Vorgehen - SBV Treuhand und Schätzungen
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<strong>SBV</strong> <strong>Treuhand</strong> <strong>und</strong> <strong>Schätzungen</strong> Gewinnverwendung AG 2/2<br />
Voraussetzungen für die Zahlung der Tantièmen (Gewinnanteil des Verwaltungsrates) sind<br />
(Art. 677 OR):<br />
� In den Statuten festgehalten (Art. 627 Ziff. 2 OR)<br />
� Die Zuweisung der gesetzlichen Reserven ist erfolgt (Art. 671 <strong>und</strong> Art. 671b OR)<br />
� Die Dividende beträgt mindestens 5 %<br />
� Zuweisung erfolgt aus dem Bilanzgewinn<br />
Blosse Zuweisungen, z.B. an die interne Personalvorsorgeeinrichtung, haben keine 2. Reservenzuweisung<br />
zur Folge.<br />
Die Bestimmungen zur Reservenzuweisung gelten auch nicht für reine Holdinggesellschaften.<br />
Beispiel<br />
Die Gesellschaft mit Fr. 500'000.- eingebezahlten AK beschliesst Tantiemen <strong>und</strong> eine 14 %<br />
Dividende.<br />
Jahresgewinn 85‘000.-<br />
Gewinnvortrag +4‘000.-<br />
= Bilanzgewinn 89‘000.-<br />
- 5 % gesetzliche Reserven (1. Zuweisung) - 4‘250.-<br />
Zwischentotal 84‘750.-<br />
- 5 % Gr<strong>und</strong>dividende (AK 500'000.-) - 25‘000.-<br />
Zwischentotal 59‘750.-<br />
- Tantiemen 8‘000.-<br />
- 10 % gesetzliche Reserven (2. Zuweisung) 800.-<br />
Zwischentotal 50‘950.-<br />
- 9 % Superdividende 45‘000.-<br />
- 10 % gesetzliche Reserven (2. Zuweisung) 4‘500.-<br />
= Gewinnvortrag 1‘450.-<br />
Soll Haben Betrag<br />
Erfolgsrechnung Gewinnvortrag 85‘000.-<br />
Bilanz Gewinnvortrag 4‘000.-<br />
Gewinnvortrag Gesetzliche Reserven 9‘550.-<br />
Gewinnvortrag Dividenden 2 70‘000.-<br />
Gewinnvortrag Tantièmen 3 8‘000.-<br />
Gewinnvortrag Bilanz 1‘450.-<br />
<strong>SBV</strong> <strong>Treuhand</strong> <strong>und</strong> <strong>Schätzungen</strong> sorgt für einen korrekten Jahresabschluss <strong>und</strong> hilft Ihnen<br />
bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Ein Anruf lohnt sich.<br />
Martin Würsch<br />
Leiter <strong>SBV</strong> <strong>Treuhand</strong> <strong>und</strong> <strong>Schätzungen</strong><br />
Brugg, 3. August 2011/Martin Würsch/bt 2011 08-1 gewinnverwendung ag-b.doc<br />
2<br />
Hier nur Zuweisung zum Konto; Auszahlung erfolgt unter Abzug von 35 % Verrechnungssteuer über die Bank (Dividende /<br />
Bank <strong>und</strong> Dividende/ VST Kreditor)<br />
3<br />
Hier nur Zuweisung zum Konto; Auszahlung erfolgt ohne Abzug der Verrechnungssteuer