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Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop

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INTEGRATIONSHEMMNIS LEIHARBEIT<br />

Migranten wechseln<br />

in Helfertätigkeiten<br />

häufig den Entleiher<br />

22<br />

cherheit, sondern auch mit einer sozialen Desintegration<br />

(vgl. IAB 2011a) einhergehen:<br />

„Der häufige Wechsel der Einsätze kommt<br />

mir vor, wie ein Buch in die Hand zu nehmen,<br />

ein paar Seiten zu lesen und es dann<br />

wieder in das Regal zu stellen. Da fragt man<br />

sich auch: Was soll das? Als <strong>Leiharbeit</strong>er<br />

hast du nicht die Möglichkeit, in einen Betrieb<br />

wirklich hineinzukommen, weil du<br />

auch viel zu kurz da bist, um zu wissen, wie<br />

es läuft“ (Hilfskraft, 27 Jahre).<br />

Für Menschen mit Migrationshintergrund, die<br />

häufig als gering qualifiziert gelten (vgl.<br />

Kap. 6.3.) und die über die Arbeitsverwaltung<br />

in <strong>Leiharbeit</strong> vermittelt werden, steigt damit<br />

die Wahrscheinlichkeit, dass sie bei einem Verleiher<br />

mit Hauptzweck Arbeitnehmerüberlassung<br />

angestellt werden. Diese meist kurzfristigen<br />

Einsätze bringen es mit sich, dass sie in<br />

ihrem Lebenslauf unverschuldet mehrere Arbeitgeber<br />

aufweisen (vgl. dazu auch Kap. 4.3.).<br />

„Häufige Verleiherwechsel werden in der<br />

Branche als negativ angesehen. Man vermutet,<br />

dass er ein unzufriedener und unzuverlässiger<br />

Arbeitnehmer ist. Zudem wird<br />

er immer wieder ganz unten, also in EG 1<br />

[Einkommensgruppe 1] anfangen, denn<br />

auch wenn er in der Lage ist, höherwertige<br />

Tätigkeiten zu machen, wird er z. B. bei einem<br />

neuen Entleiher höherwertige Geräte<br />

auch nicht bedienen dürfen“ (Personaldisponentin<br />

Verleiher).<br />

3.4. Betriebsstruktur<br />

Von den 10.631 Verleihbetrieben (Hauptzweck<br />

Arbeitnehmerüberlassung) hatten im zweiten<br />

Halbjahr 2010 mehr als 34 % weniger als<br />

20 <strong>Leiharbeit</strong>nehmer unter Vertrag; 20 % dieser<br />

Betriebe hatten weniger als 10 <strong>Leiharbeit</strong>nehmer<br />

unter Vertrag (BA 2011d: 43). Diese Dominanz<br />

von Kleinbetrieben erweist sich für die<br />

<strong>Leiharbeit</strong>nehmer als zusätzlicher Nachteil, da<br />

der Verdrängungswettbewerb der Verleiher6 untereinander außerordentlich hoch ist (vgl.<br />

Kap. 4.3.). Erklärungsansätze für diese Kleinteiligkeit<br />

sind die geringen finanziellen und<br />

qualifikatorischen Voraussetzungen für die<br />

Gründung von <strong>Leiharbeit</strong>sfirmen, 7 der Nachfrageboom<br />

nach <strong>Leiharbeit</strong>nehmern und das vermeintlich<br />

‚schnell verdiente Geld‘. 8 Insbesondere<br />

vor der Krise herrschte in der Branche<br />

eine Goldgräberstimmung (vgl. Bülow 2009;<br />

Herborg 2006), und auch im Rahmen der Studie<br />

6 Zur Typologie von Verleihern vgl. Bellmann/Promberger 2002, Promberger 2006: 32 ff.<br />

7 Voraussetzung für die Anmeldung eines Verleihbetriebes sind neben spezifischen Unterlagen (u. a. Gesellschaftsvertrag,<br />

Führungszeugnis, Handelsregisterauszug) ein Nachweis über liquide Mittel zur Sicherstellung<br />

der Lohn- und Gehaltszahlungen: Diese betragen je beschäftigtem <strong>Leiharbeit</strong>nehmer 2000 Euro; mindestens<br />

jedoch 10.000 Euro. Die Gebühren für die Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis betragen 750<br />

Euro, für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis 2.000 Euro. Die zuständige Behörde für die Erteilung ist<br />

die Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit (BA), in deren Bezirk der Antragsteller seinen Firmensitz<br />

hat.<br />

8 Von 2005 bis 2008 gingen insgesamt 11.856 Anträge auf erstmalige Erteilung einer Verleiherlaubnis (Neuanträge)<br />

bei den Regionaldirektionen der BA ein, dies entspricht – ausgehend von 260 Arbeitstagen/Jahr – ca. 11 Anträgen<br />

pro Tag (Deutscher Bundestag 2010b: 14).

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