Info-DIREKT-onlineAusgabe-21
Das Printmagazin Info-DIREKT zum Thema: "Es wird Zeit für Gerechtigkeit!"
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Schwerpunkt<br />
Wie konnte<br />
der Chef-Ermittler<br />
Hausdurchsuchungen<br />
durchführen,<br />
wenn<br />
er gar wusste,<br />
was zu beschlagnahmen<br />
war – und was<br />
nicht?<br />
Bild: Unter anderem ein<br />
paar harmlose Aufkleber<br />
und Sprühkreide nahm<br />
die Staatsanwaltschaft<br />
Graz, mit Einverständnis<br />
des Jusitzministeriums,<br />
zum Anlass, jungen<br />
Patrioten die Gründung<br />
einer kriminellen<br />
Vereinigung vorzuwerfen.<br />
wesen sei, worauf der Ankläger in Richtung<br />
des Zeugen zum Richter sagte: „Er muss ja<br />
nicht darauf antworten!“<br />
Nach der Befragung durch den Richter<br />
brachte der IB-Anwalt den BVT-Mann zum<br />
Schwitzen. Er bat ihn den Begriff „rechtsextrem“<br />
zu umreißen. Der Herr Oberst lehnte<br />
dies aber ab. Der Verteidiger fragte nach,<br />
ob er denn nicht wisse, dass der Bericht<br />
des Verfassungsschutzes über die IBÖ „zu<br />
großen Teilen von fremden Quellen abgeschrieben“<br />
sei. Der Zeuge wich aus: „Das<br />
müssen Sie den Verfasser fragen. Ich bin<br />
nicht der Chef des BVT!“<br />
Viele Fragen bleiben offen<br />
Als Beobachter bleibt man ob dieser<br />
Aussagen eines ranghohen Verfassungsschützers<br />
ratlos zurück. Wenn ein leitender<br />
Beamter einem unabhängigen Richter<br />
wahrheitsgemäß antworten muss, weiß er<br />
nichts. Wenn er nach den Grundlagen seiner<br />
Ermittlungen gefragt wird, kann er diese<br />
nicht benennen. Wenn er sagen sollte,<br />
was nach seiner Auffassung „rechtsextrem“<br />
sei, konnte oder wollte er das nicht. Übrig<br />
blieb die bescheidene Frage: Wie konnte<br />
er als Chef der<br />
kaufen<br />
Ermittlergruppe Hausdurchsuchungen<br />
durchführen, wenn er gar nicht<br />
gewusst hatte, was zu beschlagnahmen<br />
war – und was nicht?<br />
Verhinderter Dschihadist als<br />
politisch-korrekter Sittenwächter<br />
Als Zeuge der identitären Störaktion an der<br />
Uni Klagenfurt wurde ein österreichischer<br />
Staatsbürger bosnischer Herkunft einvernommen,<br />
der an der Vorlesung über „Inklusionsbegleitung“<br />
teilgenommen hatte<br />
und sich als Moslem bezeichnete. Zum Ablauf<br />
der IB-Aktion konnte er nicht viel aus-<br />
sagen, dafür gab er aber seine politischen<br />
Einschätzungen zur IB ab. Seiner Meinung<br />
nach kritisiere diese nicht die extremen<br />
Auswüchse der Islamisierung, sondern<br />
würde den Islam und Ausländer pauschal<br />
herabwürdigen. Der Zeuge ging sogar so<br />
weit, die Angeklagten zu beschuldigen,<br />
dass sich Moslems erst durch die Hasspropaganda<br />
der IB radikalisieren würden.<br />
Während man als Beobachter das Gefühl<br />
hatte, dass hier Zeuge und Staatsanwalt<br />
eine „Show“ zum Nachteil der Angeklagten<br />
abzogen, brachten die Fragen des Verteidigers<br />
den Zeugen in Erklärungsnot. Ob er<br />
in Kärnten beabsichtigt hatte, eine radikale<br />
Islamgruppe zu gründen, wollte der Anwalt<br />
wissen. Der Zeuge entgegnete darauf, dass<br />
das so nicht stimme und dass er eigentlich<br />
kein praktizierender Moslem sei. Der Verteidiger<br />
hielt ihm vor, dass das aber so in<br />
einer Zeitung gestanden habe, worauf der<br />
Zeuge zugab, sich in Wien einer radikalislamischen<br />
Organisation angeschlossen<br />
zu haben, wovon er sich jedoch gelöst<br />
habe. Laut einem Medienbericht soll der<br />
Zeuge zudem seine Mutter und Schwester<br />
dazu gebracht haben eine Burka zu tragen.<br />
Der Zeuge stritt auch das ab.<br />
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<br />
Der Anwalt der IB hinterfragt die Aussage<br />
des Zeugen, er habe von einem IB-Auftritt<br />
mit Megaphon Angstzustände bekommen.<br />
Da es angeblich auch Pläne des Zeugen<br />
gab, dass er in den Dschihad ziehen wollte,<br />
stellte ihm Lehofer die Frage: „Aber nach<br />
Tschetschenien gehen Sie in den Krieg?“<br />
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Migrant als Sympatisant<br />
Auch ein Kurde, der als Belastungszeuge<br />
geladen war, entpuppte sich als Eigentor<br />
für den Ankläger. Der Gastronom wurde in<br />
den Zeugenstand geladen, um eine Sach-<br />
beschädigung der IB an seiner Kebabbude<br />
zu belegen. Als Sachbeschädigung werte-<br />
te der Staatsanwalt zwei Aufkleber, die am<br />
Gebäude des Zeugen durch unbekannte<br />
Personen aufgebracht geworden waren.<br />
Bei der Einvernahme des Zeugen stellte<br />
sich dann heraus, dass die Aufkleber vermutlich<br />
gar nicht von der IBÖ waren. Zudem<br />
fühlte sich der Wirt von der darauf<br />
aufgedruckten, politischen Botschaft nicht<br />
bedroht. Mehr noch: Er gab sogar an, dass<br />
er dieser sogar eher zustimmen würde. Zudem<br />
sei ihm dadurch kein nennenswerter<br />
Sachschaden entstanden. Beim Verlassen<br />
des Gerichtssaals wünschte er den klagten sogar noch alles Gute für den weiteren<br />
Verlauf des Ange-<br />
Prozesses.<br />
Trotz dieser und weiterer Peinlichkeiten<br />
legte der Staatsanwalt Berufung gegen<br />
alle Urteile ein. Die dafür notwendige<br />
politische Rückendeckung aus dem Justizministerium<br />
dürfte er haben. II<br />
Bild: <strong>Info</strong>-<strong>DIREKT</strong><br />
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