Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop
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Im Mai 2011 hatten ca. 76 % aller arbeitslos<br />
gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer<br />
keinen (anerkannten) Berufsabschluss (BA<br />
2011c: 32).<br />
2,9 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund<br />
in Deutschland haben ihren höchsten<br />
beruflichen Abschluss im Ausland erworben.<br />
Darunter sind ca. 2 Millionen, die einem<br />
Berufsschul- oder Lehrabschluss sowie<br />
Meister- oder Technikerqualifikationen entsprechen;<br />
ca. 867.000 Abschlüsse liegen auf<br />
einem Hochschulniveau (BMWi 2010: 4 f.).<br />
28,8 % aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen<br />
mit Migrationshintergrund haben einen<br />
Berufsabschluss, der in Deutschland nicht<br />
anerkannt wird. Besonders hoch ist dieser<br />
Anteil bei Hilfebedürftigen aus den ehemaligen<br />
GUS-Staaten (45,2 %) und bei Aussiedlern<br />
(38,7 %). Demgegenüber stehen 11,4 %<br />
von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Migrationshintergrund,<br />
deren Abschluss anerkannt<br />
ist (Brussig/Dittmar/Knuth 2009: 7).<br />
Schätzungen des BMBF gehen davon aus,<br />
dass ca. 300.000 Personen im Rahmen des<br />
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes<br />
(BQFG) die Gelegenheit nutzen werden und<br />
ein Anerkennungsverfahren anstreben (FAZ<br />
2011). Die Anerkennung der beruflichen Abschlüsse<br />
durch das BQFG wird dabei seitens<br />
der Regierung inzwischen als notwendig<br />
und wünschenswert beurteilt: „Die Nichtanerkennung<br />
von im Ausland erworbenen<br />
Berufs- und Hochschulabschlüssen führt in<br />
relevantem Maße zur Brachlegung von Humankapital,<br />
da nicht zertifizierte Qualifikationen<br />
in der Statistik und der Vermittlungs-<br />
praxis als quasi inexistent behandelt werden“<br />
(BMAS 2009: 201).<br />
Die mangelhafte Anerkennung von Abschlüssen<br />
erhöht nicht nur die Arbeitslosigkeit, und<br />
ist „dafür verantwortlich, dass Zuwanderer<br />
häufig nicht entsprechend ihrer Qualifikation<br />
beschäftigt sind und ihr Potenzial ungenutzt<br />
bleibt“ (SVR 2011: 48), sondern es hindert sie<br />
auch daran, einen leichteren Zugang zum ersten<br />
Arbeitsmarkt zu erhalten, um damit ihre<br />
soziale Lage zu verbessern. Zudem ist davon<br />
auszugehen (vgl. ebd.: 29), dass sich dadurch<br />
die Akzeptanz der Mehrheitsbevölkerung gegenüber<br />
Migration generell erhöhen würde und<br />
eine breitere Zustimmung gegenüber Zuwanderung<br />
und Zugewanderten den Migranten die Integration<br />
erleichtern würde. Zugleich würde<br />
mit der Anerkennung von mitgebrachten Abschlüssen<br />
– unabhängig von der Einmündung<br />
in einen qualifikationsadäquaten Arbeitsplatz –<br />
auch die individuelle Lebensleistung einer Person<br />
gewürdigt und wertgeschätzt, verbunden<br />
mit der Hoffnung, dass Mitarbeiter in Behörden<br />
und Unternehmen ‚amtlich qualifizierten Migranten‘<br />
mehr Achtung und Anerkennung entgegenbringen<br />
werden.<br />
Mit dem Nationalen Integrationsplan (2007)<br />
und dem Nationalen Aktionsplan (2011) wird im<br />
Rahmen der ‚nachholenden Integrationspolitik‘<br />
angestrebt, auch bereits länger in Deutschland<br />
lebende Zugewanderte – insbesondere Höherund<br />
Hochqualifizierte – durch passgenaue<br />
Maßnahmen der Qualifizierung und Beratung<br />
zu fördern, um die Aufnahme einer ausbildungsadäquaten<br />
Erwerbstätigkeit zu erleich-<br />
MIGRANTEN AUF DEM LEIHARBEITSMARKT<br />
Anerkennungspraxis<br />
von ausländischen<br />
Abschlüssen<br />
ungenügend<br />
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