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Karrierewege und Rekrutierungsmuster bei Regierungsmitgliedern ...

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den Kabinetten „parteilose <strong>und</strong> parlamentsferne Technokraten“ (Best 1989: 220; vgl. auch<br />

Minister-Ploetz 1964: 145ff.).<br />

Als problematisch erwies sich vor allem das Fehlen eines verbindlichen Kanons von Verfah-<br />

rensregeln <strong>und</strong> eines demokratischen Gemeinsamkeitsgefühls: „Die zahlreichen Regierungen<br />

der Weimarer Zeit hatten deshalb wenig Ähnlichkeit mit den Kabinetten eines parlamentari-<br />

schen Regierungssystems britischer Prägung, sondern waren eher als ein Ausschuß des Par-<br />

laments zu verstehen, in dem Abgesandte verschiedener Fraktionen unter Leitung eines pri-<br />

mus inter pares den Gang der Regierungsgeschäfte bestimmten. Die Abgesandten blieben mit<br />

dieser Delegierung in die Regierung in erster Linie Mitglied der Fraktion <strong>und</strong> waren gezwun-<br />

gen, sie in allen wichtigen Fragen vor der Abstimmung im Kabinett zu konsultieren“ (Schöne<br />

1968: 109). Was das <strong>bei</strong> den unklaren Mehrheitsverhältnissen der Weimarer Regierungen<br />

bedeutete, lässt sich leicht ausmalen: Der Reichskanzler stellte gleichsam so etwas wie ein<br />

Geschäftsführer der Regierung dar, ohne wirkliche Machtbefugnis (Rüstow 1959: 87fff.).<br />

Durch die große Macht der Parteien entstand eine Art Zwitterrolle: Einerseits waren die Mi-<br />

nister ihrem Kabinett verpflichtet, andererseits aber der eigenen Fraktion. So konnte es vor-<br />

kommen, dass ein Kabinett Beschlüsse gefasst hatte, welche von einer Regierungspartei nicht<br />

gebilligt wurden. Da<strong>bei</strong> war es nicht ungewöhnlich, dass ein Koalitionspartner die Regierung<br />

verließ, aber „seinen“ Minister als „Fachmann“ im Kabinett beließ. Um diesen Problematiken<br />

entgegenzuwirken, bestand seit 1926 der sogenannte „interfraktionelle Ausschuss“, welcher<br />

zur besseren Zusammenar<strong>bei</strong>t von Kabinett <strong>und</strong> den daran beteiligten Fraktionen eingerichtet<br />

wurde. Mit diesem Gremium war jedoch die schwierige Beziehung von Regierung <strong>und</strong> den<br />

Regierungsfraktionen keinesfalls in einem besseren Zustand: „Es zeigte sich immer wieder,<br />

dass die politischen Gegensätze zwischen den Parteien nicht durch technische Kontakte gelöst<br />

werden konnten “ (Schöne 1968: 114). Auch in den Zeiten der sogenannte Präsidialkabinette<br />

nach Auseinanderbrechen der Regierung Müller im Frühjahr 1930 fanden solche Zusammen-<br />

künfte statt, ohne freilich das Siechtum der ersten deutschen Demokratie verhindern zu kön-<br />

nen.<br />

Zusammenfassend lässt sich für die Phase der Weimarer Republik folgendes attestieren:<br />

Erstmals wurden eigenverantwortliche Ministerien beziehungsweise Ministerposten geschaf-<br />

fen; das hatte nicht zuletzt damit zu tun, dass viele öffentliche Aufgaben erstmals auf das<br />

Reich übergegangen waren (vgl. Witt 1983a: 248). Durch die Geschehnisse des Weltkriegs<br />

<strong>und</strong> den darauffolgenden Zusammenbruch war es zu einer Verfassung gekommen, was zwar<br />

einerseits die Trennung von preußischer <strong>und</strong> Reichsregierung durchsetzte – <strong>und</strong> da<strong>bei</strong> den<br />

Reichsinstanzen eine höhere Bedeutung zumaß wie im Kaiserreich – , aber andererseits gera-<br />

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