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Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop

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5. Als Helfer in <strong>Leiharbeit</strong> – mehrfach prekär<br />

<strong>Leiharbeit</strong> gilt in der sozialpolitischen und wissenschaftlichen<br />

Diskussion als prekäre Beschäftigung<br />

und wird in Abgrenzung zum Normalarbeitsverhältnis<br />

definiert. Prekär Beschäftigte<br />

leiden darunter, dass sowohl ihr Arbeitsplatz<br />

wie auch das Einkommen auf längere<br />

Sicht unsicher sind, Arbeitnehmerrechte nur<br />

eingeschränkt gelten und die Wertigkeit ihrer<br />

Arbeit gering ist. Insbesondere <strong>Leiharbeit</strong>nehmer<br />

sind dabei in einer „eigentümlichen<br />

Schwebelage“ (Kraemer 2009: 242; Kraemer<br />

2007; Kraemer/Speidl 2004) gefangen: Zwar<br />

hoffen sie, über den Umweg des unsicheren<br />

<strong>Leiharbeit</strong>sverhältnisses in ein festes Beschäftigungsverhältnis<br />

zu gelangen, andererseits<br />

befürchten sie, noch weiter sozial abzusteigen<br />

und sich dauerhaft damit arrangieren zu müssen.<br />

Besonders belastend an solchen Arbeitsverhältnissen<br />

ist, dass sie „nicht dauerhaft<br />

oberhalb eines von der Gesellschaft definierten<br />

kulturellen Minimums existenzsichernd“<br />

sind und somit „bei den Möglichkeiten zur Entfaltung<br />

in der Arbeitstätigkeit, den sozialen<br />

Netzwerken, den politischen Partizipationschancen<br />

und der Fähigkeit zur Lebensplanung<br />

dauerhaft diskriminier[en]“ (Dörre/Holst<br />

2010: 33). Gerade für Hilfskräfte und damit für<br />

Migranten trifft es zu, dass sie aufgrund ihres<br />

gering qualifizierten Einsatzbereiches und ih-<br />

rer sozial isolierenden Sonderstellung kaum<br />

über Machtressourcen sowie Kommunikationsund<br />

Organisationsformen verfügen, die sie in<br />

Lage versetzen würden, eine kollektive Statusverbesserung<br />

durchzusetzen (ebd.: 37).<br />

Ein <strong>Leiharbeit</strong>sverhältnis lässt sich anhand<br />

folgender Kriterien als prekär einstufen (vgl.<br />

Keller/Seifert 2007: 23):<br />

Einkommen,<br />

Integration in soziale Sicherungssysteme,<br />

Beschäftigungsstabilität,<br />

Beschäftigungsfähigkeit.<br />

5.1. Einkommen<br />

„Prekär arbeiten – prekär leben“ (Götz/Lemberger<br />

2009), so stellt sich der Alltag vieler<br />

<strong>Leiharbeit</strong>nehmer gerade wegen der aktuell<br />

gültigen Tarifverträge20 dar. Der Einkommensunterschied<br />

(„wage gap“) (Promberger 2007:<br />

137) zeigt sich bei allen Einsatzfeldern in der<br />

<strong>Leiharbeit</strong>, und es fällt auf, dass das durchschnittliche<br />

sozialversicherungspflichtige<br />

Brutto-Monatsentgelt von Vollzeitbeschäftigten<br />

in der <strong>Leiharbeit</strong> in den vergangenen Jahren<br />

stetig gesunken ist (2010: 1419 Euro; 2006:<br />

1550 Euro; 1999: 1.668 Euro). Bei Hilfskräften<br />

lag dieses im Jahr 2010 bei 1226 Euro (BA<br />

2011f: 22).<br />

20 Zwar wurden durch die Aberkennung der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für<br />

Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die allermeisten Haustarifverträge von <strong>Leiharbeit</strong>sfirmen ungültig,<br />

die bisher Löhne unter 7 Euro (West)/6 Euro (Ost) vorsahen (BAG 2010), dennoch muss konstatiert werden,<br />

dass die CGZP der Türöffner für das Unterlaufen des Equal-Pay-Gebots war. Die CGZP, ausschließlich gegründet,<br />

um im Bereich <strong>Leiharbeit</strong> Tarifverträge abzuschließen, brachte die DGB-Gewerkschaften unter Zugzwang,<br />

ebenfalls Tarifverträge abzuschließen, um die Entgeltbedingungen in der <strong>Leiharbeit</strong> nicht ausschließlich<br />

der CGZP zu überlassen.<br />

ALS HELFER IN LEIHARBEIT – MEHRFACH PREKÄR<br />

Prekaritätskriterien<br />

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