Gerrit Kappernagel - IVG
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<strong>Gerrit</strong> <strong>Kappernagel</strong><br />
Klasmann-Deilmann<br />
Gesetzkonforme Ladungssicherung für<br />
palettierte Produkte bei Klasmann-<br />
Deilmann
Gesetzeskonforme Ladungssicherung für palettierte<br />
Produkte bei Klasmann-Deilmann<br />
<strong>Gerrit</strong> <strong>Kappernagel</strong><br />
18.10.2012
� <strong>IVG</strong> und Ladungssicherung<br />
� Rechtliche Grundlagen<br />
� Physikalische Grundlagen<br />
Inhalt<br />
� Anforderungen an die Ladungssicherung bei KD<br />
� Konstruktionsnorm DIN EN 12642<br />
� Code XL-Zertifikat<br />
� Der LaSi-Pappstreifen<br />
� Die Fahrversuche<br />
� Neues Verladeschema<br />
� Erste Erfahrungen mit der neuen Ladungssicherung<br />
� Fazit
<strong>IVG</strong> und Ladungssicherung<br />
Aufgrund der drastisch angestiegenen Zahl von Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />
gegen diverse Unternehmen unserer Branche, hat sich der <strong>IVG</strong> dem Thema<br />
Ladungssicherung angenommen:<br />
Juni 2009: Gespräche mit Herrn Neumann (Sachverständiger für<br />
Ladungssicherung) und Rechtanwalt Bock (Anwalt für<br />
Verkehrsrecht) in Köln<br />
Februar 2011: Ladungssicherungsseminar in Emsbüren/Geeste<br />
Referent: Herr Neumann<br />
August 2011: Seminar Ladungssicherheit bei der Fa. Junge in Barsbüttel<br />
Referent: Herr Keller vom TÜV Nord<br />
In keiner Veranstaltung wurden konkrete und praktikable Lösungen für die<br />
Ladungssicherung in der Torfbranche gegeben.
� § 22 StVO Ladung<br />
Rechtliche Grundlagen I<br />
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie<br />
Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei<br />
Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen,<br />
umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen<br />
können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.<br />
�§ 23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers<br />
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das<br />
Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den<br />
Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass<br />
das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung<br />
vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch<br />
die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Definitionen:<br />
Verkehrssicherheit<br />
Rechtliche Grundlagen II<br />
Verkehrssicherheit ist gegeben, wenn die Ladung in einer solchen Weise auf<br />
das Fahrzeug aufgebracht wird und somit den allgemeinen Anforderungen des<br />
Straßenverkehrs genügt, dass sie auch z.B. bei einer Vollbremsung oder<br />
plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutscht, umfällt, hin und her rollt oder<br />
herabfällt.<br />
Beförderungssicherheit<br />
Beförderungssicherheit ist gegeben, wenn nur solche Güter zur Verladung<br />
kommen, deren innerer und äußerer Zustand eine direkte Beladung<br />
bedenkenlos zulässt und andere Güter in deren Beförderungssicherheit nicht<br />
einschränkt.
Wichtige Gerichtsurteile:<br />
Rechtliche Grundlagen III<br />
� Neben dem Fahrzeugführer und dem Fahrzeughalter ist insbesondere<br />
derjenige für die Ladungssicherung verantwortlich, der unter eigener<br />
Verantwortung verladen hat<br />
(OLG Stuttgart, 27.12.1982 - Iss 858/82).<br />
� Die Mitwirkung des Fahrpersonals entbindet den Absender nicht von seiner<br />
Verantwortung für die Beladung (BGH-Urteil vom 28.05.1971).<br />
� Die Beladung ist nur verkehrssicher, wenn sie auch der durch einen Dritten<br />
ausgelösten Notbremsung standhält.<br />
(OLG Düsseldorf, 2.4.1984, 1 U 116/83, MDR 84, 945)
Rechtliche Grundlagen IV<br />
Mögliche Folgen für den Verlader bei mangelhafter Ladungssicherung:<br />
� § 222, StGB Fahrlässige Tötung<br />
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit<br />
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
� § 229, StGB Fahrlässige Körperverletzung<br />
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person<br />
verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe<br />
bestraft.<br />
� 303, StGB Sachbeschädigung<br />
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit<br />
einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bereits<br />
der Versuch ist strafbar.<br />
� Diverse weitere Paragraphen aus dem StGB, BGB, HG, etc.
Maximale Massenkräfte der<br />
Ladung, die im Fahrbetrieb<br />
bei der Ladungssicherung zu<br />
berücksichtigen sind.<br />
Physikalische Grundlagen I<br />
1 F G
Physikalische Grundlagen II<br />
Ladungssicherung hat für den „normalen Fahrbetrieb“ zu erfolgen und dazu<br />
gehören Vollbremsungen, plötzliche Ausweichmanöver und schlechte<br />
Wegstrecke.<br />
Folgende Kräfte können im normalen Fahrbetrieb auftreten:<br />
� In Fahrtrichtung maximal 80% des Ladungsgewichts<br />
� Zu den Seiten maximal 50% des Ladungsgewichts<br />
� Nach hinten maximal 50% des Ladungsgewichts<br />
Diese Kräfte sind jeweils abzusichern.<br />
Gemäß VDI Richtlinie 2700 bringt die Verladung von Europaletten auf der<br />
Ladefläche des LKW-Aufliegers bringt eine Reibungskraft, die bereits eine<br />
Sicherung von etwa 30% des Ladungsgewichts ausmacht..
Beispielrechnung:<br />
Physikalische Grundlagen III<br />
Die gesetzliche Regelung zur Ladungssicherung verweist auf die anerkannten<br />
Regeln der Technik. Die anerkannten Regeln der Technik sind in diesem Fall<br />
die VDI-Richtlinien 2700 ff.<br />
Gemäß dieser Richtlinien müssen für die Sicherung zur Seite 50% des<br />
Ladegewichtes gesichert werden. Theoretische Berechnung:<br />
Ladung = 25.000 kg<br />
Sicherung zu den Seiten 50% = 12.500 kg<br />
./. Europaletten Reibbeiwert 0,30 = 7.500 kg<br />
============================================<br />
Differenz, die noch zu sichern ist = 5.000 kg<br />
Gilt nur bei formschlüssiger Verladung!!!
Anforderungen an die Ladungssicherung bei KD<br />
Folgende Punkte müssen erfüllt sein:<br />
� Gesetzeskonform<br />
� Keine großen Investitionen (fixe Kosten)<br />
� Keine großen wiederkehrenden Materialkosten (variable Kosten)<br />
� Ladezeit, die ein Stapler für die Beladung eines LKW benötigt, darf nicht<br />
(zu stark) ansteigen.<br />
� Kein großer Organisationsaufwand für KD<br />
� Der zusätzliche Aufwand für unsere Spediteure muss überschaubar<br />
bleiben.
Konstruktionsnorm DIN EN 12642 - I<br />
Ab Herstelldatum April 2002 sind die Aufbaufestigkeiten für LKW und Anhänger<br />
ab 3,5 t auf Basis der europäischen Konstruktionsnorm DIN EN 12642 zu<br />
gewährleisten. Die folgenden Belastungswerte müssen gemäß der<br />
DIN EN 12642 als Prüfkriterium ohne bleibende Verformung erreicht werden:<br />
Stirnwand = 40% der Nutzlast<br />
Rückwand = 25% der Nutzlast<br />
Seitenwand = 30% der Nutzlast (gilt nicht für Curtainsider)<br />
Diese Werte können nur bei formschlüssiger Beladung angenommen werden.
Die DIN EN 12642 wurde im Januar 2007 überarbeitet. Dabei wurden die<br />
Fahrzeugaufbauten in 2 Gruppen unterteilt:<br />
Code L = Standardaufbauten<br />
(enthält die Regelungen der „alten“ DIN EN 12642 aus 2002)<br />
Code XL = verstärkte Aufbauten<br />
Für den Code XL müssen folgende Belastungswerte bei formschlüssiger<br />
Beladung erreicht werden:<br />
Konstruktionsnorm DIN EN 12642 - II<br />
Stirnwand = 50% der Nutzlast<br />
Rückwand = 30% der Nutzlast<br />
Seitenwand = 40% der Nutzlast<br />
Formschlüssige Verladung ist bei Torfpaletten von jeweils etwa<br />
1000 kg nicht möglich, da die Achslast des LKW einzuhalten ist.
Code XL-Zertifikat I<br />
Transportunternehmer und Spediteure glauben ein Code XL-Auflieger<br />
benötigt keine weiteren Sicherungsmaßnahmen. Unter gewissen<br />
Voraussetzungen ist dies auch korrekt. Leider können unsere<br />
Produkte diese Anforderungen nicht erfüllen.
Code XL-Zertifikat II<br />
Code XL-Zertifikate I<br />
Bei beiden Zertifikaten ist u.a. formschlüssige Verladung und max.<br />
zulässiger Abstand Ladung/Rückwand 15 cm die Voraussetzung für<br />
den Verzicht weiterer Sicherungsmaßnahmen.
Der LaSi-Pappstreifen I<br />
LaSi-Papp ist eine Speziell angefertigte Pappe, die als Hilfsmittel für die<br />
Ladungssicherung auf gedeckten oder bedeckten Fahrzeugen gedacht<br />
ist. Besondere Merkmale sind:<br />
� Besonders stabil und druckbeständig. Bis zu 800 daN Vorspannkraft<br />
wurden erreicht.<br />
� Bei richtigem Einsatz keine Beschädigungen an der palettierten<br />
Sackware.<br />
� Voll recyclebar
Was bewirkt der LaSi-Pappstreifen?<br />
Der LaSi-Pappstreifen II<br />
Die Vorspannkraft eines Gurtes in gutem Zustand mit Langhebelratsche beträgt<br />
etwa 500 daN, d. h. der Gurt sichert bis zu 500 kg. Während der Fahrt, und der<br />
dadurch entstehenden Bewegung, nimmt die Zurrkraft so stark ab, dass die<br />
Zurrkraft praktisch bei 0 daN liegt. Theoretisch bringt dieser Gurt dann keine<br />
Sicherungskraft.<br />
In 2 Praxistests haben wir nachweisen können, dass die Zurrkraft der Gurte bei<br />
Einsatz von LaSi-Pappstreifen sich bei einem Wert zwischen 200 und 250 daN<br />
einpendelte. Das bedeutet, jede Palette wird mit einer Kraft von 200 bis 250 kg<br />
auf die Ladefläche gedrückt.
Die Fahrversuche
Neues Verladeschema I
Neues Verladeschema II
Neues Verladeschema III
Erste Erfahrungen mit der neuen Ladungssicherung<br />
� Die Beladezeit pro LKW hat sich definitiv erhöht. Aktuell liegen wir bei etwa<br />
10 Minuten pro LKW. Durch geplante organisatorische Optimierungen<br />
werden wir diesen Wert aber sicherlich noch deutlich reduzieren können.<br />
� Kosten pro LaSi-Papp-Streifen liegen bei knapp 2 Euro pro Stück. Bei<br />
Einsatz von 4 Pappstreifen pro LKW liegen die Mehrkosten bei 8 Euro pro<br />
LKW.<br />
� Theoretisch sind die LaSi-Pappstreifen mehrfach einsetzbar. Praktisch ist<br />
die Organisation der Rückholung zu aufwendig.<br />
� Für das Kopflashing werden 2-6 Paletten (Euro oder Einweg) benötigt.<br />
Alternativ kann das Kopflashing auch mit 2 weiteren LaSi-Pappstreifen<br />
durchgeführt werden. Dies ist allerdings sehr aufwendig.
Bilder von den<br />
Fahrtests
Fazit<br />
Die Firma Klasmann-Deilmann hat in den letzten 6 Jahren sehr intensiv nach<br />
einer Lösung für das Problem gesetzeskonformer Ladungssicherung für<br />
palettierte Weichverpackungen gesucht. Wir haben mit diversen Experten und<br />
Instituten über dieses Thema gesprochen. Leider gab es nie einen konkreten<br />
Lösungsansatz. Erst der eher zufällige Kontakt zur Fa. GWS hat den<br />
gewünschten Erfolg gebracht. Wir können heute unserer Ware gemäß den<br />
gesetzlichen Anforderungen sichern und gleichzeitig den Mehraufwand an<br />
Materialien und Mehrarbeit auf einem erträglichen Niveau halten.<br />
Sicherlich schrecken Mehraufwand und Mehrkosten erst einmal ab. Im Hinblick<br />
auf Nachhaltigkeit und der gesellschaftlichen Verantwortung zur Vermeidung<br />
eines solchen Gefahrenrisikos, erscheint diese Investition jedoch gering.<br />
Daher unser Aufruf:<br />
Lassen Sie uns die Transporte der Torfbranche sicherer machen!
Vielen Dank für Ihre<br />
Aufmerksamkeit!