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Potenziale zum Subventionsabbau in Baden-Württemberg

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Anhang 1: Abgrenzungsfragen<br />

Wer kann Subventionen empfangen? – Subventionen <strong>in</strong> <strong>in</strong>stitutioneller Sicht und das<br />

Inzidenzproblem<br />

Dem Kieler Subventionsbericht, der alle zwei Jahre ersche<strong>in</strong>t, liegt e<strong>in</strong> Subventionsbegriff zugrunde,<br />

der relativ breit ist. E<strong>in</strong>e bedeutsame Teilmenge des Begriffs ist das, was üblicherweise als Subvention<br />

bezeichnet wird: nämlich e<strong>in</strong>e Leistung des Staates an den Unternehmenssektor ohne Gegenleistung.<br />

Diese staatlichen Hilfen werden hier als Subventionen im engeren S<strong>in</strong>ne bezeichnet. Jedoch werden<br />

auch jene Transfers an Haushalte zu den Subventionen im weiteren S<strong>in</strong>ne gezählt, die die Produktionsstruktur<br />

verzerren. Das können Geldtransfers se<strong>in</strong>, die zweckgebunden verwendet werden müssen<br />

(z. B. für Kultur) oder Realtransfers (z. B. <strong>in</strong> Form verbilligter Tarife für e<strong>in</strong>en Krankenhausaufenthalt).<br />

Bei den Realtransfers fließt die F<strong>in</strong>anzhilfe an private und staatliche Organisationen ohne<br />

Erwerbszweck. Zu den Empfängern von Subventionen im weiteren S<strong>in</strong>ne werden also auch Organisationen<br />

ohne Erwerbszweck gerechnet, wenn diese private Güter erzeugen (Ausführliches dazu weiter<br />

unten) und ke<strong>in</strong> caritativer Grund für die Subventionierung spricht. Subventionen an Unternehmen,<br />

Transfers an Haushalte und Zuweisungen an Organisationen ohne Erwerbszweck überschneiden sich<br />

dabei <strong>zum</strong> Teil.<br />

Das relativ breite Spektrum an potenziellen Subventionsempfängern trägt der Tatsache Rechnung,<br />

dass man gar nicht weiß, ob und <strong>in</strong> welchem Maße die Anbieter von Gütern und Diensten, die Anbieter<br />

von Produktionsfaktoren oder die Nachfrager nach den Gütern und Diensten letztlich von e<strong>in</strong>er<br />

Subvention profitieren. Um die Nutznießer aus<strong>zum</strong>achen, wären <strong>in</strong> jedem E<strong>in</strong>zelfall empirische Inzidenzstudien<br />

erforderlich. Man kann nur grob die Elastizitäten taxieren. So ist etwa das Angebot von<br />

Grund und Boden kaum vermehrbar, also unelastisch. Man kann daraus etwa für die Agrarsubventionen<br />

folgern, dass „der überwiegende Teil der von Landwirten empfangenen Transfers nur zu e<strong>in</strong>er<br />

Erhöhung der E<strong>in</strong>kommen der Bodeneigentümer (führt)“ (Schrader 1998: 14). Ebenso ist zu vermuten,<br />

dass „von der Absetzbarkeit der Pendelkosten eher die Grundbesitzer im Umland als die eigentlichen<br />

Dest<strong>in</strong>atare, die Pendler (profitieren)“ (Homburg 2008: 51). Auch die Steuerbefreiung für Zuschläge<br />

für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit dürfte weitgehend das Ziel verfehlen, die E<strong>in</strong>kommen der<br />

Beschäftigten zu erhöhen. Krankenschwestern etwa werden auf die Vergünstigung h<strong>in</strong> ihr Arbeitsangebot<br />

erhöhen. Da aber die Nachfrage nach ihrer Dienstleistung weitgehend unelastisch ist, s<strong>in</strong>kt der<br />

Bruttolohn, während der Nettolohn unverändert bleibt. Den Subventionsvorteil genießt der Arbeitgeber.<br />

Ferner ersche<strong>in</strong>t plausibel, dass die Steuervergünstigung für den E<strong>in</strong>satz von Strom zu e<strong>in</strong>em<br />

hohen Teil letztlich den Faktoranbietern – also den Stromkonzernen – zugutekommt statt den Betrieben<br />

des produzierenden Gewerbes und der Landwirtschaft, die nach dem Willen des Gesetzgebers von<br />

der Verbilligung des Stromsteuersatzes produzieren sollen: Wegen der Stromsteuervergünstigung wird<br />

von den Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft strom<strong>in</strong>tensiver<br />

produziert, als es bei regulären Sätzen der Fall wäre. Die zusätzliche Nachfrage lässt den Preis des<br />

Faktors Energie, der nur <strong>in</strong> engen Grenzen vermehrbar ist, steigen, der Subventionsvorteil wird also zu<br />

e<strong>in</strong>em guten Teil <strong>in</strong> Form höherer Strompreise durch oligopolistisch strukturierte Stromanbieter abgeschöpft.<br />

Im Kieler Subventionsbericht s<strong>in</strong>d die Staatshilfen jener Institution zugeordnet, die der Gesetzgeber<br />

begünstigen will (formale Inzidenz nach dem Dest<strong>in</strong>atorkonzept). Das muss nicht der Zahlungsempfänger<br />

se<strong>in</strong>. Das heißt beispielsweise, dass die Zahlung an die Stahl<strong>in</strong>dustrie <strong>zum</strong> E<strong>in</strong>satz deutscher<br />

Ste<strong>in</strong>kohle bei der Ste<strong>in</strong>kohl<strong>in</strong>dustrie verbucht wird. Ebenso werden Bundesmittel an die Kreditanstalt<br />

für Wiederaufbau (KfW) den zu begünstigenden Sektoren zugerechnet, nicht dem Bankensektor.<br />

In den meisten Fällen jedoch sollen jene begünstigt werden, die die Zahlung empfangen bzw. aufgrund<br />

e<strong>in</strong>er Vergünstigung Steuern sparen. Daneben gibt es das Konzept der effektiven Inzidenz, also

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