Vorgehen - SBV Treuhand und Schätzungen
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Schweizerischer Bauernverband Telefon 056 462 51 11<br />
Laurstrasse 10, 5201 Brugg info@sbv-treuhand.ch<br />
Bereich <strong>Treuhand</strong>, 08.2011<br />
Gewinnverwendung bei Aktiengesellschaften 1<br />
An der Generalversammlung (spätestens 6 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres,<br />
Art. 809 Abs. 1 OR), haben die Aktionäre über die Gewinnverwendung zu befinden. Eine Dividende<br />
darf dabei erst festgelegt werden, wenn die von Gesetz <strong>und</strong> Statuten vorgeschriebenen<br />
Reserven gebildet wurden (Art. 674 Abs. 1 OR). Im Folgenden zeigen wir auf, welche<br />
Reserven gebildet werden müssen.<br />
<strong>Vorgehen</strong><br />
Einzelheiten<br />
Jahresgewinn?<br />
1. Reservezuweisung (OR 671/1):<br />
� 5 % des Jahresgewinns<br />
� Bei Verlustvortrag: 5 % vom Bilanzgewinn (Jahresgewinn<br />
./. Verlustvortrag)<br />
� max. bis gesetzliche Reserve 20 % des einbezahlten<br />
AK <strong>und</strong> PS-Kapitals (656b/3 OR) erreichen<br />
Tantiemen oder<br />
Dividenden > 5 % des<br />
einbezahlten AK<br />
2. Reservezuweisung (OR 671/2)<br />
� 10 % der Tantiemen, 10 % der 5 % übersteigenden<br />
Gr<strong>und</strong>dividende, 10 % der Gewinnanteile<br />
an Genussscheininhaber<br />
� Gilt auch, bei Ausschüttung aus freien Reserven<br />
� max. bis gesetzliche Reserve 50 % des einbezahlten<br />
AK erreichen<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Der gesetzlichen Reserve ist, auch nachdem sie die gesetzliche Höhe erreicht hat, zuzuweisen:<br />
1. ein bei der Ausgabe von Aktien nach Deckung der Ausgabekosten über den Nennwert<br />
hinaus erzielter Mehrerlös, soweit er nicht zu Abschreibungen oder zu Wohlfahrtszwecken<br />
verwendet wird;<br />
2. was von den geleisteten Einzahlungen auf ausgefallene Aktien übrig bleibt, nachdem<br />
ein allfälliger Mindererlös aus den dafür ausgegebenen Aktien gedeckt worden ist;<br />
1 Die gleichen oder ähnlichen Bestimmungen gelten für die GmbH (Art. 801 OR) <strong>und</strong> die Genossenschaft (Art. 860 OR) <strong>und</strong><br />
Stiftungen mit einem kaufmännisch geführtem Gewerbe (Art. 83a ZGB).<br />
Beim Verein oder bei Stiftungen ohne kaufmännisch geführtem Gewerbe kommen die allg. kaufmännischen Buchführungspflichten<br />
(Art. 957 ff. OR) zur Anwendung.<br />
Nein<br />
Nein<br />
Liegt ein Bilanzverlust (inkl. Gewinnvortrag)<br />
vor, darf eine Gewinnverwendung<br />
nur aus freien<br />
Reserven erfolgen.<br />
(siehe aber auch 2. Reservenzuweisung)<br />
Keine 2. Reservezuweisung<br />
nötig
<strong>SBV</strong> <strong>Treuhand</strong> <strong>und</strong> <strong>Schätzungen</strong> Gewinnverwendung AG 2/2<br />
Voraussetzungen für die Zahlung der Tantièmen (Gewinnanteil des Verwaltungsrates) sind<br />
(Art. 677 OR):<br />
� In den Statuten festgehalten (Art. 627 Ziff. 2 OR)<br />
� Die Zuweisung der gesetzlichen Reserven ist erfolgt (Art. 671 <strong>und</strong> Art. 671b OR)<br />
� Die Dividende beträgt mindestens 5 %<br />
� Zuweisung erfolgt aus dem Bilanzgewinn<br />
Blosse Zuweisungen, z.B. an die interne Personalvorsorgeeinrichtung, haben keine 2. Reservenzuweisung<br />
zur Folge.<br />
Die Bestimmungen zur Reservenzuweisung gelten auch nicht für reine Holdinggesellschaften.<br />
Beispiel<br />
Die Gesellschaft mit Fr. 500'000.- eingebezahlten AK beschliesst Tantiemen <strong>und</strong> eine 14 %<br />
Dividende.<br />
Jahresgewinn 85‘000.-<br />
Gewinnvortrag +4‘000.-<br />
= Bilanzgewinn 89‘000.-<br />
- 5 % gesetzliche Reserven (1. Zuweisung) - 4‘250.-<br />
Zwischentotal 84‘750.-<br />
- 5 % Gr<strong>und</strong>dividende (AK 500'000.-) - 25‘000.-<br />
Zwischentotal 59‘750.-<br />
- Tantiemen 8‘000.-<br />
- 10 % gesetzliche Reserven (2. Zuweisung) 800.-<br />
Zwischentotal 50‘950.-<br />
- 9 % Superdividende 45‘000.-<br />
- 10 % gesetzliche Reserven (2. Zuweisung) 4‘500.-<br />
= Gewinnvortrag 1‘450.-<br />
Soll Haben Betrag<br />
Erfolgsrechnung Gewinnvortrag 85‘000.-<br />
Bilanz Gewinnvortrag 4‘000.-<br />
Gewinnvortrag Gesetzliche Reserven 9‘550.-<br />
Gewinnvortrag Dividenden 2 70‘000.-<br />
Gewinnvortrag Tantièmen 3 8‘000.-<br />
Gewinnvortrag Bilanz 1‘450.-<br />
<strong>SBV</strong> <strong>Treuhand</strong> <strong>und</strong> <strong>Schätzungen</strong> sorgt für einen korrekten Jahresabschluss <strong>und</strong> hilft Ihnen<br />
bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Ein Anruf lohnt sich.<br />
Martin Würsch<br />
Leiter <strong>SBV</strong> <strong>Treuhand</strong> <strong>und</strong> <strong>Schätzungen</strong><br />
Brugg, 3. August 2011/Martin Würsch/bt 2011 08-1 gewinnverwendung ag-b.doc<br />
2<br />
Hier nur Zuweisung zum Konto; Auszahlung erfolgt unter Abzug von 35 % Verrechnungssteuer über die Bank (Dividende /<br />
Bank <strong>und</strong> Dividende/ VST Kreditor)<br />
3<br />
Hier nur Zuweisung zum Konto; Auszahlung erfolgt ohne Abzug der Verrechnungssteuer