Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop
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5. Als Helfer in <strong>Leiharbeit</strong> – mehrfach prekär<br />
<strong>Leiharbeit</strong> gilt in der sozialpolitischen und wissenschaftlichen<br />
Diskussion als prekäre Beschäftigung<br />
und wird in Abgrenzung zum Normalarbeitsverhältnis<br />
definiert. Prekär Beschäftigte<br />
leiden darunter, dass sowohl ihr Arbeitsplatz<br />
wie auch das Einkommen auf längere<br />
Sicht unsicher sind, Arbeitnehmerrechte nur<br />
eingeschränkt gelten und die Wertigkeit ihrer<br />
Arbeit gering ist. Insbesondere <strong>Leiharbeit</strong>nehmer<br />
sind dabei in einer „eigentümlichen<br />
Schwebelage“ (Kraemer 2009: 242; Kraemer<br />
2007; Kraemer/Speidl 2004) gefangen: Zwar<br />
hoffen sie, über den Umweg des unsicheren<br />
<strong>Leiharbeit</strong>sverhältnisses in ein festes Beschäftigungsverhältnis<br />
zu gelangen, andererseits<br />
befürchten sie, noch weiter sozial abzusteigen<br />
und sich dauerhaft damit arrangieren zu müssen.<br />
Besonders belastend an solchen Arbeitsverhältnissen<br />
ist, dass sie „nicht dauerhaft<br />
oberhalb eines von der Gesellschaft definierten<br />
kulturellen Minimums existenzsichernd“<br />
sind und somit „bei den Möglichkeiten zur Entfaltung<br />
in der Arbeitstätigkeit, den sozialen<br />
Netzwerken, den politischen Partizipationschancen<br />
und der Fähigkeit zur Lebensplanung<br />
dauerhaft diskriminier[en]“ (Dörre/Holst<br />
2010: 33). Gerade für Hilfskräfte und damit für<br />
Migranten trifft es zu, dass sie aufgrund ihres<br />
gering qualifizierten Einsatzbereiches und ih-<br />
rer sozial isolierenden Sonderstellung kaum<br />
über Machtressourcen sowie Kommunikationsund<br />
Organisationsformen verfügen, die sie in<br />
Lage versetzen würden, eine kollektive Statusverbesserung<br />
durchzusetzen (ebd.: 37).<br />
Ein <strong>Leiharbeit</strong>sverhältnis lässt sich anhand<br />
folgender Kriterien als prekär einstufen (vgl.<br />
Keller/Seifert 2007: 23):<br />
Einkommen,<br />
Integration in soziale Sicherungssysteme,<br />
Beschäftigungsstabilität,<br />
Beschäftigungsfähigkeit.<br />
5.1. Einkommen<br />
„Prekär arbeiten – prekär leben“ (Götz/Lemberger<br />
2009), so stellt sich der Alltag vieler<br />
<strong>Leiharbeit</strong>nehmer gerade wegen der aktuell<br />
gültigen Tarifverträge20 dar. Der Einkommensunterschied<br />
(„wage gap“) (Promberger 2007:<br />
137) zeigt sich bei allen Einsatzfeldern in der<br />
<strong>Leiharbeit</strong>, und es fällt auf, dass das durchschnittliche<br />
sozialversicherungspflichtige<br />
Brutto-Monatsentgelt von Vollzeitbeschäftigten<br />
in der <strong>Leiharbeit</strong> in den vergangenen Jahren<br />
stetig gesunken ist (2010: 1419 Euro; 2006:<br />
1550 Euro; 1999: 1.668 Euro). Bei Hilfskräften<br />
lag dieses im Jahr 2010 bei 1226 Euro (BA<br />
2011f: 22).<br />
20 Zwar wurden durch die Aberkennung der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für<br />
Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die allermeisten Haustarifverträge von <strong>Leiharbeit</strong>sfirmen ungültig,<br />
die bisher Löhne unter 7 Euro (West)/6 Euro (Ost) vorsahen (BAG 2010), dennoch muss konstatiert werden,<br />
dass die CGZP der Türöffner für das Unterlaufen des Equal-Pay-Gebots war. Die CGZP, ausschließlich gegründet,<br />
um im Bereich <strong>Leiharbeit</strong> Tarifverträge abzuschließen, brachte die DGB-Gewerkschaften unter Zugzwang,<br />
ebenfalls Tarifverträge abzuschließen, um die Entgeltbedingungen in der <strong>Leiharbeit</strong> nicht ausschließlich<br />
der CGZP zu überlassen.<br />
ALS HELFER IN LEIHARBEIT – MEHRFACH PREKÄR<br />
Prekaritätskriterien<br />
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