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INFORMATION - Bergstadt Sayda

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<strong>Sayda</strong>er Amts- und Heimatblatt . 04 - 2009 Bekanntmachung/Amtliches Seite 9<br />

(Fortsetzung von Seite 7)<br />

2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.<br />

3. Berechtigt zur Teilnahme sind daher ausschließlich diejenigen,<br />

die Einwendungen erhoben haben oder deren Belange<br />

durch das Bauvorhaben berührt werden. Die Vertretung<br />

durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine<br />

Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht<br />

nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde<br />

zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben<br />

eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden<br />

kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind<br />

und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung<br />

beendet ist.<br />

Sofern Einwender nicht am Erörterungstermin teilnehmen,<br />

gelten die von ihnen erhobenen Einwendungen als aufrecht<br />

erhalten und werden im weiteren Verfahren als bestehende<br />

Einwendungen entsprechend berücksichtigt.<br />

4. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch<br />

Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht<br />

erstattet.<br />

Chemnitz, den 24. Februar 2009<br />

Landesdirektion Chemnitz<br />

gez. Hagenberg, Referatsleiter<br />

Fleischhygienebezirke im<br />

Landkreis Mittelsachsen<br />

Auf der Grundlage des Artikels 2 § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes<br />

zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts vom<br />

01.09.2005 (BGBI. I. S.) i. V. m. § 1 Fleischhygienegesetz i. d. F.<br />

vom 30.06.2003 (BGBI. I. S. 1242), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Fleischhygienegesetzes<br />

und der Fleischhygieneverordnung vom 04.11.2004, bereinigt<br />

durch BGBI. I. S. 3657 vom 27.12.2004 und gemäß § 4 des<br />

Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Fleischhygienegesetz<br />

vom 18.03.1999 (SächsGVBI. Nr. 5 S. 118), werden ab dem<br />

01.04.2009 die unten aufgeführten Tierärzte und Fachassistenten<br />

mit der Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung<br />

in der Stadt <strong>Sayda</strong> einschließlich der Stadtteile<br />

bestimmt.<br />

Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist eine amtliche<br />

Aufgabe, die von niedergelassenen Tierärzten bzw.<br />

Fachassistenten im Auftrag des Lebensmittelüberwachungs-<br />

und Veterinäramtes des Landratsamtes Mittelsachsen<br />

durchgeführt wird.<br />

Der Bürger ist verpflichtet, den für das Stadtgebiet zuständigen<br />

amtlichen Fleischbeschautierarzt bzw. Fachassistenten zu<br />

bestellen.<br />

Dr. M. Richter, Amtstierarzt<br />

Fleischbeschaubezirke im Landkreis Mittelsachsen<br />

PLZ Ort Ortsteil Tierarzt Vertreter<br />

09619 <strong>Sayda</strong> Friedebach Dr. M. Schneider Dr. R. Fichtner<br />

09619 <strong>Sayda</strong> Pilsdorf Dorfstraße 26 Unterer Seitenweg<br />

23<br />

09619 <strong>Sayda</strong> <strong>Sayda</strong> 09619 Ullersdorf 09619 Dorfchemnitz<br />

09619 <strong>Sayda</strong> Ullersdorf (03 73 65) 13 79 (03 73 20) 16 98<br />

Organische Gartenabfälle nicht<br />

im Wald ablagern<br />

Die Forstbehörde des Landratsamtes und die Forstbetriebsgemeinschaft<br />

Neuhausen haben uns auf illegale Ablagerungen<br />

von Gartenabfällen im Wald hingewiesen. Das Ablagern von<br />

Hausmüll, Gartenabfällen und Pflanzenresten ist laut<br />

Abfallgesetz und Sächsischem Waldgesetz in Wäldern verboten.<br />

Immer wieder kommt es vor, dass diese Abfälle in Wälder<br />

verbracht werden.<br />

Hausmüll ist laut Abfallgesetz im Restmüll zu entsorgen, dies<br />

gilt auch für von Pilzen oder Krankheiten befallene Pflanzen.<br />

Befallene oder erkrankte Pflanzen sollten besser verbrannt<br />

werden, was jedoch vorher zu genehmigen ist.<br />

Nichtbefallene Gartenabfälle, Pflanzenreste, Äste und Rasenschnitt<br />

können im Garten kompostiert oder auf dem städtischen<br />

Sammelplatz für kompostierbare Abfälle gegen eine geringe<br />

Gebühr abgeliefert werden .<br />

Diese Entsorgung sollte unbedingt eingehalten werden, damit<br />

man die Population von Pilzen, Schädlingen und Erkrankungen<br />

unterbricht. Denn gerade Pilzarten überwintern an Nadelholzkulturen,<br />

um sich im Sommer wieder auf Kulturpflanzen<br />

auszubreiten. Nur mit einer gewissenhaften Entsorgung kann der<br />

Kreislauf unterbrochen werden.<br />

Die Forstbehörde und die FBG Neuhausen bittet deshalb darum<br />

Entsorgungen in den Wäldern zu unterlassen.<br />

Man wird in Zukunft verstärkt Kontrollen durchführen, um diese<br />

Praxis zu unterbinden. Im Falle der Feststellung drohen<br />

empfindliche Strafen und die Beseitigung der Ablagerung.<br />

V. Krönert<br />

Bürgermeister<br />

Annahme von organischen<br />

Gartenabfällen<br />

Ab April werden auf dem Zwischenlager für kompostierbaren<br />

Abfall an der „Alten Voigtsdorfer Straße“ wieder Kleinstmengen<br />

von unbefallenen, kompostierbaren Gartenabfällen, wie<br />

Pflanzenreste, Äste und Grünschnitt entgegengenommen.<br />

Neophyten, Pflanzen die aus anderen Vegetationsbereichen<br />

eingeschleppt wurden und zur Dominanz neigen, dürfen nicht<br />

kompostiert werden. Deshalb ist keine Annahme am<br />

Zwischenlager vorgesehen. Diese Pflanzen müssen fachgerecht<br />

entsorgt werden z. B. durch Hausmüll oder Firma „Kopola“.<br />

Der Platz wird an jedem 4. Sonnabend des Monats von<br />

10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Andere Zeiten sind in der Stadtverwaltung<br />

auf Vereinbarung abzusprechen. Ansprechpartner dafür<br />

sind Frau Kaden oder Frau Erler, sie sind unter Telefon 972-0 zu<br />

erreichen.<br />

Gebühren:<br />

Mengen bis zu einem kleinen PKW-Anhänger<br />

(bis ca. 1 m³) 3,00 €<br />

Mengen für ein großen PKW-Anhänger<br />

(ab 1 m³ bis ca. 2 m³) 5,00 €<br />

Größere Lieferungen müssen angemeldet werden und die<br />

Berechnung erfolgt nach Begutachtung entsprechend der<br />

ermittelten Menge.<br />

Das Ablagern von Abfällen in der freien Natur ist verboten und<br />

stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die verfolgt wird. Dies gilt<br />

auch für die Ablagerung vor dem Tor des Zwischenlagerplatzes.<br />

V. Krönert<br />

Bürgermeister

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