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Potenziale zum Subventionsabbau in Baden-Württemberg

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7.2 Ökonomische Bewertung der F<strong>in</strong>anzhilfen 47<br />

Grundsätzlich s<strong>in</strong>d damit aber – trotz aller Konstruktionsfehler der Pflegeversicherung – die ökonomisch<br />

angemessenen Weichenstellungen vorgenommen. Denn den Versicherten stehen mehrere<br />

alternative Ansprüche zur Verfügung, Sachleistungen oder Pflegegeld bei häuslicher Pflege oder<br />

Heimunterbr<strong>in</strong>gung; <strong>in</strong> Ansätzen waren auch <strong>in</strong>dividuell anpassbare Pflegebudgets möglich (Arntz<br />

und Thomsen 2010: 31–34). Zugleich kann, wie aus der Beschreibung des Pflegemarktes deutlich<br />

wird, am Markt aus e<strong>in</strong>er großen Zahl von Anbietern gewählt werden. Insofern stellen die <strong>in</strong> diesem<br />

Abschnitt diskutierten F<strong>in</strong>anzhilfen für Pflegeheime Subventionen an Anbieter marktgängiger<br />

Leistungen dar. Die Existenz dieser F<strong>in</strong>anzhilfen mag der E<strong>in</strong>sicht geschuldet se<strong>in</strong>, dass die<br />

Pflegeversicherung nicht die vollen Kosten der Pflege decken kann bzw. unter der Ausgaben-<br />

E<strong>in</strong>nahmen-Schere der Demographie leidet. E<strong>in</strong>e Reform der Pflegeversicherung wäre dann aber e<strong>in</strong>e<br />

wohlfahrtstheoretisch überlegene Alternative und könnte der stets vorhandenen Gefahr vorbeugen,<br />

dass F<strong>in</strong>anzhilfen an Anbieter von Leistungen zu <strong>in</strong>effizienter Verwendung führen. Bei den<br />

F<strong>in</strong>anzhilfen ist zudem nicht sichergestellt, dass die durch sie ermöglichten Kostene<strong>in</strong>sparungen der<br />

Pflegee<strong>in</strong>richtungen an die Pflegebedürftigen weitergegeben werden.<br />

Sport- und Freizeitförderung<br />

Unter den F<strong>in</strong>anzhilfen des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> steht an neunter Stelle <strong>in</strong> der Top-Twenties-<br />

Liste von Tabelle 20 mit dem Landeszuschuss zur Sportförderung wieder e<strong>in</strong>e weitere Maßnahme, die<br />

<strong>in</strong> der Kieler Subventionsberichterstattung zur Gruppe der „allokationsverzerrenden Transfers und<br />

Zuwendungen an private und staatliche Organisation ohne Erwerbszweck“ gezählt wird. 80,9 Mill.<br />

Euro s<strong>in</strong>d für diesen Posten im Jahre 2011 veranschlagt. Weil zugleich seitens der badenwürttembergischen<br />

Kommunen <strong>in</strong>sgesamt 684 Mill. Euro für Sportstätten und Sportförderung<br />

ausgegeben werden sollen und für Badeanstalten und sonstige Erholungse<strong>in</strong>richtungen 116,6 Mill.<br />

Euro, nimmt die Sport- und Freizeitförderung e<strong>in</strong>en wesentlich größeren Raum im Lande e<strong>in</strong>, als es<br />

alle<strong>in</strong> bei Lektüre des Landeshaushalts den Ansche<strong>in</strong> hat. Mit <strong>in</strong>sgesamt 981,5 Mill. steht dieser<br />

Posten auf Platz 2 der allokationsverzerrenden Transfers und Zuwendungen und <strong>in</strong> der Gesamtschau<br />

aller Maßnahmen auf Platz 3 h<strong>in</strong>ter der Förderung von K<strong>in</strong>dertagesstätten und des Verkehrs<br />

(Tabelle 2).<br />

In se<strong>in</strong>em Weimarer Positionspapier hebt der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hervor,<br />

weshalb er dafür plädiert, die Förderung des Sports auch im Grundgesetz als allgeme<strong>in</strong>es Staatsziel zu<br />

verankern, nachdem dies schon <strong>in</strong> den meisten Länderverfassungen geschehen sei. Damit würde die<br />

Förderung des Sports zu e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Staatsaufgabe werden, ohne dass daraus subjektive Rechte<br />

E<strong>in</strong>zelner ableitbar wären (DOSB 2006: 1). Damit würde e<strong>in</strong>e Förderung des Sports sei es als Breiten-,<br />

sei es als Leistungssport zwar ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle, wohl aber e<strong>in</strong>e kollektive Anspruchsgrundlage erhalten.<br />

Implizit schw<strong>in</strong>gt dabei auch das Verständnis mit, dass die Sportförderung e<strong>in</strong>e Staatsaufgabe<br />

wie Verteidigung oder Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sei, mit Subventionen<br />

aber nichts zu tun habe. Das wird auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ähnlichen Positionspapier der Vorgängerorganisation<br />

Deutscher Sportbund (DSB) deutlich, <strong>in</strong> der dieser hervorhebt, dass der Sport aus der Wahrung zahlreicher<br />

staatlicher Anliegen und Interessen Rechte und Verpflichtungen zur öffentlichen Förderung<br />

und Unterstützung ableite. 44 Im Weimarer Positionspapier zählt der DOSB zahlreiche solcher Quasi-<br />

____________________<br />

44 Zitiert nach Boss und Rosenschon (2000: 73).

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