16.12.2012 Aufrufe

Potenziale zum Subventionsabbau in Baden-Württemberg

Potenziale zum Subventionsabbau in Baden-Württemberg

Potenziale zum Subventionsabbau in Baden-Württemberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

56 Anhang 1<br />

destag 2010: Anlage 2, Fußnote 3). E<strong>in</strong>zelheiten zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes<br />

f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> BMF (2007).<br />

Im Kieler Subventionsbericht werden als Steuervergünstigungen grundsätzlich jene betrachtet, die<br />

<strong>in</strong> den Subventionsberichten der Bundesregierung <strong>in</strong> den Anlagen 2 und 3 aufgeführt s<strong>in</strong>d. Die Vergünstigungen<br />

<strong>in</strong> Anlage 2 werden – mit sechs Ausnahmen – übernommen. Die Ausnahmen s<strong>in</strong>d die<br />

Freigrenze im Rahmen der Z<strong>in</strong>sschranke, die M<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>ahmen <strong>in</strong>folge der Sanierungs- und Konzernklausel<br />

bei der Körperschaftsteuer, die Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge, der<br />

Sparerfreibetrag, der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen und die Pauschalierung der<br />

Lohnsteuer bei Verpflegungsaufwendungen. Die beiden ersten Ausnahmen korrigieren – jedenfalls<br />

vorübergehend – unsystematische E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Steuerrecht im Rahmen der Reform der Unternehmensbesteuerung,<br />

die im Jahr 2008 <strong>in</strong> Kraft trat, und s<strong>in</strong>d daher ke<strong>in</strong>e Vergünstigungen. Die E<strong>in</strong>räumung<br />

des Sparerfreibetrages wird nicht als Subvention gezählt; denn diese Maßnahme macht e<strong>in</strong>en<br />

Teil der Diskrim<strong>in</strong>ierung des Sparens gegenüber dem Konsum rückgängig, zu der das Steuersystem<br />

Deutschlands tendenziell führt. Gleiches gilt für die Förderung der privaten Altersvorsorge und der<br />

Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen.<br />

Die <strong>in</strong> Anlage 3 enthaltenen Maßnahmen werden – anders als <strong>in</strong> den Subventionsberichten der<br />

Bundesregierung – grundsätzlich ebenfalls als Subventionen e<strong>in</strong>bezogen. Beispiele für Steuervergünstigungen,<br />

die <strong>in</strong> Anlage 3 ausgewiesen und hier als Subventionen gewertet werden, s<strong>in</strong>d die Umsatzsteuerbefreiung<br />

der Sozialversicherungsträger und der Krankenhäuser sowie die Zulassung der Absetzbarkeit<br />

der Kirchensteuer als Sonderausgabe bei der Ermittlung des zu versteuernden E<strong>in</strong>kommens.<br />

Insbesondere der Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und<br />

zu privaten Lebensversicherungen wird dagegen wie die Gewährung des Sparerfreibetrags nicht als<br />

Vergünstigung e<strong>in</strong>bezogen.<br />

Neben den aufgeführten Vergünstigungen werden viele der <strong>in</strong> der so genannten Zusatzliste der Studie<br />

Koch/Ste<strong>in</strong>brück aufgeführten Maßnahmen (Koch und Ste<strong>in</strong>brück 2003: 17) den Steuervergünstigungen<br />

zugerechnet. Zu diesen zählen der Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten (z.B. als<br />

Übungsleiter), der Freibetrag für Abf<strong>in</strong>dungen und der Freibetrag für Heirats- und Geburtsbeihilfen.<br />

Die so genannte Entfernungspauschale wird ebenfalls als Vergünstigung e<strong>in</strong>gestuft. Man kann zwar<br />

e<strong>in</strong>en Abzug entsprechender Beträge für gerechtfertigt erachten, weil die Ausgaben für Fahrten von<br />

der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück zur E<strong>in</strong>kommenserzielung notwendig s<strong>in</strong>d („Nettopr<strong>in</strong>zip“),<br />

aber die Entscheidung für e<strong>in</strong>en Wohnsitz ist nicht ohne weiteres als gegeben zu akzeptieren; sie<br />

erfolgt wohl häufig erst nach der Entscheidung für e<strong>in</strong>en Arbeitsplatz, so dass die Fahrtkosten nicht<br />

„berufsbed<strong>in</strong>gt“ s<strong>in</strong>d. Überhaupt lässt sich argumentieren, die Entfernung zwischen Wohnung und<br />

Arbeitsplatz br<strong>in</strong>ge Nutzen mit sich (Wohnen „im Grünen“, niedrige Mieten, niedrige Immobilienpreise)<br />

und „die Arbeit beg<strong>in</strong>ne am Werktor“. Außer Betracht bleiben <strong>in</strong>sbesondere die Abschreibungsregelungen,<br />

die <strong>in</strong> der Zusatzliste der Studie Koch/Ste<strong>in</strong>brück enthalten s<strong>in</strong>d. Es ist nämlich<br />

ohne Untersuchungen im Detail nicht möglich, die Angemessenheit der e<strong>in</strong>zelnen Vorschriften aus<br />

e<strong>in</strong>kommensteuerrechtlicher Sicht zu beurteilen und gegebenenfalls e<strong>in</strong>en Subventionscharakter zu<br />

diagnostizieren.<br />

Nicht erfassbare Subventionen<br />

E<strong>in</strong>er lückenlosen Erfassung aller Subventionen <strong>in</strong> Deutschland stehen e<strong>in</strong> Mangel an Daten bzw. zu<br />

hohe Informationskosten im Wege. Folgende Subventionen werden im Kieler Subventionsbericht<br />

nicht erfasst:<br />

• F<strong>in</strong>anzielle Vorteile, die der Staat Privaten dadurch gewährt, dass er – gemessen an den Marktpreisen<br />

– zu teuer e<strong>in</strong>kauft oder zu billig verkauft; denn <strong>in</strong> den öffentlichen Haushalten werden diese

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!