KIP - Institut für analytische Kinder
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5.2. Staatsprüfung<br />
Den Antrag auf Zulassung zur Staatsprüfung stellt der/die Ausbildungskandidat/in im<br />
Benehmen mit dem AWBA bei der zuständigen Behörde. Es müssen insgesamt mindestens<br />
4200 Stunden Ausbildungszeit nachgewiesen werden. Näheres regeln die §§ 7 mit<br />
18 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KJPsychTh-APrV).<br />
Nach bestandener Staatsprüfung kann bei der zuständigen Behörde die Erteilung der<br />
Approbation beantragt werden.<br />
5.3. <strong>Institut</strong>sprüfung<br />
Der Zugang zu den psycho<strong>analytische</strong>n Fachgesellschaften setzt in der Regel einen institutsinternen<br />
Abschluss voraus.<br />
5.3.1. Zulassung zur institutsinternen Abschlussprüfung<br />
Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung kann beim AWBA gestellt werden,<br />
wenn mehr als die Voraussetzungen zur Zulassung zur Staatsprüfung erfüllt sind. Es<br />
müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:<br />
- Nachweis über mindestens 300 Stunden Lehranalyse<br />
- Nachweis über die Teilnahme an mindestens 800 theoretischen Vorlesungs- bzw.<br />
Seminarstunden<br />
- Nachweis über die praktische Tätigkeit (1200 und 600 Stunden)<br />
- Nachweis von mindestens 10 und schriftlicher Bericht über mindestens 6 Behandlungsfälle<br />
mit insgesamt mindestens 1000 Behandlungsstunden<br />
- Nachweis über mindestens 250 Supervisionsstunden<br />
- positive Voten der Supervisor(inn)en<br />
- Mindestens drei ausführliche schriftliche Falldarstellungen<br />
- Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr<br />
Die dritte der einzureichenden ausführlichen schriftlichen Falldarstellungen, die nicht<br />
bereits bei der Approbationsbehörde im Rahmen des Antrages auf Zulassung zur<br />
Staatsprüfung eingereicht worden war, ist zentraler, jedoch nicht ausschließlicher Gegenstand<br />
der Abschlussprüfung am <strong>Institut</strong>.<br />
Das Prüfungsgremium der Abschlussprüfung besteht aus drei <strong>Institut</strong>smitgliedern, wobei<br />
eine Person Lehranalytiker des <strong>Institut</strong>s und eine zweite ein <strong>Institut</strong>smitglied sein<br />
soll, das als niedergelassener <strong>analytische</strong>r <strong>Kinder</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeut tätig<br />
ist. Von den Mitgliedern der Prüfungskommission darf eine Person vom Prüfling<br />
vorgeschlagen werden.<br />
Die Prüfung wird dokumentiert. Das Prüfungsergebnis wird dem/der Studierenden unmittelbar<br />
im Anschluss an die Prüfung mündlich mitgeteilt und später schriftlich bestätigt.<br />
Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der/die Studierende ein Zeugnis über die erfolgreiche<br />
Beendigung der Aus- bzw. Weiterbildung<br />
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