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INFORMATION - Bergstadt Sayda

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Seite 10 Informationen/Einladung<br />

Information zum Straßenverkehr<br />

Mit Beginn der schneefreien Zeit fahren die Schulbusse auch die<br />

Mittelschule wieder an, so dass es zeitweise wieder sehr eng<br />

wird. Es muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass auf fast<br />

allen Straßen im gesamten Wohngebiet „Am Wasserturm“<br />

eingeschränktes Halteverbot herrscht. Die Stadtverwaltung wird<br />

hier wie im gesamten Stadtgebiet verstärkt die Einhaltung der<br />

StVO kontrollieren und auf Verstöße entsprechend reagieren.<br />

Weitere Schwerpunkte sind dabei die Einhaltung der Parkzeiten<br />

und die Pflicht zur Auslegung der Parkscheibe z. B. entlang der<br />

Dresdner Straße oder vor dem Rathaus, überall dort wo es mittels<br />

Verkehrszeichen angezeigt ist.<br />

V. Herklotz<br />

Hauptamtsleiter<br />

E n d e d e s<br />

a m t l i c h e n T e i l s<br />

Informationen des Abwasserzweckverbandes<br />

Olbernhau<br />

Grundstücke, welche dauerhaft nicht an öffentliche<br />

Abwasseranlagen angeschlossen werden können, müssen bis<br />

spätestens 2015 über vollbiologische Kleinkläranlagen<br />

verfügen. In Trinkwasserschutzzonen gelten abweichende<br />

Regelungen.<br />

Der AZV Olbernhau informiert, dass das Bildungs- und<br />

Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung<br />

BDZ e. V. am 7. April 2009 von 10 bis 18 Uhr nach 04178<br />

Leipzig, An der Luppe 2 zum „Tag der offenen Tür“ einlädt.<br />

Fünfzehn vollbiologische, in den Abwasserkreislauf der Region<br />

integrierte Kleinkläranlagen verschiedener Technologien sowie<br />

sechs Kleinkläranlagen in Trockenaufstellung können an diesem<br />

Tag auf dem Demonstrationsfeld des BDZ besichtigt werden.<br />

Mitarbeiter der Herstellerfirmen stellen die Funktionsweise der<br />

einzelnen Kleinkläranlagen vor und beraten zu Planung, Einbau,<br />

Inbetriebnahme und Wartung der Anlagen. Darüber hinaus<br />

erhalten die Besucher Informationen über die Modalitäten der<br />

Förderung von Kleinkläranlagen. Selbstverständlich berät Sie<br />

auch der AZV Olbernhau weiterhin hinsichtlich Errichtung und<br />

Förderung vollbiologischer Kleinkläranlagen.<br />

Fachleute des Zweckverbandes Frohnbach haben sich<br />

eingehend mit dem Problem der möglichst ganzheitlichen und<br />

zugleich leicht verständlichen Unterrichtung der<br />

Grundstückseigentümer über die vielschichtigen Fragen und<br />

Zusammenhänge zum Thema Kleinkläranlage befasst und im<br />

Ergebnis der Recherchen ein umfangreiches Handbuch<br />

herausgegeben.<br />

Wir bieten Ihnen nun zum Vorzugspreis von 24 € (sonst 48 €)<br />

dieses Handbuch zum Kauf an.<br />

Ihre Bestellung richten Sie bitte schriftlich an unsere<br />

Geschäftsstelle Am Alten Gaswerk 1 in 09526 Olbernhau. Sie<br />

können das Handbuch auch nach vorheriger Abstimmung mit<br />

Frau Beer (Tel. 037360 660036) ausleihen.<br />

Wolfgang Dobrzynski<br />

.<br />

<strong>Sayda</strong>er Amts- und Heimatblatt 04 - 2009<br />

Aktuelle Informationen zur<br />

Landwirtschaftlichen<br />

Sozialversicherung Mittel- und<br />

Ostdeutschland<br />

Die LBG Mittel- und Ostdeutschland wird im Februar 2009 die<br />

Beiträge für das abgelaufene Geschäftsjahr 2008 erheben. Die<br />

Vertreterversammlung hat am 03.12.2008 die Hebesätze für die<br />

Umlage 2008 beschlossen. Der Nettohebesatz beträgt danach<br />

unter Einbeziehung der Bundesmittel 24,60 € je 1.000 €<br />

Flächenwert. Der Bruttohebesatz beträgt 31,32 € je 1.000 €<br />

Flächen- und Ertragswert.<br />

Erstmals kommt für diese Beitragsausschreibung ein<br />

Vorschussverfahren zur Anwendung, das mit dem Gesetz zur<br />

Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen<br />

Sozialversicherung (LSVMG) eingeführt worden ist. Das<br />

Vorschussverfahren (Teilzahlung: 15.03.; 15.06.; 15.09.) wird<br />

jedoch nur für Beitragszahler, deren Jahresbeiträge für ein<br />

Unternehmen über 1.200 € liegen, zur Anwendung kommen, so<br />

dass das bisherige Verfahren für den Großteil der Beitragszahler<br />

bestehen bleibt. Bei verspätetem Beitragseingang werden<br />

gemäß § 24 SGBIV Säumniszuschläge und Mahngebühren<br />

erhoben. Ausschlaggebend für die fristgerechte Zahlung ist der<br />

Tag der Wertstellung auf dem Konto der LBG MOD.<br />

Bei wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten besteht<br />

die Möglichkeit, auf Antrag die Zahlungsfälligkeit durch<br />

Beitragsstundung oder Ratenzahlung hinauszuschieben. Das gilt<br />

auch für die Vorschüsse. Der Zahlungsaufschub wird jedoch<br />

grundsätzlich nur gegen eine angemessene Verzinsung (2 % über<br />

dem zum Zeitpunkt der Stundungsvereinbarung geltenden<br />

Basiszinssatz) und unter der Voraussetzung gewährt, dass der<br />

Berufsgenossenschaft eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug<br />

erteilt wird.<br />

Überprüfung der Betriebsgrößen zur Alterskasse<br />

gefordert<br />

Darüber hinaus wurde auf der Sitzung beantragt, eine Überprüfung<br />

der Grenze zur Pflichtversicherung in der Landwirtschaftlichen<br />

Alterskasse (monatlicher Beitrag zurzeit 183 € o.<br />

Beitragszuschuss) durchzuführen. Bisher gilt hier eine Grenze<br />

von 4 ha landwirtschaftlicher Fläche bzw. 40 ha Wald (oder 20 ha<br />

Wald und 2 ha Landwirtschaft usw.). Ziel der Prüfung soll es<br />

sein, eine hierfür angemessene Flächengröße zu ermitteln. In<br />

einigen anderen LSV-Trägern wurden bereits die Flächengrößen<br />

hierzu angehoben. Der vom Verband der Nebenerwerbslandwirte<br />

eingebrachte Vorschlag wurde von den Vertretern des<br />

Sächsischen Waldbesitzerverbandes e. V. unterstützt. Bleibt zu<br />

hoffen, dass eine gute und baldige Lösung gefunden und<br />

durchgesetzt werden kann.<br />

Landwirtschaftliche Krankenkasse<br />

Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkassen können<br />

eine Beitragsgutschrift in Höhe von 20 € Euro erhalten, wenn sie<br />

mit ihrem Hausarzt einen Betreuungsvertrag abschließen.<br />

Weiterer Hinweis: Impfungen, die nicht als Kassenleistung<br />

eingestuft sind, können jedoch als notwendige Impfungskosten<br />

(z. B. Zeckenschutzimpfung) zu 95 % erstattet werden. Nähere<br />

Informationen sind bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse<br />

erhältlich.<br />

Weitere Informationen rund um den Privat- und<br />

Körperschaftswald finden Sie in der Verbandszeitschrift<br />

„Der Sächsische Waldbesitzer“ oder unter www.waldbesitzerverband.de.<br />

Sächsischer Waldbesitzerverband e. V.

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