Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop
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INTEGRATIONSHEMMNIS LEIHARBEIT<br />
Migranten wechseln<br />
in Helfertätigkeiten<br />
häufig den Entleiher<br />
22<br />
cherheit, sondern auch mit einer sozialen Desintegration<br />
(vgl. IAB 2011a) einhergehen:<br />
„Der häufige Wechsel der Einsätze kommt<br />
mir vor, wie ein Buch in die Hand zu nehmen,<br />
ein paar Seiten zu lesen und es dann<br />
wieder in das Regal zu stellen. Da fragt man<br />
sich auch: Was soll das? Als <strong>Leiharbeit</strong>er<br />
hast du nicht die Möglichkeit, in einen Betrieb<br />
wirklich hineinzukommen, weil du<br />
auch viel zu kurz da bist, um zu wissen, wie<br />
es läuft“ (Hilfskraft, 27 Jahre).<br />
Für Menschen mit Migrationshintergrund, die<br />
häufig als gering qualifiziert gelten (vgl.<br />
Kap. 6.3.) und die über die Arbeitsverwaltung<br />
in <strong>Leiharbeit</strong> vermittelt werden, steigt damit<br />
die Wahrscheinlichkeit, dass sie bei einem Verleiher<br />
mit Hauptzweck Arbeitnehmerüberlassung<br />
angestellt werden. Diese meist kurzfristigen<br />
Einsätze bringen es mit sich, dass sie in<br />
ihrem Lebenslauf unverschuldet mehrere Arbeitgeber<br />
aufweisen (vgl. dazu auch Kap. 4.3.).<br />
„Häufige Verleiherwechsel werden in der<br />
Branche als negativ angesehen. Man vermutet,<br />
dass er ein unzufriedener und unzuverlässiger<br />
Arbeitnehmer ist. Zudem wird<br />
er immer wieder ganz unten, also in EG 1<br />
[Einkommensgruppe 1] anfangen, denn<br />
auch wenn er in der Lage ist, höherwertige<br />
Tätigkeiten zu machen, wird er z. B. bei einem<br />
neuen Entleiher höherwertige Geräte<br />
auch nicht bedienen dürfen“ (Personaldisponentin<br />
Verleiher).<br />
3.4. Betriebsstruktur<br />
Von den 10.631 Verleihbetrieben (Hauptzweck<br />
Arbeitnehmerüberlassung) hatten im zweiten<br />
Halbjahr 2010 mehr als 34 % weniger als<br />
20 <strong>Leiharbeit</strong>nehmer unter Vertrag; 20 % dieser<br />
Betriebe hatten weniger als 10 <strong>Leiharbeit</strong>nehmer<br />
unter Vertrag (BA 2011d: 43). Diese Dominanz<br />
von Kleinbetrieben erweist sich für die<br />
<strong>Leiharbeit</strong>nehmer als zusätzlicher Nachteil, da<br />
der Verdrängungswettbewerb der Verleiher6 untereinander außerordentlich hoch ist (vgl.<br />
Kap. 4.3.). Erklärungsansätze für diese Kleinteiligkeit<br />
sind die geringen finanziellen und<br />
qualifikatorischen Voraussetzungen für die<br />
Gründung von <strong>Leiharbeit</strong>sfirmen, 7 der Nachfrageboom<br />
nach <strong>Leiharbeit</strong>nehmern und das vermeintlich<br />
‚schnell verdiente Geld‘. 8 Insbesondere<br />
vor der Krise herrschte in der Branche<br />
eine Goldgräberstimmung (vgl. Bülow 2009;<br />
Herborg 2006), und auch im Rahmen der Studie<br />
6 Zur Typologie von Verleihern vgl. Bellmann/Promberger 2002, Promberger 2006: 32 ff.<br />
7 Voraussetzung für die Anmeldung eines Verleihbetriebes sind neben spezifischen Unterlagen (u. a. Gesellschaftsvertrag,<br />
Führungszeugnis, Handelsregisterauszug) ein Nachweis über liquide Mittel zur Sicherstellung<br />
der Lohn- und Gehaltszahlungen: Diese betragen je beschäftigtem <strong>Leiharbeit</strong>nehmer 2000 Euro; mindestens<br />
jedoch 10.000 Euro. Die Gebühren für die Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis betragen 750<br />
Euro, für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis 2.000 Euro. Die zuständige Behörde für die Erteilung ist<br />
die Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit (BA), in deren Bezirk der Antragsteller seinen Firmensitz<br />
hat.<br />
8 Von 2005 bis 2008 gingen insgesamt 11.856 Anträge auf erstmalige Erteilung einer Verleiherlaubnis (Neuanträge)<br />
bei den Regionaldirektionen der BA ein, dies entspricht – ausgehend von 260 Arbeitstagen/Jahr – ca. 11 Anträgen<br />
pro Tag (Deutscher Bundestag 2010b: 14).