Potenziale zum Subventionsabbau in Baden-Württemberg
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56 Anhang 1<br />
destag 2010: Anlage 2, Fußnote 3). E<strong>in</strong>zelheiten zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes<br />
f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> BMF (2007).<br />
Im Kieler Subventionsbericht werden als Steuervergünstigungen grundsätzlich jene betrachtet, die<br />
<strong>in</strong> den Subventionsberichten der Bundesregierung <strong>in</strong> den Anlagen 2 und 3 aufgeführt s<strong>in</strong>d. Die Vergünstigungen<br />
<strong>in</strong> Anlage 2 werden – mit sechs Ausnahmen – übernommen. Die Ausnahmen s<strong>in</strong>d die<br />
Freigrenze im Rahmen der Z<strong>in</strong>sschranke, die M<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>ahmen <strong>in</strong>folge der Sanierungs- und Konzernklausel<br />
bei der Körperschaftsteuer, die Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge, der<br />
Sparerfreibetrag, der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen und die Pauschalierung der<br />
Lohnsteuer bei Verpflegungsaufwendungen. Die beiden ersten Ausnahmen korrigieren – jedenfalls<br />
vorübergehend – unsystematische E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Steuerrecht im Rahmen der Reform der Unternehmensbesteuerung,<br />
die im Jahr 2008 <strong>in</strong> Kraft trat, und s<strong>in</strong>d daher ke<strong>in</strong>e Vergünstigungen. Die E<strong>in</strong>räumung<br />
des Sparerfreibetrages wird nicht als Subvention gezählt; denn diese Maßnahme macht e<strong>in</strong>en<br />
Teil der Diskrim<strong>in</strong>ierung des Sparens gegenüber dem Konsum rückgängig, zu der das Steuersystem<br />
Deutschlands tendenziell führt. Gleiches gilt für die Förderung der privaten Altersvorsorge und der<br />
Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen.<br />
Die <strong>in</strong> Anlage 3 enthaltenen Maßnahmen werden – anders als <strong>in</strong> den Subventionsberichten der<br />
Bundesregierung – grundsätzlich ebenfalls als Subventionen e<strong>in</strong>bezogen. Beispiele für Steuervergünstigungen,<br />
die <strong>in</strong> Anlage 3 ausgewiesen und hier als Subventionen gewertet werden, s<strong>in</strong>d die Umsatzsteuerbefreiung<br />
der Sozialversicherungsträger und der Krankenhäuser sowie die Zulassung der Absetzbarkeit<br />
der Kirchensteuer als Sonderausgabe bei der Ermittlung des zu versteuernden E<strong>in</strong>kommens.<br />
Insbesondere der Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und<br />
zu privaten Lebensversicherungen wird dagegen wie die Gewährung des Sparerfreibetrags nicht als<br />
Vergünstigung e<strong>in</strong>bezogen.<br />
Neben den aufgeführten Vergünstigungen werden viele der <strong>in</strong> der so genannten Zusatzliste der Studie<br />
Koch/Ste<strong>in</strong>brück aufgeführten Maßnahmen (Koch und Ste<strong>in</strong>brück 2003: 17) den Steuervergünstigungen<br />
zugerechnet. Zu diesen zählen der Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten (z.B. als<br />
Übungsleiter), der Freibetrag für Abf<strong>in</strong>dungen und der Freibetrag für Heirats- und Geburtsbeihilfen.<br />
Die so genannte Entfernungspauschale wird ebenfalls als Vergünstigung e<strong>in</strong>gestuft. Man kann zwar<br />
e<strong>in</strong>en Abzug entsprechender Beträge für gerechtfertigt erachten, weil die Ausgaben für Fahrten von<br />
der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück zur E<strong>in</strong>kommenserzielung notwendig s<strong>in</strong>d („Nettopr<strong>in</strong>zip“),<br />
aber die Entscheidung für e<strong>in</strong>en Wohnsitz ist nicht ohne weiteres als gegeben zu akzeptieren; sie<br />
erfolgt wohl häufig erst nach der Entscheidung für e<strong>in</strong>en Arbeitsplatz, so dass die Fahrtkosten nicht<br />
„berufsbed<strong>in</strong>gt“ s<strong>in</strong>d. Überhaupt lässt sich argumentieren, die Entfernung zwischen Wohnung und<br />
Arbeitsplatz br<strong>in</strong>ge Nutzen mit sich (Wohnen „im Grünen“, niedrige Mieten, niedrige Immobilienpreise)<br />
und „die Arbeit beg<strong>in</strong>ne am Werktor“. Außer Betracht bleiben <strong>in</strong>sbesondere die Abschreibungsregelungen,<br />
die <strong>in</strong> der Zusatzliste der Studie Koch/Ste<strong>in</strong>brück enthalten s<strong>in</strong>d. Es ist nämlich<br />
ohne Untersuchungen im Detail nicht möglich, die Angemessenheit der e<strong>in</strong>zelnen Vorschriften aus<br />
e<strong>in</strong>kommensteuerrechtlicher Sicht zu beurteilen und gegebenenfalls e<strong>in</strong>en Subventionscharakter zu<br />
diagnostizieren.<br />
Nicht erfassbare Subventionen<br />
E<strong>in</strong>er lückenlosen Erfassung aller Subventionen <strong>in</strong> Deutschland stehen e<strong>in</strong> Mangel an Daten bzw. zu<br />
hohe Informationskosten im Wege. Folgende Subventionen werden im Kieler Subventionsbericht<br />
nicht erfasst:<br />
• F<strong>in</strong>anzielle Vorteile, die der Staat Privaten dadurch gewährt, dass er – gemessen an den Marktpreisen<br />
– zu teuer e<strong>in</strong>kauft oder zu billig verkauft; denn <strong>in</strong> den öffentlichen Haushalten werden diese