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KIP - Institut für analytische Kinder

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5.2. Staatsprüfung<br />

Den Antrag auf Zulassung zur Staatsprüfung stellt der/die Ausbildungskandidat/in im<br />

Benehmen mit dem AWBA bei der zuständigen Behörde. Es müssen insgesamt mindestens<br />

4200 Stunden Ausbildungszeit nachgewiesen werden. Näheres regeln die §§ 7 mit<br />

18 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KJPsychTh-APrV).<br />

Nach bestandener Staatsprüfung kann bei der zuständigen Behörde die Erteilung der<br />

Approbation beantragt werden.<br />

5.3. <strong>Institut</strong>sprüfung<br />

Der Zugang zu den psycho<strong>analytische</strong>n Fachgesellschaften setzt in der Regel einen institutsinternen<br />

Abschluss voraus.<br />

5.3.1. Zulassung zur institutsinternen Abschlussprüfung<br />

Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung kann beim AWBA gestellt werden,<br />

wenn mehr als die Voraussetzungen zur Zulassung zur Staatsprüfung erfüllt sind. Es<br />

müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:<br />

- Nachweis über mindestens 300 Stunden Lehranalyse<br />

- Nachweis über die Teilnahme an mindestens 800 theoretischen Vorlesungs- bzw.<br />

Seminarstunden<br />

- Nachweis über die praktische Tätigkeit (1200 und 600 Stunden)<br />

- Nachweis von mindestens 10 und schriftlicher Bericht über mindestens 6 Behandlungsfälle<br />

mit insgesamt mindestens 1000 Behandlungsstunden<br />

- Nachweis über mindestens 250 Supervisionsstunden<br />

- positive Voten der Supervisor(inn)en<br />

- Mindestens drei ausführliche schriftliche Falldarstellungen<br />

- Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr<br />

Die dritte der einzureichenden ausführlichen schriftlichen Falldarstellungen, die nicht<br />

bereits bei der Approbationsbehörde im Rahmen des Antrages auf Zulassung zur<br />

Staatsprüfung eingereicht worden war, ist zentraler, jedoch nicht ausschließlicher Gegenstand<br />

der Abschlussprüfung am <strong>Institut</strong>.<br />

Das Prüfungsgremium der Abschlussprüfung besteht aus drei <strong>Institut</strong>smitgliedern, wobei<br />

eine Person Lehranalytiker des <strong>Institut</strong>s und eine zweite ein <strong>Institut</strong>smitglied sein<br />

soll, das als niedergelassener <strong>analytische</strong>r <strong>Kinder</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeut tätig<br />

ist. Von den Mitgliedern der Prüfungskommission darf eine Person vom Prüfling<br />

vorgeschlagen werden.<br />

Die Prüfung wird dokumentiert. Das Prüfungsergebnis wird dem/der Studierenden unmittelbar<br />

im Anschluss an die Prüfung mündlich mitgeteilt und später schriftlich bestätigt.<br />

Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der/die Studierende ein Zeugnis über die erfolgreiche<br />

Beendigung der Aus- bzw. Weiterbildung<br />

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