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Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop

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Tabelle 2:<br />

Zahl der Prüfungen durch die Landesarbeitsämter<br />

Jahr Zahl der Prüfungen<br />

2000 - 2004 6.153<br />

2005 - 2008 5.713<br />

2009 1.429<br />

bis zum 2. Quartal 2010 781<br />

fiel die heterogene berufliche Qualifikation<br />

von Geschäftsführern in der Verleihbranche<br />

auf: Ehemalige Niederlassungsleiter und Personaldisponenten<br />

von Verleihern, Personalreferenten<br />

und Betriebsräte finden sich ebenso<br />

darunter wie ehemalige <strong>Leiharbeit</strong>nehmer und<br />

Geringqualifizierte.<br />

„Wir haben eine Stammmitarbeiterin, die<br />

als Hilfskraft seit Jahren hier arbeitet und<br />

große finanzielle Probleme hat. Sie hat nun<br />

selbst eine Leihfirma eröffnet und verleiht<br />

ihre Beschäftigten als Hilfskräfte an unseren<br />

Betrieb“ 9 (Betriebsratsvorsitzender des<br />

Entleihers).<br />

Diese kleinbetriebliche Struktur reduziert<br />

nicht nur die Häufigkeit einer Überprüfung<br />

durch die Landesarbeitsämter, sondern erhöht<br />

Quelle: Deutscher Bundestag 2010a: 3.<br />

auch die Missbrauchsgefahr. Zwar sollten nach<br />

§ 7 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und der<br />

Geschäftsanweisung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />

regelmäßige Betriebsprüfungen<br />

stattfinden (vgl. Dreyer 2009: 20 f.), doch<br />

die tatsächliche Zahl der Prüfungen in den vergangenen<br />

Jahren ist eher gering (Deutscher<br />

Bundestag 2010a: 3).<br />

Obgleich bei der Antragstellung wie beim<br />

Betrieb von Verleihfirmen die Zahl der Verstöße<br />

und Unzulänglichkeiten hoch ist (Rückstand<br />

von Steuern und Sozialbeiträgen, unzureichende<br />

Betriebsorganisation, mangelnde Bonität,<br />

Auflagenverstöße und Unzuverlässigkeit, vgl.<br />

Deutscher Bundestag 2010b: 14 f.), zweifelt der<br />

DGB daran, dass festgestellte Verstöße wirkliche<br />

Konsequenzen nach sich ziehen. Die Landesarbeitsämter<br />

scheinen Beschwerden nicht<br />

9 In diesem Falle handelt es sich nicht um einen sogenannten „Strohmann“, d. h. eine(n) Stammbeschäftigte(n), die<br />

(den) die Geschäftsführung auffordert, eine <strong>Leiharbeit</strong>sfirma zu gründen, um den Tarifvertrag zu unterlaufen.<br />

ARBEITSMARKT LEIHARBEIT<br />

Geringe Kontrolle –<br />

hohe<br />

Missbrauchsgefahr<br />

23

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