Potenziale zum Subventionsabbau in Baden-Württemberg
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7.2 Ökonomische Bewertung der F<strong>in</strong>anzhilfen 27<br />
In diesem Zusammenhang wird auf die e<strong>in</strong>schlägige Literatur verwiesen. 12 Ebenfalls nicht näher<br />
diskutiert werden die F<strong>in</strong>anzhilfen im Bereich Wasserversorgung, Entsorgung und Abfall, weil hier<br />
Gebührenposten, z.B. E<strong>in</strong>nahmen des Landes aus dem Wasserentnahmeentgelt („Wasserpfennig“) 13<br />
gegengerechnet werden müssen, die e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>zelnen F<strong>in</strong>anzhilfe kaum zuordenbar s<strong>in</strong>d.<br />
F<strong>in</strong>anzhilfen für den Verkehrssektor<br />
Vordergründig könnte man zu dem Schluss kommen, dass auch der Verkehrssektor – ähnlich wie der<br />
Agrarsektor – hier außer Betracht bleiben könnte, weil die Gestaltungsspielräume des Landes ger<strong>in</strong>g<br />
s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong> beträchtlicher Teil der Mittel aus dem Bundeshaushalt durchgereicht wird. Letzteres gilt<br />
etwa für die schon erwähnten Regionalisierungsmittel für die F<strong>in</strong>anzierung des Angebots im SPNV.<br />
Dennoch soll hier auf die F<strong>in</strong>anzhilfen im Verkehr etwas ausführlicher e<strong>in</strong>gegangen werden, weil (i)<br />
bei den Regionalisierungsmitteln e<strong>in</strong> Gestaltungsspielraum zwar nicht bei der Höhe, wohl aber beim<br />
Vergabeverfahren vorhanden ist, (ii) e<strong>in</strong> solcher auch bei sonstigen F<strong>in</strong>anzhilfen für Verkehrsverbünde,<br />
Fahrzeugbeschaffungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Investitionen <strong>in</strong> Haltestellen<strong>in</strong>frastruktur<br />
besteht, und (iii) mit der Vorf<strong>in</strong>anzierung der Neubaustrecke Wendl<strong>in</strong>gen–Ulm<br />
und des Bahnhofsumbaus Stuttgart 21 durch das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> e<strong>in</strong> sehr landesspezifischer<br />
Posten <strong>in</strong> der Subventionsdatei auftaucht.<br />
Insgesamt, also unter E<strong>in</strong>schluss aller kle<strong>in</strong>eren Posten gehen im Jahre 2011 an den Verkehrssektor<br />
F<strong>in</strong>anzhilfen <strong>in</strong> Höhe von 1,35 Mrd. Euro (Tabelle 2). Das ist die höchste sektorspezifische Förderungssumme.<br />
Innerhalb der F<strong>in</strong>anzhilfen an den Verkehrssektor spielt die Förderung des ÖPNV die<br />
größte Rolle. Angesichts der Fülle an diesbezüglichen Haushaltsposten, die <strong>in</strong> Anhangtabelle A2 für<br />
den Verkehrssektor aufgeführt s<strong>in</strong>d, wird hier auf e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelaufzählung verzichtet. In den folgenden<br />
Unterabschnitten wird nur auf die wichtigsten von ihnen e<strong>in</strong>gegangen.<br />
Förderung des SPNV durch die Regionalisierungsmittel: Wettbewerbliche Lösungen möglich14 Die sogenannten Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gehören der<br />
Höhe nach zu denjenigen F<strong>in</strong>anzhilfen, auf die das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> unmittelbaren ke<strong>in</strong>en<br />
E<strong>in</strong>fluss hat. Zur F<strong>in</strong>anzierung des ÖPNV auf der Schiene – und <strong>in</strong> begrenztem Maße auch auf der<br />
Straße – stehen den Ländern seit der Bahnreform Mittel aus dem M<strong>in</strong>eralöl- bzw. nunmehr dem Energiesteueraufkommen<br />
zu. Der Bund überträgt den Ländern diese Mittel zweckgebunden für die F<strong>in</strong>anzierung<br />
des SPNV, sie s<strong>in</strong>d damit zu e<strong>in</strong>em festen Quasi-Bestandteil des F<strong>in</strong>anzausgleichs geworden,<br />
obwohl sie re<strong>in</strong> haushaltstechnisch außerhalb des Kapitels „F<strong>in</strong>anzausgleich“ gebucht werden. H<strong>in</strong>zu<br />
kommt: Durch die Anlehnung an die ursprünglichen SPNV-Leistungen aus dem Jahresfahrplan<br />
1993/94 gibt es bei der Mittelzuteilung feste Quoten für die e<strong>in</strong>zelnen Länder, die <strong>in</strong> § 5 des Regionalisierungsgesetzes<br />
festgelegt s<strong>in</strong>d. 15 Sie könnten erst im Rahmen der nächsten Überprüfungsrunde für<br />
die Haushaltsjahre ab 2015 geändert werden. Unter diesen Umständen hat e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnes Bundesland<br />
aktuell weder die Möglichkeit noch irgendwelche Anreize, an dieser F<strong>in</strong>anzhilfe etwas zu ändern.<br />
Gleichwohl gibt es gewisse Gestaltungsspielräume für das Land, und diese liegen <strong>in</strong> der Art der<br />
Weitergabe der F<strong>in</strong>anzhilfen an die EVU: Die Subventionierung des SPNV erlaubt e<strong>in</strong>en „Wettbewerb<br />
um den Markt“. Als ökonomisch vorteilhaft kann an der konkreten Ausgestaltung der Regionalisierung<br />
<strong>in</strong>sbesondere der Umstand gelten, dass bei dem <strong>in</strong>direkt vom Bund subventionierten SPNV <strong>zum</strong><strong>in</strong>dest<br />
e<strong>in</strong> „Ausschreibungswettbewerb um den Markt“ möglich ist. Die Nahverkehrsbehörden der Länder<br />
____________________<br />
12 Siehe dazu ausführlich Boss und Rosenschon (2000: 39–41) sowie Schrader (1993; 1994; 1998; 2005).<br />
13 Neben <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> erheben auch andere Bundesländer e<strong>in</strong> derartiges Entgelt.<br />
14 Vgl. ausführlich den Beitrag e<strong>in</strong>es der Verfasser zu Boss, Klodt et al. (2011: 67–88), der hier soweit e<strong>in</strong>schlägig<br />
herangezogen wird.<br />
15 Auf <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> entfallen danach 10,44 Prozent der Regionalisierungsmittel.