EasyToClean - Karl Vogt Betonwerke
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140 VERLEGUNG PFLASTER & PLATTEN – 10 Grundregeln 1. Planum Als „Planum“ wird die Oberfläche des zuvor verdichteten Untergrundes oder Unterbaues bezeichnet. Es ist profilgerecht, eben und tragfähig herzustellen. Aus bautechnischen Gründen wird die an der Pflaster- bzw. Plattenoberfläche erforderliche Längs- und Querneigung grundsätzlich an allen Schichtoberflächen, so auch auf dem Planum, ausgeführt. Mindestquerneigung: 2,5 %, bei wasserempfindlichen Böden 4%. 2. Tragschichten Sie müssen tragfähig, verformungsbeständig und ausreichend wasserdurchlässig sein. Überwiegend werden Tragschichten aus ungebundenen Gesteinskörnungen hergestellt. Sie sind in ausreichender Dicke, profilgerecht, eben und tragfähig herzustellen. Die erforderliche Neigung ergibt sich aus der Neigung der Pflaster bzw. Plattenoberfläche (Mindestquerneigung: 2,5 %). Die Frostschutzschicht zählt ebenfalls zu den Tragschichten. 3. Prüfung angelieferter Baustoffe Lieferschein mit Bestellung vergleichen. Bei Betonpflastersteinen bzw. Betonplatten z.B. Format, Farbe, Oberflächenbearbeitung und Menge. Bei Abweichungen ist eine Klärung mit dem Vertragspartner/Lieferanten vor dem Einbau herbeizuführen. 4. Randeinfassung Pflasterdecken und Plattenbeläge brauchen grundsätzlich eine Randeinfassung. Der Abstand der Randeinfassungen wird unter Beachtung der vereinbarten Verlegebreite durch Auslegen einzelner Steinreihen bzw. Platten vor Beginn der Verlegearbeiten festgelegt. Elemente für die Randeinfassung, z.B. Tiefbordsteine oder Variobord sind höhen- und fluchtgerecht auf ein Fundament aus Beton zu setzen und erhalten eine Rückenstütze aus Beton. Fundament und Rückenstütze werden „frisch in frisch“ hergestellt. 5. Entwässerung Oberflächlich anfallendes Wasser muss auf möglichst kurzen Fließwegen zügig von der Oberfläche abgeleitet werden. Eventuelle Entwässerungsrinnen erhalten eine Längsneigung von mindestens 0,5 %.
6. Bettung 7. Verlegung VERLEGUNG PFLASTER UND PLATTEN Sie ist in gleichmäßiger Dicke, höhen- und profilgerecht auszuführen. Dicke im verdichteten Zustand: 3 bis 5 cm. Grundsätzlich müssen für befahrene Flächen kornabgestufte Bettungsmaterialien mit einem Größtkorn von mindestens 4 mm verwendet werden. Das Bettungsmaterial muss filterstabil zum Tragschichtmaterial sein. Das Bettungsmaterial ist gleichmäßig gemischt und gleichmäßig durchfeuchtet anzuliefern und zügig einzubauen. Nach dem Abziehen darf die Bettung nicht mehr befahren oder betreten werden. Betonpflastersteine bzw. Betonplatten sind im vereinbarten Verband und mit ausreichenden Fugenbreiten (mindestens 3 - 5 mm) von der verlegten Fläche aus zu verlegen. Abstandhalter an den Steinen geben nicht das Maß der Fugenbreite vor; die Pressverlegung ist zu vermeiden. Die Fugenachsen müssen einen gleichmäßigen Verlauf aufweisen. Geradlinige Fugenverläufe sind durch ausreichendes Schnüren in Längs- und Querrichtung sicherzustellen. Zur Vermeidung unerwünschter Farbkonzentrationen sollten die Steine aus mehreren Paketen gemischt verwendet werden. Passsteine dürfen nicht kleiner als der halbe Ausgangsstein und nicht zu spitzwinklig sein. Das Zuarbeiten sollte durch Nassschnitt erfolgen. 7a. Anklopfen – Nur Betonplatten! Betonplatten werden mit einem geeigneten Gummihammer leicht angeklopft. 8. Verfugen Das Einbringen des Fugenmaterials durch Einfegen und/oder Einschlämmen erfolgt kontinuierlich mit dem Fortschreiten der Verlegearbeiten. Kornabgestufte Fugenmaterialien mit einem Größtkorn von mind. 2 mm sind zu bevorzugen; sie müssen filterstabil zum Bettungsmaterial sein. Die Fugen sind vollständig mit Fugenmaterial zu füllen. 9. Abrütteln – Nur Betonpflastersteine! Vor dem Abrütteln ist überschüssiges Fugenmaterial vollständig abzukehren. Farbiges Pflaster und solches mit besonderer Oberflächenaausführung darf nur bei trockener Pflasteroberfläche und nur unter Verwendung einer Gummischürze abgerüttelt werden. Unverfugte Pflasterflächen dürfen nicht abgerüttelt werden, eingeschlämmte Pflasterfläche erst nach ausreichendem Abtrocknen von Bettung und Unterlage. 9a. Platten dürfen grundsätzlich nicht abgerüttelt werden! 10. Fugenschluss Ein abschließender Fugenschluss durch Einschlämmen einer feinkornreichen Gesteinskörnung erhöht die Widerstandsfähigkeit der Fugenfüllung und gibt der Pflasterdecke schon anfangs eine gute Stabilität. Alternativ kann bei geeigneten Fugenbreiten ein Fugenschluss auch mit Pflasterfugenmörtel (DOPOX Fix UV) erfolgen. 141
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1. Planum<br />
Als „Planum“ wird die Oberfläche des zuvor verdichteten Untergrundes oder Unterbaues bezeichnet. Es ist<br />
profilgerecht, eben und tragfähig herzustellen. Aus bautechnischen Gründen wird die an der Pflaster- bzw.<br />
Plattenoberfläche erforderliche Längs- und Querneigung grundsätzlich an allen Schichtoberflächen, so auch<br />
auf dem Planum, ausgeführt. Mindestquerneigung: 2,5 %, bei wasserempfindlichen Böden 4%.<br />
2. Tragschichten<br />
Sie müssen tragfähig, verformungsbeständig und ausreichend wasserdurchlässig sein. Überwiegend werden<br />
Tragschichten aus ungebundenen Gesteinskörnungen hergestellt. Sie sind in ausreichender Dicke, profilgerecht,<br />
eben und tragfähig herzustellen. Die erforderliche Neigung ergibt sich aus der Neigung der Pflaster<br />
bzw. Plattenoberfläche (Mindestquerneigung: 2,5 %). Die Frostschutzschicht zählt ebenfalls zu den Tragschichten.<br />
3. Prüfung angelieferter Baustoffe<br />
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und Menge. Bei Abweichungen ist eine Klärung mit dem Vertragspartner/Lieferanten vor<br />
dem Einbau herbeizuführen.<br />
4. Randeinfassung<br />
Pflasterdecken und Plattenbeläge brauchen grundsätzlich eine Randeinfassung. Der Abstand der Randeinfassungen<br />
wird unter Beachtung der vereinbarten Verlegebreite durch Auslegen einzelner Steinreihen bzw.<br />
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Variobord sind höhen- und fluchtgerecht auf ein Fundament aus Beton zu setzen und erhalten eine Rückenstütze<br />
aus Beton. Fundament und Rückenstütze werden „frisch in frisch“ hergestellt.<br />
5. Entwässerung<br />
Oberflächlich anfallendes Wasser muss auf möglichst kurzen Fließwegen zügig von der Oberfläche abgeleitet<br />
werden. Eventuelle Entwässerungsrinnen erhalten eine Längsneigung von mindestens 0,5 %.