INFORMATION - Bergstadt Sayda
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Seite 10 Informationen/Einladung<br />
Information zum Straßenverkehr<br />
Mit Beginn der schneefreien Zeit fahren die Schulbusse auch die<br />
Mittelschule wieder an, so dass es zeitweise wieder sehr eng<br />
wird. Es muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass auf fast<br />
allen Straßen im gesamten Wohngebiet „Am Wasserturm“<br />
eingeschränktes Halteverbot herrscht. Die Stadtverwaltung wird<br />
hier wie im gesamten Stadtgebiet verstärkt die Einhaltung der<br />
StVO kontrollieren und auf Verstöße entsprechend reagieren.<br />
Weitere Schwerpunkte sind dabei die Einhaltung der Parkzeiten<br />
und die Pflicht zur Auslegung der Parkscheibe z. B. entlang der<br />
Dresdner Straße oder vor dem Rathaus, überall dort wo es mittels<br />
Verkehrszeichen angezeigt ist.<br />
V. Herklotz<br />
Hauptamtsleiter<br />
E n d e d e s<br />
a m t l i c h e n T e i l s<br />
Informationen des Abwasserzweckverbandes<br />
Olbernhau<br />
Grundstücke, welche dauerhaft nicht an öffentliche<br />
Abwasseranlagen angeschlossen werden können, müssen bis<br />
spätestens 2015 über vollbiologische Kleinkläranlagen<br />
verfügen. In Trinkwasserschutzzonen gelten abweichende<br />
Regelungen.<br />
Der AZV Olbernhau informiert, dass das Bildungs- und<br />
Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung<br />
BDZ e. V. am 7. April 2009 von 10 bis 18 Uhr nach 04178<br />
Leipzig, An der Luppe 2 zum „Tag der offenen Tür“ einlädt.<br />
Fünfzehn vollbiologische, in den Abwasserkreislauf der Region<br />
integrierte Kleinkläranlagen verschiedener Technologien sowie<br />
sechs Kleinkläranlagen in Trockenaufstellung können an diesem<br />
Tag auf dem Demonstrationsfeld des BDZ besichtigt werden.<br />
Mitarbeiter der Herstellerfirmen stellen die Funktionsweise der<br />
einzelnen Kleinkläranlagen vor und beraten zu Planung, Einbau,<br />
Inbetriebnahme und Wartung der Anlagen. Darüber hinaus<br />
erhalten die Besucher Informationen über die Modalitäten der<br />
Förderung von Kleinkläranlagen. Selbstverständlich berät Sie<br />
auch der AZV Olbernhau weiterhin hinsichtlich Errichtung und<br />
Förderung vollbiologischer Kleinkläranlagen.<br />
Fachleute des Zweckverbandes Frohnbach haben sich<br />
eingehend mit dem Problem der möglichst ganzheitlichen und<br />
zugleich leicht verständlichen Unterrichtung der<br />
Grundstückseigentümer über die vielschichtigen Fragen und<br />
Zusammenhänge zum Thema Kleinkläranlage befasst und im<br />
Ergebnis der Recherchen ein umfangreiches Handbuch<br />
herausgegeben.<br />
Wir bieten Ihnen nun zum Vorzugspreis von 24 € (sonst 48 €)<br />
dieses Handbuch zum Kauf an.<br />
Ihre Bestellung richten Sie bitte schriftlich an unsere<br />
Geschäftsstelle Am Alten Gaswerk 1 in 09526 Olbernhau. Sie<br />
können das Handbuch auch nach vorheriger Abstimmung mit<br />
Frau Beer (Tel. 037360 660036) ausleihen.<br />
Wolfgang Dobrzynski<br />
.<br />
<strong>Sayda</strong>er Amts- und Heimatblatt 04 - 2009<br />
Aktuelle Informationen zur<br />
Landwirtschaftlichen<br />
Sozialversicherung Mittel- und<br />
Ostdeutschland<br />
Die LBG Mittel- und Ostdeutschland wird im Februar 2009 die<br />
Beiträge für das abgelaufene Geschäftsjahr 2008 erheben. Die<br />
Vertreterversammlung hat am 03.12.2008 die Hebesätze für die<br />
Umlage 2008 beschlossen. Der Nettohebesatz beträgt danach<br />
unter Einbeziehung der Bundesmittel 24,60 € je 1.000 €<br />
Flächenwert. Der Bruttohebesatz beträgt 31,32 € je 1.000 €<br />
Flächen- und Ertragswert.<br />
Erstmals kommt für diese Beitragsausschreibung ein<br />
Vorschussverfahren zur Anwendung, das mit dem Gesetz zur<br />
Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen<br />
Sozialversicherung (LSVMG) eingeführt worden ist. Das<br />
Vorschussverfahren (Teilzahlung: 15.03.; 15.06.; 15.09.) wird<br />
jedoch nur für Beitragszahler, deren Jahresbeiträge für ein<br />
Unternehmen über 1.200 € liegen, zur Anwendung kommen, so<br />
dass das bisherige Verfahren für den Großteil der Beitragszahler<br />
bestehen bleibt. Bei verspätetem Beitragseingang werden<br />
gemäß § 24 SGBIV Säumniszuschläge und Mahngebühren<br />
erhoben. Ausschlaggebend für die fristgerechte Zahlung ist der<br />
Tag der Wertstellung auf dem Konto der LBG MOD.<br />
Bei wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten besteht<br />
die Möglichkeit, auf Antrag die Zahlungsfälligkeit durch<br />
Beitragsstundung oder Ratenzahlung hinauszuschieben. Das gilt<br />
auch für die Vorschüsse. Der Zahlungsaufschub wird jedoch<br />
grundsätzlich nur gegen eine angemessene Verzinsung (2 % über<br />
dem zum Zeitpunkt der Stundungsvereinbarung geltenden<br />
Basiszinssatz) und unter der Voraussetzung gewährt, dass der<br />
Berufsgenossenschaft eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug<br />
erteilt wird.<br />
Überprüfung der Betriebsgrößen zur Alterskasse<br />
gefordert<br />
Darüber hinaus wurde auf der Sitzung beantragt, eine Überprüfung<br />
der Grenze zur Pflichtversicherung in der Landwirtschaftlichen<br />
Alterskasse (monatlicher Beitrag zurzeit 183 € o.<br />
Beitragszuschuss) durchzuführen. Bisher gilt hier eine Grenze<br />
von 4 ha landwirtschaftlicher Fläche bzw. 40 ha Wald (oder 20 ha<br />
Wald und 2 ha Landwirtschaft usw.). Ziel der Prüfung soll es<br />
sein, eine hierfür angemessene Flächengröße zu ermitteln. In<br />
einigen anderen LSV-Trägern wurden bereits die Flächengrößen<br />
hierzu angehoben. Der vom Verband der Nebenerwerbslandwirte<br />
eingebrachte Vorschlag wurde von den Vertretern des<br />
Sächsischen Waldbesitzerverbandes e. V. unterstützt. Bleibt zu<br />
hoffen, dass eine gute und baldige Lösung gefunden und<br />
durchgesetzt werden kann.<br />
Landwirtschaftliche Krankenkasse<br />
Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkassen können<br />
eine Beitragsgutschrift in Höhe von 20 € Euro erhalten, wenn sie<br />
mit ihrem Hausarzt einen Betreuungsvertrag abschließen.<br />
Weiterer Hinweis: Impfungen, die nicht als Kassenleistung<br />
eingestuft sind, können jedoch als notwendige Impfungskosten<br />
(z. B. Zeckenschutzimpfung) zu 95 % erstattet werden. Nähere<br />
Informationen sind bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse<br />
erhältlich.<br />
Weitere Informationen rund um den Privat- und<br />
Körperschaftswald finden Sie in der Verbandszeitschrift<br />
„Der Sächsische Waldbesitzer“ oder unter www.waldbesitzerverband.de.<br />
Sächsischer Waldbesitzerverband e. V.