Potenziale zum Subventionsabbau in Baden-Württemberg
Potenziale zum Subventionsabbau in Baden-Württemberg
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Anhang 1 57<br />
(Preis-)Subventionen nicht dokumentiert. E<strong>in</strong> Beispiel ist der Verkauf e<strong>in</strong>es kommunalen Grundstücks<br />
unter Marktpreisen.<br />
• Bestimmte <strong>in</strong>direkte Formen der Preissubventionen. So werden Stromnetzbetreiber gezwungen,<br />
vorgegebene Mengen an Strom aus W<strong>in</strong>denergie e<strong>in</strong>zuspeisen; die Mehrkosten werden auf die<br />
Stromverbraucher weitergewälzt.<br />
• Die Hilfen für den Bankensektor, die Bund, Länder und der F<strong>in</strong>anzmarktstabilisierungsfonds<br />
(SoFF<strong>in</strong>) im Zuge der F<strong>in</strong>anzkrise <strong>in</strong> den Jahren 2008/2009 geleistet haben. Darüber wird lediglich<br />
nachrichtlich berichtet.<br />
• Subventionsäquivalente, die mit staatlichen Bürgschaften verknüpft s<strong>in</strong>d, weil sie nicht quantifizierbar<br />
s<strong>in</strong>d. Dadurch wird das Subventionsvolumen freilich nicht zu niedrig ausgewiesen, wenn die<br />
„Ausfallrate“ bei den Bürgschaften konstant ist; denn die tatsächlichen Zahlungen, die erfasst werden,<br />
spiegeln dann das Subventionsvolumen wider.<br />
• Subventionen, die mit der Aktivität von Sondervermögen der Länder verknüpft s<strong>in</strong>d und Subventionsäquivalente<br />
der Europäischen Investitionsbank.<br />
• „Unternehmensbeteiligungen, bei denen die öffentliche Hand auf e<strong>in</strong>e marktübliche Rendite auf das<br />
e<strong>in</strong>gebrachte Kapital verzichtet“. Die Europäische Kommission wertet solche Kapitalzuführungen<br />
im Rahmen ihrer Subventionskontrollen auf der Grundlage des EG-Vertrags als Beihilfen.<br />
• Der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen durch den Staat, der wegen Datenmangels grundsätzlich<br />
als subventionsirrelevanter Sachverhalt gewertet wird. Dies mag <strong>in</strong> jenen Fällen angemessen<br />
se<strong>in</strong>, <strong>in</strong> denen die Eigenkapitalausstattung an e<strong>in</strong> gestiegenes Geschäftsvolumen angepasst<br />
wird. Unangemessen ist die Nichtberücksichtigung als Subvention aber dann, wenn die Zuführung<br />
von Kapital e<strong>in</strong>e chronisch defizitäre Entwicklung reflektiert, wenn also e<strong>in</strong> Kapitalverzehr kompensiert<br />
wird; materiell besteht ke<strong>in</strong> Unterschied zwischen e<strong>in</strong>em Verlustausgleich durch laufend<br />
geleistete F<strong>in</strong>anzhilfen und e<strong>in</strong>em Verlustausgleich durch sporadisch erfolgende Kapitalzuführungen.<br />
Deshalb werden <strong>in</strong> jenen Fällen, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e Alimentierung von Kapitalaufzehrung offenkundig<br />
ist, Kapitalzuführungen den Subventionen zugeschlagen.<br />
• Teile der kommunalen Subventionen, weil bei der statistischen Aggregation kumulierte Defizite<br />
nicht brutto, sondern um Überschüsse gekürzt (netto) ausgewiesen werden. Paradebeispiel für Informationsverluste<br />
durch Funktionsbündelung s<strong>in</strong>d die Statistiken zu den komb<strong>in</strong>ierten Versorgungs-<br />
und Verkehrsbetrieben der Kommunen. Die roten Zahlen aus dem Verkehrssektor werden<br />
hier buchhalterisch „neutralisiert“ durch die schwarzen Zahlen aus der Energieversorgung. Diese<br />
Form der Aufrechnung verdeckt die Subventionierung und damit die allokativen Verzerrungen.<br />
• Der Teil des Zuschusses des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung, die Knappschaft, die<br />
landwirtschaftlichen Alterskassen etc., der Subventionscharakter hat.<br />
• Die für die Lehre an Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten getätigten Ausgaben.<br />
• Die Umsatzsteuerm<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong>folge der ermäßigten Besteuerung der Lebensmittel und die<br />
Umsatzsteuerbefreiung der Wohnungsmieten. Ke<strong>in</strong>e amtliche Statistik <strong>in</strong>formiert über diese Steuerausfälle.<br />
• Zu bedenken ist, dass mit der Subventionspolitik wohl nicht unerhebliche Verwaltungskosten entstehen.<br />
Deren Ausmaß ist unbekannt; denn die Verwaltungskosten des öffentlichen Sektors können<br />
e<strong>in</strong>zelnen Tätigkeiten nicht zugerechnet werden.