Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop
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„Beim BZA-Tarif kann trotz Vollzeitbeschäftigung<br />
die Stundenzahl monatlich nur auf<br />
120 Stunden festgelegt werden, so dass der<br />
Beschäftigte immer Überstunden hat, die er<br />
jedoch zunächst nicht ausbezahlt bekommt.<br />
Vor allem für Migranten führt dieser Abrechnungsmodus<br />
häufig zu Verwirrung und<br />
öffnet auch die Möglichkeit zum Missbrauch;<br />
insbesondere dann, wenn der <strong>Leiharbeit</strong>er<br />
die Firma verlässt. Der IGZ-Tarif ist<br />
einfacher nachvollziehbar, zudem fällt der<br />
<strong>Leiharbeit</strong>er mit seinem Arbeitszeitkonto<br />
weniger schnell ins Minus“ (ehemalige Personaldisponentin<br />
Verleiher).<br />
„Die Frage, was jemand kann, wurde nicht<br />
gestellt. Es wurde gefragt: ‚Wollen Sie arbeiten?‘<br />
Dann wurde ihm gesagt, dass er ca.<br />
1200 Euro erhalten wird; nichts von Entgeltgruppen<br />
und Zuschlägen usw. Die wenigsten<br />
wussten, wie sich das Gehalt zusammensetzt.<br />
Alle wurden in EG 1 eingruppiert.<br />
Sagte jemand, dass er Erfahrung im Büro<br />
hätte, wurde er vertröstet: ‚Ja, wenn wir mal<br />
was haben‘; obwohl die Firma ausschließlich<br />
Hilfskräfte vermittelte“ (ehemalige<br />
Praktikantin Verleiher).<br />
Die prekäre Einkommenssituation zwingt gerade<br />
Hilfskräfte dazu, sich zusätzliche Verdienstmöglichkeiten<br />
zu suchen oder die in Aussicht<br />
gestellten Prämien der Verleiher („Vier Wo-<br />
chen durcharbeiten ohne einen Tag krank, dann<br />
Zusatzprämie von 200 Euro“) auch auf Kosten<br />
der Gesundheit zu erzwingen.<br />
5.2. Integration in die sozialen<br />
Sicherungssysteme<br />
Zwar ist die <strong>Leiharbeit</strong> grundsätzlich in die sozialen<br />
Sicherungssysteme integriert, doch aus<br />
dem Niedrigeinkommen resultieren unter anderem<br />
zweierlei Folgen: kurzfristig die Notwendigkeit<br />
des zusätzlichen ALG-II-Bezuges<br />
(Aufstockung) und langfristig unzureichende<br />
Rentenansprüche sowie ein Armutsdasein im<br />
Alter. Trotz häufiger Vollzeitbeschäftigung<br />
breitet sich das Gefühl aus, in der Rolle des<br />
Bittstellers gefangen zu sein (vgl. IAB 2009).<br />
Der Anteil der ALG-II-Bezieher unter allen<br />
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag<br />
im Juni 2010 bei 2,7 %, in der Arbeitnehmerüberlassung<br />
bei 13,1 % (Deutscher Bundestag<br />
2011a: 30). Auch wenn berücksichtigt wird,<br />
dass unter diesen ALG-II-Beziehern sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigte in der Beschäftigungsstatistik<br />
erfasst werden, die kein<br />
Bruttoerwerbseinkommen erhalten, 22 ist das<br />
Verarmungsrisiko der erwerbstätigen <strong>Leiharbeit</strong>nehmer<br />
um ein Vielfaches höher als in der<br />
Gesamtwirtschaft; in keiner anderen Branche<br />
ist das Risiko des zusätzlichen ALG-II-Bezuges<br />
so groß wie im Verleihgewerbe (DGB 2011a).<br />
22 Dabei handelt es sich insbesondere um Beschäftigungsverhältnisse ohne Lohnzahlung (z. B. beim Bezug von<br />
Krankengeld oder in der Elternzeit), zeitweiligen Lohnausfall, verzögerte Abmeldung von Beschäftigungsverhältnissen<br />
sowie zeitverzögerte Einkommenszahlungen (Deutscher Bundestag 2011a: 4; BZA 2011a).<br />
ALS HELFER IN LEIHARBEIT – MEHRFACH PREKÄR<br />
Einkommensarmut<br />
führt zur Altersarmut<br />
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