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Gerrit Kappernagel - IVG

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<strong>Gerrit</strong> <strong>Kappernagel</strong><br />

Klasmann-Deilmann<br />

Gesetzkonforme Ladungssicherung für<br />

palettierte Produkte bei Klasmann-<br />

Deilmann


Gesetzeskonforme Ladungssicherung für palettierte<br />

Produkte bei Klasmann-Deilmann<br />

<strong>Gerrit</strong> <strong>Kappernagel</strong><br />

18.10.2012


� <strong>IVG</strong> und Ladungssicherung<br />

� Rechtliche Grundlagen<br />

� Physikalische Grundlagen<br />

Inhalt<br />

� Anforderungen an die Ladungssicherung bei KD<br />

� Konstruktionsnorm DIN EN 12642<br />

� Code XL-Zertifikat<br />

� Der LaSi-Pappstreifen<br />

� Die Fahrversuche<br />

� Neues Verladeschema<br />

� Erste Erfahrungen mit der neuen Ladungssicherung<br />

� Fazit


<strong>IVG</strong> und Ladungssicherung<br />

Aufgrund der drastisch angestiegenen Zahl von Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />

gegen diverse Unternehmen unserer Branche, hat sich der <strong>IVG</strong> dem Thema<br />

Ladungssicherung angenommen:<br />

Juni 2009: Gespräche mit Herrn Neumann (Sachverständiger für<br />

Ladungssicherung) und Rechtanwalt Bock (Anwalt für<br />

Verkehrsrecht) in Köln<br />

Februar 2011: Ladungssicherungsseminar in Emsbüren/Geeste<br />

Referent: Herr Neumann<br />

August 2011: Seminar Ladungssicherheit bei der Fa. Junge in Barsbüttel<br />

Referent: Herr Keller vom TÜV Nord<br />

In keiner Veranstaltung wurden konkrete und praktikable Lösungen für die<br />

Ladungssicherung in der Torfbranche gegeben.


� § 22 StVO Ladung<br />

Rechtliche Grundlagen I<br />

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie<br />

Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei<br />

Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen,<br />

umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen<br />

können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.<br />

�§ 23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers<br />

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das<br />

Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den<br />

Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass<br />

das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung<br />

vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch<br />

die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.


Definitionen:<br />

Verkehrssicherheit<br />

Rechtliche Grundlagen II<br />

Verkehrssicherheit ist gegeben, wenn die Ladung in einer solchen Weise auf<br />

das Fahrzeug aufgebracht wird und somit den allgemeinen Anforderungen des<br />

Straßenverkehrs genügt, dass sie auch z.B. bei einer Vollbremsung oder<br />

plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutscht, umfällt, hin und her rollt oder<br />

herabfällt.<br />

Beförderungssicherheit<br />

Beförderungssicherheit ist gegeben, wenn nur solche Güter zur Verladung<br />

kommen, deren innerer und äußerer Zustand eine direkte Beladung<br />

bedenkenlos zulässt und andere Güter in deren Beförderungssicherheit nicht<br />

einschränkt.


Wichtige Gerichtsurteile:<br />

Rechtliche Grundlagen III<br />

� Neben dem Fahrzeugführer und dem Fahrzeughalter ist insbesondere<br />

derjenige für die Ladungssicherung verantwortlich, der unter eigener<br />

Verantwortung verladen hat<br />

(OLG Stuttgart, 27.12.1982 - Iss 858/82).<br />

� Die Mitwirkung des Fahrpersonals entbindet den Absender nicht von seiner<br />

Verantwortung für die Beladung (BGH-Urteil vom 28.05.1971).<br />

� Die Beladung ist nur verkehrssicher, wenn sie auch der durch einen Dritten<br />

ausgelösten Notbremsung standhält.<br />

(OLG Düsseldorf, 2.4.1984, 1 U 116/83, MDR 84, 945)


Rechtliche Grundlagen IV<br />

Mögliche Folgen für den Verlader bei mangelhafter Ladungssicherung:<br />

� § 222, StGB Fahrlässige Tötung<br />

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit<br />

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

� § 229, StGB Fahrlässige Körperverletzung<br />

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person<br />

verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe<br />

bestraft.<br />

� 303, StGB Sachbeschädigung<br />

Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit<br />

einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bereits<br />

der Versuch ist strafbar.<br />

� Diverse weitere Paragraphen aus dem StGB, BGB, HG, etc.


Maximale Massenkräfte der<br />

Ladung, die im Fahrbetrieb<br />

bei der Ladungssicherung zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

Physikalische Grundlagen I<br />

1 F G


Physikalische Grundlagen II<br />

Ladungssicherung hat für den „normalen Fahrbetrieb“ zu erfolgen und dazu<br />

gehören Vollbremsungen, plötzliche Ausweichmanöver und schlechte<br />

Wegstrecke.<br />

Folgende Kräfte können im normalen Fahrbetrieb auftreten:<br />

� In Fahrtrichtung maximal 80% des Ladungsgewichts<br />

� Zu den Seiten maximal 50% des Ladungsgewichts<br />

� Nach hinten maximal 50% des Ladungsgewichts<br />

Diese Kräfte sind jeweils abzusichern.<br />

Gemäß VDI Richtlinie 2700 bringt die Verladung von Europaletten auf der<br />

Ladefläche des LKW-Aufliegers bringt eine Reibungskraft, die bereits eine<br />

Sicherung von etwa 30% des Ladungsgewichts ausmacht..


Beispielrechnung:<br />

Physikalische Grundlagen III<br />

Die gesetzliche Regelung zur Ladungssicherung verweist auf die anerkannten<br />

Regeln der Technik. Die anerkannten Regeln der Technik sind in diesem Fall<br />

die VDI-Richtlinien 2700 ff.<br />

Gemäß dieser Richtlinien müssen für die Sicherung zur Seite 50% des<br />

Ladegewichtes gesichert werden. Theoretische Berechnung:<br />

Ladung = 25.000 kg<br />

Sicherung zu den Seiten 50% = 12.500 kg<br />

./. Europaletten Reibbeiwert 0,30 = 7.500 kg<br />

============================================<br />

Differenz, die noch zu sichern ist = 5.000 kg<br />

Gilt nur bei formschlüssiger Verladung!!!


Anforderungen an die Ladungssicherung bei KD<br />

Folgende Punkte müssen erfüllt sein:<br />

� Gesetzeskonform<br />

� Keine großen Investitionen (fixe Kosten)<br />

� Keine großen wiederkehrenden Materialkosten (variable Kosten)<br />

� Ladezeit, die ein Stapler für die Beladung eines LKW benötigt, darf nicht<br />

(zu stark) ansteigen.<br />

� Kein großer Organisationsaufwand für KD<br />

� Der zusätzliche Aufwand für unsere Spediteure muss überschaubar<br />

bleiben.


Konstruktionsnorm DIN EN 12642 - I<br />

Ab Herstelldatum April 2002 sind die Aufbaufestigkeiten für LKW und Anhänger<br />

ab 3,5 t auf Basis der europäischen Konstruktionsnorm DIN EN 12642 zu<br />

gewährleisten. Die folgenden Belastungswerte müssen gemäß der<br />

DIN EN 12642 als Prüfkriterium ohne bleibende Verformung erreicht werden:<br />

Stirnwand = 40% der Nutzlast<br />

Rückwand = 25% der Nutzlast<br />

Seitenwand = 30% der Nutzlast (gilt nicht für Curtainsider)<br />

Diese Werte können nur bei formschlüssiger Beladung angenommen werden.


Die DIN EN 12642 wurde im Januar 2007 überarbeitet. Dabei wurden die<br />

Fahrzeugaufbauten in 2 Gruppen unterteilt:<br />

Code L = Standardaufbauten<br />

(enthält die Regelungen der „alten“ DIN EN 12642 aus 2002)<br />

Code XL = verstärkte Aufbauten<br />

Für den Code XL müssen folgende Belastungswerte bei formschlüssiger<br />

Beladung erreicht werden:<br />

Konstruktionsnorm DIN EN 12642 - II<br />

Stirnwand = 50% der Nutzlast<br />

Rückwand = 30% der Nutzlast<br />

Seitenwand = 40% der Nutzlast<br />

Formschlüssige Verladung ist bei Torfpaletten von jeweils etwa<br />

1000 kg nicht möglich, da die Achslast des LKW einzuhalten ist.


Code XL-Zertifikat I<br />

Transportunternehmer und Spediteure glauben ein Code XL-Auflieger<br />

benötigt keine weiteren Sicherungsmaßnahmen. Unter gewissen<br />

Voraussetzungen ist dies auch korrekt. Leider können unsere<br />

Produkte diese Anforderungen nicht erfüllen.


Code XL-Zertifikat II<br />

Code XL-Zertifikate I<br />

Bei beiden Zertifikaten ist u.a. formschlüssige Verladung und max.<br />

zulässiger Abstand Ladung/Rückwand 15 cm die Voraussetzung für<br />

den Verzicht weiterer Sicherungsmaßnahmen.


Der LaSi-Pappstreifen I<br />

LaSi-Papp ist eine Speziell angefertigte Pappe, die als Hilfsmittel für die<br />

Ladungssicherung auf gedeckten oder bedeckten Fahrzeugen gedacht<br />

ist. Besondere Merkmale sind:<br />

� Besonders stabil und druckbeständig. Bis zu 800 daN Vorspannkraft<br />

wurden erreicht.<br />

� Bei richtigem Einsatz keine Beschädigungen an der palettierten<br />

Sackware.<br />

� Voll recyclebar


Was bewirkt der LaSi-Pappstreifen?<br />

Der LaSi-Pappstreifen II<br />

Die Vorspannkraft eines Gurtes in gutem Zustand mit Langhebelratsche beträgt<br />

etwa 500 daN, d. h. der Gurt sichert bis zu 500 kg. Während der Fahrt, und der<br />

dadurch entstehenden Bewegung, nimmt die Zurrkraft so stark ab, dass die<br />

Zurrkraft praktisch bei 0 daN liegt. Theoretisch bringt dieser Gurt dann keine<br />

Sicherungskraft.<br />

In 2 Praxistests haben wir nachweisen können, dass die Zurrkraft der Gurte bei<br />

Einsatz von LaSi-Pappstreifen sich bei einem Wert zwischen 200 und 250 daN<br />

einpendelte. Das bedeutet, jede Palette wird mit einer Kraft von 200 bis 250 kg<br />

auf die Ladefläche gedrückt.


Die Fahrversuche


Neues Verladeschema I


Neues Verladeschema II


Neues Verladeschema III


Erste Erfahrungen mit der neuen Ladungssicherung<br />

� Die Beladezeit pro LKW hat sich definitiv erhöht. Aktuell liegen wir bei etwa<br />

10 Minuten pro LKW. Durch geplante organisatorische Optimierungen<br />

werden wir diesen Wert aber sicherlich noch deutlich reduzieren können.<br />

� Kosten pro LaSi-Papp-Streifen liegen bei knapp 2 Euro pro Stück. Bei<br />

Einsatz von 4 Pappstreifen pro LKW liegen die Mehrkosten bei 8 Euro pro<br />

LKW.<br />

� Theoretisch sind die LaSi-Pappstreifen mehrfach einsetzbar. Praktisch ist<br />

die Organisation der Rückholung zu aufwendig.<br />

� Für das Kopflashing werden 2-6 Paletten (Euro oder Einweg) benötigt.<br />

Alternativ kann das Kopflashing auch mit 2 weiteren LaSi-Pappstreifen<br />

durchgeführt werden. Dies ist allerdings sehr aufwendig.


Bilder von den<br />

Fahrtests


Fazit<br />

Die Firma Klasmann-Deilmann hat in den letzten 6 Jahren sehr intensiv nach<br />

einer Lösung für das Problem gesetzeskonformer Ladungssicherung für<br />

palettierte Weichverpackungen gesucht. Wir haben mit diversen Experten und<br />

Instituten über dieses Thema gesprochen. Leider gab es nie einen konkreten<br />

Lösungsansatz. Erst der eher zufällige Kontakt zur Fa. GWS hat den<br />

gewünschten Erfolg gebracht. Wir können heute unserer Ware gemäß den<br />

gesetzlichen Anforderungen sichern und gleichzeitig den Mehraufwand an<br />

Materialien und Mehrarbeit auf einem erträglichen Niveau halten.<br />

Sicherlich schrecken Mehraufwand und Mehrkosten erst einmal ab. Im Hinblick<br />

auf Nachhaltigkeit und der gesellschaftlichen Verantwortung zur Vermeidung<br />

eines solchen Gefahrenrisikos, erscheint diese Investition jedoch gering.<br />

Daher unser Aufruf:<br />

Lassen Sie uns die Transporte der Torfbranche sicherer machen!


Vielen Dank für Ihre<br />

Aufmerksamkeit!

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