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Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop

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INTEGRATIONSHEMMNIS LEIHARBEIT<br />

Erfahrung und<br />

Berufsausbildung<br />

nichts mehr wert<br />

44<br />

Hauptursache einer strukturellen Benachteiligung<br />

27 ist für Migranten ohne deutsche<br />

Staatsangehörigkeit ihr Aufenthaltsstatus<br />

(BAMF 2009: 234 ff.), ein infolgedessen eingeschränkter<br />

Zugang zum Arbeitsmarkt (Vorrangprüfung,<br />

Arbeitsmarktprüfung) und eine häufigere<br />

Arbeitslosigkeit (Flam 2007, Monatsberichte<br />

der BA). Alle Zugewanderten sind zudem<br />

von der Nichtregistrierung von (noch) nicht anerkannten<br />

Berufsabschlüssen in der Profiling<br />

Software VerBIS der BA betroffen. Insbesondere<br />

die verbreitete Nichtanerkennung der<br />

im Ausland erworbenen Schul- und Berufsausbildungen<br />

soll mit dem „Gesetz über die Feststellung<br />

der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen“(Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz<br />

– BQFG) teilweise aufgehoben werden. 28<br />

„Bisher war es so, dass mitgebrachte Qualifikationen<br />

beim Eintritt in die Bundesrepublik<br />

nicht abgefragt wurden und damit<br />

beim BAMF und bei den Ausländerbehörden<br />

auch nicht registriert wurden. Die Migranten<br />

fingen hier an zu arbeiten und waren<br />

erst mal froh, überhaupt im Arbeitsmarkt<br />

anzukommen. Viele glauben auch, dass<br />

ihre mitgebrachte Ausbildung sowieso<br />

nicht anerkannt wird, und legen diese auch<br />

gar nicht vor bzw. bringen diese gar nicht<br />

zur Sprache. Monate oder auch erst Jahre<br />

später werden sie nach ihrer Qualifizierung<br />

gefragt. Sie sind dann bereits viele Jahre<br />

aus ihrem Arbeitsfeld und haben nicht mehr<br />

das Selbstbewusstsein, in ihrem alten Beruf<br />

zu arbeiten bzw. dort eine Nachqualifizierung<br />

anzustreben“ (Mitarbeiter Migra-<br />

Net Augsburg).<br />

„Rund 400 unterschiedliche Stellen befassen<br />

sich in Deutschland mit der Anerkennung<br />

von ausländischen Qualifikationen.<br />

Hinzu kommt, dass sich die Verfahren von<br />

Bundesland zu Bundesland unterscheiden<br />

können. Der Anerkennungsprozess ist also<br />

nicht nur für Migranten/innen, sondern<br />

auch für Berater/innen und Arbeitsvermittler/innen<br />

schwer zu durchschauen“ (Homepage:<br />

Tür an Tür Augsburg).<br />

Institutionelle Diskriminierungsrisiken zeigen<br />

sich bei der Berufsberatung und infolgedessen<br />

beim Zugang von Migranten zu Ausbildungsund<br />

Arbeitsplätzen (Granato/Ulrich 2006; Granato<br />

2007). So verbinden bis heute deutsche<br />

Arbeitgeber eine staatliche Vermittlung vielfach<br />

mit einer geringen Eigeninitiative des Arbeitssuchenden.<br />

Auch andere innerbetriebliche<br />

(Personalleiter, Vorarbeiter, Betriebsräte)<br />

sowie außerbetriebliche Gate-Keeper (Mitarbeiter<br />

in Arbeitsagenturen, 29 Job-Centern, private<br />

Arbeitsvermittler) „setzen nicht nur festgeschriebene<br />

Diskriminierungen in Gesetzen<br />

27 Diese wird auch als „direkte institutionelle Diskriminierung“ in Abgrenzung zur „indirekten institutionellen<br />

Diskriminierung“ bezeichnet (Feagin/Booher-Feagin 1986).<br />

28 Kritikpunkte zum Gesetzentwurf vgl. DGB 2011c.<br />

29 Zur Diskriminierung beim Arbeitsamt vgl. Räthzel/Sarica 1994: 61 f.

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