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Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop

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„Meine Landsleute fragen mich immer, ob<br />

ich keinen Job für sie habe. Die Erwartungen<br />

sind schon groß, dass ich ihnen helfe.<br />

Aber das mag ich nicht, weil ich weiß, dass<br />

ich nur Ärger hätte. Mir sind andere Leute<br />

lieber, da bin ich die Chefin, und sie sind<br />

meine Mitarbeiter“ (Leihfirma-Inhaberin<br />

mit Migrationshintergrund).<br />

Positiv ist zu bewerten, dass ethnische Verleihbetriebe<br />

aufgrund ihrer Geschlossenheit auch<br />

zusätzliche Freiräume bieten. So sind sie für<br />

streng muslimische Frauen eine der wenigen<br />

Chancen, sich an außerfamiliären Kommunikationsprozessen<br />

zu beteiligen und sich eigene<br />

Einkommensquellen zu erschließen. Ebenso<br />

scheint es für einen <strong>Leiharbeit</strong>nehmer bei ethnischen<br />

Verleihern unkomplizierter zu sein, einen<br />

Lohnvorschuss oder einen Kredit zu erhalten,<br />

da das gesamte Netzwerk des Schuldners<br />

als Sicherheit dient („Sippenhaftung“); zugleich<br />

geht damit die Gefahr einer zusätzlichen<br />

Abhängigkeit einher.<br />

Dass bei ethnischen Verleihern eher Praktiken,<br />

Werte und Normen des Herkunftslandes<br />

gelten und aus Unkenntnis oder willentlich vom<br />

deutschen Arbeits- und Arbeitnehmerrecht (Betriebsräte<br />

usw.) abgewichen wird, ist nicht<br />

überraschend. Sollten sich die <strong>Leiharbeit</strong>nehmer<br />

dennoch auf ihr Recht berufen und den Weg<br />

vor ein deutsches Arbeitsgericht wählen, besteht<br />

für sie und ihre Familien die Gefahr der<br />

sozialen Ächtung durch die Community. Dieser<br />

Disziplinierungsmechanismus kann dazu führen,<br />

dass auch illegale und kriminelle Praktiken<br />

des Verleihers gedeckt werden und eine<br />

negative Rückkopplung auf den Entleiher stattfindet.<br />

„Unsere Reinigungsfirma hat im Rahmen<br />

eines Werkvertrages für die Firma X gearbeitet<br />

und dabei mit einer russischen <strong>Leiharbeit</strong>sfirma<br />

zusammengearbeitet. Ich<br />

habe mehrere Beispiele mitbekommen,<br />

dass die Leute dort teilweise ziemlich ausgenutzt<br />

wurden, kein Geld bekommen haben<br />

usw. Ich war dabei selbst in der Zwickmühle<br />

und musste diese Praktiken dort mit<br />

decken. Denn wären diese Machenschaften<br />

an die Öffentlichkeit gekommen, wären<br />

auch wir als Firma Gefahr gelaufen, dass<br />

wir den Auftrag bei der Firma X verloren<br />

hätten“ (ehemalige Betriebsratsvorsitzende<br />

Entleiher).<br />

7.3. Resümee<br />

Ethnische Verleiher stellen organisatorisch<br />

und sozial eine Sonderform von <strong>Leiharbeit</strong>sfirmen<br />

dar. Ökonomisch unterliegen sie jedoch<br />

den gleichen Marktprinzipien wie die übrigen<br />

Verleiher. Diese Form des Ethnic Business<br />

stellt sich in einer ohnehin vom Verdrängungswettbewerb<br />

geprägten Branche als problematisch<br />

dar, da sich Arbeitsnormen und Loyalitätserwartungen<br />

der Herkunftsgesellschaft mit der<br />

unzureichenden Regelung von Arbeitnehmerrechten<br />

in der <strong>Leiharbeit</strong> vermischen.<br />

Zwar unterstützen auch ethnische Verleiher<br />

die Binnenintegration, doch es zeigen sich<br />

dadurch – möglicherweise sogar in verschärf-<br />

ETHNIC BUSINESS IN DER LEIHARBEIT<br />

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