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Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop

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„Beim BZA-Tarif kann trotz Vollzeitbeschäftigung<br />

die Stundenzahl monatlich nur auf<br />

120 Stunden festgelegt werden, so dass der<br />

Beschäftigte immer Überstunden hat, die er<br />

jedoch zunächst nicht ausbezahlt bekommt.<br />

Vor allem für Migranten führt dieser Abrechnungsmodus<br />

häufig zu Verwirrung und<br />

öffnet auch die Möglichkeit zum Missbrauch;<br />

insbesondere dann, wenn der <strong>Leiharbeit</strong>er<br />

die Firma verlässt. Der IGZ-Tarif ist<br />

einfacher nachvollziehbar, zudem fällt der<br />

<strong>Leiharbeit</strong>er mit seinem Arbeitszeitkonto<br />

weniger schnell ins Minus“ (ehemalige Personaldisponentin<br />

Verleiher).<br />

„Die Frage, was jemand kann, wurde nicht<br />

gestellt. Es wurde gefragt: ‚Wollen Sie arbeiten?‘<br />

Dann wurde ihm gesagt, dass er ca.<br />

1200 Euro erhalten wird; nichts von Entgeltgruppen<br />

und Zuschlägen usw. Die wenigsten<br />

wussten, wie sich das Gehalt zusammensetzt.<br />

Alle wurden in EG 1 eingruppiert.<br />

Sagte jemand, dass er Erfahrung im Büro<br />

hätte, wurde er vertröstet: ‚Ja, wenn wir mal<br />

was haben‘; obwohl die Firma ausschließlich<br />

Hilfskräfte vermittelte“ (ehemalige<br />

Praktikantin Verleiher).<br />

Die prekäre Einkommenssituation zwingt gerade<br />

Hilfskräfte dazu, sich zusätzliche Verdienstmöglichkeiten<br />

zu suchen oder die in Aussicht<br />

gestellten Prämien der Verleiher („Vier Wo-<br />

chen durcharbeiten ohne einen Tag krank, dann<br />

Zusatzprämie von 200 Euro“) auch auf Kosten<br />

der Gesundheit zu erzwingen.<br />

5.2. Integration in die sozialen<br />

Sicherungssysteme<br />

Zwar ist die <strong>Leiharbeit</strong> grundsätzlich in die sozialen<br />

Sicherungssysteme integriert, doch aus<br />

dem Niedrigeinkommen resultieren unter anderem<br />

zweierlei Folgen: kurzfristig die Notwendigkeit<br />

des zusätzlichen ALG-II-Bezuges<br />

(Aufstockung) und langfristig unzureichende<br />

Rentenansprüche sowie ein Armutsdasein im<br />

Alter. Trotz häufiger Vollzeitbeschäftigung<br />

breitet sich das Gefühl aus, in der Rolle des<br />

Bittstellers gefangen zu sein (vgl. IAB 2009).<br />

Der Anteil der ALG-II-Bezieher unter allen<br />

sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag<br />

im Juni 2010 bei 2,7 %, in der Arbeitnehmerüberlassung<br />

bei 13,1 % (Deutscher Bundestag<br />

2011a: 30). Auch wenn berücksichtigt wird,<br />

dass unter diesen ALG-II-Beziehern sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigte in der Beschäftigungsstatistik<br />

erfasst werden, die kein<br />

Bruttoerwerbseinkommen erhalten, 22 ist das<br />

Verarmungsrisiko der erwerbstätigen <strong>Leiharbeit</strong>nehmer<br />

um ein Vielfaches höher als in der<br />

Gesamtwirtschaft; in keiner anderen Branche<br />

ist das Risiko des zusätzlichen ALG-II-Bezuges<br />

so groß wie im Verleihgewerbe (DGB 2011a).<br />

22 Dabei handelt es sich insbesondere um Beschäftigungsverhältnisse ohne Lohnzahlung (z. B. beim Bezug von<br />

Krankengeld oder in der Elternzeit), zeitweiligen Lohnausfall, verzögerte Abmeldung von Beschäftigungsverhältnissen<br />

sowie zeitverzögerte Einkommenszahlungen (Deutscher Bundestag 2011a: 4; BZA 2011a).<br />

ALS HELFER IN LEIHARBEIT – MEHRFACH PREKÄR<br />

Einkommensarmut<br />

führt zur Altersarmut<br />

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