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Vorgehen - SBV Treuhand und Schätzungen

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Schweizerischer Bauernverband Telefon 056 462 51 11<br />

Laurstrasse 10, 5201 Brugg info@sbv-treuhand.ch<br />

Bereich <strong>Treuhand</strong>, 08.2011<br />

Gewinnverwendung bei Aktiengesellschaften 1<br />

An der Generalversammlung (spätestens 6 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres,<br />

Art. 809 Abs. 1 OR), haben die Aktionäre über die Gewinnverwendung zu befinden. Eine Dividende<br />

darf dabei erst festgelegt werden, wenn die von Gesetz <strong>und</strong> Statuten vorgeschriebenen<br />

Reserven gebildet wurden (Art. 674 Abs. 1 OR). Im Folgenden zeigen wir auf, welche<br />

Reserven gebildet werden müssen.<br />

<strong>Vorgehen</strong><br />

Einzelheiten<br />

Jahresgewinn?<br />

1. Reservezuweisung (OR 671/1):<br />

� 5 % des Jahresgewinns<br />

� Bei Verlustvortrag: 5 % vom Bilanzgewinn (Jahresgewinn<br />

./. Verlustvortrag)<br />

� max. bis gesetzliche Reserve 20 % des einbezahlten<br />

AK <strong>und</strong> PS-Kapitals (656b/3 OR) erreichen<br />

Tantiemen oder<br />

Dividenden > 5 % des<br />

einbezahlten AK<br />

2. Reservezuweisung (OR 671/2)<br />

� 10 % der Tantiemen, 10 % der 5 % übersteigenden<br />

Gr<strong>und</strong>dividende, 10 % der Gewinnanteile<br />

an Genussscheininhaber<br />

� Gilt auch, bei Ausschüttung aus freien Reserven<br />

� max. bis gesetzliche Reserve 50 % des einbezahlten<br />

AK erreichen<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Der gesetzlichen Reserve ist, auch nachdem sie die gesetzliche Höhe erreicht hat, zuzuweisen:<br />

1. ein bei der Ausgabe von Aktien nach Deckung der Ausgabekosten über den Nennwert<br />

hinaus erzielter Mehrerlös, soweit er nicht zu Abschreibungen oder zu Wohlfahrtszwecken<br />

verwendet wird;<br />

2. was von den geleisteten Einzahlungen auf ausgefallene Aktien übrig bleibt, nachdem<br />

ein allfälliger Mindererlös aus den dafür ausgegebenen Aktien gedeckt worden ist;<br />

1 Die gleichen oder ähnlichen Bestimmungen gelten für die GmbH (Art. 801 OR) <strong>und</strong> die Genossenschaft (Art. 860 OR) <strong>und</strong><br />

Stiftungen mit einem kaufmännisch geführtem Gewerbe (Art. 83a ZGB).<br />

Beim Verein oder bei Stiftungen ohne kaufmännisch geführtem Gewerbe kommen die allg. kaufmännischen Buchführungspflichten<br />

(Art. 957 ff. OR) zur Anwendung.<br />

Nein<br />

Nein<br />

Liegt ein Bilanzverlust (inkl. Gewinnvortrag)<br />

vor, darf eine Gewinnverwendung<br />

nur aus freien<br />

Reserven erfolgen.<br />

(siehe aber auch 2. Reservenzuweisung)<br />

Keine 2. Reservezuweisung<br />

nötig


<strong>SBV</strong> <strong>Treuhand</strong> <strong>und</strong> <strong>Schätzungen</strong> Gewinnverwendung AG 2/2<br />

Voraussetzungen für die Zahlung der Tantièmen (Gewinnanteil des Verwaltungsrates) sind<br />

(Art. 677 OR):<br />

� In den Statuten festgehalten (Art. 627 Ziff. 2 OR)<br />

� Die Zuweisung der gesetzlichen Reserven ist erfolgt (Art. 671 <strong>und</strong> Art. 671b OR)<br />

� Die Dividende beträgt mindestens 5 %<br />

� Zuweisung erfolgt aus dem Bilanzgewinn<br />

Blosse Zuweisungen, z.B. an die interne Personalvorsorgeeinrichtung, haben keine 2. Reservenzuweisung<br />

zur Folge.<br />

Die Bestimmungen zur Reservenzuweisung gelten auch nicht für reine Holdinggesellschaften.<br />

Beispiel<br />

Die Gesellschaft mit Fr. 500'000.- eingebezahlten AK beschliesst Tantiemen <strong>und</strong> eine 14 %<br />

Dividende.<br />

Jahresgewinn 85‘000.-<br />

Gewinnvortrag +4‘000.-<br />

= Bilanzgewinn 89‘000.-<br />

- 5 % gesetzliche Reserven (1. Zuweisung) - 4‘250.-<br />

Zwischentotal 84‘750.-<br />

- 5 % Gr<strong>und</strong>dividende (AK 500'000.-) - 25‘000.-<br />

Zwischentotal 59‘750.-<br />

- Tantiemen 8‘000.-<br />

- 10 % gesetzliche Reserven (2. Zuweisung) 800.-<br />

Zwischentotal 50‘950.-<br />

- 9 % Superdividende 45‘000.-<br />

- 10 % gesetzliche Reserven (2. Zuweisung) 4‘500.-<br />

= Gewinnvortrag 1‘450.-<br />

Soll Haben Betrag<br />

Erfolgsrechnung Gewinnvortrag 85‘000.-<br />

Bilanz Gewinnvortrag 4‘000.-<br />

Gewinnvortrag Gesetzliche Reserven 9‘550.-<br />

Gewinnvortrag Dividenden 2 70‘000.-<br />

Gewinnvortrag Tantièmen 3 8‘000.-<br />

Gewinnvortrag Bilanz 1‘450.-<br />

<strong>SBV</strong> <strong>Treuhand</strong> <strong>und</strong> <strong>Schätzungen</strong> sorgt für einen korrekten Jahresabschluss <strong>und</strong> hilft Ihnen<br />

bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Ein Anruf lohnt sich.<br />

Martin Würsch<br />

Leiter <strong>SBV</strong> <strong>Treuhand</strong> <strong>und</strong> <strong>Schätzungen</strong><br />

Brugg, 3. August 2011/Martin Würsch/bt 2011 08-1 gewinnverwendung ag-b.doc<br />

2<br />

Hier nur Zuweisung zum Konto; Auszahlung erfolgt unter Abzug von 35 % Verrechnungssteuer über die Bank (Dividende /<br />

Bank <strong>und</strong> Dividende/ VST Kreditor)<br />

3<br />

Hier nur Zuweisung zum Konto; Auszahlung erfolgt ohne Abzug der Verrechnungssteuer

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