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Potenziale zum Subventionsabbau in Baden-Württemberg

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7.2 Ökonomische Bewertung der F<strong>in</strong>anzhilfen 31<br />

Indes ersche<strong>in</strong>t die Frage, welche Subventionsdef<strong>in</strong>ition herangezogen werden sollte, für die<br />

f<strong>in</strong>anzpolitisch im Vordergrund stehende Frage, welche Kürzungspotenziale im Verkehrsbereich vorhanden<br />

s<strong>in</strong>d, unerheblich. Denn selbst wer die Ansicht nicht teilen sollte, dass Leistungen an EVU<br />

<strong>zum</strong> Infrastrukturausbau Subventionen s<strong>in</strong>d, wird nicht daran vorbei kommen, diese F<strong>in</strong>anzhilfen auf<br />

Kürzungspotenziale h<strong>in</strong> zu untersuchen. Denn auch öffentliche Güter müssen effizient produziert werden.<br />

Wenn sie durch den Staat selbst oder <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Auftrag durch beliehene Unternehmen bereitgestellt<br />

und kollektiv aus Steuergeldern f<strong>in</strong>anziert werden, dann können sich ebenso Ineffizienzen <strong>in</strong><br />

den Produktionsprozess e<strong>in</strong>schleichen, als wenn es sich um die Herstellung privater Güter handelt. Gerade<br />

das Fehlen von Konsumrivalität und Ausschlusspr<strong>in</strong>zip bei öffentlichen Gütern verbietet e<strong>in</strong>e<br />

wettbewerbliche Kontrolle, so dass Kostensenkungspotenziale durch Wettbewerb wegfallen. Daher<br />

s<strong>in</strong>d die F<strong>in</strong>anzhilfen an die Eisenbahnen <strong>in</strong> jedem Fall auf Kürzungspotenziale h<strong>in</strong> zu untersuchen.<br />

Konsequenterweise könnten <strong>zum</strong><strong>in</strong>dest auch die hier nicht zu den Subventionen gerechneten Staatsausgaben<br />

für die Straßenverkehrs<strong>in</strong>frastruktur grundsätzlich als Kürzungspotenzial zur Disposition<br />

stehen.<br />

Letztlich läuft die Frage, <strong>in</strong>wieweit bei F<strong>in</strong>anzhilfen für die Eisenbahn<strong>in</strong>frastruktur (und gegebenenfalls<br />

bei staatlichen Ausgaben der Gebietskörperschaften für die Straßen<strong>in</strong>frastruktur) Kürzungspotenziale<br />

vorhanden s<strong>in</strong>d, auf die verkehrspolitische Entscheidung h<strong>in</strong>aus, welche Investitionsschwerpunkte<br />

angesichts knapper F<strong>in</strong>anzierungsmittel gesetzt werden sollen. Bei den Eisenbahnen ist argumentiert<br />

worden, dass die Investitionen der DBAG <strong>in</strong> hohem Maße auf die Neubaustrecken im Hochgeschw<strong>in</strong>digkeitsverkehr<br />

konzentriert worden s<strong>in</strong>d, während Investitionen <strong>in</strong> die Unterhaltung des<br />

Stammnetzes vernachlässigt wurden. 21 In diesem Zusammenhang s<strong>in</strong>d auch Bedenken geäußert worden,<br />

dass die DBAG im Zusammenwirken mit dem Anteilseigner Bund vor allem dort <strong>in</strong>s Netz<br />

<strong>in</strong>vestiert, wo nur sie selbst die spezifischen Investitionen nutzen kann, während dort, wo grundsätzlich<br />

auch Wettbewerber <strong>zum</strong> Zug kommen könnten, im Netz eher auf Verschleiß gefahren wird. 22<br />

Insofern bestehen hier teilweise sicher grundsätzlich Kürzungspotenziale; auf der anderen Seite gibt es<br />

auch Netzbereiche, die vernachlässigt wurden.<br />

Die zweite Frage nach der F<strong>in</strong>anzierung von Schienenwege<strong>in</strong>vestitionen der DBAG durch das Land<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> stellt <strong>in</strong> der Tat e<strong>in</strong>en Sonderfall dar, der vom üblichen föderalen F<strong>in</strong>anzierungsschema<br />

abweicht. Eigentlich wäre bei Projekten „Schnellfahrstrecken“ und „grundlegender Umbau<br />

des Bahnhofs Stuttgart 21“ der Bund gefordert, die Investitionen <strong>in</strong> die Schienenwege der Eisenbahn<br />

des Bundes sicherzustellen, sofern die DBAG nicht <strong>in</strong> der Lage ist, diese aus Eigenmitteln zu f<strong>in</strong>anzieren.<br />

23 H<strong>in</strong>tergrund dieser ungewöhnlichen F<strong>in</strong>anzierungsform ist nach den vorliegenden Informationen<br />

allerd<strong>in</strong>gs, dass ausreichend Bundesmittel erst für e<strong>in</strong>en Baubeg<strong>in</strong>n ab dem Jahr 2016 zur Verfügung<br />

gestanden hätten. Das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> versprach sich aber offenbar e<strong>in</strong>en Standortvorteil<br />

von der süddeutschen West-Ost-Paradestrecke, so dass es sich bereiterklärte, e<strong>in</strong>e Vorf<strong>in</strong>anzierung<br />

der eigentlich vom Bund bereitzustellenden Investitionsmittel vorzunehmen. 24<br />

____________________<br />

21 Derartige Vorwürfe f<strong>in</strong>den sich z.B. <strong>in</strong> Dör<strong>in</strong>g (2012).<br />

22 In ihrem Sondergutachten Nr. 48 verweist die Monopolkommission (2007: 119 ff., Tz. 197–202) darauf, dass es<br />

mittlerweile weniger die eigentlichen Trassenentgelte s<strong>in</strong>d, mit denen die DB Netz AG gegen potenzielle Wettbewerber<br />

zu diskrim<strong>in</strong>ieren Anreize hat als vielmehr nicht-preisliche Maßnahmen. Dazu kann auch der Rückbau von Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen<br />

gehören, auf die Wettbewerber angewiesen s<strong>in</strong>d („essential facilities“). Bezeichnend ist <strong>in</strong> diesem<br />

Zusammenhang auch e<strong>in</strong>e Bundesf<strong>in</strong>anzhilfe Kap. 1202-Titel 89242 „an private Unternehmen zur Errichtung,<br />

Ausbau und Reaktivierung von Gleisanschlüssen“. Die Existenz dieses Posten deutet bereits darauf h<strong>in</strong>, dass der<br />

Wagenladungsverkehr von und nach privaten Gleisanschlüssen jenseits des Stammnetzes – e<strong>in</strong> klassisches Betätigungsfeld<br />

von Eisenbahn – offenbar vernachlässigt worden ist und nach Ansicht des BMVBS gefördert werden muss.<br />

Vgl. zu dieser Zielsetzung BMVBS (2007).<br />

23 Gesetzliche Grundlage dafür ist das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchAG).<br />

24 Vgl. Bahnprojekt Stuttgart–Ulm E.V. Kommunikationsbüro (2011).

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