INFORMATION - Bergstadt Sayda
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<strong>Sayda</strong>er Amts- und Heimatblatt . 04 - 2009 Bekanntmachung/Amtliches Seite 9<br />
(Fortsetzung von Seite 7)<br />
2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.<br />
3. Berechtigt zur Teilnahme sind daher ausschließlich diejenigen,<br />
die Einwendungen erhoben haben oder deren Belange<br />
durch das Bauvorhaben berührt werden. Die Vertretung<br />
durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine<br />
Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht<br />
nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde<br />
zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben<br />
eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden<br />
kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind<br />
und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung<br />
beendet ist.<br />
Sofern Einwender nicht am Erörterungstermin teilnehmen,<br />
gelten die von ihnen erhobenen Einwendungen als aufrecht<br />
erhalten und werden im weiteren Verfahren als bestehende<br />
Einwendungen entsprechend berücksichtigt.<br />
4. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch<br />
Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht<br />
erstattet.<br />
Chemnitz, den 24. Februar 2009<br />
Landesdirektion Chemnitz<br />
gez. Hagenberg, Referatsleiter<br />
Fleischhygienebezirke im<br />
Landkreis Mittelsachsen<br />
Auf der Grundlage des Artikels 2 § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes<br />
zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts vom<br />
01.09.2005 (BGBI. I. S.) i. V. m. § 1 Fleischhygienegesetz i. d. F.<br />
vom 30.06.2003 (BGBI. I. S. 1242), zuletzt geändert durch<br />
Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Fleischhygienegesetzes<br />
und der Fleischhygieneverordnung vom 04.11.2004, bereinigt<br />
durch BGBI. I. S. 3657 vom 27.12.2004 und gemäß § 4 des<br />
Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Fleischhygienegesetz<br />
vom 18.03.1999 (SächsGVBI. Nr. 5 S. 118), werden ab dem<br />
01.04.2009 die unten aufgeführten Tierärzte und Fachassistenten<br />
mit der Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung<br />
in der Stadt <strong>Sayda</strong> einschließlich der Stadtteile<br />
bestimmt.<br />
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist eine amtliche<br />
Aufgabe, die von niedergelassenen Tierärzten bzw.<br />
Fachassistenten im Auftrag des Lebensmittelüberwachungs-<br />
und Veterinäramtes des Landratsamtes Mittelsachsen<br />
durchgeführt wird.<br />
Der Bürger ist verpflichtet, den für das Stadtgebiet zuständigen<br />
amtlichen Fleischbeschautierarzt bzw. Fachassistenten zu<br />
bestellen.<br />
Dr. M. Richter, Amtstierarzt<br />
Fleischbeschaubezirke im Landkreis Mittelsachsen<br />
PLZ Ort Ortsteil Tierarzt Vertreter<br />
09619 <strong>Sayda</strong> Friedebach Dr. M. Schneider Dr. R. Fichtner<br />
09619 <strong>Sayda</strong> Pilsdorf Dorfstraße 26 Unterer Seitenweg<br />
23<br />
09619 <strong>Sayda</strong> <strong>Sayda</strong> 09619 Ullersdorf 09619 Dorfchemnitz<br />
09619 <strong>Sayda</strong> Ullersdorf (03 73 65) 13 79 (03 73 20) 16 98<br />
Organische Gartenabfälle nicht<br />
im Wald ablagern<br />
Die Forstbehörde des Landratsamtes und die Forstbetriebsgemeinschaft<br />
Neuhausen haben uns auf illegale Ablagerungen<br />
von Gartenabfällen im Wald hingewiesen. Das Ablagern von<br />
Hausmüll, Gartenabfällen und Pflanzenresten ist laut<br />
Abfallgesetz und Sächsischem Waldgesetz in Wäldern verboten.<br />
Immer wieder kommt es vor, dass diese Abfälle in Wälder<br />
verbracht werden.<br />
Hausmüll ist laut Abfallgesetz im Restmüll zu entsorgen, dies<br />
gilt auch für von Pilzen oder Krankheiten befallene Pflanzen.<br />
Befallene oder erkrankte Pflanzen sollten besser verbrannt<br />
werden, was jedoch vorher zu genehmigen ist.<br />
Nichtbefallene Gartenabfälle, Pflanzenreste, Äste und Rasenschnitt<br />
können im Garten kompostiert oder auf dem städtischen<br />
Sammelplatz für kompostierbare Abfälle gegen eine geringe<br />
Gebühr abgeliefert werden .<br />
Diese Entsorgung sollte unbedingt eingehalten werden, damit<br />
man die Population von Pilzen, Schädlingen und Erkrankungen<br />
unterbricht. Denn gerade Pilzarten überwintern an Nadelholzkulturen,<br />
um sich im Sommer wieder auf Kulturpflanzen<br />
auszubreiten. Nur mit einer gewissenhaften Entsorgung kann der<br />
Kreislauf unterbrochen werden.<br />
Die Forstbehörde und die FBG Neuhausen bittet deshalb darum<br />
Entsorgungen in den Wäldern zu unterlassen.<br />
Man wird in Zukunft verstärkt Kontrollen durchführen, um diese<br />
Praxis zu unterbinden. Im Falle der Feststellung drohen<br />
empfindliche Strafen und die Beseitigung der Ablagerung.<br />
V. Krönert<br />
Bürgermeister<br />
Annahme von organischen<br />
Gartenabfällen<br />
Ab April werden auf dem Zwischenlager für kompostierbaren<br />
Abfall an der „Alten Voigtsdorfer Straße“ wieder Kleinstmengen<br />
von unbefallenen, kompostierbaren Gartenabfällen, wie<br />
Pflanzenreste, Äste und Grünschnitt entgegengenommen.<br />
Neophyten, Pflanzen die aus anderen Vegetationsbereichen<br />
eingeschleppt wurden und zur Dominanz neigen, dürfen nicht<br />
kompostiert werden. Deshalb ist keine Annahme am<br />
Zwischenlager vorgesehen. Diese Pflanzen müssen fachgerecht<br />
entsorgt werden z. B. durch Hausmüll oder Firma „Kopola“.<br />
Der Platz wird an jedem 4. Sonnabend des Monats von<br />
10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Andere Zeiten sind in der Stadtverwaltung<br />
auf Vereinbarung abzusprechen. Ansprechpartner dafür<br />
sind Frau Kaden oder Frau Erler, sie sind unter Telefon 972-0 zu<br />
erreichen.<br />
Gebühren:<br />
Mengen bis zu einem kleinen PKW-Anhänger<br />
(bis ca. 1 m³) 3,00 €<br />
Mengen für ein großen PKW-Anhänger<br />
(ab 1 m³ bis ca. 2 m³) 5,00 €<br />
Größere Lieferungen müssen angemeldet werden und die<br />
Berechnung erfolgt nach Begutachtung entsprechend der<br />
ermittelten Menge.<br />
Das Ablagern von Abfällen in der freien Natur ist verboten und<br />
stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die verfolgt wird. Dies gilt<br />
auch für die Ablagerung vor dem Tor des Zwischenlagerplatzes.<br />
V. Krönert<br />
Bürgermeister