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Karrierewege und Rekrutierungsmuster bei Regierungsmitgliedern ...

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„was es bisher nur dem Namen nach gewesen war: zur Zentralbehörde des Reiches“ (Schöne<br />

1968: 76). Die Gründe dafür hatten in den Erfordernissen durch den Weltkrieg gelegen, die zu<br />

einem Machtverlust des Reichskanzlers führten. Gleichzeitig vollzog sich eine Verselbststän-<br />

digung der Reichsämter, was daran lag, dass der Kriegseinsatz zu einer immer stärkeren<br />

Regelung der öffentlichen Aufgaben durch die Reichsinstanzen führte (Witt 1983a: 247).<br />

Die Weimarer Verfassung stellte eine gr<strong>und</strong>legende Änderung der Verhältnisse dar: Erstmals<br />

gab es eine Regierung, die nicht nur dem Staatsoberhaupt verantwortlich war, sondern auch<br />

gegenüber dem Parlament (vgl. Forsthoff 1967: 172). Dadurch erhöhte sich die Einflussmög-<br />

lichkeit des Parlaments; das Staatsoberhaupt in Form des Reichspräsidenten konnte gegen<br />

eine von den Volksvertretern gestützte Regierung kaum mehr opponieren. So vollzog sich<br />

eine Parlamentarisierung der Regierung.<br />

Jedoch hatte die ganze Entwicklung einen Pferdefuß in Gestalt der mit weitreichenden Kom-<br />

petenzen ausgestatteten, gleichsam monarchenähnlichen Figur des Reichspräsidenten: „In der<br />

Staatspraxis entwickelte sich sofort das Recht des Staatsoberhaupts, den Regierungschef zu<br />

ernennen, alsbald zum Recht fort, die Kandidaten für das Amt auszuwählen. Die Mitwirkung<br />

des Reichstags <strong>bei</strong> der Auswahl der Regierungsmitglieder beschränkte sich seitdem auf in-<br />

formelle Vorschläge für die Person des Kanzlers <strong>und</strong> die Präsentation von Ministerlisten in<br />

Koalitionsvereinbarungen“ (Gusy 1997: 131). Somit war die verfassungsrechtliche Stellung<br />

der Reichsregierung <strong>und</strong> des Reichskanzlers relativ schwach <strong>und</strong> die zweifache Verantwort-<br />

lichkeit gegenüber dem Reichspräsidenten <strong>und</strong> dem Parlament barg folgende Gefahr in sich:<br />

„Solche doppelte Abhängigkeit einer Regierung führt gr<strong>und</strong>sätzlich zum Versickern von zu-<br />

rechenbarer Verantwortung. In Deutschland führte sie überdies zur Systemblockade, als der<br />

Reichstag die Verantwortung für die Politik einer von ihm getragenen Reichsregierung nicht<br />

mehr übernehmen wollte <strong>und</strong> dergestalt eine vorparlamentarische Regierungsweise neu ent-<br />

stand (‚Präsidialkabinette’)“ (Patzelt 1997: 185f.). Zusammengenommen mit der parteipoliti-<br />

schen Zersplitterung der Weimarer Demokratie ergab sich hieraus eine äußerst ungünstige<br />

Lage für die Kabinettsbildung. Instabile <strong>und</strong> schwache Regierungen waren die Folge, so dass<br />

eine stringente Politik kaum möglich war.<br />

Das Amt des Reichskanzlers hatte in der ersten deutschen Republik nicht mehr jene vollstän-<br />

dige Machtzentrierung aufzuweisen wie noch im Kaiserreich. Während in der Bismarckschen<br />

Verfassung der Reichskanzler der einzige Minister war, kam es nach Ende des Ersten Welt-<br />

kriegs zur Bildung einer Regierung. In dieser Reichsregierung bestimmte zwar der Kanzler<br />

die Richtlinien der Politik, aber schon die Weimarer Nationalversammlung beschloss, dass es<br />

von nun an vom Reichspräsidenten zu berufende Reichsminister zu geben habe, die im Ge-<br />

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