16.12.2012 Aufrufe

Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop

Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop

Integrationshemmnis Leiharbeit - Otto Brenner Shop

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

INTEGRATIONSHEMMNIS LEIHARBEIT<br />

Wenig erforscht:<br />

Migranten in <strong>Leiharbeit</strong><br />

10<br />

1. Einleitung und Problemstellung<br />

Das Thema „Migrantinnen und Migranten1 in<br />

<strong>Leiharbeit</strong>“ berührt mehrere sozialwissenschaftliche<br />

Forschungsgebiete und betrifft<br />

mehrere Politikbereiche, die in den vergangenen<br />

Jahren von einer Reihe arbeitsmarktpolitischer,<br />

sozialpolitischer und integrationspolitischer<br />

(Gesetzes-)Änderungen geprägt waren.<br />

Arbeits- und sozialpolitisches Ziel der Regierung<br />

war es u. a., durch die „Hartz-Gesetze“<br />

und die Deregulierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes<br />

den Druck auf Leistungsbezieher<br />

zu erhöhen, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren<br />

und den Arbeitsmarkt zu deregulieren.<br />

Aufgrund des Wettbewerbsdrucks sollte er<br />

„flexibler“ und damit unternehmensfreundlicher<br />

gestaltet werden. Im Hinblick auf die Einund<br />

Zuwanderungsdebatte sollten die Beschäftigungs-<br />

und Erwerbschancen von Menschen<br />

mit Migrationshintergrund verbessert, die Gefahr<br />

der Diskriminierung reduziert und damit<br />

ihre Integration in die deutsche Gesellschaft<br />

gefördert werden. Die Grundlagen dafür sind<br />

der Nationale Integrationsplan (2007), das Allgemeine<br />

Gleichbehandlungsgesetz (AGG), der<br />

Integrationsindikatorenbericht (2009), der Nationale<br />

Aktionsplan (2011) und das sich noch im<br />

Gesetzgebungsverfahren befindende „Gesetz<br />

über die Feststellung der Gleichwertigkeit von<br />

Berufsqualifikationen“ (BQFG).<br />

Jedoch zeigen sich drei Ungenauigkeiten,<br />

die die Integrationsdiskussion immer wieder<br />

erschweren. Erstens: Der Begriff des ‚Migranten‘<br />

wird unterschiedlich gebraucht (vgl. FN 1).<br />

Zweitens: Die allermeisten Statistiken, u. a.<br />

die Arbeitsmarktstatistiken, unterscheiden nur<br />

nach Deutschen und Ausländern, so dass die<br />

tatsächliche Überschneidung der beiden Felder<br />

„<strong>Leiharbeit</strong>“ und „Migration“ statistisch nicht<br />

ausgewiesen wird. Damit verliert sich z. B. die<br />

Gruppe der Aussiedler in der <strong>Leiharbeit</strong>, die<br />

zwar über eine (häufig nicht anerkannte) überdurchschnittlich<br />

hohe Bildung verfügt (vgl.<br />

Brussig/Dittmar/Knuth 2009), aber trotz ihrer<br />

deutschen Staatsbürgerschaft bis heute von<br />

der arbeitsmarktpolitischen Sozialisation in<br />

den ehemaligen GUS-Staaten geprägt ist.<br />

Drittens: Die Arbeits- und Sozialpolitik neigt<br />

wie auch die Integrationspolitik in der Regel<br />

dazu, sich an quantitativen Daten messen zu<br />

lassen – die meist eine positive Tendenz ausweisen<br />

– und dabei die qualitativen Missstände<br />

im Bereich sowohl der <strong>Leiharbeit</strong> als auch<br />

der Integration nicht zu berücksichtigen.<br />

Probleme durch Wettbewerbs- und Flexibilisierungsdynamiken<br />

zwischen den Akteuren<br />

im Feld „<strong>Leiharbeit</strong>“ (Entleiher, Verleiher,<br />

Stammbelegschaft, Personaldisponenten, Berater<br />

der Arbeitsagentur/Jobcenter und Leihar-<br />

1 Der Begriff „Migranten“ wird hier als Vereinfachung für den Begriff „Menschen mit Migrationshintergrund“ verwendet.<br />

Zum Jahresende 2009 lebten laut Mikrozensus 15,7 Mio. Personen mit Migrationshintergrund in<br />

Deutschland, davon ca. 8,5 Mio. mit deutschem und 7,2 Mio. mit ausländischem Pass (BAMF 2009: 217).<br />

Darunter fallen laut Statistischem Bundesamt alle seit 1950 nach Deutschland Zugewanderten und deren<br />

Nachkommen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (2009, S. 14)<br />

definiert den Begriff des Migrationshintergrunds enger und fasst darunter alle selbst zugewanderten Personen<br />

(Erste Generation) sowie in Deutschland Geborene, von denen mindestens ein Elternteil zugewandert ist<br />

(Zweite Generation). Hier wird auf die Definition des Statistischen Bundesamtes rekurriert. Im weiteren Verlauf<br />

wird der Begriff Migranten verwendet, der sowohl weibliche als auch männliche Migranten umfasst.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!