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informationen rund um ihren arbeits- platz - der Verwaltung - Ruhr ...

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willkommenspaket<br />

für neue mitarbeiterinnen und mitarbeiter<br />

<strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität Boch<strong>um</strong> in<br />

wissenschaft, technik und <strong>Verwaltung</strong>


inhalt<br />

inhalt<br />

herzlich willkommen! Grußwort des Rektors und des Kanzlers<br />

infoRmationen RUnd Um ihRen aRBeits<strong>platz</strong><br />

02<br />

<strong>arbeits</strong>zeit 07<br />

Beschaffung 11<br />

Dienstreise 13<br />

Das Gesundheitsportal an <strong>der</strong> RUB 15<br />

Großkundenticket <strong>der</strong> RUB 16<br />

interne Fortbildung und Beratung 17<br />

Vereinbarkeit von Familie und Beruf 18<br />

Korruptionsbekämpfung 20<br />

Krankheit und Dienstunfall 23<br />

nebentätigkeiten 25<br />

Urlaub und Urlaubsgeld<br />

leistUngen des aRBeitsgeBeRs<br />

26<br />

Kin<strong>der</strong>geld 31<br />

Jahresson<strong>der</strong>zahlung 32<br />

Vermögenswirksame leistungen 34<br />

Zusatzversorgung VBl<br />

inteRessenVeRtRetUngen<br />

36<br />

Gleichstellungsbeauftragte 39<br />

Personalräte 41<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung 43<br />

Selbstverwaltung <strong>der</strong> RUB<br />

infoRmation Und kommUnikation<br />

44<br />

Medien, Öffentlichkeitsarbeit und PR 46<br />

technikunterstützung, E-learning & Veranstaltungsmanagement<br />

RegeneRation Und eRholUng<br />

50<br />

Essen und trinken 55<br />

Kultur und Kreatives 57<br />

Sport 58<br />

Boch<strong>um</strong> entdecken 59<br />

zU gUteR letzt: fehlt was? 60<br />

02 03


GRUSSwoRt<br />

heRzlich willkommen<br />

an DER RUhR-UniVERSität BochUM!<br />

Wir freuen uns, Sie als Mitarbeiter/in auf unserem Campus begrüßen zu dürfen und<br />

heißen Sie – auch im Namen Ihrer neuen Kolleg/inn/en – ganz herzlich willkommen.<br />

Es ist uns als Universitätsleitung ein großes Anliegen, dass Sie sich schnell an unserer<br />

Universität wohlfühlen und einen guten Einstieg in Ihr neues Tätigkeitsfeld finden.<br />

Die Phase des Beginns und <strong>der</strong> Orientierung an einem neuen Arbeits<strong>platz</strong> ist immer<br />

spannend und ereignisreich: Sie werden sicherlich in <strong>der</strong> nächsten Zeit viele neue Menschen<br />

kennenlernen, sich in neue Gebiete einarbeiten und auch einen Eindruck davon<br />

bekommen, wie die RUB als Gesamtorganisation „funktioniert“.<br />

Um Ihnen diesen Einstiegsprozess zu erleichtern, hat die Stabsstelle „Interne Fortbildung<br />

und Beratung“ ein Willkommenspaket für Sie geschnürt: Hier finden Sie viele<br />

nützliche Informationen von A wie „Arbeitszeiten“ bis Z wie „Zusatz<strong>informationen</strong><br />

über die Stadt Boch<strong>um</strong>“. Wir laden Sie herzlich ein zu stöbern und gegebenenfalls auch<br />

im Einzelfall später einmal nachzuschlagen: Wie stelle ich einen Beschaffungsantrag?<br />

Was ist im Falle einer Nebentätigkeit zu tun? Welche Regelungen bestehen z<strong>um</strong> Kin<strong>der</strong>geldbezug?<br />

Zu all diesen Themen und vielen mehr finden Sie neben schriftlichen Basis<strong>informationen</strong><br />

auch die entsprechenden Kontaktdaten zu den Kolleg/inn/en, die Ihnen<br />

im Zweifelsfall auch persönlich weiterhelfen können.<br />

Wir hoffen, mit dem Willkommenspaket dazu beizutragen, dass Sie sich schnell und<br />

problemlos an <strong>der</strong> RUB einleben können. Wir freuen uns, dass Sie unsere Universität<br />

bereichern und wünschen Ihnen einen guten und erfolgreichen Start in Ihre neue Tätigkeit!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Prof. Dr. Elmar Weiler, Rektor Gerhard Möller, Kanzler<br />

04 05


und<br />

<strong>informationen</strong><br />

<strong>um</strong><br />

<strong>platz</strong><br />

<strong>ihren</strong> <strong>arbeits</strong>-<br />

inFoRMationEn RUnD UM DEn aRBEitSPlatZ<br />

flexiBel handhaBBaR<br />

DiE aRBEitSZEitEn<br />

Eine Regelung ist für fast alle Tarif-Beschäftigten <strong>der</strong> RUB gleich: Ihre wöchentliche Arbeitszeit<br />

beträgt bei einer vollen Stelle - ohne Pausen – 39,83 Stunden. Die Beamt/inn/en haben bei einer<br />

Vollzeitstelle eine wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden (ab 55 Jahren wird die Wochen<strong>arbeits</strong>zeit<br />

für diese Gruppe auf 40 Stunden, ab 60 Jahren auf 39 Stunden reduziert). Für schwerbehin<strong>der</strong>te<br />

Beschäftigte mit einem Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung ab 80 % beträgt die wöchentliche<br />

Arbeitszeit 39 Stunden. Teilzeitregelungen sind mit Zustimmung des/r Vorgesetzten unter Beteiligung<br />

des Personaldezernates und des Personalrates möglich. In Bezug auf die Arbeitszeiten<br />

gelten für die Wissenschaft und die zentrale <strong>Verwaltung</strong> allerdings unterschiedliche Regelungen.<br />

aRBeitszeiten in deR wissenschaft<br />

In den Fakultäten werden z<strong>um</strong> großen Teil individuelle Regelungen praktiziert. Als<br />

familiengerechte Hochschule ist die RUB bestrebt, die Arbeitszeit insbeson<strong>der</strong>e auch<br />

im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sinnvoll zu gestalten und ggf.<br />

für individuelle Bedürfnisse (Kin<strong>der</strong>betreuung, zu pflegende Angehörige) bei <strong>der</strong> Festlegung<br />

<strong>der</strong> Arbeitszeit eine Lösung zu finden. Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen legen<br />

ihre Arbeitszeit in <strong>der</strong> Regel in Abstimmung mit ihrem Vorgesetzten fest. Wie individuell<br />

einige Regelungen sind, sieht man z.B. bei den Kolleg/inn/en in den Laboren:<br />

Sie arbeiten z. T. auch zu eher ungewöhnlichen Arbeitszeiten, <strong>um</strong> den reibungslosen<br />

Versuchsablauf zu gewährleisten. Im konkreten Einzelfall sprechen Sie am besten mit<br />

Ihrem/Ihrer Vorgesetzten, <strong>um</strong> gemeinsam eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden.<br />

aRBeitszeiten in deR VeRwaltUng<br />

In den meisten Bereichen <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>, so den Dezernate 1 bis 4, in Teilen des Dezernats<br />

5, im Dezernat 6, im Justitiariat sowie für den Bereich des Allgemeinen Vertreters<br />

des Kanzlers und die Stabstellen wurde die Flexible Arbeitszeit eingeführt. Für den<br />

technischen Bereich des Dezernats 5 gilt die Arbeitszeitflexibilisierung nicht – hier sind<br />

die Arbeitszeiten montags und dienstags von 7 bis 15.30 Uhr und mittwochs, donnerstags<br />

und freitags von 7 bis 15 Uhr inklusive einer halben Stunden Mittagspause festgesetzt.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Flexiblen Arbeitszeit <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong> gibt es keine Kern<strong>arbeits</strong>zeit<br />

- stattdessen gelten die „Servicezeiten“ <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong> montags bis donnerstags von<br />

9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr. Die Rahmenzeit, in <strong>der</strong><br />

die Beschäftigten den Beginn und das Ende <strong>der</strong> täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen<br />

können, ist täglich von 6.30 Uhr bis 20.00 Uhr. Sofern es die dienstlichen Belange erfor<strong>der</strong>n<br />

und <strong>der</strong>/die Vorgesetzte zustimmt, können auch Arbeitszeiten außerhalb dieser<br />

Rahmen<strong>arbeits</strong>zeit auf das Zeitkonto angerechnet werden.<br />

06 07


Die Arbeitszeiten werden von jedem/je<strong>der</strong> Mitarbeiter/in <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong> selbst erfasst<br />

(„Vertrauens<strong>arbeits</strong>zeit“) und am Ende eines Monats dem Vorgesetzten zur Abzeichnung<br />

vorgelegt. Für die Zeiterfassung werden Ihnen verschiedene Werkzeuge zur<br />

Verfügung gestellt: Diese und die Dienstvereinbarung sowie weitere Informationen<br />

sind im Internet unter www.rub.de/proflex abrufbar.<br />

ihRe anspRechpeRson im peRsonaldezeRnat:<br />

G<strong>rund</strong>sätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihre zuständige Sachbearbeiterin<br />

bzw. Ihren Sachbearbeiter wenden – Email-Adresse und Telefonn<strong>um</strong>mer finden Sie im<br />

Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen <strong>rund</strong> <strong>um</strong><br />

den Arbeits<strong>platz</strong>“.<br />

Außerdem bekommen Sie beim Personalrat <strong>der</strong> RUB und dem Personalrat <strong>der</strong> wissenschaftlich/künstlerisch<br />

Beschäftigten (WPR) Beratung z<strong>um</strong> Thema – die Kontaktdaten<br />

finden Sie in dem Kapitel „Interessenvertretungen“ in diesem Willkommenspaket.<br />

inFoRMationEn RUnD UM DEn aRBEitSPlatZ<br />

aUfgepasst!<br />

inFoRMationEn ZUM aRBEitSSchUtZ<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz haben an unserer Universität einen hohen Stellenwert. Sowohl<br />

aufg<strong>rund</strong> gesetzlicher Vorschriften, aber auch aus Fürsorge für die Beschäftigten werden viele<br />

Maßnahmen erarbeitet und <strong>um</strong>gesetzt, <strong>um</strong> Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit vor Unfällen und<br />

Gesundheitsschäden zu schützen.<br />

VeRantwoRtlichkeiten Und zUständigkeiten<br />

Für die Umsetzung und Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen und Vorschriften<br />

– wie z. B. Arbeitschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung o<strong>der</strong> Bildschirm<strong>arbeits</strong><strong>platz</strong>verordnung<br />

– sind die Vorgesetzten <strong>der</strong> jeweiligen Bereiche verantwortlich. Diese werden<br />

von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzte beraten und<br />

unterstützt.<br />

Aber auch Sie selbst sind aktiv am Arbeitsschutz beteiligt. Das Arbeitsschutzgesetz<br />

verpflichtet die Beschäftigten, nach <strong>ihren</strong> Möglichkeiten und gemäß <strong>der</strong> Unterweisungen<br />

durch die Vorgesetzten für ihre Sicherheit und Gesundheit bei <strong>der</strong> Arbeit zu<br />

sorgen. Mögliche Gefahren sowie sicherheitliche Mängel sind unverzüglich den Vorgesetzten<br />

zu melden.<br />

UnteRweisUng deR Beschäftigten<br />

Die Beschäftigten sind von den Vorgesetzten über Gefährdungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

bei <strong>der</strong> Arbeit zu unterweisen. Eine Unterweisung muss bei <strong>der</strong> Einstellung,<br />

bei Verän<strong>der</strong>ungen im Aufgabenbereich, <strong>der</strong> Einführung neuer Arbeitsmittel<br />

o<strong>der</strong> neuer Technologien erfolgen, dok<strong>um</strong>entiert und regelmäßig wie<strong>der</strong>holt werden.<br />

gesetzliche UnfallVeRsicheRUng<br />

Jede/r Beschäftigte <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität ist bei <strong>der</strong> Unfallkasse NRW Unfall versichert.<br />

Sollten Sie bei <strong>der</strong> Arbeit o<strong>der</strong> auf dem Arbeitsweg einen Unfall haben, melden<br />

Sie diesen bitte <strong>um</strong>gehend Ihrem Vorgesetzten. Die Universität zeigt diesen Unfall<br />

dann <strong>der</strong> Unfallkasse an.<br />

VeRhalten Bei Unfällen, BRänden Und haUsalaRm<br />

In den Fluren, Aufzugvorrä<strong>um</strong>en und Treppenhäusern finden Sie Aushänge mit Verhaltensrichtlinien<br />

für Notfälle. Informieren Sie sich über die dort aufgeführten Maßnahmen,<br />

damit Sie im Ernstfall schnell und richtig handeln können.<br />

Hausalarm – ein lang anhalten<strong>der</strong> Klingelton – wird ausgelöst, wenn aufg<strong>rund</strong> akuter<br />

Gefahr, wie z. B. im Brandfall, die Rä<strong>um</strong>ung <strong>der</strong> Gebäude erfor<strong>der</strong>lich ist. Verlassen Sie<br />

dann bitte möglichst schnell das Gebäude über die ausgeschil<strong>der</strong>ten Fluchtwege. Türen<br />

im Verlauf dieser Fluchtwege können je<strong>der</strong>zeit von innen ohne Schlüssel geöffnet werden,<br />

da Sie mit einem Panikschloss o<strong>der</strong> -riegel ausgestattet sind.<br />

08 09


zentRaleR notRUf üBeR die leitwaRte<br />

Die Leitwarte ist die zentrale Notrufstelle <strong>der</strong> Universität. Sie ist <strong>rund</strong> <strong>um</strong> die Uhr besetzt<br />

und unter <strong>der</strong> Rufn<strong>um</strong>mer 23333 immer erreichbar. Bei Notfällen alarmiert sie<br />

Feuerwehr, Notarzt o<strong>der</strong> Polizei und zuständige Stellen innerhalb <strong>der</strong> Universität.<br />

Technische Störungen wie Stromausfall, Wasserrohrbruch usw. können Sie <strong>der</strong> Leitwarte<br />

melden. Von dort werden dann die zuständigen Mitarbeiter des Dezernats 5 informiert.<br />

UnseR seRVice: eRste-hilfe-kURse Und feUeRlöschüBUngen<br />

Die Abteilung Arbeitssicherheit bietet für alle Beschäftigten Erste-Hilfe-Lehrgänge<br />

und Unterweisungen in <strong>der</strong> Handhabung von Feuerlöschern an.<br />

Sie sind interessiert? Dann wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Bereichs Arbeitssicherheit<br />

unter 22311. Aktuelle Termine erfahren Sie auch im Internet.<br />

aRBeitsmedizinische VoRsoRgeUnteRsUchUngen<br />

Bei bestimmten Tätigkeiten – z. B. Umgang mit Gefahrstoffen, Bildschirmarbeiten,<br />

Lärmarbeit – können <strong>arbeits</strong>medizinische Vorsorgeuntersuchungen notwendig sein.<br />

Die Untersuchungen, zu denen Sie von Ihren Vorgesetzten angemeldet werden, erfolgen<br />

durch die Arbeitsmediziner/innen des Arbeitsmedizinischen Vorsorgezentr<strong>um</strong>s<br />

Herne, AMVZ.<br />

Vor Dienstreisen in klimatisch extreme Gebiete – wie z. B. tropische Regionen, Polarregionen<br />

o<strong>der</strong> große Höhen – haben Sie die Möglichkeit einer reisemedizinischen Beratung.<br />

Bitte beachten Sie: Es erfolgt keine kassenärztliche Behandlung durch die Mediziner/<br />

innen des AMVZ.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter 24400.<br />

haBen sie fRagen?<br />

Die für Sie zuständigen Ansprechpartner/innen sowie alles Wissenswerte <strong>rund</strong> <strong>um</strong><br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz finden Sie auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> Arbeitssicherheit<br />

unter www.uv.rub.de/hsi/.<br />

inFoRMationEn RUnD UM DEn aRBEitSPlatZ<br />

stift Und papieR<br />

DiE BESchaFFUnG UnD DaS DRUcKZEntRUM<br />

Bleistift, Anspitzer, Kuli, Radierg<strong>um</strong>mi, Büroklammern, Papier, Ordner, die grünen Umlaufmap-<br />

pen, DV-Verbrauchsmaterial... Fast alles, was Sie für Ihren Arbeits<strong>platz</strong> benötigen, lässt sich<br />

schnell an unserer Universität beschaffen. Ca. 500 Büroartikel (s. Materialkatalog) erhalten Sie<br />

über unser Materiallager, weitere benötigte Artikel werden bei externen Händler/innen bestellt.<br />

Für Kopier- und Druckaufträge haben wir dagegen ein eigenes Druckzentr<strong>um</strong>.<br />

Bedenken Sie: Z<strong>um</strong> Jahresende wird es eng. Beachten Sie deshalb die Ausschlussfristen für<br />

Beschaffungen. So stellen Sie sicher, dass die Verrechnung noch im laufenden Haushaltsjahr erfolgt.<br />

Die entsprechenden Termine entnehmen Sie den Beschaffungsrichtlinien (Download unter:<br />

www.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/dezernat4) o<strong>der</strong> den aktuellen Rundschreiben z<strong>um</strong> Thema. Für Rückfragen<br />

wenden Sie sich bitte an das Dezernat 4.<br />

BeschaffUng<br />

Die Schreibwaren, die Sie für Ihre Arbeit benötigen, finden Sie im Intranet <strong>der</strong> RUB<br />

auf den Seiten <strong>der</strong> Zentralen Beschaffung im dort abgedruckten „Materialkatalog“ <strong>der</strong><br />

Universität (http://uv2rub.uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/dezernat4/zb/anl_17.htm).<br />

Dazu benutzen Sie den ebenfalls dort befindlichen „Materialan for<strong>der</strong>ungsschein“, geben<br />

die zugehörige Finanzstelle und ggf. die Budgetn<strong>um</strong>mer Ihres Instituts/Ihrer Arbeitseinheit<br />

an und machen weitere erfor<strong>der</strong>liche Angaben (z.B. Lieferadresse) und<br />

schon geht es ab mit <strong>der</strong> Post (allerdings nicht online, nur per Hauspost o<strong>der</strong> Fax!). Die<br />

Hauspost liefert anschließend die bestellten Waren. Selbstverständlich können Sie Ihr<br />

Material auch selbst im Materiallager (Mo bis Fr von 10 bis 12h) abholen. Aber nicht<br />

vergessen: Auch dann benötigen Sie den Materialanfor<strong>der</strong>ungsschein mit <strong>der</strong> Finanzstelle.<br />

Sollten Ihre benötigten Artikel nicht im Materiallager vorhanden sein, wenden Sie<br />

sich bitte mit einem Beschaffungsantrag an die zentrale Beschaffung, die Ihnen dann<br />

die Artikel beschafft. In beson<strong>der</strong>en und auf den Einzelfall zu beschränkenden Ausnahmefällen<br />

(z.B. beson<strong>der</strong>e Dringlichkeit) dürfen Sie sich das benötigte Material selber<br />

im Handel besorgen. Sie müssen in diesem Fall die Ausgaben vorstrecken. Bitte<br />

beachten Sie dabei die Ziffer 4.5.8 <strong>der</strong> Beschaffungsrichtlinien, die u.a. besagt, dass<br />

Verbrauchsmaterial für Geschäftsbedarf, Vervielfältigung und Erste Hilfe ausschließlich<br />

durch die Zentrale Beschaffung geliefert wird, und halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache<br />

mit <strong>der</strong> Zentralen Beschaffung. Anschließend bitten Sie mit dem ebenfalls im<br />

Intranet eingestellten Formular (Dezernat 4/Haushalt) „Auslagenrechnung“ <strong>um</strong> Rückerstattung,<br />

heften Ihre Originalquittungen o<strong>der</strong> –kassenbons daran und legen dies Ihrer/Ihrem<br />

Vorgesetzten z<strong>um</strong> Abzeichnen vor, bevor Sie die Auslagenrechnung ans Dezernat<br />

4 schicken.<br />

Bei größeren Anschaffungen gelten beson<strong>der</strong>e Richtlinien, die Sie online nachlesen<br />

können. Dort finden Sie auch die Ansprechpartner/innen <strong>der</strong> Zentralen Beschaffung<br />

sowie Materialanfor<strong>der</strong>ungsschein, Beschaff ungsantrag und weitere Formulare.<br />

10 11


weiteRe infoRmationen:<br />

Materiallager: im Unterge schoss UV 01, neben <strong>der</strong> Poststelle, täglich von 10 bis 12h<br />

mateRialkatalog:<br />

http://uv2rub.uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/dezernat4/zb/anl_17.htm<br />

mateRialanfoRdeRUngsschein, Bitte downloaden:<br />

http://uv2rub.uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/dezernat4/zb/anl_10.htm<br />

aUslagenRechnUng:<br />

http://uv2rub.uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/dezernat4/hh/<br />

f_o_r_m_u_l_a_r_d_o_w_n_l_o_a_d.htm<br />

zentrale Beschaffung und flohmarkt:<br />

http://uv2rub.uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/dezernat4/zb/zb_frame.htm<br />

dRUckzentRUm<br />

Wenn Sie etwas in geringerer Stückzahl zu kopieren haben, können Sie das an den<br />

Etagenkopierern auf dem Campus tun. Dazu benötigen Sie spezielle Kopierkarten, die<br />

Sie im Druckzentr<strong>um</strong> erhalten. Vervielfältigungen größerer Stückzahl (Drucke, Kopien<br />

– s/w und farbig) erledigt aber kostengünstiger und mit Service unser Druckzentr<strong>um</strong><br />

(Dezernat 6).<br />

Um Aufträge o<strong>der</strong> Material im Druckzentr<strong>um</strong> zu bekommen benötigen Sie entwe<strong>der</strong><br />

einen Auftragsschein (ebenfalls im Druckzentr<strong>um</strong> erhältlich).<br />

O<strong>der</strong> Sie nutzen das Online Interface unter http://www.druckzentr<strong>um</strong>.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/intern/downloads/DZAuftragsschein_Formular.pdf<br />

In beiden Fällen benötigen Sie die Angaben über die Finanzstelle und ggf. die Budgetn<strong>um</strong>mer,<br />

auf <strong>der</strong> die Kosten abgerechnet werden sollen.<br />

Das gesamte Angebot des Druckzentr<strong>um</strong>s finden Sie auch im Intranet <strong>der</strong> RUB unter:<br />

http://www.druckzentr<strong>um</strong>.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de.<br />

dRUckzentRUm<br />

Druckzentr<strong>um</strong> im Unterge schoss von UV 1/44-52, Mo-Fr 8 bis 17h,<br />

Telefon: -28028, -24134<br />

Kopierkartenausgabe täglich 10 bis 12h, Telefon: -27082<br />

Auftragsformulare für die Vervielfältigung erhältlich bei <strong>der</strong> Beschaffung o<strong>der</strong> im<br />

Druckzentr<strong>um</strong> selbst; E-Mail: druckzentr<strong>um</strong>@uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de<br />

Internet: www.druckzentr<strong>um</strong>.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de<br />

inFoRMationEn RUnD UM DEn aRBEitSPlatZ<br />

aUswäRts sein<br />

DiEnStGänGE UnD DiEnStREiSEn<br />

Ob Dienstgang o<strong>der</strong> Dienstreise – Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschäften müssen durch<br />

Ihre Vorgesetzten angeordnet o<strong>der</strong> genehmigt werden. Dann werden Ihre Reisekosten nach dem<br />

Landes- o<strong>der</strong> Bundesreisekostengesetz (LRKG/BRKG) vergütet.<br />

Bedenken Sie immer: Treten Sie eine Dienstreise ohne Genehmigung an, haben Sie nicht nur<br />

keinen Anspruch auf Reisekostenvergütung, son<strong>der</strong>n Sie verlieren zudem Ihren kompletten Unfallversicherungsschutz.<br />

dienstgang Und dienstReise<br />

Dienstgang und Dienstreise unterscheiden sich durch die Entfernung von Ihrer<br />

Dienststätte.<br />

Bei Dienstgängen bewegen Sie sich außerhalb Ihrer Dienststätte, bleiben jedoch noch<br />

am Dienst- o<strong>der</strong> Wohnort. Ihr/e unmittelbare/r Vorgesetzte/r muss den Dienstgang anordnen<br />

(hierzu bedarf es keiner Dienstreisegenehmigung).<br />

Bei Dienstreisen im In- o<strong>der</strong> ins Ausland erledigen Sie Ihre Dienstgeschäfte außerhalb<br />

des Dienstortes. Für Ihre Reisekostenvergütung muss die Dienstreise schriftlich<br />

durch die <strong>Verwaltung</strong> angeordnet und genehmigt werden.<br />

Etwas an<strong>der</strong>s verhält es sich bei einer Fortbildung durch die Hochschulübergreifende<br />

Fortbildung, die Fortbildungsakademie Mont Cenis o<strong>der</strong> das Landesamt für Datenverarbeitung<br />

und Statistik. Solche Reisen bedürfen einer Abordnung, die von <strong>der</strong> IFB ausgestellt<br />

wird. Außerdem sollten Sie bei dem für Sie zuständigen Bereich einen Antrag<br />

auf Genehmigung einer Dienstreise einreichen.<br />

Wenn Sie eine Fortbildungsreise antreten, die eine Entfernung von 150 km nicht<br />

überschreitet, müssen Sie zunächst prüfen, ob am Reisetag ein Dienstwagen o<strong>der</strong> ein<br />

Selbstfahrerfahrzeug <strong>der</strong> RUB zur Verfügung steht. Dazu müssen Sie die Fahrbereitschaft<br />

mit einem entsprechenden Formular informieren, das Sie mit <strong>der</strong> Abordnung<br />

von <strong>der</strong> Internen Fortbildung und Beratung zugesandt bekommen. Steht kein Fahrzeug<br />

zur Verfügung, sollten Sie den ÖPNV benutzen. Die Benutzung Ihres privaten<br />

PKWs ist nur aus triftigen Gründen möglich.<br />

Richten Sie es ein, dass Ihre Reiseanträge eine Woche vor Antritt <strong>der</strong> Reise in <strong>der</strong> Reisekostenstelle<br />

vorliegen.<br />

wegstRecken- Und mitnahmeentschädigUng<br />

Sie haben g<strong>rund</strong>sätzlich die Möglichkeit, über die Fahrbereitschaft <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität<br />

Boch<strong>um</strong> einen Dienstwagen in Anspruch zu nehmen. Stehen regel mäßig verkehrende<br />

Beför<strong>der</strong>ungsmittel nicht zur Verfügung o<strong>der</strong> liegen triftige Gründe für die<br />

Benutzung eines Kraftfahrzeuges vor, können Sie sich die Benutzung eines privaten<br />

Kraftfahrzeuges genehmigen lassen. Hier für wird eine Wegstreckenentschädigung von<br />

0,20 bzw. 0,30 Euro gewährt, wenn die Dienstreise nach dem Landesreisekosten gesetzt<br />

abgerechnet werden kann. Für Reisen nach dem Bundesreisekostengesetzt, z. B.<br />

bei Drittmittelfinanzierung, gelten an<strong>der</strong>e, meist niedrigere Vergütungs regelungen.<br />

12 13


Für Strecken, die nicht aus triftigen Gründen mit einem privaten Kfz zurückgelegt<br />

werden, beträgt die pauschalierte Wegstreckenentschädigung für die ersten 50 km 0,30<br />

Euro, ab dem 51. km 0,20 Euro – maximal werden 100 € erstattet (§ 6 Abs. 2 LRKG).<br />

Die Entschädigung erhöht sich bei <strong>der</strong> Mitnahme von Dienstreisenden (bitte namentlich<br />

angeben) <strong>um</strong> 0,02 Euro/Person, von sperrigen Dienstgut o<strong>der</strong> mit mehr als 40 kg<br />

Gewicht <strong>um</strong> 0,02 Euro/km.<br />

Beachten Sie bitte: Mit diesen Pauschalsätzen sind die Kosten einer Fahrzeugvollversicherung<br />

abgegolten - bei einem Schadensfall wenden Sie sich bitte an die Reisekostenstelle.<br />

Passen Sie gut auf sich auf.<br />

weiteRe infoRmationen:<br />

Dienstwagen, Herr Maibom, Telefon: -22933<br />

antRag aUf BeReitstellUng eines dienstfahRzeUgs:<br />

http://www.uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/pvz-planung/i3v/00000700/00694122.htm<br />

Reisekostenstelle, dezeRnat 3,<br />

Sachgebiet 3.6, Peter Sack, FNO 143, Telefon –27835, Fax: -14667, E-Mail: peter.sack@<br />

uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de<br />

antRag aUf genehmigUng eineR dienstReise,<br />

ReisekostenRechnUng im intRanet:<br />

www.uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/dezernat3/formularuebersicht.htm<br />

inFoRMationEn RUnD UM DEn aRBEitSPlatZ<br />

RUndUm gesUnd<br />

DaS GESUnDhEitSPoRtal DER RUB<br />

Die RUB sieht die Gesundheitsför<strong>der</strong>ung als Querschnittsaufgabe und hat sie daher im Bereich<br />

Organisationsentwicklung angesiedelt. Um eine optimale Zusammenarbeit und Vernetzung aller<br />

relevanten Bereiche zu gewährleisten, wurde <strong>der</strong> Arbeitskreis Gesundheit eingerichtet, <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

zur Gesundheitsför<strong>der</strong>ung begleitet und koordiniert. Daher sind im Arbeitskreis sowohl<br />

Interessenvertretungen als auch die mit Gesundheitsför<strong>der</strong>ung beauftragten Organisationseinheiten<br />

<strong>der</strong> RUB vertreten. Geleitet wird <strong>der</strong> Arbeitkreis von <strong>der</strong> Organisationsentwicklerin Andrea<br />

Kaus. Alle Informationen <strong>rund</strong> <strong>um</strong> das Thema Gesundheit sowie aktuelle Angebote und Termine<br />

bietet das Gesundheitsportal unter:<br />

www.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/gesundheit<br />

weiteRe infoRmationen:<br />

Andrea Kaus, Stabsstelle “Organisation – Entwicklung - Beratung”, Tel. 25556;<br />

Email: andrea.kaus@uv.rub.de<br />

14 15


moBil im öffentlichen nahVeRkehR<br />

DaS GRoSSKUnDEn-ticKEt DER RUB<br />

Seit gera<strong>um</strong>er Zeit bietet <strong>der</strong> Personalrat <strong>der</strong> RUB Ihnen die Möglichkeit, mit dem<br />

Großkunden-Ticket <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität je<strong>der</strong>zeit, sowohl auf dem Weg zur Arbeit als<br />

auch in <strong>der</strong> Freizeit, kostengünstig mobil zu sein.<br />

Ihr Vorteil als Mitarbeiter/in <strong>der</strong> RUB: Über den GroßkundenTicket-Rabatt können<br />

Sie alle Tickets des VRR – Ticket 2000, Ticket 1000, Bärenticket und Young TicketPlus<br />

– zu einem <strong>um</strong> 10 % reduzierten Preis über den Personalrat <strong>der</strong> RUB bestellen.<br />

Das heißt, die Auszubildenden bekommen ihr Young-TicketPlus mit 10% Rabatt o<strong>der</strong><br />

unsere Kolleg/inn/en ab 60 Jahre können das BärenTicket mit dem Rabatt nutzen.<br />

Alle GroßkundenTickets werden auf Ihren Namen ausgestellt und sind nicht übertragbar.<br />

Der abgeschlossene Vertrag gilt für alle Mitarbeiter/innen <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong> - Universität Boch<strong>um</strong>.<br />

Das FirmenTicket kann beim Personalrat beantragt werden.<br />

Mehr Informationen z<strong>um</strong> Firmenticket und den Bestellschein erhalten Sie im Internet<br />

unter http://www.uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/pers-rat/ (in <strong>der</strong> linken Spalte finden Sie<br />

den Unterpunkt „Firmenticket“).<br />

peRsönliche aUskünfte zUm gRosskUndenticket:<br />

FNO/ 00 /212<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Personalrats:<br />

Werner Schwarz, Telefon: -22266<br />

Werner.Schwarz@uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de<br />

Stellvertreter: Helmut Dittrich, Telefon: -25424<br />

Helmut.Dittrich@uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de<br />

Sekretariat, Telefon –28266, personalrat@rub.de<br />

inFoRMationEn RUnD UM DEn aRBEitSPlatZ<br />

inteRne foRtBildUng Und BeRatUng<br />

Fortbildung, Beratung und Personalentwicklung aus einer Hand für<br />

die Beschäftigten <strong>der</strong> RUB aus Wissenschaft, Technik und <strong>Verwaltung</strong><br />

– das ist <strong>der</strong> Auftrag, den die IFB für die <strong>Ruhr</strong>-Universität Boch<strong>um</strong><br />

übernimmt. Dieser Auftrag liegt uns am Herzen, denn Sie als Mitarbeiter/innen<br />

<strong>der</strong> RUB sind das Geheimnis ihres Erfolgs!<br />

Unser Ziel ist es deshalb, Sie als Führungskräfte und Mitarbeiter/innen <strong>der</strong> RUB<br />

beim Umgang mit neuen Anfor<strong>der</strong>ungen und Verän<strong>der</strong>ungsprozessen zu unterstützen.<br />

was Bietet ihnen die ifB?<br />

▪ Wir bieten für alle Beschäftigten <strong>der</strong> RUB in unserem Fortbildungsprogramm, das jedes Jahr<br />

im Juli erscheint, über 100 Veranstaltungen für Sie an – von <strong>der</strong> Karriereplanung über den<br />

Bereich „Lehren und Lernen“ bis zur Gesundheitsvorsorge. Außerdem vermitteln wir Ihnen<br />

Fortbildungen bei Fortbildungsträgern des Landes wie die Akademie Mont-Cenis o<strong>der</strong> die<br />

Hochschulübergreifende Fortbildung.<br />

▪ Wir entwickeln auf Anfrage abteilungs- bzw. fakultätsspezifische Angebote. Diese reichen<br />

von speziellen Teamentwicklungsprozessen bis zur EDV-Schulung. Alle Angebote sind auf<br />

Ihren ganz spezifischen Bedarf ausgerichtet!<br />

▪ Wir organisieren individuelle Coachings –und Einzelberatungen - sowohl für Führungskräfte<br />

als auch für Lehrende <strong>der</strong> RUB. Speziell für neu berufene Professor/inn/en ist das Coaching-<br />

Programm METIS interessant, in dem Sie die Möglichkeit haben, gemeinsam mit einem/einer<br />

externen Coach an Ihren spezifischen Fragen zu arbeiten. Unsere Mentoring-Programme bieten<br />

für verschiedene Zielgruppen eine passgenaue Unterstützung.<br />

Wir hoffen, Sie bald im Rahmen eines unserer Angebote kennenzulernen – für Fragen<br />

stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!<br />

Dr. Martina Schmohr, Leiterin <strong>der</strong> IFB, Tel.: 2 88 50<br />

Email: Martina.Schmohr@uv.rub.de<br />

Besuchen Sie uns auch im Internet: www.uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/ifb<br />

16 17


gUt BetReUt<br />

VEREinBaRKEit Von<br />

FaMiliE UnD BERUF<br />

Die <strong>Ruhr</strong>-Universität Boch<strong>um</strong> setzt sich für eine Verbesserung <strong>der</strong> Betreuungsangebote für Kin<strong>der</strong><br />

ihrer Beschäftigten auf unterschiedliche Weise ein. Prokids - Der Familienservice organisiert<br />

für Ihre Kin<strong>der</strong> eine Betreuung in den Schulferien und bietet Ihnen die Vermittlung eines individuellen<br />

Betreuungsangebots. Für den allerkleinsten Nachwuchs hat die Elterninitiative Uni-Zwerge<br />

stundenweise eine Kurzzeitbetreuung an <strong>der</strong> Uni aufgebaut.<br />

pRokids – das angeBot<br />

Prokids – Der Familienservice berät Sie in allen Fragen <strong>rund</strong> <strong>um</strong> das Thema Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf. Daneben <strong>um</strong>fasst das Angebot von Prokids:<br />

BetReUUngsVeRmittlUng<br />

Sie sind neu in Boch<strong>um</strong> und suchen für Ihr Kind eine Betreuungsmöglichkeit? Die<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> KiTa sind völlig unvereinbar mit Ihrem Job – Sie suchen eine Tagesmutter?<br />

Prokids – Der Familienservice unterstützt Sie bei <strong>der</strong> Suche nach Betreuungsmöglichkeiten<br />

im Ra<strong>um</strong> Boch<strong>um</strong> sowie darüber hinaus in ganz NRW. Dabei arbeitet Prokids<br />

zusammen mit <strong>der</strong> Firma B.u.K (Betrieblich unterstützte Kin<strong>der</strong>betreuung),<br />

einem ausgewiesenen Dienstleister in Sachen Betreuungsver mittlung. B.u.K vermittelt<br />

professionell ausgebildete Tagesmütter, Kin <strong>der</strong> frauen und Au Pairs, bietet aber auch eine<br />

Betreuung im Notfall (z.B. bei Krankheit) o<strong>der</strong> bei Dienstreisen an.<br />

Die Beratungs- und Vermittlungsleistungen von Prokids und B.u.K sind für Sie als<br />

Beschäftigte <strong>der</strong> RUB kostenlos.<br />

feRienBetReUUng<br />

Damit die Schulferien <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> nicht zu Stresszeiten für Eltern und Kin<strong>der</strong> werden,<br />

bietet die RUB seit 2002 ein Ferienprogramm für Schulkin<strong>der</strong> zwischen 6 und 13 Jahren<br />

an. Prokids - Das Elternservicebüro organisiert und betreut mit einem attraktiven<br />

Programm Schulkin<strong>der</strong> jeweils zwei Wochen in den Sommerferien und mindestens eine<br />

Woche in den Oster- und Herbstferien in <strong>der</strong> Zeit von 7.45 bis 16.00 h, wahlweise<br />

halbtags o<strong>der</strong> ganztags.<br />

ProKids - Der Familienservice bietet RUB-Beschäftigten, die mit <strong>der</strong> Pflege Angehöriger<br />

betraut sind, zu ihrer Entlastung und Unterstützung eine regelmäßige, trägerunabhängige<br />

Beratung an.<br />

weiteRe infoRmationen:<br />

Uwe Koßmann, UV 1/131;<br />

Telefon: –27772; E-Mail: prokids@rub.de<br />

Internet: http://www.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/prokids<br />

Servicezeiten: Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr<br />

Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr<br />

Donnerstag: 12:00 bis 16:00 Uhr<br />

inFoRMationEn RUnD UM DEn aRBEitSPlatZ<br />

BochUmeR Uni-zweRge e. V<br />

Der Verein Boch<strong>um</strong>er Uni-Zwerge bietet als Elterninitiative eine Kurzzeitbetreuung<br />

für Kin<strong>der</strong> zwischen einem halben Jahr und ca. 3 Jahren an. Dabei ist Eigenengagement<br />

<strong>der</strong> Nutzer/innen des Angebots ein wichtiges Element, von dem das Projekt lebt.<br />

Zudem beschäftigt die Initiative vier Erzieherinnen, die die „Uni-Zwerge“ kompetent<br />

betreuen. Zu finden sind die Uni-Zwerge im Gebäude GA, Ebene 02 in den Rä<strong>um</strong>en<br />

129/130.<br />

weiteRe infoRmationen:<br />

Telefon: -22044,<br />

E-Mail an den Vorstand: uni-zwerge@lists.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de;<br />

Internet: www.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/uni-zwerge/<br />

Öffnungszeiten: Mo – Fr: 8.30-16 Uhr<br />

fgh – familiengeRechte hochschUle<br />

Prokids – Der Familienservice und die Boch<strong>um</strong>er Uni-Zwerge e.V. sind Teil eines<br />

Maßnahmenpaketes, das im Juni 2006 in die Zertifizierung <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität als<br />

Familiengerechte Hochschule eingeflossen ist. Dieses Zertifikat wird von <strong>der</strong> Beruf<br />

und Familie gGmbH <strong>der</strong> gemeinnützigen Hertiestiftung vergeben. Bei <strong>der</strong> Zertifizierung<br />

wurden durch den Auditrat bereits <strong>um</strong>gesetzte familiengerechte Maßnahmen gewürdigt<br />

sowie Potenziale aufgezeigt und verbindliche Zielvereinbarungen getroffen,<br />

die auf die Rahmenbedingungen <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität zugeschnitten sind. Dabei steht<br />

die Kin<strong>der</strong>betreuung im Zentr<strong>um</strong> <strong>der</strong> Aufmerksamkeit: Über die bereits bestehenden<br />

Angebote hinaus, baut die <strong>Ruhr</strong>-Universität Boch<strong>um</strong> nun eine eigene Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />

auf dem Campus. Daneben gibt es viele Maßnahmen im Bereich Studi<strong>um</strong>, Arbeitsorganisation<br />

und Personalentwicklung, die an <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Uni für ein familiengerechtes Arbeits-<br />

und Studien<strong>um</strong>feld sorgen sollen.<br />

Weitere Informationen: http://www.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/familiengerecht/<br />

18 19


VeRhütUng Und BekämpfUng Von koRRUption<br />

Die Verhütung und Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Dienst stellt eine<br />

Aufgabe dar, an <strong>der</strong> alle Beschäftigten im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzuwirken<br />

aufgerufen sind. Bedienstete mit Führungsverantwortung sind in beson<strong>der</strong>em Maße<br />

angesprochen.<br />

Unter Korruption versteht man den Missbrauch einer amtlichen Funktion und die<br />

Erlangung bzw. das Anstreben von (persönlichen) Vorteilen unter gleichzeitiger Verschleierung<br />

dieser Handlungsweise. Um sicherzustellen, dass die Beschäftigten <strong>der</strong><br />

<strong>Ruhr</strong>-Universität Boch<strong>um</strong> ihre Tätigkeit uneigennützig und unbestechlich ausüben,<br />

sollten daher folgende Regelungen zur Korruptionsprävention und –bekämpfung allen<br />

Beschäftigten bekannt sein und müssen von allen beachtet werden.<br />

Die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen im Dienst ist<br />

generell für alle Beschäftigten <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität Boch<strong>um</strong> verboten; eine Ausnahme<br />

bedarf <strong>der</strong> ausdrücklichen o<strong>der</strong> allgemeinen Zustimmung des/<strong>der</strong> Dienstvorgesetzten.<br />

Werden dem/<strong>der</strong> Beschäftigten (o<strong>der</strong> seinen/<strong>ihren</strong> Angehörigen) in Bezug auf sein/ihr<br />

Amt o<strong>der</strong> seine/ihre dienstliche Tätigkeit von Personen außerhalb <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität<br />

Boch<strong>um</strong> o<strong>der</strong> von Kollegen/Kolleginnen Gegenstände o<strong>der</strong> Vorteile angeboten, so ist<br />

<strong>der</strong>/die Beschäftigte verpflichtet, hierüber ihre/seinen Dienstvorgesetzte/n unverzüglich<br />

und unaufgefor<strong>der</strong>t zu informieren und, falls er/sie den Gegenstand behalten bzw.<br />

den Vorteil nutzen möchte, dies genehmigen zu lassen. Verweigert die/<strong>der</strong> Dienstvorgesetzte<br />

die Genehmigung, so muss <strong>der</strong>/die Beschäftigte den Gegenstand bzw. Vorteil<br />

unverzüglich zurückweisen bzw. zurückgeben (Informations- und Zurückweisungspflicht).<br />

Die Annahme von Belohnungen o<strong>der</strong> Geschenken ohne ausdrückliche o<strong>der</strong><br />

allgemeine Zustimmung des/<strong>der</strong> Dienstvorgesetzten ist ein Dienstvergehen bzw. eine<br />

Dienstpflichtwidrigkeit. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann schwerwiegende dienst-,<br />

disziplinar- und strafrechtliche Folgen (ggf. nebeneinan<strong>der</strong>) nach sich ziehen.<br />

„Belohnungen“ und „Geschenke“ sind alle Zuwendungen, auf die <strong>der</strong>/die Beschäftigte<br />

keinen Rechtsanspruch hat und die ihn/sie materiell o<strong>der</strong> auch immateriell objektiv<br />

besser stellen (Vorteil).<br />

Die Abgrenzung zwischen einem persönlichen, von <strong>der</strong> dienstlichen Tätigkeit unabhängigen<br />

Vorteil und dem Vorteil, <strong>der</strong> in Bezug auf die dienstliche Tätigkeit gewährt<br />

wird, richtet sich danach, ob <strong>der</strong> Vorteil auch zugewandt worden wäre, wenn <strong>der</strong>/die<br />

Beschäftigte nicht die dienstliche Position inne hätte. Dabei ist von einem Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> dienstlichen Tätigkeit bereits dann auszugehen, wenn diese für die Gewährung<br />

des Vorteils maßgebend ist. Auf den Wert <strong>der</strong> Belohnung o<strong>der</strong> des Geschenks<br />

kommt es g<strong>rund</strong>sätzlich nicht an.<br />

Derartige Vorteile können z. B. sein: die Einladung z<strong>um</strong> Essen, z<strong>um</strong> Bar-, Theater-<br />

o<strong>der</strong> Besuch von sonstigen Veranstaltungen; die Gewährung eines unüblich hohen Rabatts<br />

bei Käufen; ein zu niedrig verzinstes Darlehn; das Preisgeld im Zusammenhang<br />

inFoRMationEn RUnD UM DEn aRBEitSPlatZ<br />

mit einer wissenschaftlichen Ehrung und die übermäßig hohe Vergütung bei Nebentätigkeiten<br />

wie Gutachten, Vorträgen, Beratung; Zahlung von Geld o<strong>der</strong> bargeldähnlichen<br />

Gutscheinen (Gutscheine, Eintritts-, Telefon-, Geldkarten); Überlassung von Gegenständen<br />

z<strong>um</strong> privaten Gebrauch (Fahrzeuge, Ba<strong>um</strong>aschinen); Vermittlung und<br />

Vergabe von Nebentätigkeiten – auch von Beschäftigungen für die Angehörigen des/<br />

<strong>der</strong> Beschäftigten; Überlassung von Fahrkarten, Flugtickets, Mitnahme auf Reisen, Bewirtung,<br />

Bezahlung <strong>der</strong> Unterkunft; Überlassung von sonstigen Zuwendungen und<br />

Geschenken (Schmuck, Geburtstags- und Weihnachtspräsente).<br />

Als stillschweigend genehmigt angesehen werden kann die Annahme von geringwertigen<br />

Aufmerksamkeiten (z. B. Massenwerbeartikel wie Kugelschreiber, Kalen<strong>der</strong>,<br />

Schreibblocks), eine übliche und angemessene Bewirtung aus Anlass o<strong>der</strong> bei Gelegenheit<br />

dienstlicher Handlungen. Der Übergang von den geringfügigen zu den verbotenen<br />

Vorteilen ist allerdings fließend und eine Abgrenzung im Einzelfall daher schwierig.<br />

Um erst gar keinen Verdacht aufkommen zu lassen, wird deshalb dringend von <strong>der</strong><br />

Annahme jeglicher, auch geringwertiger Vorteile ohne Genehmigung <strong>der</strong>/des Dienstvorgesetzten<br />

abgeraten.<br />

Abschließend wird nochmals betont, dass jede/r Beschäftigte verpflichtet ist, das Verbot<br />

<strong>der</strong> Annahme von Belohnungen und Geschenken zu beachten. Jede/r Beschäftigte<br />

sollte durch ihr/sein Verhalten zeigen, dass sie/er Korruption we<strong>der</strong> duldet noch unterstützt.<br />

Wie ein solches Verhalten konkret aussehen kann, ist dem anliegenden Verhaltenskodex<br />

gegen Korruption zu entnehmen. Im Zweifelsfall sollte sich <strong>der</strong>/die Betroffene<br />

mit seinem/ihrer Vorgesetzten o<strong>der</strong> auch den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des<br />

Personaldezernats beraten.<br />

Die <strong>Verwaltung</strong>svorschrift zu § 76 LBG sowie den Run<strong>der</strong>lass des Innenministeri<strong>um</strong>s<br />

vom 26.04.2005 (IR 12.02.06) können Sie im Personaldezernat und im Justitiariat einsehen.<br />

weiteRe infoRmationen:<br />

Justitiariat, Anja John, UV 3/346, Telefon: -22932<br />

E-Mail: anja.john@uv.ruhr-universität-boch<strong>um</strong>.de<br />

20 21


VeRhaltenskodex gegen koRRUption<br />

▪ Seien Sie Vorbild: Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie Korruption we<strong>der</strong> dulden noch unterstützen.<br />

▪ Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie unverzüglich Ihre Vorgesetzten.<br />

▪ Vermuten Sie, dass jemand Sie <strong>um</strong> eine pflichtwidrige Bevorzugung bitten will, so ziehen Sie<br />

eine Kollegin o<strong>der</strong> einen Kollegen als Zeugin o<strong>der</strong> Zeugen hinzu.<br />

▪ Arbeiten Sie so, dass Ihre Arbeit je<strong>der</strong>zeit überprüft werden kann.<br />

▪ Achten Sie auf eine Trennung von Dienst und Privatleben. Prüfen Sie, ob Ihre Privatinteressen<br />

zu einer Kollision mit Ihren Dienstpflichten führen.<br />

▪ Unterstützen Sie Ihre Dienststelle bei <strong>der</strong> Entdeckung und Aufklärung von Korruption. Informieren<br />

Sie Ihre Vorgesetzten bei Anhaltspunkten für korruptes Verhalten.<br />

▪ Unterstützen Sie Ihre Dienststelle beim Erkennen fehlerhafter Organisationsstrukturen, die<br />

Korruptionsversuche begünstigen.<br />

▪ Lassen Sie sich z<strong>um</strong> Thema Korruption aus- und fortbilden.<br />

▪ Und was tun Sie, wenn Sie sich bereits verstrickt haben? Befreien Sie sich von <strong>der</strong> ständigen<br />

Angst vor Entdeckung! Machen Sie reinen Tisch! Offenbaren Sie sich aus eigenem Antrieb.<br />

Führen Ihre Angaben zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts, kann dies sowohl bei<br />

<strong>der</strong> Strafz<strong>um</strong>essung als auch bei dienstrechtlichen Reaktionen mil<strong>der</strong>nd berücksichtigt werden.<br />

Entnommen aus: Bundeskriminalamt, Bundeslagebild Korruption 2004 vom<br />

14.11.2005,<br />

www.bka.de/lagebericht/ko/blkorruption2004.pdf.<br />

inFoRMationEn RUnD UM DEn aRBEitSPlatZ<br />

gUte BesseRUng!<br />

KRanKhEit UnD DiEnStUnFall<br />

Hat es Sie „einmal erwischt“, müssen Sie Ihre/n Vorgesetzte/n unverzüglich (d. h.<br />

am gleichen Tag telefonisch o<strong>der</strong> per Email) Ihre Arbeitsunfähigkeit mitteilen (Anzeige-<br />

und Nachweispflichten ergeben sich aus § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Wenn möglich,<br />

ist sicherlich auch eine Einschätzung hilfreich, wie lange Sie voraussichtlich krank<br />

sein werden.<br />

Dauert Ihre Krankheit über drei Kalen<strong>der</strong>tage hinaus, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung<br />

über das Bestehen <strong>der</strong> Arbeitsunfähigkeit sowie <strong>der</strong>en voraussichtliche<br />

Dauer spätestens am darauf folgenden Arbeitstag vorlegen. Der Arbeitgeber kann in<br />

Einzelfällen diese Bescheinigung auch schon früher verlangen. Dauert Ihre Krankheit<br />

länger als bescheinigt, dann müssen Sie <strong>um</strong>gehend (telefonisch, per Fax etc.) Ihre/n<br />

Vorgesetzte/n unterrichten und eine Anschlussbescheinigung nachreichen. Ihr/e<br />

Vorgesetzte/r meldet Ihre Erkrankung mit dem Formular „Krankmeldung“ dem Personaldezernat<br />

(Dezernat 3) weiter.<br />

Sind Sie wie<strong>der</strong> gesund und nehmen Ihre Arbeit wie<strong>der</strong> auf, dann muss das Formular<br />

„Gesundmeldung“ durch den/die Vorgesetze/n beim Personaldezernat eingereicht<br />

werden.<br />

Auch im Urlaub müssen Sie eine Erkrankung <strong>der</strong>/m Vorgesetzten unverzüglich (z.<br />

B. telefonisch, per Fax) melden. Die Vorlage eines ärztlichen Attestes über Ihre Krankheitstage<br />

ist zwingend erfor<strong>der</strong>lich. Durch die Krankheit wird bei Vorliegen bestimmter<br />

Voraussetzungen <strong>der</strong> Urlaub unterbrochen.<br />

dienst- odeR aRBeitsUnfall<br />

Alle Beschäftigten <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität Boch<strong>um</strong> sind bei <strong>der</strong> Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen<br />

versichert. Die Landesunfallkasse definiert als Arbeitsunfall, wenn<br />

eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit, üblicherweise aus betrieblichen<br />

Zwecken, einen Unfall erleidet. Ein Unfall im Sinne <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung<br />

ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes plötzliches Ereignis, das<br />

einen Gesundheitsschaden herbeiführt.<br />

Auch außerhalb Ihrer eigentlichen Arbeitstätigkeit im Betrieb genießen Sie Unfallversicherungsschutz<br />

auf Dienstreisen (Achtung: Ausgenommen sind Dienstreisen nach<br />

dem Bundesreisekostengesetz!), bei betrieblichen Veranstaltungen, beim Betriebssport,<br />

beim Arbeiten an Tele<strong>arbeits</strong>plätzen o<strong>der</strong> beim Beför<strong>der</strong>n und Reparieren von Arbeitsgeräten.<br />

Arbeits- und Wegeunfälle sind <strong>um</strong>gehend <strong>der</strong>/m Vorgesetzten zu melden. Diese/r hat<br />

die Pflicht, eine Unfallanzeige zu erstatten, wenn <strong>der</strong> Unfall eine Arbeitsunfähigkeit<br />

von mehr als drei Kalen<strong>der</strong>tagen zur Folge hat. Darüber hinaus sind <strong>der</strong>/die Sicherheitsbeauftragte<br />

und <strong>der</strong>/die Betriebsarzt/ärztin zu informieren. Das Formular „Unfallanzeige“<br />

muss an die Personalabteilung gesandt werden. Nach Prüfung <strong>der</strong> Angaben<br />

und Unterlagen erhält sie <strong>der</strong> Personalrat zur Kenntnis und Gegenzeichnung.<br />

Die Abteilung „Arbeitssicherheit“ benötigt die Unfallanzeige zur statistischen Erfassung<br />

und Auswertung und leitet sie anschließend <strong>der</strong> Unfallversicherung zu.<br />

22 23


lohnfoRtzahlUng im kRankheitsfall<br />

Sollten Sie länger als sechs Wochen krank sein, können für Sie auch die Regelungen<br />

<strong>der</strong> Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wichtig werden. Die genaueren Regelungen<br />

ergeben sich aus §§ 22, 21 TV-L. Sie können sie im Intranet des Personaldezernats unter<br />

http://www.uv.rub.de/dezernat3/info_tv-l.htm nachlesen. Weitere Informationen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e auch zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung nach<br />

langer Erkrankung sowie z<strong>um</strong> betrieblichen Einglie<strong>der</strong>ungsmanagement (BEM) erhalten<br />

Sie im Personaldezernat.<br />

Achtung: Für Beamtinnen und Beamte gelten die Regelungen bezüglich des Dienst-<br />

o<strong>der</strong> Arbeitsunfalls sowie <strong>der</strong> Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht, hier können<br />

Sie weitere Informationen zu den dort geltenden Vorschriften im Personaldezernat erhalten.<br />

ihRe anspRechpeRson im peRsonaldezeRnat:<br />

G<strong>rund</strong>sätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre<br />

zuständige Sachbearbeiterin wenden – Email-Adresse und Telefonn<strong>um</strong>mer<br />

finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen<br />

<strong>rund</strong> <strong>um</strong> den Arbeits<strong>platz</strong>“.<br />

Und sonst?<br />

Krankmeldungs- und Gesundmeldungsformular, Unfallanzeige für Beschäftigte im Intranet:<br />

www.uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/dezernat3/formularuebersicht.htm<br />

Gesetzliche Unfallversicherung <strong>der</strong> RUB: Landesunfallkasse NRW,<br />

Ulenbergstraße 1, 40233 Düsseldorf, Internet: www.luk-nrw.de<br />

inFoRMationEn RUnD UM DEn aRBEitSPlatZ<br />

dazU VeRdient<br />

nEBEntätiGKEitEn<br />

Hier gelten unterschiedliche Regelungen für Beamte und Tarifbeschäftigte:<br />

Wenn Sie als Beamter/Beamte neben Ihrem Arbeitsverhältnis an <strong>der</strong> Universität eine<br />

zusätzliche Tätigkeit - entgeltlich o<strong>der</strong> ehrenamtlich - ausüben, dann müssen Sie diese<br />

anzeigen und genehmigen lassen (§§49, 51 und §52 Abs. 2 LBG NRW).<br />

Tarifbeschäftigte haben nach TVL eine Nebentätigkeit nur noch anzuzeigen.<br />

Am Ende des Kalen<strong>der</strong>jahres schickt Ihnen das Personaldezernat einen Vordruck mit<br />

<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung, eine Aufstellung Ihrer Nebentätigkeits-Einnahmen vorzulegen - unabhängig,<br />

ob es sich <strong>um</strong> anzeige- o<strong>der</strong> genehmigungspflichtige Tätigkeiten handelt.<br />

Die Aufstellung muss alle Einkünfte aus Nebentätigkeiten innerhalb und außerhalb<br />

des öffentlichen Dienstes enthalten.<br />

Die Höchstgrenze bei Verdiensten aus Nebentätigkeiten im Öffentlichen Dienst liegt<br />

bei 6.000 Euro im Jahr.<br />

Ausnahmen von <strong>der</strong> Anzeige- und Genehmigungspflicht bestehen bei <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong><br />

eigenen Vermögens sowie bei selbständig wissenschaftlicher, künstlerischer und<br />

schriftstellerischer Tätigkeit.<br />

Übrigens: Wenn Sie für Ihre Nebentätigkeit Ressourcen <strong>der</strong> Universität nutzen, sind<br />

Sie verpflichtet, ein Nutzungsentgelt zu zahlen. Dieses beträgt bei Einrichtungen 5 %,<br />

bei Personal 10 % und bei Material 5 % des vereinbarten Honorars. Ein entsprechendes<br />

Formular zu Abrechnung von Nutzungsentgelt finden Sie auf den Seiten des Haushaltsdezernats<br />

unter http://www.uv.rub.de/dezernat4/intern/hh/hh_frame.htm unter<br />

dem Unterpunkt „Formulare“.<br />

weiteRe infoRmationen:<br />

Personaldezernat, Sachgebiet 3.6, Peter Sack, FNO 143, Telefon –27835, Fax: -14667, E-<br />

Mail: peter.sack@uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de<br />

foRmale antRäge zUR neBentätigkeit im intRanet:<br />

www.uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/dezernat3/formularuebersicht.htm.<br />

24 25


URlaUB Und aRBeitsBefReiUng<br />

ERholUnGSURlaUB - BilDUnGSURlaUB -<br />

aRBEitSBEFREiUnG<br />

Als Mitarbeiter/in im öffentlichen Dienst haben Sie Anspruch auf unterschiedliche Urlaubsarten:<br />

Der Erholungsurlaub und die Arbeitsbefreiung sind die wichtigsten.<br />

üBRigens:<br />

Für Beamtinnen und Beamte gilt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz nicht –<br />

hier gelten allerdings analoge Regelungen nach Freistellungs und Urlaubsverordnung<br />

NRW.<br />

eRholUngsURlaUB<br />

Sowohl für tariflich Beschäftigte als auch für Beamtinnen und Beamte gilt hierbei dieselbe<br />

Regelung: Bei einer 5-Tage-Woche unterscheidet sich Ihr Erholungsurlaub nach<br />

Lebensjahr wie dargestellt.<br />

bis z<strong>um</strong> vollendeten<br />

30. Lebensjahr<br />

inFoRMationEn RUnD UM DEn aRBEitSPlatZ<br />

bis z<strong>um</strong> vollendeten<br />

40. Lebensjahr<br />

nach vollendetem<br />

40. Lebensjahr<br />

26 29 30<br />

Darüber hinaus steht schwerbehin<strong>der</strong>ten Menschen Zusatzurlaub von fünf Tagen zu.<br />

Wartezeit: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen<br />

des Arbeitsverhältnisses erworben.<br />

Es gibt aber ein paar Beson<strong>der</strong>heiten, die Sie einkalkulieren müssen, wenn Sie die<br />

Stelle wechseln o<strong>der</strong> den Urlaub verschieben. Beginnt o<strong>der</strong> endet Ihr Arbeitsverhältnis<br />

innerhalb des Urlaubsjahres, so erhalten Sie für jeden vollen Beschäftigungsmonat des<br />

Jahres ein Zwölftel Ihres Urlaubsanspruches für das Gesamtjahr. Hierbei wird kaufmännisch<br />

ge<strong>rund</strong>et, d.h. Bruchteile bei <strong>der</strong> Berechung von Urlaubstagen werden bis<br />

0,5 abge<strong>rund</strong>et – wenn die Rundung 0,5 o<strong>der</strong> größer ist, wird aufge<strong>rund</strong>et.<br />

Beachten Sie bitte: Der Beschäftigungsmonat ist nicht mit dem Kalen<strong>der</strong>monat<br />

gleichzusetzen. Ist die sechsmonatige Wartezeit noch nicht erfüllt, erhalten Sie ein<br />

zwölftel des berechneten Urlaubsanspruchs für jeden vollen Monates des Bestehens<br />

des Arbeitsverhältnisses.<br />

Wenn Sie Ihren Urlaubsanspruch in einem Jahr nicht vollständig nutzen: Behalten<br />

Sie als Stichdat<strong>um</strong> den 30. September im Auge: Denn bis z<strong>um</strong> 30. September des Folgejahres<br />

kann Ihr Urlaub übertragen werden, darüber hinaus verfällt er.<br />

Für Beamtinnen und Beamte gilt als Stichdat<strong>um</strong> <strong>der</strong> 31.12. des Folgejahres.<br />

BildUngsURlaUB<br />

Für Ihre berufliche o<strong>der</strong> politische Weiterbildung können Sie sich als tariflich<br />

Beschäftigte/r bis zu fünf Tage im Jahr freistellen lassen – dies ist im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz<br />

(AWbG NRW, GV 1984, S. 678) festgeschrieben. Arbeiten Sie re-<br />

gelmäßig an mehr o<strong>der</strong> weniger als fünf Tagen in <strong>der</strong> Woche, so erhöht o<strong>der</strong> verringert<br />

sich <strong>der</strong> Anspruch entsprechend. Diese Freistellung ist Ihr „Bildungsurlaub“. Sie können<br />

Ihren Anspruch auch zwei Jahre sammeln und für eine inhaltlich längere Weiterbildung<br />

nutzen. Die Übertragung muss schriftlich im Jahr <strong>der</strong> Nicht-Inanspruchnahme<br />

dem Personaldezernat angezeigt werden. Eine längere Übertragung ist jedoch nicht<br />

möglich.<br />

Wenn Ihr/e Arbeitgeber/in Sie für die Weiterbildung freistellt, wird Ihr Arbeitsentgelt<br />

weiter gezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Weiterbildung in anerkannten<br />

Bildungseinrichtungen wahrnehmen.<br />

Möchten Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, dann teilen Sie dies mindestens 6<br />

Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Personaldezernat per Antrag auf Freistellung<br />

z<strong>um</strong> Zwecke <strong>der</strong> beruflichen und politischen Weiterbildung nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz<br />

mit Zeitra<strong>um</strong> und Thema schriftlich mit. Dem Antrag fügen Sie das<br />

Bildungsveranstaltungsprogramm bei, aus dem sich Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte<br />

und Zeitablauf sowie die Anerkennung <strong>der</strong> Veranstaltung als Bildungsurlaub entnehmen<br />

lassen.<br />

aRBeitsBefReiUng<br />

Neben dem regulären Erholungsurlaub gibt es die Möglichkeit <strong>der</strong> Arbeitsbefreiung<br />

nach § 29 TV-L. Ihre Vergütung wird dann fortgezahlt (§ 15 TV-L) und <strong>der</strong> in Monatsbeträgen<br />

festgelegten Zulagen. Ihren Antrag bewilligt das Personaldezernat. Anlässe sind:<br />

▪ Nie<strong>der</strong>kunft <strong>der</strong> Ehefrau: 1 Arbeitstag<br />

▪ Tod des Ehegatten, eines Kindes o<strong>der</strong> Elternteils: 2 Arbeitstage<br />

▪ Umzug aus dienstlichem o<strong>der</strong> betrieblichem G<strong>rund</strong> an einen an<strong>der</strong>en Ort: 1 Arbeitstag<br />

▪ Dienstjubilä<strong>um</strong> 25-, 40-, 50-jährig: 1 Arbeitstag<br />

▪ Schwere Erkrankung eines Angehörigen im selben Haushalt: 1 Arbeitstag<br />

▪ Im Falle einer schweren Erkrankung eines Kindes vor Vollendung dessen 12. Lebensjahres<br />

gelten beson<strong>der</strong>e Bestimmungen – bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt beim Personaldezernat.<br />

Eine inhaltsgleiche Regelung enthält für Beamtinnen und Beamte §33 FrUrlV NRW.<br />

ihRe anspRechpeRson im peRsonaldezeRnat:<br />

G<strong>rund</strong>sätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre<br />

zuständige Sachbearbeiterin wenden – Email-Adresse und Telefonn<strong>um</strong>mer<br />

finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen<br />

<strong>rund</strong> <strong>um</strong> den Arbeits<strong>platz</strong>“.<br />

foRmUlaRe Und antRäge<br />

www.uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/dezernat3/formularuebersicht.htm<br />

Außerdem bekommen Sie beim Personalrat <strong>der</strong> RUB und dem WPR Beratung z<strong>um</strong><br />

Thema – die Kontaktdaten finden Sie in dem Kapitel „Interessenvertretungen“ in diesem<br />

Willkommenspaket!<br />

26 27


<strong>Ruhr</strong>-Universität Boch<strong>um</strong><br />

Dezernat für Personalangelegenheiten<br />

Abteilung 3.1<br />

Stellenplan / Statistik<br />

Globalhaushalt<br />

Wohnungsfürsorge<br />

------------------------<br />

Hr. Weituschat<br />

Stellvertr. Dezernent<br />

26882<br />

Hier ------------------------ kommt das Organigramm -----------------------des<br />

Dezernats<br />

Fr. 3 hin Bieschke<br />

Stellvertreterin<br />

27321<br />

Fr. Ernst<br />

27321<br />

Fr. Küpper<br />

27440<br />

Fr. Sadin<br />

28766<br />

Fr. Rosenberg<br />

22960<br />

inFoRMationEn RUnD UM DEn aRBEitSPlatZ<br />

Abteilung 3.2<br />

Beamte<br />

Gastprofessoren<br />

-------------------------------<br />

Fr. Schwarzkopf<br />

Abteilungsleiterin<br />

22958<br />

Fr. Pohle<br />

Stellvertreterin<br />

22328<br />

Fr. Brochhagen<br />

23852<br />

Fr. Erdlenbruch<br />

26055<br />

Abteilung 3.3<br />

Wiss.- Mitarbeiter<br />

(Haushalt / Drittmittel)<br />

----------------------------------<br />

Fr. Feisel<br />

Abteilungsleiterin<br />

27907<br />

----------------------------------<br />

Frau Weise<br />

Stellvertreterin<br />

23853<br />

Fr. Hausemann<br />

Stellenausschreibung<br />

26554<br />

Fr. Wobbe (A-D)<br />

26885<br />

Fr. Hesse (E-I)<br />

27087<br />

Fr. Dongenacker (J-L)<br />

27147<br />

Fr. Gottschalk(M-Q)<br />

(z.Zt. Vertr. für Fr. Bondzio)<br />

28554<br />

Fr. Langner (R-S)<br />

27069<br />

Fr. Wegner(T-Z)<br />

23850<br />

Dezernat 3<br />

Fr. Dr. Frohnhaus<br />

Personaldezernentin<br />

22959<br />

Fr. Dr. Gerding<br />

Berufungsmanagement<br />

27705<br />

Fr. Schmid<br />

Sekretariat<br />

Arbeitsmedizin<br />

27810<br />

Abteilung 3.4<br />

Nichtwissenschaftliche<br />

Mitarbeiter(Haushalt /<br />

Drittmittel) + Interne<br />

Personalvermittlung<br />

-----------------------------------<br />

Hr. Clemens<br />

Abteilungsleiter<br />

22962<br />

----------------------------------<br />

Stellvertreter(-in)<br />

Fr. Seburschenich<br />

22137 (A-K)<br />

Fr. Röttgen<br />

24767 (L-Z)<br />

Fr. Hillebrand (A+M-N)<br />

28340<br />

Fr. Lupa (B-E)<br />

27755<br />

Fr. Kroeger (F-H)<br />

22961<br />

Fr. Gloszat (I-L+X-Z)<br />

25486<br />

Fr. Gode (O-Sch)<br />

26283<br />

Fr. Chur (S+St-W)<br />

28137<br />

Abteilung 3.5<br />

Hilfskräfte<br />

Auszubildende<br />

Lehrbeauftragte<br />

-----------------------------------<br />

Hr. Willkomm<br />

Abteilungsleiter<br />

23684<br />

----------------------------------<br />

Hr. Rous<br />

Stellvertreter<br />

27611<br />

Fr. Jerathe (Azubis)<br />

26881<br />

N.N.(A-G)<br />

28422<br />

Hr. Kedziora (H-N)<br />

27640<br />

Fr. Scherzek (O-P)<br />

22391<br />

Fr. Lange (Q-S)<br />

27399<br />

Fr. Reitz (T-V)<br />

+Lehrbeauftragte<br />

25305<br />

Fr. Herbst (W-Z)<br />

+Lehrbeauftragte<br />

26759<br />

Boch<strong>um</strong>, den 01.01.2011<br />

Abteilung 3.6<br />

Reisekosten<br />

Trennungsentschädigung<br />

Umzugskosten<br />

Honorare, Beihilfe<br />

-----------------------------------<br />

Hr. Sack<br />

Abteilungsleiter<br />

27835<br />

-----------------------------------<br />

Fr. Falkowski<br />

Stellvertreterin<br />

27835<br />

Hr. Kroeger<br />

24453<br />

Fr. Piter<br />

23990<br />

Hr. Schermeier<br />

25488<br />

Fr. Schikowski<br />

25647<br />

Fr. Welsing<br />

(z.Zt. Vertr. für Fr. Kroeger)<br />

27187<br />

Fr. Watermeier<br />

27555<br />

28 29


lEiStUnGEn DES aRBEitGEBERS<br />

leistungen<br />

des<br />

arbeitgebers<br />

das kindeRgeld<br />

VoRaUSSEtZUnGEn UnD VERFahREn<br />

Kin<strong>der</strong>geld wird für Kin<strong>der</strong>, unabhängig von <strong>der</strong> Staatsangehörigkeit, gezahlt, die<br />

in Deutschland einen Wohnsitz haben o<strong>der</strong> sich hier ständig aufhalten. Dasselbe gilt,<br />

wenn die Kin<strong>der</strong> in einem Mitgliedstaat <strong>der</strong> Europäischen Union o<strong>der</strong> des Europäischen<br />

Wirtschaftsra<strong>um</strong>es leben.<br />

Kin<strong>der</strong>geld wird bis z<strong>um</strong> vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt.<br />

Über das 18. Lebensjahr hinaus kann Kin<strong>der</strong>geld bis z<strong>um</strong> vollendeten 25. Lebensjahr<br />

gezahlt werden, wenn <strong>der</strong>/die Geför<strong>der</strong>te eine Schul- o<strong>der</strong> Berufsausbildung o<strong>der</strong> ein<br />

Studi<strong>um</strong> durchläuft und unter einer festgelegten Einkommensgrenze liegt. Über das<br />

25. Lebensjahr hinaus gelten Son<strong>der</strong>bestimmungen.<br />

BeRechtigte<br />

▪ im ersten Grad mit den Antragsteller/innen verwandte Kin<strong>der</strong> (eheliche, für ehelich erklärte,<br />

nichteheliche und adoptierte Kin<strong>der</strong>)<br />

▪ Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ehegatten/in (Stiefkin<strong>der</strong>) sowie Enkelkin<strong>der</strong>, sofern sie im selben Haushalt leben<br />

▪ Pflegekin<strong>der</strong>, mit denen <strong>der</strong>/die Antragsteller/in durch ein familienähnliches, auf längere<br />

Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern sie im Haushalt aufgenommen sind und auf<br />

eigene Kosten unterhalten werden. Ein Obhut- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern<br />

darf nicht mehr bestehen.<br />

aUszahlUng<br />

Für Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger/innen von Versorgungsbezügen<br />

ist die zuständige Familienkasse die mit <strong>der</strong> Bezügefestsetzung befasste Stelle<br />

des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers bzw. Dienstherrn. Im Falle <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<br />

Universität Boch<strong>um</strong> ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung – kurz LBV –<br />

verantwortlich.<br />

Bitte informieren Sie sich in jedem Fall beim Personaldezernat und/o<strong>der</strong> beim Landesamt<br />

für Besoldung und Versorgung, welche Institution (LBV o<strong>der</strong> in Ausnahmefällen<br />

das Arbeitsamt) für die Beantragung und Auszahlung für Sie zuständig ist. Unter<br />

www.lbv.nrw.de erhalten Sie das aktuelle Merkblatt z<strong>um</strong> Kin<strong>der</strong>geld vom LBV.<br />

ihRe anspRechpeRson im peRsonaldezeRnat:<br />

G<strong>rund</strong>sätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre<br />

zuständige Sachbearbeiterin wenden – Email-Adresse und Telefonn<strong>um</strong>mer<br />

finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen<br />

<strong>rund</strong> <strong>um</strong> den Arbeits<strong>platz</strong>“.<br />

30 31


alle JahRe wiedeR<br />

JahRESSonDERZahlUnG nach § 20 tV-l<br />

Bei <strong>der</strong> sog. Jahresson<strong>der</strong>zahlung handelt es sich <strong>um</strong> eine jährliche Zahlung, die das<br />

bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld ersetzt. Alle Beschäftigten, die am 1. Dezember<br />

im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch darauf.<br />

Die Jahresson<strong>der</strong>zahlung beträgt bei Beschäftigten in den Entgeltgruppen:<br />

lEiStUnGEn DES aRBEitGEBERS<br />

E 1 bis E 8: 95 v.H.<br />

E 9 bis E 11: 80 v.H.<br />

E 12 bis E 13: 50 v.H.<br />

E 14 bis E 15: 35 v.H.<br />

<strong>der</strong> Bemessungsg<strong>rund</strong>lage, die sich aus dem durchschnittlich in den Monaten Juli,<br />

August und September gezahlten Entgelt (ohne Überstundenentgelt, Leistungs- und<br />

Erfolgsprämien) bemisst. Der Bemessungssatz bestimmt sich nach <strong>der</strong> Entgeltgruppe<br />

am 1. September.<br />

Beschäftigte <strong>der</strong> Entgeltgruppe 13 Ü werden bezüglich <strong>der</strong> Jahresson<strong>der</strong>zahlung bei<br />

einem Bezug des Tabellenentgelts aus den Stufen 2 und 3 <strong>der</strong> Entgeltgruppe 13, alle<br />

weiteren <strong>der</strong> Entgeltgruppe 14 zugeordnet.<br />

Beschäftigte <strong>der</strong> Entgeltgruppe 13 mit einem Anspruch auf die Zulage nach § 17 Absatz<br />

8 TVÜ-Län<strong>der</strong> (ehemals Vergütungsgruppe IIa BAT mit Bew. Aufstieg nach 5 bzw.<br />

6 Jahren) werden <strong>der</strong> Entgeltgruppe 14 zugeordnet.<br />

Bei <strong>der</strong> Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die<br />

gezahlten Entgelte <strong>der</strong> drei o.g. Monate addiert und durch drei geteilt; dies gilt insbeson<strong>der</strong>e<br />

auch bei einer Än<strong>der</strong>ung des Beschäftigungs<strong>um</strong>fangs während dieser Zeit.<br />

Der Anspruch auf die Jahresson<strong>der</strong>zahlung vermin<strong>der</strong>t sich <strong>um</strong> ein Zwölftel für jeden<br />

Kalen<strong>der</strong>monat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt o<strong>der</strong> Fortzahlung<br />

des Entgelts wegen Krankheit o<strong>der</strong> Urlaub haben.<br />

Die Vermin<strong>der</strong>ung unterbleibt jedoch für Kalen<strong>der</strong>monate, für die Beschäftigte kein<br />

Tabellenentgelt erhalten haben wegen G<strong>rund</strong>-/ o<strong>der</strong> Zivildienstzeiten, Mutterschutzzeiten,<br />

Elternzeit bis z<strong>um</strong> Ende des Geburtsjahres des Kindes o<strong>der</strong> weil kein Krankengeldzuschuss<br />

wegen <strong>der</strong> Höhe des Krankengeldes gezahlt worden ist.<br />

Die Jahresson<strong>der</strong>zahlung wird mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt.<br />

Beschäftigte, die bis z<strong>um</strong> 20. Mai 2006 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, erhalten<br />

die Jahresson<strong>der</strong>zahlung auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Rentenbezugs<br />

vor dem 1. Dezember endet. In diesem Falle treten an die Stelle des o.g. Bemessungszeitra<strong>um</strong>s<br />

die letzten drei Kalen<strong>der</strong>monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />

üBRigens:<br />

Für Beamtinnen und Beamte gilt:<br />

bis A6 60%<br />

A7-A8 45%<br />

ab A9 30%<br />

Außerdem erhalten alle einen Zuschlag je Kind in Höhe von 25,56 €.<br />

Im Übrigen wenden Sie sich für Informationen über die jährliche Son<strong>der</strong>zahlung<br />

nach dem Son<strong>der</strong>zahlungsgesetz NRW an Ihre Sachbearbeiterin o<strong>der</strong> Ihren Sachbearbeiter.<br />

ihRe anspRechpeRson im peRsonaldezeRnat:<br />

G<strong>rund</strong>sätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre<br />

zuständige Sachbearbeiterin wenden – Email-Adresse und Telefonn<strong>um</strong>mer<br />

finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen<br />

<strong>rund</strong> <strong>um</strong> den Arbeits<strong>platz</strong>“.<br />

Außerdem bekommen Sie beim Personalrat <strong>der</strong> RUB und dem Personalrat <strong>der</strong> wissenschaftlich/künstlerisch<br />

Beschäftigten (WPR) Beratung z<strong>um</strong> Thema – die Kontaktdaten<br />

finden Sie in dem Kapitel „Interessenvertretungen“ in diesem Willkommenspaket!<br />

32 33


spaRen schadet nie!<br />

DiE VERMÖGEnSwiRKSaMEn lEiStUnGEn<br />

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die die Arbeitgeberin von Ihrem<br />

Gehalt einbehält und für Sie anlegt. Dies geschieht, indem sie auf eine o<strong>der</strong> mehrere<br />

Anlagen überweist, die von den Arbeitnehmer/innen vorher abgeschlossen wurden<br />

(§ 2 Abs. 1, Fünftes Vermögensbildungsgesetz VermBG).<br />

Bei bestimmten Tarifvoraussetzungen - wie dem für Sie zuständigen TVL - können<br />

Sie jedoch vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen zusätzlich zu Ihrem Gehalt beanspruchen.<br />

Übrigens: Dies lohnt sich durchaus auch für befristet beschäftigte Kolleg/<br />

inn/en!<br />

Vermögenswirksame Anlagen bestehen z<strong>um</strong> einen aus <strong>der</strong> Arbeitgeberleistung, z<strong>um</strong><br />

an<strong>der</strong>en einer freiwilligen zusätzlichen Eigenleistung. Vermögenswirksame Leistungen<br />

können Sie in einem gesetzlich vorgegeben Rahmen als Kontensparbeiträge, Fonds<br />

o<strong>der</strong> Bausparvertrag anlegen.<br />

Bei bestimmten Anlageformen wie Bausparen, Genossenschaftsbeteiligungen o<strong>der</strong><br />

den Fonds wird das Sparen vermögenswirksamer Leistungen unter Beachtung von Einkommensgrenzen<br />

noch mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage geför<strong>der</strong>t.<br />

Bei Vollzeitbeschäftigung beträgt die Arbeitgeberleistung für alle oben genannten Anlageformen<br />

6,65 Euro monatlich, bei Teilzeit entsprechend weniger. Auszubildende<br />

und Beamtenanwärter/innen, <strong>der</strong>en Bezüge mit Verheiratetenzuschlag monatlich unter<br />

971,45 Euro liegen, erhalten 13,29 Euro.<br />

Die Arbeitgeberleistung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, aber nicht zusatzversorgungspflichtig.<br />

Bei zusätzlichen Eigenleistungen haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie erbringen Sie<br />

monatlich in Kombination mit <strong>der</strong> Arbeitgeberleistung o<strong>der</strong> einmalig z<strong>um</strong> Jahresende.<br />

Eigenleistungen können Sie in beliebiger Zahl erbringen, werden aber nur, wenn Ihre<br />

Arbeitgeberin sie für Sie überweist, mit <strong>der</strong> Arbeitnehmer-Sparzulage geför<strong>der</strong>t.<br />

Die Überweisung <strong>der</strong> Arbeitgeberin müssen Sie beim Personaldezernat beantragen,<br />

erst dann führt sie das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) auch aus. Dazu<br />

benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Kreditinstituts o<strong>der</strong> des Unternehmens<br />

über die von Ihnen gewählte Anlageform. Reichen Sie diese bei Ihrer Personalsachbearbeiterin<br />

bzw. Ihrem Personalsachbearbeiter o<strong>der</strong> selbst beim LBV ein.<br />

Nicht vergessen: Sie müssen – sofern schon vorhanden - Ihre Personaln<strong>um</strong>mer angeben.<br />

die aRBeitnehmeR-spaRzUlage<br />

Vermögenswirksame Leistungen, wie Bausparen, den Erwerb von Fondanteilen o<strong>der</strong><br />

Genossenschaftsbeteiligungen, för<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Staat mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage,<br />

die Sie beim Finanzamt zusätzlich beantragen können. Dafür verwenden Sie den Vordruck<br />

für die Einkommensteuererklärung.<br />

Es bestehen jedoch Einkommensgrenzen. Sie betragen für Alleinstehende 17.900 Euro,<br />

für zusammenveranlagte Ehegatten 35.800 Euro jährlich. Sie können sich selbst mit<br />

lEiStUnGEn DES aRBEitGEBERS<br />

Ihrem letzten Steuerbescheid einschätzen, G<strong>rund</strong>lage ist jedoch <strong>der</strong> aktuelle.<br />

Das Finanzamt setzt die Sparzulage jedes Jahr nachträglich fest, zahlt sie aber erst<br />

nach dem Ende <strong>der</strong> Sperrfrist von 6 o<strong>der</strong> 7 Jahren nach Vertragsabschluss aus. Ihr<br />

Geldanlageinstitut bescheinigt Ihnen die Höhe Ihrer Zulagebegünstigten vermögenswirksamen<br />

Leistungen und das Ende <strong>der</strong> Sperrfrist.<br />

wohnUngsBaUpRämie<br />

Bei Bausparverträgen können Sie unabhängig von <strong>der</strong> Arbeitnehmer-Zulage eine<br />

Wohnungsbauprämie erhalten. Sie beträgt bei Alleinstehenden jährlich 10 % von höchstens<br />

512 Euro (Einkommensgrenze: 26.600 Euro Brutto), bei Verheirateten 10 % von<br />

1.024 Euro (Einkommensgrenze: 51.200 Euro Brutto). Die Prämie beantragen Sie mit<br />

dem Vordruck <strong>der</strong> Jahreskontenübersicht, den Ihnen Ihre Bausparkasse regelmäßig<br />

am Ende eines Jahres zuschickt und die Sie dorthin ausgefüllt wie<strong>der</strong> zurücksenden.<br />

Unser Rat: Weil vermögenswirksame Leistungen individuelle Angelegenheiten sind,<br />

wenden Sie sich bei detaillierten Fragen immer an die angegebenen Sachstellen.<br />

ihRe anspRechpeRson im peRsonaldezeRnat:<br />

G<strong>rund</strong>sätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre<br />

zuständige Sachbearbeiterin wenden – Email-Adresse und Telefonn<strong>um</strong>mer<br />

finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen<br />

<strong>rund</strong> <strong>um</strong> den Arbeits<strong>platz</strong>“.<br />

üBRigens:<br />

Auch Beamtinnen und Beamte können von vermögenswirksamen Leistungen profitieren<br />

– bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter o<strong>der</strong> Ihre Sachbearbeiterin<br />

im Personaldezernat.<br />

34 35


soRgenfRei alteRn<br />

DiE ZUSatZVERSoRGUnG DER VBl<br />

Gemäß Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung <strong>der</strong> Beschäftigen des öffentlichen<br />

Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) sind die Beschäftigten, die<br />

unter den Geltungsbereich des TV-L bzw. TV-Ü fallen, bei <strong>der</strong> Zusatzversorgungseinrichtung<br />

VBL zu versichern.<br />

Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeiten an Hochschulen o<strong>der</strong> Forschungseinrichtungen,<br />

die für eine befristete Tätigkeit unter 5 Jahren eingestellt werden,<br />

können sich auf Antrag befreien lassen (es ist allerdings fraglich, ob dies sinnvoll<br />

ist, da die meisten Kolleg/inn/en nicht wissen, ob und wo sie später im Öffentlichen<br />

Dienst arbeiten werden).<br />

Alle Beschäftigte – außer die Beamtinnen und Beamten, für die an<strong>der</strong>e Vorsorgereglungen<br />

gelten - erhalten im Alter eine Zusatzversorgung, die die Rente <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Sozialversicherung ergänzt.<br />

Ausführliche Informationen zur VBL-Klassik werden den Beschäftigten mit den Einstellungsunterlagen<br />

überreicht.<br />

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben außerdem die Möglichkeit, durch eigene<br />

Beiträge eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen = VBL-Extra.<br />

Bitte beachten Sie: Beratung z<strong>um</strong> Thema erhalten Sie direkt bei <strong>der</strong> VBL – aus rechtlichen<br />

Gründen können im Personaldezernat keine Beratungen durchgeführt werden.<br />

Die An- bzw. Abmeldungen erfolgen durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung<br />

des Landes NRW (LBV).<br />

weiteRe infoRmationen:<br />

Service-Center VBL:<br />

Telefon Mo-Fr 8.30 bis 16.30h, Do bis 18h: 0180–5006229, Fax: 0721/155878, E-Mail:<br />

vbl@vbl.de; Anschrift: VBL, Freiwillige Versicherung, 76128 Karlsruhe.<br />

ihRe anspRechpeRson im peRsonaldezeRnat:<br />

G<strong>rund</strong>sätzlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Ihre<br />

zuständige Sachbearbeiterin wenden – Email-Adresse und Telefonn<strong>um</strong>mer<br />

finden Sie im Organigramm des Personaldezernats am Ende des Kapitels „Informationen<br />

<strong>rund</strong> <strong>um</strong> den Arbeits<strong>platz</strong>“.<br />

Außerdem bekommen Sie beim Personalrat <strong>der</strong> RUB und dem Personalrat <strong>der</strong> wissenschaftlich/künstlerisch<br />

Beschäftigten (WPR) Beratung z<strong>um</strong> Thema – die Kontaktdaten<br />

finden Sie in dem Kapitel „Interessenvertretungen“ in diesem Willkommenspaket!<br />

lEiStUnGEn DES aRBEitGEBERS<br />

36 37


intERESSEnVERtREtUnGEn<br />

interessen -<br />

vertretungen<br />

aUf dem weg zUR geschlechteRgeRechten RUB<br />

DiE GlEichStEllUnGSBEaUFtRaGtEn<br />

Das Thema Gleichstellung hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutsamen Faktor<br />

für die Stärkung <strong>der</strong> nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität<br />

entwickelt. Eine zentrale Rolle im Gleichstellungsgeschehen <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität nehmen dabei<br />

– neben an<strong>der</strong>en Einrichtungen, die die Herstellung von Chancengleichheit verfolgen – auch die<br />

Gleichstellungsbeauftragten ein.<br />

An <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität werden für alle drei Statusgruppen Gleichstellungsbeauftragte<br />

gewählt. Die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin<br />

aus Technik und <strong>Verwaltung</strong> sowie die studentische Gleichstellungsbeauftragte unterstützen<br />

die Universität bei <strong>der</strong> Umsetzung ihres Auftrages, Geschlechtergerechtigkeit<br />

für Frauen und Männer zu realisieren. Sie kooperieren dabei eng mit den Fakultäten,<br />

dem Rektorat, dem Senat und <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität. Zudem werden sie<br />

durch mehr als 60 dezentrale Gleichstellungsbeauftragte in den Fakultäten und den<br />

wissenschaftlichen Einrichtungen ehrenamtlich unterstützt.<br />

inhaltliche schweRpUnkte Bilden<br />

▪ die För<strong>der</strong>ung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses,<br />

▪ die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vereinbarkeit von Beruf/Wissenschaft/Studi<strong>um</strong> und Familie,<br />

▪ Information über aktuelle gleichstellungsrelevante Entwicklungen in <strong>der</strong> nationalen und internationalen<br />

Wissenschaftspolitik,<br />

▪ die Mitwirkung in Berufungs- und Einstellungsverfahren<br />

▪ die Mitwirkung bei <strong>der</strong> Gestaltung einer geschlechtergerechten Personalpolitik,<br />

▪ die Entwicklung und Implementierung gleichstellungspolitischer Instr<strong>um</strong>ente,<br />

▪ die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Frauen- und Geschlechterforschung,<br />

▪ die Erarbeitung von Maßnahmen gegen sexualisierte Diskriminierung.<br />

Den Rahmen für die Gleichstellungsarbeit bildet dabei <strong>der</strong> Gleichstellungsplan für<br />

die gesamte <strong>Ruhr</strong>-Universität, <strong>der</strong> alle drei Jahre fortgeschrieben wird. Flankierend<br />

dazu werden - in ebenfalls dreijährigem Turnus - mit den 20 Fakultäten und zentralen<br />

wissenschaftlichen Einrichtungen konkrete, den jeweiligen Fachkulturen entsprechende<br />

Gleichstellungsziele in Zielvereinbarungen vereinbart.<br />

Das Wahlverfahren: Die Gleichstellungsbeauftragten werden zunächst von einem<br />

Wahlfrauengremi<strong>um</strong> vorgeschlagen; anschließend bestellt <strong>der</strong> Senat <strong>der</strong> Universität die<br />

hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin/MTV für eine dreijährige<br />

Amtszeit, die studentische Gleichstellungsbeauftragte wird für jeweils ein Jahr<br />

gewählt.<br />

38 39


die aktUellen gleichstellUngsBeaUftRagten:<br />

Dr. Beate von Miquel (Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, Gruppe <strong>der</strong> Wissenschaftlerinnen,<br />

Amtszeit: 2011-2014)<br />

Silvia Markard (Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte, Gruppe MTV, Amtszeit<br />

2011-2014)<br />

Rita Thiessen (Studentische Gleichstellungsbeauftragte, Amtszeit 2011-2012)<br />

weiteRe infoRmationen:<br />

Gleichstellungsbüro FNO 02/012<br />

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9.00 bis 14.00 Uhr<br />

Telefon: -0234/32-27837,Fax: -14354, E-Mail: gleichstellungsbuero@rub.de, Internet:<br />

www.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/gleichstellungsbuero<br />

intERESSEnVERtREtUnGEn<br />

inteRessen VeRtReten<br />

DiE PERSonalRätE an DER RUB<br />

Die sozialen und persönlichen Belange von Beschäftigten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses<br />

und ihres Arbeits<strong>platz</strong>es werden im öffentlichen Dienst durch Personalräte<br />

vertreten. Um Mitbestimmung zu verwirklichen, übernehmen diese auch an unserer<br />

Universität wichtige Funktionen. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Personalräte werden jeweils<br />

für 4 Jahre gewählt. Die RUB ermutigt engagierte Beschäftigte, für die Personalräte zu<br />

kandidieren.<br />

An <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität gibt es einen Personalrat für die Beschäftigten aus Technik<br />

und <strong>Verwaltung</strong> – häufig auch „Personalrat <strong>der</strong> RUB“ genannt. Die Interessenvertretung<br />

für die Mitarbeiter/innen in <strong>der</strong> Wissenschaft ist <strong>der</strong> Personalrat <strong>der</strong> wissenschaftlich/künstlerisch<br />

Beschäftigten, kurz „WPR“.<br />

Der Personalrat <strong>der</strong> RUB ist für die Mitarbeiter/innen aus Technik und <strong>Verwaltung</strong><br />

automatisch zuständig. Der WPR hingegen kann für Sie als Wissenschaftler/in in persönlichen<br />

Angelegenheiten nur dann formell tätig werden, wenn Sie vor Einleitung einer<br />

Maßnahme durch die Dienststelle einen Beteiligungsantrag gestellt haben. Das<br />

entsprechende Formular finden Sie unter http://www.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/wpr/. Für<br />

Beratungen steht <strong>der</strong> WPR natürlich je<strong>der</strong>zeit auch ohne Beteiligungsantrag zur Verfügung.<br />

Der Personalrat für die Beschäftigten aus Technik und <strong>Verwaltung</strong> besteht aus 15 Mitglie<strong>der</strong>n<br />

- dreizehn Vertreter/innen <strong>der</strong> Arbeitnehmer/innen und zwei <strong>der</strong> Beamt/inn/<br />

en. Auch <strong>der</strong> Personalrat <strong>der</strong> wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten hat 15 Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> RUB, darunter Angestellte und Beamte, unbefristet und befristet Beschäftigte.<br />

In beiden Personalräten sind Beschäftigte aus zahlreichen Fakultäten und Institutionen<br />

vertreten, die ein breites Erfahrungsspektr<strong>um</strong> abdecken.<br />

Personalratsmitglie<strong>der</strong> werden tätig bei direkten Gesprächen mit Kolleg/inn/en, Vorgesetzten<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Universitätsleitung, bei formellen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren<br />

durch Information, Diskussion und Abstimmung mit allen Beteiligten.<br />

in diesen BeReichen BeRaten die peRsonalRäte sie:<br />

In Personalangelegenheiten:<br />

▪ Einstellungen, Beför<strong>der</strong>ung, Eingruppierung,<br />

▪ Übertragung an<strong>der</strong>er Tätigkeiten<br />

▪ Versetzung und Abordnung<br />

▪ Abmahnung, Kündigung<br />

In sozialen Angelegenheiten:<br />

▪ Gewährung von Unterstützung, Zulagen etc.<br />

▪ Gesundheits- und Arbeitsschutz; Unfallverhütung<br />

▪ Festsetzung <strong>der</strong> Arbeitszeit (Verlängerung, Verkürzung, Überstunden)<br />

▪ Fort- und Weiterbildung<br />

40 41


Bei Organisatorischem:<br />

▪ Verän<strong>der</strong>ungen bei Betriebsteilen<br />

intERESSEnVERtREtUnGEn<br />

▪ Einführung neuer Arbeitsmethoden<br />

▪ Datenschutz<br />

▪ Organisations- und Geschäftsverteilungspläne<br />

▪ Aufstellung von Haushaltsplänen und Personalprogrammen<br />

Außerdem beraten die Personalräte die Gremien <strong>der</strong> Universität und beteiligen sich<br />

bei <strong>der</strong> Organisations- und Personalentwicklung.<br />

peRsonalRat Und peRsonalentwicklUng<br />

Durch Mitwirkung an <strong>der</strong> Personalentwicklung wollen die Personalräte an <strong>der</strong> Universität<br />

▪ verbesserte Arbeit ermöglichen<br />

▪ qualifizierte, zukunftsfähige, attraktive und sichere Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen<br />

▪ die Teamarbeit und Kooperation zwischen technischem, <strong>Verwaltung</strong>s- und wissenschaftlichem<br />

Personal för<strong>der</strong>n<br />

▪ Beschäftigte an den Umstrukturierungsprozessen und <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Arbeit beteiligen<br />

▪ die Vorstellungen <strong>der</strong> Arbeitnehmer/innen geltend machen. Ihre Interessen an <strong>der</strong> vernünftigen<br />

Gestaltung ihrer Arbeitsplätze sollen ernst genommen werden.<br />

Bei den Personalräten finden Sie offene Ohren für Ihre Anliegen und die Unterstützung<br />

von Kolleginnen und Kollegen.<br />

weiteRe infoRmationen:<br />

Personalrat <strong>der</strong> RUB<br />

FNO/ 00 /212, Internet: www.uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/pers-rat<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>: Werner Schwarz, Telefon: -22266<br />

Werner.Schwarz@uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de<br />

Stellvertreter: Harald Hönig, Telefon: -27359<br />

Harald.Hoenig@ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de<br />

Stellvertreter: Helmut Dittrich, Telefon: -25424<br />

Helmut.Dittrich@uv.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de<br />

Sekretariat, Telefon –28266, personalrat@rub.de<br />

Personalrat <strong>der</strong> wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten<br />

IA 6/36, Internet: http://www.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/wpr/<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>: Dr. Michael Jost, Telefon: -26980,<br />

Michael.Jost@rub.de<br />

Stellvertreter/innen:<br />

Dr. Manfred Brix, Telefon: -23236; manfred.r.brix@rub.de<br />

Dr. Birgit Hütter, Telefon: -23395, birgit.huetter@rub.de<br />

Sekretariat Jeannette Ogaza, Telefon –26981, wpr@rub.de<br />

integRieRt<br />

DiE SchwERBEhinDERtEnVERtREtUnG an<br />

DER RUB<br />

Gesundheit ist beson<strong>der</strong>s bei schwerbehin<strong>der</strong>ten Menschen ein<br />

sehr wichtiges Thema. Wie kann ich möglichst beschwerdefrei und mit Freude meiner<br />

täglichen Arbeit nachgehen? Für alle Fragen und Anregungen steht den schwerbehin<strong>der</strong>ten<br />

o<strong>der</strong> gleichgestellten Menschen die Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung (SBV) <strong>der</strong><br />

RUB beratend und unterstützend zur Seite.<br />

Immer wie<strong>der</strong> gibt es Probleme auf dem Weg durch die Uni und am Arbeits<strong>platz</strong>.<br />

Aus diesem G<strong>rund</strong> ist ein großes Ziel <strong>der</strong> SBV, die RUB in eine barrierefreie Universität<br />

zu verän<strong>der</strong>n. Hin<strong>der</strong>nisse am Arbeits<strong>platz</strong> können meistens durch eine finanzielle<br />

Unterstützung des Landschaftsverbandes o<strong>der</strong> von an<strong>der</strong>en Stellen beseitigt werden.<br />

Als G<strong>rund</strong>lage dient <strong>der</strong> SBV das Sozialgesetzbuch (SGB) IX, die Richtlinien des Innenministeri<strong>um</strong>s<br />

des Landes NRW z<strong>um</strong> SGB IX und das Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz<br />

NRW.<br />

wiR VeRtReten:<br />

▪ schwerbehin<strong>der</strong>te Beschäftigte<br />

▪ den schwerbehin<strong>der</strong>ten gleichgestellte Beschäftigte<br />

▪ Beschäftigte, die einen Antrag gestellt haben<br />

▪ Beschäftigte, die einen Antrag stellen wollen<br />

zU UnseRen aUfgaBen gehöRt:<br />

Die Überwachungsfunktion: Die SBV hat darüber zu wachen, dass die zu Gunsten<br />

schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und<br />

Dienstvereinbarungen durchgeführt, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Arbeitgeber die ihm nach dem<br />

SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt.<br />

Die Vorsorgefunktion: Die SBV hat Maßnahmen, die den schwerbehin<strong>der</strong>ten Menschen<br />

dienen, insbeson<strong>der</strong>e präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen wie<br />

Integrationsamt, Arbeitsagentur und Sozialversicherungsträger zu beantragen.<br />

Die Vermittlerfunktion: Die SBV hat Anregungen und Beschwerden von schwerbehin<strong>der</strong>ten<br />

Menschen entgegen zu nehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch<br />

Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken.<br />

Die Unterstützungsfunktion: Bei Anträgen an das Versorgungsamt und die Agentur<br />

für Arbeit hat die SBV die Beschäftigten zu unterstützen.<br />

Die Beratungsfunktion: Die SBV hat das Recht, an allen Sitzungen des Personalrates<br />

sowie am Arbeitsschutzausschuss beratend teilzunehmen. Sie hat das Recht zu beantragen,<br />

dass Angelegenheiten, die einzelne schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen o<strong>der</strong> diese als<br />

Gruppe beson<strong>der</strong>s betreffen, auf die Tagesordnung <strong>der</strong> Sitzung des Personalrates zu<br />

setzen sind.<br />

die sBV:<br />

Michaela Sarazin, Helge Hammes, Ulrich Sch<strong>um</strong>acher, Margit Bronzel<br />

Gebäude: FNO / 00 / 216 | Tel: 22925 | Mail: SBV@rub.de Web: www.rub.de/sbv<br />

42 43


Von sitzUngen, gRemien Und menschen –<br />

DiE RUB in DER SElBStVERwaltUnG MitGEStaltEn<br />

Was wäre die <strong>Ruhr</strong>-Universität Boch<strong>um</strong> ohne ihre Gremien? Senat und Universitätskommissionen,<br />

Ausschüsse und Beiräte auf zentraler Ebene und Fakultätsräte auf <strong>der</strong><br />

dezentralen Ebene sind Orte <strong>der</strong> Entscheidung und Information, die Beteiligung ermöglichen<br />

und wichtige beratende Funktionen für die Entscheidungsträger/innen an<br />

<strong>der</strong> RUB haben.<br />

Die Zusammensetzung dieser Selbstverwaltungsgremien erfolgt nach Statusgruppen:<br />

Dort sind jeweils Professor/inn/en, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, Mitarbeiter/<br />

innen aus Technik und <strong>Verwaltung</strong> sowie Studierende vertreten. Und insofern haben<br />

Sie als neue Mitarbeiterin/neuer Mitarbeiterin auch die Chance, in diesem Rahmen Ihre<br />

Meinung einzubringen und Ihren neuen Arbeits<strong>platz</strong> „Universität“ mitzugestalten.<br />

Dabei bietet die Gremientätigkeit auch einige entscheidende Vorteile für Sie persönlich:<br />

Immer über laufende Debatten an <strong>der</strong> Hochschule informiert zu sein, ist ebenso<br />

ein Effekt wie <strong>der</strong> „Blick über den Tellerrand“ in an<strong>der</strong>e Fakultäten und Einrichtungen<br />

und <strong>der</strong> Kontakt zu Kolleg/inn/en aus vielen unterschiedlichen Bereichen.<br />

Sind Sie neugierig auf die Gremientätigkeit geworden? Die Sprecherinnen <strong>der</strong> einzelnen<br />

Gruppenvertretungen beraten Sie gern und freuen sich über Kolleg/inn/en, die<br />

sich für eine Mitarbeit in einem Gremi<strong>um</strong> interessieren!<br />

spRecheR/innen deR VeRschiedenen gRUppen im senat<br />

Sabine Bierstedt, Mitarbeiter/innen aus Technik und <strong>Verwaltung</strong><br />

Fakultät für Psychologie<br />

Tel.: 0234/32-23174<br />

E-Mail: sabine.bierstedt@rub.de<br />

http://www.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/mtv/<br />

Prof. Dr. Dieter Liermann, Professor/inn/en<br />

Medizinische Fakultät<br />

Tel.: 02323 499-1501<br />

E-Mail: dieter.liermann@rub.de<br />

Marita Schmeink, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen<br />

Fakultät für Philologie<br />

Tel: 0234/32-22623<br />

E-Mail: Marita.Schmeink@rub.de<br />

intERESSEnVERtREtUnGEn<br />

44 45


kommunikation<br />

KoMMUniKation UnD inFoRMation<br />

und<br />

information<br />

immeR „Up to date“<br />

MEDiEn, ÖFFEntlichKEitSaRBEit UnD PR an DER RUB<br />

An <strong>der</strong> RUB gibt es viele Quellen, <strong>um</strong> sich über das Campusleben zu informieren – und auch<br />

viele Möglichkeiten, sich für Ihre eigenen Projekte marketingtechnisch beraten zu lassen und damit<br />

selbst einen professionellen Auftritt in den Medien zu haben.<br />

seRViceleistUngen deR pRessestelle<br />

Die Homepage <strong>der</strong> RUB (www.rub.de) ist Ihr wichtigstes Tor z<strong>um</strong> Einstieg ins Medienleben<br />

unserer Universität. Die Pressestelle aktualisiert sie täglich; sie berichtet dort<br />

über Ereignisse des Tages, über Tagungen, Termine, etc. Mit <strong>der</strong> Homepage verlinkt ist<br />

auch <strong>der</strong> Veranstaltungskalen<strong>der</strong> <strong>der</strong> RUB, in den auch Sie selbst die von Ihnen organisierten<br />

beson<strong>der</strong>en Veranstaltungen, Gastvorträge, Ringvorlesungen etc. eintragen können.<br />

Als eine Stabstelle des Rektorats informiert Sie die Pressestelle außerdem während<br />

des Semesters ausführlich über verschiedene (Print-)Medien.<br />

RUBens<br />

heißt die Zeitschrift <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität, die neunmal im Jahr über das Geschehen<br />

auf dem Campus informiert. Bei RUBENS sind Sie auch als Autoren, Kommentatoren<br />

und Leserbriefschreiber willkommen -bringen Sie sich und Ihre Themen ein.<br />

Weitere Informationen:<br />

Redaktion Rubens: UV 366, Telefon: –23999,<br />

Internet: www.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/rubens/<br />

RUBin – wissenschaftsmagazin deR RUhR-UniVeRsität BochUm<br />

Hinter komplizierten wissenschaftlichen Sachverhalten verbirgt sich manch’ spannende<br />

Geschichte, vorausgesetzt, Forschung wird allgemeinverständlich präsentiert:<br />

Dem widmet sich RUBIN – das Wissenschaftsmagazin <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität Boch<strong>um</strong>.<br />

Zweimal jährlich gibt es Einblick in aktuelle Forschungsprojekte aus Lebenswissenschaften,<br />

Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Geistes- und Gesellschaftswissenschaften.<br />

Ein Son<strong>der</strong>heft pro Jahr ist einem speziellen Themengebiet gewidmet.<br />

Weitere Informationen:<br />

Redaktion RUBIN: UV 362, Telefon: –22133,<br />

E-Mail: rubin@presse.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de,<br />

Internet: http://www.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/rubin/<br />

46 47


pResseinfoRmationen<br />

gibt die Pressestelle täglich heraus und informiert so kontinuierlich die Medien über<br />

aktuelle Forschung, Lehre und Campusleben an <strong>der</strong> RUB. Wenn Sie selbst etwas melden<br />

wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Pressestelle; rufen Sie einfach an<br />

o<strong>der</strong> schicken Sie eine Email:<br />

Pressestelle: UV 368, Telefon: -22830, Fax: -14136,<br />

E-Mail: pressestelle@presse.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de<br />

Internet: http://www.pm.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/<br />

Die Pressestelle speist außerdem die richtigen Informationen in die richtigen Kanäle<br />

und prägt somit das Bild <strong>der</strong> RUB in <strong>der</strong> internen und externen Öffentlichkeit. Sie<br />

informiert über neueste Ergebnisse in Forschung, über Lehre, Weiterbildung, Kultur<br />

o<strong>der</strong> Hochschulpolitik und hat immer zahlreiche Broschüren über Uni und Umgebung<br />

parat; darüber hinaus vermittelt sie Gespräche und Gesprächspartner/innen und<br />

berät in Fragen effektiver Öffentlichkeitsarbeit. Schauen Sie einfach mal rein – die Kolleg/inn/en<br />

dort freuen sich über neue Gesichter.<br />

Weitere Informationen:<br />

Pressestelle: UV 368, Telefon: -22830, Fax: -14136,<br />

E-Mail: pressestelle@presse.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de,<br />

Internet: www.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/pressestelle/<br />

Tipp: Die Pressestelle gibt zusammen mit <strong>der</strong> Arbeitsgruppe Geomatik/Kartographie<br />

im Geographischen Institut <strong>der</strong> RUB die Broschüre „Studieren in Boch<strong>um</strong> … wo und<br />

was sonst?“ heraus – hier finden Sie die unterschiedlichsten Karten und Lagepläne –<br />

zur Orientierung auf dem Unicampus und darüber hinaus.<br />

deR infoRmationsdienst wissenschaft (idw)<br />

Der idw ist die deutschsprachige Plattform für Wissenschaftsnachrichten im Internet.<br />

Er bündelt die Pressemitteilungen und Wissenschaftstermine von mehr als 800 Hochschulen<br />

und an<strong>der</strong>en Wissenschaftseinrichtungen überwiegend im deutschsprachigen<br />

Ra<strong>um</strong>. Jede/r Interessent/in kann sich selbst ein kostenloses E-Mail-Abo zusammenstellen,<br />

ganz auf individuelle thematische und regionale Vorlieben zugeschnitten. So<br />

bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen in Ihrem Fachgebiet auf dem Laufenden. Exklusiv<br />

für Journalist/inn/en betreibt <strong>der</strong> idw einen „Expertenmakler“: Über die Pressestellen<br />

<strong>der</strong> angeschlossenen Einrichtungen wird <strong>der</strong> Kontakt zwischen Fragesteller/in<br />

und Fachleuten hergestellt. Auch Sie könnten eines Tages einer <strong>der</strong> gefragten Experten<br />

sein. Gegründet wurde <strong>der</strong> idw, heute ein e. V., 1995 als Projekt <strong>der</strong> Universitäten Bayreuth,<br />

Boch<strong>um</strong> und <strong>der</strong> TU Clausthal.<br />

Weitere Informationen:<br />

Boch<strong>um</strong>er idw-Büro: TZR, Telefon: -25813,<br />

E-Mail: service@idw-online.de<br />

Internet: https://idw-online.de/<br />

KoMMUniKation UnD inFoRMation<br />

ct das Radio<br />

CT das radio ist das erste 24-Stunden-Campusradio in Deutschland und sendet seit<br />

November 1997 ein Programm für Boch<strong>um</strong> mit seinen vier Hochschulen (ca. 40.000<br />

Studierende). Das Programm ist über die UKW-Frequenz 90.0 MHz in Boch<strong>um</strong> und<br />

Umgebung zu empfangen. Des Weiteren strahlt CT das Programm über Kabel in Boch<strong>um</strong><br />

und Wattenscheid auf 90.8 MHz aus und ist als Stereo-Stream unter www.ctdasradio.de<br />

weltweit im Internet in bester Qualität zu empfangen. Immer montags<br />

bis freitags liegt in <strong>der</strong> Frühschicht von 7 bis 10 Uhr und <strong>der</strong> Spätschicht von 17 bis<br />

20 Uhr <strong>der</strong> Fokus auf Information und Unterhaltung. Verschiedene Musikstile haben<br />

Platz in den Specials jeweils von 20 bis 22 Uhr.<br />

Weitere Informationen:<br />

Redaktion CT das radio<br />

Universitätsstraße 150, 44801 Boch<strong>um</strong><br />

Gebäude ICN Ebene 02<br />

Tel. +49-234-32 10 900<br />

Fax +49-234-32 14 900<br />

info@radioct.de<br />

www.ctdasradio.de<br />

das „gütesiegel RUB“ nUtzen –<br />

mit deR staBsstelle „stRategische pR Und maRkenBildUng“<br />

Die vielen Stärken <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität öffentlich in Szene zu setzen und die Marke<br />

„RUB“ zu etablieren ist vorrangiges Ziel <strong>der</strong> Stabsstelle „Strategische PR und Markenbildung“<br />

des Rektorats. Dabei setzt das Team auf längerfristige zentrale PR-Projekte,<br />

Kampagnen und Wettbewerbe, die es mit den zahlreichen dezentralen Aktivitäten auf<br />

dem Campus abstimmen möchte - etwa im Studiengangs- o<strong>der</strong> Wissenschaftsmarketing.<br />

Gern unterstützen wir Ihre Projekte mit unseren Ideen und Konzepten und freuen<br />

uns ebenso auf Ihre Anregungen.<br />

Kontakt: UV 368, Telefon: -22830, Fax: -14136,<br />

Email: pr-marke@rub.de<br />

Internet: http://www.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/pr-marke/<br />

48 49


gUt Begleitet dURch den aRBeitsalltag<br />

tEchniKUntERStütZUnG, E-lEaRninG UnD<br />

VERanStaltUnGSManaGEMEnt<br />

telekommUnikation<br />

Das Dezernat 6 ist zuständig für den Betrieb und den Ausbau <strong>der</strong> Telekommunikationsanlage<br />

<strong>der</strong> RUB. Hier finden Sie kompetente Ansprechpartner/innen für alle Fragen<br />

<strong>rund</strong> <strong>um</strong>s Telefonieren (Telefonanlage, Telefone, Faxgeräte, Diensthandys, Anrufbeantworter,<br />

Teilnehmerän<strong>der</strong>ungen, Störungen etc.). Sie bekommen hier auch die für<br />

das Führen von Privatgesprächen notwendige PIN. Außerdem wird hier die dienstliche<br />

und private Telefonabrechnung erstellt.<br />

Auch für die Beschaffung von mobilen Endgeräten und Verträgen ist das Dezernat 6<br />

verantwortlich. Die <strong>Ruhr</strong>-Universität profitiert von dem Rahmenvertrag des DFN (Deutsches<br />

Forschungsnetz) mit dem Mobilfunkanbieter T-Mobile. Das Dezernat 6 kann daher<br />

den Einrichtungen günstige Tarife für Handy und Datenkarten anbieten. Für Mitarbeiter,<br />

die die Datenkarten testen wollen o<strong>der</strong> nur ab und zu benötigen, empfiehlt<br />

sich die internet-to-go-Ausleihe.<br />

Weitere Informationen:<br />

Dezernat 6: www.rub.de/dezernat6<br />

Telekommunikation: www.rub.de/tkd<br />

Internet-to-go: www2.uv.rub.de/dezernat6/abteilung4/internet-to-go<br />

Mail: tkd-service@uv.rub.de<br />

höRsaalmedientechnik:<br />

In den letzten Jahren wurden immer mehr Rä<strong>um</strong>e <strong>der</strong> RUB medientechnisch ausgestattet<br />

o<strong>der</strong> medientechnisch mo<strong>der</strong>nisiert. Dabei wurde auch immer ein Schwerpunkt<br />

auf eine möglichst einheitliche Ausstattung und einfache Bedienung gelegt. Bei Fragen<br />

zur Ausstattung und Bedienung bei Anregungen o<strong>der</strong> auch im Fehlerfall können Sie<br />

das Dezernat 6 kontaktieren. Außerdem werden Schulungen „Einführung in die Medientechnik“<br />

angeboten.<br />

Weitere Informationen:<br />

Dezernat 6: www.rub.de/dezernat6<br />

Mail: hoersaaltechnik@uv.rub.de<br />

it-BetReUUng<br />

Die Abteilung 4 des Dezernats 6 unterstützt sämtliche <strong>Verwaltung</strong>sbereiche <strong>der</strong> Universität<br />

bei Anschaffung, Ausbau und Wartung einer passenden IT-Infrastruktur. Zunehmend<br />

betreut das Dezernat auch Fakultäten, die keine eigene „IT-Betreuung“ haben.<br />

Deren Betreuung wird auf Anfrage durch den Son<strong>der</strong>dienstleistungsbereich<br />

„Unterstützung von Arbeits<strong>platz</strong>rechnern“ realisiert.<br />

KoMMUniKation UnD inFoRMation<br />

Weitere Informationen:<br />

Dezernat 6: www.rub.de/dezernat6<br />

Mail: it-service@uv.rub.de<br />

VideokonfeRenzen<br />

Auswahlgespräche mit entfernten Bewerber/inne/n, Projektmeetings mit Partneruniversitäten<br />

o<strong>der</strong> Wirtschaftsunternehmen mit gemeinsamer Präsentation - es gibt viele<br />

Gründe, die für eine Videokonferenz sprechen. Wenn da nicht die Angst vor <strong>der</strong> Bedienung<br />

<strong>der</strong> Technik wäre.<br />

Seit vielen Jahren betreibt das Dezernat 6 erfolgreich eine mobile Videokonferenzanlage<br />

und seit diesem Jahr sind drei stationäre Anlagen hinzugekommen. Nach <strong>der</strong> erfolgreichen<br />

Integration wird die Bedienung <strong>der</strong> Videokonferenz so einfach sein wie ein<br />

Telefonat.<br />

weiteRe infoRmationen:<br />

Dezernat 6: www.rub.de/dezernat6<br />

Mail: videokonferenz@uv.rub.de<br />

Damit Sie das Internet auch von zu Hause aus über die RUB o<strong>der</strong> über dfn@home<br />

nutzen können, kann das Rechenzentr<strong>um</strong> Ihnen als RUB-Angehörige/-r eine eigene<br />

Zugangskennung mit LoginID und Passwort einrichten. Mit diesen Zugangsdaten können<br />

Sie auch das WLAN an <strong>der</strong> RUB nutzen und in so genannte Hirnports einwählen,<br />

frei zugängliche Netzwerkdosen auf dem Campus o<strong>der</strong> in Studentenwohnheimen. Dies<br />

beinhaltet auch eine persönliche E-Mail-Adresse <strong>der</strong> Form Vorname.Nachname@<br />

ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de. Zusätzlich können Sie eine eigene persönliche Homepage auf<br />

dem Homepage-Server <strong>der</strong> Uni ablegen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Servicecenter<br />

des Rechenzentr<strong>um</strong>s gerne zur Verfügung.<br />

Ausführliche Informationen zu dfn@home erhalten Sie unter: www.studenten-insnetz.de<br />

Servicecenter Rechenzentr<strong>um</strong>:<br />

Gebäude NAF, Etage 02, Ra<strong>um</strong> 297<br />

Öffnungszeiten<br />

Mo bis Fr 10.00 – 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr<br />

Telefonsupport: -24025 Mo bis Fr von 9.00 – 17.00 Uhr<br />

E-Mail: rz-service@ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de;<br />

URL: http://www.rz.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de<br />

50 51


modeRne lehRe gestalten -<br />

mit eleaRning-UnteRstützUng!<br />

Sie möchten zu Ihrer Lehrveranstaltung Unterlagen online stellen, mit Studierenden<br />

auch zwischen den Sitzungen in Kontakt bleiben, einen Test zur Lernerfolgskontrolle<br />

im Internet erstellen o<strong>der</strong> Sie denken an eine Aufzeichnung Ihrer Vorlesung? Für diese<br />

und noch viel mehr Anliegen gibt es in <strong>der</strong> RUB das RUBeL-Team. Als Lehrenden stehen<br />

Ihnen auch über unsere Lernplattformen Blackboard und Moodle hinaus nicht nur<br />

weitere technische Werkzeuge zur Verfügung, son<strong>der</strong>n auch ein <strong>um</strong>fangreiches Supportangebot.<br />

Neben wöchentlich stattfindenden Kurzeinführungen zu eLearning-Tools und Workshops<br />

gibt es für Lehrende vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten, z.B. durch den<br />

Einsatz studentischer eTutorinnen und eTutoren o<strong>der</strong> durch eTeams, die als unmittelbare<br />

Ansprechpartner vor Ort in immer mehr Fakultäten vertreten sind. Sie setzen in<br />

Ihrer Lehrveranstaltung schon etwas mehr auf eLearning? Dann kommt sicher die Auszeichnung<br />

Ihres Kurses mit dem eLabel in Frage. So sehen Ihre Studierende auf einen<br />

Blick, dass Sie von den Vorteilen des eLearning in profitieren können.<br />

anspRechpaRtneR staBsstelle eleaRning / RUBel-VeRBUnd:<br />

Holger Hansen und Simone Henze<br />

Telefon: -25900<br />

E-Mail: rubel@rub.de<br />

UniVeRsaal –<br />

DiE VERanStaltUnGSaGEntUR DER RUB<br />

UNIversaal unterstützt Angehörige und Gäste <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität bei <strong>der</strong> Vorbereitung<br />

und Realisierung von Veranstaltungen aller Art. Wir bieten Ihnen dabei Betreuung<br />

aus einer Hand: Eine Ansprechperson begleitet Sie von <strong>der</strong> ersten Kontaktaufnahme<br />

bis zur Nachbereitung <strong>der</strong> Veranstaltung.<br />

Wir möchten, dass Sie sich ganz auf die Inhalte Ihrer Veranstaltung konzentrieren<br />

können. Alles an<strong>der</strong>e übernehmen wir für Sie. Wir buchen die Rä<strong>um</strong>e, sorgen für die<br />

technische Ausstattung und organisieren Catering o<strong>der</strong> Dekoration. Gerne stellen wir<br />

Ihnen auch Tagungsunterlagen zusammen o<strong>der</strong> entwerfen ein Kulturprogramm. Sprechen<br />

Sie uns an!<br />

weiteRe infoRmationen Und anspRechpaRtneR:<br />

www.rub.de/universaal<br />

Zentrale Telefonn<strong>um</strong>mer: -29090<br />

E-Mail: universaal@rub.de<br />

KoMMUniKation UnD inFoRMation<br />

52 53


Regeneration<br />

und<br />

erholung<br />

REGEnERation UnD ERholUnG<br />

gUten appetit!<br />

ESSEn UnD tRinKEn in UnD an DER RUB<br />

Ein Kopf kann nicht frei denken, wenn <strong>der</strong> Magen leer ist – so lautet das Motto <strong>der</strong> Campusgastronomie<br />

des AKAFÖ (Akademisches För<strong>der</strong>ungswerk). Und das gilt für Studierende und Uni-Beschäftigte<br />

gleichermaßen. Die Mensen und Cafeterien des AKAFÖ verköstigen deshalb sowohl<br />

Studierende als auch Uni-Mitarbeiter/innen mit Mahlzeiten und Leckereien.<br />

Daneben gibt‘s aber noch viel mehr zu entdecken: die Strandbar, ein studentisches Bistro in Nähe<br />

<strong>der</strong> Unibrücke, die kulinarische Vielfalt des Uni-Centers ...<br />

Schweifen Sie deshalb mittags nur mal wenige Minuten ab...<br />

Guten Appetit!<br />

die mensa deR RUB<br />

Seit dem 10. April 2006 hat die Mensa auf dem Campus <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität nach<br />

zweieinhalbjähriger Umbauzeit wie<strong>der</strong> ihre Türen geöffnet.<br />

Auf Ebene 01 (Haupteingangsebene) gibt es nun ein großes Foyer, eine Kaffeebar, ein<br />

Bistro und eine Außenterrasse. Hier gibt es u.a. ein leckeres Frühstücksangebot! Eine<br />

Etage tiefer befindet sich die eigentliche Mensa. Im sog. Ausgabebereich werden an<br />

Werktagen diverse Stammessen, Nudeln, Salate und weitere Speisen serviert.<br />

Weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Speiseplänen:<br />

Mensaplan: www.akafoe.de/<br />

campUsnah VeRwöhnt<br />

Nach dem Essen ein Mokka gefällig? Probieren Sie es doch einmal hier ... o<strong>der</strong> einmal<br />

da...<br />

CAFé OLé<br />

Quirliges Stehcafé im Foyer <strong>der</strong> Universitätserwaltung. Den Kaffee können Sie immer<br />

in Ruhe austrinken!Günstig, lecker,schnell! Für Vitamine ist gesorgt.<br />

Montag-Freitag ; 8:00-17:00 Uhr<br />

das kUltURcafé<br />

befindet sich im Studierendenhaus schräg gegenüber <strong>der</strong> Universitätsverwaltung und<br />

wird vom AStA betrieben. Multiple Choice Breakfast gibt es von 10:00-16:00 Uhr. Sie<br />

können sich außerdem mit Suppen, kleinen Snacks, Broten mit diversen Dips stärken.<br />

Manchmal überrascht Sie dort auch ein Kulturangebot.<br />

Mo-Do 10:00-20:00 Uhr / Fr 10:00-16:00 Uhr<br />

54 55


das Uni-centeR lädt ein<br />

Nur wenige Schritte sind es über die Uni-Brücke z<strong>um</strong> kommerziellen Uni-Center. Die kulina-<br />

rische Angebotspalette ist international, reicht vom deutschen Frühstück bis zu Gyros o<strong>der</strong> Kebap<br />

und lädt morgens, nachmittags und auch abends nach Konferenzen o<strong>der</strong> Seminaren z<strong>um</strong><br />

Verweilen und Entspannen ein.<br />

noch ein wenig weiteR…<br />

... und wenige Gehminuten, rechts ab vom Uni-Center entfernt, am Buschey<strong>platz</strong> gelegen,<br />

verdienen noch zwei weitere Lokalitäten Ihre Aufmerksamkeit.<br />

le clochaRd<br />

Studierendenkneipe mit irischem Flair und wechselnden Ausstellungen, Internet-Wochenkarte,<br />

im Sommer Sitzmöglichkeiten im Biergarten. Ganz lange geöffnet.<br />

Täglich ab 16 h, bis Mitternacht warme Küche,<br />

Telefon: 701829, E-Mail: team@leclochard.de,<br />

Internet: www.clochard-boch<strong>um</strong>.de<br />

chianti<br />

Pizzeria am Buschey<strong>platz</strong> mit einem großen Angebot an Pizzen, Salaten und Nudelgerichten<br />

zu günstigen Preisen. Sehr für eine etwas ruhigere Mittagspause zu empfehlen!<br />

Es gibt außerdem einen Lieferservice für das italienische Essen im Büro.<br />

Geöffnet Mo - Sa : 12.00 - 23.00 Uhr / So und Feiertage : 12.00 - 23.00 Uhr<br />

Lieferzeiten: MO - SA : 12.00 - 23.00 Uhr / SO und Feiertage : 12.00 - 23.00 Uhr<br />

Telefon: 70 89 200<br />

REGEnERation UnD ERholUnG<br />

entspannen<br />

KUltUR UnD KREatiVES<br />

Kunst ist schön, macht aber viel auch Arbeit! Und die machen wir uns gerne. Denn wenn wir in<br />

unserer Freizeit Spaß haben und kreativ tätig sein können, nehmen wir diese Kraft mit in unseren<br />

Arbeitsalltag.<br />

Das kulturelle Angebot unserer Universität kann sich sehen lassen und bietet vor internationalem<br />

Background für jeden Geschmack etwas. Ob Sie durch die Kunstsammlung schlen<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />

sich auf dem jährlichen Campusfest amüsieren, im Botanischen Garten meditieren o<strong>der</strong> die Angebote<br />

des Selbsthilfe-Kommunikationszentr<strong>um</strong> OASE in Anspruch nehmen - Kunst und Kultur<br />

sind ansteckend!<br />

Weitere Informationen:<br />

boSKop Boch<strong>um</strong>er Studentische KulturOperative, tätig innerhalb <strong>der</strong> studentischen<br />

Kultur, bietet Kurse und Workshops, Sitz: Akafö Boch<strong>um</strong>, Abteilung Kultur, S<strong>um</strong>perkamp<br />

9-15, Zi. 422, Telefon: -11520/21, Fax: 707627; E-Mail: boskop@akafoe.de; Internet:<br />

www.akafoe.de/kultur<br />

Botanischer Garten: Sommerhalbjahr (April-September) 9 bis 18h, Winterhalbjahr<br />

(Oktober-März) 9 bis 16h; www.boga.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/<br />

Filmclub Studienkreis Film SKF, Di/Do Filme fürs kleine Portemonnaie im HZO 20,<br />

Telefon: -23364; Internet: wwww.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/skf/<br />

Kunstsammlung mit antiker und mo<strong>der</strong>ner Kunst und Münzsammlung, Universitätsbibliothek<br />

UB, Ebene 01, Eingang im Süden, For<strong>um</strong>s<strong>platz</strong>,<br />

Di - Fr 11 bis 17h, Sa/So 10 bis 18h, Telefon: -22552,<br />

E-Mail: kgi@ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de, www.kgi.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/institut/kusa/kusa.<br />

htm<br />

Kochfreunde an <strong>der</strong> RUB, Internet: www.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/kochfreunde<br />

OASE Selbsthilfe- und Kommunikationszentr<strong>um</strong>, Buschey<strong>platz</strong> 3<br />

(Nähe Uni-Center), täglich 17 bis 22h,<br />

Sprechzeiten: Mo/Di 14 bis 15h, Do 18 bis 19 Uhr,<br />

Telefon: 0234/79 22 332; Bistro Mo bis Fr 17 bis 22h<br />

E-Mail: oase@ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de,<br />

Internet: www.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/oase<br />

Musisches Zentr<strong>um</strong> MZ 0/02,in Vorlesungszeit Mo-Fr 8 bis 21h,Samstag 9-16h<br />

Außerhalb Vorlesungszeit Mo-Fr 8-18h; Telefon: -23945, Fax: -14708, E-Mail: musisgbf@uni-boch<strong>um</strong>.de,<br />

Internet: www.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/mz/<br />

Universitätsbibliothek UB, Mo-Fr 8.15 bis 20h, in Sommer-Semesterferien bis 17.45h;<br />

Telefon: -22788; Internet: www.ub.ruhr-uni-boch<strong>um</strong>.de/<br />

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hochschUlspoRt BochUm<br />

BEwEGtER aUSGlEich ZUM aRBEitSalltaG<br />

Die Angebote des Hochschulsports Boch<strong>um</strong> stehen allen Beschäftigten <strong>der</strong> RUB offen.<br />

Sie können aus 150 Kursen in <strong>rund</strong> 45 Sportarten wählen. Unser Ziel ist es, Ihnen<br />

Möglichkeiten für einen bewegten, gesundheitsför<strong>der</strong>nden Ausgleich z<strong>um</strong> universitären<br />

Arbeitsalltag zu bieten.<br />

Alle Angebote können online unter www.hochschulsport-boch<strong>um</strong>.de gebucht werden.<br />

Voraussetzung ist <strong>der</strong> Erwerb einer Sportkarte, die für Beschäftigte 30 € pro Semester<br />

kostet. Im Anschluss buchen Sie Ihre Wunschkurse, für die möglicherweise ein geringes<br />

Entgelt erhoben wird.<br />

Alle Kursbeschreibungen und Informationen zu den Buchungsmodalitäten finden<br />

Sie unter www.hochschulsport-boch<strong>um</strong>.de<br />

kontakt:<br />

Hochschulsport Boch<strong>um</strong>, Studierendenhaus, 2. Etage, Ra<strong>um</strong> 251 (SH 2 | 251) Telefon:<br />

0234 32 29430, Email: hochschulsport@rub.de Website: hochschulsport-boch<strong>um</strong>.<br />

de<br />

REGEnERation UnD ERholUnG<br />

BochUm entdecken<br />

onlinE-DiEnStlEiStUnGEn in DER StaDt<br />

Die Boch<strong>um</strong>er/innen schwören auf Tradition. Man sagt, es ist hier vor jedem Heimspiel<br />

üblich, dass sich die Osttribüne mit einigen VfL-Songs „warmsingt“. Kultstatus<br />

haben neben Herbert Grönemeyers „Boch<strong>um</strong>“ auch die Songs „Mein VfL“ und „Wir<br />

sind die Fans vom VfL“ von <strong>der</strong> Gruppe Hartmann.<br />

Um noch mehr über Boch<strong>um</strong> zu erfahren, müssen Sie nur ins Internet einsteigen.<br />

Wir geben Ihnen dafür ein paar interessante Link-Tipps.<br />

Stadtverwaltung Boch<strong>um</strong> online:<br />

www.boch<strong>um</strong>.de<br />

an<strong>der</strong>e online-Stadtmagazine:<br />

www.bo-alternativ.de<br />

www.mein-boch<strong>um</strong>.de<br />

Fahrplan<strong>informationen</strong>:<br />

www.vrr.de<br />

Presse:<br />

www.coolibri.de (Stadtillustrierte)<br />

www.<strong>der</strong>Westen.de (Westdeutsche Allgemeine Zeitung)<br />

www.westline.de/rn/index.html (<strong>Ruhr</strong>-Nachrichten)<br />

www.stadtspiegel-boch<strong>um</strong>.de<br />

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ZU GUtER lEtZt<br />

zU gUteR letzt:<br />

FEhlt waS?<br />

Ihre Anregungen sind gefragt!<br />

Fehlten Ihnen wichtige Informationen, die Ihnen in den ersten Arbeitswochen weiter geholfen<br />

hätten?<br />

Dann geben Sie uns bitte Ihre Anregungen weiter!<br />

Wenn Sie Fragen haben, ...<br />

Wenn Sie eine Idee haben, wie wir die Mappe erweitern können, ...<br />

Wenn Ihnen unsere Mappe gefällt, ...<br />

Wenn …<br />

… senden Sie bitte Ihre Rückmeldung entwe<strong>der</strong> per Hauspost an die<br />

Stabsstelle Interne Fortbildung und Beratung<br />

SH 1/143<br />

o<strong>der</strong> per E-Mail an: ifb@uv.rub.de<br />

Wir freuen uns über Ihr Feedback!<br />

inteRne foRtBildUng Und BeRatUng<br />

RUhR-UniVeRsität BochUm<br />

Satbsstelle des Rektorats<br />

Universitätsstraße 150, SH 143<br />

44780 Boch<strong>um</strong><br />

fon: 0234 / 32-27948 o<strong>der</strong> -26466<br />

fax: 0234 / 32-14565<br />

www.uv.rub.de/ifb

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