerkennt die Beitragsgruppe und den Gemeindeanteil. Die<br />
Kinder werden entsprechend dem Einkommen der Eltern eingestuft, die Nachbargemeinde<br />
verpflichtet sich, den von der Gemeinde jährlich festgesetzten Gemeindanteil<br />
pro Kind/ Monat an den Verein Oö. Familienzentren zu bezahlen (Gemeindebestätigung<br />
erforderlich).<br />
§ 9 Inkrafttreten<br />
Diese Tarifordnung tritt rückwirkend mit 1. September 2007 in Kraft.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge die Kindergarten-<br />
und Horttarifordnung in der vorgenannten Form beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
STR Klaus Haidinger<br />
Ich als zuständiger Referent möchte mich bei den Kolleginnen und Kollegen der<br />
Stadtgemeinde Enns für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken, um diese<br />
Tarifordnung im Sinne der Ennser Bevölkerung auszuarbeiten. Man muss natürlich<br />
auch zugeben, dass diese Tarifordnung den Haushalt der Stadtgemeinde stärker<br />
belasten wird, aber die Mehrausgaben zum Wohle unserer Kinder nehmen wir alle<br />
gerne in Kauf.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge die Tarifordnung<br />
für die Krabbelstube in der vorgenannten Form beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
64
zu 4.3<br />
Sommerkinderbetreuung 2008<br />
Vorlage: GG I/2007/0809/1<br />
Heuer wurde in der Stadtgemeinde Enns erstmals eine Sommerkinderbetreuung für<br />
vier Wochen angeboten. Die Sommerkindergarten wurde eingruppig geführt und es<br />
konnten maximal 23 Kinder untergebracht werden. Eltern hatten die Möglichkeit ihre<br />
Kinder im Kindergarten- und Volksschulalter zum Preis von € 50,00 pro Woche für<br />
die Ganztagsbetreuung und € 30,00 für die Halbtagsbetreuung anzumelden. Die Einrichtung<br />
wurde von insgesamt 21 Kindern im Kindergarten- und Volksschulalter genutzt.<br />
Als Betreuerin wurde Frau Marlene Ebner, Studentin, für 4 Wochen eingestellt. Die<br />
Personalkosten für Frau Ebner werden vom Land OÖ zu 75% der Stadtgemeinde<br />
Enns refundiert. Da auch Kinder im Volksschulalter die Einrichtung benutzten war es<br />
erforderlich eine Betreuerin mit Hortausbildung abzustellen. Diese Aufgabe wurde<br />
von abwechselnd von zwei Bediensteten aus dem Kindergarten bzw Hort abgedeckt.<br />
Diesbezüglich sind der Gemeinde insofern keine Kosten entstanden, da diese Kolleginnen<br />
für Ihren Urlaubsanspruch noch Zeit hereinzuarbeiten hatten. Da anzunehmen<br />
ist, dass das Interesse an dieser Betreuungsmöglichkeit jährlich steigt, wäre es<br />
durchaus sinnvoll diese Betreuungsmöglichkeit auch im kommenden Jahr wieder<br />
anzubieten. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist es daher erforderlich, dass<br />
der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns einen Beschluss über die Errichtung eines<br />
Saisonkindergartens herbeiführt.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge dem Grunde<br />
nach beschießen, im Jahr 2008 einen Saisonkindergarten gemäß den Bestimmungen<br />
des OÖ Kinderbetreuungsgesetztes 2007 für vier Wochen anzubieten. Der<br />
Sommerkindergarten soll im Kindergarten Natuki oder im KG Römernest etabliert<br />
werden. Die Tarife für die Betreuung richten sich nach der Kindergarten- und Horttarifordnung<br />
der Stadtgemeinde Enns.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Vbgm Klaus Kamptner<br />
Es ist sehr erfreulich, dass es im heurigen Sommer erstmals gelungen ist, einen<br />
Sommerkindergarten zu installieren. Dahingehende Bemühungen gab es ja schon<br />
jahrelang, bisher scheiterte es allerdings an den fehlenden Anmeldungen. Man sieht<br />
aber, dass der Bedarf gegeben ist und ich hoffe, dass der Sommerkindergarten zu<br />
einer Dauereinrichtung wird.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
65
zu 4.4<br />
Richtlinien für die Gewährung eines Warengutscheines anlässlich der Geburt<br />
eines Kindes<br />
Vorlage: SD/2007/0349/1<br />
Mit Beschluss vom 27.06.1991 hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns Richtlinien<br />
für die Gewährung eines Warengutscheines anlässlich der Geburt eines Kindes<br />
verabschiedet.<br />
Darin heißt es im Punkt I.: Frauen, die einen ordentlichen Wohnsitz in Enns haben,<br />
ab 01.07.1991 ein Kind gebären und die ärztlichen Untersuchungen im Sinne der<br />
Bestimmungen des Mutterkind-Passes durchgeführt haben, erhalten für dieses Kind<br />
einen Gutschein zum Bezug von Säuglingswäsche im Wert von € 43,60 ausgefolgt.<br />
Zumal dieser Zuschuss bislang nie erhöht worden ist, soll nunmehr der Zuschuss von<br />
€ 43,60 auf € 50,00 angehoben werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
dass anstatt des derzeitigen Gutscheines im Werte von € 43,60 zukünftig ein<br />
Gutschein im Wert von € 50,00 ausgefolgt wird. Die übrigen Bestimmungen der<br />
Richtlinien bleiben unverändert.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger übergibt den Vorsitz um 19.35 Uhr an Vbgm Klaus<br />
Kamptner.<br />
zu 5<br />
Wohnungsangelegenheiten, Naturschutz- und örtliche Umweltfragen<br />
Referent: STR Wolfgang Prinz<br />
zu 5.1<br />
Vergabe gemeindeeigener Wohnung - Dr. Balogh<br />
Vorlage: GG III/2007/0398/1<br />
Im gemeindeeigenen Objekt Enns, Maria Anger 22 ist eine 58 m² große Wohnung<br />
nach Frau Annemarie Gyürü zur Vergabe frei.<br />
Diese Wohnung soll nunmehr an den Wohnungswerber Herrn Dr. Zoltan Balogh vergeben<br />
werden.<br />
66
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge folgende<br />
Mietvereinbarung beschließen:<br />
Mieter: Dr. Zoltan Balogh<br />
Mietgegenstand: Wohnung<br />
Lage des Mietgegenstandes: 4470 Enns, Maria Anger 22<br />
Nutzfläche: 58 m²<br />
Beginn des Bestandverhältnisses: 01. Oktober 2007<br />
Hauptmietzins: € 139,72 inkl. 10 % Ust. monatlich,<br />
zuzüglich Betriebskosten<br />
Kaution: € 645,57 (= 3 Monatsmieten)<br />
Ausstattungskategorie: „B“<br />
Der Mieter stimmt dem Abschluss einer Sturmschadenversicherung und einer Glasbruchversicherung<br />
für das gegenständliche Haus im Sinne des § 21 (1) Z. 6 des<br />
Mietrechtsgesetzes zu und anerkennt diese Versicherungskosten als Betriebskosten.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 6<br />
Bauangelegenheiten, Verkehr, Straßenbau- u. -erhaltung<br />
Referent: STR Helmut Käferböck<br />
zu 6.1<br />
Änderung der Parkgebührenverordnung; Parkberechtigungskarten<br />
Vorlage: GG I/2007/0811/1<br />
Da in der Fürstengasse, Wiener Straße und am Dingolfingerplatz gebührenpflichtige<br />
Kurzparkzonen neu verordnet bzw. geändert wurden, muss dies auch in der Parkgebührenordnung<br />
ergänzt werden.<br />
Weiters soll zur Verwaltungsvereinfachung der Zeitraum für die Ausstellung einer<br />
Parkberechtigungskarte angepasst werden.<br />
Die Änderungen in der Verordnung wurden farblich markiert.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge folgende<br />
67
geänderte Parkgebührenordnung beschließen:<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Enns betreffend die Einhebung einer<br />
Gemeindeabgabe für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge in Kurzparkzonen<br />
(Parkgebührenverordnung)<br />
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Stadtgemeinde Enns vom 27.<br />
September 2007 wird gemäß §§ 1, 3, 4 und § 6 Oö. Parkgebührengesetz, LGBI. Nr.<br />
28/1988 in der geltenden Fassung, verordnet:<br />
§ 1<br />
Gebührenpflicht<br />
1. Für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in als gebührenpflichtig gekennzeichneten<br />
Kurzparkzonen (§ 25 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 idgF) wird<br />
für die nach den straßenpolizeilichen Vorschriften zulässige Parkdauer eine Parkgebühr<br />
ausgeschrieben.<br />
Die gebührenpflichtigen Kurzparkzonen befinden sich innerhalb der durch die<br />
nachangeführten Straßen und Plätze umgrenzten Bereichen einschließlich dieser<br />
Straßen selbst:<br />
a) Hauptplatz: Gesamter Bereich, ausgenommen das Marktgelände,<br />
b) Wiener Straße: auf der rechten Fahrbahnseite Richtung Hauptplatz gesehen ab<br />
dem Kreuzungsbereich Pfarrgasse / Wiener Straße ab dem Objekt Wienerstraße<br />
7 bis einschließlich Objekt Wiener Straße 1 (Parzelle .154 KG Enns) auf einer<br />
Länge von 64 Meter,<br />
c) Dingolfingerplatz: stadteinwärts gesehen auf der rechten Fahrbahnseite ab dem<br />
Kreuzungsbereich mit dem Maderberg auf einer Länge von 27,5 Meter,<br />
d) Dingolfingerplatz: ab dem Kreuzungsbereich mit der Bräuergasse auf einer Länge<br />
von 22 Meter Richtung Kreuzungsbereich mit der Linzer Straße,<br />
e) Kaltenbrunner-Gasse: Ab dem Haus Hauptplatz Nr. 7 auf einer Länge von<br />
96 Meter,<br />
f) Mauthausner Straße: Ab dem Haus Nr. 3 bis zum Haus Nr. 11,<br />
g) Areal der ehemaligen Brauerei Enns, Baufläche 78 KG Enns und<br />
h) Fürstengasse: Auf der linken Fahrbahnseite Richtung Hauptplatz gesehen ab 5<br />
Meter nach dem östlichen Hauseck des Hauses Fürstengasse 2 auf einer Länge<br />
von 12 Meter.<br />
68
2. Als Abstellen im Sinne dieser Verordnung gelten das Halten und Parken gemäß<br />
§ 2 Abs. 1 Ziff. 27 und 28 StVO 1960.<br />
§ 2<br />
Höhe der Parkgebühr<br />
1. Die Höhe der Parkgebühr wird beginnend mit 19.10. 2004 mit 50 Cent für jede<br />
ange- fangene halbe Stunde festgelegt. Für die erste halbe Stunde ist keine<br />
Parkgebühr zu entrichten.<br />
Für die 2. halbe Stunde ist der volle Abgabenbetrag zu entrichten.<br />
Für darüber hinausgehende Zeiteinheiten ist eine entsprechend festgesetzte<br />
Parkgebühr im Rahmen der jeweils höchstzulässigen Parkdauer zu entrichten.<br />
2. Für Abgabepflichtige, mit denen eine Pauschalierungsvereinbarung (§2a) getroffen<br />
wurde, beträgt die Pauschalparkgebühr € 50,00 pro Monat. Werden mit einem<br />
Abgabenpflichtigen mehr als zwei Pauschalierungsvereinbarungen getroffen, ist<br />
für jede Vereinbarung, die durch die Zahl 3 teilbar ist, keine Pauschalgebühr zu<br />
entrichten. Die Geltungsdauer der jeweiligen unentgeltlichen Pauschalierungsvereinbarung<br />
richtet sich nach der kürzesten Laufzeit einer mit dem selbigen Abgabepflichtigen<br />
abgeschlossenen entgeltlichen Vereinbarung.<br />
§ 2a<br />
Pauschalierungsvereinbarung<br />
1. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung kann die Gemeinde mit den Abgabepflichtigen<br />
Vereinbarungen über die Höhe und die Form der zu entrichtenden<br />
Abgabe treffen. Hiebei können insbesondere Pauschalierungsvereinbarungen<br />
und Vereinbarungen über die Fälligkeit abgeschlossen werden; durch solche Vereinbarungen<br />
darf der durchschnittlich zu erwartende Abgabenertrag nicht beeinträchtigt<br />
werden. In dieser Vereinbarung ist vorzusehen, dass der Abgabepflichtige<br />
sie mit Wirkung für die Zukunft lösen kann, wobei eine pauschal entrichtete<br />
Gebühr anteilig zu verrechnen ist.<br />
2. Der Abschluss einer Vereinbarung setzt ein begründetes Interesse des Abgabenpflichtigen<br />
(Antragsteller) voraus, wie zB Arbeitsplatz, Firmenstandort.<br />
3. Die Vereinbarung muss mindestens auf einen Monat und kann maximal auf 1<br />
Jahr abgeschlossen werden. Mit Abschluss ist dem Abgabepflichtigen eine Berechtigungskarte<br />
auszustellen. Die Berechtigungskarte kann maximal bis zu einem<br />
Monat im Vorhinein ausgestellt werden.<br />
4. Die Vereinbarung gilt für alle gebührenpflichtigen Kurzparkzonen im Gemeindegebiet<br />
und für den gesamten Gebührenzeitraum.<br />
69
§ 3<br />
A b g a b e n s c h u l d n e r u n d A u s k u n f t s p f l i c h t<br />
1. Zur Entrichtung der Parkgebühr ist der Lenker des jeweiligen mehrspurigen<br />
Kraftfahrzeuges verpflichtet.<br />
2. Der Zulassungsbesitzer und jeder, der einer dritten Person die Verwendung<br />
eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlassen hat, ist verpflichtet, darüber<br />
auf Ver-<br />
langen der Behörde Auskunft zu erteilen, sofern dieses Fahrzeug ohne Entrichtung<br />
der erforderlichen Parkgebühr gebührenpflichtig abgestellt war.<br />
Die Auskunft ist unverzüglich, im Falle einer schriftlichen Aufforderung binnen<br />
zwei Wochen nach Zustellung zu erteilen und muss den Namen und die Anschrift<br />
der betreffenden Person enthalten. Wenn eine solche Auskunft ohne<br />
entsprechende Aufzeichnungen nicht gegeben werden könnte, sind diese Aufzeichnungen<br />
zu führen.<br />
Die Parkgebühr ist nicht zu entrichten für:<br />
§ 4<br />
Abgabenbefreiung<br />
1. Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Fahrzeuge<br />
von Ärzten, Fahrzeuge der Post- und Telegrafenverwaltung, Fahrzeuge des Straßendienstes,<br />
Fahrzeuge der Müllabfuhr, jeweils insoweit sie nach den straßenpolizeilichen<br />
Bestimmungen von Halte- und Parkverboten ausgenommen sind,<br />
2. Fahrzeuge, die von Inhabern eines Ausweises gemäß § 29 b Abs. 4 oder 5<br />
StVO 1960, der das kraftfahrrechtliche Kennzeichen dieses Fahrzeuges aufweist,<br />
abgestellt werden, wobei der Ausweis hinter der Windschutzscheibe durch diese<br />
gut erkennbar angebracht sein muss,<br />
3. Fahrzeuge, die von Inhabern einer Bewilligung gemäß § 45 Abs. 2 und 4<br />
StVO 1960, in einer Kurzparkzone, für welche diese Bewilligung gilt, abgestellt<br />
werden, wobei im Falle des § 45 Abs. 2 StVO 1960 der entsprechende Bewilligungsbescheid,<br />
ansonsten das zur Kontrolle bestimmte Hilfsmittel hinter der<br />
Windschutzscheibe und durch diese gut erkennbar angebracht sein muss und<br />
4. Fahrzeuge, die lediglich zum Zwecke des Aus- und Einsteigens von Personen<br />
oder für die Durchführung einer Ladetätigkeit halten.<br />
5. Fahrzeuge, die von Inhabern einer Bestätigung des Oberösterreichischen Sozialhilfeverbandes<br />
beziehungsweise einer Stadt mit eigenem Statut als Sozialhilfeträger<br />
während der Dauer der Ausübung ihrer Tätigkeit abgestellt werden; die Bestätigung<br />
muss hinter der Windschutzscheibe und durch diese gut erkennbar angebracht<br />
sein; nähere Vorschriften über Form und Inhalt der Bestätigung werden<br />
durch Verordnung der Landesregierung festgelegt.<br />
70
§ 5<br />
Art der Entrichtung, Kontrolleinrichtung, Fälligkeit<br />
1. Die Parkgebühr ist bei Beginn der 2. halben Stunde (§ 2) des durchgehenden Abstellens<br />
fällig bzw. bei Abschluss einer Pauschalisierungsvereinbarung (§ 2a) mit<br />
Ausgabe der Berechtigungskarte.<br />
2. Die Parkgebühr wird durch den Einwurf von geeigneten Münzen in die Parkscheinautomaten<br />
oder, sofern die technische Ausstattung der Parkscheinautomaten<br />
dies zulässt, unter Verwendung einer elektronischen Chipwertkarte (elektronische<br />
Geldbörse) entrichtet. Als Nachweis der Entrichtung dient ausschließlich der<br />
Automatenparkschein bzw. bei Abschluss einer Pauschalierungsvereinbarung<br />
(§2a) die auszustellende Berechtigungskarte.<br />
3. Das Höchstausmaß der zu entrichtenden Gebühr im Einzelfall ergibt sich aus der<br />
insgesamt erlaubten Parkdauer bzw. aus Pauschalierungsvereinbarung (§2a). Es<br />
ist verboten, über die demnach erlaubte Parkdauer hinaus weitere Parkscheine<br />
anzubringen, ohne zwischenzeitlich mit dem Kraftfahrzeug weggefahren zu sein.<br />
4. Der Parkschein bzw. die Berechtigungskarte ist unverzüglich nach Beginn des<br />
Abstellens am mehrspurigen Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe und<br />
durch diese gut erkennbar anzubringen.<br />
Bereits abgelaufene Parkscheine und Berechtigungskarten sind aus diesem Sichtraum<br />
zu entfernen.<br />
5. Es ist verboten, verwechselbare Attrappen von Parkscheinen und Berechtigungskarten<br />
zu verwenden.<br />
6. Der mittels Organstrafverfügung einzuhebende Geldbetrag wird mit € 21,-- fixiert.<br />
§ 6<br />
Strafbestimmungen, Verwendung der Parkgebühr<br />
1. Wer den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung<br />
gemäß § 6 des Oö. Parkgebührengesetzes, LGBl. Nr. 28/1988<br />
idgF, und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu €<br />
218,00 zu bestrafen.<br />
2. Der Nettobetrag der Parkgebühren ist für Maßnahmen zur Verbesserung und<br />
Gestaltung der innerörtlichen Verkehrssituation, insbesondere für die Errichtung<br />
und Erhaltung von öffentlichen Parkplätzen zu verwenden.<br />
71
§ 7<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt gem. § 94 Abs 2 und 3 mit Ablauf des der zweiwöchigen<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Mit Inkrafttreten der Verordnung tritt die<br />
Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Enns vom 30. 09. 2004 , Zahl:<br />
120-2-421-2004-stöll, außer Kraft.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Franz Stefan Karlinger<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 6.2<br />
Wegverlegungen im Planungsgebiet der neuen B 309<br />
Vorlage: GG II/2007/0739/1<br />
Im Zuge der Grundzusammenlegungen im Vorfeld der Errichtung der neuen B 309<br />
sind von einzelnen Grundbesitzern noch Wünsche von Wegverlegungen und zur Übernahme<br />
von Wegen in das öffentliche Gut über die Agrarbezirksbehörde an die<br />
Stadtgemeinde Enns herangetragen worden:<br />
1. Übernahme von Wegen in das öffentliche Gut im Bereich des Rabenbergs:<br />
- Verbindung zwischen Hochholzergutstraße und Gerstenstraße (Flächen<br />
CM03 und AY01 lt. Plan der Agrarbezirksbehörde vom 04.09.2007)<br />
- Verbindungsweg in der Nähe des Anwesens Nökam (Fläche CM01 lt. Plan<br />
der Agrarbezirksbehörde vom 04.09.2007)<br />
2. Verlegung des öffentlichen Wanderweges Rabenberg im Bereich des neu zu<br />
schaffenden Weges AM10<br />
3. Neuerrichtung einer öffentlichen Wegverbindung in Kristein in der Nähe der<br />
Kompostieranlage zwischen den öffentlichen Wegen 613/7 und 612/5 KG<br />
Kristein.<br />
In der Ausschusssitzung wurden die einzelnen Punkte mit folgendem Ergebnis vorbesprochen:<br />
72
Die Übernahme von Wegen in das öffentliche Gut laut Punkt 1 soll nicht vorgeschlagen<br />
werden.<br />
Die Wegverlegung und die Errichtung der neuen Wegverbindung soll unter der Bedingung,<br />
dass der Stadtgemeinde Enns keine Grundeinlöse- und Errichtungskosten<br />
entstehen, vorgeschlagen werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge folgendes<br />
beschließen:<br />
1. Keine Übernahme der Wege laut Punkt 1 ins öffentliche Gut<br />
2. Zustimmung zur Verlegung des öffentlichen Wanderweges siehe Punkt 2 unter<br />
der Voraussetzung, dass keine Grundeinlöse- und Errichtungskosten entstehen.<br />
3. Zustimmung zur Errichtung einer öffentlichen Wegverbindung siehe Punkte 3<br />
unter der Voraussetzung, dass keine Grundeinlöse- und Errichtungskosten<br />
entstehen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
STR Franz Groschupfer<br />
Ich finde es schade, dass zu wenige Wege in das öffentliche Gut übernommen werden,<br />
da man sich künftig schwer tun wird, auf Privatstraßen neue Wanderwege zu<br />
errichten.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 6.3<br />
30km/h Geschwindigkeitsbeschränkung Enghagner Straße<br />
Vorlage: GG I/2007/0810/1<br />
Derzeit werden in Enghagen Kanalarbeiten durchgeführt und es soll im Zuge dieser<br />
Arbeiten der Belag auf der Fahrbahn in diesem Bereich ebenfalls erneuert werden.<br />
Die gesamte Fahrbahnbreite beträgt durchschnittlich nur ca 4,5 m. Auf diesem Straßenzug<br />
gibt es weder einen Gehsteig noch einen Radweg.<br />
Durch die neue Ennser Umfahrung herrscht auf der Enghagner Straße ein erhöhtes<br />
Verkehrsaufkommen, da dieser Straßenzug als „Schleichweg“ auf die neue Umfahrung<br />
dient. Diese Strecke wird auch immer stärker vom Fahrradtourismus und Fußgängern<br />
frequentiert. Darüber hinaus führt diese Straße zu beliebten Ausflugszielen<br />
wie beispielsweise den Donauauen, der Mostschenke „Hammerl“, zum Gasthaus<br />
Binder und zur Donauradfähre.<br />
73
Die Anrainer der Enghagner Straße fordern seit längerer Zeit ab der Kreuzung mit<br />
der Industriehafenstraße bis zur Kreuzung mit der Ennshafenstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
von 30 km/h. Begründet wurde dies damit, dass diese Strecke<br />
häufig als „Rennstrecke“ missbraucht wird. Bis dato wurde eine 30 km/h-<br />
Beschränkung von der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land abgelehnt.<br />
Aufgrund der vorherrschenden Fahrbahnbreite und des Nichtvorhandenseins eines<br />
Geh- und Radweges einerseits und des enorm gestiegenen Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs<br />
auf diesem Straßenzug andererseits, besteht eine begründete Notwendigkeit<br />
für eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h, welche von der zuständigen<br />
Behörde erlassen werden soll.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
einen Antrag auf eine 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Enghagner<br />
Straße ab der Kreuzung mit der Industriehafenstraße bis zur Kreuzung mit<br />
der Ennshafenstraße an die Bezirkshauptmannschaft Linz- Land als zuständige Behörde<br />
aus oben genannten Gründen zu stellen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 6.4<br />
Führung der Samesleitner Straße als Sackgasse im Bereich Kreuzfeldstraße -<br />
alte B1<br />
Vorlage: GG II/2007/0742/1<br />
Familie Eder Leo und Edith haben am 04.07.2007 einen Antrag auf Wiederherstellung<br />
der Lebens- und Wohnqualität der Bewohner der Samesleitner Straße im Ortsbereich<br />
Kristein durch Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung eingebracht. In einer<br />
Unterschriftenliste haben viele Anrainer der Samesleitner Straße, des Eggenweges,<br />
der Pflugstraße und der Kreuzfeldstraße die Forderungen bekräftigt. Diese Anrainer<br />
befürchten, dass durch den Bau der B 309, den geplanten Schotterabbau der Firma<br />
Mitter in der Gemeinde Kronstorf und das geplante Gewerbegebiet eine weitere Verschlechterung<br />
der Wohnsituation eintritt.<br />
Folgende Maßnahmen werden gefordert:<br />
- sofortige strenge Geschwindigkeitskontrollen (30km/h) durch die Polizei<br />
- sofortiges Fahrverbot für Lastwagen ab 3,5 to für den Durchzugsverkehr<br />
- Errichtung einer befahrbaren Trasse zwischen der alten B1 und dem neuen<br />
Autobahnknoten Eckmayr zu Beginn der Bauarbeiten der B 309 bis Ende<br />
2007<br />
74
- Führung der Samesleitner Straße als Sackgasse bis zur Kreuzfeldstraße bzw.<br />
als Sackgase bis Ende 2007<br />
Das angesprochene Straßenteilstück ist derzeit als Landesstraße verordnet und soll<br />
nach der Fertigstellung der B 309 und der Verlängerung der Volkersdorfer Landesstraße<br />
bis zum Kreisverkehr bei der Kfz-Werkstätte Perndorfer als Gemeindestraße<br />
übernommen werden. Maßnahmen der Stadtgemeinde Enns können sich daher nur<br />
auf die Zeit nach der Übernahme dieses Straßenteilstückes als Gemeindestraße im<br />
Jahr 2010 beziehen.<br />
In einem Gespräch mit Familie Eder wurde zugesagt, dass in der nächsten Gemeinderatssitzung<br />
folgende Absichtserklärung zur Abstimmung gestellt wird:<br />
• Die Stadtgemeinde Enns wird ein Fahrverbot für LKW mit einem zulässigen<br />
Gesamtgewicht von über 3,5 to auf der Samesleitner Straße verhängen, sobald<br />
dieses Teilstück der Samesleitner Straße als Gemeindestraße übernommen<br />
worden ist.<br />
• Die Stadtgemeinde Enns wird alle Maßnahmen setzen, damit die Verlängerung<br />
der Landesstraße 1403 zwischen dem Kreisverkehr bei der Kfz-<br />
Werkstätte Perndorfer und dem DM-Auslieferungslager in der Fabrikstraße<br />
möglichst schnell realisiert wird. Diese Forderung wird durch eine Resolution<br />
an die Landesstraßenverwaltung bekräftigt.<br />
• Die Stadtgemeinde Enns hat im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für<br />
die neue Bundesstraße B 309 die Abwicklung der Massentransporte über die<br />
künftige Straßentrasse gefordert. In einer Resolution an die Landesstraßenverwaltung<br />
soll dies bekräftigt werden und zusätzlich gefordert werden, dass<br />
in der Samesleitner Straße durch den Siedlungsbereich der Ortschaft Kristein<br />
kein Baustellenverkehr geführt wird.<br />
Die gewünschte Sperre der Samesleitner Straße westlich der Kreuzfeldstraße führt<br />
für andere Verkehrsteilnehmer und für die Bewirtschafter von landwirtschaftlichen<br />
Flächen zu Nachteilen. Es wird daher vorgeschlagen, nach der Übernahme dieses<br />
Teilstückes als Gemeindestraße eine Verkehrszählungen von LKW’s durchzuführen,<br />
um die Beeinträchtigung für die Bewohner abzuschätzen. Sollte sich herausstellen,<br />
dass das Fahrverbot für LKW über 3,5 to nicht den gewünschten Erfolg erzielt, müssten<br />
geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität gesetzt<br />
werden. Mit der Realisierung der Verbindungsspange zwischen dem Kfz-Betrieb<br />
Perndorfer und dem DM-Auslieferungslager in der Fabrikstraße wird die Attraktivität<br />
einer Nutzung der Samesleitner Straße im Bereich der Ortschaft Kristein als Abkürzung<br />
zur B1-Umfahrung ohnehin sehr gering sein.<br />
Im Schreiben vom 4.9.2007 hat Familie Eder im Namen aller Unterzeichner der Unterschriftenliste<br />
neuerlich die Ausbildung einer Sackgasse gefordert. Sie argumentieren<br />
wie folgt:<br />
- Fahrverbote und div. Beschränkungen werden laufend von den Autofahrern<br />
nicht eingehalten und von der Behörde aufgrund von Personalmangel nicht<br />
ausreichend kontrolliert.<br />
- Auch LKW’s unter 3,5 to und PKW’s sind ein Sicherheits-, Lärm- und Emissionsproblem<br />
75
- Die Anbindung der Samesleitner Straße ist sehr großzügig ausgelegt und animiert<br />
zur Abkürzung<br />
- das Verkehrsaufkommen wird durch die Ansiedlung von Betrieben westlich<br />
der Kreuzfeldstraße laufend zunehmen.<br />
Die Sackgasse wird als einfache Maßnahme mit geringem finanziellem Aufwand gesehen,<br />
die sich auch bei der Alten Landstraße (zwischen Freiheitsstraße und Ahornstraße)<br />
bewährt hat.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge folgende<br />
Resolution an die Landesstraßenverwaltung beschließen:<br />
1.) Die Verlängerung der Landesstraße 586 zwischen dem Kreisverkehr bei der<br />
Kfz-Werkstätte Perndorfer und dem DM-Auslieferungslager in der Fabrikstraße<br />
soll möglichst schnell realisiert werden. Die Zustimmung der Stadtgemeinde<br />
Enns zu einer Trassenführung wird im Rahmen dieser Gemeinderatssitzung<br />
behandelt.<br />
2.) Die Massentransporte für den Bau der neuen B 309 dürfen – wie im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren<br />
gefordert – nur über die künftige Straßentrasse<br />
abgewickelt werden. Die Samesleitner Straße darf im Siedlungsbereich<br />
der Ortschaft Kristein nicht für den Baustellenverkehr genutzt werden.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
GR Manfred Voglsam<br />
Die ÖVP-Fraktion stimmt dem Antrag selbstverständlich zu. Wir werden die guten<br />
Kontakte zur Verkehrsabteilung der Bezirkshauptmannschaft nutzen und veranlassen,<br />
dass Radarmessungen und Verkehrszählungen raschestmöglich vorgenommen<br />
werden. Der Schutz der Anrainer hat oberste Priorität. Gestern war im Zuge einer<br />
Veranstaltung LH-Stv. Franz Hiesl bei uns in Enns, den wir auch auf dieses Thema<br />
angesprochen haben und der uns zugesichert hat, dass der Lkw-Verkehr sobald die<br />
Rohtrasse fertig ist, über diese Trasse abgewickelt werden wird.<br />
GR Christian Deleja-Hotko<br />
Die SPÖ-Fraktion wird diesem Antrag ebenfalls die Zustimmung erteilen. Wenn die<br />
Verbindung zwischen alter B1 und B 309 fertiggestellt wird, wird sich die Verkehrssituation<br />
in der Samesleitner Straße sicher sehr entschärfen. Ab diesem Zeitpunkt wird<br />
man prüfen, welche Maßnahmen noch gesetzt werden können und müssen, um das<br />
Gefährdungspotential zu senken bzw. auch die Lebensqualität der Anrainer zu erhalten<br />
bzw. zu steigern.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Prinzipiell ist die Grüne-Fraktion der Ansicht, dass wenn eine neue Straße errichtet<br />
wird, im Gegenzug dazu eine andere Straße aufgelassen oder zumindest rückgebaut<br />
werden sollte, um die Lebensqualität von den Anrainern zu erhöhen. Ich teile auch<br />
die Befürchtungen der Anrainer der Samesleitner Straße, dass künftig die Straße als<br />
Abkürzung verwendet wird - insofern ist für mich die Führung der Samesleitner Straße<br />
als Sackgasse ein Vorschlag, dem ich etwas abgewinnen kann. Die Grüne-<br />
Fraktion wird dem Antrag trotzdem zustimmen, weil ein Fahrverbot für Lastwagen ab<br />
76
3,5 t eine akzeptable Erstmaßnahme ist und weil auch im Antrag den Anrainern weitere<br />
Maßnahmen in Aussicht gestellt werden, wenn dieses Lkw-Fahrverbot nicht den<br />
gewünschten Erfolg erzielt. Ich kündige aber gleichzeitig an, dass wir die Situation in<br />
der Samesleitner Straße im Auge behalten werden – wir werden in dieser Sache<br />
auch mit dem Umweltanwalt in Kontakt treten und bei Bedarf werden wir auch die<br />
Lösungsmöglichkeit einer Sackgasse wieder aufgreifen.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
In diesem Punkt sind sich alle Fraktionen einig. Nach der Fertigstellung des Straßenteilstückes<br />
und Übernahme dieser Straße als Gemeindestraße werden wir prüfen,<br />
welche zusätzlichen Maßnahmen zu treffen sind. Ich schließe auch eine Sackgassenregelung<br />
nicht aus.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Herr GR Gunnar Fosen von der ÖVP-Fraktion enthält sich der Stimme.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Weiters stelle ich den Antrag, der Gemeinderat möge folgende Absichtserklärung<br />
beschließen, die nach der Übernahme der Samesleitner Straße im Bereich der Ortschaft<br />
Kristein als Gemeindestraße realisiert werden soll:<br />
- Auf der Samesleitner Straße wird zwischen der Volkersdorfer Landesstraße<br />
und der Einbindung in die Alte Bundesstraße 1 ein Fahrverbot für LKW mit einem<br />
zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 to verhängt. Sollte sich herausstellen,<br />
dass dieses Fahrverbot für LKW über 3,5 to nicht den gewünschten<br />
Erfolg erzielt, werden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und<br />
Wohnqualität der Anrainer zur Abstimmung gestellt.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Im Anschluss unterbricht der Vorsitzende kurz die Sitzung, damit die Zuhörer den<br />
Saal verlassen können.<br />
77
zu 6.5<br />
Rosenstraße - Bebauungsgebiet Alpine; Teilübernahme von Verkehrsflächen<br />
ins öffent. Gut<br />
Vorlage: GG II/2007/0738/1<br />
Aufgrund der schlechten Verwertbarkeit der Grundstücke der Fa. Alpine im Bereich<br />
der Rosenstraße ist eine Abänderung des derzeitigen Bebauungsvorschlages vorgesehen.<br />
In diesem Zuge wurde die Frage hinsichtlich Übernahme der vorgesehenen<br />
Ringstraße in das öffentliche Gut gestellt. Die geplante Fahrbahnbreite ist dabei mit<br />
mind. 4,50 m vorgesehen und die Anordnung der Stellplätze für die Bedienung der<br />
Straße im Einbahnsystem konzipiert.<br />
Nach eingehender Diskussion im Ausschuss soll keine Übernahme der Verkehrsflächen<br />
ins öffentliche Gut erfolgen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
dass keine Verkehrsteilflächen aus dem Bebauungsgebiet der Fa. Alpine im<br />
Bereich der Rosenstraße ins öffentliche Gut der Stadtgemeinde Enns übernommen<br />
werden.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 6.6<br />
Verlegung einer Ortstafel; Errichtung einer 30km/h Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
Am Waldrand / Am Eichberg<br />
Vorlage: GG I/2007/0818/1<br />
Im Jahre 1997 wurde von der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land per Verordnung<br />
das Ortsgebiet unter Anderem im Bereich Eichberg festgesetzt und auf der Eichbergstraße<br />
wurden die Hinweistafeln „Ortstafel“ bzw. „Ortsende“ aufgestellt.<br />
Seither sind in diesem Bereich neue Siedlungen (Am Eichberg / Am Waldrand) entstanden.<br />
Diese Siedlungen befinden sich momentan außerhalb des Ortsgebietes,<br />
was bedeutet, dass in diesem Bereich gefährliche Geschwindigkeiten erlaubt wären.<br />
Aus diesem Grund soll ein Ansuchen bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land um<br />
Verlegung der Ortstafel, sodass sich die beiden oben erwähnten Siedlungen innerhalb<br />
des Ortsgebietes befinden, gestellt werden.<br />
78
Weiters soll um eine 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung in den beiden Siedlungen<br />
angesucht werden, damit die Gefahren durch den fließenden Verkehr verringert<br />
werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land um folgende Verkehrsmaßnahmen<br />
anzusuchen:<br />
a) Verlegung der Ortstafel in der Eichbergstraße<br />
b) Verordnung einer 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung in den Straßenzügen<br />
Am Waldrand und Am Eichberg<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
STR Wolfgang Gruber<br />
Ich möchte nur klarstellen, dass in diesen Straßenzügen rein rechtlich keine gefährlichen<br />
Geschwindigkeiten gefahren werden dürften, da die dafür notwendige Fahrbahnbreite<br />
von 6 m nicht erreicht wird. Ich hoffe, dass dieses Ansuchen bei der BH<br />
Linz-Land daher nicht auf Unverständnis stößt.<br />
Vbgm Klaus Kamptner<br />
Ich glaube nicht, dass es seitens der BH Linz-Land in diesem Punkt Schwierigkeiten<br />
gibt. Das Gebiet ist großteils verbaut und darum denke ich auch, dass die Verlegung<br />
der Ortstafel kein Problem darstellen wird.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 6.7<br />
Neue Landesstraße L 586 - Festlegung der Trassenführung zwi Kfz-Betrieb<br />
Perndorfer und DM Auslieferungslager<br />
Vorlage: GG II/2007/0743/1<br />
Seitens des Landes OÖ Abteilung Strategische Straßenplanung wurden bereits mehrere<br />
Varianten für die Verbindung der L568 Ennser Straße mit der L 1402 Kristeiner<br />
Straße ausgeführt und mit den betroffenen Grundbesitzern und –anrainern besprochen.<br />
Die letzten Ergebnisse, speziell mit Berücksichtigung der Planungskonzepte<br />
des Herrn Zitzler wurden im Lageplan vom 10.09.2007 dargestellt. Seitens der Stadtgemeinde<br />
Enns wird immer wieder die Forderung zur Errichtung dieser Verbindung<br />
unmittelbar nach Fertigstellung der Verbindung A1 – L568 eingebracht. Laut Aussage<br />
des Vertreters der Planungsabteilung ist aber dieser Straßenzug noch in keinem<br />
79
Bauprogramm fixiert, sodass eine rasche allgemeine Abklärung der Trasse sinnvoll<br />
ist um die Detailplanung vorantreiben zu können.<br />
Der Planungsentwurf sieht ausgehend vom Kreisverkehr im Bereich der L568 eine<br />
Straßenführung mit einer Länge von ca. 280m Richtung Norden bis zu einem neuen<br />
Kreisverkehr vor. In diesen Kreisverkehr können die Äste aus Norden und Westen<br />
eingebunden werden. Die Hauptfahrtrichtung ist nach Osten wo nach ca. 150m die<br />
Verlängerung der Dr. Körner-Straße einmündet. Anschließend ist ein ca. 200m gerades<br />
Teilstück vorgesehen, das in einen Kreisbogen - der in weiterer Folge bis zur<br />
bestehenden Unterführung führt - mündet. Im Kreisbogen selbst ist die Einmündung<br />
der Fabrikstraße vorgesehen. Bei der Anbindung der bestehenden Dr. Körner- Straße<br />
wurde bis jetzt aus verkehrstechnischen und strategischen Überlegungen nur die<br />
Einfahrtsmöglichkeit berücksichtigt. Ebenso soll die Zufahrt zum Objekt der Fam. Aschenbrenner<br />
nicht direkt über die neue Verbindungsstraße sondern über den neu zu<br />
errichtenden Kreisverkehr erfolgen. Eine Detailplanung dazu ist jedoch noch ausständig.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge im Hinblick<br />
auf die Dringlichkeit der Verbindungsstraße die Zustimmung zur Trassenführung erteilen.<br />
Beim Knotenpunkt mit der Dr. Körner- Straße im Bereich der Fa. Perndorfer<br />
soll auch eine Ausfahrtsmöglichkeit berücksichtigt werden.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Vbgm. Kamptner gibt den Vorsitz um 19.48 Uhr wieder an Bgm Franz Stefan<br />
Karlinger zurück.<br />
zu 6.8<br />
Auflassung von öffentlichem Gut<br />
zu 6.8.1<br />
Auflassung von öffentlichem Gut 1346/1 und 1346/2 KG Enns im Industriegebiet-Energie<br />
AG<br />
Vorlage: GG II/2007/0707/1<br />
Die beiden Grundstücke 1346/1 und 1346/2, EZ 2171 (öffentliches Gut), KG Enns<br />
liegen im gewidmeten Industriegebiet und sind vom Grundstück 587, KG Enns im<br />
Eigentum der Energie AG Oberösterreich Kraftwerk Ennshafen GmbH eingerahmt<br />
80
(siehe Plan).<br />
Die beiden aufzulassenden Grundstücke dienten früher zur Erschließung der so genannten<br />
Krautäcker im Ortsteil Enghagen und werden nicht mehr zur Erschließung<br />
benötigt.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge nachstehend<br />
angeführte Verordnung beschließen:<br />
Gemäß § 94 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, idF. LGBl. 152/2001 wird<br />
kundgemacht:<br />
VERORDNUNG<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns hat in seiner Sitzung am 27. September<br />
2007 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40<br />
Abs. 2 Z. 4 und 43 der Oö. Gemeindeordnung 1990:<br />
Die Auflassung der beiden Grundstücke 1346/1 und 1346/2 (aus EZ 2171) KG Enns<br />
beschlossen.<br />
81<br />
§1<br />
Dieser Verordnung liegt der Lageplan der digitalen Katastralmappe (DKM) vom<br />
24. Juli 2007 im Maßstab 1 : 3000 zugrunde. Der Plan liegt im Stadtamt Enns<br />
während der Amtsstunden auf und kann von jedermann eingesehen werden. Weiters<br />
ist der Plan vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen zur öffentlichen<br />
Einsichtnahme aufgelegen.<br />
§2<br />
Die im Plan (§ 1) rot markierten Straßen (Grundstücke1346/1 und 1346/2), KG<br />
Enns, werden als öffentliche Straße aufgelassen, weil diese Straßen wegen mangelnder<br />
Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.<br />
§3<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 der Oö. GemO 1990 idgF durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden<br />
Tag rechtswirksam.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 8 - Plan
zu 6.8.2<br />
Auflassung von öffentlichem Gut, Grundstück 1320/3 KG Enns (nächst Liegenschaft<br />
Maria Anger 01, Schlossgärtnerei)<br />
Vorlage: GG II/2007/0714/1<br />
Die Ehegatten Dipl.-Ing. Wolfgang und Astrid Pineker haben mit Schreiben vom 25.<br />
Juli 2007 um käufliche Überlassung des öffentlichen Grundstückes 1320/3 KG Enns<br />
angesucht (siehe Plan).<br />
Das aufzulassende Grundstück diente früher als Kirchensteigverbindung zwischen<br />
dem Stadtzentrum und dem Ortsteil Lorch. Bereits im Jahre 1972 wurde ein Teil dieses<br />
Kirchensteigweges aufgelassen und an die angrenzenden Eigentümer veräußert.<br />
Die an der nordöstlichen Seite angrenzenden Eigentümer (Fam. Wachlhofer), wurden<br />
von Ehegatten Pineker über den beabsichtigten Kauf des Grundstückes 1320/3<br />
KG Enns informiert und haben auf dem Schreiben vom 25. Juli 2007 ihre Zustimmung<br />
zur käuflichen Überlassung an die Ehegatten Pineker gegeben.<br />
Aus Sicht der Bauverwaltung kann dieses Grundstück wegen mangelnder Verkehrsbedeutung<br />
für den Gemeingebrauch aufgelassen werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge nachstehend<br />
angeführte Verordnung beschließen:<br />
Gemäß § 94 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, idF. LGBl. 152/2001 wird<br />
kundgemacht:<br />
VERORDNUNG<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns hat in seiner Sitzung am 27. September<br />
2007 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40<br />
Abs. 2 Z. 4 und 43 der Oö. Gemeindeordnung 1990:<br />
Die Auflassung des Grundstückes 1320/3 (aus EZ 2171) KG Enns beschlossen.<br />
82<br />
§1<br />
Dieser Verordnung liegt der Lageplan der Stadtgemeinde Enns vom 01. August<br />
2007 im Maßstab 1 : 1000 zugrunde. Der Plan liegt im Stadtamt Enns während<br />
der Amtsstunden auf und kann von jedermann eingesehen werden. Weiters ist<br />
der Plan vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen zur öffentlichen<br />
Einsichtnahme aufgelegen.<br />
§2<br />
Die im Plan (§ 1) rot markierte Straße (Grundstück 1320/3), KG Enns, wird als öffentliche<br />
Straße aufgelassen, weil diese Straße wegen mangelnder Verkehrsbedeutung<br />
für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.
83<br />
§3<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 der Oö. GemO 1990 idgF durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden<br />
Tag rechtswirksam.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 9 - Plan<br />
zu 6.9<br />
Antrag der Grünen Fraktion: Schaffung einer Radfahranlage entlang der L568<br />
(ehemalige B1) in Kristein<br />
Vorlage: SD/2007/0350/1<br />
Ein Radstreckentest im Juni diesen Jahres bestätigte die Gefährlichkeit der alten B1<br />
(L568). Das Verkehrsaufkommen ist hoch, die Geschwindigkeit (zu) schnell und der<br />
Schwerverkehrsanteil beträchtlich. Um dem Risiko auf der Fahrbahn zu entgehen,<br />
weichen derzeit die meisten Radfahrenden auf den Gehweg aus.<br />
KristeinerInnen sprechen sich mit einer Unterschriftenaktion für bessere Bedingungen<br />
für RadlerInnen aus.<br />
Eine sichere und komfortable Radverbindung von Kristein Richtung Zentrum ist dringend<br />
erforderlich – beispielsweise in Form von rot markierten Radfahrstreifen beidseitig<br />
der Fahrbahn (zur Veranschaulichung siehe Foto in der Beilage). Eine solche<br />
Markierung ist kostengünstig und rasch realisierbar.<br />
Nach aktueller Gesetzeslage übernimmt das Land OÖ bei sämtlichen Nebenanlagen<br />
einer Landesstraße – dazu gehören auch Fahrradstreifen – 50 % der Kosten. Damit<br />
das Land OÖ und die Stadtgemeinde Enns in eine gemeinsame Konzeptphase eintreten<br />
können, muss die Stadtgemeinde initiativ werden und beim Land OÖ eine<br />
Radfahranlage entlang der L568 beantragen.<br />
Die Grüne Fraktion stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns<br />
möge beschließen, dass die Stadtgemeinde Enns beim zuständigen Ressort des<br />
Landes OÖ umgehend die Schaffung einer Radfahranlage entlang der L568 (ehemalige<br />
B1) in Kristein (mindestens ab Einmündung Landstraße bis mindestens zur Einmündung<br />
Samesleitner Straße) beantragt.<br />
Beratung<br />
Abstimmung
STR Wolfgang Gruber<br />
Wenn man entlang der alten B1 in Kristein einen roten Fahrstreifen als Abgrenzung<br />
für die Radfahrer installiert, meiner Meinung nach wiegt man durch diese Maßnahme<br />
die Radfahrer in falscher Sicherheit. Wenn man in jede Fahrtrichtung einen Streifen<br />
für die Radfahrer abzweigt, ist die Straße nämlich nicht mehr so breit, dass zwei<br />
Schwerfahrzeuge aneinander vorbeikommen.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Der Radfahrstreifen war nur ein Beispiel. Ich habe im Antrag die Formulierung „Radfahranlage“<br />
gewählt, das ist der Überbegriff für bauliche Maßnahmen, u.a. auch für<br />
Radfahrstreifen. Bei einer kürzlich von mir besuchten Veranstaltung hat der Salzburger<br />
Radfahrbeauftragte solche Radfahrstreifen befürwortet, weil sie den großen Vorteil<br />
haben, dass man als Radfahrer immer im Verkehrsflussrichtung fährt. Wenn der<br />
Streifen zu Ende ist, kann man relativ einfach in den normalen Verkehr wechseln. Ich<br />
persönlich würde mich auf einem Fahrstreifen auch nicht so sicher fühlen. Aber deshalb<br />
lautet der Antrag ja auch auf eine Radfahranlage und ich möchte die Umsetzung<br />
der besten Lösung dann den Experten überlassen.<br />
GR Ing. Manfred Voglsam<br />
Die Meinung der ÖVP-Fraktion aus dem Ausschuss bleibt im Prinzip unverändert.<br />
Wir stimmen dem ebenfalls zu, dass die roten Streifen entlang der Fahrbahn in diesem<br />
konkreten Fall viel zu gefährlich sind. In diesem Bereich ist ausreichend Platz für<br />
den Bau eines Radweges vorhanden. Die ÖVP-Fraktion stimmt dem Antrag mit der<br />
Formulierung „Radfahranlage“ zu.<br />
GR Rudolf Hofmann<br />
Es gibt in der Vergangenheit schon Planungen über einen Radweg Kristein – Asten.<br />
Diese Aufzeichnungen sollten eine Grundlage für weitere Planungen dienen.<br />
GR Christian Deleja-Hotko<br />
Der Grund für die ablehnende Haltung der SPÖ-Fraktion zu diesem Antrag ist nicht,<br />
dass wir gegen einen Radweg sind. Wir möchten jedoch vorher die Kosten abklären,<br />
möchten dies in die Budgetplanung 2008 einfließen lassen und dann erst die entsprechenden<br />
Beschlüsse fassen. Des weiteren sollten im Vorfeld die Zuschüsse der<br />
Landesstraßenverwaltung bzw. des Landes OÖ abgeklärt werden.<br />
Vbgm Harald Weingartner<br />
Auch die ÖVP-Fraktion wird oft mit dem Thema Radweg bzw. Gehweg konfrontiert.<br />
Für uns macht der Antrag auf jeden Fall gerade jetzt im Zuge der Trassenverlegung<br />
der L568 Sinn. Im Zuge dieser Baumaßnahme sollte in einem ersten Schritt ein Gehsteig<br />
bzw. ein Radweg bis zum Kreisverkehr ins Auge gefasst werden und in einem<br />
zweiten Schritt unsere Nachbargemeinde Asten zur Weiterführung des Projektes<br />
aufgefordert werden.<br />
STR Wolfgang Gruber<br />
Um diese gefährlichen Situationen für Radfahrer und Fußgänger im Vorfeld schon zu<br />
minimieren, sollte man unbedingt Druck auf Firmen ausüben, die ihren Betrieb auf<br />
die „Grüne Wiese“ stellen – das sieht man am Beispiel Hofer-Markt.<br />
84
Vbgm Klaus Kamptner<br />
Man sollte das bereits fertige Konzept eines Radweges ab der ehemaligen Zuckerfabrik<br />
aus der Schublade holen und dieses adaptieren. Neben den geänderten Kostenseite<br />
muss man auch die geänderten Aspekte, wie z.B. den Hofer-Markt, berücksichtigen<br />
und im Anschluss in die Budgetverhandlungen aufnehmen, genau so wie<br />
bei jedem anderen Projekt auch.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Wir sind jetzt etwas vom Thema abgekommen, denn um den Hofer-Markt ist es ursprünglich<br />
gar nicht gegangen. Ich bin ehrlich gesagt bestürzt, dass die SPÖ diesen<br />
Antrag ablehnen wird und uns einen Formfehler unterstellt. Ich habe mit der Abteilung<br />
Bau E vom Land OÖ Kontakt aufgenommen.<br />
GR Christian Deleja-Hotko<br />
Ich möchte betonen, dass wir Ihnen keinen Formfehler unterstellt haben.<br />
GR Mag. Gudrun Troppmann<br />
Also wie gesagt, ich habe mit der Abteilung Bau E vom Land OÖ telefoniert – wenn<br />
man so eine Radfahranlage will, ist der erste Schritt, dass die Gemeinde einen Beschluss<br />
fasst und die Gemeinde beim Land OÖ initiativ wird, eine Radfahranlage beantragt<br />
und dann wird gemeinsam konzipiert. Ob man dann das alte Konzept überarbeitet<br />
oder ein gänzlich neues macht, weil sich die Umstände geändert haben – das<br />
ist eine zweite Sache. Tatsache ist, die Stadtgemeinde Enns muss initiativ werden<br />
und das wäre der erste Schritt und nichts anderes steht in diesem Antrag. Die Konzeptionsphase<br />
und auch die Kostenschätzung dazu erfolgt im Anschluss. Diese Reihenfolge<br />
ist vom Land OÖ vorgesehen. Wenn dieser Antrag abgelehnt wird, erkläre<br />
ich als Lippenbekenntnis, dass wir eine Gesunde Gemeinde sind bzw. auch, dass wir<br />
eine Slow City sind. Es steht im Ortsentwicklungskonzept von 2002, dass innerhalb<br />
der nächsten 10 Jahre Radfahranlagen entlang der Hauptverkehrsrouten in Enns<br />
geschaffen werden sollen.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Für den Antrag stimmen die Grüne-, die FPÖ- und die ÖVP-Fraktion mit Ausnahme<br />
von STR Wolfgang Gruber sowie Herr GR Baumgartner, Frau GR<br />
Radlspäck, Frau GR Kaiserseder und Frau GR Cervinka von der SPÖ-Fraktion<br />
(insgesamt 19 Stimmen).<br />
Gegen den Antrag stimmen Herr STR Wolfgang Gruber von der ÖVP-Fraktion<br />
und die SPÖ-Fraktion mit Ausnahme von Herrn GR Baumgartner, Frau GR<br />
Radlspäck, Frau GR Kaiserseder und Frau GR Cervinka (insgesamt 17 Stimmen).<br />
Herr GR Handlgruber von der SPÖ-Fraktion enthält sich der Stimme.<br />
Ich stelle mehrstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 10 - Foto<br />
85
zu 6.10<br />
Antrag der Grünen Fraktion - Grundsatzbeschluss: Förderung sanfter Mobilität<br />
in Enns<br />
Vorlage: SD/2007/0351/1<br />
Automobilität wird angesichts der steigenden Erdölpreise teurer und ist zudem maßgeblich<br />
für den Klimawandel verantwortlich. Es gilt, rechtzeitig umzusteuern, den<br />
EnnserInnen kostengünstige Formen der Mobilität anzubieten und gleichzeitig den<br />
CO2-Ausstoß zu reduzieren.<br />
Jeder Fußweg und jede Radfahrt im Stadtgebiet leisten einen Beitrag zur Erhöhung<br />
der Lebensqualität in Enns: weniger Abgase, weniger Lärm, ein Mehr an Sicherheit,<br />
Gesundheit und Wohlbefinden, weniger Staus, weniger Parkplatzbedarf.<br />
Den Ennser Bürgerinnen und Bürgern sollte ein flexibler zukunftssicherer Mobilitätsmix<br />
zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Taxi, mit dem Bus und der Bahn angeboten werden,<br />
um sie zu ermutigen, das Auto öfters zu Hause zu lassen und „sanft mobil“ zu<br />
sein.<br />
Dazu muss die Stadtpolitik steuernd eingreifen und einen verkehrspolitischen<br />
Schwerpunkt auf sanfte Mobilität zu legen.<br />
Die Grüne Fraktion stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns<br />
möge beschließen, die Stadtgemeinde Enns solle<br />
• sich – ganz im Sinne einer „Città Slow“, „Gesunden Gemeinde“ und „Klimabündnis-Gemeinde“<br />
– zur aktiven Förderung sanfter Mobilität in Enns bekennen<br />
und<br />
• künftig bei sämtlichen Entscheidungen und Planungen Belange von FußgeherInnen<br />
und RadfahrerInnen, weniger mobilen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
fahrenden Menschen vorrangig berücksichtigen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Die SPÖ-, die FPÖ-, die Grüne- und die ÖVP-Fraktion mit Ausnahme von Herrn<br />
STR Wolfgang Gruber stimmen für den Antrag.<br />
Herr STR Wolfgang Gruber von der ÖVP-Fraktion stimmt gegen den Antrag.<br />
Ich stelle mehrheitliche Annahme fest.<br />
86
zu 7<br />
Örtliche Raumplanung, Wasser- und Abfallwirtschaft<br />
Referent: Vbgm Harald Weingartner<br />
zu 7.1<br />
Änderung von Bebauungsplänen - Beschlussfassung; Nr. 21.04 - Eichberg-Süd<br />
Vorlage: GG II/2007/0725/1<br />
Die derzeit rechtswirksame Version des Bebauungsplans Nr. 21 – Eichberg-Süd<br />
sieht auf den Grundstücken 1167/50, 51, 53 und 54 eine gekuppelte Bauweise für<br />
insgesamt 4 Doppelhäuser mit Garagen vor. Die Zufahrt zu den Doppelhäusern erfolgt<br />
über das Privatgrundstück 1157/52, auf welchem weitere 10 Besucherparkplätze<br />
vorgesehen sind. Eine Zielsetzung des Bebauungsplans Nr. 21 war eine möglichst<br />
geringe Anzahl von Wohneinheiten zu erzielen.<br />
Nachdem einerseits für Doppelhäuser nur geringes Interesse besteht und andererseits<br />
der Wunsch für größere Grundstücksflächen vorhanden ist, wurde auf Antrag<br />
der Padua Unternehmens- und Investmentberatungs-GmbH in der Gemeinderatssitzung<br />
am 28.06.2007 die Änderung des Bebauungsplans in der Form beschlossen,<br />
dass auf den gegenständlichen Parzellen, die gekuppelte Bauweise in eine offene<br />
Bauweise geändert wird.<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs. 2 und 3 des Oö. Raumordnungsgesetzes<br />
wurden den Planungsträgern sowie jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft<br />
machen konnte, vom 16.07. bis 19.09.2007 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.<br />
Vom Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Raumordnung, wurde in der Stellungnahme<br />
vom 14.08.2007 festgestellt, dass überörtliche Interessen im besonderen Maße nicht<br />
berührt werden.<br />
Negative Stellungnahmen, die sich gegen die Änderung ausgesprochen hätten, sind<br />
beim Stadtamt Enns nicht eingetroffen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge die 4. Änderung<br />
des Bebauungsplans Nr. 21 gemäß Plan Nr. AE-04/2 des Architekturbüros Hinterwirth<br />
vom 05.06.2007 als Verordnung beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 11 - Lageplan<br />
87
zu 7.2<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens<br />
zu 7.2.1<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 10 -<br />
Höfler<br />
Vorlage: GG II/2004/0164/1<br />
Die Grundeigentümer Ing. Rudolf und Ursula Höfler beantragen, Teilflächen der<br />
Grundstücke 325/1, 327/7, 325/6, 325/4, 325/2 und 323 (KG Lorch) von derzeit<br />
„Grünland, Land- und Forstwirtschaft“ in Bauland „Dorfgebiet“ umzuwidmen.<br />
Die Grundstücke 321 und 325/1 sollen als Bauland in Richtung Nordwesten erweitert<br />
werden, womit eine einheitliche Flucht mit der Widmungsgrenze des Grundstücks<br />
325/5 der Ehegatten Haider geschaffen wird. Die Erweiterung soll in erster Linie zu<br />
einer funktionell einwandfrei gegliederten Bebauung als Fortsetzung der bereits in<br />
den letzten Jahren erfolgten Siedlungstätigkeit in Lorch führen. Die Teilflächen wurden<br />
von bisherigen Hochwässern nicht betroffen und weisen zu den HQ-Linien noch<br />
einen ausreichenden Abstand aus. Alle infrastrukturellen Einrichtungen wie Ortskanal,<br />
Wasserleitung und Ferngas sind vorhanden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
dass<br />
a) es im öffentlichen Interesse liegt, die Flächenwidmungsplanänderung 4.10<br />
gemäß Plan Nr. AE-10; Proj. 601 von Architekt Hinterwirth durchzuführen,<br />
und dass Interessen Dritter durch diese Flächenwidmungsplanänderung nicht<br />
berührt werden,<br />
b) das Verfahren nach dem O.ö. Raumordnungsgesetz zur Abänderung eingeleitet<br />
wird.<br />
c) den Antragstellern die gesamten Planungskosten vorzuschreiben sind.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Herr GRE Ing. Rudolf Höfler erklärt seine Befangenheit und enthält sich der<br />
Stimme.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 12 a - Stellungnahme des Ortsplaners Architekt Hinterwirth<br />
Beilage 12 b - Lageplan<br />
88
zu 7.2.2<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 27 -<br />
Hochradner<br />
Vorlage: GG II/2007/0724/1<br />
Die Grundeigentümer Ernst und Marianne Hochradner in Enns, Kristein 33 haben die<br />
Rückwidmung des Grundstücks 523/6 KG Kristein von Wohngebiet in Grünland beantragt.<br />
Das Grundstück mit einer Fläche von 4.766 m² wird vom Eschenweg aufgeschlossen<br />
und landwirtschaftlich genutzt. Die Grundeigentümer begründen ihr Ansuchen damit,<br />
dass es auf Grund ihres Einkommens nicht möglich ist, die anfallenden Aufschließungsbeiträge<br />
aufzubringen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Enns möge beschließen,<br />
den Antrag der Ehegatten Hochradner auf Rückwidmung des Grundstücks<br />
523/6 KG Kristein in Grünland abzulehnen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 13 a – Stellungnahme des Ortsplaners, Architekt DI Hinterwirth<br />
Beilage 13 b - Lageplan<br />
zu 8<br />
Land- und Forstwirtschaft sowie Friedhofsangelegenheiten<br />
Referent: STR Franz Groschupfer<br />
Es liegen keine Tagesordnungspunkte zur Behandlung vor.<br />
89
zu 9<br />
Wirtschaftsangelegenheiten<br />
Referent: STR Wolfgang Gruber<br />
Es liegen keine Tagesordnungspunkte zur Behandlung vor.<br />
zu 10<br />
Allfälliges<br />
90
Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet, schließt der Vorsitzende, Bürgermeister<br />
Franz Stefan KARLINGER die Sitzung des Gemeinderates.<br />
Vorsitzender:<br />
________________________<br />
Franz Stefan Karlinger<br />
Protokollprüfer der SPÖ-Gemeinderatsfraktion:<br />
________________________<br />
GR Christian Deleja-Hotko<br />
Protokollprüfer der ÖVP-Gemeinderatsfraktion:<br />
________________________<br />
GR Michael Korherr<br />
Protokollprüfer der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion:<br />
________________________<br />
GR Anna Gintenreiter<br />
Protokollprüfer der FPÖ-Gemeinderatsfraktion:<br />
________________________<br />
GR Daphne Brenner<br />
Schriftführerin:<br />
________________________<br />
Helga Kocmann<br />
91