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Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop

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Im Mai 2011 hatten ca. 76 % aller arbeitslos<br />

gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer<br />

keinen (anerkannten) Berufsabschluss (BA<br />

2011c: 32).<br />

2,9 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund<br />

in Deutschland haben ihren höchsten<br />

beruflichen Abschluss im Ausland erworben.<br />

Darunter sind ca. 2 Millionen, die einem<br />

Berufsschul- oder Lehrabschluss sowie<br />

Meister- oder Technikerqualifikationen entsprechen;<br />

ca. 867.000 Abschlüsse liegen auf<br />

einem Hochschulniveau (BMWi 2010: 4 f.).<br />

28,8 % aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen<br />

mit Migrationshintergrund haben einen<br />

Berufsabschluss, der in Deutschland nicht<br />

anerkannt wird. Besonders hoch ist dieser<br />

Anteil bei Hilfebedürftigen aus den ehemaligen<br />

GUS-Staaten (45,2 %) und bei Aussiedlern<br />

(38,7 %). Demgegenüber stehen 11,4 %<br />

von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Migrationshintergrund,<br />

deren Abschluss anerkannt<br />

ist (Brussig/Dittmar/Knuth 2009: 7).<br />

Schätzungen des BMBF gehen davon aus,<br />

dass ca. 300.000 Personen im Rahmen des<br />

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes<br />

(BQFG) die Gelegenheit nutzen werden und<br />

ein Anerkennungsverfahren anstreben (FAZ<br />

2011). Die Anerkennung der beruflichen Abschlüsse<br />

durch das BQFG wird dabei seitens<br />

der Regierung inzwischen als notwendig<br />

und wünschenswert beurteilt: „Die Nichtanerkennung<br />

von im Ausland erworbenen<br />

Berufs- und Hochschulabschlüssen führt in<br />

relevantem Maße zur Brachlegung von Humankapital,<br />

da nicht zertifizierte Qualifikationen<br />

in der Statistik und der Vermittlungs-<br />

praxis als quasi inexistent behandelt werden“<br />

(BMAS 2009: 201).<br />

Die mangelhafte Anerkennung von Abschlüssen<br />

erhöht nicht nur die Arbeitslosigkeit, und<br />

ist „dafür verantwortlich, dass Zuwanderer<br />

häufig nicht entsprechend ihrer Qualifikation<br />

beschäftigt sind und ihr Potenzial ungenutzt<br />

bleibt“ (SVR 2011: 48), sondern es hindert sie<br />

auch daran, einen leichteren Zugang zum ersten<br />

Arbeitsmarkt zu erhalten, um damit ihre<br />

soziale Lage zu verbessern. Zudem ist davon<br />

auszugehen (vgl. ebd.: 29), dass sich dadurch<br />

die Akzeptanz der Mehrheitsbevölkerung gegenüber<br />

Migration generell erhöhen würde und<br />

eine breitere Zustimmung gegenüber Zuwanderung<br />

und Zugewanderten den Migranten die Integration<br />

erleichtern würde. Zugleich würde<br />

mit der Anerkennung von mitgebrachten Abschlüssen<br />

– unabhängig von der Einmündung<br />

in einen qualifikationsadäquaten Arbeitsplatz –<br />

auch die individuelle Lebensleistung einer Person<br />

gewürdigt und wertgeschätzt, verbunden<br />

mit der Hoffnung, dass Mitarbeiter in Behörden<br />

und Unternehmen ‚amtlich qualifizierten Migranten‘<br />

mehr Achtung und Anerkennung entgegenbringen<br />

werden.<br />

Mit dem Nationalen Integrationsplan (2007)<br />

und dem Nationalen Aktionsplan (2011) wird im<br />

Rahmen der ‚nachholenden Integrationspolitik‘<br />

angestrebt, auch bereits länger in Deutschland<br />

lebende Zugewanderte – insbesondere Höherund<br />

Hochqualifizierte – durch passgenaue<br />

Maßnahmen der Qualifizierung und Beratung<br />

zu fördern, um die Aufnahme einer ausbildungsadäquaten<br />

Erwerbstätigkeit zu erleich-<br />

MIGRANTEN AUF DEM LEIHARBEITSMARKT<br />

Anerkennungspraxis<br />

von ausländischen<br />

Abschlüssen<br />

ungenügend<br />

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