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Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop

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Personaldisponenten halten nur telefonisch<br />

Kontakt mit <strong>Leiharbeit</strong>nehmern, sind kaum<br />

erreichbar oder persönlich zu sprechen. Bei<br />

Sprachschwierigkeiten ist der ausschließlich<br />

fernmündliche Kontakt problematisch.<br />

Unkenntnis des deutschen Arbeits- und<br />

Steuerrechts<br />

„Wir hatten einen Kunden, dort waren Helfer<br />

von uns bereits seit Jahren eingesetzt;<br />

es waren alles Migranten. Nach drei Jahren<br />

kam erstmals eine deutsche Leihkraft dazu<br />

und beschwerte sich nach einer halben<br />

Stunde beim Chef mit der Begründung: Unter<br />

diesen schlechten Sicherheitsbedingungen<br />

arbeite ich nicht weiter. Nur so haben<br />

wir als Betriebsräte überhaupt etwas über<br />

die schlechten Arbeitsbedingungen dort erfahren“<br />

(Betriebsrat Verleiher).<br />

Unklarheit, um welches Arbeitsverhältnis<br />

es sich handelt (<strong>Leiharbeit</strong>, Werkvertrag).<br />

Mündliche Vereinbarungen über Lohnerhöhung.<br />

Wochenlanges Hinhaltens bis zur Vertragsunterschrift<br />

trotz Arbeitseinsatzes beim<br />

Entleiher; geringerer Lohn im Vertrag, als<br />

mündlich vereinbart.<br />

In-Rechnung-Stellen der Sicherheitsausrüstung,<br />

der Kontoführung.<br />

Trotz guter Sprachkenntnisse problematische<br />

Fachausdrücke: Verpflegungsmehraufwand,<br />

Fahrtkostenpauschale.<br />

Unzulässige Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag<br />

mit dem Verleiher.<br />

Ein <strong>Leiharbeit</strong>nehmer erhält unterschiedliche<br />

Arbeitsverträge (mit unterschiedlichen<br />

Nationalitäten, Geburtsdatum), so dass dieser<br />

über zwei Personalstammnummern verfügt,<br />

um die Festeinstellung hinauszuzögern.<br />

Nichteinhaltung von Ruhezeit und Wochenarbeitszeit.<br />

Abmahnung bei Krankheit oder Verrechnung<br />

von Krankheitstagen mit Urlaub.<br />

Drohung mit Kündigung, wenn <strong>Leiharbeit</strong>nehmer<br />

Urlaubansprüche nach eigenen<br />

Wünschen anmelden.<br />

Drohungen mit vermeintlichem Gesetz<br />

(„Nach dem Gesetz …“), mit einer Anzeige<br />

oder mit einer Meldung bei amtlichen Stellen,<br />

um die <strong>Leiharbeit</strong>nehmer gefügig zu<br />

machen; diese haben je nach Herkunftsland<br />

Angst vor Ärger mit Ämtern oder der Justiz.<br />

Beispiele hierfür sind u. a. Kommunikationsverbot<br />

über die Lohnhöhe, den Arbeitsvertrag<br />

und die Abrechnung, kein selbstständiges<br />

Entscheiden über den Urlaubszeitraum,<br />

Verbot von Gesprächen am Arbeitsplatz<br />

in der Muttersprache, Verbot der<br />

Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat des<br />

Entleihers.<br />

Unwissenheit, dass anfallende Fahrtkosten<br />

und Verpflegungsmehraufwand steuerlich<br />

geltend gemacht werden können. 34<br />

34 Immer wieder wurde berichtet, dass <strong>Leiharbeit</strong>nehmer keine Steuererklärung machen, da sie glaubten, dafür<br />

ein zu geringes Einkommen zu haben.<br />

MIGRANTEN AUF DEM LEIHARBEITSMARKT<br />

Unwissenheit schafft<br />

Unsicherheit und<br />

erzeugt Abhängigkeiten<br />

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