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Potenziale zum Subventionsabbau in Baden-Württemberg

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7.2 Ökonomische Bewertung der F<strong>in</strong>anzhilfen 29<br />

abwälzt werden können. Denn gegen Mischf<strong>in</strong>anzierungen, bei denen der Kreis der Entscheider über<br />

e<strong>in</strong>e Maßnahme nicht deckungsgleich mit dem der Nutzer und dem der Zahler ist, können Bedenken<br />

wegen der Gefahr e<strong>in</strong>er Verschwendung öffentlicher Mittel durch das Externalisieren von Kosten<br />

erhoben werden (vgl. z.B. Aberle 1998: 239).<br />

Bei den F<strong>in</strong>anzhilfen für die Durchführung des SPNV bestehen aus ökonomischer Sicht sicherlich<br />

E<strong>in</strong>sparpotenziale, weil sowohl die Länder als auch die DB Netz AG zu wenige Anreize zu e<strong>in</strong>er<br />

effizienten Gestaltung des SPNV bzw. der für ihn nötigen Vorleistungen haben. Das gilt sowohl für<br />

die Regionalisierungsmittel <strong>in</strong>sgesamt als auch für den auf <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> entfallenden Teil.<br />

Notwendig s<strong>in</strong>d hier konsequente Ausschreibungen von Leistungsverträgen mit den EVU, um die im<br />

Rahmen der Bund-Länder-E<strong>in</strong>igung festgelegten Regionalisierungsmittel so effizient wie möglich zu<br />

verwenden.<br />

Sonstige Förderung des ÖPNV: E<strong>in</strong>sparpotenziale zu vermuten<br />

Bei der übrigen Förderung des ÖPNV handelt es sich im Wesentlichen um F<strong>in</strong>anzhilfen an andere<br />

Träger des ÖPNV e<strong>in</strong>schließlich Zuwendungen an die Verkehrsverbünde und Investitionsbeihilfen für<br />

Fahrzeuge und Haltestellen<strong>in</strong>frastruktur. Hier enthält der Haushalt des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

e<strong>in</strong>e Vielzahl von größeren und kle<strong>in</strong>eren Posten. 19 Geme<strong>in</strong> ist ihnen, dass damit der Betrieb des<br />

ÖPNV meist auf der Straße e<strong>in</strong>schließlich Straßen- und U-Bahnen, im Rahmen von Verkehrsverbünden<br />

aufrechterhalten wird, <strong>in</strong> Haltestellen<strong>in</strong>frastruktur und <strong>in</strong> die Beschaffung von Fahrzeugen<br />

<strong>in</strong>vestiert wird. Teilweise werden die F<strong>in</strong>anzhilfen direkt aus dem Landeshaushalt bestritten, teilweise<br />

an die Kommunen weitergeleitet, die sie dann verausgaben. Gestaltungsspielraum ist hier durchaus<br />

gegeben.<br />

Grundsätzlich gilt für diese F<strong>in</strong>anzhilfen das oben generell <strong>zum</strong> ÖPNV Gesagte: Sie dienen im Personenverkehr<br />

im Pr<strong>in</strong>zip der Erschließung der Fläche auch für solche Mitbürger, die sich des motorisierten<br />

Individualverkehrs nicht bedienen können, sie bündeln Verkehrsströme und tragen zur Verm<strong>in</strong>derung<br />

von Stauungen bei. Theoretisch lassen sie sich <strong>zum</strong><strong>in</strong>dest grundsätzlich über die Theorie<br />

der Optionsnachfrage rechtfertigen. Im Falle der Verkehrsverbünde kommt h<strong>in</strong>zu, dass die Nutzung<br />

des ÖPNV mit geme<strong>in</strong>samen und gegenseitig anerkannten Fahrsche<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>es Verbundes zu ger<strong>in</strong>geren<br />

Transaktionskosten möglich ist, als wenn die Fahrgäste für jeden organisatorisch getrennten Anbieter<br />

von Verkehrsleistungen Fahrsche<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zeln lösen müssten. Verkehrsverbünde tragen daher<br />

grundsätzlich zur Attraktivität des ÖPNV bei. Pr<strong>in</strong>zipiell s<strong>in</strong>d diese F<strong>in</strong>anzhilfen, die auf der Basis des<br />

Pr<strong>in</strong>zips der Dase<strong>in</strong>svorsorge vergeben werden (Peistrup 2010: 106 f.), daher zu befürworten – e<strong>in</strong>e<br />

völlige Streichung wäre angesichts des Betrages des ÖPNV zur Verr<strong>in</strong>gerung externer Effekte im<br />

Verkehr nicht sachgerecht.<br />

Gleichwohl ist der E<strong>in</strong>wand zu beachten, dass bei der Ausgestaltung des ÖPNV ke<strong>in</strong>e direkte<br />

marktgesteuerte Kostenkontrolle stattf<strong>in</strong>det. Die Zahlungsbereitschaft der Nutzer wird nicht dazu<br />

herangezogen, das Angebot an ÖPNV-Leistungen nachfragegerecht zu dimensionieren. Die Leistungen<br />

werden aus dem Landeshaushalt f<strong>in</strong>anziert, die planerische, organisatorische und durchführende<br />

Verantwortung liegt aber meist auf kommunaler Ebene. Damit ergibt sich e<strong>in</strong> Spannungsverhältnis<br />

<strong>zum</strong> f<strong>in</strong>anzwirtschaftlichen Pr<strong>in</strong>zip der fiskalischen Äquivalenz, das fordert, dass der Kreis der Nutzer,<br />

Zahler und Entscheider e<strong>in</strong>er öffentlichen Leistung möglichst identisch se<strong>in</strong> sollte. Ist das nicht der<br />

Fall, wie üblicherweise beim ÖPNV, dann können Pr<strong>in</strong>zipal-Agent-Probleme, Informationsasymmetrien<br />

und im Extremfall e<strong>in</strong>e Verschwendung von öffentlichen Mitteln die Folge se<strong>in</strong> (Peistrup 2010:<br />

112–116). Denn wenn sich die Aufgabenträger im ÖPNV und die Anbieter der Leistungen auf<br />

____________________<br />

19 In Anhangtabelle A2 s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Reihe derartiger Posten ab Kap. 0325-Titel 89289 bis 89199 verzeichnet. Insgesamt<br />

listet Anhangtabelle A2 rund 15 Posten über jeweils 10 Mill. Euro auf, die sich auf den ÖPNV beziehen; dazu<br />

kommen weitere kle<strong>in</strong>ere Beträge. H<strong>in</strong>zu kommen noch F<strong>in</strong>anzhilfen aus den Kommunalhaushalten <strong>in</strong> Höhe von fast<br />

114 Mill. Euro.

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