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Potenziale zum Subventionsabbau in Baden-Württemberg

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30 Kapitel 7 Schwerpunkte der F<strong>in</strong>anzhilfen <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

regelmäßige Ausgleichszahlungen verlassen können, dann nehmen die Anreize zu e<strong>in</strong>er effizienten<br />

Leistungserstellung ab (Boss und Rosenschon 2000: 45).<br />

H<strong>in</strong>zu kommt das Argument, dass h<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong>er weitreichenden flächendeckenden Versorgung mit<br />

ÖPNV-Leistungen die Idee der Gleichverteilung wirtschaftlicher Aktivitäten im Raum und der E<strong>in</strong>heitlichkeit<br />

der Lebensverhältnisse stehen. Aus raumwirtschaftlicher Sicht ist e<strong>in</strong> Ausgleich von E<strong>in</strong>kommensunterschieden<br />

zwischen Ballungszentren und peripheren Regionen dann fragwürdig, wenn<br />

diese sich aus der räumlichen Arbeitsteilung ergeben haben. Dann kann es angeraten se<strong>in</strong>, von denjenigen<br />

Bürgern, die sich <strong>in</strong> größerer Entfernung von den Agglomerationszentren ansiedeln, e<strong>in</strong>en<br />

Aufschlag auf die Mobilitätskosten zu verlangen (Boss und Rosenschon 2000).<br />

Unter diesen Umständen wird man den F<strong>in</strong>anzhilfen für den ÖPNV zwar pr<strong>in</strong>zipiell nicht ihre<br />

Berechtigung absprechen können, aber doch e<strong>in</strong> Kürzungspotenzial vermuten können.<br />

F<strong>in</strong>anzierung von Eisenbahn<strong>in</strong>frastruktur: Vorf<strong>in</strong>anzierung von Subventionen an die DB AG<br />

Mit der letzten dem Verkehrssektor zuzurechnenden F<strong>in</strong>anzhilfe aus Tabelle 20, der Position Nr. 15<br />

„an die Deutsche Bahn AG für die Neubaustrecke Wendl<strong>in</strong>gen-Ulm“ wird allerd<strong>in</strong>gs noch e<strong>in</strong> Sachverhalt<br />

berührt, der weit über die Zweckbestimmung der sonst die F<strong>in</strong>anzhilfen für Verkehrszwecke <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> dom<strong>in</strong>ierenden ÖPNV-Hilfen h<strong>in</strong>ausgeht. Zunächst ist festzuhalten, dass zu den<br />

hier für 2011 als Soll verbuchten 55,1 Mill. Euro weitere 16,5 Mill. Euro kommen, die auch an die<br />

Deutsche Bahn fließen sollen, und zwar für den umstrittenen Bahnhofsneubau Stuttgart 21 (vgl.<br />

Anhangtabelle A2). Beide F<strong>in</strong>anzhilfen s<strong>in</strong>d im Verbund zu sehen, weil die Umwandlung des alten<br />

Stuttgarter Kopfbahnhofes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Durchgangsbahnhof vor allem im Zusammenhang mit der Eröffnung<br />

der Schnellbahnstrecke S<strong>in</strong>n macht.<br />

Mit beiden F<strong>in</strong>anzhilfen beteiligt sich das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> an Investitionen <strong>in</strong> Schienenverkehrsstrecken<br />

der bundeseigenen Deutschen Bahn AG. In diesem Zusammenhang s<strong>in</strong>d zwei<br />

Aspekte von Belang, die grundsätzliche Frage nach dem Subventionscharakter von Schienen<strong>in</strong>frastruktur<strong>in</strong>vestitionen,<br />

und der Umstand, dass aus dem Landeshaushalt e<strong>in</strong>e Beihilfe für e<strong>in</strong> Unternehmen<br />

geleistet wird, für dessen Subventionierung normalerweise der Bund zuständig ist.<br />

Was die grundsätzliche Frage nach dem Subventionscharakter der Investitionen <strong>in</strong> das Schienennetz<br />

angeht, so könnte an dieser Stelle e<strong>in</strong>gewendet werden, dass die Abgrenzung der Verkehrssubventionen<br />

im S<strong>in</strong>ne der Subventionsberichte des Instituts für Weltwirtschaft von alternativen E<strong>in</strong>schätzungen<br />

abweicht, die häufig <strong>in</strong> der umwelt- und verkehrspolitischen Debatte geäußert werden.<br />

Diese betreffen meist Fragen, ob Ausgaben für Infrastruktur<strong>in</strong>vestitionen – <strong>in</strong>sbesondere für die Eisenbahn<br />

– Subventionen se<strong>in</strong> können und welche Verkehrsträger wirklich subventioniert werden –<br />

Straße oder Schiene. Die wesentlichen Argumente zugunsten e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>beziehung der Infrastrukturbeihilfen<br />

für die Eisenbahn <strong>in</strong> die Subventionsdef<strong>in</strong>ition lauten: Bei der Eisenbahn ist die Durchsetzung<br />

des Ausschlusspr<strong>in</strong>zips technisch wie organisatorisch problemlos möglich, mith<strong>in</strong> stellt die Eisenbahn<br />

e<strong>in</strong> „privates Gut“ im S<strong>in</strong>ne der Wohlfahrtstheorie her. Anders beim Straßenverkehr, wo es für das<br />

Gesamtnetz kaum flächendeckend möglich ist, das Ausschlusspr<strong>in</strong>zip zur Geltung zu br<strong>in</strong>gen – hier<br />

kann es bei allen Fortschritten <strong>in</strong> der Bemautung eher nur bei Teilstrecken oder geschlossenen Netzen<br />

zur Geltung kommen. Und was positive Externalitäten angeht, etwa bei der verkehrlichen Erschließung<br />

des Raumes, so wird diese kaum mehr durch die Eisenbahn, sondern eher durch das Straßennetz<br />

gewährleistet. 20<br />

____________________<br />

20 Vgl. zu dieser Diskussion Laaser, Rosenschon (2001: 55–63), Laaser und Sichelschmidt (2000: 117–143) und<br />

Laaser und Jakubowski (2003: 278–291). Sollte sich im Zeitablauf e<strong>in</strong>e völlige Maut- bzw. Gebührenf<strong>in</strong>anzierung des<br />

gesamten Straßennetzes als s<strong>in</strong>nvoll erweisen, dass würde das eher dafür sprechen, entsprechende Leistungen an Betreiber<br />

von Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen ebenfalls <strong>in</strong> die Subventionsberichterstattung e<strong>in</strong>zubeziehen statt die Leistungen<br />

an die Eisenbahn nicht zu berücksichtigen.

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