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Potenziale zum Subventionsabbau in Baden-Württemberg

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Anhang 1 53<br />

die Verteilung des Subventionsvorteils nach allen Überwälzungsvorgängen. E<strong>in</strong>e Verbuchung nach<br />

diesem Konzept scheitert am Datenmangel.<br />

F<strong>in</strong>anzhilfen und Steuervergünstigungen<br />

Der Kieler Subventionsbericht erfasst F<strong>in</strong>anzhilfen und Steuervergünstigungen <strong>in</strong> Deutschland.<br />

F<strong>in</strong>anzhilfen s<strong>in</strong>d Zahlungen an Subventionsempfänger, sie erhöhen die Staatsausgaben und somit das<br />

Defizit. Bei Steuervergünstigungen verzichtet der Staat zugunsten von privilegierten Unternehmen<br />

oder Haushalten oder Organisationen ohne Erwerbszweck auf Steuern, die diese sonst an den Staat<br />

hätten abführen müssen. Steuervergünstigungen verm<strong>in</strong>dern das Steueraufkommen und erhöhen somit<br />

das Defizit und/oder die allgeme<strong>in</strong>en Steuersätze. Ferner wird im Kieler Subventionsbericht der E<strong>in</strong>nahmeverzicht<br />

des Bundes wegen kostenfreier Zuteilung der CO2-Emissionshandelszertifikate veranschlagt.<br />

Informationsquellen für die F<strong>in</strong>anzhilfen s<strong>in</strong>d die Haushalts- und Vermögensrechnungen des Bundes<br />

und die Bundeshaushaltspläne, die Haushaltspläne und -rechnungen der e<strong>in</strong>zelnen Bundesländer<br />

sowie die Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, die das Statistische Bundesamt ermittelt.<br />

Die Steuervergünstigungen werden den Anlagen 2 und 3 der Subventionsberichte der Bundesregierung<br />

entnommen.<br />

F<strong>in</strong>anzhilfen versus öffentliche Güter 47<br />

Entscheidend bei der Zuordnung e<strong>in</strong>er Staatsausgabe <strong>in</strong> die Kategorie „F<strong>in</strong>anzhilfe“ oder „Nichtf<strong>in</strong>anzhilfe“<br />

ist die Antwort auf die Frage, ob sich der Staat <strong>in</strong> Aufgaben e<strong>in</strong>mischt, die orig<strong>in</strong>är<br />

marktwirtschaftlich s<strong>in</strong>d, oder ob er klassische Staatsaufgaben wahrnimmt. Referenzsystem ist also die<br />

Unterscheidung <strong>in</strong> private und öffentliche Güter (vgl. hierzu Blankart 2011). E<strong>in</strong> öffentliches Gut ist<br />

charakterisiert durch Nichtrivalität im Konsum und durch Nichtausschließbarkeit zahlungsunwilliger<br />

Konsumenten, e<strong>in</strong> privates Gut durch Konsumrivalität und Ausschließbarkeit über Preise. Die Nichtrivalität<br />

des Konsums ist e<strong>in</strong> notwendiges, aber ke<strong>in</strong> h<strong>in</strong>reichendes Kriterium dafür, dass e<strong>in</strong> Gut nicht<br />

von Unternehmen angeboten wird; Nichtausschließbarkeit muss h<strong>in</strong>zukommen. E<strong>in</strong> Theaterstück beispielsweise<br />

ist über Preise f<strong>in</strong>anzierbar und kann privat angeboten werden, wenngleich es <strong>in</strong>nerhalb<br />

der Kapazitätsgrenze als Club-Gut geme<strong>in</strong>sam genutzt werden kann, also Eigenschaften e<strong>in</strong>es öffentlichen<br />

Gutes besitzt.<br />

Wird e<strong>in</strong> öffentliches Gut über Steuer- oder Schuldenf<strong>in</strong>anzierung bereitgestellt, so wird nicht von<br />

e<strong>in</strong>er F<strong>in</strong>anzhilfe gesprochen. Werden h<strong>in</strong>gegen öffentliche Mittel für die Versorgung mit privaten<br />

Gütern e<strong>in</strong>gesetzt, die ohne weiteres privat angeboten werden könnten, so wird dies als F<strong>in</strong>anzhilfe<br />

gewertet. Wichtig ist, dass F<strong>in</strong>anzhilfen nicht nur dann vorliegen können, wenn Güter von Unternehmen<br />

im eigentlichen S<strong>in</strong>ne erzeugt werden, sondern auch dann, wenn sie von öffentlichen oder privaten<br />

Organisationen ohne Erwerbszweck erstellt oder bereitgestellt werden.<br />

Bei der Abgrenzung ist zu beachten, dass privatwirtschaftliche Aktivitäten mit externen Effekten<br />

verknüpft se<strong>in</strong> können. Stiftet e<strong>in</strong> Produktionszweig externe volkswirtschaftliche Vorteile, kann die<br />

Verwendung von Steuergeldern zur Abgeltung dieser Vorteile angebracht se<strong>in</strong>, weil sie die gesamtwirtschaftliche<br />

Wohlfahrt steigert. E<strong>in</strong>e den Ressourcene<strong>in</strong>satz verzerrende Subvention liegt dann<br />

nicht vor. Mit der Existenz positiver externer Effekte lässt sich beispielsweise begründen, dass<br />

Impfungen gegen ansteckende Krankheiten subventioniert (oder gar steuerf<strong>in</strong>anziert angeboten) wer-<br />

____________________<br />

47 Die folgenden Ausführungen stützen sich auf den Kieler Subventionsbericht des Jahres 2008 (Boss, Rosenschon<br />

2008: 6 ff.).

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