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Info-DIREKT-onlineAusgabe-21

Das Printmagazin Info-DIREKT zum Thema: "Es wird Zeit für Gerechtigkeit!"

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Schwerpunkt<br />

Wie konnte<br />

der Chef-Ermittler<br />

Hausdurchsuchungen<br />

durchführen,<br />

wenn<br />

er gar wusste,<br />

was zu beschlagnahmen<br />

war – und was<br />

nicht?<br />

Bild: Unter anderem ein<br />

paar harmlose Aufkleber<br />

und Sprühkreide nahm<br />

die Staatsanwaltschaft<br />

Graz, mit Einverständnis<br />

des Jusitzministeriums,<br />

zum Anlass, jungen<br />

Patrioten die Gründung<br />

einer kriminellen<br />

Vereinigung vorzuwerfen.<br />

wesen sei, worauf der Ankläger in Richtung<br />

des Zeugen zum Richter sagte: „Er muss ja<br />

nicht darauf antworten!“<br />

Nach der Befragung durch den Richter<br />

brachte der IB-Anwalt den BVT-Mann zum<br />

Schwitzen. Er bat ihn den Begriff „rechtsextrem“<br />

zu umreißen. Der Herr Oberst lehnte<br />

dies aber ab. Der Verteidiger fragte nach,<br />

ob er denn nicht wisse, dass der Bericht<br />

des Verfassungsschutzes über die IBÖ „zu<br />

großen Teilen von fremden Quellen abgeschrieben“<br />

sei. Der Zeuge wich aus: „Das<br />

müssen Sie den Verfasser fragen. Ich bin<br />

nicht der Chef des BVT!“<br />

Viele Fragen bleiben offen<br />

Als Beobachter bleibt man ob dieser<br />

Aussagen eines ranghohen Verfassungsschützers<br />

ratlos zurück. Wenn ein leitender<br />

Beamter einem unabhängigen Richter<br />

wahrheitsgemäß antworten muss, weiß er<br />

nichts. Wenn er nach den Grundlagen seiner<br />

Ermittlungen gefragt wird, kann er diese<br />

nicht benennen. Wenn er sagen sollte,<br />

was nach seiner Auffassung „rechtsextrem“<br />

sei, konnte oder wollte er das nicht. Übrig<br />

blieb die bescheidene Frage: Wie konnte<br />

er als Chef der<br />

kaufen<br />

Ermittlergruppe Hausdurchsuchungen<br />

durchführen, wenn er gar nicht<br />

gewusst hatte, was zu beschlagnahmen<br />

war – und was nicht?<br />

Verhinderter Dschihadist als<br />

politisch-korrekter Sittenwächter<br />

Als Zeuge der identitären Störaktion an der<br />

Uni Klagenfurt wurde ein österreichischer<br />

Staatsbürger bosnischer Herkunft einvernommen,<br />

der an der Vorlesung über „Inklusionsbegleitung“<br />

teilgenommen hatte<br />

und sich als Moslem bezeichnete. Zum Ablauf<br />

der IB-Aktion konnte er nicht viel aus-<br />

sagen, dafür gab er aber seine politischen<br />

Einschätzungen zur IB ab. Seiner Meinung<br />

nach kritisiere diese nicht die extremen<br />

Auswüchse der Islamisierung, sondern<br />

würde den Islam und Ausländer pauschal<br />

herabwürdigen. Der Zeuge ging sogar so<br />

weit, die Angeklagten zu beschuldigen,<br />

dass sich Moslems erst durch die Hasspropaganda<br />

der IB radikalisieren würden.<br />

Während man als Beobachter das Gefühl<br />

hatte, dass hier Zeuge und Staatsanwalt<br />

eine „Show“ zum Nachteil der Angeklagten<br />

abzogen, brachten die Fragen des Verteidigers<br />

den Zeugen in Erklärungsnot. Ob er<br />

in Kärnten beabsichtigt hatte, eine radikale<br />

Islamgruppe zu gründen, wollte der Anwalt<br />

wissen. Der Zeuge entgegnete darauf, dass<br />

das so nicht stimme und dass er eigentlich<br />

kein praktizierender Moslem sei. Der Verteidiger<br />

hielt ihm vor, dass das aber so in<br />

einer Zeitung gestanden habe, worauf der<br />

Zeuge zugab, sich in Wien einer radikalislamischen<br />

Organisation angeschlossen<br />

zu haben, wovon er sich jedoch gelöst<br />

habe. Laut einem Medienbericht soll der<br />

Zeuge zudem seine Mutter und Schwester<br />

dazu gebracht haben eine Burka zu tragen.<br />

Der Zeuge stritt auch das ab.<br />

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<br />

Der Anwalt der IB hinterfragt die Aussage<br />

des Zeugen, er habe von einem IB-Auftritt<br />

mit Megaphon Angstzustände bekommen.<br />

Da es angeblich auch Pläne des Zeugen<br />

gab, dass er in den Dschihad ziehen wollte,<br />

stellte ihm Lehofer die Frage: „Aber nach<br />

Tschetschenien gehen Sie in den Krieg?“<br />

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Migrant als Sympatisant<br />

Auch ein Kurde, der als Belastungszeuge<br />

geladen war, entpuppte sich als Eigentor<br />

für den Ankläger. Der Gastronom wurde in<br />

den Zeugenstand geladen, um eine Sach-<br />

beschädigung der IB an seiner Kebabbude<br />

zu belegen. Als Sachbeschädigung werte-<br />

te der Staatsanwalt zwei Aufkleber, die am<br />

Gebäude des Zeugen durch unbekannte<br />

Personen aufgebracht geworden waren.<br />

Bei der Einvernahme des Zeugen stellte<br />

sich dann heraus, dass die Aufkleber vermutlich<br />

gar nicht von der IBÖ waren. Zudem<br />

fühlte sich der Wirt von der darauf<br />

aufgedruckten, politischen Botschaft nicht<br />

bedroht. Mehr noch: Er gab sogar an, dass<br />

er dieser sogar eher zustimmen würde. Zudem<br />

sei ihm dadurch kein nennenswerter<br />

Sachschaden entstanden. Beim Verlassen<br />

des Gerichtssaals wünschte er den klagten sogar noch alles Gute für den weiteren<br />

Verlauf des Ange-<br />

Prozesses.<br />

Trotz dieser und weiterer Peinlichkeiten<br />

legte der Staatsanwalt Berufung gegen<br />

alle Urteile ein. Die dafür notwendige<br />

politische Rückendeckung aus dem Justizministerium<br />

dürfte er haben. II<br />

Bild: <strong>Info</strong>-<strong>DIREKT</strong><br />

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